Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4707 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 0966LG Heidelberg, Urteil vom 25.02.2011 - 5 S 77/10
1. Vereinbaren die Parteien entgegen § 2 HeizKV eine Betriebskostenpauschale, die auch Heizkosten erfasst, so geht die Heizkostenverordnung dieser Vereinbarung von Anfang an vor und steht deshalb, wenn der Vermieter über die Heizkosten abrechnet, Nachforderungen nicht entgegen. Der Anspruch auf Nachzahlung von Heizkosten folgt dann unmittelbar aus § 6 Abs. 1 Satz 1 HeizKV. *)
2. Der nach § 2 HeizKV unbeachtliche Teil der vereinbarten Pauschale ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung als Vorauszahlung zu behandeln. Für die Höhe ist das Verhältnis der beiden Kostenarten zueinander bei Beginn des Mietverhältnisses nach abstrakter, wirtschaftlicher Betrachtungsweise zugrunde zu legen.*)
3. Sind Vorauszahlungen in der Heizkostenabrechnung unzutreffend mit "0,00 Euro" angegeben, betrifft das nur die inhaltliche Richtigkeit, nicht die formelle Wirksamkeit der Abrechnung.*)
4. Jedenfalls im Fall der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung über die Heizkosten nach § 12 Abs. 1 HeizKV kann der Vermieter auch nach dem "Abflussprinzip" abrechnen. *)
VolltextIMRRS 2011, 0963
OLG Frankfurt, Urteil vom 30.12.2010 - 2 U 141/10
1. Legt der Mietvertrag keinen Schlüssel fest, sondern lässt den Vermieter nach billigem Ermessen einen Verteilungsschlüssel bestimmen, so wird dieser Schlüssel zum Vertragsbestandteil. Das Bestimmungsrecht eines gerechten Schlüssels ist einmalig, Änderungen bedürfen der Zustimmung des Mieters.
2. Eine vom Mietvertrag abweichende Übung durch dauerhafte Zahlung von bestimmten Positionen durch den Mieter kann zwar auf eine Vertragsänderung hindeuten, muss es aber nicht. Aus dem Verhalten des Mieters muss sich schlüssig die Erklärung ergeben, dass eine Änderung der vertraglichen Vereinbarung gewollt ist. Eine zwei- bis dreimalige Zahlung reicht hierfür nicht aus, erst recht nicht eine einmalige Zahlung.
VolltextIMRRS 2011, 0960
LG Görlitz, Urteil vom 23.06.2010 - 2 S 9/10
Aufwendungen, für die der Mieter vom Vermieter gemäß § 554 Abs. 4 BGB Ersatz beanspruchen kann, gehören nicht zum Modernisierungsaufwand des Vermieters, der der Berechnung der Mieterhöhung nach § 559 Abs. 1 BGB zu Grunde zu legen ist.
VolltextIMRRS 2011, 0953
BFH, Urteil vom 11.08.2010 - IX R 3/10
Eine vorangegangene Vermietung von später in einer größeren Wohneinheit aufgegangenen Wohnräumen entfaltet keine Indizwirkung für eine Einkünfteerzielungsabsicht bezogen auf das Gesamtobjekt.*)
VolltextIMRRS 2011, 0952
AG Hamburg, Urteil vom 30.11.2010 - 48 C 377/10
Trotz der an der BGH-Rechtsprechung in NZM 2009, 613 (zur Berechtigung des Vermieters zur Erhöhung der Miete nach der mietvertraglichen - zu Lasten des Mieters - fehlerhaften Wohnflächenangabe von unter 10%) namentlich von Beyer, NZM 2010, 417, vorgebrachten Kritik ist der Vermieter nicht gehalten, weder seinen Betriebskostenabrechnungen noch etwaigen Mieterhöhungsverlangen die tatsächliche - kleinere - Wohnfläche zu Grunde zu legen.
