Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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IMRRS 2012, 1914AG Düsseldorf, Urteil vom 29.02.2012 - 291a C 6680/11
Der bloße Antritt eines Erbes ist kein ausreichendes Handeln, das zur Begründung einer reinen Eigenschuld des Erben für weitere Wohngelder führt.
VolltextIMRRS 2012, 1913
BGH, Urteil vom 14.05.2012 - II ZR 130/10
Der Schutzbereich der Insolvenzantragspflicht umfasst auch solche Schäden des Neugläubigers, die durch eine fehlerhafte Bauleistung der insolvenzreifen Gesellschaft am Bauwerk verursacht werden und von dieser wegen fehlender Mittel nicht mehr beseitigt werden können.*)
VolltextIMRRS 2012, 1903
OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.06.2012 - 8 W 228/12
1. Das Interesse der Presse oder des Rundfunks erweist sich als gegenüber dem Persönlichkeitsrecht der im Grundbuch Eingetragenen dann als vorrangig, wenn es sich um eine Frage handelt, die für die Öffentlichkeit von Interesse ist, und wenn die Recherche der Aufbereitung einer ernsthaften und sachbezogenen Auseinandersetzung dient.
2. Das öffentliche Interesse ist bei der Frage, ob innerhalb der Schlecker-Familie möglicherweise Vermögen übertragen und so (auch) vor dem Zugriff der Gläubiger in Sicherheit gebracht wurde, zu bejahen.
3. Die Journalisten dürfen auch nicht auf den Insolvenzverwalter verwiesen werden. Zu dessen Aufgaben gehört es schon nicht, die Öffentlichkeit zu unterrichten.
VolltextIMRRS 2012, 1866
BGH, Urteil vom 10.05.2012 - IX ZR 206/11
1. Der Schuldner gerät nicht mit der Erfüllung des Insolvenzplans in Rückstand, wenn die nicht erfüllte Forderung nicht zur Tabelle festgestellt worden und keine Entscheidung des Insolvenzgerichts über die vorläufige Berücksichtigung der Forderung ergangen ist.*)
2. Die nicht festgestellte und nicht nach Maßgabe des Insolvenzplans erfüllte Forderung lebt nicht dadurch wieder auf, dass der Schuldner innerhalb der ihm gesetzten Nachfrist keine Entscheidung des Insolvenzgerichts über die vorläufige Berücksichtigung der Forderung beantragt.*)
VolltextIMRRS 2012, 1761
BGH, Urteil vom 26.04.2012 - IX ZR 149/11
Der Insolvenzgläubiger, der gegen eine Forderung der Masse aufrechnet, hat darzulegen und zu beweisen, dass die Aufrechnungslage schon im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bestand.*)
VolltextIMRRS 2012, 1724
BGH, Urteil vom 24.05.2012 - IX ZR 125/11
1. Der Fiskus ist von der Rechtshandlung an dem Insolvenzverwalter zur Herausgabe gezogener Nutzungen aus wirksam angefochtenen Steuerzahlungen verpflichtet, wobei es auf die steuerliche Ertragshoheit nicht ankommt.*)
2. Als gezogene Nutzungen herauszugeben sind Zinserträge von Einnahmeüberschüssen, die im Haushaltsvollzug ausnahmsweise zeitweilig nicht benötigt werden, und ersparte Zinsen für Kassenverstärkungskredite oder andere staatliche Refinanzierungsinstrumente, die infolge des Eingangs wirksam angefochtener Steuerzahlungen zurückgeführt oder vermieden worden sind.*)
VolltextIMRRS 2012, 1713
BGH, Beschluss vom 15.05.2012 - VIII ZB 79/11
