Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4707 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IMRRS 2008, 1916KG, Urteil vom 28.04.2008 - 12 U 6/07
Nur wenn ungewöhnlich hohe Heizkosten auf einem Fehler der Heizungsanlage beruhen, kann ein Mangel der Mietsache vorliegen. Ob ein Fehler der Heizungsanlage vorliegt, ist nach dem Stand der Technik zur Zeit des Einbaus der Heizungsanlage zu beurteilen; der Vermieter ist - ohne besondere Rechtsgrundlage - nicht verpflichtet, die Anlage ständig auf dem neuesten Stand zu halten und schuldet keine Verbesserung der dem technischen Stand zur Zeit der Gebäudeerrichtung entsprechenden Wärmedämmung. Er schuldet aber einen Mindeststandard, den der Mieter bei Vertragsschluss erwarten durfte.*)
VolltextIMRRS 2008, 1911
BGH, Urteil vom 29.10.2008 - VIII ZR 258/07
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Leasinggebers zu einem Leasingvertrag über die Überlassung, Anpassung und Implementierung einer Branchensoftware halten die Klauseln
"12.1 Sollte der Gegenstand (Systemlösung oder im Vertrag vereinbarte selbständig nutzungsfähige Systemmodule) bis zum vereinbarten spätesten Fertigstellungszeitpunkt nicht ordnungsgemäß erstellt und von dem Kunden abgenommen oder zuvor gleich aus welchen Gründen gescheitert sein, ist die Leasinggesellschaft berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten."
und
"12.2 Die Leasinggesellschaft ist im Falle des Rücktritts von dem Vertrag gemäß Ziffer 12.1 berechtigt, dem Kunden alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts erbrachten Lieferungen und Leistungen von Lieferanten, die nicht in einer vom Kunden abgenommenen Ausbaustufe enthalten sind, zum Selbstkostenpreis der Leasinggesellschaft anzudienen. Zu diesem Zweck bietet der Kunde schon heute verbindlich an, der Leasinggesellschaft zu diesem Zeitpunkt gelieferte Hard- und Software zum Selbstkostenpreis unter Ausschluss jeder Haftung der Leasinggesellschaft für Sach- und Rechtsmängel in dem Zustand, in dem sie sich dann befindet, abzukaufen (Kaufangebot) und der Leasinggesellschaft gegen Übertragung etwa bestehender Rechte an erbrachten Dienstleistungen an Dienstleister geleistete Zahlungen zu erstatten (Erstattungsangebot). Das Erstattungsangebot gilt entsprechend für von der Leasinggesellschaft geleistete Vorauszahlungen (Anzahlungen) für Lieferungen und Leistungen.
Macht die Leasinggesellschaft von dem Kauf- und Erstattungsangebot Gebrauch, so kommt der Kaufvertrag mit Zugang der entsprechenden Erklärung der Leasinggesellschaft, die auch in der Rechnungslegung liegen kann, zustande. Entsprechendes gilt für die Erstattungsvereinbarung."
auch im unternehmerischen Rechtsverkehr der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1, § 310 Abs. 1 BGB (Klausel Ziffer 12.1) und nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (Klausel Ziffer 12.2) nicht stand.*)
VolltextIMRRS 2008, 1908
BFH, Urteil vom 19.08.2008 - IX R 39/07
Wird eine Ferienwohnung nicht durchweg im ganzen Jahr an wechselnde Feriengäste vermietet und können ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden, ist ihr Vermieten mit einer auf Dauer ausgerichteten Vermietungstätigkeit nicht vergleichbar, so dass die Einkünfteerzielungsabsicht durch eine Prognose überprüft werden muss (Fortentwicklung des BFH-Urteils vom 26. Oktober 2004 IX R 57/02, BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388).*)
VolltextIMRRS 2008, 1905
KG, Beschluss vom 06.03.2008 - 2 AR 12/08
1. Maßgeblich für die Beurteilung der Zuständigkeit ist insoweit stets der Sachvortrag des Klägers, da nur er den Streitgegenstand bestimmt.