VolltextIMRRS 2011, 0951
AG München, Urteil vom 25.11.2010 - 453 C 27330/10
1. Bei der Abwägung, auf welche Weise sich der Mieter von Sondereigentum einen barrierefreien Zugang zur Wohnanlage verschaffen kann, streiten die berechtigten Belange der anderen Zugangsnutzer sowie die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht durch den Eigentümerverband dafür, dass ein solides Rampenkonzept verwirklicht wird, das Sturzgefahren Dritter möglichst ausschließt.*)
2.Ein mobiles Schienensystem ist insoweit jedenfalls ungeeignet.*)
VolltextIMRRS 2011, 0950
LG München I, Beschluss vom 09.09.2010 - 13 T 8628/10
1. Eine sofortige Beschwerde mit dem Ziel, einen gerichtlich bestellten Sachverständigen vom Gutachtenauftrag zu entbinden, ist nicht statthaft.*)
2. Hat ein gerichtlich bestellter Sachverständiger, dessen Aufgabe die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete in einem Mieterhöhungsverfahren ist, vor Erstattung des Gutachtens angekündigt, die Vergleichsobjekte nicht mit deren genauer Anschrift zu benennen und hat die ihn wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnende Partei in Kenntnis dieser Tatsache um die Erstattung des Gutachtens gebeten, so kann nach Erstattung des Gutachtens der Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nicht auf die unterbliebene Identifizierung der Vergleichsobjekte gestützt werden.*)
VolltextIMRRS 2011, 0914
LG Karlsruhe, Urteil vom 15.03.2011 - 9 S 569/10
Mieterhöhungen sind auch bis zum oberen Wert der Bandbreite der Einzelvergleichsmiete denkbar, selbst dann, wenn diese unter Heranziehung eines Sachverständigengutachtens ermittelt worden ist.
VolltextIMRRS 2011, 0912
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2010 - 24 U 28/10
1. Treffen Vermieter und Mieter eine Nutzungsvereinbarung "Betrieb im Gesundheitswesen, Rehazentrum" mit dem Zusatz, die Beschaffenheit der Räume sei dergestalt, dass die ambulante Reha-Einrichtung 60 Rehabilitanden ohne Umbaumaßnahmen betreuen könne, so braucht nicht jeder einzelne Raum für den Nutzungszweck vollständig geeignet zu sein.*)
2. Eine GmbH muss sich das Wissen ihres Geschäftsführers vom Zustand des Mietobjekts bei Vertragsschluss zurechnen lassen, auch wenn dieser einen Tag später abberufen wird.*)
3. Bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften ist die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur aufgehoben oder beeinträchtigt, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts untersagt oder wenn ein behördliches Einschreiten insoweit ernstlich zu erwarten ist.*)
4. Bei Geschäftsraummietverhältnissen kann der Vermieter eine Änderung des für die Betriebskosten vereinbarten Verteilungsschlüssels nach den zur Störung der Geschäftsgrundlage geltenden Grundsätzen beanspruchen.*)
5. Bei Änderung der Geschäftsgrundlage ist der Kläger nicht gehalten, zunächst auf Zustimmung zu einer Vertragsanpassung zu klagen; vielmehr ist die Klage auf die nach dem veränderten Vertragsinhalt geschuldete Leistung zu richten.*)
IMRRS 2011, 0911
LG Potsdam, Urteil vom 28.10.2010 - 10 O 153/10
1. Die formularmäßige Vereinbarung einer Umsatzmiete in einem Gewerbemietvertrag über Räumlichkeiten eines Ladenlokals in einem Bahnhof stellt keine überraschende und unwirksame Klausel nach § 305c Abs. 1 BGB dar.
2. Die Klausel verstößt auch nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB.
3. Die Umsatzmiete ist auch nicht sittenwidrig gemäß § 138 BGB.
VolltextIMRRS 2011, 0910
OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.02.2011 - 3 U 171/10
1. Die formularmäßige Vereinbarung einer Umsatzmiete in einem Gewerbemietvertrag über Räumlichkeiten eines Ladenlokals in einem Bahnhof stellt keine überraschende und unwirksame Klausel nach § 305c Abs. 1 BGB dar.
