Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4707 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 2681LG Hamburg, Urteil vom 04.03.2005 - 311 S 128/04
1. Wenn der Mieter Maßnahmen zur Herstellung des üblichen Standards auf eigene Kosten vornimmt, muss der Vermieter diesen zustimmen bzw. genehmigen, falls sie fachgerecht erfolgten.
2. Ein Rückbauanspruch bei Mietende kann nur dann in Betracht kommen, wenn hierfür ein nachvollziehbares Interesse besteht.
VolltextIMRRS 2006, 2668
OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.09.2006 - 3 U 78/06
1. Bei einer Kautionsabrede in einem Gewerbemietvertrag scheidet eine Nichtigkeit wegen Wucher (§ 138 Abs. 2 BGB) oder wegen wucherähnlichen Geschäftes von vorneherein aus.*)
2. Die Höhe der Sicherheit, die Gewerbemietparteien vereinbaren können, ist - anders als bei der Wohnraummiete (§ 551 BGB) - grundsätzlich nicht begrenzt.*)
3. Eine Kautionsabrede in einem Gewerbemietvertrag kann unwirksam sein, wenn sie schickanös außerhalb eines nachvollziehbaren Sicherungsinteresses des Vermieters festgesetzt ist.*)
4. Eine Kautionsvereinbarung in Höhe der 7-fachen Monatsmiete ist bei einem längeren Gewerbemietverhältnis regelmäßig nicht schickanös außerhalb eines nachvollziehbaren Sicherungsinteresses des Vermieters festgesetzt.*)
5. Eine Kautionsabrede in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters in einem Gewerbemietvertrag mit einem mietenden Unternehmer hält der Generalklausel des § 307 BGB stand, auch wenn der Kautionsbetrag 3 Monatsmieten übersteigt.*)
VolltextIMRRS 2006, 2664
OLG Köln, Beschluss vom 26.04.2004 - 1 U 67/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2663
BGH, Urteil vom 28.04.2004 - VIII ZR 230/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2662
BGH, Beschluss vom 29.04.2004 - III ZB 72/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2660
BGH, Urteil vom 29.04.2004 - IX ZR 141/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2654
KG, Urteil vom 10.05.2004 - 12 U 122/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2653
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.05.2004 - 11 U 27/03
Ohne einen hinreichend deutlichen Ausschluss gehört es auch bei der Verpachtung von Gewerbebetrieben zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs, dass der Verpächter keinen Konkurrenzbetrieb zulässt. Zahlt der Pächter den Pachtzins in Kenntnis der entstandenen Wettbewerbssituation ohne Vorbehalt jahrelang weiter, können Minderungs- oder Schadensersatzansprüche verwirkt sein. Für die Kenntnis reicht es aus, dass der Berechtigte das vertragswidrige Verhalten in seinem tatsächlichen Ausmaß erkennen konnte.*)
VolltextIMRRS 2006, 2646
BFH, Urteil vom 14.05.2004 - II R 50/01
Besteht die dem Betriebsinhaber gehörende genutzte Fläche (Eigenfläche) ausschließlich aus einer Hof- und Gebäudefläche, von der aus angepachtete Flächen (Stückländereien) bewirtschaftet werden, schließt dies die Feststellung eines Vergleichswerts für die Hof- und Gebäudefläche nicht aus; der Vergleichswert allein für diese Eigenfläche ist mit 0 DM anzusetzen. An einem Vergleichswert "null" können Zuschläge wegen verstärkter Tierhaltung nach § 41 BewG gemacht werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 2639
KG, Urteil vom 03.06.2004 - 8 U 8/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2619
OLG Koblenz, Urteil vom 28.10.2005 - 10 U 1111/03
Der Gebäudeversicherer, der bei einem fahrlässig einen Schaden verursachenden Mieter keinen Rückgriff nehmen kann, weil dieser im Rahmen der Nebenkosten anteilig die Prämie für die Gebäudeversicherung mitträgt, hat keinen direkten Anspruch auf Ausgleich der aus der Gebäudeversicherung gezahlten Beträge gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters. Eine Anspruchsgrundlage hierfür besteht nicht und ergibt sich auch nicht aus einer analogen Anwendung des § 59 VVG. Sie kann auch nicht im Wege der richterlichen Rechsfortbildung entwickelt werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 2618
