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Sachgebiet: Insolvenzrecht

2274 Entscheidungen insgesamt

Online seit 11. November

IMRRS 2024, 1379
Beitrag in Kürze
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Nutzungsentschädigung kann Bargeschäft sein

BGH, Urteil vom 17.10.2024 - IX ZR 244/22

Zahlt der Mieter nach wirksamer Kündigung des Mietvertrags für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache die vereinbarte Miete, kommt die Annahme eines Bargeschäfts in Betracht.*)

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Online seit 19. August

IMRRS 2024, 1070
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Rechtsbeschwerde gegen Entscheidung über Eröffnung des Insolvenzverfahrens?

BGH, Beschluss vom 18.07.2024 - IX ZB 29/23

Eine Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist auch dann nur statthaft, wenn sie durch das Beschwerdegericht zugelassen worden ist, wenn mit der Rechtsbeschwerde geltend gemacht wird, es fehle die internationale Zuständigkeit des Insolvenzgerichts.*)

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Online seit Juni

IMRRS 2024, 0827
ProzessualesProzessuales
Sachwalter widerspricht Feststellung: Wer darf Rechtsstreit weiterverfolgen?

BGH, Urteil vom 16.05.2024 - IX ZR 143/23

Widerspricht in einem Eigenverwaltungsverfahren ausschließlich der Sachwalter der Feststellung einer titulierten Forderung zur Tabelle, ist er und nicht der eigenverwaltende Schuldner befugt, den Widerspruch durch Aufnahme des anhängigen Rechtsstreits weiterzuverfolgen.*)

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IMRRS 2024, 0748
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Entschärfung der Vorsatz­anfechtung

BGH, Urteil vom 18.04.2024 - IX ZR 129/22

Von einem außerhalb der Gesellschaft stehenden Dritten kann nicht ohne Weiteres verlangt werden, dass er den vom Insolvenzverwalter zur Darlegung der Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin aufgestellten Liquiditätsstatus im Einzelnen konkret und substanziiert bestreitet, wenn der vom Insolvenzverwalter vorgelegte Liquiditätsstatus keine Einzelheiten enthält und der Insolvenzverwalter seinerseits seinen Vortrag nicht näher - etwa durch Vorlage von Rechnungen, Kontoauszügen oder sonstigen Unterlagen - belegt hat.*)

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Online seit Mai

IMRRS 2024, 0713
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Wann endet Amt eines Sondersachwalters?

BGH, Beschluss vom 25.04.2024 - IX ZB 23/23

1. Zur Berichtigung eines Beschlusses des Insolvenzgerichts über die Bestellung eines Sondersachwalters.*)

2. Das Amt eines Sondersachwalters endet mit der Aufhebung der Eigenverwaltung. Eine Bestellung des bisherigen Sondersachwalters zum Sonderinsolvenzverwalter erfordert auch dann eine ausdrückliche Bestellung durch das Insolvenzgericht, wenn das Insolvenzgericht den bisherigen Sachwalter zum Insolvenzverwalter bestellt.*)

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IMRRS 2024, 0611
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Zahlungsverzug ist keine Zahlungseinstellung!

BGH, Urteil vom 18.04.2024 - IX ZR 239/22

1. Eine Deckungslücke, die mit hinreichender Gewissheit darauf schließen ließe, für den Schuldner habe keine begründete Aussicht bestanden, seine übrigen Gläubiger zukünftig vollständig befriedigen zu können, kann in der Regel nicht allein aus den zur Begründung einer Zahlungseinstellung herangezogenen Verbindlichkeiten des Schuldners abgeleitet werden.*)

2. Die Annahme der Zahlungseinstellung setzt die tatrichterliche Überzeugung voraus, der Schuldner habe aus Mangel an liquiden Mitteln nicht zahlen können; Zahlungsverzögerungen allein, auch wenn sie wiederholt auftreten, reichen für diese Überzeugung häufig nicht.*)

3. Die Zurechnung des Wissens zwischen verschiedenen Behörden setzt eine tatsächliche Zusammenarbeit im konkreten Fall voraus; eine nur abstrakt unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehene Zusammenarbeit reicht nicht aus.*)

4. Für die Zurechnung von außerhalb der konkreten Zusammenarbeit erworbenen Wissens bedarf es einer Einbindung des Wissensträgers, welche die Weitergabe auch dieses Wissens erwarten lässt.*)

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Online seit Februar

IMRRS 2024, 0271
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Entlassung des Insolvenzverwalters wegen fehlender Unabhängigkeit

BGH, Beschluss vom 23.11.2023 - IX ZB 29/22

1. Die Entlassung des Insolvenzverwalters auf Antrag eines Gläubigers wegen fehlender Unabhängigkeit stellt einen gesetzlich geregelten Unterfall einer Entlassung aus wichtigem Grund dar.*)

2. Ein Insolvenzgläubiger kann seinen Antrag auf Entlassung des Insolvenzverwalters aus dem Amt wegen fehlender Unabhängigkeit auch auf Umstände oder Verhaltensweisen des Insolvenzverwalters stützen, die erst nach der Bestellung des Insolvenzverwalters eingetreten sind.*)

3. Pflichtverletzungen des Insolvenzverwalters führen nicht stets dazu, dass zugleich seine Unabhängigkeit beeinträchtigt ist.*)

4. Ein Beschwerderecht steht einem Insolvenzgläubiger nur für seinen Antrag zu, den Insolvenzverwalter wegen fehlender Unabhängigkeit aus seinem Amt zu entlassen.*)

5. Der Insolvenzverwalter handelt pflichtwidrig, wenn er die Insolvenzgläubiger in ihrer Entscheidung über die Zusammensetzung des endgültigen Gläubigerausschusses zu beeinflussen versucht.*)

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IMRRS 2024, 0265
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Mittelbare Gläubigerbenachteiligung durch Zahlung von Einfuhrumsatzsteuer?

BGH, Urteil vom 08.02.2024 - IX ZR 194/22

1. Der Annahme einer mittelbaren Gläubigerbenachteiligung durch die Zahlung von Einfuhrumsatzsteuer stehen weder das von der Entstehung der Steuer abhängige Recht zum Vorsteuerabzug noch eine (unterstellte) Pflicht zur Berichtigung des getätigten Vorsteuerabzugs entgegen.*)

2. Die Vorschrift ist nicht auf Rechtshandlungen anwendbar, die Deckung für Forderungen aus einem Steuerschuldverhältnis gewährt haben.*)

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Online seit Januar

IMRRS 2024, 0060
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Benachteiligungsvorsatz wird vermutet: Anfechtungsgegner muss Gegenteil beweisen!

BGH, Urteil vom 26.10.2023 - IX ZR 112/22

1. Wird die Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz vermutet, muss der Anfechtungsgegner den Beweis des Gegenteils führen.*)

2. Der Beweis des Gegenteils ist geführt, wenn der Anfechtungsgegner zur Überzeugung des Tatrichters davon ausgehen durfte, der Schuldner werde in der dafür zur Verfügung stehenden Zeit seine übrigen, bereits vorhandenen und absehbar hinzutretenden Gläubiger vollständig befriedigen.*)

3. Die Annahme, der Schuldner werde in der dafür zur Verfügung stehenden Zeit seine übrigen, bereits vorhandenen und absehbar hinzutretenden Gläubiger vollständig befriedigen, erfordert eine hinreichend verlässliche Beurteilungsgrundlage.*)

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Online seit 2023

IMRRS 2023, 1584
SteuerrechtSteuerrecht
Wann ist übertragenes Grundstück wertausschöpfend belastet?

BFH, Urteil vom 18.04.2023 - VII R 20/20

Die Frage, ob ein übertragenes Grundstück wertausschöpfend belastet war und damit keine objektive Gläubigerbenachteiligung i.S.v. § 1 des Anfechtungsgesetzes vorliegt, ist nicht unter Zugrundelegung des Verkehrswerts, sondern unter Zugrundelegung des voraussichtlichen Zwangsversteigerungserlöses für das Grundstück zu beantworten.*)

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IMRRS 2023, 1249
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzverwalter müssen sich mit Anfechtungen beeilen

BGH, Urteil vom 27.07.2023 - IX ZR 138/21

1. Der Insolvenzverwalter hat die ihm bekannten Konten der Hausbank des Schuldners innerhalb eines angemessenen Zeitraums darauf zu überprüfen, ob ihm die Kontounterlagen vollständig vorliegen und die Kontounterlagen Anhaltspunkte für anfechtungsrelevante Vorgänge enthalten.*)

2. Grob fahrlässige Unkenntnis von den tatsächlichen Voraussetzungen eines Insolvenzanfechtungsanspruchs setzt voraus, dass der Insolvenzverwalter seine Ermittlungspflichten in besonders schwerer, auch subjektiv vorwerfbarer Weise vernachlässigt hat.*)

3. Hinsichtlich eines in den Drei-Monats-Zeitraums der Deckungsanfechtung fallenden Anfechtungstatbestandes liegt regelmäßig grob fahrlässige Unkenntnis vor, wenn der Insolvenzverwalter die Überprüfung der ihm bekannten von der Hausbank des Schuldners geführten Konten für mehr als drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterlässt und sich ihm aufgrund der aus den Kontounterlagen erkennbaren Zahlungsvorgänge und der ihm bekannten sonstigen Tatsachen weitere Ermittlungen hätten aufdrängen müssen.*)

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IMRRS 2023, 1056
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Beschwerde gegen Insolvenzverwalter-Vergütung

BGH, Beschluss vom 13.07.2023 - IX ZB 42/22

1. Die Einstellung des Insolvenzverfahrens mit Zustimmung der Gläubiger steht einer Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Festsetzung seiner Vergütung nicht entgegen, wenn dieser vor der Verfahrenseinstellung für den streitigen Teil seiner Vergütung Sicherheit geleistet hat.*)

2. Der Schätzwert der Masse wird, wenn das Verfahren durch Einstellung vorzeitig beendet ist, durch die Summe der Forderungen aller zu befriedigenden Insolvenz- und Massegläubiger begrenzt, sofern nicht der Wert der bereits erzielten Massezuflüsse höher ist.*)

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IMRRS 2023, 1048
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter?