2. Die Klausel verstößt auch nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB.
3. Die Umsatzmiete ist auch nicht sittenwidrig gemäß § 138 BGB.
VolltextIMRRS 2011, 0908
OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.03.2011 - 3 U 171/10
1. Die formularmäßige Vereinbarung einer Umsatzmiete in einem Gewerbemietvertrag über Räumlichkeiten eines Ladenlokals in einem Bahnhof stellt keine überraschende und unwirksame Klausel nach § 305c Abs. 1 BGB dar.
2. Die Klausel verstößt auch nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB.
3. Die Umsatzmiete ist auch nicht sittenwidrig gemäß § 138 BGB.
VolltextIMRRS 2011, 0792
BGH, Urteil vom 02.03.2011 - VIII ZR 209/10
Auch wenn eine Wohnung möbliert vermietet ist, ist die Bruttomiete bei einer Wohnflächenabweichung um mehr als 10 % gegenüber der vereinbarten Wohnfläche im Verhältnis der Wohnflächenabweichung gemindert.*)
VolltextIMRRS 2011, 0786
OVG Niedersachsen, Urteil vom 25.10.2010 - 1 KN 343/07
1. An die Darlegung der Selbstbetroffenheit in einer Einwendung sind auch unter dem Blickwinkel des § 47 Abs. 2a VwGO nur geringe Anforderungen zu stellen.*)
2. Der Senat lässt offen, ob eine Normenkontrollantragsbefugnis eines Weit entfernt wohnenden Mieters wegen Zunahme des Verkehrslärms bei einer Vorbelastung von mindestens 70 dB(A) auch dann gegeben ist, wenn die Zunahme unter der Wahrnehmbarkeitsschwelle liegt.*)
3. Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag ist nicht gegeben, wenn - zumal bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan - dessen Festsetzungen durch eine Baugenehmigung, welche der Antragsteller selbst nicht mehr anfechten kann, im Wesentlichen ausgeschöpft sind. Das gilt auch dann, wenn die Nachbarklage eines Dritten (hier: seiner Mutter als Grundstückseigentümerin) noch anhängig ist und er mit diesem die Abrede getroffen hat, dass dieser seine Nachbarklage nicht ohne die Einwilligung des Normenkontrollantragstellers zurücknehmen wird.*)
VolltextIMRRS 2011, 0785
LG Itzehoe, Urteil vom 26.11.2010 - 9 S 52/09
Für die Wirksamkeit der Erhöhung der Vorauszahlungen ist es ohne Belang, dass die vorausgegangene Abrechnung teilweise inhaltlich unrichtig ist und sich der hieraus resultierende Saldo entsprechend der obigen Feststellung leicht verringert hat.
VolltextIMRRS 2011, 0784
LG Itzehoe, Urteil vom 26.11.2010 - 9 S 35/10
Es ist für die formelle Wirksamkeit einer Abrechnung (lediglich) entscheidend, ob der Mieter auf der Grundlage der Abrechnung in der Lage ist, "die zur Verteilung anstehenden Kostenpositionen zu erkennen und anhand des ihm mitgeteilten Verteilerschlüssels den auf ihn entfallenden Anteil an diesen Kosten rechnerisch nachzuprüfen. Sind die abgerechneten Positionen in verständlicher Form in die Abrechnung eingestellt worden, betrifft die Frage, ob diese Positionen dem Ansatz und der Höhe nach zu Recht bestehen oder ob sonstige Mängel der Abrechnung vorliegen, nicht mehr die formelle Wirksamkeit, sondern nur noch die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung.
VolltextIMRRS 2011, 0777
BVerwG, Urteil vom 26.01.2011 - 6 C 1.10
Ein Zivildienstleistender mit sogenannter Heimschlaferlaubnis kann aus der allgemeinen Fürsorgepflicht des Dienstherrn keinen Anspruch auf Übernahme von Mietkosten für seine private Unterkunft herleiten.*)
VolltextIMRRS 2011, 0776
BGH, Urteil vom 09.03.2011 - VIII ZR 132/10
1. Zur Umdeutung einer - nach dem früheren Mietpreisbindungsrecht für Altbauten in Berlin - unzulässigen Vereinbarung über abzurechnende Betriebskostenvorauszahlungen in eine gesetzlich seinerzeit zulässige Abrede über die Zahlung einer Betriebskostenpauschale.*)
2. Unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens sind Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung des Geschädigten - unabhängig von der Frage, ob es sich hierbei um eine besondere Angelegenheit im Sinne des § 18 RVG handelt - nicht zu erstatten, wenn die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Einholung der Deckungszusage nicht erforderlich war (Fortführung des Senatsurteils vom 6. Oktober 2010 - VIII ZR 271/09, WuM 2010, 740).*)
IMRRS 2011, 0775
BGH, Urteil vom 02.03.2011 - VIII ZR 164/10
Die Mieterhöhung wegen einer tatsächlich durchgeführten Modernisierung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Vermieter die Modernisierungsmaßnahme nicht gemäß § 554 Abs. 3 BGB angekündigt hat.*)
VolltextIMRRS 2011, 0764
AG Hannover, Urteil vom 20.08.2010 - 546 C 2917/10
Der vertragsgemäße Gebrauch der Mietwohnung ist bei fachgerechter Aufbewahrung von Waffen und Munition gegeben.
VolltextIMRRS 2011, 0763
AG Dülmen, Urteil vom 30.09.2010 - 3 C 63/09
Die Mietminderung und der Mängelbeseitigungsanspruch wegen unerkannter Mängel ist auch dann möglich, wenn die vertragsgemäße Beschaffenheit der Mietwohnung in einem vorab gefertigten Wohnungsübergabeprotokoll festgestellt worden ist.
VolltextIMRRS 2011, 0758
AG Wiesbaden, Urteil vom 03.11.2010 - 93 C 1739/10
Im Rahmen einer Mieterhöhung nach § 558 BGB kann ein Zuschlag für Schönheitsreparaturen auch dann nicht angesetzt werden, wenn die Schönheitsreparaturen nach dem Mietvertrag vom Vermieter zu tragen sind und bei der Mietspiegel von der Abwälzung auf die Mieter ausgeht.*)
VolltextIMRRS 2011, 0757
LG Krefeld, Beschluss vom 10.11.2010 - 2 S 34/10
Hat der Vermieter in die Nebenkostenabrechnung Sollvorschüsse anstatt der tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen eingestellt, ohne dies deutlich zu machen, kann er nach Ablauf der Abrechnungsfrist die nicht geleisteten Vorauszahlungen nicht mehr verlangen.*)
VolltextIMRRS 2011, 0756
KG, Beschluss vom 17.05.2010 - 8 U 17/10
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über Geschäftsräume enthaltene Regelung, die dem Mieter die Verpflichtung zur Ausführung der Schönheitsreparaturen auferlegt und bestimmt, dass der Mieter nur mit Zustimmung des Wohnungsunternehmens von der bisherigen Ausführungsart abweichen darf, ist gemäß §§ 305c Abs. 2, 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.*)
IMRRS 2011, 0755
OLG Celle, Beschluss vom 11.01.2011 - 2 U 144/10
Die in einem Pachtvertrag enthaltene Regelung, dass sich der monatliche Pachtzins vermindert, wenn und solange der Verpächter im Betrieb des Pächters gegen Entgelt als Angestellter beschäftigt wird, kann als Vorausverfügung über den Pachtzins im Sinne von § 1124 BGB zu beurteilen sein.*)
VolltextIMRRS 2011, 0709
KG, Beschluss vom 07.02.2011 - 8 U 147/10
Der Vermieter hat die vertragliche Nebenpflicht, den Mieter nur mit Nebenkosten zu belasten, die erforderlich und angemessen sind. Er ist gehalten, möglichst günstige Versicherungsverträge abzuschließen und auf dem Markt Vergleichsangebote einzuholen.*)
VolltextIMRRS 2011, 0707
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.02.2011 - 3 U 84/10
1. Ein Mietvertrag kann auch unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen werden, dass der zukünftige Mieter eine Zahnarztzulassung erhält. Tritt diese Bedingung aufgrund einer Änderung der Lebensplanung infolge Schwangerschaft nicht ein, dürfte dies unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles nicht als treuwidrig anzusehen sein mit der Folge, dass ein wirksamer Mietvertrag zwischen den Parteien von Anfang an nicht bestanden hat und ein Anspruch auf Zahlung von Mietzins aus diesem Grunde ausscheidet.
2. Die Nichtzahlung der Mietkaution führt nur dazu, dass der Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich vereinbarter durchzuführender Arbeiten gemäß § 273 BGB hat. Übt der Vermieter sein Zurückbehaltungsrecht jedoch nicht aus, steht § 273 BGB einem Verzug des Vermieters, anders als bei § 320 BGB, nicht entgegen.
VolltextIMRRS 2011, 0705
OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.03.2011 - 8 U 262/10
Ein Mietvertrag, der von dem Bürgermeister einer Gemeinde als dem sowohl nach außen zur Vertretung der Gemeinde berechtigten als auch intern für die Willensbildung zuständigen Organ unter Beifügung seiner Amtsbezeichnung unterzeichnet wurde, ist auch dann wirksam, wenn es an der nach der Gemeindeordnung (hier: § 62 Abs. 1 KSVG) erforderlichen Beifügung des Dienstsiegels fehlt.*)
VolltextIMRRS 2011, 0702
OLG Frankfurt, Urteil vom 28.01.2011 - 2 U 135/10
Eine in Gestalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen verfasste mietvertragliche Bestimmung, wonach als Nutzungsentschädigung bei nicht oder nicht rechtzeitiger Rückgabe des Mietgegenstands das 1,5-fache der zuletzt vom Mieter monatlich zu zahlenden Beträge nach dem Mietvertrag zu zahlen ist, verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB und ist daher unwirksam.
VolltextIMRRS 2011, 0629
LG Dortmund, Beschluss vom 24.01.2011 - 2 S 1/11
Die auch zeitliche Festlegung eines Rechtschutzfalles nach § 4 Abs. 1 Satz 1 d) ARB 2008 richtet sich allein nach der vom Versicherungsnehmer behaupteten Pflichtverletzung. Deshalb ist keine Vorvertraglichkeit des Rechtsschutzfalles anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer Feuchtigkeitsschäden mit Schimmelbildung während der Mietzeit behauptet, der Rechtsschutzversicherer den Grund für diesen Mietmangel in einem schon bei Begründung des Mietverhältnisses vorliegenden Baumangel sieht.*)
VolltextIMRRS 2011, 0625
LG Itzehoe, Urteil vom 24.09.2010 - 9 S 65/09
Der Mieter hat keinen Anspruch auf Korrektur einer Betriebskostenabrechnung, wenn sich der Fehler im Ergebnis keinesfalls auf das Ergebnis auswirken kann und es ihm ohne weiteres möglich ist, die Abrechnung selbst mittels eines Taschenrechners zu korrigieren.
