Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
4708 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 2022
BFH, Urteil vom 06.11.2001 - IX R 34/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2021

OLG Naumburg, Urteil vom 06.11.2001 - 9 U 166/01
Verlangt der Vermieter mit der Klage Nebenkostenvorauszahlung und rechnet er die Nebenkosten für den streitgegenständlichen Zeitraum vor Schluss der mündlichen Verhandlung konkret ab, kann er den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären.*)

IMRRS 2006, 2020

BFH, Urteil vom 06.11.2001 - IX R 44/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2019

BFH, Urteil vom 06.11.2001 - IX R 25/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2018

BFH, Urteil vom 06.11.2001 - IX R 35/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2015

OLG Hamburg, Urteil vom 14.11.2001 - 4 U 100/01
"Der Zwangsverwalter hat dem Mieter auch dann die Kaution zurückzugewähren, wenn der Vermieter die vom Mieter an ihn geleistete Kaution nicht an den Zwangsverwalter abgeführt hat (im Anschluß an OLG Hamburg, WuM 1990, 10)."*)

IMRRS 2006, 2013

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2001 - 10 U 98/00
1. Die nachträgliche Vereinbarung einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages bei Stellung eines Nachmieters zählt nicht zu den Essentialia eines Mietvertrages, die dem Formzwang des § 566 Satz 1 BGB a.F. unterliegen. Gleiches gilt, wenn sich die mit einer (hier: nur geduldeten) unerlaubten Untervermietung verbundene Änderung der Nutzung der Mieträume nicht wesentlich von der bisherigen Nutzung des Hauptmieters unterscheidet.*)
2. Zur Bedeutung der Klausel, "Bei Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter wird die ...-Mietfläche gemäß DIN 277 Teil 1 gemeinsam aufgemessen. Abweichung bis zu +/-3 % von den Flächenangaben bleiben unberücksichtigt", für die Einhaltung der Schriftform, wenn keine Partei bei Übergabe der Mietsache auf das gemeinsame Aufmaß zurückkommt.*)
3. Zur treuwidrigen Berufung auf den Formmangel.*)

IMRRS 2006, 2008

OLG Naumburg, Urteil vom 23.11.2001 - 9 U 171/01
Der Vermieter kann die Zahlung restlicher Betriebskosten jedenfalls dann vom Mieter nicht verlangen, wenn die tatsächlich abgerechneten Betriebskosten die als angemessen angesehenen Vorauszahlungen wesentlich überschreiten. Wesentlich ist die Überschreitung jedenfalls dann, wenn die Nachforderung die Vorauszahlung um das 7,5 bis 8-fache übersteigt.*)

IMRRS 2006, 2002

OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2001 - 1 U 153/00
Das zur Prozessführung erforderliche wirtschaftliche oder rechtliche Interesse für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen unterlassener Schönheitsreparaturen ergibt sich nicht aus einem Hausverwaltungsvertrag.*)

IMRRS 2006, 2001

OLG Bamberg, Urteil vom 10.12.2001 - 4 U 125/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2000

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.12.2001 - 24 U 17/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1997

KG, Urteil vom 13.12.2001 - 8 U 7231/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1995

OLG Oldenburg, Urteil vom 17.12.2001 - 11 U 63/01
1) Zur Ausübung des Sonderkündigungsrechts nach § 57a Satz 2 ZVG ist regelmäßig eine Überlegungsfrist von bis zu einer Woche ausreichend.*)
2) Der Ersteher, der persönlich am Versteigerungstermin nicht teilnimmt, hat durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass er von der Erteilung des Zuschlages unverzüglich Kenntnis erlangt.*)

IMRRS 2006, 1992

OLG Köln, Urteil vom 19.12.2001 - 11 U 166/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1990

KG, Urteil vom 07.01.2002 - 8 U 7969/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1989

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.01.2002 - 3 U 56/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1987

KG, Urteil vom 17.01.2002 - 8 U 353/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1986

KG, Beschluss vom 17.01.2002 - 8 RE-Miet 4/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1983

KG, Beschluss vom 24.01.2002 - 8 W 407/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1980

