Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4707 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IMRRS 2012, 0106LG Berlin, Urteil vom 01.07.2011 - 63 S 66/10
Der Begriff der "Wohnfläche" im Wohnraummietrecht ist auch bei frei finanziertem Wohnraum anhand der für preisgebundenen Wohnraum geltenden Bestimmungen auszulegen. Liegen keine anderweitige Vereinbarungen vor, sind alle Räume, die vom Zuschnitt her zum Wohnen geeignet sind, auch wenn sie die baurechtlichen Anforderungen an Aufenthaltsräume nicht erfüllen sollten, als Wohnfläche anzurechnen. Hieran ändert sich auch nicht deshalb etwas, weil in den Mietverträgen etwa die diesbezüglichen Räume als "Hobbyraum" bezeichnet sind.
VolltextIMRRS 2012, 0096
LG Berlin, Urteil vom 14.06.2011 - 63 S 454/10
1. Nach einer Wohnungsmodernisierung kann der Vermieter sowohl nach § 558 als auch nach § 559 BGB eine Mieterhöhung verlangen.
2. Möglich ist aber auch die Kombination dieser Verfahren.
VolltextIMRRS 2012, 0062
BGH, Urteil vom 23.11.2011 - VIII ZR 120/11
Zur Auslegung eines befristeten Kündigungsverzichts in einem Wohnraummietvertrag.*)
VolltextIMRRS 2012, 0051
AG Düsseldorf, Urteil vom 18.08.2011 - 50 C 3305/11
Die Rechtsstellung des Mitmieters wird durch den Tod des Mieters nicht beeinträchtigt; er tritt im Wege der Sonderrechtsnachfolge in den Vertrag ein. Das Erbrecht wird verdrängt, und zwar auch dann, wenn der Mitmieter gleichzeitig Erbe ist. Inhaber der Mieterrechte und -pflichten wird ausschließlich der überlebende Mitmieter, bzw. im Nachhinein seine Erben.
VolltextIMRRS 2012, 0022
AG Köln, Urteil vom 20.04.2011 - 201 C 546/10
1. Eine Mietminderung von 15 % ist angemessen, wenn die Warmwasserversorgung aufgrund Sanierungsarbeiten an einem Tag nicht gewährleistet wird.
2. Wird eine Rohrinnensanierung mit schädlichen Baustoffen (hier Epoxidharz) vorgenommen, und ist infolge dessen das Wasser in der Wohnung als Trinkwasser nicht geeignet und für sonstige Nutzung (etwa zur Körperhygiene) nur bedingt geeignet, so kann der Mieter die Miete um 20 % monatlich mindern.
VolltextIMRRS 2012, 0021
AG Coesfeld, Urteil vom 12.07.2011 - 4 C 54/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0019
BGH, Urteil vom 07.12.2011 - VIII ZR 206/10
1. Grundsätzlich besteht kein Anspruch des Erwerbers gegen den Mieter auf erneute Leistung einer im Mietvertrag vereinbarten Kaution, wenn der Mieter die Kaution bereits an den Voreigentümer als früheren Vermieter geleistet hat.*)
2. Zur Verpflichtung eines Mieters aus Treu und Glauben (§ 242 BGB), die vom Voreigentümer an den Mieter zurückgegebene Kaution an den Erwerber als neuen Vermieter zu leisten.*)
VolltextIMRRS 2012, 0018
BGH, Urteil vom 07.12.2011 - VIII ZR 118/11
1. Auch bei der Betriebskostenabrechnung für eine preisgebundene Wohnung in einem gemischt genutzten Gebäudekomplex gehört die Vornahme eines Vorwegabzugs für die gewerbliche Nutzung nicht zu den an eine Abrechnung zu stellenden Mindestanforderungen, sondern betrifft (nur) deren materielle Richtigkeit (im Anschluss an BGH, Urteile vom 11. August 2010 - VIII ZR 45/10, IMR 2010, 412 = NJW 2010, 3363; vom 13. Oktober 2010 - VIII ZR 46/10, NJW-RR 2011, 90). Die Abrechnung ist daher nicht aus formellen Gründen unwirksam, wenn der Vermieter den gesetzlich vorgeschriebenen Vorwegabzug unterlässt.*)
2. Wird ein Vorwegabzug vorgenommen, genügt die Abrechnung auch bei preisgebundenem Wohnraum den an sie zu stellenden formellen Anforderungen nicht, wenn nur die um einen Vorwegabzug bereinigten Gesamtkosten ausgewiesen werden; es fehlt dann an der erforderlichen Angabe der Gesamtkosten (im Anschluss an BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - VIII ZR 1/06, IMR 2007, 105 = NJW 2007, 1059).*)
IMRRS 2012, 0012
LG Lüneburg, Urteil vom 07.12.2011 - 6 S 79/11
1. Die Eigenbedarfskündigung darf nicht auf einen Bedarf gestützt werden, der bereits bei Abschluss des Mietvertrags vorhersehbar war.
