Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4707 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 2910BGH, Beschluss vom 19.09.2006 - VIII ZR 336/04
§§ 564 Abs. 1, 564c BGB in der bis zum 31. August 2001 geltenden Fassung sind auf alle Zeitmietverträge weiterhin anzuwenden, die vor dem 1. September 2001 geschlossen worden sind, auch wenn die vereinbarte Mietzeit erst danach begonnen hat.*)
VolltextIMRRS 2006, 2909
BGH, Urteil vom 13.09.2006 - IV ZR 273/05
1. In der Gebäudeversicherung ergibt die ergänzende Vertragsauslegung einen Regressverzicht des Versicherers für die Fälle, in denen der Mieter einen Schaden am Gebäude durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat; dem Versicherer ist der Regress auch dann verwehrt, wenn der Mieter eine Haftpflichtversicherung unterhält, die Ansprüche wegen Schäden an gemieteten Sachen deckt (Bestätigung und Fortführung von BGHZ 145, 393).*)
2. Dem Gebäudeversicherer, dem der Regress gegen den Mieter verwehrt ist, steht gegen dessen Haftpflichtversicherer entsprechend den Grundsätzen der Doppelversicherung (§ 59 Abs. 2 Satz 1 VVG) ein Anspruch auf anteiligen Ausgleich zu; einen vollen Ausgleich im Deckungsumfang der Haftpflichtversicherung kann er nicht verlangen.*)
VolltextIMRRS 2006, 2907
BGH, Urteil vom 13.09.2006 - IV ZR 116/05
1. In der Gebäudeversicherung ergibt die ergänzende Vertragsauslegung einen Regressverzicht des Versicherers für die Fälle, in denen der Mieter einen Schaden am Gebäude durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat; dem Versicherer ist der Regress auch dann verwehrt, wenn der Mieter eine Haftpflichtversicherung unterhält, die Ansprüche wegen Schäden an gemieteten Sachen deckt (Bestätigung und Fortführung von BGHZ 145, 393).*)
2. Ein Regressverzicht des Gebäudeversicherers ist auch bei einem auf Dauer angelegten unentgeltlichen Nutzungsverhältnis anzunehmen.*)
IMRRS 2006, 2906
BGH, Urteil vom 13.09.2006 - IV ZR 378/02
1. In der Gebäudeversicherung ergibt die ergänzende Vertragsauslegung einen Regressverzicht des Versicherers für die Fälle, in denen der Mieter einen Schaden am Gebäude durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat; dem Versicherer ist der Regress auch dann verwehrt, wenn der Mieter eine Haftpflichtversicherung unterhält, die Ansprüche wegen Schäden an gemieteten Sachen deckt (Bestätigung und Fortführung von BGHZ 145, 393).*)
2. Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Gebäudeschadens durch einen Dritten ist dem Mieter nur zuzurechnen, wenn der Dritte sein Repräsentant war; § 278 BGB ist nicht anwendbar.*)
IMRRS 2006, 2905
LG Mönchengladbach, Urteil vom 30.12.2005 - 2 S 83/05
1. Bei fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs durch den Vermieter gehen eventuelle Folgekosten voll zu Lasten des Mieters.
2. Zu der Frage, welche Gebühren der Rechtsanwalt für die Kündigungserklärung verlangen kann, wenn es anschließend auch noch zur Räumungsklage kommt.
VolltextIMRRS 2006, 2904
BFH, Beschluss vom 30.11.2005 - IX B 172/04
Je kürzer der Abstand zwischen Anschaffung oder Errichtung eines Objekts und der Veräußerung ist, desto mehr spricht das gegen eine auf Dauer angelegte Vermietertätigkeit.
VolltextIMRRS 2006, 2903
LG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2005 - 307 S 116/05
1. Inwieweit ein Kündigungsverzicht sich auch auf das Recht zur Teilkündigung erstreckt, ist durch Auslegung der Vereinbarung anhand der §§ 133, 157 BGB zu ermitteln.
