Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4707 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 2020BFH, Urteil vom 06.11.2001 - IX R 44/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2019
BFH, Urteil vom 06.11.2001 - IX R 25/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2018
BFH, Urteil vom 06.11.2001 - IX R 35/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2015
OLG Hamburg, Urteil vom 14.11.2001 - 4 U 100/01
"Der Zwangsverwalter hat dem Mieter auch dann die Kaution zurückzugewähren, wenn der Vermieter die vom Mieter an ihn geleistete Kaution nicht an den Zwangsverwalter abgeführt hat (im Anschluß an OLG Hamburg, WuM 1990, 10)."*)
VolltextIMRRS 2006, 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2001 - 10 U 98/00
1. Die nachträgliche Vereinbarung einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages bei Stellung eines Nachmieters zählt nicht zu den Essentialia eines Mietvertrages, die dem Formzwang des § 566 Satz 1 BGB a.F. unterliegen. Gleiches gilt, wenn sich die mit einer (hier: nur geduldeten) unerlaubten Untervermietung verbundene Änderung der Nutzung der Mieträume nicht wesentlich von der bisherigen Nutzung des Hauptmieters unterscheidet.*)
2. Zur Bedeutung der Klausel, "Bei Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter wird die ...-Mietfläche gemäß DIN 277 Teil 1 gemeinsam aufgemessen. Abweichung bis zu +/-3 % von den Flächenangaben bleiben unberücksichtigt", für die Einhaltung der Schriftform, wenn keine Partei bei Übergabe der Mietsache auf das gemeinsame Aufmaß zurückkommt.*)
3. Zur treuwidrigen Berufung auf den Formmangel.*)
VolltextIMRRS 2006, 2008
OLG Naumburg, Urteil vom 23.11.2001 - 9 U 171/01
Der Vermieter kann die Zahlung restlicher Betriebskosten jedenfalls dann vom Mieter nicht verlangen, wenn die tatsächlich abgerechneten Betriebskosten die als angemessen angesehenen Vorauszahlungen wesentlich überschreiten. Wesentlich ist die Überschreitung jedenfalls dann, wenn die Nachforderung die Vorauszahlung um das 7,5 bis 8-fache übersteigt.*)
VolltextIMRRS 2006, 2002
OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2001 - 1 U 153/00
Das zur Prozessführung erforderliche wirtschaftliche oder rechtliche Interesse für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen unterlassener Schönheitsreparaturen ergibt sich nicht aus einem Hausverwaltungsvertrag.*)
VolltextIMRRS 2006, 2001
OLG Bamberg, Urteil vom 10.12.2001 - 4 U 125/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2000
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.12.2001 - 24 U 17/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1997
KG, Urteil vom 13.12.2001 - 8 U 7231/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1995
OLG Oldenburg, Urteil vom 17.12.2001 - 11 U 63/01
1) Zur Ausübung des Sonderkündigungsrechts nach § 57a Satz 2 ZVG ist regelmäßig eine Überlegungsfrist von bis zu einer Woche ausreichend.*)
2) Der Ersteher, der persönlich am Versteigerungstermin nicht teilnimmt, hat durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass er von der Erteilung des Zuschlages unverzüglich Kenntnis erlangt.*)
VolltextIMRRS 2006, 1992
OLG Köln, Urteil vom 19.12.2001 - 11 U 166/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1990
KG, Urteil vom 07.01.2002 - 8 U 7969/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1989
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.01.2002 - 3 U 56/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1987
KG, Urteil vom 17.01.2002 - 8 U 353/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1986
KG, Beschluss vom 17.01.2002 - 8 RE-Miet 4/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1983
KG, Beschluss vom 24.01.2002 - 8 W 407/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1980
OLG Hamburg, Urteil vom 06.02.2002 - 4 U 145/99
Der Vermieter eines Ladenlokals ist in der Regel nicht verpflichtet, einer Sortimentsänderung zuzustimmen, auch wenn die Zusammensetzung der Kundschaft eines Einkaufszentrums sich verändert hat.*)
Zur Umlegbarkeit von "Strom allgemein" und Verwaltungskosten in der Nebenkostenabrechnung.*)
VolltextIMRRS 2006, 1977
KG, Beschluss vom 10.02.2002 - 8 RE-Miet 1/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1972
KG, Urteil vom 25.02.2002 - 8 U 24/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1971
OLG Rostock, Urteil vom 25.02.2002 - 3 U 209/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1970
BGH, Beschluss vom 26.07.2006 - XII ZR 46/05
Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses bemisst der Umfang der durch die Investitionen eingetretenen Bereicherung danach, in welchem Maß sich durch diese der objektive Ertragswert erhöht hat.
