Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
4708 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2015
IMRRS 2015, 1211
LG Berlin, Urteil vom 07.04.2015 - 63 S 362/14
Der Einbau eines Etagenfahrstuhls stellt eine vom Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahme dar - auch dann, wenn hierdurch der Flur der Wohnung um 1,60 m verkürzt wird.

IMRRS 2015, 1209

LG Berlin, Beschluss vom 28.05.2015 - 63 T 62/15 Abl
1. Ein mit der Klage geltend gemachtes, aber unzulässiges Mieterhöhungsverlangen kann im Prozess nachgeholt oder verbessert werden.
2. Lehnt ein Richter die Vertagung des Prozesses allein unter Hinweis auf die Unzulässigkeit des ursprünglichen Antrags ab, so gilt er als befangen und kann abgelehnt werden.
IMRRS 2015, 1149

AG Fritzlar, Urteil vom 22.05.2015 - 8 C 140/14
1. Nicht vermietete Wohnungen können nicht als Vergleichswohnungen in einem Mieterhöhungsverlangen angegeben werden.
2. Die Begründungsmittel des § 558a Abs. 2 BGB sind keine Beweismittel im Zustimmungsprozess.
3. Die Nachholung eines Erhöhungsverlangens im Prozess setzt die Beifügung des Sachverständigengutachtens voraus.

IMRRS 2015, 1477

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.09.2015 - 1 ME 118/15
1. Eine Nutzungsuntersagung für vermietete Räume ist unter dem Gesichtspunkt der effektiven Gefahrenabwehr jedenfalls dann regelmäßig an den unmittelbaren Nutzer, das heißt den Mieter bzw. Pächter zu richten ist, wenn nicht nur eine künftige Vermietung, sondern auch die gegenwärtige Nutzung unterbunden werden soll.*)
2. Eine Inanspruchnahme des Eigentümers gemäß § 56 Satz 1 NBauO ist aber dann möglich, wenn die unmittelbaren Nutzer der Räume ständig wechseln bzw. die einzelnen Nutzer der Bauaufsichtsbehörde unbekannt bleiben (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 24.06.2013 - 1 ME 52/13 -, n. v.; Beschluss vom 28.08.2014 - 1 ME 91/14 -, n. v.).*)

IMRRS 2015, 1208

LG Potsdam, Urteil vom 17.07.2015 - 13 S 72/14
Soweit die Vereinbarung einer Inklusivmiete für die Betriebskostenart Heizkosten grundsätzlich unzulässig ist und keine Ausnahmeregelung der Heizkostenverordnung zum Tragen kommt, ist der Vermieter nur mit Wirkung für die Zukunft berechtigt, die Struktur des Mietvertrags der verbindlichen gesetzlichen Regelung der Heizkostenverordnung anzupassen.

IMRRS 2015, 1206

LG Hamburg, Urteil vom 06.11.2014 - 307 S 66/14
Sieht eine Klausel eines Gewerbemietvertrags nur eine Erhöhung, nicht hingegen auch eine mögliche Herabsetzung der Miete vor, wird hierdurch der Mieter nicht unangemessen benachteiligt.

IMRRS 2015, 1170

OLG Braunschweig, Urteil vom 06.11.2014 - 8 U 62/14
1. Hat der Mieter keine positive Kenntnis der Eigentumsübertragung, so muss der ursprüngliche (Mit-)Eigentümer daraus resultierende Irrtümer, nebst kostenrechtlichen Konsequenzen, gegen sich gelten lassen.
2. Bei der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO ist nicht nur der bisherige Sach- und Streitstand entscheidend, sondern auch, ob Veranlassung zur Klage gegeben wurde.
3. Die Schriftform kann auch dann gewahrt bleiben, wenn die Nachträge falsch nummeriert sind.
4. Der Verweis auf die Nachträge ist im Zweifel auszulegen.
IMRRS 2015, 1186

LG Berlin, Beschluss vom 16.04.2015 - 67 S 92/15
In Fällen einer zwischen den Mietvertragsparteien streitigen Berechtigung des Mieters zur Tierhaltung liegt die Beschwer sowohl im Falle der Klagestattgabe als auch der Klageabweisung grundsätzlich bei nicht mehr als 600,00 EUR.*)