VolltextIMRRS 2011, 0610
LG Heidelberg, Urteil vom 25.02.2011 - 5 S 87/10
1. Für das Vorliegen eines "Studentenwohnheims" im Sinne des § 549 Abs. 3 BGB ist notwendig, aber auch ausreichend, wenn Wohnraum in hierfür bestimmten und geeigneten Gebäuden an Studenten auf der Grundlage eines institutionalisierten sozialen Förderkonzepts vermietet wird, nach dem die Wohnungsnot der Studenten gerade dadurch gelindert werden soll, dass ein planmäßiger zügiger Bewohnerwechsel eine möglichst gleichmäßige Versorgung der Studentenschaft mit Wohnheimplätzen verwirklicht. Die Rotation muss nach abstrakt-generellen Kriterien vom Träger gefordert und gehandhabt werden.*)
2. Dieses Förderkonzept muss sich mit hinreichender Deutlichkeit aus Rechtsnormen (z. B. § 2 Abs. 2 Studentenwerksgesetz in Verbindung mit der jeweiligen Satzung des Studentenwerks), entsprechender Selbstbindung (Stiftungs- oder Vereinssatzung, Gesellschaftsvertrag) oder doch einer konstanten tatsächlichen Übung ergeben.*)
VolltextIMRRS 2011, 0603
BGH, Urteil vom 09.02.2011 - VIII ZR 155/10
1. Eine vom Vermieter wegen eines geplanten Abrisses und Neubaus ausgesprochene Kündigung genügt dem Begründungserfordernis des § 573 Abs. 3 BGB, wenn dem Mieter mitgeteilt wird, aus welchen Gründen der Vermieter die vorhandene Bausubstanz nicht für erhaltenswert hält und welche baulichen Maßnahmen er stattdessen plant.*)
2. Zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung (hier: Abriss eines Gebäudes mit geringem, angemessenen Wohnbedürfnissen nicht mehr entsprechendem Wohnwert zwecks Errichtung von Neubaumietwohnungen).*)
IMRRS 2011, 0599
BGH, Urteil vom 21.01.2011 - V ZR 243/09
1. Entgelte aus einem Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnis stehen dem Verfügungsberechtigten auch dann im Sinne von § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG zu, wenn er das Nutzungsverhältnis nicht selbst begründet hat, von dem Dritten, der es begründet hat, aber Herausgabe der Entgelte verlangen kann. Grundlage hierfür können auch Ansprüche nach § 988 BGB oder aus § 812 Abs. 1 BGB sein.*)
2. Die Herausgabe erfolgt dann durch Abtretung der Ansprüche gegen den Nutzungsberechtigten an den Berechtigten.*)
3. Einwände des Nutzungsberechtigten gegenüber dem Dritten sind nicht im Rechtsstreit über den Herausgabeanspruch, sondern im Prozess über den abgetretenen Anspruch des Berechtigten gegen den Nutzungsberechtigten zu klären.*)
VolltextIMRRS 2011, 0577
BGH, Urteil vom 08.12.2010 - VIII ZR 27/10
Der Zugang einer den formellen Anforderungen nicht genügenden Betriebskostenabrechnung setzt die Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB nicht in Gang. Dies hat zur Folge, dass der Einwendungsausschluss des § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB hinsichtlich der Kostenpositionen nicht greift, bei denen es an einer in formeller Hinsicht ordnungsgemäßen Abrechnung fehlt.*)
VolltextIMRRS 2011, 0575
BGH, Urteil vom 02.02.2011 - VIII ZR 74/10
1. Nimmt der Mieter eine Untervermietung vor, ohne die erforderliche Erlaubnis seines Vermieters einzuholen, verletzt er seine vertraglichen Pflichten auch dann, wenn er einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis hat.*)
2. Ob ein derartiger Vertragsverstoß des Mieters ein die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigendes Gewicht hat, ist unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.*)
3. Hat der Mieter eine Erlaubnis zur Untervermietung vom Vermieter rechtzeitig erbeten, so ist eine auf die fehlende Erlaubnis gestützte Kündigung rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter seinerseits zur Erteilung der Erlaubnis verpflichtet war und ihm somit selbst eine Vertragsverletzung zur Last fällt.*)
4. Der Vermieter kann zur Begründung einer Kündigung auf die in einem früheren, dem Mieter zugegangenen Schreiben dargelegten Kündigungsgründe Bezug nehmen.*)
VolltextIMRRS 2011, 0574
BFH, Urteil vom 18.08.2009 - X R 40/06
Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung nach Einlage ist die Differenz zwischen dem Einlagewert und den vor der Einlage bei den Überschusseinkunftsarten bereits in Anspruch genommenen planmäßigen und außerplanmäßigen Absetzungen.