VolltextIMRRS 2006, 1968
BayObLG, Beschluss vom 28.02.2002 - 2Z BR 155/01
Bevor das Landgericht eine sofortige Beschwerde wegen Verfristung verwirft, hat es dem Beschwerdeführer die Möglichkeit zu geben, Stellung zu beiehen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1967
KG, Urteil vom 28.02.2002 - 8 U 4735/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1966
OLG Köln, Urteil vom 28.02.2002 - 8 U 81/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1963
KG, Urteil vom 07.03.2002 - 8 U 8514/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1961
KG, Urteil vom 11.03.2002 - 8 U 9211/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1960
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2002 - 23 U 113/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1957
OLG Köln, Urteil vom 23.09.2005 - 1 U 43/04
Haben sich die Parteien eines befristeten Mietvertrages verpflichtet, auf Verlangen alle Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, um dem Schriftformerfordernis genüge zu tun, so ist eine Kündigung unter Berufung auf einen Schriftformmangel treuwidrig.
VolltextIMRRS 2006, 1956
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2006 - 10 U 169/05
1. Ein pauschales Bestreiten einzelner Positionen der Nebenkostenabrechnung ohne Einsicht in die Kostenbelege ist unzulässig.
2. Eine im Mietvertrag enthaltenen Regelung zur Abrechnungsfrist ist ohne weitere Anhaltspunkte keine Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Nachforderungen zu entnehmen.
3. Für eine Anwendung des vor dem Hintergrund der besonderen Schutzwürdigkeit des sozialen Wohnraummieters erlassenen § 20 Abs. 3 Satz 4 NMV 1970 besteht im Bereich der Gewerberaummiete kein Bedarf. Entsprechendes gilt für eine analoge Anwendung des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB.
4. Zu den Voraussetzungen der Verwirkung einer Nebenkostennachforderung.
VolltextIMRRS 2006, 1940
KG, Urteil vom 14.03.2002 - 8 U 161/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1938
BFH, Urteil vom 19.03.2002 - IX R 19/00
Im Fall der Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus (§ 21 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 52 Abs. 21 EStG) gehören zu der an der Marktmiete orientierten Rohmiete auch die ortsüblichen umlagefähigen Nebenentgelte. Wird daher lediglich die Nettokaltmiete angesetzt, so müssen --auch im Fall des Ansatzes des Werbungskosten-Pauschbetrags gemäß § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG-- auf der Einnahmenseite die umlagefähigen Nebenentgelte in durchschnittlicher Höhe hinzugerechnet werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 1935
KG, Urteil vom 21.03.2002 - 8 U 9315/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1933
KG, Urteil vom 21.03.2002 - 8 U 9082/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1930
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.03.2002 - 10 U 17/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1929
OLG Hamburg, Urteil vom 03.04.2002 - 4 U 236/01
Die dem Mieter eines Gaststättenlokals formularvertraglich auferlegte "Betreibungspflicht während der gesetzlichen Öffnungszeiten" ist nicht nach § 9 AGBG a.F. unwirksam, auch nicht bei gleichzeitigem Ausschluss von Konkurrenzschutz.*)
VolltextIMRRS 2006, 1925
KG, Urteil vom 08.04.2002 - 8 U 8/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1922
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2002 - 24 U 20/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1921
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2002 - 24 U 89/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1917
OLG Oldenburg, Urteil vom 08.05.2002 - 10 U 25/01
Der Mieter/Pächter ist gemäß § 57 d Abs. 1 ZVG zum Schutz des Erstehers verpflichtet, im Zwangsversteigerungstermin konkret anzugeben, ob und welche Beträge im Sinne des § 57 c Abs. 1 ZVG von ihm geleistet und welche Bedingungen hierüber vereinbart worden sind.*)
Hat der Mieter/Pächter keine, eine unvollständige oder eine unrichtige Erklärung abgegeben und ist diese Erklärung im Versteigerungstermin bekannt gegeben worden, nachdem er eine Aufforderung zur Abgabe der Erklärung mit einer Belehrung über die Folgen erhalten hatte, verliert er seinen Kündigungsschutz gem. § 57 c ZVG.*)
