Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4707 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IMRRS 2012, 2900AG Köln, Urteil vom 22.02.2011 - 224 C 327/10
Wird in einem Kellerraum ein einfachverglastes Fenster durch ein isolierverglastes Fenster ersetzt, stellt dies noch keine Maßnahme zur Verbesserung der Mietsache oder zur Einsparung von Energie dar.
VolltextIMRRS 2012, 2895
OLG Brandenburg, Urteil vom 17.10.2012 - 3 U 75/11
1. Ein Schriftformverstoß nach § 550 BGB, der langfristige Miet- und Pachtverträge vorzeitig mit gesetzlicher Frist kündbar macht, "infiziert" andere Klauseln, die eine bestimmte Laufzeit des Vertrages voraussetzen. Dies gilt auch für eine Wertsicherungsklausel, die nach § 3 PrKlG eine Mindestlaufzeit von zehn Jahren voraussetzt.
2. Die mündliche Vertragsänderung hinsichtlich der Bestreitung der Nebenkosten stellt einen Verstoß gegen die Schriftform nach § 550 BGB dar.
3. Ist eine Wertsicherungsklausel unwirksam, ist von einer Gesamtnichtigkeit des Vertrages nicht ohne weiteres auszugehen.
4. Schließen die Parteien eines Pachtvertrages eine nicht genehmigungsfähige Vereinbarung über die Wertsicherung, sind diese verpflichtet, einer Änderung der vereinbarten Klausel in eine solche mit genehmigungsfähigem oder nicht genehmigungsbedürftigem Inhalt zuzustimmen, sofern sich nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung eine geeignete Ersatzklausel bestimmen lässt.
5. Die Beweislast für die Billigkeit einer Zinsanpassung trägt derjenige, der diese verlangt.
VolltextIMRRS 2012, 2893
OLG Naumburg, Beschluss vom 18.05.2012 - 1 W 17/12
Räumt ein Vermieter im Wege verbotener Eigenmacht, begründet dies einen Schadensersatzanspruch. Hat der Vermieter dabei keine Inventarisierung und Schätzung der geräumten Gegenstände vorgenommen, trifft ihn die Beweispflicht zu Umfang, Bestand und Wert der einer Schadensberechnung des Mieters zugrunde liegenden Gegenstände soweit seine Darstellung von plausiblen Angaben des Mieters abweicht.*)
VolltextIMRRS 2012, 2890
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.04.2012 - 2-11 S 37/12
Wenn nicht nur das Haus und das Dach gedämmt und die Bäder hinsichtlich Fliesen, Armaturen und Sanitärobjekten gänzlich ausgetauscht werden, sondern darüber hinaus die gesamte Elektroinstallation im Gebäude erneuert, neue Steigleitungen verlegt, die Zentralheizung und die Warmwasseraufbereitungsanlage erneuert und ein Brennwertkessel eingebaut, in den Wohnungen und Hausfluren neue Fenster eingebaut, in den Wohnungen neue Bodenbeläge verlegt, neue Wohnungseingangstüren und Badezimmertüren eingebaut, sämtliche Wohnungen mit Einbauküchen ausgestattet und die Haustüre, Klingelanlage und Briefkastenanalge ausgetauscht werden, rechtfertigt die Gesamtheit dieser durchgeführen Maßnahmen die Einordnung in die Baualtersklasse 1985 bis 2001 entsprechend dem Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahmen in den Jahren 1995 bis 1998.
VolltextIMRRS 2012, 2887
BGH, Urteil vom 10.10.2012 - VIII ZR 25/12
1. Grundlage für die Beurteilung der Modernisierung ist nicht der im Zeitpunkt der Anmietung vorhandene Zustand (mit einem Einzelofen und einem Gamat-Heizgerät), sondern der gegenwärtige Zustand einschließlich der vom Mieter rechtmäßig vorgenommenen Veränderungen (hier: Einbau einer Gasetagenheizung).
