Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4707 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IMRRS 2009, 1616OLG Brandenburg, Urteil vom 27.05.2009 - 3 U 85/08
1. Werden sämtliche Anteile einer Zwei-Personen-Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf einen Gesellschafter übertragen, hat dies zur Folge, dass die Gesellschaft aufgelöst und ohne Liquidation sofort beendet wird.
2. Eein Verhalten, das sich für den Erklärungsempfänger als Ausdruck eines bestimmten Rechtsfolgewillens darstellt, ist dem Erklärenden auch dann als Willenserklärung zuzurechnen, wenn er kein Erklärungsbewusstsein hatte.
3. Eine starke, von der Nutzung der Mietsache als Imbissgaststätte ausgehende Geruchsbeeinträchtigung innerhalb des Gebäudes stellt eine erhebliche, unter Abwägung der Interessen der Parteien nicht zumutbare Vertragsverletzung dar, die zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
IMRRS 2009, 1612
OLG Bamberg, Beschluss vom 25.05.2009 - 3 U 23/09
1. Wird in einer Baubeschreibung die Ausgestaltung der Mietsache, also auch der Dachfläche, dokumentiert, so ist die Baubeschreibung Bestandteil des Mietvertrags.
2. Dementsprechend darf die mit roten Dachziegeln einzudeckende und eingedeckte Dachfläche nicht durch die Anbringung einer Photovoltaik-Anlage überlagert werden.
VolltextIMRRS 2009, 1607
LG Konstanz, Urteil vom 09.07.2009 - 3 O 271/08
Tritt in einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus einer vermieteten Wohnung Wasser aus und werden hierdurch Gegenstände eines Mieters einer anderen Wohnung bzw. eines Teileigentums beschädigt, so steht dem geschädigten Mieter gegen den Wohnungseigentümer der Wohnung, aus der Wasser austritt, kein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch analog § 906 Absatz 2 Satz 2 BGB zu.
VolltextIMRRS 2009, 1598
BGH, Urteil vom 12.08.2009 - XII ZR 76/08
Nach Rechtshängigkeit des Rückgabeanspruchs schuldet der Mieter im Rahmen der Herausgabe von Nutzungen nach §§ 546 Abs. 1, 292 Abs. 2, 987 Abs. 1, 99 Abs. 3 BGB auch die Auskehr eines durch Untervermietung erzielten Mehrerlöses. Dazu gehört auch eine "Entschädigung", die der Mieter von dem Untermieter als Abfindung für eine vorzeitige Beendigung des Untermietverhältnisses erhalten hat.*)
VolltextIMRRS 2009, 1597
FG Nürnberg, vom 25.06.2009 - 4 K 1561/07
1. Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, auch wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben. Dies gilt jedoch nicht für die dauerhafte Verpachtung unbebauten Grundbesitzes und nicht bei gewerblicher Nutzung. Der Grund liegt darin, dass die Verpachtung von unbebautem Grundbesitz nicht schon strukturell defizitär ist, denn anders als beim abnutzbaren Wirtschaftsgut Gebäude kommt es nicht zu einer Inanspruchnahme von Absetzungen für Abnutzung -AfA-, die bei Veräußerung nicht kompensierbar sind.
2. Wenn die typisierende Annahme der Überschusserzielungsabsicht nicht gilt, so hat der Steuerpflichtige anhand einer Prognose darzulegen, dass er in der Lage ist, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen. Ob die Vermietungstätigkeit einen Totalüberschuss erwarten lässt, hängt von einer unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zu treffenden Prognose über die voraussichtliche Dauer der Vermögensnutzung, die in dieser Zeitspanne voraussichtlich erzielbaren steuerpflichtigen Erträge und anfallenden Werbungskosten ab. Dabei ist die Prognose auf einen Zeitraum von 30 Jahren vorzunehmen
3. Die Feststellungslast für das Vorhandensein der Überschusserzielungsabsicht trifft den Steuerpflichtigen; dieser muss die objektiven Umstände vortragen, aufgrund derer er im Beurteilungszeitraum erwarten konnte, einen Gesamtüberschuss zu erzielen
VolltextIMRRS 2009, 1592
OLG Rostock, vom 02.07.2009 - 3 U 146/08
1. Wird ein Mietverhältnis aufgrund einer Vertragsverletzung des Mieters durch eine Kündigung des Vermieters vorzeitig beendet, kann der Vermieter vom Mieter den ihm hierdurch entstandenen Mietausfall ersetzt verlangen. Vom Schadensersatzanspruch nicht umfasst wird die auf die Miete vom Mieter vereinbarungsgemäß zu leistende Umsatzsteuer.
