Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4707 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IMRRS 2007, 0970AG Moers, Urteil vom 29.11.2006 - 561 C 334/06
1. Für den Anspruch auf Rückzahlung der durch den Mieter geleisteten Kaution gibt es keine starren Fristen.
2. Der Vermieter hat allerdings ein Zurückbehaltungsrecht an einem angemessenen Teil der Kaution zur Sicherung etwaiger Ansprüche gegen den Mieter.
VolltextIMRRS 2007, 0962
LG Dortmund, Urteil vom 30.05.2006 - 1 S 10/05
Zu der Frage, ob der Vermieter einen Aufschlag für mietvertraglich nicht vereinbarte Kleinreparaturen zu Lasten der Mieter in Ansatz bringen darf.
VolltextIMRRS 2007, 0960
OLG Rostock, Urteil vom 12.03.2007 - 3 U 67/06
1. Nach Eintritt der Abrechnungsreife kann der Vermieter die offenen Nebenkostenvorauszahlungen nicht mehr klagweisend geltend machen und sie als quasi gezahlt in die Betriebskostenabrechnung einstellen. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit der Rechnungslegung ist er gehalten, in die Betriebskostenabrechnung nur die tatsächlichen Leistungen einzustellen und die Klage sodann auf das Gesamtsaldo umzustellen.*)
2. Der Mieter hat einen Anspruch auf Erteilung einer ordnungsgemäßen Rechnung. Wenn dies für die Miete und die auf sie entfallende Umsatzsteuer gilt, gilt dies gleichermaßen für die Betriebskostenabrechnung. Auch diese muss den Umsatzsteuerbetrag beziffert ausweisen. Weist sie ihn nicht aus, führt dies nicht sogleich zur formellen Unwirksamkeit der Abrechnung, sondern zu ihrer materiellen Unrichtigkeit. Dem Mieter steht gem. § 273 BGB bis zur ordnungsgemäßen Erstellung der Abrechnung ein Zurückbehaltungsrecht zu und zwar in Höhe des gesamten Rechnungsbetrages, also der zur Nachzahlung berechneten Betriebskosten und Umsatzsteuer.*)
3. Als Rechnung i.S. des § 14 UStG kommt jede Urkunde in Betracht, aus der der Leistende, der Leistungsempfänger, die Menge und Art der Leistung, der Zeitraum der Leistung und der auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag erkennbar sind. Seit dem 01.01.2002 ist der Steuerbetrag gesondert auszuweisen und nicht lediglich die Endsumme mit dem Hinweis zu versehen, dass hierin 16 % Umsatzsteuer enthalten seien. Es müssen also sowohl das Nettoentgelt als auch der Betrag der Umsatzsteuer genannt werden.*)
VolltextIMRRS 2007, 0959
OLG Hamm, Urteil vom 28.02.2007 - 30 U 131/06
1. Die Raumtemperatur in einem als Spielsalon genutzten gewerblichen Mietobjekt darf 26 Grad nicht überschreiten, es sei denn, draußen herrschen Temperaturen von mehr als 32 Grad. Aber auch in einem solchen Fall muss die Innentemperatur mindestens 6 Grad niedriger liegen.
2. Der Vermieter hat hierfür die erforderlichen baulichen Voraussetzungen zu schaffen, ohne dass hierdurch das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes wesentlich geändert wird, insbesondere die Fensterflächen durch feste Elemente geschlossen werden.
VolltextIMRRS 2007, 0958
OLG Rostock, Beschluss vom 23.03.2007 - 3 U 187/06
Nach Kündigung eines wegen Nichtbeachtung der gesetzlichen Schriftform ordentlich kündbaren Mietvertrages kann der Vermieter, der im Vertrauen auf das Zustandekommen eines langfristigen Mietverhältnisses das Mietobjekt nach den Vorgaben des Mieters errichtet hat, diesen nicht wegen des enttäuschten Vertrauens auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.*)
VolltextIMRRS 2007, 0954
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.05.2006 - 10 K 200/05
Ein Vermögensverlust ist dann nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn der veruntreute Geldbetrag aus einem Darlehen stammt, das zur künftigen Begleichung von Erhaltungsaufwendungen aufgenommen, aber einem Dritten zur Erzielung von Kapitaleinkünften übergeben wurde.