2. Beruft sich der auf Räumung und Zahlung einer Nutzungsentschädigung klagende Eigentümer nicht mehr auf einen mündlich geschlossenen Mietvertrag, so richtet sich die sachliche Zuständigkeit nach § 23 Nr. 1 GVG und nicht nach § 23 Nr. 2 a GVG.
VolltextIMRRS 2008, 1897
LG Potsdam, Urteil vom 19.04.2007 - 3 S 108/06
1. Wenn der Mieter wegen erheblichen Baulärms die Miete berechtigt mindert, hat der Vermieter gegenüber dem Bauherrn einen Anspruch auf Ausgleich.
2. Die Höhe dieses Anspruchs hängt jeweils von den genauen Umständen des Einzelfalls ab.
VolltextIMRRS 2008, 1896
OLG Köln, Beschluss vom 01.09.2008 - 9 U 73/08
1. In der Gebäudeversicherung ergibt die ergänzende Vertragsauslegung einen Regressverzicht des Versicherers für die Fälle, in denen der Mieter einen Schaden am Gebäude durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies gilt auch, wenn der Mieter eine Haftpflichtversicherung unterhält, die Ansprüche wegen Schäden an gemieteten Sachen deckt. In diesem Fall steht aber dem Gebäudeversicherer gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters entsprechend den Grundsätzen der Doppelversicherung ein Anspruch auf anteiligen Ausgleich zu.
2. Der Versicherer, der einen anderen Versicherer auf Ausgleich in Anspruch nimmt, hat im Hinblick auf Bestehen und Umfang des Anspruchs die Beweislast. Die besonderen Beweisregeln aus dem Mietrecht (§ 538 BGB) gelten im Verhältnis der Versicherer untereinander nicht.
VolltextIMRRS 2008, 1893
OLG Schleswig, Urteil vom 10.06.2008 - 3 U 10/08
Sieht ein formularmäßiger Landpachtvertrag, der noch vor der Änderung des Subventionssystems zur Entkoppelung der Zahlungsansprüche gem. EGV Nr. 1782/2003 geschlossen wurde, eine Regelung vor, in der sich der Pächter zur Rückübertragung von Prämienansprüchen und Quotenrechten auf den Verpächter am Ende der Pachtzeit verpflichtet, so ist diese nicht auf die nach dem geänderten Subventionssystem zugeteilten Zahlungsansprüche übertragbar. Weder unmittelbar aus dem Vertrag noch im Wege ergänzender Vertragsauslegung ergibt sich eine Verpflichtung des Pächters zur Übertragung der ihm für die Pachtflächen zugeteilten entkoppelten Zahlungsansprüche auf den Verpächter. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Vertragsparteien bei Vertragsabschluss nicht mit einer Entkoppelung der künftigen Prämienansprüche rechneten.*)
VolltextIMRRS 2008, 1888
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.07.2008 - 14 A 4716/05
Die Wirksamkeit einer Zweckentfremdungsgenehmigung endet mit der Beendigung der genehmigten zweckfremden Nutzung.*)
VolltextIMRRS 2008, 1883
KG, Beschluss vom 04.08.2008 - 8 U 83/08
Die Videoüberwachung im Aufzug eines Mietshauses stellt ohne Einwilligung der Mieter eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Mieter dar.
VolltextIMRRS 2008, 1866
OLG Schleswig, Beschluss vom 10.06.2008 - 4 U 18/08
Zu der Frage, wann eine unangemessen hohe Miete nach § 134 BGB, § 4 WiStG teilnichtig, d. h. auf die übliche Höhe zu reduzieren sein kann.
VolltextIMRRS 2008, 1865
LG Berlin, Urteil vom 27.03.2008 - 62 S 412/07
Hat der Vermieter den Mieter wegen unpünktlicher Mietzahlungen abgemahnt und liegt zwischen dieser Abmahnung und dem kündigungsauslösenden neuen Zahlungsverzug ein Zeitraum von acht Monaten, so kann der Vermieter erst nach erneuter fruchtloser Abmahnung kündigen.
VolltextIMRRS 2008, 1864
BFH, Urteil vom 28.10.2008 - IX R 1/07
1. Wer Aufwendungen für seine zunächst selbst bewohnte, anschließend leer stehende und noch nicht vermietete Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten geltend macht, muss seinen endgültigen Entschluss, diese Wohnung zu vermieten, durch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen belegen.*)
2. Die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen dienen als Belege (Beweisanzeichen) für die Einkünfteerzielungsabsicht, deren Feststellung und Würdigung im Wesentlichen dem FG als Tatsacheninstanz obliegt.*)
VolltextIMRRS 2008, 1861
BGH, Beschluss vom 30.09.2008 - VIII ZR 248/06
Zur Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstandes bei einem Recht auf wiederkehrende Leistungen (hier: Verpflichtung zum Winterdienst)
VolltextIMRRS 2008, 1859
BGH, Beschluss vom 30.09.2008 - VIII ZB 63/08
Zur Problematik der einstweiligen Aussetzung der Vollziehung des erstinstanzlichen Räumungsurteils durch das Rechtsbeschwerdegericht.
VolltextIMRRS 2008, 1856
LG Heilbronn, Urteil vom 18.12.2007 - 2 O 448/07 Gr
Sind die Zahlungsrückstände des Mieters unstreitig und erheblich und kann der Mieter für die Kosten der weiteren Wasser- und Wärmelieferungen keine Sicherheit leisten und ist er zudem insolvenzgefährdet, so ist der Vermieter ausnahmsweise berechtigt, die Wasser- und Wärmeversorgung des wegen Zahlungsverzugs gekündigten Mieters einzustellen.
VolltextIMRRS 2008, 1850
LG Duisburg, Urteil vom 18.03.2008 - 4 O 441/03
1. Die im Mietvertrag enthaltene Wertsicherungsklausel galt als Kraft Gesetzes genehmigt und führte zu einer Mieterhöhung, welche auch rückwirkend geltend gemacht werden kann.
2. Bei der Beurteilung der Frage, welche Temperaturverhältnisse von Mieträumlichkeiten geschuldet sind, kommt es auf die ausdrücklichen bzw. schlüssig getroffenen Vereinbarungen im Mietvertrag an; die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung betreffen lediglich das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nicht jedoch das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter.
IMRRS 2008, 1825
OLG München, Beschluss vom 30.10.2008 - 20 U 3860/08
1. Der von seinem Vermieter eigenmächtig nach Erwerb eines Räumungstitels geräumte Mieter kann sich nicht auf Besitzschutzansprüche berufen.
2. Dem Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes steht § 864 Abs. 2 BGB in analoger Anwendung entgegen.
VolltextIMRRS 2008, 1824
OLG München, Beschluss vom 15.09.2008 - 20 U 3860/08
1. Der von seinem Vermieter eigenmächtig nach Erwerb eines Räumungstitels geräumte Mieter kann sich nicht auf Besitzschutzansprüche berufen.
2. Dem Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes steht § 864 Abs. 2 BGB in analoger Anwendung entgegen.
VolltextIMRRS 2008, 1819
BGH, Urteil vom 22.10.2008 - VIII ZR 283/07
Die in einem Formularmietvertrag über Wohnraum enthaltene Klausel
"Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung durchzuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: Das Tapezieren, Anstreichen der Wände und der Decken, das Pflegen und Reinigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleitungen innerhalb der Wohnung. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen.
Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeiträumen erforderlich sein:
in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre,
in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre,
in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre.
Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die ihm nach Ziffer 2 obliegenden Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden."
hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.*)
VolltextIMRRS 2008, 1818
BGH, Urteil vom 17.09.2008 - VIII ZR 58/08
Der Vermieter kann zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für ein Einfamilienhaus auf einen Mietspiegel, der keine Angaben zu Einfamilienhäusern enthält, jedenfalls dann Bezug nehmen, wenn die geforderte Miete innerhalb der Mietpreisspanne für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern liegt.*)
VolltextIMRRS 2008, 1775
BGH, Urteil vom 22.10.2008 - XII ZR 148/06
Zur Darlegungs- und Beweislast für die Verletzung der mietvertraglichen Fürsorgepflicht durch den Vermieter.*)
VolltextIMRRS 2008, 1773
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2008 - 10 U 8/08
Hat der gewerbliche Vermieter nahezu dreieinhalb Jahre seit Beendigung des mehrjährigen Mietverhältnisses keine den Anforderungen des § 259 BGB entsprechenden Nebenkostenabrechnungen vorgelegt, kann der Mieter sämtliche während der Mietdauer geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen zurückverlangen.
VolltextIMRRS 2008, 1771
BGH, Urteil vom 15.10.2008 - VIII ZR 321/07
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass eine regelmäßige Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in den Wohnungen seiner Mieter vorzunehmen.*)
IMRRS 2008, 1770
OLG Celle, Beschluss vom 11.11.2008 - 2 W 239/08
Bei der Festsetzung des Gebührenstreitwertes für die Räumungsklage ist die Miete einschließlich der Mehrwertsteuer bei der Berechnung des einjährigen Entgelts zu berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2008, 1769
OLG Stuttgart, Urteil vom 29.09.2008 - 5 U 65/08
Ein vertraglich vereinbarter Ausschluss der Minderung durch Einbehalt eines Teils der Miete ist auch dann wirksam und kommt auch dann zum Zuge, wenn sich der Vermieter in Vermögensverfall befindet und der Mieter Gefahr läuft, den ihm bereicherungsrechtlich zustehenden Anspruch bei isolierter Geltendmachung der Minderung nicht durchsetzen zu können. Der Mieter ist jedoch dadurch geschützt, dass er in Höhe des maximal denkbaren Minderungsbetrags nur zur Zahlung Zug um Zug gegen Sicherheitsleistung verpflichtet ist.*)
VolltextIMRRS 2008, 1762
LG Wuppertal, Urteil vom 29.07.2008 - 16 S 25/08
Lärm durch Spielen auf dem Hof hält sich im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs, soweit der Lärm wegen des natürlichen Spiel- und Bewegungsdrangs der Kinder unvermeidbar ist.
VolltextIMRRS 2008, 1761
OLG Celle, Beschluss vom 07.10.2008 - 2 U 99/08
Zu den Voraussetzungen der außerordentlichen unbefristeten Kündigung eines Mietverhältnisses über Gewerberäume gemäß § 543 Abs. 1 BGB wegen einer nachhaltigen Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses der Mietvertragsparteien.*)
VolltextIMRRS 2008, 1759
OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.10.2008 - 5 W 48/08
Ist streitig, wann ein unstreitig wirksam gekündigter Mietvertrag endet, ist für den Streitwert des Räumungsprozesses die Miete des umstrittenen Zeitraums - ohne Nebenkosten, aber mit Umsatzsteuer - anzusetzen, wenn zu erwarten ist, dass der Mieter den von ihm vertretenen Zeitpunkt für die Räumung einhält.*)
VolltextIMRRS 2008, 1729
OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2008 - 12 U 65/08
Zum Zugang eines Telefax-Schreibens bei „OK“-Vermerk im Sendebericht.*)
VolltextIMRRS 2008, 1723
OLG Frankfurt, Urteil vom 09.04.2008 - 19 U 188/07
1. Zum Begriff des Vermögensschadens, wenn der Erwerber von Anteilen an einem (gemischten) Fonds zum Beitritt bewogen wurde.*)
2. Zur Anrechnung von Steuervorteilen auf Einkünfte eines Anlegers aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalerträgen aus seiner Fondsbeteiligung auf seinen Schadensersatzanspruch.*)
VolltextIMRRS 2008, 1720
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2008 - 24 U 177/07
Ständig verspätete Mietzahlungen rechtfertigen jedenfalls nach vorheriger Abmahnung die fristlose Kündigung.*)
VolltextIMRRS 2008, 1719
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2008 - 24 U 151/07
1. Zur Verrechnung von verspäteten, aber vom Pächter bestimmten Zahlungen auf rückständige Pachten.*)
2. Der Verpächter kann rückständige Pachten, die er auf andere Monate als der Pächter bezieht, durch Hilfsanträge geltend machen, und zwar auch noch im Berufungsrechtszug.*)
VolltextIMRRS 2008, 1715
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.01.2008 - 10 W 6/08
Zum Streitwert einer Räumungsklage.
