Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
4708 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2014
IMRRS 2014, 1016
LG Berlin, Urteil vom 07.02.2014 - 63 S 226/13
1. Der Verzicht auf eigene Rechte für den Fall der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung einer Verbindlichkeit kann ein Vertragsstrafeversprechen darstellen.
2. Ist der Räumungsanspruch des Vermieters beim Abschluss eines Vergleichs begründet, ist in dem Vergleichsschluss kein endgültiger Rechtsverzicht zu sehen, sondern nur ein auflösend bedingter Rechtsverzicht des Vermieters, der seinen an sich bestehenden Räumungsanspruch zunächst nicht weiter verfolgt, sofern der Mieter seiner Verpflichtung zur Zahlung der laufenden Miete/Nutzungsentschädigung nachkommt. Solche vergleichstypisch ausgestaltete Verfallklauseln sind grundsätzlich wirksam.
3. Wird das Mietverhältnis nach einem Räumungsvergleichs weiter geführt, kann dieses fortgesetzte, bzw. neu begründete Mietverhältnis neu gekündigt werden, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen (wieder) nicht nachkommt.

IMRRS 2014, 0958

LG Gießen, Urteil vom 02.04.2014 - 1 S 199/13
Der Vermieter hat beim Einbau neuer, dicht schließender Fenster die notwendigen Vorkehrungen gegen Feuchtigkeit zu treffen. Ein zu dichtes Aufstellen der Möbel an der Wand durch den Mieter widerspricht nur dann dem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, wenn die Parteien darüber eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben.

IMRRS 2014, 0936

AG Osnabrück, Urteil vom 10.10.2013 - 48 C 31/12
1. Bei Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden obliegt es grundsätzlich dem Vermieter zu beweisen, dass diese nicht auf bauseitige Ursachen zurückzuführen sind. Erst wenn der Vermieter diesen Beweis geführt hat, muss der Mieter beweisen, dass der Schimmel nicht durch sein vertragswidriges Heiz- und Lüftungsverhalten entstanden ist.
2. Falsches Wohnverhalten des Mieters muss als Ursache für Feuchtigkeit eindeutig sein. Eine zu niedrige Temperierung bei vorhandenem Baumangel reicht allein nicht aus.
3. Bei bauseits bedingten Feuchtigkeits- und Schimmelpilzerscheinungen im Wohn- und Schlafzimmer sowie in der Küche und bei Putzschäden ist eine Minderung von 20 % angemessen.

IMRRS 2014, 1002

AG Wiesbaden, Urteil vom 15.11.2013 - 93 C 3906/12
1. Hat der Mieter Fragen zu seiner Betriebskostenabrechnung, muss er grundsätzlich zunächst Belegeinsicht nehmen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Auskunft gegen den Vermieter zu den Fragen seiner Betriebskostenabrechnung vor oder anstelle der Belegeinsicht.*)
2. Ein Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Auskunft besteht jedoch gemäß § 242 BGB, wenn die mieterseits beanspruchte und durch den Vermieter ordnungsgemäß erfüllte Belegeinsicht nicht ausreicht.*)

IMRRS 2014, 0975

AG Brandenburg, Urteil vom 04.07.2014 - 31 C 311/13
Grundsätze für die Berechnung der Wohnfläche bei Einbeziehung von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen (§§ 387, 535, 536, 812 BGB i.V.m. der WoFlV und der WMR).*)

IMRRS 2014, 1008

OLG Hamm, Urteil vom 09.05.2014 - 30 U 58/12
1. Die Mietvertragsparteien sind bei der Vereinbarung von Flächendefinitionen frei. Die vertragliche Mietfläche kann nach der Din 277, der gif oder auch nach freiem Belieben bzw. eigenen Maßstäben definiert werden.
2. Als Mietfläche können somit auch solche Flächen vereinbart werden, die der Mieter tatsächlich nicht nutzen kann, wie vorliegend die durchmessende Flächen von Konstruktionsteilen bzw. Raumunterteilungen.