VolltextIMRRS 2007, 0952
FG Niedersachsen, Urteil vom 09.11.2005 - 16 K 517/04
Ob eine Vermietung von Kfz-Stellplätzen als eigenständige Leistung zur Büroraumvermietung angesehen werden muss, ist aus der Sicht des Leistungsempfängers zu entscheiden. Erfolgt die Vermietung der Einstellplätze unabhängig von der Vermietung des Büroraums, muss von einer umsatzsteuerlichen eigenständigen Leistung ausgegangen werden.
VolltextIMRRS 2007, 0949
BGH, Urteil vom 07.03.2007 - XII ZR 40/05
1. Die Vereinbarung in einem Vorvertrag, dass ein langfristiges Mietverhältnis begründet werden soll, unterliegt nicht dem Formerfordernis des § 566 BGB a.F.*)
2. Sie verpflichtet die Parteien aber zur Mitwirkung am Zustandekommen des schriftlichen und damit der Form des § 566 BGB a.F. genügenden Hauptvertrages.*)
IMRRS 2007, 0947
BGH, Urteil vom 21.03.2007 - XII ZR 36/05
Zum Kündigungsrecht des Vermieters gemäß § 543 Abs. 1 BGB bei Nichtzahlung der Kaution durch den Mieter von Gewerberaum.*)
VolltextIMRRS 2007, 0946
OLG Celle, Beschluss vom 01.11.2006 - 13 U 182/06
1. Der Vermieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Mieters einen Schlüssel zu behalten; dies gilt auch bei Mietverträgen über Geschäftsräume.
2. Erst recht darf der Vermieter die vermieteten Räume nicht ohne Einwilligung des Mieters betreten, es sei denn, es liegt ein zwingender Grund vor und der Mieter ist nicht zu erreichen.
3. Behält der Vermieter Schlüssel für die Räume zurück und verschafft sich mit dem Schlüssel ohne vorherige Ankündigung und ohne zwingenden Grund Zugang zu den Räumen, so ist eine fristlose Kündigung durch den Mieter gerechtfertigt, ohne dass einer Abmahnung bedarf.
VolltextIMRRS 2007, 0945
OLG Celle, Beschluss vom 05.10.2006 - 13 U 182/06
1. Der Vermieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Mieters einen Schlüssel zu behalten; dies gilt auch bei Mietverträgen über Geschäftsräume.
2. Erst recht darf der Vermieter die vermieteten Räume nicht ohne Einwilligung des Mieters betreten, es sei denn, es liegt ein zwingender Grund vor und der Mieter ist nicht zu erreichen.
3. Behält der Vermieter Schlüssel für die Räume zurück und verschafft sich mit dem Schlüssel ohne vorherige Ankündigung und ohne zwingenden Grund Zugang zu den Räumen, so ist eine fristlose Kündigung durch den Mieter gerechtfertigt, ohne dass einer Abmahnung bedarf.
VolltextIMRRS 2007, 0933
BGH, Beschluss vom 13.02.2007 - VIII ZR 342/03
Verlangt der Mieter Mängelbeseitigung, so ist zur Bemessung des Gebührenstreitwerts der dreieinhalbfache Jahresbetrag der vom Mieter geltend gemachten Minderungsquote anzusetzen.
VolltextIMRRS 2007, 0928
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2006 - 10 U 115/06
1. Entscheidend für die Abgrenzung, ob ein einheitliches Mietverhältnis besteht oder zwei rechtlich selbstständige Verträge, ist der Parteiwille. Dabei sprechen die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit der Räume, die typischerweise auch bei Mietwohnung und Garage angenommen wird.
2. Anderes kann trotz einer einheitlichen Vertragsurkunde gelten, wenn die Parteien mehrere von ihnen als rechtlich selbstständig angesehene Verträge abgeschlossen haben, die nur zufällig in einer Urkunde zusammengefasst worden sind, oder wenn die Parteien dies vereinbart haben.
3. Zu der Frage, ob ein Mieter zur außergerichtlichen Rechtsverteidigung gegenüber einer Nebenkostenabrechnung berechtigt ist, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
4. Der Vermieter muss sich das Verschulden des Mitarbeiters des Abrechnungsunternehmens, dessen er sich zur Erfüllung seiner Verpflichtung zur Nebenkostenabrechnung bedient hat, als eigenes zurechnen lassen.
