Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4707 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 1593OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.01.2006 - 24 W 65/05
1. Der Gebührenstreitwert einer Räumungsklage bemisst sich bei einem gewerblichen Zeitmietvertrag nach dem Zeitraum zwischen Rechtshängigkeit der Räumungsklage und dem regulären Ende des Mietverhältnisses.
2. Ist mit einer Fortdauer der Nutzung des Mietobjekts durch den Mieter über den vereinbarten Endzeitpunkt hinaus nicht zu rechnen, so bemisst sich der Wert der Nutzungsentschädigung nach § 3 ZPO.
3. Betriebskosten (Nebenkosten), die als Vorauszahlungen geschuldet werden und abgerechnet werden müssen, gehören nicht zum Entgelt im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 GKG.
VolltextIMRRS 2006, 1592
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2006 - 24 U 112/05
1. Kennt der Mieter die die Gebrauchseinschränkung begründenden Tatsachen, so reicht dies aus, um eine die Kündigung ausschließende Kenntnis des Mieters vom Sachmangel zu bejahen.
2. Zur Frage der Umdeutung einer Hauptintervention in eine Nebenintervention im zweiten Rechtszug.
VolltextIMRRS 2006, 1588
KG, Urteil vom 12.04.2001 - 8 U 2143/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1574
BGH, Beschluss vom 17.05.2006 - VIII ZB 32/05
Bei der Bemessung des Streitwertes einer Klage des Vermieters gegen den Mieter auf Beseitigung einer Parabolantenne (und entsprechend bei der Festsetzung des Beschwerdewertes für Rechtsmittel) ist der Wert der Beeinträchtigung des Vermieters durch eine optische und/oder eine Substanzbeeinträchtigung des Hauses maßgeblich, nicht die Kosten der Beseitigung oder das Interesse des Vermieters an der Erhaltung des optischen Gesamteindrucks des Hauses.
VolltextIMRRS 2006, 1571
KG, Urteil vom 03.07.2003 - 8 U 167/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1569
KG, Urteil vom 14.07.2003 - 8 U 238/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1568
KG, Urteil vom 17.07.2003 - 22 U 149/03
1) Die Vereinbarung einer Betriebspflicht für ein Einzelhandelsunternehmen ist auch durch allgemeine Geschäftsbedingungen möglich.*)
2) Die Vorwegnahme der Hauptsache durch eine einstweilige Leistungsverfügung ist ausnahmsweise zulässig, wenn der Gläubiger darlegt und glaubhaft macht, dass er auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 1566
KG, Beschluss vom 24.07.2003 - 22 U 221/03
Die Einstellung nach §§ 707 Abs. 1, 719 ZPO ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Schuldner einen Schutzantrag nach § 712 ZPO nicht gestellt hat, obwohl dieser hätte begründet gestellt werden können.*)
VolltextIMRRS 2006, 1563
OLG Köln, Urteil vom 30.07.2003 - 2 U 103/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1562
OLG Köln, Beschluss vom 30.07.2003 - 16 Wx 149/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1561
OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.07.2003 - 10 U 171/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1560
KG, Urteil vom 07.08.2003 - 8 U 266/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1558
KG, Urteil vom 11.08.2003 - 8 U 89/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1556
KG, Urteil vom 11.08.2003 - 8 U 124/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1554
OLG Hamburg, Urteil vom 14.08.2003 - 4 U 58/01
Gibt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht sämtliche Schlüssel zurück, hängt die Erfüllung der Rückgabepflicht davon ab, ob und ggf. wie lange der Vermieter dadurch an der Inbesitznahme der Räume und an einer uneingeschränkten Verfügung über diese gehindert ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 1553
KG, Urteil vom 18.08.2003 - 8 U 119/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1552
KG, Urteil vom 21.08.2003 - 12 U 10/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1551
KG, Urteil vom 01.09.2003 - 8 U 333/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1550
OLG Naumburg, Urteil vom 02.09.2003 - 11 U 91/02
1. Eine zulässige, über § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG zu einem Erstattungsanspruch führende Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahme des Verfügungsberechtigten ist es auch, wenn das Mietobjekt über Modernisierungen (hier: Erneuerung der Fenster, Heizungs-, Sanitär- und Fassadensanierung) am Wohnungsmarkt gehalten und Leerstand verhindert wird.*)
2. Ist eine Gesamtsanierung wirtschaftlich sinnvoll, muss sich der Verfügungsberechtigte nicht auf das "Notwendige", also Stückwerk, beschränken.*)
3. Eigene Arbeitsleistungen sind dem Verfügungsberechtigten nicht zu erstatten.*)
4. Nimmt der Verfügungsberechtigte für zulässige Maßnahmen Fremdmittel in Anspruch, so kann er die in diesem Zusammenhang aufgewandten Finanzierungskosten (Zinsen) als weiteren Aufwand erstattet verlangen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1549
OLG Hamm, Urteil vom 03.09.2003 - 30 U 80/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1544
OLG Brandenburg, Urteil vom 17.09.2003 - 3 U 279/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1542
KG, Urteil vom 18.09.2003 - 8 U 25/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1540
KG, Urteil vom 22.09.2003 - 12 U 15/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1539
OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.09.2003 - 8 U 644/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1537
KG, Urteil vom 29.09.2003 - 8 U 323/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1536
KG, Urteil vom 06.10.2003 - 8 U 289/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1528
KG, Urteil vom 09.02.2004 - 8 U 160/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1527
OLG Celle, Beschluss vom 06.10.2003 - 2 W 107/03
1. Die Entscheidung, ein nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner persönlich erlassenes Versäumnisurteil im Hinblick auf §§ 240, 249 ZPO nicht zuzustellen, ist mit der sofortigen Beschwerde analog § 252 ZPO anfechtbar.*)
2. Der Herausgabeanspruch des Vermieters begründet im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters ein Absonderungsrecht i. S. d. § 47 InsO.*)
VolltextIMRRS 2006, 1526
BGH, Urteil vom 08.10.2003 - XII ZR 329/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1523
OLG Naumburg, Urteil vom 04.11.2003 - 9 U 102/03
1. Auf die Nachforderung von rückständigem Mietzins durch den Vermieter sind "spiegelbildlich" die Grundsätze anzuwenden, die von der Rechtsprechung zum Wegfall des Minderungsrechts des Mieters bei nachträglicher Kenntniserlangung von Mängeln (§ 539 BGB a. F. in analoger Anwendung) entwickelt worden sind.*)
2. Ist das Nachforderungsrecht des Vermieters vor dem 01.09.2001 bei "spiegelbildlicher" Anwendung dieser Grundsätze verwirkt, lebt das Nachforderungsrecht für die Zukunft nicht wider auf (gegen: BGH, Urteil vom 16.07.2003 - VIII ZR 274/02 - [NZM 2003, 679]).*)
VolltextIMRRS 2006, 1522
OLG Naumburg, Urteil vom 04.11.2003 - 9 U 50/03
1. Ist ein Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung von Mietzins verwirkt, sei es durch spiegelbildliche Anwendung der Grundsätze, die die Rechtsprechung zur analogen Anwendung von § 539 BGB a. F. auf das Minderungsrecht des Mieters entwickelt hat, sei es durch die Anwendung des allgemeinen Verwirkungstatbestandes, lebt das Nachforderungsrecht auch nach dem 01.09.2001 nicht wieder auf (gegen BGH NZM 2003, 679, 680).*)
2. Geht man uneingeschränkt davon aus, dass der Nachforderungsanspruch dann wieder auflebt, wenn der Vertrauenstatbestand auf Seiten des Mieters nachträglich entfällt (im Anschluss an BGH NJW-RR 2003, 727-728), dann muss der Vermieter zur Beseitigung des Vertrauenstatbestandes die Nachforderung gerichtlich geltend machen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1521
KG, Urteil vom 13.11.2003 - 8 U 83/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1520
OLG Stuttgart, Urteil vom 13.11.2003 - 13 U 70/03
Macht ein Ehegatte als Alleineigentümer gegen den anderen Ehegatten Mietrückstände aus der Vermietung eines Hausgrundstücks geltend, dessen Erwerb durch einen Kredit finanziert worden ist, für den beide Ehegatten gesamtschuldnerisch haften, so steht dem anderen Ehegatten ein Zurückbehaltungsrecht zu, soweit der eine Ehegatte früher eingegangene Mieten nicht vorrangig für die fälligen Raten auf Zins und Tilgung verwendet hat; soweit dem anderen Ehegatten kein Zurückbehaltungsrecht zusteht, kann der eine Ehegatte Zahlung der Mietrückstände in Höhe der fälligen Raten auf Zins und Tilgung nur an den Kreditgeber, nicht aber an sich selbst verlangen. Nach Kündigung des Mietverhältnisses kann der eine Ehegatte die Räumung nur Zug um Zug gegen Befreiung des anderen Ehegatten von seiner Mithaftung für den Kredit verlangen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1509
BGH, Urteil vom 14.06.2006 - VIII ZR 128/05
Zum Entfallen der Bindung an eine Kostenmietklausel in einem bestehenden Mietvertrag mit einer ehemals gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mit dem Wegfall der Wohnungsgemeinnützigkeit aufgrund ergänzender Vertragsauslegung.*)