2. Wird in einer Zusatzvereinbarung das Recht, in einer bestimmten “Wohnung” lebenslang wohnen bleiben zu können, geschaffen, ohne dass zwei Nebenräume im Dachgeschoss ausdrückliche Erwähnung finden, ist nach Auslegung davon auszugehen, dass die Nebenräume nicht umfasst sind.
3. Das Recht zur Teilkündigung von Nebenräumen aufgrund von Eigenbedarf ergibt sich aus § 573b Abs. 1 Nr. 1 BGB.
VolltextIMRRS 2006, 2900
LG Berlin, Urteil vom 04.09.2006 - 67 S 65/06
Die individualvertragliche Übernahme der Anfangsrenovierung führt dann nicht zur Unwirksamkeit der formularvertraglich vereinbarten laufenden Renovierungspflicht, wenn der Mieter für die Anfangsrenovierung ausreichend kompensiert wird.
VolltextIMRRS 2006, 2881
OLG Köln, Urteil vom 26.04.2000 - 16 U 32/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2874
OLG Hamburg, Beschluss vom 05.05.2000 - 4 U 263/99
Unrichtige Angaben im Mieterhöhungsverlangen gemäß § 2 Abs. 2 MHG sind in der Regel nicht geeignet, Gewährleistungsfolgen im Sinne von § 537 BGB auszulösen.*)
VolltextIMRRS 2006, 2873
OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.05.2000 - 4 U 148/99
1.*)
Hat der Rechtsschutzversicherer die Gewährung von Rechtsschutz nur wegen sog. Vorvertraglichkeit abgelehnt, so kann er sich später nicht mehr auf fehlende Erfolgsaussicht berufen.*)
2.*)
Die Vorvertraglichkeit von Schadensersatzforderungen des Mieters aus § 538 BGB und pVV beurteilt sich nach § 14 Abs. 1 ARB 75; die Vorvertraglichkeit des Mietzinsanspruchs lind der Verteidigung mit Mietminderung (§ 537 BGB) richtet sich nach § 14 Abs. 3 ARB 75.*)
3.*)
Hinsichtlich eines Schadensersatzanspruchs des Mieters wegen Durchfeuchtungen ist als Schadensereignis nach § 14 Abs. 1 ARB 75 nicht die Übergabe der mangelhaft abgedichteteten Mieträume durch den Vermieter unter Verschweigen des Mangels anzusehen, sondern das erstmalige Auftreten von Durchfeuchtungen nach neun Jahren.*)
4.*)
Bezüglich der Mietminderung ist der Versicherungsfall nach § 14 Abs. 3 ARB 75 ebenfalls noch nicht mit der Übergabe der Mieträume mit einem verborgenen Mangel eingetreten, sondern erst mit dem Zutragetreten des beanstandeten Mangels in Gestalt von Durchfeuchtungen und deren nicht erfolgter Beseitigung.*)
VolltextIMRRS 2006, 2869
BGH, Beschluss vom 17.05.2000 - XII ZR 314/99
Der Wert der Beschwer eines zur Mängelbeseitigung verurteilten Vermieters bemißt sich nicht nach den Kosten der Mängelbeseitigung, sondern gemäß §§ 2, 3 und 9 ZPO nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag der aufgrund des Mangels gegebenen Mietminderung.*)
VolltextIMRRS 2006, 2868
OLG Köln, Urteil vom 18.05.2000 - 12 U 126/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2858
KG, Beschluss vom 09.03.2006 - 12 U 29/06