VolltextIMRRS 2007, 0902
BGH, Urteil vom 04.04.2007 - VIII ZR 223/06
Ein Verzicht des Vermieters auf das Recht, das Wohnraummietverhältnis wegen Eigenbedarfs zu kündigen, bedarf - wie der gesamte Mietvertrag - gemäß § 550 Satz 1 BGB der Schriftform, wenn der Verzicht für mehr als ein Jahr gelten soll.*)
VolltextIMRRS 2007, 0891
OLG München, Urteil vom 22.09.2006 - 19 U 2964/06
"Starre" Fristenpläne über auszuführende Schönheitsreparaturen können auch im Gewerberaummietrecht nicht formularmäßig wirksam vereinbar werden, da die Renovierung eines nicht renovierungsbedürftigen gewerblichen Mietraumes sinnlos ist.
VolltextIMRRS 2007, 0880
BGH, Urteil vom 28.03.2007 - VIII ZR 199/06
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Wohnraummietvertrages enthaltene Regelung, die dem Mieter die Verpflichtung zur Ausführung der Schönheitsreparaturen auferlegt und bestimmt, dass der Mieter nur mit Zustimmung des Wohnungsunternehmens von der "bisherigen Ausführungsart" abweichen darf, ist auch dann insgesamt - und nicht nur hinsichtlich der Ausführungsart - wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn die Verpflichtung als solche und ihre inhaltliche Ausgestaltung in zwei verschiedenen Klauseln enthalten sind (im Anschluss an Senatsurteil vom 22. September 2004 - VIII ZR 360/03, NJW 2004, 3775, unter II 1 c).*)
VolltextIMRRS 2007, 0877
KG, Urteil vom 27.11.2006 - 12 U 182/04
Der Umstand, dass die Parteien bezüglich der kalten Betriebskosten keine Vorschüsse vereinbart haben, genügt als Indiz gegen die schriftlich vereinbarte Pflicht des Mieters, die Betriebskosten zu tragen, nicht.
VolltextIMRRS 2007, 0875
BGH, Beschluss vom 29.11.2006 - XII ZR 121/04
Zur Auslegung einer Verpflichtung, ein Geschäftslokal "im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Ladenschlusszeiten" offen zu halten.
VolltextIMRRS 2007, 0872
OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.04.2007 - 3 W 57/06
Der Gebührenstreitwert für ein einstweiliges Verfügungsverfahren eines Mieters/Pächters auf Wiedereinräumung des Besitzes an der Mietsache bestimmt sich gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1, § 41 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 3 ZPO unter Heranziehung der Jahresmiete/-pacht; hier 1/3 der Jahrespacht.
VolltextIMRRS 2007, 0866
KG, Beschluss vom 25.01.2007 - 8 W 7/07
1. Im Fall der sog. Doppelvermietung kann ein Mieter seinen Anspruch auf Besitzüberlassung gegenüber dem zweiten Mieter nicht durch einstweilige Verfügung sichern.
2. Im Falle der Doppelvermietung gilt nicht der Grundsatz der Priorität des Mietvertragsschlusses für die Frage, an wen der Vermieter die Mietsache zu übergeben hat. Der Vermieter kann und darf selbst entscheiden, welchen Vertrag er erfüllt und an welchen Mieter er ggf. Schadensersatz leistet.
VolltextIMRRS 2007, 0865
OLG Stuttgart, Urteil vom 22.02.2007 - 13 U 195/06
Für Preisklauseln in vor Inkrafttreten der Preisklauselverordnung am 01.01.1999 geschlossenen Mietverträgen, die nicht nach § 3 des Währungsgesetzes zur Genehmigung vorgelegt werden, gilt die Genehmigungsfiktion des § 4 I PrKV, auch wenn der 10-Jahres-Zeitraum des § 4 I Nr. 2 PrKV bei Inkrafttreten der PrKV bereits abgelaufen war.*)
VolltextIMRRS 2007, 0864
BGH, Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 247/05
Eine formelhaft vereinbarte Abgeltungsklausel bei Schönheitsreparaturen mit starrer Berechnungsgrundlage ist unwirksam.
VolltextIMRRS 2007, 0863
KG, Urteil vom 25.01.2007 - 8 U 140/06
Eine vertragswidrige Konkurrenzsituation stellt einen zur Minderung des Mietzinses berechtigenden Sachmangel der Mietsache dar.*)
VolltextIMRRS 2007, 0862
BGH, Urteil vom 21.03.2007 - XII ZR 255/04
1. Der Mieter von Geschäftsräumen hat in der Regel kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution.*)
2. Ob allein die Nichtzahlung der Kaution den Vermieter bereits vor Übergabe des Mietobjekts zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB berechtigt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.*)
VolltextIMRRS 2007, 0846
AG Köln, Urteil vom 27.06.2006 - 201 C 254/05
Der Befall einer Wohnung mit Silberfischen rechtfertigt eine Mietminderungsquote in Höhe von 5%.
VolltextIMRRS 2007, 0821
BGH, Urteil vom 28.09.2006 - IX ZR 98/05
Zur Anfechtung des Übergangs einer Anlieferungs-Referenzmenge ("Milchquote") im Insolvenzverfahren über das Vermögen des vormaligen Pächters bei Pachtverträgen, die vor dem 1. April 2000 abgeschlossen worden sind.*)
VolltextIMRRS 2007, 0803
OLG Köln, Urteil vom 12.01.2007 - 20 U 131/01
Der Kostenvorschussanspruch des Pächters aus §§ 581, 536a ff BGB findet seine Grenzen in der doppelten Zweckbindung des Vorschusses und den Grundsätzen von Treu und Glauben.
VolltextIMRRS 2007, 0789
OLG Celle, Beschluss vom 26.03.2007 - 2 U 49/07
Der Zwangsverwalter ist nach Aufhebung des Verfahrens infolge Rücknahme des Gläubigerantrages nicht mehr befugt, in einem laufenden Prozess weiterhin Mietzahlung an sich zu verlangen, sofern keine eindeutige Ermächtigung des Vollstreckungsgerichts vorliegt.*)
VolltextIMRRS 2007, 0782
BGH, Beschluss vom 13.03.2007 - VIII ZR 2/07
Auch wenn in der vorherigen Instanz der Schutzantrag nicht gestellt wurde, kann der Antrag, die Räumungszwangsvollstreckung einzustellen, im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde beschieden werden, falls der Vollstreckungsgläubiger zuvor Veranlassung gab, von einem Schutzantrag abzusehen.*)
VolltextIMRRS 2007, 0781
BGH, Urteil vom 08.02.2007 - III ZR 148/06
Zur Frage, inwieweit ein Geschäftsbesorger, der es übernommen hat, eine Ferienwohnung im Namen und für Rechnung des Eigentümers an Feriengäste zu vermieten, sich auf ein eigenes Geheimhaltungsinteresse und auf datenschutzrechtliche Belange der Mieter berufen kann, wenn der Eigentümer Namen und Anschriften der Mieter erfahren möchte.*)
VolltextIMRRS 2007, 0759
BGH, Beschluss vom 13.03.2007 - VIII ZR 189/06
Der Wert der Beschwer einer Verurteilung zur Räumung einer Mietwohnung bestimmt sich nach § 8 ZPO. Zur Bestimmung der "streitigen Zeit" ist dabei auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem das Mietverhältnis jedenfalls geendet hätte. Lässt sich ein solcher Zeitpunkt nicht sicher feststellen, bemisst sich die Beschwer nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezuges (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1995 - XII ZR 7/94, WM 1996, 187, unter II 1; Beschluss vom 14. April 2004 - XII ZB 224/02, WuM 2004, 353, unter II; Beschluss vom 16. Februar 2005 - XII ZR 46/03, WuM 2005, 350, unter 2; Urteil vom 17. März 2005 - III ZR 342/04, NJW-RR 2005, 867, unter 2 b; BVerfG NZM 2006, 578).*)
VolltextIMRRS 2007, 0739
BGH, Urteil vom 20.12.2006 - VIII ZR 67/06
1. Der Mieter, der infolge einfacher Fahrlässigkeit einen Brandschaden an den vermieteten Räumen verursacht hat, ist regelmäßig vor einem Rückgriff des Gebäudefeuerversicherers geschützt, weil eine ergänzende Auslegung des Versicherungsvertrages, den der Vermieter mit dem Gebäudefeuerversicherer abgeschlossen hat, einen konkludenten Regressverzicht für derartige Fälle ergibt.
2. Das ist auch dann nicht anders, wenn für den Mieter eine Haftpflichtversicherung besteht, die für den Brandschaden ebenfalls eintrittspflichtig wäre.