LG Bonn, Urteil vom 02.03.2006 - 6 S 279/05
1. Vorgerichtliche Kündigung eines Mietverhältnisses und anschließende Räumungsklage betreffen bezüglich der anwaltlichen Tätigkeit denselben Gegenstand.*)
2. Eine nach Nr. 2400 VV RVG entstandene Geschäftsgebühr unterliegt gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG der (hälftigen) Anrechnung.*)
VolltextIMRRS 2006, 2614
BGH, Urteil vom 12.07.2006 - VIII ZR 215/05
Zur schlüssigen Darlegung des Anspruchs des Vermieters auf Zustimmung zur Erhöhung einer Bruttokaltmiete, den der Vermieter mit einem Mietspiegel begründet, der Nettomieten aufweist, bedarf es der Angabe der auf die Wohnung tatsächlich entfallenden Betriebskosten; die Angabe eines statistischen Durchschnittswerts für Betriebskosten genügt nicht (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. Oktober 2005 - VIII ZR 41/05, NJW-RR 2006, 227).*)
VolltextIMRRS 2006, 2613
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2006 - 24 U 152/05
1. Ist das vertragliche Kündigungsrecht eines Mieters ausgeschlossen, falls er im Einzugsbereich des Mietobjekts eine andere Filiale eröffnen will oder eine andere, bestehende Filiale erweitern will, so gilt dies nicht für dasselbe Verhalten eines demselben Konzern wie der Mieter angehörenden Unternehmens.*)
2. Eine ordnungsgemäße Rückgabe nach Ende des Mietvertrages liegt vor, wenn der Mieter einem Beauftragten des Vermieters die Mietsache übergibt.*)
3. Unschädlich ist dabei, wenn von einer Vielzahl von Schlüsseln ein einzelner nicht zurückgegeben wird, der Mieter den Besitz aber zugunsten des Vermieters vollständig aufgegeben hat.*)
4. Händigt der Vermieter dem Mieter nach Übergabe der Räume einen Schlüssel zur Durchführung von Schönheitsreparaturen aus, so liegt während deren Ausführung kein Vorenthalten des Mieters vor.*)
VolltextIMRRS 2006, 2611
BGH, Beschluss vom 16.09.2003 - VIII ZR 187/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2606
KG, Beschluss vom 10.07.2006 - 12 U 217/05
1. Die ZPO sieht für das Berufungsverfahren - anders als in § 547 ZPO für die Revision - keine absoluten Berufungsgründe vor. Selbst wenn das angefochtene Urteil in vollständiger Fassung prozessordnungswidrig erst später als 5 Monate nach seiner Verkündung zugestellt wird (wesentlicher Verfahrensmangel), kann der Rechtsstreit nicht allein deshalb an das Erstgericht zurückgewiesen werden, weil die Entscheidung nicht darauf beruht (BGH NJW-RR 2004, 361).*)
2. Die Prozessführungsbefugnis des Hausverwalters zur Einziehung von Mieten aufgrund einer Ermächtigung des Vermieters (gewillkürte Prozesstandschaft) erfordert ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse des Verwalters. Dieses liegt nur dann vor, wenn die Entscheidung des Prozesses die eigene Rechtslage des Verwalters beeinflusst. Dies ist nicht schon deshalb der Fall, weil der Vermieter den Verwalter bevollmächtigt hat, ihn gegenüber den Mietern zu vertreten oder er dem Verwalter zu ordnungsgemäßer Verwaltung und Rechenschaft verpflichtet ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 2605
BGH, Beschluss vom 09.08.2006 - XII ZR 165/05
Zum Gebührenstreitwert für eine Klage, mit der ein Geschäftsraummieter gegen seinen Vermieter einen auf ein Konkurrenzverbot gestützten Unterlassungsanspruch geltend macht.*)
VolltextIMRRS 2006, 2603
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2005 - 10 U 86/05
1. Eine Aufrechnung scheitert an einem in zulässiger Weise vereinbarten und von Amts wegen zu beachtenden vertraglichen Aufrechnungsverbot. Die Aufrechnung gegenüber dem Mietzins ist nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung zulässig.