Keine Haftung des Vermieters wegen Verletzung der Fürsorge- oder Verkehrssicherungspflicht (hier: Vermieter hatte etwa 4 Wochen zuvor den Kreis der Nutzer des Parkhauses erweitert und neben Dauermietern jetzt auch Kunden zweier Gewerbebetriebe zum Kurzparken zugelassen ) für angeblich aus der innerhalb des Parkhauses gemieteten, verschlossenen, nicht einsehbaren Garage gestohlenen, unverschlossenen Pkw, in welchem beide Originalschlüssel zurückgelassen worden waren.*)
VolltextIMRRS 2006, 2853
BGH, Urteil vom 20.09.2006 - VIII ZR 103/06
Die formularvertragliche Beteiligung des Mieters einer Erdgeschosswohnung an den Aufzugskosten benachteiligt diesen nicht unangemessen.*)
IMRRS 2006, 2852
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2006 - 10 U 166/05
1. Das Fehlen einer für die gewerbliche Nutzung an sich erforderlichen Nutzungsgenehmigung führt allerdings nicht automatisch zur Annahme eines Mangels gemäß § 536 BGB und damit zur Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs. Voraussetzung ist vielmehr, dass die fehlende Genehmigung eine Aufhebung oder erhebliche Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch zur Folge hat. Eine solche liegt regelmäßig nur vor, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts untersagt oder wenn ein behördliches Einschreiten insoweit ernstlich zu erwarten ist*)
2. Die Klausel in einem Pachtvertrag über einen Pferdehof, "Es finden jeweils in den Monaten Oktober und April zwei Betriebsbesichtigungen statt. Ergeben sich hierbei Beanstandungen, zu der auch das Vorliegen von Mängeln gehört, so entscheidet - bei Nichteinigung der Parteien - über deren Berechtigung der noch zu bildende Gutachterausschuss...", ist gemäß §§ 133, 157 BGB bei verständiger Regelung dahingehend auszulegen, dass im Streitfall ein die Gebrauchstauglichkeit einschränkender Mangel durch den Gutachterausschuss bestätigt sein muss.*)
VolltextIMRRS 2006, 2833
OLG Frankfurt, Urteil vom 31.05.2000 - 9 U 71/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2829
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2000 - 24 U 186/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2828
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2000 - 10 U 49/99
Die Kündigungsfrist des § 565 Abs. 1 a BGB gilt auch im Falle der Ausübung des Sonderkündigungssrechts nach § 549 Abs. 1 Satz 2 BGB.*)
VolltextIMRRS 2006, 2822
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.08.2006 - 14 A 428/04
Ein Mietspiegel kann nicht verwaltungsgerichtlich daraufhin überprüft werden, ob er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und deshalb qualifiziert im Sinne des § 558d BGB ist. Das Urteil des BVerwG vom 26.1.1996 - 8 C 19.94 -, NJW 1996, 2046, gilt im Kern auch für einen qualifizierten Mietspiegel.*)
VolltextIMRRS 2006, 2821
BGH, Beschluss vom 23.08.2006 - XII ZR 214/04
1. Im Rahmen des Mietrechts ist bereits entschieden, dass zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der Vorenthaltung nach § 546a BGB der grundsätzliche Rückerlangungswille des Vermieters ausreicht. Davon ist bei Einräumung einer Räumungsfrist auszugehen.