VolltextIMRRS 2007, 0724
BGH, Urteil vom 01.03.2007 - IX ZR 81/05
1. Der Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters einer beweglichen Sache ist von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an zur Herausgabe der Mietsache an den Vermieter verpflichtet, wenn er nicht die Erfüllung des Mietvertrages wählt.*)
2. Der Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung für die Zeit ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Rückgabe der Mietsache ist grundsätzlich eine Insolvenzforderung.*)
3. Hat der Verwalter die Mietsache nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens genutzt, ohne die Erfüllung des Mietvertrages zu verlangen, stellt der Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung eine Masseforderung dar.*)
VolltextIMRRS 2007, 0722
AG Köln, Urteil vom 20.06.2006 - 223 C 8/06
1. Kann der Mieter den Vermieter nicht zur Beseitigung eines Mangels auffordern, weil ihm dessen Adresse nicht bekannt ist, so kann er nach einer Selbstbeseitigung nur dann Ersatz der Aufwendungen verlangen, wenn er zuvor zumindest versucht hat, durch entsprechende Nachforschungen die benötigten Daten herauszubekommen.
2. Zu den notwendigen Nachforschungen gehört auch, nötigenfalls die Zahlung der Miete (teilweise) einzustellen, um den Vermieter zu einer Kontaktaufnahme zu bewegen.
3. Aufwendungen zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs oder zur bloßen Mängelbeseitigung gehören nicht zu den zulässigen Notmaßnahmen des Mieters, ebenfalls nicht bauliche Veränderungen.
VolltextIMRRS 2007, 0713
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.05.2006 - 24 U 179/05
Der mietvertragliche Nutzungszweck "Grillstube (Gaststätte)" umfasst zwar den Betrieb einer "Pizzeria", nicht aber einen "Pizza-Taxi-Betrieb".*)
VolltextIMRRS 2007, 0712
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2006 - 24 U 189/05
1. Setzt der Mieter nach Ablauf eines Mietverhältnisses den Mietgebrauch unter Weiterzahlung des als Miete vereinbarten Entgelts fort und nimmt der Vermieter dieses Verhalten hin, so besteht zwischen ihnen nicht nur ein faktisches Nutzungsverhältnis, sondern weiterhin der bisherige Vertrag oder ein neuer Mietvertrag zu den bisherigen Vertragsbedingungen, allerdings mit gesetzlicher Kündigungsfrist.*)
2. Die Wegnahmepflicht des Mieters ist nicht auf Einrichtungen beschränkt, sondern umfasst auch bauliche Veränderungen.*)
VolltextIMRRS 2007, 0664
KG, Beschluss vom 14.12.2006 - 12 W 73/06
Die Verurteilung des Vermieters, dem Mieter Zutritt zu den Mieträumen zu verschaffen durch Aushändigen von Schlüsseln oder Wiedereinbau der alten Schlösser wird nicht nach § 885 ZPO, sondern nach § 888 ZPO vollstreckt.*)
VolltextIMRRS 2007, 0663
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2006 - 10 U 74/06
1. Ein in dem Erlass eines Teilurteils liegender Verfahrensfehler wird geheilt, wenn das Rechtsmittelgericht die gegen das Teilurteil und das Schlussurteil eingelegten zulässigen Rechtsmittel zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbindet.*)
2. Unrichtige oder unvollständige Angaben über Umsätze oder Erträge eines Unternehmens (hier: Gaststätte) können eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss auslösen und dieses Verschulden Grund für eine fristlose Kündigung sein.*)
3. Den Pächter trifft die Darlegungs- und Beweislast für eine Aufklärungspflichtverletzung des Verpächters.*)
4. Der Pächter trägt das volle Verwendungsrisiko für die Gaststätte. Es obliegt ihm zu kalkulieren, ob er die Gaststätte - auch unter Berücksichtigung des vereinbarten Pachtzinses - rentabel führen kann. Demgemäß muss er sich zur Abschätzung seines Verwendungsrisikos gegebenenfalls aussagekräftige betriebswirtschaftliche Umsatz- und Ertragszahlen aus der Zeit der Vorbetreiber vorlegen lassen.*)
5. Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des Pachtzinses wegen anderweitiger Gebrauchsüberlassung (§§ 581 Abs. 2, 537 BGB) kommt nur in Betracht, wenn der Pächter für den streitgegenständlichen Zeitraum noch einen Besitzwillen hat. Das ist nicht der Fall, wenn er - wie hier - endgültig ausgezogen ist.*)