2. Kann der Mieter seinerseits das Mietverhältnis mangels einer wirksamen Befristung des Vertrages oder eines wirksam vereinbarten Kündigungsausschlusses gem. § 542 BGB durch eine ordentliche Kündigung beenden, kann der Vermieter einen Nutzungsausfallschaden nur bis zum Ablauf der nächstmöglichen Kündigungsfrist ab Zugang seiner eigenen Kündigung verlangen.
3. Nimmt der Vermieter einen sog. Vorwegabzug vor, muss er dies in der Betriebskostenabrechnung ausweisen. Unterlässt er dies und stellt den nach Vorwegabzug verbleibenden Kostenanteil in die Betriebskostenabrechnung als Gesamtkosten ein, ist die Betriebskostenabrechnung in dieser Position als formell unwirksam zu behandeln und der entsprechenden Kostenanteil herauszurechnen.
VolltextIMRRS 2009, 1589
OLG Brandenburg, Urteil vom 15.07.2009 - 7 U 166/08
Ob mehrere "als zusammengehörend" verkaufte bzw. vermietete Sachen vorliegen, ist nach den Vorstellungen, Absichten und Interessen der Vertragsparteien zu beurteilen.
VolltextIMRRS 2009, 1584
LG Aachen, Urteil vom 23.07.2009 - 2 S 50/09
Für die Einhaltung der Frist des § 556 Abs. 3 BGB ist allein entscheidend, dass der Vermieter innerhalb der Frist eine formell ordnungsgemäße Abrechnung vorgelegt hat. Eine Verfristung wegen zu später Vorlage von Belegen zur Nebenkostenabrechnung sieht § 556 Abs. 3 BGB indes nicht vor.
VolltextIMRRS 2009, 1558
BGH, Urteil vom 08.07.2009 - VIII ZR 266/08
Eine Klage auf Zahlung von Miete aus einem Wohnraummietvertrag ist auch dann im Urkundenprozess statthaft, wenn der Mieter, der wegen behaupteter anfänglicher Mängel der Mietsache Minderung geltend macht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erhebt, die ihm vom Vermieter zum Gebrauch überlassene Wohnung als Erfüllung angenommen hat, ohne die später behaupteten Mängel zu rügen, sofern dies unstreitig ist oder vom Vermieter durch Urkunden bewiesen werden kann (im Anschluss an Senatsurteile vom 1. Juni 2005 - VIII ZR 216/04, IBR 2005, 641 = NJW 2005, 2701, und vom 20. Dezember 2006 - VIII ZR 112/06, IMR 2007, 99 = NJW 2007, 1061).*)
VolltextIMRRS 2009, 1557
BGH, Urteil vom 08.07.2009 - VIII ZR 200/08
Eine Klage auf Zahlung von Miete aus einem Wohnraummietvertrag ist auch dann im Urkundenprozess statthaft, wenn der Mieter, der wegen behaupteter anfänglicher Mängel der Mietsache Minderung geltend macht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erhebt, die ihm vom Vermieter zum Gebrauch überlassene Wohnung als Erfüllung angenommen hat, ohne die später behaupteten Mängel zu rügen, sofern dies unstreitig ist oder vom Vermieter durch Urkunden bewiesen werden kann (im Anschluss an Senatsurteile vom 1. Juni 2005 - VIII ZR 216/04, IBR 2005, 641 = NJW 2005, 2701, und vom 20. Dezember 2006 - VIII ZR 112/06, IMR 2007, 99 = NJW 2007, 1061).*)
VolltextIMRRS 2009, 1550
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.07.2009 - 5 U 96/08
Um einen Mietausfallschaden wegen Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück zu erhalten, muss der Grundstückseigentümer eine wesentliche Beeinträchtigung seines Eigentums darlegen und beweisen.