OLG Hamburg, Urteil vom 06.02.2002 - 4 U 145/99
Der Vermieter eines Ladenlokals ist in der Regel nicht verpflichtet, einer Sortimentsänderung zuzustimmen, auch wenn die Zusammensetzung der Kundschaft eines Einkaufszentrums sich verändert hat.*)
Zur Umlegbarkeit von "Strom allgemein" und Verwaltungskosten in der Nebenkostenabrechnung.*)

IMRRS 2006, 1977

KG, Beschluss vom 10.02.2002 - 8 RE-Miet 1/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1972

KG, Urteil vom 25.02.2002 - 8 U 24/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1971

OLG Rostock, Urteil vom 25.02.2002 - 3 U 209/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1970

BGH, Beschluss vom 26.07.2006 - XII ZR 46/05
Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses bemisst der Umfang der durch die Investitionen eingetretenen Bereicherung danach, in welchem Maß sich durch diese der objektive Ertragswert erhöht hat.

IMRRS 2006, 1968

BayObLG, Beschluss vom 28.02.2002 - 2Z BR 155/01
Bevor das Landgericht eine sofortige Beschwerde wegen Verfristung verwirft, hat es dem Beschwerdeführer die Möglichkeit zu geben, Stellung zu beiehen.*)

IMRRS 2006, 1967

KG, Urteil vom 28.02.2002 - 8 U 4735/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1966

OLG Köln, Urteil vom 28.02.2002 - 8 U 81/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1963

KG, Urteil vom 07.03.2002 - 8 U 8514/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1961

KG, Urteil vom 11.03.2002 - 8 U 9211/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1960

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2002 - 23 U 113/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1957

OLG Köln, Urteil vom 23.09.2005 - 1 U 43/04
Haben sich die Parteien eines befristeten Mietvertrages verpflichtet, auf Verlangen alle Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, um dem Schriftformerfordernis genüge zu tun, so ist eine Kündigung unter Berufung auf einen Schriftformmangel treuwidrig.

IMRRS 2006, 1956

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2006 - 10 U 169/05
1. Ein pauschales Bestreiten einzelner Positionen der Nebenkostenabrechnung ohne Einsicht in die Kostenbelege ist unzulässig.
2. Eine im Mietvertrag enthaltenen Regelung zur Abrechnungsfrist ist ohne weitere Anhaltspunkte keine Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Nachforderungen zu entnehmen.
3. Für eine Anwendung des vor dem Hintergrund der besonderen Schutzwürdigkeit des sozialen Wohnraummieters erlassenen § 20 Abs. 3 Satz 4 NMV 1970 besteht im Bereich der Gewerberaummiete kein Bedarf. Entsprechendes gilt für eine analoge Anwendung des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB.
4. Zu den Voraussetzungen der Verwirkung einer Nebenkostennachforderung.

IMRRS 2006, 1940

KG, Urteil vom 14.03.2002 - 8 U 161/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1938

BFH, Urteil vom 19.03.2002 - IX R 19/00
Im Fall der Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus (§ 21 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 52 Abs. 21 EStG) gehören zu der an der Marktmiete orientierten Rohmiete auch die ortsüblichen umlagefähigen Nebenentgelte. Wird daher lediglich die Nettokaltmiete angesetzt, so müssen --auch im Fall des Ansatzes des Werbungskosten-Pauschbetrags gemäß § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG-- auf der Einnahmenseite die umlagefähigen Nebenentgelte in durchschnittlicher Höhe hinzugerechnet werden.*)

IMRRS 2006, 1935

KG, Urteil vom 21.03.2002 - 8 U 9315/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1933

KG, Urteil vom 21.03.2002 - 8 U 9082/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1930

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.03.2002 - 10 U 17/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1929

OLG Hamburg, Urteil vom 03.04.2002 - 4 U 236/01
Die dem Mieter eines Gaststättenlokals formularvertraglich auferlegte "Betreibungspflicht während der gesetzlichen Öffnungszeiten" ist nicht nach § 9 AGBG a.F. unwirksam, auch nicht bei gleichzeitigem Ausschluss von Konkurrenzschutz.*)