2. Für ein Pachtverhältnis gilt nichts anderes.
VolltextIMRRS 2006, 2816
OLG Dresden, Urteil vom 20.06.2000 - 23 U 403/00
1. Ein Vorenthalten nach § 557 BGB durch den Mieter liegt nicht vor, wenn der Vermieter die ihm zur Rückgabe angebotene Mietsache bei Ende des Mietverhältnisses nicht annimmt und zurückweist. Der Vermieter ist zu einer Rücknahme der Mietsache grundsätzlich auch vor dem Ende der Mietzeit verpflichtet. Dies gilt aber uneingeschränkt nur dann, wenn dieser Termin bevorsteht, nicht jedoch, wenn der Mieter die Räume etwa 5 Monate vor dem Ablauf des Vertrages zurückgeben will.*)
2. Sieht der Mietvertrag zwar vor, dass der Mieter Nebenkosten monatlich vorauszuzahlen hat, enthält er jedoch keine Angaben darüber, welche Nebenkosten vom Mieter zu tragen sind und ist der im Vertragsformular für die Auflistung der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten vorgesehene Leerraum von den Parteien durchgestrichen, hat der Vermieter die vom Mieter gezahlten Vorauszahlungen zu erstatten, § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB. Eine Umdeutung in eine Nebenkostenpauschale oder eine Bruttokaltmiete ist dann nicht möglich.*)
Urt. v. 20.06.2000, Aktenzeichen: 23 U 403/00*)
VolltextIMRRS 2006, 2813
OLG Köln, Urteil vom 23.06.2000 - 19 U 137/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2812
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.06.2000 - 24 U 140/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2806
BGH, Urteil vom 19.07.2000 - XII ZR 176/98
Zur Anwendbarkeit der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage nach Anmietung eines Ladenlokals in einem erst zu erstellenden Einkaufszentrum, wenn dieses nach der Eröffnung nicht in der erwarteten Weise von den Kunden angenommen wird (im Anschluß an Senatsurteil vom 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 = NJW 2000, 1714).*)
VolltextIMRRS 2006, 2804
KG, Urteil vom 06.04.2006 - 12 U 4/05
Schadensersatz des Mieters wegen drohender verspäteter Herstellung eines vom Vermieter zu erstellenden Hotels, wenn auch der Mieter einen Teil der Herstellungspflicht übernommen hat. Zur psychisch vermittelten Kausalität und Schadensschätzung gem. § 287 ZPO.*)
VolltextIMRRS 2006, 2802
OLG Koblenz, Urteil vom 21.04.2006 - 8 U 1425/05
1. Es besteht kein Feststellungsinteresse des Grundpfandgläubigers gegen die vom Mieter geltend gemachte Kündigungsbeschränkung im anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren.*)
2. Wenn der Mieter im Zwangsversteigerungsverfahren unberechtigterweise Beiträge i.S.v. § 57c Abs. 1 ZVG anmeldet, kann der Gläubiger in entsprechender Anwendung von § 1004 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB die Rücknahme dieser Anmeldung und die Unterlassung einer erneuten Anmeldung verlangen.*)
VolltextIMRRS 2006, 2796
OLG Frankfurt, Urteil vom 05.05.2006 - 2 U 222/05
Zur Frage, ob eine mögliche Gesundheitsbeeinträchtigung durch eine Mobilfunkanlage einen wichtigen Grund zur Kündigung eines Mietverhältnisses darstellen kann.*)
VolltextIMRRS 2006, 2795
OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.05.2006 - 24 U 180/05
1. Ein Verzicht auf das Vermieterpfandrecht an den in Geschäftsräumen lagernden Gegenständen erstreckt sich nicht ohne weiteres auf deren Zubehör.*)
2. Der Insolvenzverwalter schuldet dem Vermieter eine Nutzungsentschädigung, wenn er bei Mietvertragsende das Mietobjekt nicht räumt, sondern es als Lager für an Gegenständen des Schuldners interessierte Dritte benutzt.*)
VolltextIMRRS 2006, 2783
LG Halle, Beschluss vom 09.01.2006 - 1 S 204/05
Ein zunächst befristeter Mietvertrag mit Verlängerungsklausel auf unbestimmte Zeit unterfällt nicht dem Schutzzweck des § 575 Abs. 1 u. 4 BGB.
VolltextIMRRS 2006, 2779
OLG Köln, Urteil vom 20.07.2000 - 7 U 218/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2776
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2000 - 10 U 153/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2775
OLG Schleswig, Urteil vom 21.07.2000 - 4 U 52/99
Die vertragliche Verpflichtung des Vermieters gegenüber einem EDEKA-Markt, in einem bestimmten Umkreis kein Objekt an einen Wettbewerber zu vermieten, umfaßt auch einen Schlecker-Drogeriemarkt.*)
VolltextIMRRS 2006, 2772
OLG Köln, Urteil vom 11.04.2006 - 4 UF 169/05
Ein Ehepartner kann nach endgültiger Trennung der Eheleute die Zustimmung zur Kündigung der ehemaligen Ehewohnung dann verlangen, wenn unterhaltsrechtliche Gründe oder auch der Gesichtspunkt nachehelicher Solidarität dem nicht entgegenstehen.