Das Kostenfestsetzungsverfahren wird auch dann durch die Insolvenz eines Verfahrensbeteiligten unterbrochen, wenn zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung die Kostengrundentscheidung bereits rechtskräftig ist (Fortführung von BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - XII ZB 195/04, NZI 2006, 128).*)
VolltextIMRRS 2012, 1704
BGH, Beschluss vom 03.05.2012 - V ZB 138/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1685
BGH, Urteil vom 26.04.2012 - IX ZR 67/09
Veräußert ein Schuldner mit Zustimmung seiner Bank ein in deren Sicherungseigentum stehendes Warenlager mit der treuhänderischen Vereinbarung, dass der Kaufpreis auf das bei dieser Bank im Soll geführte Kontokorrentkonto des Schuldners zu zahlen ist, so benachteiligt die Verrechnung der Gutschriften aus den Kaufpreisen mit Gegenforderungen der Bank die Gläubiger in Höhe des Wertes des aufgegebenen Sicherungseigentums nicht; der Wert des Sicherungsguts ist mit dem für den Warenbestand erzielten Kaufpreis zu bemessen, wenn dieser hinter dem Einkaufswert zurückbleibt.*)
VolltextIMRRS 2012, 1654
BGH, Beschluss vom 26.04.2012 - IX ZB 32/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1653
BGH, Beschluss vom 26.04.2012 - IX ZB 31/11
Der Insolvenzverwalter/Treuhänder ist verpflichtet, dem Insolvenzgericht rechtzeitig von sich aus einen Sachverhalt anzuzeigen, der die ernstliche Besorgnis rechtfertigen kann, dass er als befangen an seiner Amtsführung verhindert ist; diese Pflicht besteht insbesondere dann, wenn er einem Unternehmen, an dem er rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist, einen entgeltlichen Auftrag der Insolvenzmasse zu erteilen beabsichtigt (Fortführung von BGHZ 113, 262).*)
VolltextIMRRS 2012, 1651
BGH, Beschluss vom 10.05.2012 - IX ZB 296/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1648
BGH, Urteil vom 26.04.2012 - IX ZR 146/11
a) Eine mittelbare objektive Gläubigerbenachteiligung ist gegeben, wenn durch die angefochtene Rechtshandlung eine Forderung des Anfechtungsgegners, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine bloße Insolvenzforderung gewesen wäre, zur Masseverbindlichkeit aufgewertet wird.*)
b) Eine Vertragsübernahme kann als unentgeltliche Leistung anfechtbar sein.*)
c) Ob eine Vertragsübernahme unentgeltlich ist, ist grundsätzlich nach dem Verhältnis von Leistung und Gegenleistung in dem übernommenen Vertrag zu beurteilen.*)
VolltextIMRRS 2012, 1642
BGH, Beschluss vom 26.04.2012 - IX ZB 176/11
Der Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren, der im Auftrag der Gläubigerversammlung Anfechtungsansprüche prüft und durchsetzt, erhält hierfür einen Zuschlag auf seine Vergütung, wenn sein Arbeitsaufwand erheblich war.*)
VolltextIMRRS 2012, 1618
OLG Hamburg, Urteil vom 29.03.2012 - 8 U 78/11
Übt ein Insolvenzverwalter das Sonderkündigungsrecht nach § 109 Abs. 1 Satz 1 InsO aus, so ist das Mietverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist auch im Verhältnis zwischen Vermieter und einem solventen Mitmieter beendet.