IMRRS 2014, 0956

LG Detmold, Urteil vom 26.03.2014 - 10 S 218/12
Die grundsätzlich zugunsten des Mieters bestehende Vermutung, dass die Verbindung von ihm eingebrachter Anlagen regelmäßig nur zu einem vorübergehenden Zweck erfolgt, kann für Pflanzen nicht uneingeschränkt angewandt werden, da diese nach einigen Jahren nicht mehr ohne Schwierigkeiten und Risiken für ihren Bestand zu entfernen sind.*)

IMRRS 2014, 0950

LG Leipzig, Beschluss vom 07.10.2013 - 2 S 66/13
Eine Ermessensentscheidung des Vermieters ist im Rahmen einer verbrauchsunabhängigen Bestimmung des Wärmeverbrauchs dann angezeigt, wenn ein Anteil von mindestens 20% nicht verursachergerecht erfasst werden kann.

IMRRS 2014, 0946

AG Aschaffenburg, Urteil vom 25.07.2013 - 115 C 779/12
Ein Mieterhöhungsverlangen, das mit dem Mietspiegel einer Nachbargemeinde begründet wird, ist nur unwirksam, wenn die beiden Wohnungsmärkte schon auf den ersten Blick nicht miteinander vergleichbar sind. Dagegen sind zwei Gemeinden vergleichbar, wenn die Wohnungsmärkte in beiden Gemeinden im Wesentlichen dieselben Merkmale aufweisen, worüber nur im Einzelfall aufgrund einer umfassenden Betrachtung der für die fraglichen Märkte relevanten Faktoren entschieden werden kann. Ein wesentliches Merkmal des Wohnungsmarktes ist dabei sicherlich die Wohnungsmarktgröße und dabei insbesondere die Einwohnerzahl der vergleichbaren bzw. zu vergleichenden Gemeinden.

IMRRS 2014, 0943

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.10.2013 - 33 C 2203/13
Eine durch Verordnung festgesetzte zehnjährige Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlung ist nicht unverhältnismäßig und kommt zur Anwendung bei einer Wohnraummangellage. Dabei richtet sich die Schutzbedürftigkeit der betroffenen Mieter nicht nach Stadtteilen, sondern nach der Gesamtsituation des Wohnungsmarktes des betroffenen Stadtgebiets.

IMRRS 2014, 1003

BGH, Urteil vom 11.06.2014 - VIII ZR 349/13
1. Ein mehrjähriger (berufsbedingter) Auslandsaufenthalt des Mieters kann ein berechtigtes Interesse an der Überlassung eines Teils des Wohnraums an einen Dritten begründen (Fortführung von BGH, Urteil vom 23.11.2005 - VIII ZR 4/05, NJW 2006, 1200).*)
2. Von einer Überlassung eines Teils des Wohnraums im Sinne des § 553 Abs. 1 BGB ist regelmäßig bereits dann auszugehen, wenn der Mieter den Gewahrsam an dem Wohnraum nicht vollständig aufgibt. Hierfür genügt es, wenn er ein Zimmer einer größeren Wohnung zurückbehält, um hierin Einrichtungsgegenstände zu lagern und/oder dieses gelegentlich zu Übernachtungszwecken (Urlaub, kurzzeitiger Aufenthalt) zu nutzen.*)

IMRRS 2014, 0954

LG Potsdam, Urteil vom 14.03.2014 - 1 S 31/13
Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus haben i.d.R. gegen andere Mieter keinen Anspruch darauf, das Rauchen auf dem benachbarten Balkon zu fest bestimmten Tageszeiten zu unterlassen.*)

IMRRS 2014, 0941

AG Coesfeld, Urteil vom 15.10.2013 - 4 C 210/13
Eine generelle Betretungsbefugnis des Vermieters zur Besichtigung der Mieträume zwecks Behebung von ständig auftretenden Fehlern des Überwachungssystems einer Photovoltaikanlage ist unzulässig und verstößt gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.

IMRRS 2014, 0981

LG Köln, Urteil vom 25.07.2013 - 1 S 201/12
Mieter einer Erdgeschosswohnung können in der Hausordnung verpflichtet werden, abends die Eingangstür des Hauses abzuschließen. Eine solche Klausel ist weder überraschend noch benachteiligt sie die Erdgeschossmieter unangemessen.

IMRRS 2014, 0935

AG Lübeck, Urteil vom 15.10.2013 - 27 C 1549/13
Dringt in die Mietwohnung Zigarettenrauch von der darunter liegenden Ferienwohnung, so dass der Geruch in der ganzen Wohnung deutlich zu spüren ist, kann der Mieter die Miete um 5% kürzen.

IMRRS 2014, 0976

LG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2014 - 21 S 240/13
Ein Mieter, der derart in seiner Wohnung raucht, dass seit längerer Zeit eine intensive, nicht mehr hinnehmbare, unzumutbare und unerträgliche Geruchsbelästigung von dort ausgeht und erhebliche Mengen an Zigarettenqualm aus dieser Wohnung in das Treppenhaus ziehen mit der Folge, dass es im gesamten Gebäude stark nach Zigarettenrauch riecht, verletzt seine mietvertraglichen Pflichten nachhaltig. Diese nachhaltige Störung des Hausfriedens stellt einen Kündigungsgrund dar. Das gilt auch dann, wenn der Mieter seit 40 Jahren in dem betreffenden Haus wohnt.

IMRRS 2014, 0969

BGH, Urteil vom 28.05.2014 - XII ZR 6/13
Bei einem Mietverhältnis über Gewerberaum rechtfertigt allein die Übersendung der Betriebskostenabrechnung und der vorbehaltlose Ausgleich einer sich daraus ergebenden Nachforderung durch den Mieter nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, das einer nachträglichen Korrektur der Betriebskostenabrechnung entgegensteht (im Anschluss an Senatsurteil vom 10.07.2013 - XII ZR 62/12, IMR 2013, 366 = NJW 2013, 2885).*)

IMRRS 2014, 0951

OLG Naumburg, Urteil vom 19.12.2013 - 2 U 34/13 Lw
Im Rahmen der Gesamtabwägung sämtlicher Umstände und Interessen kann für den Verpächter die Fortsetzung des Landpachtverhältnisses unzumutbar sein, wenn zwar lediglich viermalige und verhältnismäßig geringfügige, überwiegend ca. ein- bis eineinhalbmonatige Verzögerungen bei der Zahlung des Jahrespachtzinses vorliegen, alle Zahlungen jedoch von einem Dritten erfolgten, der Pächter selbst insolvent ist und der Informationsaustausch zwischen den Vertragsparteien sich zuletzt schwierig gestaltet hat.*)

IMRRS 2014, 0922

LG Wiesbaden, Urteil vom 15.03.2013 - 3 S 127/12
Ein starrer Fristenplan für die Schönheitsrenovierungen des Mieters ist unwirksam. Wird auf der Grundlage dieses Planes eine Rückstellung gebildet, indem der Vermieter jeden Monat einen Anteil der Miete für die Schönheitsreparaturen anspart, kann der Mieter diesen Betrag zurückfordern.

IMRRS 2014, 0929

AG Charlottenburg, Urteil vom 17.10.2013 - 211 C 567/12
1. Ein Abstellraum mit Sichtschutz innerhalb der Wohnung stellt ein wohnwerterhöhendes Merkmal, unabhängig davon, wie dieser Raum tatsächlich genutzt wird.
2. Kleine Putzschäden sowie ein feuchter Keller reichen nicht ohne Weiteres für einen schlechten Instandhaltungszustand aus.

IMRRS 2014, 0924

AG Uelzen, Urteil vom 10.10.2013 - 13 C 5183/13
1. Es ist grundsätzlich Sache des Vermieters, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Nebenkosten, die auf die Mieter umgelegt werden, möglichst gering gehalten werden.
2. Sind im Mietvertrag lediglich die Kosten der Müllabfuhr vereinbart, kann der Vermieter etwaige Müllmanagementkosten nicht ohne Weiteres auf den Mieter abwälzen und muss diese selber tragen.

IMRRS 2014, 0916

LG Hanau, Urteil vom 06.06.2014 - 2 S 40/14
Mietaufhebungsverträge bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündlich kann ein Mietaufhebungsvertrag ausnahmsweise dann in Betracht kommen, wenn sicher festgestellt werden kann, dass alle klärungsbedürftigen Fragen, wie etwa Kautionsrückzahlung, Renovierungsbedürftigkeit usw., im Zusammenhang mit dem Auszug des Mieters eindeutig und rechtsverbindlich erörtert und beschlossen worden sind.

IBRRS 2014, 1759

AG München, Urteil vom 31.03.2014 - 424 C 29442/13
1. Die Verkehrssicherungspflicht für die im Gemeinschaftseigentum stehenden Flächen, Anlagen oder Einrichtungen obliegt der Wohnungseigentümergemeinschaft.
2. Ist die Decke der Tiefgarage einer Wohnanlage undicht, so dass kalkhaltiges Wasser von der Decke auf die stehenden Autos tropft und gegebenenfalls deren Autolack beschädigt, reicht es im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Hausverwaltung aus, wenn diese die Eigentümer der Anlage informiert. Es ist nicht erforderlich, dass sie auch die Nutzer der Tiefgarage z.B. durch Aushänge informiert. Die Pflicht zur Information über gewisse Gefahren bei der Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt daher dem jeweiligen Eigentümer.
3. Dem Sondereigentümer steht kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft.

IMRRS 2014, 0921

AG München, Urteil vom 18.11.2013 - 463 C 9569/13
Der Abbruch eines bestehenden Wohngebäudes zwecks Neubaus und Neuvermietung ist nur nach Erteilung einer Genehmigung zulässig. Die Wohnraumkündigung diesbezüglich ist nur wirksam, wenn Zweckentfremdungsgenehmigung im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung vorliegt. Eine vorhandene Baugenehmigung für den geplanten Neubau ist für die Wohnraumkündigung irrelevant.

IMRRS 2014, 0920

AG München, Urteil vom 16.12.2013 - 424 C 10773/13
Findet sich im Mietvertrag keine Flächenangabe, müssen besondere Umstände vorliegen, um eine Vereinbarung über die Wohnungsgröße annehmen zu können. Die Flächenangabe eines Maklers in seinem Inserat kann nicht ohne Weiteres dem Vermieter zugerechnet werden. Der Mieter kann dann keine Mietminderung verlangen, wenn sich die tatsächliche Größe von der vom Makler ohne Zutun des Vermieters angegebenen Größe unterscheidet.

IMRRS 2014, 0915

LG Hanau, Urteil vom 08.05.2014 - 2 S 30/14
1. Ein mündlicher Mietaufhebungsvertrag kommt nur unter strengen Voraussetzungen in Betracht. Allgemeine Erklärungen eines Mieters, man werde ausziehen oder die Erklärung eines Vermieters einen Auszug zu einem bestimmten Zeitpunkt zu akzeptieren allein lassen nicht ohne Weiteres die Annahme eines Mietaufhebungsvertrages zu.
2. In einem Mietvertragsverhältnis kann einem Vertragspartner die Berufung auf eine für ihn günstige Position verwehrt sein, wenn er diese durch sein vorausgegangenes widersprüchliches Verhalten erlangt hat. Daher kann ein Vermieter, der ausdrücklich keine schriftliche Kündigung wollte, die Weiterzahlung des Mietzinses nach Auszug des Mieters nicht verlangen mit dem Argument, es fehle an der schriftlichen Kündigung des Vertrages.

IMRRS 2014, 0892

LG Freiburg, Urteil vom 21.03.2013 - 3 S 368/12
Der Zweck des § 575 BGB verbietet dessen Anwendung auf Mietverhältnisse, die auf Lebenszeit des Mieters geschlossen sind. Jedenfalls kann es treuwidrig sein, wenn sich der Vermieter auf die Unwirksamkeit eines solchen Vertrages beruft.*)

IMRRS 2014, 0891

AG Recklinghausen, Urteil vom 27.01.2014 - 56 C 98/13
1. Zur Nebenpflicht des Vermieters gehört es, notwendige Maßnahmen, die der Mieter eingehen muss, insoweit zu dulden, als dadurch die Mietsache über den normalen Gebrauch hinaus genutzt wird.
2. Ein Rollator darf im zusammengeklappten Zustand im Hausflur abgestellt werden, wenn es keine zumutbare Alternative gibt.

IMRRS 2014, 0890

LG Darmstadt, Urteil vom 06.09.2013 - 6 S 17/13
Eine Wellenbildung des Teppichbodens stellt eine optische Beeinträchtigung und regelmäßig eine Stolpergefahr für die Wohnungsnutzer dar und rechtfertigt eine Mietminderung von 5%.

IMRRS 2014, 0877

LG Münster, Urteil vom 03.12.2013 - 3 S 123/13
Eine Nebenkostenabrechnung, in der sowohl die Aufzählung der Gesamtkosten als auch die Angabe der Umlageschlüssel fehlen, ist formal nicht ordnungsgemäß. Das gilt auch dann, wenn in dem abzurechnenden Objekt insgesamt lediglich zwei Wohnungen existierten und zwischen den Parteien darüber hinaus vereinbart ist, dass die verbrauchsunabhängigen Kosten jeweils hälftig zu tragen sind.

IMRRS 2014, 0886

LG Berlin, Urteil vom 27.03.2014 - 67 S 421/13
1. Eine unterlassene oder lediglich pauschale - und nicht weiter erläuterte - Angabe von Instandhaltungs- oder Instandsetzungsabschlägen in einer Modernisierungserhöhungserklärung berührt nicht die formelle Ordnungsgemäßheit der Erhöhungserklärung.*)
2. Die materielle Ordnungsgemäßheit der Erhöhungserklärung steht im Hinblick auf zwischen den Mietvertragsparteien im Streit stehende Instandhaltungs- oder Instandsetzungsabschläge erst dann in Frage, wenn der Mieter im Prozess konkret einen höheren als den vom Vermieter in der Erhöhungserklärung vorgenommenen Instandsetzungs- oder Instandhaltungsbedarf dartut.*)

IMRRS 2014, 0855

OLG Hamburg, Urteil vom 17.08.2012 - 4 U 8/12
1. Der in den Mietvertrag nach § 566 BGB eingetretene Erwerber kann nur gemeinsam mit dem vom Mieter bei Vertragsschluss getäuschten Veräußerer die Anfechtung des Mietvertrags nach § 123 Abs. 1 BGB erklären.*)
2. Das Anfechtungsrecht des Veräußerers gemäß § 123 Abs.1 BGB kann nicht an den Erwerber abgetreten werden.*)

IMRRS 2014, 0846

OLG Dresden, Beschluss vom 11.02.2013 - 5 U 1953/12
Die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses und damit auch eines gewerblichen Mietvertrages aus wichtigem Grund kann gemäß § 314 Abs. 3 BGB nur innerhalb angemessener Frist nach Kenntnis vom Kündigungsgrund erfolgen. Eine in der Vergangenheit liegende vertragliche Pflichtverletzung, auf die wegen des Zeitablaufes eine außerordentliche Kündigung nicht mehr gestützt werden könnte, kann unter veränderten Umständen Grundlage eines neuen Kündigungstatbestandes sein, wenn der Pflichtverstoß durch das seitherige Verhalten des Kündigungsgegners nicht vollständig ausgeräumt worden ist (Anschluss an BGH, Urt. v. 21.03.2007, XII ZR 36/05, NJW-RR 2007, 886). So ist es in einem Fall, in welchem der Mieter zunächst einen zur Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3b BGB berechtigenden Zahlungsrückstand anlaufen lässt, während eines anschließenden gerichtlichen Verfahrens bei nunmehriger Zahlung der Miete unter Vorbehalt an seiner Rechtsauffassung festhält, er schulde die rückständige Miete aus Rechtsgründen nicht, und der Vermieter nach dem seinem Zahlungsantrag stattgebenden - noch nicht rechtskräftigen - erstinstanzlichen Urteils erfolglos zur Zahlung des - alten - Rückstandes auffordert und sodann wegen Zahlungsverzuges kündigt. In einem solchen Fall beginnt die für § 314 Abs. 3 BGB maßgebliche Frist nicht vor der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils an den Vermieter zu laufen.*)

IMRRS 2014, 0843

AG Fürstenfeldbruck, Urteil vom 06.12.2013 - 3 C 1662/13
1. Die Gemeinde kann auf den Mietspiegel einer anderen Gemeinde nur dann Bezug nehmen, wenn beide Gemeinden nach Größe, Lage, Sozialstruktur und Anbindung an öffentliche Transportsysteme eindeutig vergleichbar sind.
2. Die Frage der Offensichtlichkeit der Nichtvergleichbarkeit des Mietspiegels einer Nachbargemeinde ist eine Rechtsfrage und einem Sachverständigenbeweis nicht zugänglich.

IMRRS 2014, 0840

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.05.2014 - 3 U 75/11
Die Unwirksamkeit einer Wertsicherungsklausel in einem Pachtvertrag wirkt nur für die Zukunft, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Ein etwaiger Anspruch auf rückwirkende Pachterhöhung wird dadurch nicht berührt.

IMRRS 2014, 0844

OLG Hamm, Urteil vom 13.03.2014 - 10 U 92/13
1. Für die Einhaltung der Schriftform für einen Landpachtvertrag, der länger als zwei Jahre gelten soll, ist der gesamte Vertragsinhalt einschließlich aller Vereinbarungen, die Bestandteil des Vertrages sein sollen, formbedürftig. Dazu gehören die vollständige Bezeichnung der Vertragsparteien, des Pachtgegenstandes der Pachtzeit und der Höhe der Pachtzinsen.*)
2. Für die Bezeichnung des Pachtgegenstandes genügt es nicht, wenn lediglich die Gemarkung und eine ungefähre Größe angegeben werden, auch wenn den Vertragsparteien klar ist, welche Fläche verpachtet sein soll. Allein aus der Vertragsurkunde muss es einem Dritten bzw. dem Rechtsnachfolger der Vertragsparteien möglich sein, sich über den Inhalt der auf ihn nach §§ 593a, 566 BGB übergehenden Rechte und Pflichten zu informieren.*)
3. Folge der Nichteinhaltung der Schriftform ist nicht die Unwirksamkeit des Landpachtvertrages. Dieser ist vielmehr statt der vertraglich vorgesehenen Zeit gemäß § 585a BGB auf unbestimmte Zeit abgeschlossen worden und kann unter Einhaltung der in § 594a Abs. 1 BGB vorgesehenen Frist jederzeit gekündigt werden.*)

IMRRS 2014, 0825

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.03.2014 - 12 U 11/14
Verhindert der Vermieter den ungehinderten Zugang zu den Mieträumlichkeiten und verweigert er die Herausgabe der noch darin enthaltenen Gegenstände des Mieters, begeht er verbotene Eigenmacht. Eine diese ausschließende Gestattung des Mieters muss freiwillig erfolgen und kann nicht darin gesehen werden, dass dieser im Zuge der Kündigung des Mietverhältnisses zur Schlüsselrückgabe rechtlich verpflichtet ist.

IMRRS 2014, 0873

BGH, Urteil vom 30.04.2014 - XII ZR 146/12
Der Nießbrauchsberechtigte handelt nicht treuwidrig, wenn er trotz einer formularvertraglichen Schriftformheilungsklausel einen Mietvertrag, in den er gemäß § 566 Abs. 1, § 567 Satz 1 BGB eingetreten ist, unter Berufung auf einen Schriftformmangel kündigt (im Anschluss an Senatsurteil vom 22. Januar 2014 - XII ZR 68/10 - NJW 2014, 1087).*)

IMRRS 2014, 0823

LG Berlin, Beschluss vom 14.05.2014 - 65 S 469/13
1. Die Mietsicherheiten dürfen gemäß § 551 BGB das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Mieten ohne Nebenkosten nicht übersteigen; dies gilt auch bei Stellung mehrerer Sicherheiten.
2. Etwas anderes gilt nur, wenn eine Bürgschaft unaufgefordert vom Mieter zusätzlich als Sicherheit geboten wird.
3. Dies ist nicht der Fall, wenn die Bürgschaft vom Bürgen zwar freiwillig geleistet wird, der Vermieter dies allerdings vom Bürgen auch gefordert hat (Abkehr von AG Köpenick, IMR 2013, 282).

IMRRS 2014, 0860

LG Bonn, Urteil vom 16.01.2014 - 6 S 43/13
(ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2014, 0820

LG Berlin, Urteil vom 15.10.2013 - 63 S 626/12
Der Vermieter hat bei einer Mängelanzeige durch den Mieter das Recht persönlich eine Besichtigung der Schäden vorzunehmen, damit er eine Entscheidung über die Art der Mangelbeseitigung treffen kann. Dem gegenüber verliert der Mieter sein Minderungsrecht, wenn er dem Vermieter unberechtigt den Zugang zur Wohnung verwehrt. Möchte er nicht auf sein Minderungsrecht verzichten, so muss er deutlich zu erkennen geben, dass er nunmehr mit einer persönlichen Besichtigung durch den Vermieter einverstanden ist und ihm diese auch ermöglicht.

IMRRS 2014, 0815

AG Charlottenburg, Urteil vom 17.10.2013 - 202 C 180/13
1. Lagen bei Abschluss des Mietvertrages konkrete Anhaltspunkte für eine Bebauung des gegenüber der Mietwohnung liegenden Grundstücks vor, so kann sich der Mieter bei Geltendmachung eines mietmindernden Mietmangels nicht auf daraus resultierende Baulärmbelästigungen berufen.
2. Konkrete Anhaltspunkte sind insbesondere dann gegeben, wenn eine Teilfläche auf dem gegenüber liegenden Grundstück umbaut und zudem von einem Bauzaun umgeben ist.

IMRRS 2014, 0842

BGH, Urteil vom 07.05.2014 - VIII ZR 234/13
Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter eine Mietsicherheit wegen streitiger Forderungen gegen den Mieter nicht verwerten.*)
IMRRS 2014, 0804

OLG Hamm, Urteil vom 10.04.2014 - 10 U 112/13
1. Die für einen Landpachtvertrag gesetzlich vorgeschriebene Schriftform kann bereits dann nicht gewahrt sein, wenn der schriftliche Vertragstext die den Pachtgegenstand beschreibenden Flurstücke unzutreffend oder unvollständig benennt, so dass ein Dritter bzw. ein Rechtsnachfolger der Vertragsparteien dem Vertragstext nicht entnehmen kann, welche Flächen Pachtgegenstand sein sollen. Es genügt insoweit nicht, dass beiden Vertragsparteien bekannt ist, welche Flächen verpachtet sind.*)
2. Ist die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht eingehalten, ist der Landpachtvertrag gemäß § 585a BGB auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann unter Einhaltung der in § 594a BGB geregelten Frist gekündigt werden.*)

IMRRS 2014, 0803

LG Hamburg, Urteil vom 26.11.2013 - 316 S 57/13
Der Mieter hat einen Anspruch auf Erteilung der Untervermietungserlaubnis, wenn er sich auf einem zeitlich begrenzten mehrjährigen Aufenthalt im Ausland befindet. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung unberechtigt, muss er die entgangene Miete ersetzen.

IMRRS 2014, 0824

BGH, Urteil vom 30.04.2014 - VIII ZR 284/13
Wird wegen Bedarfs für einen Familienangehörigen gekündigt und zur weiteren Erläuterung ausgeführt, dass dieser mit seinem Lebensgefährten zusammenziehen will, so genügt es, wenn die Bedarfsperson - also der Familienangehörige - identifizierbar benannt wird. Der Name des Lebensgefährten muss im Kündigungsschreiben nicht offengelegt werden.

IMRRS 2014, 0822

LG Berlin, Beschluss vom 07.04.2014 - 65 S 469/13
1. Die Mietsicherheiten dürfen gemäß § 551 BGB das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Mieten ohne Nebenkosten nicht übersteigen; dies gilt auch bei Stellung mehrerer Sicherheiten.
2. Etwas anderes gilt nur, wenn eine Bürgschaft unaufgefordert vom Mieter zusätzlich als Sicherheit geboten wird.
3. Dies ist nicht der Fall, wenn die Bürgschaft vom Bürgen zwar freiwillig geleistet wird, der Vermieter dies allerdings vom Bürgen auch gefordert hat (Abkehr von AG Köpenick, IMR 2013, 282).

IMRRS 2014, 0811

LG Hanau, Beschluss vom 01.04.2014 - 2 S 216/13
1. Der Vermieter muss zur Darlegung der Vereinbarungen zum Mietzins und zu den Nebenkosten nicht zwingend einen schriftlichen Mietvertrag vorlegen.
2. Ein schlichtes Bestreiten von bestimmten Kosten der Betriebskostenabrechnung ohne konkrete Auseinandersetzung mit den entsprechenden Rechnungen und ohne Einsicht in die Belege lässt keine Zweifel an deren tatsächlichen Anfall zu.
3. Der Einwand des Mieters, dass die tatsächlich dem Vermieter in Rechnung gestellten Arbeiten nicht oder nicht hinreichend ausgeführt würden, begründet lediglich einen Schadensersatzanspruch des Mieters wegen Verstoßes des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot.
4. Der Vermieter ist, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, zum Vorwegabzug der auf Gewerbeflächen entfallenden Kosten für alle oder einzelne Betriebskosten nicht verpflichtet, wenn diese Kosten "nicht zu einer ins Gewicht fallenden Mehrbelastung der Wohnraummieter" führen, wobei die Darlegungs- und Beweislast für eine erhebliche Mehrbelastung der Wohnraummieter den Mieter trifft.

IMRRS 2014, 0781

AG Karlsruhe, Urteil vom 04.04.2014 - 4 C 41/14
Auch ständig zu geringe Mietzahlungen stellen Vertragsverletzungen dar, die den Vermieter nach vorheriger Abmahnung zur fristlosen, erst Recht zur fristgerechten Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen können.

IMRRS 2014, 0808

AG Hamm, Urteil vom 16.05.2014 - 17 C 443/13
Einem gewerblichen Großvermieter stehen keine Inkassokosten zu, wenn er statt eigener Anmahnung seiner Mieter diese Arbeiten durch ein externes Inkassounternehmen aufgrund eines Rahmenvertrags erledigen lässt.*)