VolltextIMRRS 2009, 1519
BGH, Beschluss vom 23.07.2009 - VII ZB 103/08
1. Bei der Ermittlung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens werden die Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem konkreten Bedarf berücksichtigt, soweit sie nicht den nach den Umständen des Einzelfalls und den örtlichen Gegebenheiten angemessenen Umfang übersteigen. Bei der gebotenen Prüfung ist vorrangig das ortsübliche Mietpreisniveau, wie es sich aus einem qualifizierten Mietspiegel (§ 558 d BGB), einem Mietspiegel (§ 558 c BGB) oder unmittelbar aus einer Mietdatenbank (§ 558 e BGB) ableiten lässt, heranzuziehen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 151/03, BGHZ 156, 30, 37).*)
2. Auf die Miethöchstgrenzen aus der Tabelle zu § 8 WoGG a.F. kann als Maßstab der Angemessenheit der Kosten für die Unterkunft erst dann zurückgegriffen werden, wenn ein konkretindividueller Maßstab durch lokale Erkenntnismöglichkeiten nicht gebildet werden kann.*)
VolltextIMRRS 2009, 1502
OLG Brandenburg, Urteil vom 18.03.2009 - 3 U 37/08
1. Dient die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen als bloßes Erfüllungssurrogat für eine Verbindlichkeit der Zedentin, so lebt diese Verbindlichkeit wieder auf, soweit sich die zedierten Gewährleistungsansprüche als wertlos oder mit verkehrserforderlicher Sorgfalt nicht sicher durchsetzbar erweisen.*)
2. Schäden an Dach und Fach erfassen nach allgemeinem mietrechtlichen Sprachgebrauch Dachsubstanz und tragenden Gebäudeteile (vgl. Kraemer, in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III, Rn. 1080 m.w.N) einschließlich tragende Wände mit Außenfassade (vgl. Fritz, Gewerberaummietrecht, 4. Aufl. Rn. 229b).*)
3. Das nachvertragliche Verhalten einer Vertragsparteien kann Indizwert für die Vertragsauslegung haben.*)
4. Zur Auslegung der Erklärung einer Haftungsübernahme.*)
5. Bei langfristigen und wichtigen Verträgen wird die konstitutive Schriftformvereinbarung widerleglich vermutet.*)
6. Die Verjährung einer übernommen Schuld richtet sich nach dieser und läuft nach dem Schuldbeitritt weiter.*)
7. Zur verjährungsrechtlichen Sekundärhaftung eines Architekten.*)
8. Ein Architektenwerk ist mangelhaft, wenn das Bauwerk mangelhaft ist und dies durch die objektiv mangelhafte Erfüllung einer Architektenaufgabe verursacht ist. Der Architekt schuldet in diesen Fällen Schadensersatz, wenn er die mangelhafte Erfüllung seiner Architektenaufgabe zu vertreten hat (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 11.01.2000 - 11 U 197/98 = BauR 2001, 283).*)
9. Ein Privatgutachten, das nach Art, Aufbau und Güte einem Gerichtsgutachten gleichkommt, kann eine richterliche Überzeugung (§ 286 ZPO) tragen.*)
10. Eine Prozesspartei kann bei eigenem Wissen nicht das Nichtwissen eines Streitverkündeten nach § 138 Abs. 4 ZPO für sich beanspruchen. Andernfalls hätte sie es in der Hand, durch Streitverkündungen an schlechter informierte Dritte und nach deren Beitritt die sie selbst treffenden Erklärungspflichten zu umgehen.*)
11. Maßgeblich für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik ist deren Stand zur Zeit der Abnahme.*)