VolltextIMRRS 2007, 0648
OLG Frankfurt, Urteil vom 19.01.2007 - 2 U 106/06
Die Beurteilung, ob wegen Aufheizung eines Gebäudes aufgrund Sonneneinstrahlung ein Mangel der Mietsache vorliegt, richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und dem baulichen Zustand des Gebäudes, nicht nach der Arbeitsstättenverordnung.*)
VolltextIMRRS 2007, 0643
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2007 - 24 U 111/06
1. Rückgabe der Mietsache im Sinne von § 548 Abs. 1 BGB erfordert grundsätzlich eine Veränderung der Besitzverhältnisse zu Gunsten des Vermieters durch vollständige und unzweideutige Besitzaufgabe des Mieters.*)
2. Mit der Rückgabe beginnt auch die Verjährungsfrist erst noch entstehender Ersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache.*)
3. Erhält der Mieter zur Durchführung der Renovierung Schlüssel zurück, wird dadurch die kurze Verjährung nicht gehemmt.*)
VolltextIMRRS 2007, 0638
KG, Beschluss vom 13.02.2007 - 8 U 195/06
Zur Umstellung der Wärmeversorgung von der hauseigenen, mit Öl betriebenen Heizanlage auf "Wärmecontracting" mit Gasversorgung während des laufenden Mietverhältnisses.*)
VolltextIMRRS 2007, 0633
KG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 U 138/06
Eine Gebrauchsbeeinträchtigung i. S. d. § 536 Abs. 1 BGB liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn die Parteien in Kenntnis einer fehlenden behördlichen Genehmigung einen Mietvertrag abschließen und diesen "in Gang setzen". Erst mit der Versagung der Genehmigung kommt eine Mangelhaftigkeit der Mietsache in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2007, 0628
OLG Rostock, Beschluss vom 26.02.2007 - 3 W 5/07
1. Die Insolvenzverwalterin nimmt die Leistung des Vermieters in Anspruch, wenn sie die Mieträume dem Schuldner überlässt, der dort mit ihrem Einverständnis seinen Handwerksbetrieb weiter führt.*)
2. Die verklagte Insolvenzverwalterin kann nicht Prozesskostenhilfe für die Rechtsverteidigung erwarten, wenn sie den Prozess gegen die von ihr verwaltete Masse bei sorgfältiger Insolvenzverwaltung und Beachtung der Vorgaben der InsO hätte vermeiden können.*)
VolltextIMRRS 2007, 0625
BGH, Urteil vom 21.02.2007 - XII ZR 249/04
Der Mieter eines Grundstücks, das einem bestimmten, am Zuordnungsverfahren nach dem Vermögenszuordnungsgesetz Beteiligten zugeordnet wurde, kann nicht geltend machen, dass ein anderer am Verfahren beteiligter Zuordnungsprätendent Eigentümer des Grundstücks sei.*)
VolltextIMRRS 2007, 0618
LG Landshut, Urteil vom 17.05.2006 - 12 S 393/06
1. Eine bloße "ca."-Angabe steht der Annahme einer Wohnflächenvereinbarung nicht zwingend entgegen.
2. Wenn die Wohnfläche einer Wohnung und der daraus abgeleitete qm-Preis ein für den Wohnungsmarkt erhebliche Entscheidungskriterium ist, so spricht dies dafür, die auslegungsbedürftige Vereinbarung der Parteien im Mietvertrag vom objektiven Empfängerhorizont her dahingehend auszulegen, dass mit der qm-Angabe die Wohnfläche, und nicht die Geschossfläche gemeint war.
VolltextIMRRS 2007, 0581
BGH, Urteil vom 07.02.2007 - VIII ZR 145/06
Haben die Beteiligten nach dem 31. August 2001 den Beitritt eines weiteren Mieters zu einem im Übrigen unverändert fortbestehenden Wohnraummietvertrag vereinbart, wirkt eine vor Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes 2001 wirksam formularvertraglich vereinbarte Regelung der Kündigungsfristen auch gegenüber dem Beitretenden, wenn die Kündigung vor dem 1. Juni 2005 zugegangen ist.*)
VolltextIMRRS 2007, 0578
KG, Urteil vom 27.03.2006 - 8 U 57/05
Ein zur vorzeitigen Kündigung berechtigender Schriftformmangel eines gewerblichen Mietvertrags liegt nicht vor, wenn die von einer Partei gewährte Annahmefrist zum Abschluss des Mietvertrags nur im Begleitschreiben und nicht in der Mietvertragsurkunde selbst enthalten ist. Die Bestimmung einer Bindungsfrist nach § 148 BGB ist nicht formbedürftig.