2. Eine Vereinbarung über den Umfang der vom Mieter zu zahlenden Nebenkosten kann auch konkludent durch jahrelange Zahlung getroffen werden. Für die nachträgliche Vereinbarung von Nebenkostenvorauszahlungen gilt nichts anderes.
3. Trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins (Rechtsbindungswillens, Geschäftswillens) liegt eine Willenserklärung vor, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat.
4. Eine unrichtige Beratung durch den Mieterschutzverband müssen die Mieter sich ebenso gemäß § 278 BGB zurechnen lassen wie eine etwaige fehlerhafte anwaltliche Beratung.
VolltextIMRRS 2006, 2601
OLG Brandenburg, Urteil vom 24.05.2006 - 3 U 189/05
§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB (Jahresfrist für Einwendungen gegen Betriebskostenabrechnung) ist nicht analog auf Gewerbemietverhältnisse anwendbar.
VolltextIMRRS 2006, 2600
OLG Köln, Beschluss vom 29.05.2006 - 16 Wx 72/06
Der Verlust der weiteren Beschwerde ist bei Nichtanfechtung der Erstentscheidung bei denjenigen Entscheidungen, die der sofortigen Beschwerde unterliegen, allgemein anerkannt. Eine Ausnahme kommt dann in Betracht, wenn die Beschwerdeentscheidung einen neuen selbständigen Beschwerdegrund enthält.
VolltextIMRRS 2006, 2591
OLG Köln, Urteil vom 04.07.2006 - 22 U 40/06
1. Eine Vereinbarung, mit der der Vermieter den Mieter von Gewerberäumen mit den Kosten einer vom Vermieter beauftragten Hausverwaltung belastet, ist - anders als im Wohnraummietrecht - grundsätzlich zulässig.
2. Die Überbürdung von nichtbezifferten Hausverwaltungskosten auf die Mieter durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ist als Überraschungsklausel gemäß § 305c BGB unwirksam, weil sie jedenfalls in ihrer konkreten Auswirkung von den Erwartungen des Vertragspartners des Verwenders deutlich abweicht und dieser mit ihr vernünftigerweise nicht zu rechnen brauchte.