VolltextIMRRS 2011, 0573
EuGH, Urteil vom 16.12.2010 - C-270/09
1. Der maßgebliche Zeitpunkt für die rechtliche Einordnung der Dienstleistungen, die ein Wirtschaftsteilnehmer wie die Rechtsmittelführerin des Ausgangsverfahrens im Rahmen eines Systems wie des im Ausgangsverfahren fraglichen "Optionen"-Programms erbringt, ist der Zeitpunkt, zu dem ein Kunde, der an diesem System teilnimmt, die Rechte, die er ursprünglich erworben hat, in eine von diesem Wirtschaftsteilnehmer angebotene Dienstleistung umwandelt. Werden diese Rechte in eine Gewährung von Unterkunft in einem Hotel oder in das Recht zur vorübergehenden Nutzung einer Wohnanlage umgewandelt, sind diese Leistungen Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück im Sinne von Art. 9 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 2001/115/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 geänderten Fassung, die an dem Ort ausgeführt werden, an dem dieses Hotel oder diese Wohnanlage gelegen ist.*)
2. Wandelt der Kunde in einem System wie dem im Ausgangsverfahren fraglichen "Optionen"-Programm seine ursprünglich erworbenen Rechte in ein Recht zur vorübergehenden Nutuzung einer Wohnanlage um, stellt die betreffende Dienstleistung eine Vermietung eines Grundstücks im Sinne von Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388 in der durch die Richtlinie 2001/115 geänderten Fassung dar, dem gegenwärtig Art. 135 Abs. 1 Buchst. l der Richtlinie 2006/112 entspricht. Diese Vorschrift hindert die Mitgliedstaaten jedoch nicht daran, diese Leistung von der Steuerbefreiung auszunehmen.*)
VolltextIMRRS 2011, 0572
AG Schöneberg, Urteil vom 26.04.2010 - 5 C 49/10
Besteht die Möglichkeit, dass der gekündigte Mieter vor Gericht erfolgreich gegen eine Räumungsverfügung vorgehen kann, darf der Vermieter die Versorgung der Wohnung mit Strom, Wasser, Gas und Heizung nicht unterbrechen.
VolltextIMRRS 2011, 0571
AG Lahnstein, Urteil vom 26.04.2010 - 24 C 43/10
Der Vermieter ist berechtigt, die Versorgung der Mietwohnung mit Wasser nach Vertragskündigung zu unterbrechen, wenn seine Interessen die des Mieters ( häufiges Lüften) überwiegen (hier wegen des ständigen und längerfristigen Öffnens der Fenster der Wohnung bei sehr niedrigen Außentemperaturen).
VolltextIMRRS 2011, 0560
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.2010 - L 3 AS 1173/10
Das Sozialgeheimnis nach § 35 I SGB I wird nicht verletzt, wenn die für die Leistungsbewilligung nach dem SGB II erforderlichen Daten nur bei Dritten erhoben werden können.*)
VolltextIMRRS 2011, 0557
OLG Koblenz, Beschluss vom 10.01.2011 - 5 U 1353/10
1. Nur bei planmäßigem Geschäftsbetrieb ist ein Vermieter Unternehmer. Verbraucher bleibt, wer gelegentlich einen Standplatz für eine Werbetafel auf seinem Privatgrundstück vermietet.*)
2. Eine erhebliche Zeitspanne (hier: 10 Wochen) zwischen der Haustürsituation und dem Vertragschluss hindert nicht die Annahme des Ursachenzusammenhangs.*)
VolltextIMRRS 2011, 0502
AG Leipzig, Urteil vom 12.04.2010 - 162 C 6252/09
1. Lässt eine Regelung in AGB bzgl. der Kündigung zwei Auslegungsergebnisse zu, wobei beide jeweils auch in Formularverträgen für sich genommen wirksam in das Mietverhältnis einbezogen wären, ist wegen der Unklarheitenregelung zu Gunsten der Kläger die Variante der beiden als vertraglich vereinbart anzunehmen, die für die Kläger am Günstigsten ist. Das heißt, die Variante greift, die zu Gunsten der Kläger die frühest mögliche Beendigung des Mietvertrages hergibt.