VolltextIMRRS 2012, 1594
BGH, Urteil vom 27.03.2012 - II ZR 171/10
1. Verfügt der Geschäftsführer einer GmbH nicht über ausreichende persönliche Kenntnisse, die er für die Prüfung benötigt, ob er pflichtgemäß Insolvenzantrag stellen muss, hat er sich bei Anzeichen einer Krise der Gesellschaft unverzüglich unter umfassender Darstellung der Verhältnisse der Gesellschaft und Offenlegung der erforderlichen Unterlagen von einer unabhängigen, für die zu klärenden Fragestellungen fachlich qualifizierten Person beraten zu lassen.*)
2. Der Geschäftsführer darf sich nicht mit einer unverzüglichen Auftragserteilung begnügen, sondern muss auch auf eine unverzügliche Vorlage des Prüfergebnisses hinwirken.*)
VolltextIMRRS 2012, 1570
BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - IX ZB 134/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1546
BGH, Beschluss vom 26.04.2012 - IX ZB 239/10
Urlaubsgeld fällt nicht in die Insolvenzmasse, soweit es den Rahmen des Üblichen in gleichartigen Unternehmen nicht übersteigt; dies gilt auch dann, wenn das Urlaubsgeld in den vorgegebenen Grenzen eine erhebliche Höhe erreicht.*)
VolltextIMRRS 2012, 1533
BGH, Beschluss vom 26.04.2012 - IX ZB 33/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1526
BGH, Urteil vom 29.03.2012 - IX ZR 116/11
1. Der Treuhänder ist während der Laufzeit der Abtretungserklärung des Schuldners kraft Amtes befugt, das nachträgliche Erlöschen von Forderungen, die in das Schlussverzeichnis des Insolvenzverfahrens aufgenommen worden sind, gegen den jeweiligen Insolvenzgläubiger im Klagewege geltend zu machen (Verteilungsabwehrklage).*)
2. Führt die Aufrechnung eines Insolvenzgläubigers gegen Forderungen des Schuldners, die von seiner Abtretungserklärung nicht erfasst sind, während ihrer Laufzeit zu einer teilweisen Befriedigung, so darf der Insolvenzgläubiger an den weiteren Verteilungen nur nach dem Berücksichtigungswert seiner Restforderung teilnehmen.*)
VolltextIMRRS 2012, 1521
BGH, Beschluss vom 26.04.2012 - IX ZB 30/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1517
BGH, Beschluss vom 26.04.2012 - IX ZB 273/11
Das Insolvenzgericht ist zuständiges Vollstreckungsgericht für die Herausgabevollstreckung, welche der Insolvenzverwalter aus dem Eröffnungsbeschluss gegen den Insolvenzschuldner betreibt.*)
VolltextIMRRS 2012, 1453
OLG Naumburg, Urteil vom 29.02.2012 - 5 U 211/11
Die durch den Insolvenzverwalter auf eine Insolvenzforderung irrtümlich geleistete Zahlung ist rechtsgrundlos erfolgt und darf von diesem daher entsprechend § 812 BGB zurückgefordert werden.
VolltextIMRRS 2012, 1433
BGH, Urteil vom 26.04.2012 - IX ZR 74/11
1. Ein uneigennütziger Treuhänder unterliegt der Vorsatzanfechtung, wenn er nach Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ihm überlassene Geldbeträge vereinbarungsgemäß an bestimmte, bevorzugt zu befriedigende Gläubiger des Schuldners weiterleitet.*)
2. Ein uneigennütziger Treuhänder, der anfechtbar erlangte Gelder des Schuldners weisungsgemäß an dessen Gläubiger auszahlt, ist zum Wertersatz verpflichtet, ohne sich auf einen Wegfall der Bereicherung berufen zu können (Aufgabe von BGH, Urteil vom 9. Dezember 1993 - IX ZR 100/93, BGHZ 124, 298, 301ff.)*)
VolltextIMRRS 2012, 1414
BGH, Urteil vom 03.04.2012 - XI ZR 39/11
1. Zur Frage einer konkludenten Genehmigung bereits gebuchter Einzugsermächtigungslastschriften bei Zuführung neuer Liquidität durch den Schuldner (Fortführung der Senatsurteile vom 26. Juli 2011 - XI ZR 36/10, NZI 2011, 679 Rn. 17 und vom 25. Oktober 2011 - XI ZR 368/09, WM 2011, 2316 Rn. 15).*)
2. Zum Einwand der Deckungsanfechtung bei Genehmigung von Einzugsermächtigungslastschriften.*)
VolltextIMRRS 2012, 1376
BGH, Beschluss vom 19.04.2012 - IX ZB 23/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1375
BGH, Beschluss vom 19.04.2012 - IX ZB 19/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1336