IMRRS 2015, 1184

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.12.2014 - 10 U 120/14
1. Zu den Fälligkeitsanforderungen einer Betriebskostenabrechnung im gewerblichen Mietverhältnis.*)
2. Zur Abrechnung der Kosten des "Kaminfegers" nach dem Abflussprinzip.*)
3. Zum Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Satz 3 HeizKV.*)
4. Zur Beweislast des Vermieters für die Höhe der mit dem Mieter abgerechneten Verbrauchseinheiten bei per Funk übermittelten Daten der Heizkostenverteiler.*)
5. Zur Frage, ob ein bundesweit tätiger Großmieter mit ca. 2.000 Verkaufsstellen sich ernsthaft auf eine Unzumutbarkeit der Einsichtnahme durch seinen "zuständigen Mitarbeiter" berufen kann.*)

IMRRS 2015, 1183

AG Zossen, Urteil vom 11.06.2015 - 4 C 50/15
1. Eine grundsätzlich mögliche Kleinreparaturklausel darf sich nur auf diejenigen Teile der Mietsache beziehen, die häufig dem Zugriff des Mieters ausgesetzt sind.
2. Spiegel, Verglasungen und Beleuchtungskörper gehören nicht dazu. Eine dahingehende Klausel ist unwirksam.

IMRRS 2015, 1188

OLG Rostock, Beschluss vom 15.10.2013 - 3 U 80/13
Die Verwahrung, Verwertung und Vernichtung der beweglichen Gegenstände des Mieters, die im Falle der vereinfachten Herausgabevollstreckung dem Vermieter als Gläubiger obliegt, ist nicht Teil, sondern Folge der Räumungsvollstreckung. Der Räumungstitel ist daher mit der Inbesitzsetzung des Vermieters verbraucht.

IMRRS 2015, 1172

LG Berlin, Urteil vom 19.05.2015 - 63 S 371/14
Das wohnwerterhöhende Merkmal nach dem Berliner Mietspiegel 2013 "Zur Wohnung gehörender Garten mit direktem Zugang" liegt auch dann vor, wenn dafür ein Entgelt zu zahlen ist.

IMRRS 2015, 1178

LG Coburg, Urteil vom 14.11.2014 - 32 S 49/14
Bei Miete, die für den Zeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters geschuldet ist, handelt es sich um eine Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO.

IMRRS 2015, 1143

AG Lichtenberg, Urteil vom 24.06.2015 - 2 C 381/14
Vereinbaren die Parteien eines Untermietverhältnisses, dass die Untermieter an den Hauptmieter Vorauszahlungen auf die Betriebskosten entrichten sollen, so hat der Hauptmieter über diese Vorauszahlungen abzurechnen. Die möglicherweise eine Nachzahlungspflicht begründende Abrechnung kann und darf inhaltlich vollumfänglich auf eine Seitens des Hauptvermieters vorgelegte Abrechnung Bezug nehmen, wenn keiner außer der Untermieter im Besitz des Wohnraums war, über den abzurechnen ist. Hierzu genügt es, wenn der Hauptmieter die Nebenkostenabrechnung des Hauptvermieters "durchreicht", solange er schriftliche Anmerkungen oder Modifikationen im Hinblick auf die von den Untermieters geleisteten Vorauszahlungen macht.*)

IMRRS 2015, 1142

LG Berlin, Urteil vom 16.07.2015 - 67 S 130/15
Verlangt der Vermieter direkt nach abgeschlossenen Modernisierungsmaßnahmen eine Mieterhöhung, kann der Mieter das so verstehen, dass der Vermieter sämtliche auch aus der Modernisierung herrührenden Rechte geltend machen und auf etwaige überschießende Rechte verzichten wollte.

IMRRS 2015, 1141

AG Köpenick, Urteil vom 04.11.2014 - 3 C 29/14
Ein im Krieg beschädigtes Gebäude stellt keinen Nachkriegsbau dar, wenn die Außenmauern noch komplett standen, Keller und Kellerdecken unbeschädigt, das Treppenhaus intakt und die Wohnungen noch begehbar waren.

IMRRS 2015, 1145

OLG Frankfurt, Urteil vom 10.09.2014 - 14 U 103/12
1. Zu den Voraussetzungen für den Abschluss eines Mietvorvertrags*)
2. Werden in einem Vorvertrag die Parteien des abzuschließenden Mietvertrages, der Mietzins, die Mietdauer und das Mietobjekt festgelegt, so steht es der Wirksamkeit des Vertrags nicht entgegen, dass das noch zu erstellende Mietobjekt noch nicht in den Einzelheiten beschrieben wurde, wenn es jedenfalls bestimmbar war.
3. Wird das Mietobjekt später etwas anders als von den Parteien ursprünglich angenommen - insbesondere mit einer größeren Fläche - geplant und erstellt, wird hierdurch die hinreichende Bestimmtheit des Vorvertrags nicht nachträglich in Frage gestellt.

IMRRS 2015, 1139

LG Dresden, Urteil vom 14.03.2014 - 4 S 63/13
Werden im Mietvertrag bei "mehr als nur unerheblich[er]" Abnutzung Schönheitsreparaturen verlangt, führt dies selbst bei der mieterfeindlichsten Auslegung - Renovierungspflicht bei leichten bis mittelgradigen Abnutzungsspuren - nicht zu einer für den Mieter unangemessenen Benachteiligung.

IMRRS 2015, 1140

AG Gelsenkirchen, Urteil vom 31.10.2014 - 211 C 170/14
1. Der Vermieter kann die Betriebskostenpauschale nur dann einseitig durch Erklärung in Textform erhöhen, wenn im Mietvertrag eine Erhöhungsvereinbarung enthalten ist (vgl. § 560 Abs. 1 BGB). Dies gilt auch für Altverträge (hier: von 1988).
2. Wird in den Mietvertrag explizit das Wort "Pauschale" aufgenommen, obwohl vorher der Begriff "Vorauszahlung" verwendet wurde, ist von einer bewussten Entscheidung der Parteien für eine Betriebskostenpauschale auszugehen.

IMRRS 2015, 1133

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.03.2015 - 33 C 2098/14
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2015, 1122

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 01.06.2015 - 2-11 S 103/15
Ehrverletzende Äußerungen stellen Pflichtverletzung des Mietverhältnisses dar, wenn sie das Maß der Geringfügigkeit deutlich überschreiten. Ob eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne vorliegt, ist unerheblich.

IMRRS 2015, 1109

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.09.2015 - 33 C 1729/15
Zur Abrechnung vertraglich vereinbarter Hausmeisterkosten, wenn diese über längere Jahre/Jahrzehnte nicht abgerechnet wurden.

IMRRS 2015, 1108

AG Köln, Urteil vom 31.05.2015 - 213 C 116/14
1. Die Abrechnung genügt bei Vornahme eines Vorwegabzugs den an sie zu stellenden formellen Anforderungen nicht, wenn nur die um einen Vorwegabzug bereinigten Kosten ausgewiesen werden; es fehlt dann an der erforderlichen Angabe der Gesamtkosten.
2. Eine Abrechnung ist formell unwirksam, wenn aus der Abrechnung ein Vorwegabzug zwar erkennbar ist, aber nicht (nachvollziehbar) erläutert wird.
3. Bezüglich der Grundsteuer muss eine Kostentrennung für Gewerbe- und Wohneinheiten vorgenommen werden. Die Zuordnung der Kostenanteile ist hier nur entbehrlich, wenn die Gewerbefläche einen sehr geringen Teil der Gesamtfläche ausmacht.

IMRRS 2015, 1099

OLG Dresden, Beschluss vom 15.07.2015 - 5 U 597/15
Die Betriebspflicht ist von der Offenhaltungspflicht abzugrenzen. Während die Betriebspflicht dem Mieter die Verpflichtung auferlegt, die angemieteten Geschäftsräume zu einem bestimmten Zweck tatsächlich zu nutzen, regelt die Offenhaltungspflicht, dass er sie zu bestimmten (Uhr-)Zeiten nicht schließen darf.*)

IMRRS 2015, 1088

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 09.01.2015 - 911 C 389/14
Der Mieter ist verpflichtet, die Installation von Funk-Heizkostenverteilern an den Heizkörpern zu dulden.

IMRRS 2015, 1089

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 14.01.2015 - 531 C 227/13
1. Für die mietrechtliche Nebenkostenabrechnung ist das Abflussprinzip grundsätzlich nicht verboten.
2. Baumfällkosten sind nicht als regelmäßig wiederkehrenden Kosten zu verstehen, wie z.B. die Öltankreinigung etwa alle 5 Jahre.