2. Dementsprechend kann dem Einwand des Mieters, die Modernisierung stelle für ihn mit Rücksicht auf die zu erwartende Mieterhöhung eine unzumutbare Härte dar, nicht gemäß § 554 Abs. 2 Satz 4 BGB entgegengehalten werden kann, dass die Mietwohnung durch den Anschluss an die Zentralheizung lediglich in einen Zustand versetzt werde, wie er allgemein üblich sei, wenn der Mieter selbst auf seine Kosten bereits eine - erlaubte - Modernisierung durchgeführt hat.
IMRRS 2012, 2880
AG München, Beschluss vom 20.04.2012 - 474 C 2793/12
Rein optische Beeinträchtigungen wie Verfärbungen am Parkett nach einer Kondenswasserbildung in der Wohnung rechtfertigen keine Mietminderung, da dieser Mangel nur zu einer unerheblichen Minderung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache führt.
VolltextIMRRS 2012, 2877
AG Schöneberg, Urteil vom 17.04.2012 - 15 C 384/11
1. Soll eine Wohnung nicht nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet werden, muss im Vertrag nicht nur eine kurzfristige, überschaubare Vertragsdauer, sondern auch ein Vertragszweck, der sachlich die Kurzfristigkeit der Gebrauchsüberlassung begründet, zum Ausdruck kommen.
2. Allein die Tatsache, dass die Wohnung möbliert vermietet wurde, genügt dafür nicht. Auch möblierte Wohnungen können zur Deckung eines unbefristeten Wohnbedarfs vermietet werden.
3. Für Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung im Sinne des § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist, ist erforderlich, dass die Wohnung funktional in den Wohnbereich des Vermieters eingezogen ist.
4. Der Begriff des Vorenthaltens setzt voraus, dass die Nichtrückgabe dem Willen des Vermieters widerspricht. Dieser Wille fehlt regelmäßig schon dann, wenn der Vermieter irrtümlich von einem Fortbestehen des Mietvertrages ausgeht.
5. Ansprüche aus §§ 887, 990 und aus § 812 BGB scheiden aus, wenn nur die bloße Möglichkeit der Nutzung der Wohnung nach Vertragsende besteht, diese aber tatsächlich durch den ehemaligen Mieter nicht genutzt wird.
VolltextIMRRS 2012, 2820
AG Emmerich, Urteil vom 11.02.2011 - 9 C 255/10
Der Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos beenden, wenn einer der beiden Mieter den Vater des Vermieters tätlich angreift und verletzt.
VolltextIMRRS 2012, 2819
LG Kleve, Urteil vom 09.08.2012 - 6 S 37/11
Der Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos beenden, wenn einer der beiden Mieter den Vater des Vermieters tätlich angreift und verletzt.
VolltextIMRRS 2012, 2812
AG Wedding, Urteil vom 19.04.2012 - 2 C 298/10
Wurde das Haus, in dem die streitbefangene Wohnung liegt, ausweislich des Gebrauchsabnahmescheines im Jahre 1929 bezugsfertig, ist für die Einordnung in dem Berliner Mietspiegel von einer Bezugsfertigkeit in diesem Jahr auch dann auszugehen, wenn das Gebäude durch Kriegseinwirkungen schwer beschädigt wurde, aber der Wiederaufbau in identischer Bauweise erfolgte.
VolltextIMRRS 2012, 2798
AG Bad Mergentheim, Urteil vom 20.10.2011 - 2 C 402/09
1. Der Vermieter kann den Anfangs- und Restbestand des Abrechnungszeitraums selbst dergestalt überprüfen, dass er außen an den Heizöltank einen Meterstab hält und hierdurch den Füllstand des Tanks jeweils ausmisst und anhand einer Füllstandtabelle den Tankinhalt feststellt.
2. Wird bei der Heizölbestellung vom Besteller ein "Kaltstand" gemeldet, bedeutet dies für den Lieferanten regelmäßig, dass der Tank leer ist.
3. Bei Streit über den Heizölverbrauch eines Mieters ist ein Vergleich mit dem Verbrauch eines anderen Mieters im Anwesen nicht möglich, weil die Mieter unterschiedliche Verbrauchsgewohnheiten haben.
VolltextIMRRS 2012, 2794
LG Gießen, Beschluss vom 22.06.2012 - 1 S 98/12
Zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens nach § 558 BGB kann nicht auf die Entgelte für Einzimmer-Appartements Bezug genommen werden, wenn der Mieter lediglich ein Zimmer in einer Wohnung, die von einer Wohngemeinschaft genutzt wird, gemietet hat. Für Zimmer in Wohngemeinschaften und Einzimmer-Appartements bestehen unterschiedliche Teilmärkte. Der Vermieter von einzelnen Zimmern einer Wohnung kann daher im Rahmen des § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB lediglich die für Zimmer einer anderen Wohnung zu zahlenden Entgelte als Begründungsmittel seines Mieterhöhungsbegehrens verwenden.*)
VolltextIMRRS 2012, 2788
AG Karlsruhe, Urteil vom 02.10.2012 - 5 C 245/12
Die unberechtigte Inanspruchnahme des Vermieters durch den Mieter auf Mangelbeseitigung stellt eine Verletzung vertraglicher Rücksichtnahmepflichten i. S. d. §§ 241 Abs. 2, 280 BGB dar. Ansprüche des Vermieters auf Ersatz der ihm durch Abwehr des unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens entstandenen Rechtsverfolgungskosten scheiden gleichwohl aus, wenn sich der Mieter von dem nach § 280 Abs. 1 Stz 2 BGB vermuteten Verschulden entlasten kann. Die Entlastung gelingt namentlich dann, wenn die unberechtigte Inanspruchnahme aus Sicht des Mieters nicht unplausibel erscheinen musste etwa deshalb, weil andere Gerichte in ähnlichen Fällen zu Gunsten der Mieterseite entschieden haben.
VolltextIMRRS 2012, 2781
BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 315/11
Dem Mieter kann bei Beendigung des Mietverhältnisses im Wege ergänzender Vertragsauslegung ein Anspruch auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen nur insoweit zugebilligt werden, als er während der Dauer des Mietverhältnisses nicht die Möglichkeit hatte, den Abrechnungsanspruch durch Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an den laufenden Vorauszahlungen durchzusetzen (im Anschluss an Senatsurteil vom 29. März 2006 - VIII ZR 191/05, NJW 2006, 2552 Rn. 12 ff, IMR 2006, 42).*)
VolltextIMRRS 2012, 2767
OLG Naumburg, Urteil vom 28.06.2012 - 1 U 8/12
1. Im Verfahren des Vermieters auf Schadensersatz wegen bei einer richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung einer vermieteten Wohnung durch ein Spezialeinsatzkommando entstandener Schäden entfaltete der Durchsuchungsbeschluss Tatbestandswirkung für die Polizeikräfte und er entfaltet sie für das Gericht, welches ihn zu Grunde zu legen hat.*)
2. Mit der Vermietung wird die Wohnung in ihrer Beziehung zum Gemeinwesen auch und vor allem durch das Nutzungsverhalten des Mieters geprägt. Die damit regelmäßig verbundene Gefahr von Missbräuchen oder auf den Mieter zurückgehender Beschädigungen ist Bestandteil des Mietzinses. Realisiert sie sich in Form von Durchsuchungen der Polizei, ist das kein Sonderopfer.*)
VolltextIMRRS 2012, 2741
OLG Stuttgart, Urteil vom 11.10.2012 - 13 U 49/12
Der durch Vereinbarung mit dem seitherigen Vermieter in einem Mietvertrag eingetretene neue Vermieter ist hinsichtlich des von der mietenden Gesellschaft, die pflichtwidrig zur Zeit der Vereinbarung noch keinen Insolvenzantrag gestellt hat, nicht zu erlangenden Mietausfalls nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Insolvenzverschleppung gegen die Geschäftsführers berechtigter Neugläubiger.*)
IMRRS 2012, 2740
OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.10.2012 - 8 U 391/11
Zur Störung der Geschäftsgrundlage eines zum Zwecke der Errichtung einer Photovoltaikanlage geschlossenen Pachtvertrages über ehemaliges Ackerland infolge des Wegfalls der - durch die Anordnung einer Vergütungspflicht der Netzbetreiber bewirkten - Förderung von Photovoltaikanlagen auf solchen Flächen durch das Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 11.08.2010.*)
VolltextIMRRS 2012, 2737
OLG Celle, Beschluss vom 12.10.2012 - 2 W 269/12
Zur Frage des Streitwerts einer Räumungsklage des Vermieters und Eigentümers gegen den Untermieter.
VolltextIMRRS 2012, 2733
OLG Hamm, Urteil vom 23.08.2012 - 10 U 68/12
Nach Beendigung des Pachtverhältnisses besteht für den Pächter gemäß § 596 Abs. 1 BGB die vertragliche Verpflichtung, dem Verpächter die Pachtsache zurückzugeben und ihm daran wieder den unmittelbaren Besitz zu verschaffen. Ist der Verpächter - wie bei frei zugänglichen Landwirtschaftsflächen - ohne weiteres Zutun in der Lage, die "Gewalt über die Sache auszuüben", dann genügt für die Besitz(rück)übertragung des Pächters bei Pachtende auf ihn gemäß § 854 Abs. 2 BGB die Einigung beider auf die Übertragung der bestehenden Besitzlage. Fehlt es an einer solchen Einigung, so verbleibt der Besitz beim Pächter, so dass der Verpächter gehalten ist, seinen Herausgabeanspruch mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen.*)
Nimmt der Verpächter (auch nach Pachtvertragsende) jedoch die Pachtsache ohne den Willen des Pächters und ohne gesetzliche Gestattung eines solchen Handelns in Besitz oder stört er in dieser Weise den vorhandenen Pächterbesitz, dann handelt es sich nach § 858 Abs. 1 BGB um eine "verbotene Eigenmacht."*)
VolltextIMRRS 2012, 2732
KG, Urteil vom 20.08.2012 - 8 U 168/12
Ein Mieter, der nicht mitvermietete Gemeinschaftsflächen nutzt, erlangt durch den Gebrauch dieser Flächen keinen Mitbesitz und kann damit in Bezug auf diese Gemeinschaftsflächen auch keine Besitzschutzansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen.*)
VolltextIMRRS 2012, 2730
LG Augsburg, Beschluss vom 19.09.2012 - 41 T 3377/12
1. Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO setzt voraus, dass eine Räumung für die Mieter eine Härte schafft, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist.
2. Die Prüfung, ob eine derartige Härte vorliegt, setzt im Einzelfall die Abwägung der gegenseitigen Interessen voraus, wobei insbesondere den Interessen des Vermieters vollumfänglich Gewicht zu geben ist.
3. Grundsätzlich kann ein derartiger Räumungsschutz bis auf extreme Ausnahmefälle nur dann gewährt werden, wenn dem Vermieter zumindest die laufende Nutzungsentschädigung bezahlt wird.
VolltextIMRRS 2012, 2725
KG, Urteil vom 23.08.2012 - 8 U 22/12
Vermietet der Eigentümer Wohnungen an eine gemeinnützigen GmbH und vermietet diese die Wohnungen an Bewohner des von ihr betriebenen "betreuten Wohnens" weiter, so können letztere sich gegenüber dem Räumungsverlangen des Eigentümers nicht auf den Kündigungsschutz des sozialen Mietrechts berufen. BGB § 549a findet weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung.*)
VolltextIMRRS 2012, 2723
AG Köln, Urteil vom 21.10.2010 - 210 C 398/09
Die fortwährende Benutzung des gemeinschaftlichen Gartens als Toilette berechtigt nach vorheriger Abmahnung zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
VolltextIMRRS 2012, 2717
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2012 - 24 U 195/11
1. Das für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage erforderliche rechtliche Interesse liegt vor, wenn künftige Schadensfolgen - sei es auch nur entfernt - möglich, ihre Art, ihr Umfang und sogar ihr Eintritt aber noch ungewiss sind. Ob die Zulässigkeit bei reinen Vermögensschäden von der Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts abhängt, kann offen bleiben.*)
2. Ein Feststellungsantrag ist begründet, wenn ein haftungsrechtlich relevanter Tatbestand gegeben ist, der zu möglichen künftigen Schäden führen kann. Ob darüber hinaus im Rahmen der Begründetheit eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu verlangen ist, bedarf keiner Entscheidung.*)
3. Dem Vermieter ist der Abschluss eines Nachfolgevertrages mit kalendermäßig bestimmtem Mietbeginn nicht zuzumuten, wenn ungewiss ist, wann der säumige Mieter die Sache zurückgibt. Er braucht sich nicht der Gefahr auszusetzen, sich dem Nachfolgemieter gegenüber schadensersatzpflichtig zu machen.*)
VolltextIMRRS 2012, 2716
AG Dortmund, Urteil vom 08.08.2012 - 425 C 6285/12
Ein gewerbliches Wohnungsunternehmen, das weit über 150.000 Wohnungen vermietet, bedarf es keiner Zwischenschaltung eines Inkassoinstituts, sei es auch nur als "Regiebetrieb", da die Mahnungen und Folgeschreiben ohne Weiteres durch das kaufmännische Personal eines gewerblichen Großvermieters gefertigt werden können.
VolltextIMRRS 2012, 2691
LG Landau, Urteil vom 03.07.2012 - 1 S 30/12
Zu den umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 Nr. 1 BetrKV gehören nur die laufenden öffentlichen Lasten, die auf dem Grundstück selbst ruhen und die als Bewirtschaftungskosten einzustufen sind. Diese Voraussetzungen sind im Falle der Erhebung einer Ortskirchensteuer in Rheinland-Pfalz nicht erfüllt. Es handelt sich hierbei vielmehr um eine Personensteuer, da diese von der Konfession des Vermieters abhängt.*)
VolltextIMRRS 2012, 2690
LG Berlin, Beschluss vom 07.08.2012 - 63 T 118/12
1. Führt der Vermieter im vom Mieter bewohnten Hause Instandsetzungsarbeiten durch, ohne zuvor einen Duldungstitel erwirkt zu haben, kann der Mieter deren weitere Durchführung im Wege der einstweiligen Verfügung unterbinden. Etwas anderes gilt nur, wenn die Maßnahmen mit lediglich unerheblichen Beeinträchtigungen verbunden sind oder der Mieter sich zuvor mit der Durchführung der Arbeiten einverstanden erklärt hat.*)
2. Der Verfügungsanspruch ergibt sich in einem solchen Fall aus den §§ 862 Abs. 1, 858 BGB, der Verfügungsgrund ist - auch ohne gesonderten Vortrag - indiziert.*)
3. Ob dem Vermieter ein materiell-rechtlicher Duldungsanspruch gemäß § 554 Abs. 1 BGB zusteht, ist für den Erlass der einstweiligen Verfügung unbeachtlich, da es sich insoweit um eine gemäß § 863 BGB nicht zu berücksichtigende petitorische Einwendung handelt.*)
VolltextIMRRS 2012, 2644
AG Dortmund, Urteil vom 10.01.2012 - 425 C 8870/11
Die Behauptung seitens des Vermieters, eine Wohnung läge in einer guten Wohlage, rechtfertigt es nicht, einen Mietzins festzusetzen, der vom Mittelwert der Mietzinsspanne im qualifizierten Mietspiegel Dormund abweicht.
VolltextIMRRS 2012, 2642
OLG Koblenz, Beschluss vom 27.12.2011 - 5 U 839/11
1. Es ist Sache des Mieters, durch ein eindeutiges Zustimmungsverlangen den Vermieter zur Gestattung der Untervermietung zu veranlassen. Etwaigen Vermietererklärungen gegenüber einem vom Mieter beauftragten Makler kommt keine Bedeutung zu, wenn nicht gesichert ist, dass dieser Übermittlungs- und Empfangsbote oder gar Vertreter einer Vertragspartei war.
2. Dass die Zustimmung zur Untervermietung verweigert wurde, muss der Mieter beweisen.
VolltextIMRRS 2012, 2640
LG Dortmund, Beschluss vom 25.06.2012 - 11 S 90/12
Es ist unerheblich, ob eine Wohnung in einem Stadtteil liegt, der als bevorzugte Wohngegend anzusehen ist. Denn selbst wenn dies der Fall sein sollte, würde dieser Umstand allein eine Höherstufung der Wohnung innerhalb der Mietspiegelspanne nicht rechtfertigen.
VolltextIMRRS 2012, 2638
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.03.2012 - 24 U 256/11
1. Den Vermieter trifft keine generelle Pflicht, Dachrinnen und Regenabflüsse regelmäßig zu kontrollieren und zu reinigen, sofern keine konkreten Anzeichen für eine drohende Verstopfung vorliegen oder wenn aufgrund der Örtlichkeiten nicht mit Laubverstopfungen zu rechnen ist.*)
2. Es spricht kein Anscheinsbeweis dafür, dass Rückstaubildungen stets auf eine Verletzung von Reinigungspflichten zurückzuführen sind.*)
VolltextIMRRS 2012, 2630
AG Wetzlar, Urteil vom 13.03.2012 - 38 C 1559/11
1. Eine ausschließlich fiktive Abrechnung i.S.d. § 249 Abs. 2 BGB auf der Grundlage des Voranschlags ist bei einem Erstattungsanspruch für durchgeführte Reparaturen nicht möglich.
2. Ohne konkrete Angaben zu den vom Mieter tatsächlich betriebenen Zeit- und Materialaufwand für die Mangelbeseitigung kommt auch keine Schätzung nach § 287 ZPO in Frage.
VolltextIMRRS 2012, 2619
BGH, Urteil vom 15.08.2012 - XII ZR 86/11
Auch nach der Neugestaltung des Verjährungsrechts durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz genügt weder die Erhebung einer negativen Feststellungsklage durch den Schuldner noch die Verteidigung des Gläubigers hiergegen, um eine Hemmung der Verjährung zu bewirken (Fortführung von BGHZ 72, 23 = NJW 1978, 1975).*)
VolltextIMRRS 2012, 2618
OLG Koblenz, Urteil vom 11.08.2011 - 5 U 439/11
Dem Schriftformerfordernis eines langfristigen Mietvertrages mit einer GbR als alleiniger Vermieterin ist auch dann genügt, wenn die auf deren Seite geleistete Unterschrift eines einzelnen Gesellschafters nicht mit einem die Vertretung kennzeichnenden Zusatz versehen wird.*)
VolltextIMRRS 2012, 2611
OLG Naumburg, Urteil vom 26.07.2012 - 9 U 38/12
1. Die mündliche Änderung eines befristeten Mietvertrags mit einer qualifizierten Schriftformklausel ist nicht wirksam und führt daher nicht gemäß §§ 550, 578 BGB zu einer Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis, das jederzeit ordentlich gekündigt werden könnte.*)
2. Eine Partei ist nach Treu und Glauben daran gehindert, sich auf einen Formmangel nach § 550 BGB zu berufen,
a) wenn die Parteien im Vertrag für den Fall eines Formmangels eine Nachholung vereinbart haben;
b) wenn im Vertrag die Einhaltung der Schriftform und der Verzicht auf die Berufung auf § 550 BGB vereinbart ist;
c) wenn sich die Partei auf den Formmangel beruft, die zuvor längere Zeit besondere Vorteile aus dem Vertrag gezogen hat oder durch eine nicht formgerechte Vertragsänderung begünstigt wird.*)
3. Folgende in einem Gewerbemietvertrag vorgesehen Klausel
"Kommt die Mieterin ihrer Betriebspflicht nicht nach, so hat sie für jeden Tag des Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% der Monatsmiete an die Vermieterin zu zahlen."
ist unwirksam.*)
VolltextIMRRS 2012, 2604
AG Iserlohn, Urteil vom 17.07.2012 - 43 C 112/12
Zwar bestimmt § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB eine nach dem Kalender bestimmbare Leistungszeit für den Anspruch auf Erteilung einer Betriebskostenabrechnung. Bei diesem Anspruch fallen Fälligkeit und Verzugseintritt damit zusammen. Dies gilt jedoch nicht für den Anspruch auf Rückerstattung. Eine gesetzlich geregelte Leistungszeit für diesen Anspruch besteht nicht.
VolltextIMRRS 2012, 2602
LG Köln, Urteil vom 23.02.2012 - 1 S 125/11
Eine in der Sperrfrist des § 577a BGB ausgesprochene und damit unwirksame Kündigung des Vermieters begründet keinen Schadensersatzanspruch des Mieters.
VolltextIMRRS 2012, 2591
OLG Rostock, Urteil vom 03.11.2011 - 3 U 36/11
Die Kündigung ist nach ihrem gesetzlichen Gehalt auf die Auflösung des Rechtsverhältnisses in seiner Gesamtheit ausgerichtet, so dass Teilkündigungen jedenfalls einzelner Rechte und Pflichten des Vertragswerkes grundsätzlich unzulässig sind.*)
VolltextIMRRS 2012, 2590
AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 10.01.2012 - 409 C 146/10
Auch wenn im Haus nur zwei abgeschlossene Wohnungen vorhanden sind, greift das Sonderkündigungsrecht aus § 573a BGB nicht, wenn zusätzlich noch viele weitere einzelne Wohnräume vorhanden sind.
VolltextIMRRS 2012, 2578
AG Lübeck, Urteil vom 21.06.2011 - 25 C 3856/10
Schließt der Stromversorger mit zwei Mietern getrennter Mietwohnungen Einzelverträge ab, so haften diese auch dann nicht gesamtschuldnerisch, wenn die Wohnungen über einen Stromzähler versorgt werden.
VolltextIMRRS 2012, 2577
AG Gelsenkirchen, Urteil vom 23.11.2011 - 41 C 90/11
Allein daraus, dass der von der Vermieterin beauftragte Rohrleitungsdienst keine Undichtigkeit an der Abwasserleitung der von der Wohnung des Nachbarmieters kommenden Abwasserleitung festgestellt hat, ergibt sich kein Anscheinsbeweis, dass es zu einem von ihm verschuldeten Feuchtigkeitsaustritt gekommen ist.
VolltextIMRRS 2012, 2502
AG Köln, Urteil vom 13.04.2012 - 201 C 481/10
Unabhängig davon, wie alt ein Heizsystem ist, muss der Vermieter für eine sog. "Behaglichkeitstemperatur" von 20-22 Grad in den Haupträumen und 18-20 Grad in den Nebenräumen sorgen, wenn er sie mit Heizung vermietet. Zudem muss der Mieter die Möglichkeit besitzen, die Wärme zu regulieren.
VolltextIMRRS 2012, 2501
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 06.06.2012 - 531 C 49/11
Wenn der Vermieter bauliche Veränderungen vornimmt, kann der Mieter erwarten, dass Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden, die den Anforderungen der zur Zeit des Umbaus geltenden DIN-Normen genügen.
VolltextIMRRS 2012, 2495
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.07.2011 - 30 C 1919/10
1. Allein die Tatsache, dass ein Vermieter weiß, dass sein Mieter fremdes Eigentum im Besitz hat, begründet keinerlei Verpflichtungen des Vermieters gegenüber dem Eigentümer der eingebrachten Sache.
2. Die Abgabe einer Pfandrechtsverzichtserklärung begründet für den Vermieter weder Anzeige- noch Verwahrungspflichten.
3. Ein Mietvertrag hat keine drittschützende Wirkung.
VolltextIMRRS 2012, 2494
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 24.11.2011 - 2-11 S 232/11
1. Allein die Tatsache, dass ein Vermieter weiß, dass sein Mieter fremdes Eigentum im Besitz hat, begründet keinerlei Verpflichtungen des Vermieters gegenüber dem Eigentümer der eingebrachten Sache.
2. Die Abgabe einer Pfandrechtsverzichtserklärung begründet für den Vermieter weder Anzeige- noch Verwahrungspflichten.
3. Ein Mietvertrag hat keine drittschützende Wirkung.
VolltextIMRRS 2012, 2487
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 27.12.2011 - 2-11 S 232/11
1. Allein die Tatsache, dass ein Vermieter weiß, dass sein Mieter fremdes Eigentum im Besitz hat, begründet keinerlei Verpflichtungen des Vermieters gegenüber dem Eigentümer der eingebrachten Sache.
2. Die Abgabe einer Pfandrechtsverzichtserklärung begründet für den Vermieter weder Anzeige- noch Verwahrungspflichten.
3. Ein Mietvertrag hat keine drittschützende Wirkung.
VolltextIMRRS 2012, 2486
AG Kiel, Urteil vom 26.07.2012 - 111 C 162/11
1. Die Haltung eines weiblichen glatthaarigen Parson-Jack-Russels-Terriers in einer Wohnung in der Stadt gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.
2. Eine AGB-Klausel, die jede Tierhaltung von der schriftlichen Einwilligung des Vermieters abhängig macht, ist unwirksam.
3. Ob die Tierhaltung einen vertragsgemäßen Gebrauch darstellt, muss anhand einer umfassenden Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters ermittelt werden.
4. Zur Beurteilung innerhalb der Abwägung genügt die Benennung einer Hunderasse.
VolltextIMRRS 2012, 2472
LG Berlin, Beschluss vom 17.07.2012 - 63 T 109/12
1. Der Gebührenstreitwert einer auf die Zustimmung zur Mieterhöhung nach § 558 BGB gerichteten Klage bemisst sich allein nach dem Jahreswert der begehrten Erhöhung. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht nicht nur über das vorgerichtliche, sondern auch über weitere - im Rechtsstreit nachgeholte oder nachgebesserte - Erhöhungsverlangen zu befinden hat.*)
2. Vergleichen sich die Parteien im Rahmen eines auf die Erhöhung des Mietzinses nach § 558 BGB gerichteten Rechtsstreits über innerprozessuale Vorfragen des Zustimmungsanspruchs, die vorprozessual nicht im Streit standen - hier: die Vermieterstellung eines von mehreren Klägern -, erhöht dies den Vergleichswert nicht.*)
VolltextIMRRS 2012, 2471
LG Braunschweig, Urteil vom 02.03.2012 - 6 S 360/11
Ein Räumungsanspruch ergibt sich auch gegen die vermietenden Eigentümer, weil sie nach § 14 Nr. 2 WEG als Wohnungseigentümer für die Einhaltung entsprechender rechtlicher Verpflichtungen durch Personen zu sorgen haben, denen sie die Benutzung der in Sonder- oder Miteigentum stehenden Grundstücks- oder Gebäudeteile überlassen haben.
VolltextIMRRS 2012, 2466
AG Krefeld, Urteil vom 04.05.2012 - 6 C 52/12
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, wonach bei Abrechnungsmängeln Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz ausgeschlossen sind, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Abrechnungsfirma beruhen, ist unwirksam.
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