VolltextIMRRS 2006, 1916
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2002 - 24 U 142/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1915
BFH, Urteil vom 16.05.2002 - V R 4/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1910
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2006 - 10 U 143/05
1. Enthält die Nebenkostenabrechnung einzelne nicht umlagefähige Positionen oder basiert sie auf einem falschen Umlegungsmaßstab, handelt es sich ausschließlich um – die formelle Ordnungsgemäßheit der Abrechnung unberührt lassende – Fragen der inhaltlichen Richtigkeit. Zur Herbeiführung der Fälligkeit bedarf es keiner Erteilung einer korrigierten Abrechnung.*)
2. Hat der Vermieter nur 70 % statt 70,25 % der Gesamtkosten in Ansatz gebracht, wird der Mieter hierdurch nicht benachteiligt. Inwieweit andere Mieter wegen des verbleibenden Anteils gegebenenfalls zu Unrecht in Anspruch genommen werden oder genommen worden sind, ist ohne Belang.*)
3. Enthält der Wohnungsmietvertrag allein die Vorgabe, dass Betriebskosten in Abhängigkeit von ihrem tatsächlichen Anfall anteilig durch die Mietpartei zu tragen sind, ohne nähere Eingrenzung, wie der entsprechende Anteil zu ermitteln ist, und haben sich die Parteien (hier: durch Einigung auf die Wohnflächenberechnung des Steuerberaters) verbindlich auf eine Konkretisierung der maßgebenden Flächen und des daraus abzuleitenden Umlegungsmaßstabes geeinigt, muss sich der Mieter hieran festhalten lassen.*)
4. Von den Bestimmungen der HeizkostenV abweichende vertragliche Vereinbarungen entbehren diese hierdurch nicht ohne Weiteres der Wirksamkeit. Vielmehr bedarf es eines Anpassungsverlangens einer der beiden Vertragsparteien, um eine Vertragsanpassung an die Erfordernisse der vorstehenden Bestimmungen herbeizuführen. Ein solches Verlangen (hier: durch Übersendung der Heizkostenabrechnung) wirkt nach all-gemeinen Grundsätzen - § 556 a Abs. 2 BGB findet im Geltungsbereich der HeizkostenV keine Anwendung - erst für die nachfolgende Abrechnungsperiode.*)
5. Eine einseitige Bestimmung der Leistungszeit genügt nicht § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB.*)
VolltextIMRRS 2006, 1909
AG Osnabrück, Urteil vom 04.07.2005 - 14 C 385/04
1. Der Mieter darf seine Möbel in der Wohnung da aufstellen, wo es ihm gefällt; einen "Zirkulationsabstand" zwischen Mobiliar und Wand muss er dabei nicht einhalten.
2. Etwas anderes gilt nur, wenn ihn der Vermieter darauf hinweist, dass - baubedingt - Feuchtigkeits- bzw. Schimmelbildungsrisiken auf der Wohnung lasten.
VolltextIMRRS 2006, 1907
KG, Urteil vom 27.05.2002 - 8 U 2074/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1904
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2002 - 10 U 12/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1902
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2002 - 24 U 183/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1901
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2002 - 24 U 212/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1897
OLG Naumburg, Urteil vom 18.06.2002 - 9 U 8/02
Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, wenn ein Nachfolger beigebracht wird (OLG Düsseldorf MDR 1994, 1008, 1009). Ein Anspruch des Mieters auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag kann sich ausnahmsweise nach Treu und Glauben dann ergeben, wenn dies im dringenden Interesse des Mieters liegt, weil ihm ein Festhalten an dem Vertrag aus Umständen unzumutbar ist, die er nicht bewußt herbeigeführt hat und der gestellte Nachfolger dem Vermieter zumutbar ist (OLG München ZMR 1995, 579, 581). Ein solcher Ausnahmefall wird aber nicht dadurch begründet, dass die Geschäftsaufgabe aus wirtschaftlichen Gründen unabweisbar war, vor allem dann nicht, wenn für den Mieter die Möglichkeit der Untervermietung besteht (OLG Düsseldorf, Urteil 21.1.1992 - 24 U 46/91 - hier: zitiert nach juris).*)
VolltextIMRRS 2006, 1894
KG, Urteil vom 24.06.2002 - 8 U 87/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext