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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Leasing und Erbbaurecht

4707 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IMRRS 2006, 2402
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Handels- und Gesellschaftsrecht

KG, Urteil vom 03.03.2003 - 8 U 300/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2400
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Celle, Beschluss vom 05.03.2003 - 2 W 16/03

Ein Sonderkündigungsrecht des Mieters aus § 540 Abs. 1 S. 2 BGB n.F. besteht nicht, wenn der Vermieter die Erlaubnis zu einer Untervermietung auf eine Anfrage des Mieters versagt hat, in der der Mieter lediglich ohne Benennung einer konkreten Person erklärt hat, einen Untermieter suchen zu wollen, der in den gemieteten Räumen irgendein öffentlich-rechtlich zulässiges Gewerbe betreiben wolle.*)

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IMRRS 2006, 2396
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 10.03.2003 - 8 U 351/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2395
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht

OLG Köln, Urteil vom 10.03.2003 - 16 U 72/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2394
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.03.2003 - 7 U 50/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2393
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietrecht

OLG München, Urteil vom 12.03.2003 - 21 U 4945/02

1. Das Gericht, an das eine Sache zurückverwiesen wurde, ist nur an den unmittelbaren Aufhebungsgrund, nicht an Hinweise auf das weitere Verfahren gebunden.*)

2. Die Berufung nach der seit 1.1.2002 geltenden Regelung der Zivilprozessordnung eröffnet kein zweite Tatsacheninstanz. Sie dient in erster Linie der Fehlerkontrolle. Bei der Überprüfung der tatrichterlichen Auslegung eines "Vertrages in "erster Instanz ist das Berufungsgericht darauf beschränkt zu prüfen, ob das Erstgericht gegen Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat.*)

3. Für das Berufungsgericht bindende Auslegung der Optionsvereinbarung in einem gewerblichen Mietvertrag "Dem Mieter wird eine Option für eine Verlängerung des Mietverhältnisses um längstens 5 Jahre bei gleichzeitiger Neufestsetzung der Miete eingeräumt." dahin, dass die Option nur bei gleichzeitiger Einigung über die Neufestsetzung des Mietzinses wirksam ausgeübt werden kann.*)

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IMRRS 2006, 2392
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietrecht

KG, Urteil vom 13.03.2003 - 8 U 409/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2388
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 20.03.2003 - 2Z BR 22/03

Sind in einem Vertrag über die Begründung von Wohnungseigentum alle Wohnungseigentumsrechte als Wohnungen bezeichnet, so fällt darunter auch das Vermieten der Wohnungen.*)

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IMRRS 2006, 2387
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietrecht

KG, Urteil vom 24.03.2003 - 12 U 23/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2377
MietrechtMietrecht
Autovermieter: Hinweis auf evtl. Haftungsablehnung der Versicherung?

BGH, Urteil vom 28.06.2006 - XII ZR 50/04

1. Bietet der Autovermieter den Unfallgeschädigten ein Fahrzeug zu einem Tarif an, der deutlich über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt, und besteht deshalb die Gefahr, dass die Haftpflichtversicherung nicht den vollen Tarif übernimmt, muss der Vermieter den Mieter darüber aufklären.*)

2. Es kommt nicht darauf an, ob der Vermieter mehrere oder nur einen einheitlichen Tarif anbietet. Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, den Mieter deutlich und unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass die (gegnerische) Haftpflichtversicherung den angebotenen Tarif möglicherweise nicht in vollem Umfang erstatten werde.*)

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IMRRS 2006, 2375
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht - Verspätete Geltendmachung einer Nachforderung

BGH, Urteil vom 05.07.2006 - VIII ZR 220/05

Der Vermieter, der die Jahresfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB für die Abrechnung von Betriebskosten zunächst unverschuldet nicht einhalten kann, hat die verspätete Geltendmachung einer Nachforderung dennoch zu vertreten, wenn er sich damit auch dann noch unnötig viel Zeit lässt, nachdem ihm die notwendigen Unterlagen für die Abrechnung vorliegen. Im Regelfall ist er gehalten, die Nachforderung innerhalb von drei Monaten nach Wegfall des Abrechnungshindernisses zu erheben.*)

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IMRRS 2006, 2372
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietrecht

OLG Jena, Urteil vom 25.03.2003 - 8 U 448/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2371
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht

OLG Köln, Urteil vom 28.03.2003 - 19 U 159/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2370
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietrecht

KG, Urteil vom 31.03.2003 - 8 U 397/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2366
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietrecht

OLG Nürnberg, Urteil vom 04.04.2003 - 6 U 625/02

1. Existenzgründer sind Verbraucher i.S. von § 13 BGB.*)

2. Zur unangemessenen Benachteiligung eines Gaststättenpächters, dem die Pflicht auferlegt wird, eine neu gepachtete Gaststätte konzessionsfähig zu renovieren, und dem hierzu vom Verpächter ein Renovierungsdarlehen gewährt wird, das durch Getränkebezug abzutragen ist.*)

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IMRRS 2006, 2360
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Rechtliches Gehör bei Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung

VerfGH Berlin, Beschluss vom 25.04.2006 - VerfGH 5/03

1. Eine Erklärung zur Erhöhung der Betriebskosten ist nur dann formell ordnungsgemäß, wenn darin (jedenfalls bei Gebäuden mit mehreren Einheiten) bestimmte Mindestangaben enthalten sind. Dazu zählen - wie in einer Betriebskostenabrechnung - neben der Zusammenstellung der Gesamtkosten auch die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel.

2. Hat der Vermieter mehrere Häuser oder auch gemischt genutzte Gebäudekomplexe zu einer Wirtschafts- oder Verwaltungseinheit zusammengefasst, so genügt es nicht, dass die aufgeführten Gesamtkosten auf die einzelnen Häuser oder Gebäudeteile verteilt werden, ohne dass als zusätzlicher für den Mieter nachvollziehbarer Berechnungsschritt angegeben wird, woraus sich diese anteiligen Werte ergeben.

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IMRRS 2006, 2359
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht - Schadensersatz wegen Verunreinigungen durch Tabakkonsum

BGH, Urteil vom 28.06.2006 - VIII ZR 124/05

1. Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters von Wohnraum gegen den Mieter wegen Verunreinigungen der Wohnung durch Tabakkonsum.*)

2. Die Verpflichtung zur "besenreinen" Rückgabe der Mietwohnung beschränkt sich auf die Beseitigung grober Verschmutzungen.*)




IMRRS 2006, 2355
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht

KG, Urteil vom 14.04.2003 - 8 U 398/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2349
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 14.04.2003 - 8 U 68/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2341
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Mietrecht

OLG Hamburg, Urteil vom 30.04.2003 - 13 U 10/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2340
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietrecht

KG, Urteil vom 05.05.2003 - 8 U 108/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2339
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietrecht

OLG Naumburg, Urteil vom 06.05.2003 - 9 U 16/03

Ein wichtiger Grund i.S.v. § 543 Abs.1 BGB ist dann gegeben, wenn infolge des Verhaltens des anderen Vertragsteils die Durchführung des Vertrages wegen der Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlagen derart gefährdet war, dass sie dem Kündigenden auch bei Anlegung eines strengen Maßstabes nicht mehr zuzumuten war.*)

Bei der Frage der Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung hat eine umfassenden Interessensabwägung stattzufinden. Grundsätzlich zulässig ist es auch, wenn die Parteien in den Vertrag Gründe aufnehmen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen sollen und damit zum Ausdruck bringen, dass sie dem vereinbarten Grund eine erhebliche Bedeutung im Hinblick auf die Zumutbarkeit der Vertragsfortsetzung beimessen wollen. Aus der Feststellung, dass ein vertraglich festgelegter Tatbestand verwirklicht ist, folgt aber nicht zwangsläufig, dass eine auf diesen Grund gestützte fristlose Kündigung stets auch begründet ist. Die Parteien können sich einer Prüfung, ob ein bestimmtes Verhalten ihr Verhältnis tatsächlich nachhaltig erschüttert hat, nicht durch eine bloße Vereinbarung vollständig entziehen. Ansonsten könnte die gesetzliche Vorgabe, dass nur ein Grund von einigem Gewicht in Bezug auf das konkrete Vertragsverhältnis eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann, völlig unterlaufen werden, was in der Konsequenz praktisch zu einem freien Kündigungsrecht führen könnte, wenn selbst unwichtige Nebenpunkte wirksam als wichtige Gründe vertraglich vereinbart werden könnten. So hat der Bundesgerichtshof (NJW 1985, 1984 - sog. McDonald's-Entscheidung -) für einen Franchise-Vertrag entschieden, dass nicht alle Verstöße gegen die vom Franchise-Geber aufgestellten Richtlinien (im konkreten Fall: Nichteinhaltung der vorgegebenen Temperatur des Grillgerätes bei der Zubereitung von Hamburgern) eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen können, selbst wenn dies in dem Vertrag vereinbart ist. Eine fristlose Kündigung kann danach nur auf solche Verstöße gegen die Richtlinien gestützt werden, die geeignet sind, das unternehmerische Ziel des Franchise-Gebers selbst zu gefährden. Der hinter dieser Überlegung stehende Gedanke, dass ein wirksamer Kündigungsgrund letztlich den Vertragszweck selbst nachhaltig berühren muss, ist auch auf einen gewerblichen Pachtvertrag anzuwenden, selbst wenn die Verflechtung der beiderseitigen Interessen dabei weniger ausgeprägt ist als bei einem Absatzmittlungsverhältnis.*)

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IMRRS 2006, 2338
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Naumburg, Urteil vom 06.05.2003 - 9 U 14/03

Die Höhe des Mietzinses gehört zu den wesentlichen Vertragsbestandteilen, die dem Beurkundungszwang unterliegen. Auch eine Abrede, durch die der Mietzins dauerhaft gesenkt wird, ist formbedürftig. Die Höhe des Mietzinses ist für einen etwaigen Grundstückserwerber, dessen Unterrichtung die Schriftform vorrangig dient, von erheblicher Bedeutung. Auch unter Berücksichtigung der Warn- und Beweisfunktion ist der Formzwang sinnvoll, denn er schützt den Vermieter vor einem übereilten Entgegenkommen. Der Formmangel eines Änderungsvertrages zu einem Mietvertrag führt dazu, dass der zunächst formgültig geschlossene ursprüngliche Vertrag gleichfalls der Schriftform entbehrt und für unbestimmte Zeit als geschlossen gilt.*)

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IMRRS 2006, 2337
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietrecht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2003 - 24 U 99/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2336
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Celle, Urteil vom 07.05.2003 - 2 U 200/02

Neben der formularmäßigen Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist auch eine zusätzliche formularmäßige Schlussrenovierungsklausel in einem Mietvertrag über Gewerberäume wirksam (so auch WolfEckertBall, Handbuch des gewerblichen Miet, Pacht und Leasingrechtes, 8. Aufl., Rn. 398 - anders jedoch - Unwirksamkeit einer solchen Klausel - bei Wohnraummietverträgen, vgl. OLG Hamm NJW 1981,1049)*)

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IMRRS 2006, 2329
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietrecht

OLG München, Urteil vom 14.05.2003 - 21 U 2176/94

Die Treuepflicht verlangt, dass man sich auf Erklärungen und Mitteilungen des Vertragspartners muss verlassen können, soweit diese die Grundlage für das eigene schützenswerte Verhalten bilden. Mit Treu und Glauben lässt sich nicht vereinbaren, dass der eine Vertragspartner seine Haltung, auf die sich der andere längere Zeit bindend eingerichtet hat, ohne aus dem Vertragsverhältnis herrührende, zwingende Gründe nachträglich ändert (hier: Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit im Rahmen eines langfristigen Mietvertrages bis zur Amortisierung von Investitionen).*)

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IMRRS 2006, 2327
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnungseigentum

OLG Stuttgart, Urteil vom 15.05.2003 - 13 U 211/02

Größe der Miteigentumsanteile bei WohnungseigentumDas Verhältnis zwischen Sondereigentum und Miteigentum bleibt der freien Bestimmung der Wohnungseigentümer überlassen. Die hieran ausgerichtete Verteilung der Lasten aus einer Erbbauzinsverpflichtung der Wohnungseigentümer erfordert jedoch einen sachgerechten Maßstab, der neben dem Verhältnis der Wohn- und Nutzungsflächen auch im Verhältnis der Werte der einzelnen Einheiten zueinander bestehen kann.*)

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IMRRS 2006, 2324
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht

KG, Urteil vom 19.05.2003 - 8 U 58/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2322
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietrecht

KG, Urteil vom 19.05.2003 - 8 U 37/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2321
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht

KG, Urteil vom 22.05.2003 - 8 U 271/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2320
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht

KG, Urteil vom 22.05.2003 - 8 U 346/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2319
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Stuttgart, Urteil vom 22.05.2003 - 7 U 197/02

1. Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch entsprechend § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB erfasst auch die Beeinträchtigung eines Mieters von Räumen, die aus einer anderen Einheit des Gebäudes auf demselben Grundstück herrührt.*)

2. § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ZPO findet bei der Bestätigung eines erstinstanzlichen Grundurteils durch das Berufungsgericht keine Anwendung.*)

3. § 97 Abs. 1 ZPO begründet keine Ausnahme vom Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung (gegen BGHZ 20, 397 und 54, 21).*)

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IMRRS 2006, 2308
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Abziehbarkeit von Abbruchkosten

FG Niedersachsen, Urteil vom 15.11.2005 - 13 K 464/03

Zur Abzugsfähigkeit von Abbruchkosten und der restlichen Anschaffungskosten eines zu Vermietungszwecken genutzten Wohnhauses als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn anschließend auf dem Grundstück ein selbstgenutztes Wohnhaus errichtet wird.*)

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IMRRS 2006, 2300
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

BGH, Urteil vom 10.09.1997 - XII ZR 222/95

a) Die Abweisung einer früheren, auf eine außerordentliche Kündigung gestützten Räumungsklage hindert den Vermieter nicht, eine erneute Kündigung und Räumungsklage darauf zu stützen, daß der Mieter das beanstandete Verhalten nach der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses fortgesetzt habe.*)

b) Er ist auch nicht gehindert, eine erneute Kündigung nach § 554a BGB auf solche Gründe zu stützen, die im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses zwar schon objektiv vorlagen, ihm aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt geworden sind.*)

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IMRRS 2006, 2296
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 20.10.1997 - IX R 38/97

Voraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrages nach Maßgabe des sog. Fremdvergleichs ist, daß die Hauptpflichten der Mietvertragsparteien wie Überlassen einer konkret bestimmten Mietsache und Höhe der zu entrichtenden Miete (vgl. § 535 BGB) stets klar und eindeutig vereinbart sowie entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden.*)

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IMRRS 2006, 2295
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 21.10.1997 - IX R 29/95

Der Nutzungswert einer im Beitrittsgebiet belegenen Wohnung ist nur dann entsprechend § 21 Abs. 2 EStG i.V.m. § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG (sog. große Übergangsregelung) zu besteuern, wenn er im Jahre 1986 nach dem Recht und der Besteuerungspraxis der (ehemaligen) DDR im wesentlichen ebenso wie eine in der Bundesrepublik Deutschland belegene Wohnung zu besteuern war.*)

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IMRRS 2006, 2293
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

BGH, Urteil vom 19.11.1997 - XII ZR 281/95

Eine Leistungsklage auf Ersatz eines Mietausfallschadens unterbricht die Verjährung für künftige Mietausfälle auch dann nicht, wenn es sich um einen einheitlichen Verzugsschaden handelt (Klarstellung zu Senatsurteil BGHZ 128, 74, 82).*)

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IMRRS 2006, 2292
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

BGH, Urteil vom 09.12.1997 - VI ZR 229/96

Den Vermieter trifft kein Mitverschulden, wenn es beim Betanken einer durch ein Fachunternehmen eingerichteten und gewerteten Heizölanlage, die mit einem Dreiwegeschieber ausgestattet ist, dessen Funktion für jedermann erkennbar ist, durch Versäumnisse des Öllieferanten zu einem Ölunfall kommt.*)

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IMRRS 2006, 2291
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

BGH, Urteil vom 10.12.1997 - XII ZR 119/96

Der Verkäufer eines Grundstücks kann den Käufer (jedenfalls) ermächtigen, einen bestehenden Mietvertrag im eigenen Namen zu kündigen, schon bevor der Käufer mit der Eintragung im Grundbuch in den Mietvertrag eintritt.*)

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IMRRS 2006, 2285
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Köln, Urteil vom 31.08.2000 - 12 U 173/96

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2281
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietrecht

OLG Köln, Urteil vom 01.09.2000 - 19 U 147/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2264
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2001 - 3 W 100/01

Wird der Schuldner verurteilt, den Gläubigern als seinen früheren Mietern bezüglich der für das Abrechnungsjahr erteilten Betriebskostenabrechnung für die näher bezeichnete Mietwohnung "die einschlägigen Rechnungen und Belege gegen Erstattung der Kopierkosten zu übersenden", so handelt es sich nicht um eine (unbestimmte) Zug-um-Zug Verurteilung. Der Titel ist vielmehr hinreichend bestimmt und gemäß § 888 ZPO vollstreckungsfähig.*)

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IMRRS 2006, 2262
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 08.04.2004 - 8 U 327/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2257
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Rostock, Urteil vom 13.04.2004 - 3 U 68/04

1. Der Mieter der in die Mieträume eingebrachte Sachen ohne Wissen oder gegen den Willen des Vermieters aus diesen entfernt, ist dem Vermieter gegenüber zur Auskunft über die weggeschafften Sachen verpflichtet. Die fristgerechte gerichtliche Geltendmachung des Auskunftsanspruchs im Wege der Stufenklage hindert das Erlöschen des Pfandrechtes.*)

2. Den Auskunftsanspruch und den von der Auskunft abhängigen Antrag auf Herausgabe der entfernten Sachen zur Zurückschaffung in die Mieträume kann der Vermieter zur Erhaltung seines Pfandrechts im Wege der einstweiligen Verfügung geltend machen.*)

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IMRRS 2006, 2247
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 30.04.2001 - 8 U 2878/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2244
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht

OLG Koblenz, Beschluss vom 30.04.2001 - 4 W-RE 525/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2231
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 14.05.2001 - 8 U 7673/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2223
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Pacht

KG, Urteil vom 21.05.2001 - 20 U 5848/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2209
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.2001 - 12 U 195/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2203
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Pacht

OLG Naumburg, Urteil vom 31.05.2001 - 2 U (Lw) 22/00

1. Hält der Pächter trotz Abmahnung des Verpächters an der unerlaubten Nutzungsüberlassung an einen Dritten fest, so ist der Verpächter zur fristlosen Kündigung des Pachtverhältnisses berechtigt.*)

2. Die vom Verpächter ohne Vorbehalt und ohne Einschränkung erteilte Erlaubnis zum Pflugtausch kann nur widerrufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.*)

3. Bietet das Verhalten des Pächters oder seines Tauschpartners keinen Anlass zum Widerruf der Erlaubnis zum Flächentausch, so kann der Verpächter diese Erlaubnis während der Pachtdauer nicht widerrufen, sondern ist an seine Zustimmung bis zum Ende des Vertragsverhältnisses gebunden.*)

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