IMRRS 2015, 1096

AG Köpenick, Urteil vom 14.04.2015 - 2 C 208/14
Eine nachträgliche Heilung des Mangels der Mieterhöhungserklärung durch entsprechenden Vortrag im Prozess ist nicht möglich.

IMRRS 2015, 1072

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 22.07.2015 - 2-11 S 103/15
Ob eine E-Mail beleidigenden und ehrverletzenden Charakter aufweist, die den Vermieter zur Kündigung des Mietvertrags aus wichtigem Grund berechtigt, richtet sich nicht nach der Sicht des Mieters, sondern nach dem objektiven Empfängerhorizont.

IMRRS 2015, 1060

AG Wedding, Urteil vom 10.02.2015 - 11 C 103/14
Eine fristlose Kündigung ist auch ohne Abmahnung begründet, wenn der Mieter oder ein Dritter, dessen Verhalten der Mieter sich zurechnen lassen muss, die abgeschaltete Baustromversorgung wieder in Betrieb nimmt und über ein Kabel seine Wohnung mit Strom versorgt.

IMRRS 2015, 1054

AG Pankow/Weißensee, Urteil vom 19.08.2015 - 7 C 98/15
1. Wird ein Altkleidercontainer ohne die Zustimmung des Eigentümers (versehentlich) auf dessen Grundstück aufgestellt und wird der Container auch nach einer entsprechenden Aufforderung nicht entfernt, steht dem Eigentümer ein Anspruch auf Nutzungsentgelt zu.
2. Die Höhe des Nutzungsentgelts richtet sich nach der üblichen Miete.

IMRRS 2015, 1055

LG Berlin, Urteil vom 17.07.2015 - 63 S 220/11
Der Berliner Mietspiegel 2009 ist zur Ermittlung der ortüblichen Miete im Innenstadtgebiet Berlin-Mitte weder als qualifizierter Mietspiegel noch als einfacher Mietspiegel heranzuziehen.

IMRRS 2015, 1039

OLG Köln, Urteil vom 03.03.2015 - 22 U 82/14
1. Stellt der Vermieter eine Grundstücksgemeinschaft dar, muss der Mietvertrag von allen Mitgliedern unterschrieben werden, damit der gesetzlichen Schriftform Rechnung getragen wird.
2. Ist ein Mitglied der Gemeinschaft beim Unterschreiben nicht anwesend, so ist ein Vertretungvermerk erforderlich, es sei denn, ein Alleingeschäftsführer einer GmbH unterzeichnet.

IMRRS 2015, 1038

OLG Hamm, Urteil vom 29.04.2015 - 30 U 150/14
1. Absichtserklärungen der Parteien haben keine aufschiebende Wirkung; sie können keine Anpassung der Pachthöhe hervorrufen.
2. Das Bestreiten eines wirksamen Pachtübertragungsvertrags führt nicht zum konkludenten Widerruf der abgegebenen Willenserklärung.
3. Eine nachträgliche Anpassung der Pachthöhe ist nur ausnahmsweise bei längerfristigen Pachtverträgen wirksam. Wenn die Parteien die Pachthöhe lediglich nachverhandeln wollen, obwohl sie hinreichend bestimmt war, ist die Anpassung ausgeschlossen.

IMRRS 2015, 1026

LG Berlin, Urteil vom 17.12.2014 - 67 S 66/14
Birgt das, was allgemein als üblicher Bauablauf angesehen werden kann, für einen Mieter, der unter schweren psychischen Problemen leidet, die Gefahr der Dekompensation bis zur existentiellen Krise, so kann keine Duldung einer umfangreichen Sanierung verlangt werden.

IMRRS 2015, 1027

LG Berlin, Beschluss vom 01.12.2014 - 67 S 397/14
Die pünktliche, aber fortgesetzt unvollständige Mietzahlung allein genügt nicht für eine Kündigung aus wichtigem Grund. Ein solcher liegt erst vor, wenn sich der Mieter mit (mindestens) einer Monatsmiete mindestens einen Monat in Verzug befindet.