BGH, Urteil vom 29.03.2012 - IX ZR 207/10
Die Umbuchung von in "Schneeballsystemen" erzielten Scheingewinnen auf ein anderes Anlagekonto desselben Anlegers begründet keinen anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruch.*)
VolltextIMRRS 2012, 1315
OLG Hamm, Beschluss vom 07.12.2011 - 15 W 26/11
1. Wird der Antrag auf Berichtigung einer Eintragung mit einer Zwischenverfügung dahin beanstandet, der geltend gemachte Nachweis der ursprünglichen Unrichtigkeit der Eintragung sei noch nicht hinreichend geführt, so ist eine dagegen gerichtete Beschwerde nach § GBO § 71 Abs. GBO § 71 Absatz 2 S. 1 GBO unzulässig.*)
2. Eine Zwangshypothek, die objektiv unter Verstoß gegen § INSO § 89 Abs. INSO § 89 Absatz 1 InsO nach Insolvenzeröffnung im Grundbuch eingetragen worden ist, kann nach § GBO § 22 GBO aufgrund nachgewiesener Unrichtigkeit des Grundbuchs gelöscht werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 1254
BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - IX ZB 310/11
1. Die Entlassung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses auf seinen eigenen Antrag setzt einen wichtigen Grund voraus. Ein solcher liegt vor, wenn die Fortsetzung der Tätigkeit für das Mitglied des Ausschusses bei Abwägung der Interessen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls unzumutbar ist.*)
2. Die Fortsetzung der Tätigkeit als Mitglied des Gläubigerausschusses kann unzumutbar sein, wenn nicht gesichert ist, dass die Kosten einer angemessenen Haftpflichtversicherung für diese Tätigkeit von der Masse getragen werden können.*)
VolltextIMRRS 2012, 1219
BGH, Urteil vom 29.03.2012 - IX ZR 40/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1210
BGH, Urteil vom 20.12.2011 - VI ZR 14/11
Durch die Gewährung einer Nachlassstundung nach Art. 295 Abs. 1 Satz 1 des Schweizer Bundesgesetzes über Schuldbeitreibung und Konkurs wird ein inländischer Rechtsstreit nicht unterbrochen.*)
VolltextIMRRS 2012, 1153
OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.02.2012 - 13 U 150/10
1. Auch bei Zugrundelegung der im Jahre 1991 geltenden Fassung der VOB/B (DIN 1961 - Fassung August 1988) liegt ein Kündigungsgrund dann vor, wenn in einem Bauvertrag mit einem ausländischen Bauunternehmen ein staatlich überwachtes Verfahren eingeleitet wird, das einem Insolvenzverfahren gleichsteht.*)
2. Das Wahlrecht des Konkurs- bzw. Insolvenzverwalters nach französischem Insolvenzrecht entsprechend § 17 KO bzw. § 103 InsO kann ein auf vertraglicher Vereinbarung beruhendes Kündigungsrecht nicht ausschließen, wenn das Vertragsverhältnis deutschem Recht unterliegt. Es ist dabei unerheblich, dass nach französischem Insolvenzrecht (hier: Art. 37 Abs. 6 des Gesetzes vom 25. Januar 1985) Vertragsbestimmungen, die im Fall der Insolvenz des Vertragspartners die Auflösung oder Kündigung des Vertrags vorsehen, unwirksam sind.*)
3. Die Erklärung der Kündigung erfordert nicht den Gebrauch des Begriffs "Kündigung"; der Auftragnehmer muss nur aus ihr eindeutig erkennen können, dass der Auftraggeber den Vertrag beenden will und ob es sich um eine freie oder außerordentliche Kündigung handelt. Ist das Kündigungsschreiben nicht eindeutig, ergeben aber die Gesamtumstände, dass dem Auftraggeber ein "außerordentlicher" Kündigungsgrund zur Seite steht, ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Kündigung aus diesem wichtigen Grunde ausgesprochen wird.*)
VolltextIMRRS 2012, 1087
BGH, Beschluss vom 08.03.2012 - IX ZB 219/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1084
BGH, Urteil vom 23.02.2012 - IX ZR 29/11
Die Erklärung des Insolvenzverwalters/Treuhänders, für Ansprüche aus dem Wohnraummietverhältnis des Schuldners nach Ablauf der dreimonatigen gesetzlichen Kündigungsfrist nicht mehr mit der Insolvenzmasse aufzukommen, wirkt auch gegenüber dem Erwerber, auf den das Mietverhältnis infolge Veräußerung des Grundstücks übergegangen ist, wenn sie in Unkenntnis des Eigentumsübergangs dem alten Vermieter gegenüber abgegeben worden ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 1068