2. Als vorhersehbar gilt ein Bedarf, der innerhalb von 21 Monaten ab dem Abschluss des Wohnungsmietvertrags für den 19-jährigen, ältesten Sohn des Vermieters geltend gemacht wird.
3. Zur Klageerweiterung in der Berufungsinstanz: hier Unsachdienlichkeit.
VolltextIMRRS 2012, 0004
BGH, Urteil vom 23.11.2011 - VIII ZR 74/11
1. Wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses und Vermieterin der Wohnungen dieses Anwesens ist, unter Bildung von Wohnungseigentum und Eintragung der einzelnen Gesellschafter als Eigentümer der jeweils zugewiesenen Wohnungen auseinandergesetzt, tritt der neue Eigentümer in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.*)
2. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann sich auf einen in der Person eines Gesellschafters bestehenden Eigenbedarf auch dann berufen, wenn dieser der Gesellschaft bei Abschluss des Mietvertrags oder bei Eintritt der Gesellschaft in einen bestehenden Mietvertrag noch nicht angehörte (Aufgabe Senatsurteil vom 17. Juni 2007 - VIII ZR 271/06 Rn. 17).*)
VolltextIMRRS 2012, 0002
BGH, Urteil vom 26.10.2011 - VIII ZR 268/10
Zur formellen Wirksamkeit einer Heizkostenabrechnung im Wohnraummietverhältnis.*)
VolltextOnline seit 2011
IMRRS 2011, 3927BGH, Urteil vom 23.11.2011 - XII ZR 210/09
1. Zur Rechtsnatur einer Garagengemeinschaft nach § 266 ZGB-DDR.*)
2. Für die Kündigung eines mit einer Außen-GbR abgeschlossenen Mietvertrages genügt es, wenn sich aus der Kündigungserklärung entnehmen lässt, dass das Mietverhältnis mit der Gesellschaft gekündigt werden soll und die Kündigung einem vertretungsberechtigten Gesellschafter zugeht.*)
3. Das gilt auch dann, wenn den Gesellschaftern die Vertretungsbefugnis gemeinschaftlich zusteht.*)
VolltextIMRRS 2011, 3876
OLG Hamm, Urteil vom 24.11.2011 - 28 U 196/10
1. Klagt eine (nicht existente) Einmann-GbR, ist die falsche Parteibezeichnung regelmäßig dahingehend zu berichtigen, dass der betreffende "Einpersonengesellschafter" richtige Partei des Rechtsstreits ist.*)
2. Vereinbaren zwei Rechtsanwälte in einem Untermietvertrag über Kanzleiräume, dass für den Fall unüberbrückbarer Differenzen zunächst eine Schlichtung durch die zuständige Anwaltskammer versucht werden soll, kann die auf Zahlung rückständiger Untermiete gerichtete Klage trotz unterbliebener Schlichtung durch die Anwaltskammer zulässig sein, wenn in zweiter Instanz ein richterlicher Mediationsversuch unternommen worden ist.*)
VolltextIMRRS 2011, 3872
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2011 - 10 W 149/11
1. Rechtsstreitigkeiten zwischen Ehegatten aus gewerblichen Miet- oder Pachtverhältnissen fallen nicht in die Zuständigkeit der Familiengerichte.
2. Für die Zulässigkeit des Rechtswegs ist der jeweilige Streitgegenstand maßgebend, der allein vom Kläger bestimmt wird. Inhalt und Rechtsnatur der vom Beklagten erhobenen Einwendungen sind dagegen für die Frage der Zuständigkeit belanglos, selbst dann, wenn zuständigkeits- und anspruchsbegründende Tatsachen zusammenfallen.