IMRRS 2006, 1925

KG, Urteil vom 08.04.2002 - 8 U 8/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1922

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2002 - 24 U 20/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1921

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2002 - 24 U 89/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1917

OLG Oldenburg, Urteil vom 08.05.2002 - 10 U 25/01
Der Mieter/Pächter ist gemäß § 57 d Abs. 1 ZVG zum Schutz des Erstehers verpflichtet, im Zwangsversteigerungstermin konkret anzugeben, ob und welche Beträge im Sinne des § 57 c Abs. 1 ZVG von ihm geleistet und welche Bedingungen hierüber vereinbart worden sind.*)
Hat der Mieter/Pächter keine, eine unvollständige oder eine unrichtige Erklärung abgegeben und ist diese Erklärung im Versteigerungstermin bekannt gegeben worden, nachdem er eine Aufforderung zur Abgabe der Erklärung mit einer Belehrung über die Folgen erhalten hatte, verliert er seinen Kündigungsschutz gem. § 57 c ZVG.*)

IMRRS 2006, 1916

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2002 - 24 U 142/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1915

BFH, Urteil vom 16.05.2002 - V R 4/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1910

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2006 - 10 U 143/05
1. Enthält die Nebenkostenabrechnung einzelne nicht umlagefähige Positionen oder basiert sie auf einem falschen Umlegungsmaßstab, handelt es sich ausschließlich um – die formelle Ordnungsgemäßheit der Abrechnung unberührt lassende – Fragen der inhaltlichen Richtigkeit. Zur Herbeiführung der Fälligkeit bedarf es keiner Erteilung einer korrigierten Abrechnung.*)
2. Hat der Vermieter nur 70 % statt 70,25 % der Gesamtkosten in Ansatz gebracht, wird der Mieter hierdurch nicht benachteiligt. Inwieweit andere Mieter wegen des verbleibenden Anteils gegebenenfalls zu Unrecht in Anspruch genommen werden oder genommen worden sind, ist ohne Belang.*)
3. Enthält der Wohnungsmietvertrag allein die Vorgabe, dass Betriebskosten in Abhängigkeit von ihrem tatsächlichen Anfall anteilig durch die Mietpartei zu tragen sind, ohne nähere Eingrenzung, wie der entsprechende Anteil zu ermitteln ist, und haben sich die Parteien (hier: durch Einigung auf die Wohnflächenberechnung des Steuerberaters) verbindlich auf eine Konkretisierung der maßgebenden Flächen und des daraus abzuleitenden Umlegungsmaßstabes geeinigt, muss sich der Mieter hieran festhalten lassen.*)
4. Von den Bestimmungen der HeizkostenV abweichende vertragliche Vereinbarungen entbehren diese hierdurch nicht ohne Weiteres der Wirksamkeit. Vielmehr bedarf es eines Anpassungsverlangens einer der beiden Vertragsparteien, um eine Vertragsanpassung an die Erfordernisse der vorstehenden Bestimmungen herbeizuführen. Ein solches Verlangen (hier: durch Übersendung der Heizkostenabrechnung) wirkt nach all-gemeinen Grundsätzen - § 556 a Abs. 2 BGB findet im Geltungsbereich der HeizkostenV keine Anwendung - erst für die nachfolgende Abrechnungsperiode.*)
5. Eine einseitige Bestimmung der Leistungszeit genügt nicht § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB.*)

IMRRS 2006, 1909

AG Osnabrück, Urteil vom 04.07.2005 - 14 C 385/04
1. Der Mieter darf seine Möbel in der Wohnung da aufstellen, wo es ihm gefällt; einen "Zirkulationsabstand" zwischen Mobiliar und Wand muss er dabei nicht einhalten.
2. Etwas anderes gilt nur, wenn ihn der Vermieter darauf hinweist, dass - baubedingt - Feuchtigkeits- bzw. Schimmelbildungsrisiken auf der Wohnung lasten.

IMRRS 2006, 1907

KG, Urteil vom 27.05.2002 - 8 U 2074/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1904

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2002 - 10 U 12/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1902

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2002 - 24 U 183/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1901

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2002 - 24 U 212/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