VolltextIMRRS 2007, 0576
OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.01.2007 - 3 U 89/06
1. Setzen die Parteien einen aufschiebend bedingten (§ 158 Abs. I BGB) Pachtvertrag vor Bedingungseintritt (hier: Kautionszahlung) ins Werk, so spricht dies für eine konkludenten Aufhebung der Bedingung (§§ 133, 157 BGB).
2. Parteivorbringen, dass sich auf das bloße Behaupten des Vorliegens von Tatbestandsmerkmalen beschränkt, ermöglicht keine Subsumtion und vermag einen gebotenen Tatsachenvortrag, abgesehen von "juristischen Tatsachen" in Gestalt einfacher Rechtsbegriffen des alltäglichen Lebens, die die Parteien übereinstimmend und zutreffend verwenden, nicht zu ersetzen.
3. Darüber hinaus ist die Angabe näherer Einzelheiten grundsätzlich nötig, wenn diese für die Rechtsfolge von Bedeutung sind, wenn der Vortrag infolge der Einlassung des Gegners unklar wird oder wenn die Angabe weiterer Umstände erforderlich ist, um dem Gegner die Nachprüfung der behaupteten Tatsachen und den Antritt von Gegenbeweisen zu ermöglichen (BGH, Urteile vom 21. Januar 1999 - VII ZR 398/97, WM 1999, 1178 und vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98, WM 1999, 1986, 1989).
4. Bei bloßer Fahrlässigkeit, selbst bei gröbster Fahrlässigkeit des den Irrtum Erregenden ist eine Anfechtung wegen Täuschung (§ 123 BGB) ausgeschlossen (vgl. Mü-Ko-Kramer, BGB, 5. Auflage, § 123, Rn. 8 m.w.N.).
VolltextIMRRS 2007, 0575
OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2006 - 3 U 89/06
1. Setzen die Parteien einen aufschiebend bedingten (§ 158 Abs. I BGB) Pachtvertrag vor Bedingungseintritt (hier: Kautionszahlung) ins Werk, so spricht dies für eine konkludenten Aufhebung der Bedingung (§§ 133, 157 BGB).
2. Parteivorbringen, dass sich auf das bloße Behaupten des Vorliegens von Tatbestandsmerkmalen beschränkt, ermöglicht keine Subsumtion und vermag einen gebotenen Tatsachenvortrag, abgesehen von "juristischen Tatsachen" in Gestalt einfacher Rechtsbegriffen des alltäglichen Lebens, die die Parteien übereinstimmend und zutreffend verwenden, nicht zu ersetzen.
3. Darüber hinaus ist die Angabe näherer Einzelheiten grundsätzlich nötig, wenn diese für die Rechtsfolge von Bedeutung sind, wenn der Vortrag infolge der Einlassung des Gegners unklar wird oder wenn die Angabe weiterer Umstände erforderlich ist, um dem Gegner die Nachprüfung der behaupteten Tatsachen und den Antritt von Gegenbeweisen zu ermöglichen (BGH, Urteile vom 21. Januar 1999 - VII ZR 398/97, WM 1999, 1178 und vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98, WM 1999, 1986, 1989).
4. Bei bloßer Fahrlässigkeit, selbst bei gröbster Fahrlässigkeit des den Irrtum Erregenden ist eine Anfechtung wegen Täuschung (§ 123 BGB) ausgeschlossen (vgl. Mü-Ko-Kramer, BGB, 5. Auflage, § 123, Rn. 8 m.w.N.).
VolltextIMRRS 2007, 0574
OLG Frankfurt, Urteil vom 25.08.2006 - 2 U 247/05
Ein zunächst nur mit dem Vermieterpfandrecht belastet erworbenes Sicherungseigentum kann nicht durch ein anschließendes vorübergehendes Entfernen des Fahrzeugs vom Mietgrundstück zu einem unbelasteten Sicherungseigentum erstarken.*)
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