VolltextIMRRS 2006, 2770
OLG Köln, Urteil vom 28.07.2000 - 19 U 184/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2766
OLG Frankfurt, Urteil vom 07.08.2000 - 20 RE-Miet 1/98
Zur Nichtigkeit des Mietvertrag und zum Kündigungsrecht des Mieters bei Mietwucher nach § 5 WiStG.*)
VolltextIMRRS 2006, 2763
OLG Frankfurt, Urteil vom 15.08.2000 - 20 RE-Miet 1/99
Anspruch des Mieters auf Rückforderung wucherischen Mietzinses.*)
VolltextIMRRS 2006, 2755
OLG Frankfurt, Urteil vom 21.06.2006 - 14 U 72/04
1. Zu einem Pachtvertrag bezüglich eines nach den Grundsätzen der unvordenklichen Verjährung betreffendes Wasserrecht.*)
2. Zur Bedeutung des Inkrafttretens des Wasserhaushaltsgesetzes und des Hessischen Wassergesetzes für den Fortbestand derartiger Rechte.*)
VolltextIMRRS 2006, 2749
KG, Urteil vom 06.07.2006 - 12 U 157/05
Ist die Zufahrt zu den Gewerberäumen durchgängig halbseitig durch ein Tor verschlossen, so dass der Mieter keine Zufahrt mit einem Fahrzeuganhänger hat, so liegt ein Mangel der Mietsache vor, da zur Nutzung der Mieträume - auch ohne ausdrückliche Vereinbarung - die Zufahrt in voller Breite gehört. Trägt der Mieter nicht hinreichend konkret die Auswirkungen des halb geschlossenen Hoftores auf seinen Geschäftsbetrieb (Verkauf von Motorradteilen) vor, kann eine konkrete Minderung der Miete wegen dieses Umstands nicht festgestellt werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 2745
OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.07.2006 - 3 W 29/06
Zum possessorischen Besitzschutz von Personengesellschaften.*)
VolltextIMRRS 2006, 2742
OLG Nürnberg, Urteil vom 21.03.1995 - 3 U 3727/94
Eine Vereinbarung, nach der der Mieter die im Zusammenhang mit der Verwaltung des Objekts durch eine Drittfirma entstehenden Kosten tragen muss, ist zulässig.
VolltextIMRRS 2006, 2736
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2000 - 24 W 49/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2730
BGH, Urteil vom 13.09.2006 - VIII ZR 105/06
1. Der Mieter preisfreien Wohnraums hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung.
2. Ein Anspruch des Mieters auf Übermittlung von Fotokopien von Rechnungsbelegen kommt deshalb nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn dem Mieter die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen in den Räumen des Vermieters nicht zugemutet werden kann.
VolltextIMRRS 2006, 2715
KG, Urteil vom 24.07.2006 - 8 U 224/05
Zur Notwendigkeit eines "Vorwegabzugs" der verbrauchsunabhängigen Betriebskosten bei gemischt genutzten Gebäuden.*)
VolltextIMRRS 2006, 2697
OLG Oldenburg, Urteil vom 21.09.2006 - 10 U 4/06
Der Pächter einer landwirtschaftlichen Fläche ist bei Beendigung des Pachtverhältnisses ohne eine abweichende Vereinbarung nicht zu einer (unentgeltlichen) Übertragung von Betriebsprämien-Zahlungsansprüchen auf den Verpächter oder von diesem benannte Nachfolgepächter verpflichtet.*)
VolltextIMRRS 2006, 2695
OLG Hamm, Urteil vom 28.10.2005 - 30 U 106/05
1. Mit der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht wird der Mieter zwar selbst deliktsrechtlich für den Schutz derjenigen Personen verantwortlich, mit deren Gefährdung der Pflichtige üblicherweise rechnen muss. Der Vermieter bleibt aber zur Überwachung und Kontrolle des Mieters verpflichtet, so dass er bei Nichterfüllung dieser (Rest)Pflicht gegebenenfalls mit dem Mieter gesamtschuldnerisch haftet.