12. Die Sorgfaltsanforderungen an den Architekten bei der Bauüberwachung richten sich nach den Umständen des Einzelfalles und sind um so höher, je wichtiger der Bauabschnitt und die Brauchbarkeit des Materials für das Gelingen des ganzen Werkes sind. Isolierungs- und Abdichtungsarbeiten gehören zu dem Baugeschehen, dem ein Architekt stets besondere Aufmerksamkeit widmen muss.*)
13. Außenputzarbeiten an einem den Witterungseinflüssen ausgesetzten Baukörper mit entsprechenden Winkeln, Stufungen und erheblichen Vertikalflächen stellen keine handwerklichen Selbstverständlichkeiten dar (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 01.02.2007 - 12 U 138/06 = NZBau 2007, 723).*)
14. Auch bei Innenputzarbeiten und vergleichbaren Bauleistungen sind Stichproben und Kontrollen am Ende der Arbeiten erforderlich.*)
15. Sind dem Architekten sämtliche Architektenleistungen, einschließlich der Leistungsphase 9 Objektbetreuung und Dokumentation, in Auftrag gegeben, dann kann die konkludente Billigung der Architektenleistung frühestens nach der letzten Handlung des Architekten aus der Leistungsphase 9 geschehen. In aller Regel ist dies die Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen.*)
16. Die Vorverlegung der Verjährungsfrist für Ansprüche gegen einen Architekten auf den Zeitpunkt der VOB-Abnahme in AGB begegnet Bedenken.*)
17. Nimmt ein Streithelfer seine Nebenintervention zurück, so hat er entsprechend § 269 Abs. 3 S 2 ZPO die damit verbundenen Kosten zu tragen (Anschluss an RGZ 61, 286, 289).*)
VolltextIMRRS 2009, 1500
LG Karlsruhe, Urteil vom 22.05.2009 - 6 O 240/08
1. Zur Wirksamkeit einer Wertsicherungsklausel im Mietvertrag über gewerbliche Räume.*)
2. Zu Verzicht und Verwirkung der Durchsetzung der Mieterhöhungen.*)
3. Zur Wertsicherungsklausel für Gewerberaum, Verzicht und Verwirkung.*)
VolltextIMRRS 2009, 1498
LG Bonn, Urteil vom 04.06.2009 - 6 S 51/09
Wird der Wohnungsmieter durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren Eigentümer, so kann er vom Zwangsverwalter, der die Kaution vom früheren Vermieter nicht erhalten hat, die Auszahlung der Kaution nicht verlangen.*)
VolltextIMRRS 2009, 1497
OLG Frankfurt, Urteil vom 19.06.2009 - 2 U 303/08
1. An den Begriff des "ersten zulässigen Termins" sind keine überspannten Anforderungen zu stellen. Er ergibt sich nach den Umständen des Einzelfalles.*)
2. Gekündigt werden kann auch noch für einen später zulässigen Termin, wenn bei Beobachtung der erforderlichen Sorgfalt die Kündigung zum frühen Zeitpunkt nicht möglich war.*)
VolltextIMRRS 2009, 1488
KG, Beschluss vom 01.07.2009 - 8 W 59/09
Der Gebührenstreitwert der Klage auf Feststellung eines Mieters gegen den Vermieter, dass er wegen Mängeln der Mietsache zur Minderung berechtigt ist, richtet sich entsprechend § 41 Abs. 5 S. 1 Var. 2 GKG nach dem Jahresbetrag der geltend gemachten Minderung.*)
VolltextIMRRS 2009, 1487
BGH, Urteil vom 02.07.2009 - III ZR 333/08
1. Auf eine Mieteinnahmegemeinschaft (Mietpool) sind die Vorschriften über die Wohnungseigentümergemeinschaft nur entsprechend anwendbar, wenn dies vertraglich vereinbart ist.
2. Eine Erklärung mit Nichtwissen im Sinne von § 138 Abs. 4 ZPO ist unzulässig bei Bestehen einer Erkundigungspflicht im eigenen Wirkungskreis; das Bestehen eines Auskunftsanspruchs gemäß § 666 BGB begründet eine solche Erkundigungspflicht nicht.
VolltextIMRRS 2009, 1474
AG Göttingen, Urteil vom 18.06.2009 - 21 C 33/09
1. Ansprüche auf Auskehr von Nebenkostenguthaben stehen der Masse zu, auch wenn die Vorauszahlungen aus unpfändbaren Vermögen des Schuldners stammen.*)
2. Nach Erklärung des Insolvenzverwalters gem. § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO und Ablauf der Frist des § 109 Abs. 1 Satz 1 InsO sind fällig werdende Nebenkostenguthaben nicht mehr massezugehörig, auch wenn die aus Zahlungen vor Ablauf der Frist des § 109 Abs. 1 Satz 1 InsO stammen.*)
3. Dies folgt auch aus einem Vergleich mit der Rechtslage bei Mietkautionen, die ebenfalls dem Schuldner zustehen.*)
VolltextIMRRS 2009, 1472
AG Hamburg-Altona, Urteil vom 12.01.2009 - 316 C 240/08
1. Dem Vermieter, der auf einen Bescheid der Behörde, die ihn zur Beseitigung einer Verwahrlosung auffordert, die vermüllte Wohnung räumt, hat nur dann Anspruch auf Schadensersatz, wenn er den Mieter zuvor in Verzug setzt.*)
2. Der rechtskräftige Duldungsbescheid der Behörde gegen den Mieter ersetzt die Inverzugsetzung nicht.*)
VolltextIMRRS 2009, 1471
OLG Koblenz, Urteil vom 06.03.2009 - 10 U 565/08
1. Ist in den Bedingungen der Haftpflichtversicherung für Versicherungsfälle, die unter den Regressverzicht der Feuerversicherer fallen, die Haftung ausgeschlossen, besteht insoweit auch kein Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer.*)
2. Für den Ausgleichsanspruch nach § 52 Abs. 2 Satz 1 VVG analog gelten die Beweislastregeln des Mietrechts zur schuldhaften Verursachung entsprechend, dagegen nicht die kurze Verjährung nach § 548 BGB.*)
VolltextIMRRS 2009, 1466
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2008 - 24 U 84/08
1. Bei einer Grundstücksübereignung unter Vorbehalt des Nießbrauchs für den Veräußerer kommt es nicht zu einem Vermieterwechsel.*)
2. Unterlässt der Vermieter ohne ein entsprechendes Verlangen des Mieters den vertraglich vorgesehenen Einbau eines Wasserzählers, so kann er die Wasserkosten nach billigem Ermessen den Mieteinheiten entsprechend auf die Mieter umlegen.*)
3. Der Verzicht auf oder die Verwirkung von Nebenkostenforderungen ist nur anzunehmen, wenn ein unzweideutiges Verhalten des Vermieters auf eine Abstandnahme von den Forderungen schließen lässt.*)
IMRRS 2009, 1465
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.10.2008 - 24 U 25/08
Für eine von § 536 b BGB - Mangelkenntnis des Mieters und ihre Folgen - abweichende Vereinbarung trifft diesen die Beweislast.*)
VolltextIMRRS 2009, 1464
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2009 - 24 U 6/08
1. Der kurzen Verjährung unterliegen Schadensersatzansprüche wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen und wegen unterbliebener Instandsetzungsmaßnahmen sowie deren Folgeansprüche wegen Mietausfalls, auch wenn der Mieter bei der Rückgabe des Mietobjekts dem Vermieter nicht sämtliche Schlüssel zurückgegeben hat.*)
2. In diesem Fall kann der Vermieter Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltens der Mieträume beanspruchen, wenn der Mieter den (Mit-)Besitz nach beendetem Mietverhältnis gegen den Willen des Vermieters ausübt, wenn er sich also weigert, dem geltend gemachten Anspruch des Vermieters auf Übergabe der restlichen Schlüssel unverzüglich nachzukommen.*)
IMRRS 2009, 1462
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2009 - 24 U 50/08
Ein Rechtsanwalt, der im Auftrage einer Mieterschutzvereinigung deren Mitglied fehlerhaft berät, kann dem Mitglied nach den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter haften.*)
VolltextIMRRS 2009, 1461
BFH, Urteil vom 14.05.2009 - IV R 47/07
Umlagen und Nebenentgelte, die ein Landwirt mit Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen als Vermieter einer zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörenden Wohnung zusätzlich zur Grundmiete vereinnahmt, sind in die Berechnung des Durchschnittssatzgewinns einzubeziehen.*)
VolltextIMRRS 2009, 1460
OLG Koblenz, Urteil vom 29.05.2009 - 10 U 1297/08
1. Ist in den Bedingungen der Haftpflichtversicherung für Versicherungsfälle, die unter den Regressverzicht der Feuerversicherer fallen, die Haftung ausgeschlossen, besteht insoweit auch kein Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer.*)
2. Für den Ausgleichsanspruch nach § 52 Abs. 2 Satz 1 VVG gilt nicht die kurze Verjährung nach § 548 BGB.*)
VolltextIMRRS 2009, 1459
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2009 - 24 U 18/07
Klagt der Vermieter auf Zahlung von Mietrückständen und Räumung, ist ein Teilurteil über die Räumung zulässig, wenn die Räumungspflicht auf einer wirksamen ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses beruht und die dem Schlussurteil vorbehaltene Prüfung noch bestehender Mietrückstände für die Räumung gänzlich bedeutungslos ist.*)
VolltextIMRRS 2009, 1451
BGH, Urteil vom 14.07.2009 - VIII ZR 165/08
Geschäftliche Aktivitäten des Mieters in der Wohnung, die nach außen in Erscheinung treten, muss der Vermieter grundsätzlich nicht ohne entsprechende Vereinbarung dulden. Er kann jedoch nach Treu und Glauben verpflichtet sein, die Erlaubnis zur teilgewerblichen Nutzung zu erteilen, wenn es sich um eine Tätigkeit ohne Mitarbeiter und ohne ins Gewicht fallenden Kundenverkehr handelt; hierfür trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast.*)
IMRRS 2009, 1432
BGH, Urteil vom 16.07.2009 - VIII ZR 231/08
Auf eine Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts wegen Eigenbedarfs eines Gesellschafters findet die Kündigungsbeschränkung des § 577a BGB keine Anwendung, wenn nach der Kündigung Wohnungseigentum der Gesellschafter begründet wird. Das gilt auch dann, wenn die Gesellschaft das Wohnanwesen zu dem Zweck erworben hat, die vorhandenen Wohnungen in Wohnungseigentum der Gesellschafter umzuwandeln.*)
VolltextIMRRS 2009, 1426
BGH, Urteil vom 08.07.2009 - VIII ZR 218/08
1. Ist in einem Wohnraummietvertrag über ein älteres Fachwerkhaus vereinbart, dass die Wohnfläche nach den §§ 42 ff. II. BV zu berechnen ist, so kann die Maßgeblichkeit dieser Bestimmungen für die Wohnflächenermittlung nicht mit der Begründung verneint werden, derartige Gebäude mit niedriger Deckenhöhe und freiliegenden Deckenbalken habe die Zweite Berechnungsverordnung nicht im Blick gehabt.*)
2. Freisitze im Sinne des § 44 Abs. 2 II. BV sind nur solche Freiflächen, die an den vermieteten Wohnraum angrenzen.*)
VolltextIMRRS 2009, 1396
BGH, Urteil vom 15.07.2009 - VIII ZR 340/08
Der Vermieter darf die Kosten für Frischwasser und Schmutzwasser bei der Betriebskostenabrechnung jedenfalls dann in einer Summe zusammenfassen und einheitlich abrechnen, wenn die Umlage dieser Kosten einheitlich nach dem durch Zähler erfassten Frischwasserverbrauch vorgenommen wird.*)
VolltextIMRRS 2009, 1394
LG Berlin, Urteil vom 31.03.2009 - 63 S 321/08
1. Zur Problematik der Einordnung einer Wohnung in einen Mietspiegel.
2. Hätte der Kläger Vorbringen, mit dessen Hilfe er obsiegt, bereits in der I. Instanz vortragen können, so hat er die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
VolltextIMRRS 2009, 1393
LG Berlin, Urteil vom 12.03.2009 - 67 S 376/08
Selbst wenn der Mieter die Mieterhöhung vorbehaltlos zahlt, kann der Vermieter eine ausdrückliche Zustimmung zu der Mieterhöhung verlangen, wenn der Mieter sich widersprüchlich verhält, indem er etwa bei einer entsprechenden Klage des Vermieters auf Zustimmung Klageabweisung beantragt.
VolltextIMRRS 2009, 1378
KG, Urteil vom 16.03.2009 - 8 U 131/08
Zu der Frage, ob ein Wohnraum- oder ein Gewerberaummietvertrag vorliegt.
VolltextIMRRS 2009, 1377
KG, Urteil vom 18.05.2009 - 8 U 190/08
Zur Beurteilung der Wirksamkeit formularmäßig abgefasster Renovierungsklauseln in Mietverträgen darf sich der Mieter der Mithilfe eines Rechtsanwalts bedienen.
VolltextIMRRS 2009, 1375
LG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 09.07.2009 - 1 S 19/09
Wirft der Vermieter die Betriebskostenabrechnung erst am 31. Dezember um 17.00 Uhr in den Briefkasten des Mieters ein, so ist sie nicht mehr fristwahrend zugegangen.
VolltextIMRRS 2009, 1338
BGH, Beschluss vom 28.04.2009 - VIII ZB 7/08
1. Es bedarf einer Beifügung des Mietspiegels jedenfalls dann nicht, wenn dieser allgemein zugänglich ist.
2. Da der Mietspiegel für Wiesbaden durch die Interessenverbände der Mieter und Vermieter gegen Zahlung eines geringen Betrags von 3 EUR abgegeben wird und er zudem (vollständig) im Internet veröffentlicht wird, ist der Mietspiegel im vorgenannten Sinne allgemein zugänglich.
VolltextIMRRS 2009, 1324
BGH, Urteil vom 24.06.2009 - XII ZR 145/07
Der durch das Mietrechtsreformgesetz eingefügte § 566a BGB findet keine Anwendung, wenn zwar der dingliche Erwerb des Mietobjekts nach dem Inkrafttreten der Neuregelung am 1. September 2001 erfolgt ist, das diesem Erwerb zugrunde liegende schuldrechtliche Rechtsgeschäft jedoch bereits vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen worden ist. In diesem Fall bleibt es bei der Anwendbarkeit des § 572 BGB a.F.*)
VolltextIMRRS 2009, 1304
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2008 - U (Kart) 15/08
1. Blockiert der Schilderpräger, der sein Gewerbe in den Räumen der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle betreibt, durch den Abschluss eines mehrjährigen Mietvertrages das einzige für einen Konkurrenzbetrieb zur Verfügung stehende Grundstück, missbraucht er dadurch im Sinne von § 19 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 1 GWB seine marktbeherrschende Stellung auf dem örtlichen Schilderprägemarkt.*)
2. Der Kartellrechtsverstoß führt gemäß § 134 BGB zur Gesamtnichtigkeit des Mietvertrages.*)
3. Ist der Tatbestand des Marktbeherrschungsmissbrauchs erst im Verlaufe der Mietzeit verwirklicht worden, führt dies zur Nichtigkeit des Mietvertrages mit Wirkung ex nunc.*)
VolltextIMRRS 2009, 1303
OLG Brandenburg, Urteil vom 25.02.2009 - 3 U 54/08
1. Jede Doppelvermietung begründet Ansprüche des Mieters aus § 536a Abs. 1 i.V.m. § 536 Abs. 3 BGB wegen eines Rechtsmangels.*)
2. Das Ausbleiben einer schriftlichen Reaktion auf eine Telefax-Mitteilung, durch die ein Partner den anderen ausdrücklich um die Bestätigung einer Vertragsaufhebung ersucht, beinhaltet im Rechtsverkehr grundsätzlich keine Willenserklärung.*)
VolltextIMRRS 2009, 1302
VG Saarlouis, Urteil vom 03.06.2009 - 11 K 1397/08
1. Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Grundstückseigentümer oder sonst dinglich Nutzungsberechtigten mit Blick auf die Abfallbeseitigungsgebühren als Gebührenschuldner bestimmt werden.*)
2. Dies gilt uneingeschränkt auch dann, wenn der Grundstückseigentümer das Grundstück vermietet oder verpachtet hat.*)
VolltextIMRRS 2009, 1301
OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.05.2009 - 6 U 50/08
In der Anweisung einer Universität an ein mit der Vermietung von Werbeflächen in den Gebäuden der Universität und des Studentenwerks betrautes Unternehmen, künftig keine Werbeflächen mehr an gewerbliche Repetitorien zu vermieten, liegt kein unzulässiger Boykottaufruf.*)
VolltextIMRRS 2009, 1299
OLG Frankfurt, Urteil vom 27.05.2009 - 23 U 109/08
Zur Darstellung von Kosten und Risiken (u. a. Mietausfallrisiko) im Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds.*)
VolltextIMRRS 2009, 1298
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2009 - 19 W 23/09
1. Erklären die Parteien übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt, weil der Kautionsrückzahlungsanspruch im Hinblick auf Forderungen des Vermieters gegen den Mieter nicht besteht, kann dem Mieter gemäß §§ 280 Abs. 2, 286 BGB ein materieller Kostenerstattungsanspruch gegen den Vermieter zustehen, der im Rahmen der Entscheidung nach § 91 a ZPO zur Auferlegung der Kosten des Rechtsstreits auf den Vermieter führt.*)
2. Voraussetzung eines solchen Anspruches ist, dass sich der Vermieter mit der Abrechnung der Kaution in Verzug befand, der Mieter nicht zuverlässig wissen konnte, ob und in welcher Höhe ihm ein Rückzahlungsanspruch gegen den Vermieter zusteht und der Mieter deshalb zur Zahlungsklage bzw. Stufenklage herausgefordert wurde.*)
VolltextIMRRS 2009, 1296
OLG Rostock, Beschluss vom 19.05.2009 - 3 U 16/09
1. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene doppelte Schriftformklausel ist unwirksam.
2. Nachträgliche mündliche Individualvereinbarungen haben auch vor doppelten Schriftformklausel in Formularverträgen Vorrang.
VolltextIMRRS 2009, 1292
AG München, Urteil vom 19.01.2009 - 424 C 18547/08
1. Der Mieter ist in der Gestaltung der Mietwohnung im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs frei. Er darf lediglich keine Schäden anrichten. Auch die Begehung oder Vorbereitung von Straftaten widerspräche vertragsgemäßer Nutzung.
2. Dementsprechend darf ein Mieter auch Bilder von Adolf Hitler privat aufhängen, ohne dass dies eine Kündigung rechtfertigen könnte (hier: im Treppenhaus eines Zweifamilienhauses).
3. Dies gilt selbst dann, wenn potentielle Käufer die Räume besichtigen.
4. Übt der Vermieter auf den Mieter massiven Druck aus, das Haus zu verlassen, können Beleidigungen seitens des Mieters keine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
VolltextIMRRS 2009, 1291
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 12.03.2009 - 2/29 T 27/09
Eine Partei ist auch aus Kostengründen nicht gehalten, keinen Rechtsanwalt zu beauftragen, selbst wenn sie sich an entsprechende Interessenverbände wenden können, um Informationen einzuholen bzw. vorprozessualen Schriftwechsel auszuführen.
VolltextIMRRS 2009, 1290
LG Karlsruhe, Beschluss vom 20.02.2009 - 9 S 523/08
1. Ein Mieter muss seinem Vermieter die Verbrauchsdaten für Heizkosten oder den Stromverbrauch überlassen, damit dieser sich einen Energieausweis ausstellen lassen kann.
2. Nichts anders gilt, wenn der Mieter unmittelbar mit dem Energielieferanten abrechnet.
VolltextIMRRS 2009, 1288
OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.11.2008 - 8 U 444/07
1. Eine Gesamtvertretung kann die Heilung eines Vertretungsmangels durch Duldung, Verursachung eines Rechtsscheins oder Genehmigung nur durch alle BGB-Gesellschafter herbeigeführt werden.*)
2. Der Vorwurf fahrlässiger Unkenntnis des mangels der Vertretungsmacht kommt nur in Betracht, wenn - was der Vertreter zu beweisen hat - der Vertragsgegner beim Vertragsschluss entweder tatsächlich Zweifel an den Bestand der Vertretungsmacht hatte oder ist jedenfalls erkennbar Umstände gab, die ihn insoweit hätten zweifeln lassen müssen.*)
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