BGH, Urteil vom 27.07.2023 - IX ZR 267/20

1. Wird über das Vermögen des von den Feststellungszielen betroffenen Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet, kann eine Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter erhoben werden, auch wenn dieser das Unternehmen nicht fortführt.*)

2. Insolvenzrechtliche Bestimmungen stehen einer Musterfeststellungsklage jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Feststellungsziele sich ausschließlich auf Aktivprozesse der Masse beziehen. *)

3. Die Berücksichtigung eines Neukundenbonus in der Jahresverbrauchsabrechnung eines Energieversorgungsvertrags stellt keine insolvenzrechtlich unzulässige Aufrechnung oder Verrechnung dar, wenn der Neukundenbonus als vom Jahresumsatz abhängiger Nachlass (Rabatt) ausgestaltet ist.*)

4. Beschränkt sich eine Bestimmung in einem Energielieferungsvertrag über die Berechnung des Jahresverbrauchspreises ausschließlich auf die Formulierung "Grundpreis: [...] EUR/Monat (inkl. 19% MwSt) Arbeitspreis: [...] EUR/Monat (inkl. 19% MwSt) Neukundenbonus: [x] % (Jahresumsatz)", kann diese Klausel bei der Verwendung gegenüber Verbrauchern dahin auszulegen sein, dass es sich bei dem Neukundenbonus um einen einmaligen, nicht an eine Mindestlaufzeit geknüpften Nachlass (Rabatt) auf den Jahresverbrauchspreis handelt.*)

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IMRRS 2023, 1003
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Schenkungsanfechtung bei unterwertigem Grundstücksverkauf

OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.07.2023 - 7 U 144/21

1. Erklärt der Insolvenzverwalter bei einer beiderseitigen Fehlvorstellung über die Angemessenheit des vereinbarten Preises die Anfechtung, muss er darlegen und erforderlichenfalls beweisen, dass keine objektiven Umstände vorgelegen haben, die eine gemeinsame Annahme der Vertragsparteien erlaubten, die ausgetauschten Leistungen seien gleichwertig gewesen.

2. Dazu hat der Insolvenzverwalter nicht alle theoretisch denkbaren Umstände auszuräumen, die einen guten Glauben an die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung begründen könnten; es reicht vielmehr aus, die von dem Anfechtungsgegner substantiiert vorgetragenen Umstände auszuräumen.

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IMRRS 2023, 0989
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Muss sich Factor Kenntnis des Verkäufers zurechnen lassen?

BGH, Urteil vom 25.05.2023 - IX ZR 116/21

Im Rahmen des echten Factorings muss sich der Factor die Kenntnis des Forderungsverkäufers von der Zahlungsunfähigkeit des späteren Insolvenzschuldners oder den die Zahlungsunfähigkeit begründenden Umständen regelmäßig nicht allein wegen der den Forderungsverkäufer treffenden Pflichten zur Unterstützung des Factors bei der Forderungsdurchsetzung und zur Information des Factors über eine Zahlungsunfähigkeit begründende Umstände zurechnen lassen.*)

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IMRRS 2023, 0988
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwälte müssen Manager vor Insolvenzgefahr warnen!

BGH, Urteil vom 29.06.2023 - IX ZR 56/22

1. Die Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich des zwischen Rechtsberater und Mandant geschlossenen Mandatsvertrags ist nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil dem Berater im Verhältnis zum Mandanten nur eine Schutz- oder Fürsorgepflichtverletzung zur Last fällt.*)

2. Die Hinweis- und Warnpflicht des Rechtsberaters bei möglichem Insolvenzgrund kann Drittschutz für den Geschäftsleiter der juristischen Person oder Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit entfalten; Voraussetzung ist ein Näheverhältnis zu der nach dem Mandatsvertrag geschuldeten Hauptleistung.*)

3. In den Schutzbereich des Vertrags bei Verletzung der Hinweis- und Warnpflicht bei möglichem Insolvenzgrund kann auch ein faktischer Geschäftsleiter einbezogen sein.*)

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IMRRS 2023, 0778
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Rücknahme des Widerspruchs führt zur Berichtigung der Insolvenztabelle

BGH, Urteil vom 27.04.2023 - IX ZR 99/22

1. Der Insolvenzverwalter kann nach seiner Wahl die Rücknahme des Widerspruchs gegenüber dem anmeldenden Gläubiger oder aber gegenüber dem Insolvenzgericht erklären.*)

2. Der Insolvenzverwalter muss nach der Rücknahme eines zuvor durch ihn erhobenen Widerspruchs, jedenfalls bei einem vorläufigen Bestreiten, auf eine Berichtigung der Insolvenztabelle hinwirken.*)

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IMRRS 2023, 0777
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Gesetzte Fristen gelten auch gegenüber neuem Verwalter

BGH, Beschluss vom 16.03.2023 - IX ZB 28/22

1. Die von oder gegenüber einem Insolvenz- oder Gesamtvollstreckungsverwalter vorgenommenen Rechtshandlungen bleiben nach seiner Abberufung auch gegenüber dem neu bestellten Verwalter wirksam. Das gilt namentlich für gerichtliche Zustellungen und damit in Lauf gesetzte Fristen.*)

2. Lehnt das Gericht es ab, einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss von Amts wegen zu ändern, eröffnet dies kein Rechtsmittel zugunsten eines Beteiligten, für den die Beschwerdefrist gegen diesen Beschluss bereits abgelaufen ist.*)

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IMRRS 2023, 0620
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Beihilfe zur Insolvenzverschleppung durch beurkundenden Notar

LG Lübeck, Beschluss vom 27.03.2023 - 6 Qs 33/22

1. Die Beurkundung durch einen Notar stellt eine berufstypische Handlung dar, was ihrer Qualifizierung als objektive Beihilfehandlung nicht entgegensteht. Die Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile auf einen Dritten, wiederholte Wechsel in der Person des Geschäftsführers und Sitzverlegungen sind auf die Vorbereitung einer "Firmenbestattung" hindeutende Indizien, die durch die Beurkundung ermöglicht werden. Die Beurkundung eines Geschäftsanteilskaufvertrags über u. a. die Abtretung von Gesellschaftsanteilen fördert eine zu begehende Insolvenzverschleppung, da ohne die Beurkundung kein faktischer Geschäftsführer bestellt werden kann.

2. Die Kenntnis des beurkundenden Notars von der Vorbereitung einer "Firmenbestattung" der Gesellschaft begründet den hinreichenden Verdacht, dass dieser Kenntnis von einer bevorstehenden Insolvenzverschleppung hatte, da in diesem Rahmen die Begehung von Straftaten gem. § 15a Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Nr. 1 InsO vorhersehbar ist. Das Hilfeleisten zu einer vorbereitenden Handlung ist ausreichend; der Notar muss keine bestimmte Vorstellung von den Einzelheiten der zu begehenden Insolvenzverschleppung haben.

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IMRRS 2023, 0584
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Prätendentenstreit gegen Nachlassinsolvenzverwalter

LG Leipzig, Urteil vom 06.01.2023 - 5 O 2559/21

Durch die Hinterlegung (Hinterlegungsantrag und Annahme durch die Hinterlegungsstelle) wird eine Beteiligtenstellung im Hinterlegungsverfahren geschaffen. Diese fällt nicht in die Insolvenzmasse, sondern ist entsprechend § 47 InsO außerhalb des Insolvenzverfahrens geltend zu machen. § 47 InsO bestimmt, dass, wer aufgrund eines dinglichen oder persönlichen Rechts geltend machen kann, dass ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört, kein Insolvenzgläubiger ist. Sein Anspruch auf Aussonderung des Gegenstands bestimmt sich nach den Gesetzen, die außerhalb des Insolvenzverfahrens gelten. Zu diesen herausgabefähigen Positionen gehört auch die Herausgabe der Beteiligtenstellung im Hinterlegungsverfahren.

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IMRRS 2023, 0617
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 03.04.2023 - IX ZR 91/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2023, 0539
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Nur schuldumschaffende Vereinbarung wird Masseverbindlichkeit

BGH, Urteil vom 09.03.2023 - IX ZR 90/22

Eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Insolvenzverwalter über eine Insolvenzforderung kann nur dann eine Masseverbindlichkeit begründen, wenn es sich um eine schuldumschaffende Vereinbarung handelt oder die Vereinbarung zweifelsfrei einen Anspruch auf eine Vorwegbefriedigung aus der Insolvenzmasse begründet.*)

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IMRRS 2023, 0486
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Kann Zessionar den Prozess ohne Zustimmung des Schuldners aufnehmen?

BGH, Urteil vom 16.02.2023 - IX ZR 21/22

Tritt ein Insolvenzgläubiger eine zur Tabelle angemeldete und bestrittene Forderung, über die zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Rechtsstreit anhängig war, nach der Anmeldung ab, so kann der Zessionar den Rechtsstreit auch ohne Zustimmung des Prozessgegners aufnehmen, wenn die Rechtsnachfolge zwischen Zessionar, Prozessgegner und dem Zedenten unstreitig ist und gegenüber dem Insolvenzgericht nachgewiesen, in der Tabelle vermerkt und dem Prozessgegner angezeigt worden ist.*)

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IMRRS 2023, 0388
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Wann hat Gläubiger Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz?

BGH, Beschluss vom 12.01.2023 - IX ZR 71/22

Für die gesetzliche Vermutung der Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners muss der Anfechtungsgegner nicht wissen, dass der Schuldner seine übrigen Gläubiger auch künftig nicht wird befriedigen können.*)

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IMRRS 2023, 0315
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Zur Vergütung des Insolvenzverwalters bei Immobilienverwaltung

LG Dresden, Beschluss vom 22.06.2022 - 5 T 722/21

1. Das Insolvenzgericht hat den Vergütungsantrag selbstständig zu prüfen. Es kann sich aber eines Gutachtens bedienen, um sich über die Entscheidung von Zu- oder Abschlägen eine Meinung zu bilden.

2. In der Regelvergütung ist die Verwaltung von Immobilien grundsätzlich nicht enthalten. Zuschläge sind möglich.

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IMRRS 2023, 0032
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Darf Insolvenzverwalter sonstige Rechte verwerten?

BGH, Urteil vom 27.10.2022 - IX ZR 145/21

Das Recht des Insolvenzverwalters, bewegliche Sachen, an denen ein Absonderungsrecht besteht, und zur Sicherheit abgetretene Forderungen des Schuldners zu verwerten, erstreckt sich nicht auf sonstige Rechte.*)

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Online seit 2022

IMRRS 2022, 1641
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wann liegt vorweggenommene Befriedigung vor?

BGH, Urteil vom 10.11.2022 - IX ZR 160/21

Eine den insolvenzanfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruch ausschließende vorweggenommene Befriedigung kann auch dann anzunehmen sein, wenn die vorinsolvenzliche Rückführung des in anfechtbarer Weise erlangten Gegenstands oder dessen Werts in das Vermögen des Schuldners mit dem Willen zur Erfüllung eines anderen, auf ein und dieselbe Leistung gerichteten Anspruchs erfolgt (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 25.01.2018 - IX ZR 299/16, Rz. 10 ff., IBRRS 2018, 0668).*)

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IMRRS 2022, 1584
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Verwalter ist an eine einmal gewählte Vergütungsgrundlage gebunden

BGH, Beschluss vom 27.10.2022 - IX ZB 10/22

Der Verwalter, der eine Aufgabe selbst wahrnimmt, mit der er zulässigerweise einen Rechtsanwalt hätte beauftragen können, hat den Vorteil, wählen zu können, ob er seine Vergütung nach dem RVG oder nach der InsVV geltend macht. Entscheidet er sich für Letztere, darf er nicht erwarten, zumindest so gestellt zu werden, als hätte er die Vergütung nach dem RVG gewählt (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 08.03.2012 - IX ZB 162/11, IBRRS 2012, 1333).*)

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IMRRS 2022, 1576
SteuerrechtSteuerrecht
Kein Ausschluss vom Vorsteuerabzug bei Kenntnis von Zahlungsschwierigkeiten des leistenden Unternehmers

EuGH, Urteil vom 15.09.2022 - Rs. C-227/21

Art. 168 a) Richtlinie 2006/112/EG in Verbindung mit dem Grundsatz der steuerlichen Neutralität ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Praxis entgegensteht, nach der dem Käufer im Rahmen des Verkaufs eines Grundstücks zwischen Steuerpflichtigen das Recht auf Vorsteuerabzug allein deshalb versagt wird, weil er wusste oder hätte wissen müssen, dass sich der Verkäufer in finanziellen Schwierigkeiten befand oder gar zahlungsunfähig war und dass dieser Umstand möglicherweise zur Folge hat, dass der Verkäufer die Mehrwertsteuer nicht an den Fiskus zahlen würde oder nicht würde zahlen können.*)

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IMRRS 2022, 1574
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Anwaltsvergütung des als Rechtsanwalt zugelassenen Insolvenzverwalters nicht durch Insolvenzgericht festsetzbar

BGH, Beschluss vom 29.09.2022 - IX ZA 10/22

Ein als Rechts­an­walt zu­ge­las­se­ner In­sol­venz­ver­wal­ter kann an­walt­li­che Tä­tig­kei­ten für die Masse nicht über seine Ver­gü­tung als Ver­wal­ter be­zahlt be­kom­men. Er kann seine Ge­büh­ren und Aus­la­gen ohne vor­he­ri­ge ge­richt­li­che Fest­set­zung aus der Masse ent­neh­men. Dabei han­de­le es sich um Mas­se­ver­bind­lich­kei­ten und nicht um Kos­ten des In­sol­venz­ver­fah­rens.