3. Eine Haupt- oder Hilfsaufrechnung des Schuldners hat auf die Rechtsnatur der vom Gläubiger geltend gemachten Ansprüche keinerlei Einfluss.
4. Gewerbliche Miet- oder Pachtverhältnisse zwischen Ehegatten gehören nicht zu den allgemeinen Zivilrechtsstreitigkeiten, die eine besondere Nähe zu familienrechtlich geregelten Rechtsverhältnissen (Verlöbnis, Ehe)aufweisen oder die in engem Zusammenhang mit der Auflösung eines solchen Rechtsverhältnisses stehen.
5. Bei noch ausstehenden Mietzinsforderungen zwischen Ehegatten handelt es sich weder um aus der Ehe herrührende Ansprüche im Sinne von § 266 Abs. 1 Nr. 2 FamFG noch um "Ansprüche im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung" im Sinne von § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG.
VolltextIMRRS 2011, 3869
KG, Urteil vom 29.01.1965 - 7 U 2312/63
Rechtscharakter einer Vereinbarung, durch die einem Bauunternehmer zum "Verfüllen" einer Baugrube ein Raupenfahrzeug nebst einem Bedienungsmann von einem Baggerunternehmer zur Verfügung gestellt wird.
VolltextIMRRS 2011, 3865
LG Hamburg, Urteil vom 29.04.2011 - 322 O 53/09
1. Der Ausgleichsanspruch des Gebäude-Feuerversicherers des Vermieters gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters setzt einen den Mieter verpflichtenden Haftpflichtfall voraus. Daran fehlt es, wenn sich nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Überzeugung ausschließen lässt, dass die Brandursache außerhalb der Verantwortungssphäre des Mieters gelegen hat. Verbleibende Zweifel gehen auch nach anwendbaren mietrechtlichen Beweislastregeln des § 538 BGB zu Lasten Vermieters.
2. Der Ausschluss für unter das RVA der Feuerversicherer fallende Rückgriffsansprüche in Nr. 4.2 BBR steht dem Ausgleichsanspruch entsprechend den Grundsätzen der Doppelvers. nicht entgegen.
3. Lässt sich insbes. in Fällen der der Beschädigung oder Vernichtung der Mietsache durch Brand nicht ausschließen, dass der Schadeneintritt vom Mieter in keiner Weise veranlasst oder beeinflusst worden ist, weil nicht ausgeschlossen ist, dass ein Dritter die Ursache gesetzt hat, für den keine der beiden Seiten einzustehen hat, so bleibt es bei der Beweislast des Vermieters.
VolltextIMRRS 2011, 3864
AG Bad Segeberg, Urteil vom 06.10.2011 - 17 C 336/10
1. Wird eine Wohnungseingangstür im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes beschädigt, hat grundsätzlich der Vermieter der Wohnung für eine ordnungsgemäße Instandsetzung der Tür zu sorgen.*)
2. Erneuert ein Unternehmer die Eingangstür einer Wohnung und kann er nicht beweisen, dass der Mieter der Wohnung ihn hiermit beauftragt hat, kann er von dem Mieter die Zahlung der für die Instandsetzung der Tür angefallenen Kosten nicht verlangen; ein Werkvertrag mit dem Mieter kommt auch nicht dadurch konkludent zustande, dass der Mieter von den Instandsetzungsarbeiten Kenntnis hat und diese duldet, denn das in der Instandsetzung der Tür zu sehende konkludente Angebot des Unternehmers auf Abschluss eines Werkvertrages richtet sich grundsätzlich an den jeweiligen Vermieter/Eigentümer der Wohnung.*)
3. Ansprüche aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht können dem Unternehmer gegen den Mieter einer Wohnung bei der Instandsetzung einer beschädigten Wohnungseingangstür allenfalls dann zustehen, wenn der Mieter gegenüber dem Vermieter für diese Kosten aufzukommen hat; dies ist nicht der Fall, wenn die Wohnungseingangstür allein infolge eines vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache beschädigt worden ist.*)
VolltextIMRRS 2011, 3835
AG Bochum, Urteil vom 18.03.2011 - 42 C 425/09
1. Will ein Mieter in ein altes Gebäude einziehen, so kann er einen höheren Baustandard nur verlangen, wenn er mit dem Vermieter eine Modernisierungsabsprache getroffen hat.