2. Die mit der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht begründete deliktische Einstandspflicht des Mieters besteht anerkanntermaßen nicht nur gegenüber Dritten (Passanten, Besuchern und anderen Mietern), sondern auch gegenüber dem Vermieter. Das Gleiche gilt für die Haftungsregelung im Innenverhältnis. Wenn der Mieter die von ihm übernommene Verkehrssicherungspflicht verletzt, kann er sich gegenüber dem Vermieter nicht darauf berufen, dass dieser ihn nicht hinreichend überwacht und kontrolliert habe.
3. Ein privathaftpflichtversicherter Gewerberaummieter, der wegen Verletzung der ihm übertragenen Verkehrssicherungspflicht einem Dritten schadenersatzpflichtig ist, hat auch dann keinen Regressanspruch gegen den Vermieter, wenn er vereinbarungsgemäß die anteilige Prämie für die Gebäudehaftpflichtversicherung zahlt.
VolltextIMRRS 2006, 2694
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2006 - 24 U 132/05
1. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Mieter liegt insbesondere dann vor, wenn dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird.
2. Ferner liegt ein wichtiger Grund für eine Kündigung des Mieters auch dann vor, wenn der gemietete und zum Aufenthalt von Menschen bestimmte Raum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist (§§ 569 Abs. 1, 578 Abs. 2 Satz 2 BGB).
3. Auch die wiederholt aufgetretene Gefährdung der Energie- und Wasserversorgung einer Arztpraxis stellt einen wichtigen Grund für eine Kündigung des Mieters dar.
4. Die außerordentliche Kündigung wegen der Verletzung einer Verpflichtung aus dem Mietvertrag setzt allerdings grundsätzlich die erfolglose Fristsetzung zur Abhilfe oder eine erfolglose Abmahnung voraus.
VolltextIMRRS 2006, 2688
OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.02.2006 - 1 U 195/05
1. § 281 Abs. 1 Satz 3 BGB enthält eine dem § 251 Abs. 2 BGB vorgehende Sonderregelung für die Frage, wann der Gläubiger bei einer Pflichtverletzung die in der Erbringung einer mangelhaften Leistung besteht, Schadenersatz statt der Leistung (Kosten für die Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes unter Rückgabe der erbrachten Leistung, sogenannter "großer Schadensersatz") verlangen kann oder sich mit dem Ausgleich des Minderwerts der erbrachten Leistung (sogenannter "kleiner Schadensersatz") begnügen muss. Letzteres ist der Fall, wenn die Pflichtverletzung nur unerheblich war.
2. Muss der Mieter bei seinem Auszug einen Teppichboden verlegen, der dem beim Einzug vorhandenen Teppichboden qualitativ gleichwertig ist, und hat der neue Teppichboden einen Minderwert von 50%, so kann von einer unerheblichen Pflichtverletzung nicht mehr gesprochen werden.
VolltextIMRRS 2006, 2686
AG Trier, Urteil vom 27.01.2006 - 7 C 402/05
Eine jahrzehntelange bloße Nutzung der zum Mietwohnhaus gehörenden Hof- und Gartenfläche führt nicht dazu, dass der Mieter ein wohnungsmietvertragliches Gebrauchsrecht hat, das auch einen Grundstückserwerber als neuen Vermieter bindet.
VolltextIMRRS 2006, 2684
AG Ludwigsburg, Urteil vom 25.11.2005 - 10 C 3469/05
Wenn zwischen Mieter und Vermieter die vertraglichen Beziehungen beendet wurden und der Anspruch des Mieters auf Zufuhr von Energie sich ausschließlich auf den Mietvertrag stützt und nicht auf direkt abgeschlossene Verträge mit Versorgungsunternehmen, stellt das Absperren der Energiezufuhr keine Besitzstörung i.S.d. §§ 858, 862 BGB dar.
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