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IMRRS 2022, 1571
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Kann Insolvenzgericht anordnen, woraus unpfändbarer Betrag zu entnehmen ist?

BGH, Beschluss vom 29.09.2022 - IX ZB 48/21

Hat der Insolvenzverwalter die selbständige Tätigkeit des Schuldners freigegeben und erzielt der Schuldner zusätzlich Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung, kann das Insolvenzgericht nicht anordnen, dass der unpfändbare Betrag in erster Linie den Einkünften des Schuldners aus seiner selbständigen Tätigkeit oder den fiktiven Einkünften aus dem angemessenen Dienstverhältnis zu entnehmen ist.*)

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IMRRS 2022, 1525
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Differenzierung zwischen Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung im Insolvenzfall

LG Oldenburg, Urteil vom 30.03.2022 - 5 S 386/21

Im Rahmen einer Räumungsklage ist zwischen Räumungs- und Herausgabeanspruch zu differenzieren. Nach § 985 BGB hat der Besitzer dem Eigentümer den unmittelbaren Besitz an der Sache zu verschaffen, insbesondere den Zugang zu ermöglichen und die Wegnahme zu dulden. Davon ist die mietvertragliche Räumungspflicht zu unterscheiden. Sie hat grundsätzlich zum Inhalt, dass der Mieter bei Vertragsende die Mietsache auch im vertragsgemäß geschuldeten Zustand zurückzugeben hat. Diese weitergehende Pflicht des Mieters beruht allein auf dem von ihm abgeschlossenen Vertrag. Die Räumungspflicht betrifft daher - anders als der bloße Herausgabeanspruch (vgl. BGH, IMR 2008, 322) - immer auch die Insolvenzmasse.

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IMRRS 2022, 0967
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzverwalter nicht für Vermögensverschiebungen zuständig

BGH, Urteil vom 21.10.2021 - IX ZR 265/20

1. Der Insolvenzverwalter ist nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche der Gläubiger gegen den Insolvenzschuldner geltend zu machen, die auf einer Verkürzung der Insolvenzmasse durch die Verschiebung von Vermögensbestandteilen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beruhen.*)

2. Hat der Insolvenzschuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Bestandteile seines Vermögens verschoben, um sie den Insolvenzgläubigern vorzuenthalten, begründen unrichtige Angaben hierzu nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine selbstständig geltend zu machenden Neuverbindlichkeiten.*)

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IMRRS 2022, 0917
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wiederaufleben einer Steuerforderung nach § 144 Abs. 1 InsO

BFH, Urteil vom 14.12.2021 - VII R 15/19

1. Bei einer Streitigkeit darüber, ob eine erloschene Abgabenschuld nach § 144 Abs. 1 InsO rückwirkend wieder aufgelebt ist, handelt es sich um eine Streitigkeit über die Verwirklichung eines Steueranspruchs i.S. von § 218 Abs. 2 AO.*)

2. § 144 Abs. 1 InsO setzt auch bei einem in einem Drei-Personen-Verhältnis geschlossenen Vergleich voraus, dass die Leistung anfechtbar war.*)

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IMRRS 2022, 0923
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zahlung der Untermiete an Schuldner/Hauptmieter schuldbefreiend?

BGH, Urteil vom 02.12.2021 - IX ZR 206/20

1. Eine Zahlungsklage des Insolvenzverwalters gegen den Schuldner persönlich, mittels derer eine nach Verfahrenseröffnung eingetretene Masseverkürzung rückgängig gemacht werden soll, richtet sich bei interessengerechter Auslegung gegen das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners.*)

2. Die Wirkungen der Enthaftungserklärung des Verwalters erstrecken sich regelmäßig auch auf ein vom Schuldner eingegangenes Untermietverhältnis, das den angemieteten Wohnraum betrifft.*)

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IMRRS 2022, 0912
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Mangelnde Kenntnis über Zahlungsunfähigkeit von Insolvenzschuldnerin

OLG Brandenburg, Urteil vom 01.06.2022 - 7 U 61/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 0866
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Auch teilweise unentgeltliche Leistungen sind anfechtbar!

OLG Celle, Urteil vom 02.02.2022 - 16 U 36/18

Auch teilweise unentgeltliche Leistungen sind anfechtbar. Allerdings gilt dies nur, soweit die Beteiligten den ihnen zustehenden Beurteilungsspielraum überschritten haben. Dabei entscheidet zwar grundsätzlich die objektive Sach- und Rechtslage darüber, ob eine Gegenleistung vereinbart wurde und ob sie die Leistung des Schuldners wertmäßig ausgleicht. Allerdings sind auch die Vorstellungen der Beteiligten bei der Beurteilung mit zu berücksichtigen, ob eine Gegenleistung den Wert der Leistung des Schuldners erreicht, denen hinsichtlich dieser Einschätzung ein angemessener Bewertungsspielraum zusteht.

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IMRRS 2022, 0870
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Erstattungsansprüche nach der Fluggastrechte-VO im Insolvenzverfahren

BGH, Urteil vom 05.05.2022 - IX ZR 140/21

1. Insolvenzforderungen, die nicht auf Geld gerichtet sind, wandeln sich erst mit der Feststellung zur Tabelle in eine Geldforderung um, nicht bereits mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.*)

2. Handlungen eines Insolvenzverwalters, die allein die Nichterfüllung vor der Eröffnung geschlossener, nicht aus der Masse zu erfüllender Verträge betreffen, begründen keine Masseverbindlichkeit.*)

3. Wird ein Flug nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Luftfahrtunternehmens annulliert, stellt der Erstattungsanspruch eines Fluggastes, der den Flug vor der Eröffnung gebucht und vollständig bezahlt hatte, grundsätzlich eine Insolvenzforderung dar.*)

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IMRRS 2022, 0815
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Sozialversicherungsbeiträge verspätet gezahlt: Kein Indiz für Zahlungseinstellung!

BGH, Urteil vom 28.04.2022 - IX ZR 48/21

1. Ob das Zahlungsverhalten des zahlungsunfähigen Schuldners gegenüber einem Sozialversicherungsträger den Schluss rechtfertigt, dass der Schuldner wusste oder billigend in Kauf nahm, seine (übrigen) Gläubiger auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht vollständig befriedigen zu können, richtet sich nach einer Gesamtwürdigung, insbesondere der Dauer des Rückstands für einzelne Beitragsmonate, des Zeitraums, in dem rückständige Beiträge auftreten, und der Entwicklung der rückständigen Beiträge.*)

2. Fällige Verbindlichkeiten erheblichen Umfangs, die bereits zum Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung bestanden und bis zur Verfahrenseröffnung nicht mehr beglichen worden sind, sprechen für einen Benachteiligungsvorsatz, wenn sie nach Art, (Gesamt-)Höhe, Anzahl und Bedeutung den Schluss zulassen, dass der Schuldner bereits zum Zeitpunkt der Rechtshandlung erkannt oder billigend in Kauf genommen hat, diese Verbindlichkeiten nicht mehr vollständig befriedigen zu können.*)

3. Die Zahlungseinstellung kann aus einem einzigen Indiz gefolgert werden, wenn dieses Indiz eine hinreichende Aussagekraft hat. Fehlt es an einem hinreichend aussagekräftigen einzelnen Indiz, kommt der Schluss auf eine Zahlungseinstellung nur in Betracht, wenn die Gesamtheit der Indizien die volle richterliche Überzeugung einer Zahlungseinstellung rechtfertigt.*)

4. Zahlt der Schuldner Sozialversicherungsbeiträge stets vollständig, aber im Wesentlichen gleichbleibend durchgängig um einen bis weniger als zwei Monate verspätet, stellt dies für sich genommen kein ausreichendes Indiz dar, um eine Zahlungseinstellung zu begründen.*)

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IMRRS 2022, 0785
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Leistung vor und nach Insolvenzeröffnung: Insolvenz- und Massegläubiger?

BGH, Urteil vom 28.04.2022 - IX ZR 69/21

1. Hat ein Gläubiger seine Leistung teils vor und teils nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht, ist er mit dem der vorinsolvenzlichen Leistung entsprechenden Teil seines Anspruchs auf die Gegenleistung Insolvenzgläubiger und im Übrigen Massegläubiger, wenn sich die vor und nach Eröffnung erbrachten Leistungen objektiv bewerten und voneinander abgrenzen lassen.*)

2. Das gilt auch für den Vergütungsanspruch des Abschlussprüfers, der seine Prüfungstätigkeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begonnen, aber erst danach abgeschlossen hat.*)

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IMRRS 2022, 0727
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Verteilung der Feststellungs- und Verwertungskosten im Insolvenzverfahren

LG Wuppertal, Urteil vom 07.05.2022 - 2 O 200/21

1. Der Regelungszweck von § 170 Abs. 1 Satz 2 InsO kommt nur dann sinnvoll zur Verwirklichung, wenn der "anteilsmäßig absonderungsberechtigte" Gläubiger auch nur entsprechend seines Anteils mit den Kosten der Feststellung und Verwertung belastet wird.*)

2. Die quotale Beteiligung eines absonderungsberechtigten Gläubigers an einer vom Insolvenzverwalter verwerteten Forderung muss im Rahmen der Verteilung der Feststellungs- und Verwertungskosten ihre Entsprechung finden.*)

3. Gemäß § 170 Abs. 1 InsO sind zunächst nach Satz 1 vom Gesamtverwertungserlös die Gesamtkosten der Feststellung und Verwertung abzuziehen. Hiernach ist der absonderungsberechtigte Gläubiger nach Satz 2 der Vorschrift aus dem verbleibenden Betrag quotal, entsprechend seines Anteils zu befriedigen.*)

4. Eine Lesart des § 170 Abs. 1 Satz 2 InsO, nach der eine entsprechende prozentuale Verteilung der Kosten der Feststellung und Verwertung zwischen den absonderungsberechtigten Gläubigern und der Insolvenzmasse der Erlösaufteilung nachgelagert wäre, scheidet aufgrund der Wortlautgrenze aus.*)

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IMRRS 2022, 0657
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wie lange kann ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt werden?

BGH, Beschluss vom 24.03.2022 - IX ZB 35/21

Ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung kann bei angezeigter Masseunzulänglichkeit bis zur Einstellung des Insolvenzverfahrens gestellt werden, auch wenn eine abschließende Gläubigerversammlung durchgeführt worden ist.*)

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IMRRS 2022, 0580
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Beginn der Verjährungsfrist: Verwalter muss sich Kenntnis des Schuldners zurechnen lassen!

BGH, Urteil vom 07.04.2022 - IX ZR 107/20

Hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist hat sich der Insolvenzverwalter die bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlangte Kenntnis des Insolvenzschuldners von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Drittschuldners grundsätzlich zurechnen zu lassen.*)

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IMRRS 2022, 0966
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 07.04.2022 - IX ZR 51/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 0554
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anspruch auf Restwerklohnzahlung in Form eines Umsatzsteuerbetrags

OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.02.2021 - 6 U 2603/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 0553
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzverwalterin macht Ansprüche auf Restwerklohnzahlung geltend

OLG Nürnberg, Beschluss vom 07.04.2021 - 6 U 2603/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 0414
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt: GmbH kann nicht fortgesetzt werden!

BGH, Beschluss vom 25.01.2022 - II ZB 8/21

Wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch die rechtskräftige Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse gem. § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG aufgelöst, kann sie nicht fortgesetzt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Gesellschaft über ein das satzungsgemäße Stammkapital übersteigendes Vermögen verfügt und die Insolvenzgründe beseitigt wurden.*)

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IMRRS 2022, 0382
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Außergerichtlicher Einigungsversuch gescheitert: Keine Prüfungsbefugnis des Insolvenzgerichts!

BGH, Beschluss vom 24.02.2022 - IX ZB 5/21

Dem Insolvenzgericht steht keine inhaltliche Prüfungsbefugnis der von dem Schuldner vorgelegten Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs zu.*)

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IMRRS 2022, 0376
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Überschuldung ist Beweisanzeichen für Gläubigerbenachteiligungsvorsatz!

BGH, Urteil vom 03.03.2022 - IX ZR 53/19

1. Die insolvenzrechtliche Überschuldung ist ein eigenständiges Beweisanzeichen für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners und den Vollbeweis für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von diesem Vorsatz.*)

2. Die Stärke des Beweisanzeichens hängt davon ab, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Überschuldung den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners erwarten lässt und wann der Eintritt bevorsteht.*)

3. Die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Umstände, aus denen die insolvenzrechtliche Überschuldung des Schuldners folgt, trägt im Insolvenzanfechtungsprozess grundsätzlich der Insolvenzverwalter.*)

4. Die im Rahmen des Besteuerungsverfahrens erfolgende Übermittlung eines Jahresabschlusses, dem sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag entnehmen lässt, löst keine Beobachtungs- und Erkundigungsobliegenheit der Finanzverwaltung im Blick auf eine mögliche insolvenzrechtliche Überschuldung aus.*)

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IMRRS 2022, 0377
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Zahlungsunfähigkeit als Indiz für den Benachteiligungsvorsatz?

BGH, Urteil vom 24.02.2022 - IX ZR 250/20

1. Die Zahlungsunfähigkeit stellt nur dann ein Indiz für den Benachteiligungsvorsatz dar, wenn der Schuldner seine Zahlungsunfähigkeit erkannt hat. Hält der Schuldner eine Forderung, welche die Zahlungsunfähigkeit begründet, aus Rechtsgründen für nicht durchsetzbar oder nicht fällig, steht dies einer Kenntnis entgegen, sofern bei einer Gesamtwürdigung der Schluss auf die Zahlungsunfähigkeit nicht zwingend naheliegt.*)

2. Ob die aus einem Lizenzvertrag herrührende Forderung eines Gesellschafters auf Bezahlung von Lizenzgebühren wirtschaftlich einem Gesellschafterdarlehen entspricht, richtet sich im Rahmen einer Gesamtwürdigung nach Art, Inhalt und Umständen des tatsächlich gewährten Zahlungszeitraums und der marktüblichen Konditionen, bei der die Auswirkungen von Fälligkeitsvereinbarung und Stehenlassen zusammen zu betrachten sind.*)

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