VolltextIMRRS 2006, 1505
OLG Frankfurt, Urteil vom 19.05.2006 - 24 U 11/06
1. Als dem Geschäftsbetrieb des Unternehmers dienend sind betrieblich genutzte Fahrzeuge und Geräte ihrer wirtschaftlichen Natur nach in das Grundstück eingebracht, von welchen aus sie im laufenden Betriebe eingesetzt wurden. Der "Standort" betrieblich genutzter Fahrzeuge und Geräte ist aus der Sicht des Verkehrs das betriebliche Grundstück.*)
2. Eine bestimmungsgemäße regelmäßige wie vorübergehende Verbringung aus dem örtlichen Machtbereich des Vermieters oder Verpächters hebt diese Zuordnung nicht auf.*)
VolltextIMRRS 2006, 1503
KG, Urteil vom 19.01.2006 - 8 U 22/05
Zur Höhe des Mietzinses / Nutzungsentschädigung für die Zeit nach Ablauf einer Optionszeit, für die eine gerichtliche Festsetzung des Mietzinses erfolgte.*)
VolltextIMRRS 2006, 1502
KG, Urteil vom 13.04.2006 - 8 U 160/05
Zum Übergang der Mieterstellung durch Änderungen der Rechtsform des Mieters.*)
VolltextIMRRS 2006, 1501
KG, Beschluss vom 25.07.2006 - 8 W 34/06
Grundsätzlich kann der Vermieter auch von dem bereits ausgezogenen Mieter die Räumung und Herausgabe der Mieträume nach Beendigung des Mietverhältnisses verlangen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1500
KG, Beschluss vom 30.05.2006 - 4 U 116/05
1. Zum Ausschluss von Ansprüchen auf Herausgabe von Mieteinnahmen gemäß § 11 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 16 Satz 3 VZOG.*)
2. Die Anwendbarkeit des § 11 VZOG setzt voraus, dass es kein Restitutionsverhältnis zwischen der öffentlichen Körperschaft und einem Dritten, an den der Vermögenswert später restituiert wird, gibt.*)
VolltextIMRRS 2006, 1499
BGH, Urteil vom 19.07.2006 - VIII ZR 212/05
1. Die in einem Mietvertrag enthaltene Vereinbarung einer Bruttowarmmiete ist - außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt - gemäß § 2 HeizkV nicht anzuwenden, weil sie den Bestimmungen der Heizkostenverordnung widerspricht.*)
2. Verlangt der Vermieter vom Mieter die Zustimmung zur Erhöhung einer vereinbarten Bruttowarmmiete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, hat der Umstand, dass die Warmmietenvereinbarung gemäß § 2 HeizkV nicht anzuwenden ist, nicht die Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens - und damit auch nicht die Unzulässigkeit der Zustimmungsklage - zur Folge.*)
IMRRS 2006, 1492
BGH, Beschluss vom 19.10.2005 - VIII ZR 208/05
Einem Räumungsschuldner kann, wenn er dazu in der Lage ist, zugemutet werden, fachliche Hilfe - auch durch einen stationären Aufenthalt in einer Klinik - in Anspruch zu nehmen, um die Gefahr einer Selbsttötung auszuschließen oder zu verringern.
VolltextIMRRS 2006, 1491
BVerfG, Beschluss vom 14.12.2005 - 1 BvR 2874/04
Macht der Berechtigte deutlich, an seinem Recht festhalten zu wollen, kann der für die Annahme der Verwirkung notwendige Vertrauenstatbestand nicht entstehen.
VolltextIMRRS 2006, 1490
BGH, Beschluss vom 13.07.2006 - IX ZB 301/04
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners ist die Pfändung mithaftender Mieten oder Pachten durch absonderungsberechtigte Grund pfandgläubiger nicht mehr zulässig.*)
VolltextIMRRS 2006, 1486
OLG Köln, Urteil vom 06.06.2000 - 9 U 155/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1483
OLG Köln, Beschluss vom 07.06.2000 - 16 Wx 45/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1463
OLG Köln, Urteil vom 20.05.1999 - 1 U 123/98
1. Ist ein schriftlicher Mietvertrag über ein Grundstück hinsichtlich der Frage, ob er unbefristet oder befristet geschlossen wurde, bei objektiver Auslegung widersprüchlich, muss nach § 566 BGB von einem unbefristeten Mietverhältnis ausgegangen werden.*)
2. Der Zweck der Schriftform, der den Schutz eines möglichen Grundstückserwerbers zum Ziel hat, verbietet es, zu den mündlichen Abreden bei Vertragsschluss, die in der Vertragsurkunde keinen Ausdruck gefunden haben, Beweis zu erheben.*)
VolltextIMRRS 2006, 1462
OLG Dresden, Urteil vom 28.05.1999 - 6 U 161/99
1. Nach § 6 Abs. 4 VZOG i.d.F. vom 22.03.1991 und i.d.F. des 2. VermRÄndG sind auch vereinnahmte Mietzinsen an den Berechtigten herauszugeben.*)
2. Der Verfügungsbefugte darf Verwaltungsaufwendungen von dem Bruttoerlös abziehen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1454
OLG Köln, Urteil vom 01.07.1999 - 18 U 240/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1434
BayObLG, Beschluss vom 09.09.1999 - 2Z BR 127/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1426
OLG Köln, Urteil vom 07.10.1999 - 12 U 90/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext