Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
4708 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2010, 1841
BGH, Urteil vom 21.05.2010 - V ZR 244/09
In die Abwägung, ob ein Anspruch wegen einer Bodenkontamination nach § 275 Abs. 2 oder § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB ausgeschlossen ist, müssen mögliche Ansprüche Dritter einbezogen werden.*)

IMRRS 2010, 1826

AG Bonn, Urteil vom 25.03.2010 - 201 C 363/09
1. Die jeweilige Abrechnung der Betriebskosten muss eine Einzelauflistung der abgerechneten Betriebskosten, die auf die einzelnen Betriebskostenarten entfallenen Gesamtbeträge sowie die von der Beklagten zu zahlende Betriebskostenanteile enthalten.
2. Des Weiteren sind die von dem Mieter geleisteten Vorauszahlungen aufzuführen ebenso müssen die der Abrechnung zugrunde gelegte Umlageschlüssel nach Quadratmetern und der daraus sich für den Mieter ergebende Anteil aus der Abrechnung erkennbar sein.

IMRRS 2010, 1825

LG Essen, Beschluss vom 31.03.2010 - 15 S 73/10
1. Nach §§ 20 Abs. 4 S. 1, 4 Abs. 7 NMV sind die Betriebskostenabrechnungen im preisgebundenen Wohnraum zu erläutern. Hierfür ist es erforderlich, dass der Mieter in die Lage versetzt wird, den Vorwegabzug nachzuprüfen, also gedanklich und rechnerisch nachzuvollziehen.
2. Es macht aus Sicht des Mieters keinen Unterschied, ob er nur die auf den Wohnbereich entfallenden "Gesamtkosten" mitgeteilt bekommt oder ob zusätzlich noch der Kostenanteil des gewerblichen Bereichs mitgeteilt wird, ohne dass er auch nur rechnerisch nachvollziehen könnte, wie der Vermieter diesen Teil ermittelt hat.

IMRRS 2010, 1824

LG Saarbrücken, Urteil vom 11.12.2009 - 10 S 26/08
1. Der Vermieter haftet für einen Sachmangel, der nach Vertragsschluss auftritt, nur dann auf Schadensersatz, wenn ihn ein Verschulden trifft, d. h. bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten.
2. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen trägt grundsätzlich der Mieter. Sofern jedoch feststeht, dass die Schadensursache im Herrschafts- und Einflussbereich des Vermieters gesetzt worden ist, muss sich der Vermieter hinsichtlich des Verschuldens entlasten.
3. Diese Erleichterung der Darlegungs- und Beweislast, die der fehlenden Einsichtsmöglichkeit des Mieters in den Verantwortungsbereich des Vermieters Rechnung trägt, geht allerdings nicht so weit dass sich der Vermieter im Rahmen des Schadensersatzanspruchs des Mieters auch dann entlasten muss, wenn ungeklärt bleibt, in wessen Verantwortungsbereich die Schadensursache gesetzt worden ist. Sonst wurde dem Vermieter contra legem der Nachweis für pflichtgemäßes Verhalten auferlegt.
4. Bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, die typischen Gefährdungen entgegenwirken sollen, ist der Beweis des ersten Anscheins geboten, wenn sich in dem Schadensfall diejenige Gefahr verwirklicht hat, der durch die Auferlegung bestimmter Verhaltenspflichten gerade begegnet werden soll.
5. Eine zum Schaden neigende Konstitution des Geschädigten, selbst wenn sie den Schadenseintritt erst ermöglicht, schließt den Zurechnungszusammenhang nicht aus.

IMRRS 2010, 1821

BGH, Urteil vom 12.05.2010 - VIII ZR 96/09
1. Bei einer Entscheidung des Berufungsgerichts über eine Klage und eine Hilfswiderklage, die einen tatsächlich und rechtlich selbstständigen Teil des Streitstoffs betrifft, welcher Gegenstand eines Teilurteils sein oder auf den ein Revisionskläger seine Revision beschränken könnte, ist eine Beschränkung der Revisionszulassung auf die Entscheidung über die Klage zulässig.*)
2. Es genügt zur formellen Wirksamkeit einer auf Mietzahlungsverzug gestützten Kündigung des Vermieters, dass der Mieter anhand der Begründung des Kündigungsschreibens erkennen kann, von welchem Mietrückstand der Vermieter ausgeht und dass er diesen Rückstand als gesetzlichen Grund für die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs heranzieht. Darüber hinausgehende Angaben sind auch dann nicht erforderlich, wenn es sich nicht um eine klare und einfache Sachlage handelt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2003 - VIII ZB 94/03, NJW 2004, 850).*)

IMRRS 2010, 1820

BGH, Urteil vom 02.06.2010 - XII ZR 110/08
Zur interessengerechten Auslegung eines Mietvertrages bei der Feststellung, wer den Vertrag auf Vermieterseite abgeschlossen hat.

IMRRS 2010, 1818

BSG, Urteil vom 22.03.2010 - B 4 AS 62/09
Ein gestellter Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst bereits den sich erst nachfolgend während des Leistungsbezugs ergebenden Bedarf. Mit der Vorlage einer Nebenkostenabrechnung bei der ARGE konkretisiert der bedürftige Mieter seinen Bedarf und beantragt keine vom ursprünglichen Antrag nicht erfasste Leistung. Allein der Umstand, dass der bedürftige Mieter die Nebenkostenabrechnung erst nach Ablauf des Fälligkeitsmonats bzw. einer durch den Vermieter gesetzten Frist begleicht oder an die ARGE zur Ausgleichung weiterreicht, führt nicht dazu, dass es sich nicht mehr um einen aktuellen Bedarf, sondern um Schulden des bedürftigen Mieters handelt, die durch die ARGE nur als Darlehen übernommen werden können.

IMRRS 2010, 1746

AG Siegburg, Beschluss vom 09.04.2010 - 113 C 163/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 1745

AG Siegburg, Beschluss vom 06.01.2010 - 113 C 163/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 1744

AG Siegburg, Beschluss vom 22.10.2009 - 113 C 163/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 1740

AG Hagenow, Urteil vom 01.04.2010 - 10 C 359/09
1. Unter Berücksichtigung der in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Regelung zum Einbau und Betrieb von Rauchwarnmeldern ist es dem Vermieter einer Bestandswohnung verwehrt, die Umsetzung an sich zu ziehen, wenn der Mieter den Einbau und Betrieb von Rauchwarnmelder in eigener Verantwortung übernimmt bzw. übernommen hat.
2. Die Pflicht zur Instandhaltung und Modernisierung der Wohnung obliegt grundsätzlich dem Vermieter. Indem der Verordnungsgeber der LBauO M-V ausdrücklich den Besitzer als Verpflichteten aufführt, hat er eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Bestimmung getroffen.

IMRRS 2010, 1726

AG Potsdam, Urteil vom 28.01.2010 - 26 C 315/09
1. Ein nach abschließender Begehung und Besichtigung des Mietobjekts erstelltes Abnahmeprotokoll fasst zusammen, ob und ggf. welche Mängel zurückblieben. Ergeben sich bei der Besichtigung keine Beanstandungen und vermerkt der Vermieter den ordnungsgemäßen Zustand des Mietobjekts, akzeptiert er den Zustand als vertragsgemäß.
2. Unerheblich ist hierbei, dass für die Beklagte der Hausmeister die Abnahme vorgenommen hat.

IMRRS 2010, 1720

KG, Beschluss vom 04.05.2010 - 6 U 174/09
Die von dem zur Räumung verurteilten Mieter gem. § 711 S. 1 ZPO zur Abwendung der Zwangsvollstreckung geleistete Sicherheit soll nicht nur die Räumung der Wohnung als solche gewährleisten, sondern darüber hinaus auch mögliche Erfüllungs- und Verzögerungsschäden abdecken; sie steht dem Vermieter daher sowohl zum Ausgleich der in dem Zeitraum zwischen Erlass des Räumungsurteils und der tatsächlichen Herausgabe der Wohnung nicht gezahlten Nutzungsentschädigung, als auch des durch Verletzung der Pflicht zur vollständigen und ordnungsgemäßen Herausgabe der Wohnung entstandenen Schadens zur Verfügung.*)

IMRRS 2010, 1704

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2010 - 10 W 143/09
1. Zur Auslegung eines Gerichtsvollzieherauftrags.*)
2. Dem Vollstreckungsgläubiger bleibt es bei einem Auftrag zur Räumungsvollstreckung unter gleichzeitiger Geltendmachung des Vermieterpfandrechts unbenommen, zugleich hinsichtlich der Anwaltskosten im Wege der Mobiliarvollstreckung vorzugehen.*)

IMRRS 2010, 1703

LG Berlin, Urteil vom 01.02.2010 - 12 O 509/09
Äußert sich der Mieter nach Vertragskündigung nicht auf eine Räumungsanfrage des Vermieters vor Ablauf der Kündigungsfrist, so hat der Mieter keinen Anlass zur erhebung einer Klage auf künftige Räumung gegeben.

IMRRS 2010, 1699

AG Leipzig, Urteil vom 07.05.2010 - 163 C 3357/10
1. Durch die Schlüsselübergabe wird unmittelbarer Besitz an der Wohnung eingeräumt.
2. Der Mieter kann sich mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Entzug des Besitzes wehren.

IMRRS 2010, 1697

LG Braunschweig, Urteil vom 06.11.2009 - 8 O 856/09
1. Ein Mangel im Sinne des § 536 BGB ist eine für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustandes der Mietsache vom vertraglich vorausgesetzten. Erforderlich ist hierbei eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit beziehungsweise eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit, wohingegen Umstände, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch unmittelbar nicht berühren, nicht als Mängel zu qualifizieren sind.
2. Der Verlust des "Ankermieters" eines Einkaufzentrums mit den damit einhergehenden negativen Auswirkungen auf Umsatz und Gewinn des Mieters des Parkhauses beeinflusst die Eignung des Mietobjektes (Parkhaus) zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar und ist daher nicht als Sachmangel zu qualifizieren.

IMRRS 2010, 1694

OLG Brandenburg, Urteil vom 03.03.2010 - 3 U 108/09
1. Zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Prozessvollmacht (§ 80 ZPO) und zur Heilung etwaiger Mängel einer Klageerhebung (§ 89 Abs. 2 ZPO).
2. Teilzahlungen des Mieters ohne ausdrücklich oder konkludente Tilgungsbestimmungen, wie hier, sind gemäß § 366 Abs. 2 BGB vorrangig auf die Nebenkostenvorauszahlungen zu verrechnen, denn der Vorschussanspruch ist weniger gesichert als der Anspruch auf die Grundmiete, weil der Vermieter ihn nach Abrechnungsreife nicht mehr geltend machen kann (vgl. Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl., Rn. 563 m.w.N.).
3. Der Vermieter benötigt zum Abschluss eines Mietvertrages weder Eigentum noch Besitz an der vermieteten Sache. Nach § 535 Abs. 1 S. 1 BGB hat er dem Mieter lediglich den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Wie er dies bewerkstelligt, fällt allein in sein Beschaffungsrisiko und etwaige entgegenstehende Rechte Dritter führen als Rechtsmangel nach § 536 Abs. 3 BGB erst dann zu einer Gebrauchsentziehung, wenn der Dritte seine Rechte so geltend gemacht, dass der Gebrauch der Mietsache durch den Mieter beeinträchtigt wird (vgl. Palandt/Weidenkaff, BGB, 68. Aufl., § 536, Rn. 29 m.w.N.).
4. Das deklaratorische Schuldanerkenntnis setzt einen Streit oder subjektive Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder rechtserhebliche Punkte voraus, die die Parteien durch das Anerkenntnis dieses zwischen ihnen bestehenden Schuldverhältnisses insgesamt oder in einzelnen Beziehungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen wollen (vgl. Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl., § 781, Rn. 3 m.w.N.).

IMRRS 2010, 1681

LG Hamburg, Urteil vom 15.12.2009 - 333 S 46/09
Die Angabe der falschen Baualtersklasse im Mieterhöhungsverlangen stellt nicht ohne weiteres eine fahrlässige Täuschung über Tatsachen dar, sondern eine falsche Bewertung des Vermieters.

IMRRS 2010, 1680

LG Braunschweig, Urteil vom 22.12.2009 - 6 S 60/09
Sofern der Mieter nicht für die insolvenzfeste Anlage der Kaution durch den ursprünglichen Vermieter sorgt und dieser in die Insolvenz gerät, so muss dessen Rechtsnachfolger nicht den (vollen) Kautionsbetrag erstatten.

IMRRS 2010, 1679

AG Freiburg, Urteil vom 05.03.2010 - 6 C 4050/09
Dem Mieter steht ein Bereicherungsanspruch vor, sofern er aufgrund einer unerkannt unwirksamen Renovierungsklausel Schönheitsreparaturen ausgeführt hat.

IMRRS 2010, 1673

BGH, Beschluss vom 06.05.2010 - V ZR 223/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 1638

LG Landau/Pfalz, Urteil vom 11.01.2010 - 1 S 68/09
1. Der Mieter kann die vollständige Rückzahlung der Vorauszahlungen verlangen, solange der Vermieter die Belegeinsicht verweigert.
2. Der Zugang der Betriebskostenabrechnung per Einschreiben wird nicht tatsächlich vermutet.

IMRRS 2010, 1637

LG Duisburg, Urteil vom 16.03.2010 - 6 O 121/09
1. Der Leerstand eines Einkaufszentrums stellt keinen Mietmangel der zugehörigen Parkgarage dar.
2. Die Vollvermietung eines Einkaufszentrums ist keine zusicherungsfähige Eigenschaft im Sinne des § 536 Abs. 2 BGB.
3. Der Umstand, dass die Kundenfrequenz der Parkgarage durch den Leerstand des Einkaufszentrums gemindert wird, zählt zum Verwendungsrisiko des Mieters.
4. Die vorstehenden Grundsätze gelten auch dann, wenn der Leerstand des Einkaufszentrums auf eine Entscheidung des Vermieters zurückgeht.

IMRRS 2010, 1634

BGH, Beschluss vom 21.04.2010 - VIII ZR 184/09
Ein bereits mit der Kündigung erklärter Widerspruch gegen eine stillschweigende Vertragsfortsetzung ist wirksam; eines zeitlichen Zusammenhangs mit der Vertragsbeendigung bedarf es nicht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. April 1986 - VIII ZR 100/85, NJW-RR 1986, 1020).*)

IMRRS 2010, 1585

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - VIII ZR 60/09
1. Gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass die Wohnung der Preisbindung unterliegt und erweist sich diese Annahme als unzutreffend, so ist der Mietvertrag wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage den veränderten Verhältnissen anzupassen.
2. Hat der Vermieter in einem solchen Fall die Miete nach den §§ 8a, 10 WoBindG erhöht, so ist die Mieterhöhung unwirksam. Der Mieter kann die Differenz zwischen der gezahlten höheren Kostenmiete und der nach der Vertragsanpassung geschuldeten niedrigeren Vergleichsmiete zurückverlangen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der gesamten Erhöhungsbeträge steht dem Mieter dagegen nicht zu.

IMRRS 2010, 1583

AG München, Urteil vom 16.10.2009 - 423 C 34037/08
1. Eine Überwachung des Hauseingangs mit Hilfe von Videokameras stellt einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mieters dar.
2. Allenfalls wenn die Überwachung zur Abwehr von schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Vermieters erforderlich und eine drohende Rechtsverletzung anderweitig nicht zu verhindern ist, wäre ein solch schwerwiegender Eingriff gerechtfertigt.

IMRRS 2010, 1582

BGH, Urteil vom 12.05.2010 - VIII ZR 185/09
Materiell-rechtliche Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung (hier: fehlende Umlagefähigkeit der Grundsteuer) muss der Mieter dem Vermieter auch dann innerhalb eines Jahres (erneut) mitteilen, wenn er sie bereits gegenüber einer früheren Abrechnung erhoben hatte.*)

IMRRS 2010, 1567

BGH, Urteil vom 23.04.2010 - LwZR 15/08
Eine Klausel in einem von dem Verpächter vorformulierten Pachtvertrag über landwirtschaftliche Flächen, die den Pächter verpflichtet, die auf die Pachtfläche zugeteilten Zahlungsansprüche in einem dem flächenbezogenen Betrag entsprechenden Umfang bei Beendigung des Pachtverhältnisses unentgeltlich auf den nachfolgenden Bewirtschafter zu übertragen, verstößt nicht gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) und stellt auch keine den Pächter entgegen den Geboten von Treu und Glauben benachteiligende Vertragsbestimmung (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) dar.*)

IMRRS 2010, 1531

AG Bonn, Urteil vom 25.03.2010 - 6 C 598/08
Zu der Frage, ob der Mieter wegen Schnarch-Geräuschen des Nachbarn kündigen oder die Miete mindern kann.

IMRRS 2010, 1530

LG Bonn, Urteil vom 12.04.2010 - 9 O 440/09
1. Die Durchführung von Drogenersatztherapien bzw. Substitutionsbehandlungen ist nicht ausschließlich Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie zugeordnet, sondern steht allen Ärzten offen, die über das für den Umgang mit Methadon und anderen Drogenersatzstoffen erforderliche pharmakologische Wissen und über Mindestkenntnisse der Suchttherapie verfügen.
2. Dementsprechend werden Arztpraxen, in denen Drogenersatztherapien einen wesentlichen Bestandteil und Stützpfeiler des Praxiszuschnitts darstellen, von der Verkehrsanschauung bzw. einem objektiven, nicht sachkundigem Betrachter nicht als Praxen einer bestimmten Facharztrichtung, sondern als Arztpraxen eigener Art wahrgenommen.
3. Deshalb kann der Vermieter bei vereinbarter Nutzung der Mieträume zum Betrieb einer Praxis für Psychiatrie und Psychotherapie den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn zusätzlich Drogenersatztherapien angeboten werden.

IMRRS 2010, 1504

BGH, Urteil vom 22.04.2010 - VII ZR 47/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 1496

BGH, Beschluss vom 19.01.2010 - VIII ZR 80/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 1473

BGH, Urteil vom 21.04.2010 - VIII ZR 131/09
1. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Kostenvorschuss für Maßnahmen, die zur nachhaltigen Mangelbeseitigung ungeeignet sind.*)
2. Zum Ausschluss des Mangelbeseitigungsanspruchs des Mieters wegen Überschreitens der "Opfergrenze" für den Vermieter (Fortführung von BGH, Urteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 342/03, IBR 2006, 54 = NJW 2005, 3284).*)

IMRRS 2010, 1472

BGH, Urteil vom 21.04.2010 - VIII ZR 6/09
Die Rechtskraft der gegen den Mieter ergangenen Entscheidung über den Rückgabeanspruch des Vermieters aus § 546 Abs. 1 BGB hat hinsichtlich der Frage der Beendigung des Mietverhältnisses keine Bindungswirkung für eine nachfolgende Entscheidung über den gegen den Dritten gerichteten Rückgabeanspruch aus § 546 Abs. 2 BGB (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - XII ZR 178/03, NJW-RR 2006, 1385).*)

IMRRS 2010, 1470

AG Hamburg, Urteil vom 04.08.2009 - 49 C 100/08
1. Auch ein Arbeitszimmer kann unter Eigenbedarf fallen.
2. Zur Frage, was für eine Familie mit konkreten Kinderwunsch überhöhter Eigenbedarf wäre.
3. Ein Umzug ist einem Mieter im Seniorenalter zumutbar.

IMRRS 2010, 1458

BGH, Urteil vom 23.04.2010 - LwZR 20/09
Die Erklärung der außerordentlichen Kündigung eines Landpachtverhältnisses muss innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Eintritt des Kündigungsgrundes und dessen Kenntnis bei dem Kündigungsberechtigten dem anderen Teil zugehen.*)

IMRRS 2010, 1448

LG Lübeck, Urteil vom 27.06.2008 - 1 S 97/07
1. Verbietet der Formularmietvertrag bei Schönheitsreparaturen eine Abweichung von der üblichen Ausführungsart, so führt dies zur vollumfänglichen Unwirksamkeit der Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen.
2. Es wäre eine Überinterpretation des Übergabeprotokolls, wenn man es im Sinne einer Bestandsaufnahme und als rechtsverbindliche Erklärungen über den Zustand der übergebenen Mietsache und einzelner Teile hiervon werten wollte.

IMRRS 2010, 1443

AG Darmstadt, Beschluss vom 11.01.2010 - 312 H 1/09
Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens, welches zur Feststellung von Mängeln einer Mietwohnung betrieben wird, bemisst sich in Höhe der vom Sachverständigen festgestellten Mängelbeseitigungskosten und nicht danach, in welcher Höhe sich der Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung beläuft.

IMRRS 2010, 1442

AG Darmstadt, Beschluss vom 01.12.2009 - 312 H 1/09
Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens, welches zur Feststellung von Mängeln einer Mietwohnung betrieben wird, bemisst sich in Höhe der vom Sachverständigen festgestellten Mängelbeseitigungskosten und nicht danach, in welcher Höhe sich der Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung beläuft.

IMRRS 2010, 1437

BGH, Urteil vom 21.04.2010 - XII ZR 10/08
Voraussetzung für das Vorliegen einer Entgeltforderung gemäß § 288 Abs. 2 BGB ist, dass die Geldforderung die Gegenleistung für eine von dem Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung ist.*)

IMRRS 2010, 1436

LG Darmstadt, Beschluss vom 08.02.2010 - 19 T 8/10
Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens, welches zur Feststellung von Mängeln einer Mietwohnung betrieben wird, bemisst sich in Höhe der vom Sachverständigen festgestellten Mängelbeseitigungskosten und nicht danach, in welcher Höhe sich der Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung beläuft.

IMRRS 2010, 1434

BGH, Urteil vom 28.04.2010 - VIII ZR 263/09
Der Vermieter ist nicht daran gehindert, die nach § 556 Abs. 3 BGB geschuldete Abrechnung der Betriebskosten, die eine Nachforderung zu seinen Gunsten ausweist, nur einem von mehreren Mietern gegenüber vorzunehmen und lediglich diesen auf Ausgleich des sich hieraus ergebenden Nachzahlungsbetrags in Anspruch zu nehmen.*)

IMRRS 2010, 1407

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2010 - 24 U 145/09
"Übernimmt" auf Mieterseite ein Gesellschafter einen Mietvertrag von der BGB-Gesellschaft nach deren Auflösung, so ist die Schriftform nur gewahrt, wenn die Übernahme des Vertrags schriftlich niedergelegt ist und in der Urkunde ausdrücklich auf den ursprünglichen Vertrag Bezug genommen wird, sofern der Dritte (Vermieter) noch - formlos - zustimmt.*)

IMRRS 2010, 1406

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2010 - 24 U 72/09
Ob ein Vermieter als Verwalter eigenen Vermögens als Verbraucher oder im Hinblick auf den mit der Vermietung verbundenen organisatorischen und zeitlichen Aufwand und das dadurch vermittelte Bild eines planmäßigen Geschäftsbetriebes als Unternehmer anzusehen ist, muss nach den Umständen des Einzelfalls entschieden werden (hier: Verbrauchereigenschaft bejaht für den Testamentsvollstrecker einer Erbengemeinschaft, der er selbst angehört).*)

IMRRS 2010, 1404

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2009 - 24 U 88/09
1. Verspricht der Vermieter dem Mieter einen Zuschuss für die Anschaffung bestimmter Einrichtungsgegenstände eines Altenpflegeheims zu im voraus geschätzten Preisen, und zwar "auf Nachweis der ordnungsgemäßen Installation" der "vorstehend zitierten Einrichtung", so erstreckt sich diese Zusage nicht auf Gegenstände, die der Mieter nicht erwirbt, sondern auf Grund des Leasingvertrages mit einem Dritten entgeltlich nutzt.*)
2. Ein Aufrechungsverbot des Mieters kann sich aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben im Rechtsverkehr ergeben, wenn er gegen fällige, durch rechtswidrige und schuldhafte Leistungsverweigerung über einen Zeitraum von etwa drei Jahren vorenthaltene Mieten eine Aufrechnungslage mit einer neu erworbenen Forderung schafft.*)
3. Sagt der Mieter die vollständige Nachzahlung rückständiger Mieten für einen bestimmten Zeitraum vorbehaltlos zu, so liegt darin der Verzicht auf Gegenrechte für diesen Zeitraum.*)

IMRRS 2010, 1402

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.03.2010 - 24 U 82/09
1. Eine Zwangsverwaltungsschuldnerin (Vermieterin) und eine Insolvenzschuldnerin (Mieterin) unterliegen den Regeln über den Eigenkapitalersatz, wenn die Zwangsverwaltungsschuldnerin an der Insolvenzschuldnerin nicht unmittelbar beteiligt war, aber von Gesellschaftern der Insolvenzschuldnerin wirtschaftlich beherrscht wurde.*)
2. Die Gebrauchsüberlassung aufgrund eines Miet- oder Pachtverhältnisses kann den Regeln über den Ersatz von Eigenkapital unterliegen.*)
3. Die Wirkung einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung endet, sofern das überlassene Grundstück mit einem Grundpfandrecht belastet war, bei der Zwangsverwaltung mit Wirksamwerden der Beschlagnahme, ohne dass es eines weiteren Tätigwerdens des Zwangsverwalters bedarf.*)

IMRRS 2010, 1400

BFH, Urteil vom 11.03.2010 - XI R 71/07
1. Ob der Leistungsempfänger ein Grundstück i.S. des § 9 Abs. 2 UStG 1993 ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen, richtet sich nach der zutreffenden umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung und nicht nach einer davon abweichenden Steuerfestsetzung gegenüber dem Leistungsempfänger.*)
2. Die Überlassung von Sportanlagen eines Betreibers an Nutzer dieser Sportanlagen fällt regelmäßig nicht unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1993, sondern stellt eine einheitliche steuerpflichtige Leistung dar.*)
3. Das den Betreibern von Sportanlagen in § 27 Abs. 6 UStG 1999 eingeräumte Wahlrecht ist eine Billigkeitsregelung, die sich nicht auf § 9 Abs. 2 UStG 1993 und die Frage auswirkt, ob der Leistungsempfänger das Grundstück für steuerfreie oder steuerpflichtige Umsätze verwendet.*)
4. Die gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes lassen es nicht zu, dass dem Steuerpflichtigen das erlangte Recht auf den Abzug von Vorsteuerbeträgen durch eine Gesetzesänderung rückwirkend genommen wird.*)

IMRRS 2010, 1396

LG Krefeld, Urteil vom 17.03.2010 - 2 S 53/09
Ein formularmäßiger Kündigungsverzicht für die Dauer von vier Jahren wird nicht deshalb wirksam, weil sich daran die gesetzliche Kündigungsfrist anschließt und deshalb eine effektive Vertragsbindung von mehr als vier Jahren eintritt.*)

IMRRS 2010, 1391

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.05.2010 - 2-08 O 397/09
Auch dann, wenn nur einer von mehreren Mitmietern mietrechtsschutzversichert ist, umfasst die Deckungspflicht seines Rechtsschutzversicherers die allen Mitmietern entstehenden Kosten einschließlich der Mehrvertretungsgebühren, die den Mitmietern oder den Erben eines verstorbenen Mitmieters entstehen (im Anschluss an OLG Frankfurt, 28.03.1988 - 19 U 108/87).