IMRRS 2015, 1029

AG Duisburg, Urteil vom 12.03.2015 - 79 C 3529/14
1. Gegen die Kosten für Kabelfernsehen von 251,62 Euro für ein Kalenderjahr bestehen keine Bedenken. Sie sind insbesondere nicht unangemessen hoch.
2. Die Vorlage eines Dienstleistungsvertrags, der die Pflichten eines Hausmeisters beinhaltet, reicht als Beleg für Nebenkosten nicht aus. Aus ihm ergibt sich insbesondere nicht, wann welche Arbeiten wo in der Immobilie verrichtet und wie diese abgerechnet worden sein sollen.

IMRRS 2015, 1005

AG Flensburg, Urteil vom 17.06.2015 - 65 C 106/15
Der Vermieter kann trotz Verjährung der Schadensersatzforderungen (BGB § 548) noch mit der Kaution aufrechnen.

IMRRS 2015, 1028

LG Bonn, Urteil vom 08.01.2015 - 6 S 138/14
Die Ausschlussfrist für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung wird durch eine "lediglich fristwahrende" Abrechnung mit bewussten Falschangaben nicht gewahrt.

IMRRS 2015, 0937

AG Koblenz, Urteil vom 26.03.2015 - 152 C 3763/14
1. Bei einer Abweichung der tatsächlichen Fläche von der vereinbarten Fläche von mehr als 10% ist die Miete automatisch entsprechend gemindert.
2. Der Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Miete verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.
3. Die Verjährungsfrist beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Zeitpunkt, in dem der Mieter von der Flächenabweichung Kenntnis erlangt.
4. Das ist erst der Fall, wenn die Räume vermessen werden.

IMRRS 2015, 1000

VerfGH Berlin, Beschluss vom 18.02.2015 - VerfGH 151/14
Der Hinweis des Mieters darauf, dass die „Baulückenrechtsprechung" des LG Berlin dann nicht einschlägig sei, wenn die Bebauung durch den Vermieter selbst vorgenommen werde, darf vom zuständigen Gericht nicht übergangen werden.

IMRRS 2015, 0997

AG Rheine, Urteil vom 26.01.2015 - 10 C 331/14
1. Ein Anspruch auf eine Umlage der auf eine Differenz entfallenden Wasserkosten besteht nur dann, wenn die Abweichung zwischen der vom Hauptzähler angezeigten Verbrauchsmenge und der Verbrauchsmenge der Summe der Einzelwasserzähler nicht über ein vertretbares Maß hinausgeht.
2. Der Vermieter trägt die Betriebskosten selbst, die durch eine nicht ordnungsgemäße Bewirtschaftung eines Gebäudes bestehen oder die nicht im Zusammenhang mit dem Verbrauch der Vermieter entstehen.

IMRRS 2015, 0996

LG Berlin, Urteil vom 20.04.2015 - 18 S 92/14
Nimmt der Vermieter ungenehmigte Umbauten über längere Zeit (hier: mehr als fünf Jahre) widerspruchlos hin, ist sein Rückbauverlangen während des Mietverhältnisses treuwidrig.

IMRRS 2015, 0994

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.07.2013 - 10 U 114/12
1. Die Formularklausel in einem gewerblichen Mietvertrag, "Der Mieter kann gegenüber dem Mietzins nicht mit einer Gegenforderung aufrechnen oder ein Minderungs- oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, es sei denn, dass der Anspruch unbestritten bzw. rechtkräftig festgestellt ist", ist wirksam.
2. Zur Auslegung eines Kündigungsschreibens, das nicht an den Mieter, sondern an die von ihm geführte GmbH "zu seinem Händen" adressiert ist.
3. Der Vermieter muss sich Äußerungen des Hausmeisters grundsätzlich nicht zurechnen lassen.
4. Der Mieter eines im Erdgeschoss des Hauses gelegenen Ladenlokals wird durch die formularmäßige Umlage der Aufzugskosten nicht unangemessen benachteiligt.
IMRRS 2015, 0971

AG Offenbach, Urteil vom 07.07.2015 - 37 C 29/15
Die Betriebskostenabrechnung des vermietenden Wohnungseigentümers ist erst dann wirksam, wenn die zu Grunde liegende Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft von dieser beschlossen wurde.

IMRRS 2015, 0970

AG Dortmund, Urteil vom 19.12.2014 - 420 C 6682/14
1. Bei einer Klage auf Zahlung von über Jahren entstandenen Mietrückständen ist für die Bestimmung des Streitgegenstandes erforderlich, dass angegeben wird, für welchen Monat welcher Betrag verlangt wird.
2. Wenn neben den Mietzinsansprüchen noch Ansprüche auf Betriebskostenzahlungen, Mahn- und Rechtsanwaltskosten verlangt werden, muss in der Klage angegeben werden, wie sich die Klageforderung genau zusammensetzt.
3. Die bloße Bezugnahme auf ein - mehrseitiges - Mieterkontoblatt genügt nicht.
4. Eine solche "Saldoklage" ist weiterhin als unzulässig abzuweisen.

IMRRS 2015, 0969

LG Dortmund, Beschluss vom 18.05.2015 - 1 S 47/15
1. Bei einer Klage auf Zahlung von über Jahren entstandenen Mietrückständen ist für die Bestimmung des Streitgegenstandes erforderlich, dass angegeben wird, für welchen Monat welcher Betrag verlangt wird.
2. Wenn neben den Mietzinsansprüchen noch Ansprüche auf Betriebskostenzahlungen, Mahn- und Rechtsanwaltskosten verlangt werden, muss in der Klage angegeben werden, wie sich die Klageforderung genau zusammensetzt.
3. Die bloße Bezugnahme auf ein - mehrseitiges - Mieterkontoblatt genügt nicht.
4. Eine solche "Saldoklage" ist weiterhin als unzulässig abzuweisen.

IMRRS 2015, 0956

LG Berlin, Beschluss vom 12.05.2015 - 67 S 56/15
Stützt der erstinstanzlich unterlegene Vermieter, der den Mieter auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch nimmt, seine Klage im Berufungsverfahren ergänzend auf eine erstmals im zweiten Rechtszug in den Rechtsstreit eingeführte weitere Modernisierungsankündigung, handelt es sich dabei um eine Klageänderung, die entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO wirkungslos wird, wenn das Berufungsgericht die Berufung hinsichtlich des erstinstanzlichen Streitgegenstandes gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO im Beschlusswege zurückweist.*)

IMRRS 2015, 0968

OLG Koblenz, Beschluss vom 14.04.2015 - 5 U 1483/14
Grundsätzlich trägt der Mieter das Rentabilitätsrisiko bei gewerblicher Miete von Verkaufsräumen in einem neuen Einkaufszentrum mit einem neuen, auf jugendliches Publikum zielenden Vermarktungskonzept. Eine Schadensersatzpflicht des Vermieters wegen vorvertraglicher Erklärungen zu Inhalt und Umfang von Werbemaßnahmen sowie zur voraussichtlichen Kundenfrequenz erfordert substantiierten Sachvortrag des Mieters zum angeblich irreführenden Inhalt der Vertragsgespräche, wenn die insoweit behaupteten Zusicherungen oder Zusagen des Vermieters und seines Bevollmächtigten in dem sodann geschlossenen schriftlichen Mietvertrag weder fixiert noch in irgendeiner Weise angedeutet sind.

IMRRS 2015, 0959

LG Freiburg, Urteil vom 04.12.2014 - 3 S 114/14
Fällt die Bindung an die Kostenmiete durch Überführung in ein Mietsystem mit Anknüpfung an die ortsübliche Vergleichsmiete weg (hier nach § 32 LWoFG BW), geht der nach § 28 Abs. 4 Satz 1 der zweiten Berechnungsverordnung ermittelte Kostenansatz für Schönheitsreparaturen in der nunmehr zu entrichtenden Miete auch dann auf (und wird damit nicht zu einem gesondert zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu zahlenden Zuschlag) wenn die Wohnung weiterhin der Preisbindung unterliegt (Ergänzung zu BGH, IMR 2015, 49).*)

IMRRS 2015, 0955

LG Berlin, Beschluss vom 04.06.2015 - 67 S 140/15
1. Zum gerichtlichen Prüfungsmaßstab für die im Individualprozess vorzunehmende Kontrolle einer formularmäßigen Schönheitsreparaturklausel.*)
2. Eine (2-Zimmer-)Wohnung ist renovierungsbedürftig, wenn die Fenster zum Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter nicht frisch gestrichen sind und Lackabplatzungen aufweisen.*)
3. Eine vom Vermieter gestellte Formularklausel, die eine derart renovierungsbedürftige Wohnung zum Gegenstand hat und den Mieter hinsichtlich des Übergabezustandes der Wohnung undifferenziert und ohne angemessenen wirtschaftlichen Ausgleich zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)