VolltextIMRRS 2008, 1714
OLG Naumburg, Urteil vom 28.10.2008 - 9 U 39/08
Macht der Mieter in seiner Sortimentsliste bewusst unvollständige Angaben und verschweigt er insbesondere eine Modemarke, die in der Öffentlichkeit mit einem Bezug zur rechtsradikalen Szene wahrgenommen wird, so kann der Vermieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
VolltextIMRRS 2008, 1712
VerfGH Berlin, Beschluss vom 22.01.2008 - VerfGH 70/06
1. Weist der Mieter in einem Flugblatt potentielle neue Eigentümer auf schwelende Konflikte mit dem bisherigen Vermieter hin, so berechtigt dies den Vermieter nicht zu einer fristlosen Kündigung.
2. Die Verschmutzung des Hofes durch diese Zettel ist als geringfügig anzusehen, so dass dies ebenfalls eine Kündigung nicht rechtfertigen kann.
VolltextIMRRS 2008, 1711
BGH, Urteil vom 08.10.2008 - XII ZR 84/06
Eine Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in einem Formularmietvertrag ist auch bei Mietverträgen über Gewerberäume unwirksam, wenn der Mieter unabhängig von dem Erhaltungszustand der Räume zur Renovierung nach Ablauf starrer Fristen verpflichtet werden soll (im Anschluss an BGH Urteil vom 23. Juni 2004 - VIII ZR 361/03 - NJW 2004, 2586 zum Wohnraummietrecht und das Senatsurteil vom 6. April 2005 - XII ZR 308/02 - NJW 2005, 2006).*)
VolltextIMRRS 2008, 1710
BGH, Urteil vom 08.10.2008 - XII ZR 66/06
Zur formlosen Fortsetzung eines Mietvertrages bei einer im Ausgangsvertrag enthaltenen Schriftformklausel.*)
VolltextIMRRS 2008, 1708
BGH, Beschluss vom 09.07.2008 - XII ZR 117/06
§ 550 BGB findet auch auf Mietverträge mit unbestimmter Dauer Anwendung, wenn die Parteien die ordentliche Kündigung über ein Jahr hinaus ausschließen.
VolltextIMRRS 2008, 1706
KG, Urteil vom 15.01.2008 - 7 U 110/07
§ 110 InsO ist insoweit Spezialvorschrift gegenüber den Vorschriften über die Insolvenzanfechtung, als dort die Wirksamkeit einer Vorausabtretung geregelt ist. Die Bestimmungen über die Insolvenzanfechtung greifen nur insoweit ein, als sie nicht auf den in § 110 InsO geregelten Besonderheiten beruhen. Entsteht die im voraus abgetretene, verpfändete oder gepfändete Forderung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so erwirbt der Gläubiger bzw. Pfandgläubiger zu Lasten der Masse nach § 91 Abs. 1 InsO kein Forderungs- und kein Absonderungsrecht mehr.*)
VolltextIMRRS 2008, 1704
BGH, Beschluss vom 25.04.2008 - LwZR 10/07
1. Die dem künftigen Unterpächter gegenüber ausgesprochene Erlaubnis des Verpächters zu einer Unterverpachtung durch den Pächter an ihn wird indes nach den Grundsätzen über den Zugang von in Abwesenheit des Empfängers abgegebenen Willenserklärungen (BGB § 130 Abs. 1 Satz 1) jedenfalls dann wirksam, wenn sie von dem (künftigen) Unterpächter dem Pächter zum Zwecke des Abschlusses des Unterpachtvertrages übermittelt wird.
2. Zur Frage der außerordentlichen Kündigung wegen vertragswidriger Gebrauchsüberlassung an Dritte.
VolltextIMRRS 2008, 1691
KG, Beschluss vom 21.01.2008 - 12 W 90/07
1. Die Parteien eines Gewerbemietverhältnisses können die Fälligkeit der Kaution vor Übergabe der Mietsache auch formularmäßig vereinbaren.
Der Mieter von Geschäftsräumen hat in der Regel kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution.*)
2. Der Anspruch des Vermieters gegen den Gewerberaummieter erlischt nicht durch Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter, die nach Nichtzahlung von drei Monatsmieten erfolgt ist.
Die Mietkaution sichert nämlich auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich noch aus dem Mietverhältnis ergeben können.*)
VolltextIMRRS 2008, 1690
KG, Beschluss vom 21.02.2008 - 12 U 40/07
1. Zur Schätzung des Wasserverbrauchs durch Gewerbemieter nach § 287 ZPO.*)
2. Verweigert der Vermieter die Eichung oder Erneuerung des Wasserzählers, kann sich dies im Rahmen seines Schadensersatzanspruchs gegen den Mieter als Mitverschulden (§ 254 BGB) auswirken.*)
VolltextIMRRS 2008, 1684
LG Hagen, Urteil vom 19.12.2007 - 10 S 163/07
Ein Mieter muss seine Wohnung mindestens mäßig heizen, sonst darf der Vermieter ihm fristgemäß kündigen.
VolltextIMRRS 2008, 1683
LG Verden, Urteil vom 05.05.2008 - 8 O 219/07
1. Der Anspruch des Verwalters auf Aufwendungsersatz gemäß § 670 BGB für die von ihm entrichteten Sollzinsen auf einem Treuhandkonto entsteht jeweils am Ende des Jahres für das gesamte Jahr und verjährt gemäß § 195 BGB in drei Jahren.
2. Macht der Verwalter diese Sollzinsen für mehrere zurückliegende Jahre erst im Nachhinein im Rahmen der Schlussabrechnung seiner Verwaltung geltend, kann der Ersatzanspruch in Bezug auf die aufgewandten Sollzinsen auch nach § 242 BGB verwirkt sein.
3. Kontoauszüge für Treuhandkonten, die vom Verwalter ausschließlich zur Erfüllung der ihm auferlegten Pflichten genutzt werden, sind im Sinne des § 667 2. Alt. BGB "aus der Geschäftsbesorgung erlangt" und daher spätestens mit dem Ende der Verwaltung herauszugeben.
VolltextIMRRS 2008, 1667
BGH, Urteil vom 17.09.2008 - XII ZR 61/07
1. Die Regelung des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB, nach der der Vermieter das Mietverhältnis nur dann fristlos kündigen kann, wenn der Mieter für mehr als einen Termin mit der Entrichtung der Miete ganz oder teilweise in Verzug geraten ist, gilt unabhängig davon, ob die Miete monatlich oder in längeren Zeitabschnitten - hier: jährlich - zu entrichten ist.*)
2. Das Sonderkündigungsrecht, das § 16 SchuldRAnpG dem Grundstückseigentümer für den Fall des Todes des Nutzers gegenüber dessen Erben einräumt, besteht nicht gegenüber einem Erben, der aufgrund eines vor dem Beitritt erfolgten Erbfalls seinerseits Nutzer des Grundstücks geworden ist.*)
VolltextIMRRS 2008, 1666
BGH, Urteil vom 06.08.2008 - XII ZR 67/06
1. Die Anfechtung eines Mietvertrages über Geschäftsräume wegen arglistiger Täuschung ist auch nach Überlassung der Mieträume und Beendigung des Mietvertrages neben der Kündigung zulässig.