2. Existiert aber eine entsprechende Vereinbarung oder handelt es sich bei der vermieteten Wohnung um ein modernisiertes Mietobjekt, so kann der Mieter bzgl. der Ausstattungsmerkmale von einem Standard im Zeitpunkt der Modernisierung ausgehen - mit Blick auf den Schallschutz allerdings nur dann, wenn nach der Verkehrsanschauung der Mieter davon ausgehen kann, dass das Gebäude/die Wohnung auch schallgedämmt ist.
VolltextIMRRS 2011, 3834
AG Köln, Urteil vom 15.07.2011 - 220 C 27/11
1. Der Mieter hat gegen den Vermieter keinen Anspruch auf Duldung der auf dem Balkon fest mit den Gebäudeteilen verbundenen Sichtschutzkonstruktion.
2. Der Vermieter kann vom Mieter Beseitigung eines im Treppenhaus angebrachten Bildes verlangen, da die Anbringung des Bildes eine Sondernutzung von nicht gemieteten Räumlichkeiten darsteltt, die der Vermieter zu genehmigen hat.
VolltextIMRRS 2011, 3833
KG, Urteil vom 23.08.2011 - 4 U 158/08
1. Dem Erbbauberechtigten steht im Hinblick auf die vom Land Berlin nicht mehr gewährte Anschlussförderung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gegen die Erbbaurechtsverpflichtete als eine zu 100% landeseigene Gesellschaft des Landes B. ein Anspruch auf Anpassung des zu zahlenden Erbbauzinses zu, soweit die Parteien des Erbbaurechtsvertrages die Gewährung einer Anschlussförderung "mitdacht" haben und die sich als Äquivalent darstellenden und im Erbbaurechtsvertrag geregelten Verpflichtungen des Erbbauberechtigten zur Errichtung und Unterhaltung von Wohnraum im sozialen Wohnungsbau über den Zeitraum der 15-jährigen Erstförderung hinausgehen.*)
2. Die vom Land B. gezahlten Förderbeträge dienten dem Ausgleich einer durch staatliche Mietpreisbindung verursachten Unterdeckung, so dass der Erbbauberechtigte darauf vertrauen konnte, für den von den Parteien des Erbbaurechtsvertrages zugrunde gelegten Förderzeitraum von 30 Jahren nur die sich aus der Förderungsdegression ergebende preisrechtlich zulässige Miete erwirtschaften zu müssen.*)
3. Ausgangspunkt für die Ermittlung des angemessenen Senkungsbetrages ist nicht die entgangene hypothetische Anschlussförderung, sondern die sich aus dem als Differenz zwischen der tatsächlichen Kostenmiete und der nach Wegfall der förderungsbedingten Mietpreisbindung am Markt tatsächlich erzielbaren Miete ergebende Unterdeckung des Erbbauberechtigten.*)
VolltextIMRRS 2011, 3817
BGH, Beschluss vom 22.11.2011 - VIII ZB 30/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 3796
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.04.2011 - 6 K 6173/07
1. Anschaffungskosten eines geschlossenen Immobilienfonds als Erwerber von Grundstücken.
2. Generalmietgebühr als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten.
3. Kosten für Mieterbetreuung sind nicht als Werbungskosten, sondern als Anschaffungskosten der Grundstücke anzusehen.
VolltextIMRRS 2011, 3784
BGH, Urteil vom 14.09.2011 - VIII ZR 301/10
1. Eine Formularklausel, die abweichend von § 551 BGB a.F. bestimmt, dass die Miete für den jeweiligen Monat im Voraus zu zahlen ist, stellt auch in Kombination mit einer Aufrechnungsklausel, der zufolge die Aufrechnung einen Monat zuvor anzukündigen ist, keine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar (Fortsetzung von IMR 2011, 308).
2. Nach vorangegangenen unpünktlichen Zahlungen kann bereits eine weitere unpünktliche Zahlung nach erfolgter Abmahnung die fristlose Kündigung rechtfertigen (Fortführung von IMR 2006, 301).
3. Nimmt der Vermieter es vor der Abmahnung über viele Jahre widerspruchslos hin, dass der Mieter Zahlungen abweichend von der vertraglichen Fälligkeitsregelung jeweils erst zur Monatsmitte leistet, ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht unzumutbar. Dieser Grundsatz greift jedoch nicht, wenn die unregelmäßigen Zahlungen nur knapp ein Jahr bis zur Abmahnung hingenommen werden (Abgrenzung zu IMR 2011, 275).
VolltextIMRRS 2011, 3776
AG Aachen, Urteil vom 10.08.2011 - 109 C 128/09
Ein Vermieter ist nicht berechtigt, zulasten des letztlich die Versicherungssumme zahlenden Mieters jedwelchen Versicherungsvertrag abzuschließen. Übersteigt die Prämie für die Gebäudeversicherung vergleichbare Angebote um 70 %, ist der Mieter zur Kürzung der Nebenkostenabrechnung berechtigt.
VolltextIMRRS 2011, 3774
AG Ahrensburg, Urteil vom 03.06.2011 - 45 C 193/11
1. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verpflichtet den Vermieter, bei der Bewirtschaftung des Mietobjektes möglichst wirtschaftlich vorzugehen, nicht jedoch dazu, stets das kostengünstigste Angebot anzunehmen.
2. Die Darlegungs- und Beweislast für die Unwirtschaftlichkeit der angesetzten Kosten trägt der Mieter.
VolltextIMRRS 2011, 3759
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.09.2011 - 4 PA 4/11
1. Die nach § 536 Abs. 1 BGB angemessen herabgesetzte Miete ist als vereinbarte Miete im Sinne des § 9 Abs. 1 WoGG anzusehen.*)
2. Besteht allerdings ein Streit zwischen Vermieter und Mieter über die Mietminderung, ist zunächst der Ausgang dieser mietrechtlichen Streitigkeit abzuwarten, bevor der geminderte Mietzins der Wohngeldberechnung zugrunde gelegt werden kann.*)
VolltextIMRRS 2011, 3752
LG Koblenz, Beschluss vom 27.07.2011 - 6 S 93/11
1. Das Abflussprinzip ermöglicht grundsätzlich eine sachgerechte Umlage der Betriebskosten, indem es auf die Kosten abstellt, mit denen der Vermieter im Abrechnungszeitraum vom Leistungsträger jeweils tatsächlich belastet wird.
2. Dem Mieter ist ein Berufen auf das Leistungsprinzip verwehrt, wenn er durch die Abrechnung nach dem Abflussprinzip keinen Nachteil erleidet.
VolltextIMRRS 2011, 3751
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.07.2011 - 2-11 S 349/10
1. Mietspiegel treffen ausschließlich Aussagen zur ortsüblichen Vergleichsmiete von Wohnungen, deren Räume zum dauerhaften Aufenthalt für Menschen geeignet sind. Soweit Räume einer Wohnung bauordnungsrechtlich als zum dauerhaften Aufenthalt für Menschen ungeeignet sind, scheidet die Anwendung eines Mietspiegels aus.
2. Die ortsübliche Vergleichsmiete für ein einheitlich vermietetes Dreifamilienhaus (hier: Gesamtfläche von 313 qm) erreicht nicht die Summe der ortsüblichen Vergleichsmiete für drei separat vermietete Wohnungen in einem Dreifamilienhaus. Mit steigender Wohnungsgröße nimmt die ortsübliche Miete ab.
VolltextIMRRS 2011, 3687
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2011 - 24 U 35/11
1. Bei gewerblichen Mietverhältnissen kann allein aus einem auffälligen Missverhältnis zwischen der vereinbarten und der marktüblichen Miete noch nicht auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten geschlossen werden.
2. Der Mieter trägt das Verwendungsrisiko bezüglich der Mietsache, insbesondere das Risiko, auf dem zu gewerblichen Zwecken überlassenen Grundstück gewinnbringende Geschäfte abzuschließen und nicht etwa Verlust zu machen sowie das Risiko einer Mietpreisentwicklung, die dazu führt, dass sich ein langfristig vereinbarter Mietzins aufgrund von Veränderungen des Marktes als nicht mehr marktüblich darstellt.
VolltextIMRRS 2011, 3665
OLG Brandenburg, Urteil vom 23.11.2011 - 7 U 195/10
1. Gebäude werden nicht zu Bestandteilen eines Grundstücks, wenn sie in Ausübung eines Rechts an einem fremden Grundstück von dem Berechtigten mit dem Grundstück verbunden worden sind. Verbindet ein Mieter, Pächter oder in ähnlicher Weise schuldrechtlich Berechtigter Sachen mit dem Grund und Boden, so spricht regelmäßig eine Vermutung dafür, dass dies mangels besonderer Vereinbarungen nur in seinem Interesse für die Dauer des Vertragsverhältnisses und damit zu einem vorübergehenden Zweck geschieht.
2. Diese Vermutung ist nicht schon bei einer massiven Bauart des Bauwerks oder bei langer Dauer des Vertrages entkräftet. Von einem auf Dauer mit dem Grundstück verbundenen Bauwerk ist in diesen Fällen vielmehr nur dann auszugehen, wenn sich aus den Vereinbarungen der Parteien oder aus den sonstigen Umständen ergibt, dass der Erbauer bei der Errichtung des Baus den Willen hat, das Bauwerk bei Beendigung des Vertragsverhältnisses in das Eigentum seines Vertragspartners übergehen zu lassen.
3. An einem solchen Willen fehlt es im Zweifel auch, wenn die massive Bauart zur Folge hat, dass der schuldrechtlich Berechtigte das Gebäude nicht entfernen kann, ohne es zu zerstören. Auch dann will er sich im Regelfall vorbehalten, über die von ihm getätigte Investition während oder nach Ablauf der Nutzungszeit auf eigene Rechnung zu disponieren.
VolltextIMRRS 2011, 3631
BGH, Urteil vom 12.10.2011 - VIII ZR 251/10
1. Sind Wohnung und Garage Bestandteile eines einheitlichen Mietverhältnisses, so ist eine Teilkündigung des Mietverhältnisses über die Garage unzulässig.*)
2. Bei einem schriftlichen Wohnungsmietvertrag und einem separat abgeschlossenen Mietvertrag über eine Garage spricht eine tatsächliche Vermutung für die rechtliche Selbständigkeit der beiden Vereinbarungen. Es bedarf dann der Widerlegung dieser Vermutung durch besondere Umstände, welche die Annahme rechtfertigen, dass die Mietverhältnisse über die Wohnung und die Garage nach dem Willen der Beteiligten eine rechtliche Einheit bilden sollen. Das ist im Regelfall dann anzunehmen, wenn Wohnung und Garage auf demselben Grundstück liegen.*)
VolltextIMRRS 2011, 3627
LG Berlin, Urteil vom 28.02.2011 - 67 S 109/10
1. Ein Rechtsstreit ist nicht durch den vom Ex-Betreuer des Mieters geschlossenen gerichtlichen Räumungsvergleich beendet worden, wenn es an einer gemäß § 1907 Abs. 1 S. 2 BGB erforderlichen Genehmigung des Vormundschaftsgerichts fehlt.
2. Eine Ablagerung von Müll und Gerümpel rechtfertigt dann eine fristlose Kündigung, wenn entweder Mitmieter durch Gerüche belästigt werden oder die Bausubstanz konkret gefährdet ist.
VolltextIMRRS 2011, 3593
OLG Hamm, Urteil vom 21.12.1990 - 30 U 128/90
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 3581
VGH Bayern, Beschluss vom 15.12.2009 - Vf. 6-VII-09
1. Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO 2008, wonach u. a. Garagen ohne Einhaltung von Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze errichtet werden dürfen, verletzt den Nachbarn nicht in seinem Eigentumsgrundrecht aus Art. 103 Abs. 1 BayVerf. Ein Wertungswiderspruch zu den bürgerlich-rechtlichen Regelungen über Abstandsflächen von Gewächsen in Art. 47 Abs. 1 AGBGB ist nicht gegeben.*)
2. Die in Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BayBO 2008 für solche Garagen vorgesehene Verfahrensfreistellung ist mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, zum Schutz von Grundstücksnachbarn stets ein präventives Baugenehmigungsverfahren vorzuschreiben oder vom Bauherrn vor Ausführung des Vorhabens eine Benachrichtigung der Nachbarn zu verlangen.*)
VolltextIMRRS 2011, 3580
VGH Hessen, Urteil vom 04.03.2010 - 8 A 265/09
Das in § 43a HSOG geregelte, unter Ausnahmevorbehalt gestellte repressive Verbot der nicht gewerbsmäßigen Haltung gefährlicher Tiere wild lebender Arten ist mit dem Grundgesetz und mit der Verfassung des Landes Hessen vereinbar.*)
VolltextIMRRS 2011, 3579
OLG München, Beschluss vom 20.07.2011 - 34 Wx 131/10
Soll die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuchverkehr abweichend von der gesetzlichen Regelung vertreten werden, ist ein grundbuchtauglicher Vertretungsnachweis in der Form des § 29 Abs. 1 GBO unerlässlich (siehe auch KG vom 8.3.2011, 1 W 99/10, 1 W 100/10). Die Vorlage eines - auch notariell beurkundeten - Gesellschaftsvertrags, der die Einzelvertretungsbefugnis des handelnden Gesellschafters ausweist, genügt hierfür nicht.*)
VolltextIMRRS 2011, 3578
LG Berlin, Beschluss vom 22.10.2010 - 63 S 451/10
Jedenfalls nach Ablauf der Eichfristen der vorhandenen Heizkostenverteiler bzw. der Kalt- und Warmwasserzähler muss der Mieter den Einbau neuer - gegebenenfalls auch zur Funkablesung geeigneter - Geräte dulden.
VolltextIMRRS 2011, 3572
LG Berlin, Urteil vom 17.10.2011 - 67 S 58/11
Leistet ein Wohnraummieter trotz Abmahnung die vertraglich vereinbarte Kaution (hier: Barkaution) nicht, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt.
VolltextIMRRS 2011, 3555
BGH, Urteil vom 09.11.2011 - VIII ZR 87/11
Ein in der Grundmiete einer preisgebundenen Wohnung enthaltener Kostenansatz für Schönheitsreparaturen im Sinne von § 28 Abs. 4 II. BV berechtigt einen zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichteten Vermieter nicht, nach Entlassung der Wohnung aus der Preisbindung die nunmehr als "Marktmiete" geschuldete Grundmiete über die im Mietspiegel ausgewiesene ortsübliche Vergleichsmiete hinaus um einen Zuschlag für Schönheitsreparaturen zu erhöhen (Fortführung des Senatsurteils vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, IMR 2010, 364 = WuM 2010, 490).*)
VolltextIMRRS 2011, 3554
BGH, Beschluss vom 23.09.1953 - VI ZR 68/53
Ein Anspruch auf Kautionsleistung durch Hinterlegung eines Geldbetrages kann im Urkundenprozeß geltend gemacht werden.*)
VolltextIMRRS 2011, 3399
LG Berlin, Urteil vom 22.11.2010 - 67 S 74/10
Heizkosten können nach dem Abflussprinzip abgerechnet werden.
VolltextIMRRS 2011, 3398
AG Schönebeck, Urteil vom 04.05.2011 - 4 C 148/11
1. Die dem Wohnungsvermieter für das Anmieten von Rauchwarnmeldern von einem Dritten entstehenden Mietkosten, stellen keine umlagefähigen Betriebskosten im Sinne von § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB dar. Bei diesen Kosten handelt es sich um sog. Kapitalersatz- oder Kapitalanschaffungskosten.*)
2. Eine Verpflichtung zur Übernahme der durch den Betrieb von Rauchwarnmeldern anfallenden Wartungskosten durch den Wohnungsmieter im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der Mietvertrag keine entsprechende Öffnungsklausel enthält und sämtliche anfallenden Betriebskosten im Mietvertrag abschließend benannt sind.*)
VolltextIMRRS 2011, 3396
BGH, Urteil vom 16.11.2011 - VIII ZR 106/11
Ein Auskunftsanspruch des Mieters gegen den Vermieter zur tatsächlichen Höhe der bei der Wohnraummiete von einer Pauschale abgedeckten Betriebskosten gemäß § 242 BGB kommt nur in Betracht, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine nachträgliche Ermäßigung der Betriebskosten bestehen. Dabei sind Ermäßigungen einzelner Betriebskosten nicht relevant, wenn sie durch Erhöhungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden.*)
VolltextIMRRS 2011, 3391
LG Hamburg, Urteil vom 29.12.2010 - 318 S 101/10
1. Bezüglich der Einführung einer verbrauchsabhängigen Abrechnung von Kaltwasserkosten und den Einbau von Kaltwasserzählern verfügen die Wohnungseigentümer aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts über einen Ermessensspielraum, der es ihnen ermöglicht, alle für und gegen eine verbrauchsabhängige Abrechnung sprechenden Umstände abzuwägen.
2. Die Umstände des Einzelfalls können im Wege der Ermessensreduktion dazu führen, dass nur die verbrauchsabhängige Kostenverteilung ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Das ist namentlich u. a. dann der Fall, wenn der Einbau von Wasserzählern gesetzlich vorgeschrieben ist.
VolltextIMRRS 2011, 3390
LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 09.06.2011 - 15 S 151/10
Die Einstufung einer Wohnung als Dienstwohnung beurteilt sich nach ihrer tatsächlichen Nutzung. Es handelt sich um keine Dienstwohnung, wenn die streitbefangenen Räume tatsächlich am allgemeinen Wohnungsmarkt teilnehmen.
VolltextIMRRS 2011, 3389
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 23.08.2011 - 2-11 S 110/11
Der Fortsetzungswiderspruch des betagten, multipel schwer erkrankten, seit 40 Jahren in der für Eigenbedarf beanspruchten Wohnung lebenden Mieters kann im Einzelfall durch ein vorrangiges Vermieterinteresse daran überlagert sein, dass sich der gewünschte Umzug in die eigene, größere Wohnung für die weitere Entwicklung der beiden Kinder des Vermieters als äußerst vorteilhaft darstellt.
VolltextIMRRS 2011, 3388
BGH, Urteil vom 12.10.2011 - VIII ZR 8/11
Zum Beginn der Verjährung nach § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB.*)
VolltextIMRRS 2011, 3387
BGH, Urteil vom 03.11.2011 - III ZR 105/11
1. Der Geschäftsbesorger, der es übernommen hat, eine Ferienwohnung im eigenen Namen aber für Rechnung des Eigentümers an Feriengäste zu vermieten, ist nach Ausführung des Auftrags beziehungsweise Beendigung des Vertragsverhältnisses ungeachtet eines sodann bestehenden Wettbewerbsverhältnisses mit dem Eigentümer diesem gegenüber verpflichtet, unter Vorlage der Verträge mit den Mietern über die während der Geschäftsbesorgung vorgenommenen Vermietungen Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen (Fortführung des Senatsurteils vom 8. Februar 2007 - III ZR 148/06, NJW 2007, 1528).*)
2. Zum Beginn der Verjährung eines solchen Auskunfts- und Rechenschaftslegungsanspruchs.*)
VolltextIMRRS 2011, 3381
AG Bielefeld, Urteil vom 30.03.2011 - 17 C 288/11
Die Kosten für Rauchmelderwartung sowie für Wasserfiltereinbau sind keine sonstigen Betriebs- sondern Instandsetzungskosten und dürfen daher nicht auf den Mieter umgelegt werden.
VolltextIMRRS 2011, 3380
OLG Bremen, Urteil vom 24.03.2011 - 5 U 32/10
1. Die Verjährung des Ausgleichsanspruchs zwischen zur Sanierung Verpflichteten gemäß § 24 Abs. 2 S. 4 BBodSchG beginnt erst mit der vollständigen Beendigung der Sanierungsmaßnahmen, nicht bereits mit dem Abschluss einzelner Teilmaßnahmen.*)
2. Dem Ausgleichsanspruch gemäß § 24 Abs. 2 S. 4 BBodSchG unterliegen nicht solche Kosten, die einem Beteiligten im Rahmen des Verwaltungsverfahrens entstanden sind (Rechtsanwaltsgebühren, Gebührenrechnungen der zuständigen Behörde). Soweit hier Ausgleichsansprüche nach den allgemeinen Bestimmungen in Betracht kommen, insbesondere aus Geschäftsführung ohne Auftrag, gelten hierfür die allgemeinen Verjährungsvorschriften.*)
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