3. Je höher die auf den Mieter zukommenden Kosten sind, um so wichtiger ist der deutliche Hinweis auf diese Kosten.
VolltextIMRRS 2006, 2575
OLG Schleswig, Beschluss vom 09.08.2004 - 4 W 47/04
1. Nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1887, 1902 ff.) kommt die Zulassung einer außerordentlichen Beschwerde gegen eine zweitinstanzliche Entscheidung des Landgerichts zum OLG nicht mehr in Betracht. In einem solchen Fall soll die angefochtene Entscheidung im Wege der Gegenvorstellung und Selbstkorrektur durch das Gericht geändert werden, das die Verletzung begangen hat.*)
2. Die isolierte Kündigung der Betreuungsvereinbarung bei Fortsetzung des Mietverhältnisses im Rahmen des Modells "Betreutes Wohnen" ist jedenfalls in denjenigen Fällen unzulässig, in denen die Wohnanlage mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist. Andernfalls erhielte nämlich der Mieter die Nutzung einer preiswerten Wohnung, ohne das entsprechende Entgelt für die Betreuungsleistungen entrichten zu müssen (vgl. auch BGH vom 16.09.2003, NJW-RR 2004, S. 160).*)
VolltextIMRRS 2006, 2573
KG, Urteil vom 12.08.2004 - 8 U 41/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2572
KG, Urteil vom 16.08.2004 - 12 U 105/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2570
KG, Urteil vom 19.08.2004 - 8 U 91/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2568
OLG Celle, Urteil vom 01.09.2004 - 7 U 71/04
Eine vom Pächter auf einem 1,919 ha großen landwirtschaftlichen Pachtgrundstück auf 16 Punktfundamenten errichtete landwirtschaftliche Maschinenhalle, die dem landwirtschaftlichen Betrieb des Pächters dient, ist nur Scheinbestandteil des Pachtgrundstücks und kann bei Pachtende vom Pächter entfernt und mitgenommen werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 2559
KG, Urteil vom 20.09.2004 - 8 U 65/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2547
LG Berlin, Urteil vom 04.04.2006 - 63 S 334/05
1. Bei seit mehr als zwei Jahre andauernden Instandsetzungsarbeiten, deren Ende nicht abzusehen ist und welche der Mieterin die Benutzung der gemieteten Wohnung unmöglich machen, ist von einer Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB auszugehen.
2. Fehlt oder entfällt die Geschäftsgrundlage, so führt dies im Regelfall zur Notwendigkeit der Anpassung des Vertrags an die veränderten Umstände. Ist eine Anpassung im Einzelfall nicht möglich oder unzumutbar, so kann ausnahmsweise eine Auflösung des Vertrages verlangt werden. Diese Auflösung wird durch entsprechende Gestaltungserklärung - beim Mietvertrag in der Regel durch eine für die Zukunft wirkende Kündigungserklärung – herbeigeführt.
VolltextIMRRS 2006, 2546
LG Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2005 - 9 S 157/05
Mieter einer Altbauwohnung können nicht die Miete kürzen, wenn es durch die Fenster zieht. Auch besteht kein Anspruch auf eine Modernisierung der Fenster.
VolltextIMRRS 2006, 2538
BGH, Urteil vom 12.07.2006 - XII ZR 39/04
1. Die formularmäßige Verpflichtung des Mieters in einem Einkaufszentrum, einer Werbegemeinschaft in Form einer GbR beizutreten, verstößt wegen des damit verbundenen Haftungsrisikos des Mieters gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.*)
2. In einem Formularmietvertrag muss die Höhe der Beiträge, die der Mieter in einem Einkaufszentrum an eine Werbegemeinschaft zu leisten hat, wegen der nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB erforderlichen Transparenz bestimmbar sein; mindestens muss eine Höchstgrenze festgesetzt sein, damit der Mieter die auf ihn zu kommenden Kosten kalkulieren kann.*)
VolltextIMRRS 2006, 2536
OLG Köln, Urteil vom 04.07.2006 - 22 U 13/06
Hat ein Geschäftsführer mit einer von ihm gegründeten GbR den Geschäftsbetrieb der GmbH übernommen und in dem Mietobjekt weitergeführt, haftet er wegen Eigennutzung des Objekts auf Nutzungsentgelt in Höhe der Mietrückstände.
VolltextIMRRS 2006, 2533
OLG Celle, Urteil vom 05.07.2006 - 7 U 67/06 (L)
Der Pächter landwirtschaftlicher Flächen ist ohne eine zulässige abweichende Parteivereinbarung bei Beendigung des Pachtverhältnisses nicht zur unentgeltlichen Übertragung von Zahlungsansprüchen auf den Verpächter verpflichtet.*)
VolltextIMRRS 2006, 2521
KG, Urteil vom 30.09.2004 - 8 U 54/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2515
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.05.2006 - 3 W 7/06
1. Eine Räumungsklage ist nicht zulässig, wenn der angekündigte Antrag die herauszugebenden Flächen entgegen § 253 Abs. 2 Satz 2 ZPO schon nicht lokalisierbar und erst recht nicht vollstreckungsfähig bezeichnet.
2. Wegen derjenigen Kündigungsgründe, die erst nach dem Zugang der Kündigung entstehen, muss erneut gekündigt werden.
3. Zu der Frage, wie eine Zahlungsaufforderung mit Kündigungsandrohung gegenüber einem säumigen Mieter auszulegen ist.
VolltextIMRRS 2006, 2512
OLG Frankfurt, Urteil vom 09.06.2005 - 12 U 4/05
Zur Relevanz mangelnder Kundenfrequenz in einem Ladenzentrum für ein Mietminderungsrecht eines Ladenbetreibers.*)
VolltextIMRRS 2006, 2465
KG, Urteil vom 27.01.2003 - 8 U 216/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2464
KG, Urteil vom 27.01.2003 - 8 U 4958/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2461
KG, Urteil vom 30.01.2003 - 8 U 171/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2457
KG, Urteil vom 10.02.2003 - 8 U 140/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2456
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2003 - 24 U 87/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2450
KG, Urteil vom 18.10.2004 - 8 U 92/04
Zu den Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen drohender Geschäftsschließung durch den Mieter in einem Einkaufszentrum und zur Erforderlichkeit der Darlegung konkreten Schadenseintritts für die Annahme eines Verfügungsgrundes.*)
VolltextIMRRS 2006, 2449
OLG Naumburg, Urteil vom 19.10.2004 - 9 U 62/04
Zur Abgrenzung zwischen einem Strohmanngeschäft und einem - nichtigen - Scheingeschäft kommt es maßgeblich darauf an, wer aus dem abgeschlossenen Geschäft berechtigt und verpflichtet werden soll. Ein Strohmanngeschäft und kein Scheingeschäft ist bei einem Pachtvertrag über eine Gaststätte anzunehmen, wenn die im Pachtvertrag als Pächter bezeichnete Person, nicht aber die tatsächlichen Betreiber, eine Schankerlaubnis erhalten kann.*)
VolltextIMRRS 2006, 2443
OLG Dresden, Urteil vom 28.10.2004 - U XV 1284/04
Ein in einem Landpachtvertrag vereinbartes Kündigungsrecht des Verpächters für den Fall des Eigenbedarfes geht im Falle des Eintritts des Grundstückserwerbers in den Landpachtvertrag nach § 571 BGB a.F. (§ 566 BGB n.F.), § 593 b BGB grundsätzlich auf diesen über (entgegen OLG Naumburg, Urt. v. 8.1.2004, 2 U (Lw) 9/03, OLGR Naumburg 2004, 305).*)
VolltextIMRRS 2006, 2442
OLG Rostock, Urteil vom 01.11.2004 - 3 U 166/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2420
OLG Bremen, Urteil vom 09.12.2004 - 2 U 96/03
Vereinbaren Parteien eines Mietvertrages über Farbkopierer, dass auftretende Störungen oder Fehler innerhalb von vier Stunden nach erfolgter Störmeldung vom Vermieter zu beseitigen seien und soll dem Mieter ein Recht zur Kündigung des Mietvertrages zum nächsten Monatsende zustehen, falls die für die Fehlerbeseitigung eingeräumte Vierstundenfrist mehr als dreimal im Jahr überschritten werde, so muss der Mieter jedenfalls dann den Vermieter gesondert abmahnen, wenn er nicht den ersten zur Kündigung berechtigenden Störfall zum Anlass nimmt, eine Kündigungserklärung abzugeben.*)
VolltextIMRRS 2006, 2413
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2003 - 24 U 145/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2409
KG, Urteil vom 20.02.2003 - 8 U 205/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2408
OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.02.2003 - 8 U 463/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2406
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2003 - 24 U 105/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2405
BGH, Urteil vom 26.02.2003 - XII ZR 115/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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