Sie wirkt gemäß § 142 Abs. 1 BGB auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zurück.*)
2. Der in Höhe der ortsüblichen Miete bestehende Anspruch auf Wertersatz gemäß § 818 Abs. 2 BGB unterliegt bei nichtigem Mietvertrag wie ein Mietzinsanspruch der Umsatzsteuer (Fortführung Senatsurteil vom 22. Oktober 1997 - XII ZR 142/95 - NZM 1998, 192).*)
VolltextIMRRS 2008, 1663
OLG Celle, Beschluss vom 19.09.2008 - 13 U 125/08
1. Der Anspruch des Verwalters auf Aufwendungsersatz gemäß § 670 BGB für die von ihm entrichteten Sollzinsen auf einem Treuhandkonto entsteht jeweils am Ende des Jahres für das gesamte Jahr und verjährt gemäß § 195 BGB in drei Jahren.
2. Macht der Verwalter diese Sollzinsen für mehrere zurückliegende Jahre erst im Nachhinein im Rahmen der Schlussabrechnung seiner Verwaltung geltend, kann der Ersatzanspruch in Bezug auf die aufgewandten Sollzinsen auch nach § 242 BGB verwirkt sein.
3. Kontoauszüge für Treuhandkonten, die vom Verwalter ausschließlich zur Erfüllung der ihm auferlegten Pflichten genutzt werden, sind im Sinne des § 667 2. Alt. BGB "aus der Geschäftsbesorgung erlangt" und daher spätestens mit dem Ende der Verwaltung herauszugeben.
IMRRS 2008, 1658
KG, Beschluss vom 07.08.2008 - 2 AR 40/08
1. Ein Anspruch, der im Zusammenhang mit einem gemischttypischen Vertrag, welcher auch mietvertragliche Elemente enthält, entsteht, ist nur dann als Anspruch "aus einem Mietverhältnis gemäß § 23 Nr. 2 Buchstabe a GVG anzusehen, wenn der Anspruch dem mietrechtlichen Vertragsteil zuzuordnen ist.*)
2. Macht der Kläger Bereicherungsansprüche, hilfsweise Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen, die durch größere Baumaßnahmen an dem ihm im Wege eines Mietkaufvertrages überlassenen Wohngrundstück entstanden sind, geltend, ist die Klageforderung nicht dem mietrechtlichen Vertragsteil zuzuordnen.*)
3. Ein Verweisungsbeschluss entfaltet - wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - jedenfalls dann keine Bindungswirkung gemäß § 281 Abs. 2 Satz 3 ZPO, wenn das verweisende Gericht nach längerer Verfahrensdauer erstmals in der mündlichen Verhandlung auf die - aus seiner Sicht bestehende - Unzuständigkeit hinweist, der Beklagte sich hierauf nicht abschließend erklärt und um Erklärungsfrist bittet, die Zuständigkeitsfrage nicht einfach gelagert und in Rechtsprechung und Literatur nicht ausdiskutiert ist, keine Eile geboten ist und das Gericht ohne Einräumung einer Erklärungsfrist am Schluss der Sitzung den Verweisungsbeschluss erlässt.*)
IMRRS 2008, 1657
KG, Urteil vom 18.09.2008 - 8 U 2/07
Enthält der Mietvertrag die Regelung, dass der Mietzins bei Ausübung der Option neu zu verhandeln ist und erzielen die Parteien keine Einigung über dessen Höhe, ist die Miete nach den Grundsätzen der §§ 315, 316 BGB zu bestimmen.*)
VolltextIMRRS 2008, 1649
BGH, Urteil vom 24.09.2008 - VIII ZR 275/07
1. Der Anschluss einer mit einer Gasetagenheizung ausgestatteten Mietwohnung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz ist eine Maßnahme zur Einsparung von Energie, die der Mieter nach § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich zu dulden hat.*)
2. Die Pflicht zur Mitteilung der zu erwartenden Mieterhöhung (§ 554 Abs. 3 BGB) bezieht sich nur auf die aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen zu erwartende Mieterhöhung nach § 559 BGB und nicht auf eine etwa mögliche Erhöhung der Vergleichsmiete nach § 558 BGB.*)