2. Die Mieter schulden für die Zeit des Bestandes eines wirksamen Mietvertrages die Zahlung der Warmmiete, auch wenn sie nicht mehr in der Mietwohnung gewohnt haben.
VolltextIMRRS 2011, 0449
AG Hamburg, Beschluss vom 02.07.2010 - 46 M 41/10
1. Der Antrag des Vollstreckungsschuldners ist unzulässig, sofern er nicht glaubhaft gemacht hat, dass er ohne eigenes Verschulden an einer rechtzeitigen Antragstellung gehindert war.
2. Eine depressive Erkrankung begründet einen Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründet, jedoch muss das Vorhandensein einer solchen Erkrankung durch ein aktuelles fachärztliches Attest nachgewiesen werden.
VolltextIMRRS 2011, 0447
LG Kiel, Urteil vom 01.06.2010 - 1 S 91/09
Außergerichtlich erstellte Urkunden, die das Ergebnis des Augenscheins, der Zeugenaussage oder der Sachverständigenäußerung wiedergeben, sind keine zulässigen Beweismittel im Urkundenprozess.
VolltextIMRRS 2011, 0446
LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 14.09.2010 - 19 S 22/09
Ein Minderungstatbestand ist gegeben, wenn die Schimmelerscheinungen nicht nachweislich auf falsches Lüftungsverhalten zurückzuführen sind, sondern auch bausubstanzbedingt sind.
VolltextIMRRS 2011, 0445
LG Lübeck, Urteil vom 22.07.2010 - 14 S 59/10
1. Die Vereinbarung einer Klausel in AGB, wonach die eingezahlte Kaution zinslos gewährt werden soll, ist unwirksam.
2. Die Zinsen wachsen der Kaution zu und der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Kaution tatsächlich auf einem Sparbuch mit gesetzlicher Kündigungsfrist angelegt worden ist, mindestens in Höhe der bei dieser Anlageform zu erzielenden Zinsen als ein primärer Erfüllungsanspruch, der erst mit der Kaution insgesamt fällig wird und dessen Verjährung deshalb erst mit Fälligkeit der Kaution zu laufen beginnt.
VolltextIMRRS 2011, 0441
AG Hamburg, Urteil vom 11.02.2010 - 914 C 414/09
Macht der Mieter seine ordentliche Kündigung wieder rückgängig und stimmt der Vermieter der Fortsetzung des Mietverhältnisses zu, hat der Makler mangels Vermittlungserfolgs keinen Anspruch auf eine Maklerprovision.
VolltextIMRRS 2011, 0438
OLG Naumburg, Urteil vom 13.10.2009 - 9 U 45/09
Kommt es nach einer aufwändigen Gebäudesanierung dazu, dass sich die Mieträume im Sommer übermäßig aufheizen, hat der Vermieter diesem Mangel selbst dann abzuhelfen, wenn zwischen den aufzuwendenden Kosten und der vereinbarten Miete ein krasses Missverhältnis besteht.
VolltextIMRRS 2011, 0437
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.04.2010 - 9 S 121.09
Kommt der Eigentümer eines Grundstücks seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Wasserversorger nicht nach, so hat der Mieter bei drohender Versorgungseinstellung keinen eigenen Anspruch gegen den Versorger, weder aus Art. 2 GG noch aus §§ 242 BGB. Der Wasserversorger seinerseits darf nur unter den besonderen Voraussetzungen (Unzumutbarkeit der weiteren Versorgung) des § 33 Abs. 1 und Abs. 2 AVBWasserV die Wasserversorgung einstellen.
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