BGH, Urteil vom 08.03.2012 - IX ZR 78/11
Ordnet das Gericht als Sicherungsmaßnahme an, dass ein der Aussonderung unterliegender Gegenstand von dem Berechtigten nicht herausverlangt werden darf, steht dem Aussonderungsberechtigten gegen den vorläufigen Insolvenzverwalter wegen eines durch Nutzung oder Beschädigung eingetretenen Wertverlusts ein Ersatzanspruch zu. Nach Verfahrenseröffnung gilt der Anspruch als Masseverbindlichkeit.*)
VolltextIMRRS 2012, 1064
BGH, Beschluss vom 15.03.2012 - IX ZA 107/11
Die Nichtauszahlung von Aufwendungshilfen zur Wohnbauförderung wegen Insolvenzantrags des Begünstigten ist nicht als Deckungshandlung anfechtbar.*)
VolltextIMRRS 2012, 1063
BGH, Urteil vom 15.03.2012 - IX ZR 239/09
Die Vermutung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO kann nicht durch den Nachweis der Zahlungsunwilligkeit des Schuldners widerlegt werden; erforderlich ist der Nachweis der Zahlungsfähigkeit.*)
VolltextIMRRS 2012, 1047
OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2007 - 8 U 57/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1012
BGH, Urteil vom 24.01.2012 - II ZR 119/10
Die Voraussetzungen der Zahlungseinstellung gelten nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung als bewiesen, wenn der Geschäftsführer einer GmbH, der von einem Gesellschaftsgläubiger wegen Insolvenzverschleppung in Anspruch genommen wird, seine Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen verletzt hat und dem Gläubiger deshalb die Darlegung näherer Einzelheiten nicht möglich ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 1007
BGH, Beschluss vom 08.03.2012 - IX ZB 178/11
Für die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens ist ohne Rücksicht auf den Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen allein maßgeblich, ob der Schuldner eine inländische Niederlassung hat.*)
VolltextIMRRS 2012, 1002
BGH, Urteil vom 15.03.2012 - IX ZR 249/09
1. Das Insolvenzgericht kann den vorläufigen Insolvenzverwalter im Wege des besonderen Verfügungsverbots ermächtigen, eine Forderung des Schuldners im eigenen Namen einzuziehen.*)
2. Der vorläufige Insolvenzverwalter darf nur dann ermächtigt werden, außerhalb des laufenden Geschäftsbetriebs des Schuldners dessen Forderungen einzuziehen, wenn deren Verjährung oder Uneinbringlichkeit droht.*)
3. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist kraft des auf eine Schuldnerforderung bezogenen besonderen Verfügungsverbots zur Entgegennahme aller Erklärungen befugt, welche die von ihm einzuziehende Forderung betreffen.*)
4. Das aus der Anfechtbarkeit der Aufrechnungslage folgende Aufrechnungsverbot wirkt nicht im Eröffnungsverfahren.*)
VolltextIMRRS 2012, 0979
BGH, Beschluss vom 08.03.2012 - IX ZB 162/11
1. Für die Geschäftsführung, die den Verwalter stärker als in entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, ist ein Zuschlag festzusetzen, wenn durch diese Tätigkeit die Masse nicht entsprechend größer geworden ist; dies gilt auch für die Ermittlung und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen.*)
2. Der für die Übertragung des Zustellungswesens zuzubilligende Zuschlag für den Personalaufwand bemisst sich nach den durchschnittlich pro Zustellung hierfür anfallenden Kosten. Diese Vergütung kann außerhalb der sonstigen Zuschlagsbemessung durch eine Summe festgesetzt werden, die sich für die vergütungspflichtigen Zustellungen aus einem angemessenen Betrag pro Zustellung berechnet.*)
VolltextIMRRS 2012, 0920
OLG Hamburg, Urteil vom 03.02.2012 - 8 U 39/11
1. Bestehen Mietforderungen in Gewerbemietverträgen, die eine Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB rechtfertigen, können spätere Mietzahlungen für den Insolvenzverwalter nach § 133 Abs. 1 InsO anfechtbar sein.
2. Sind Mietforderungen in einer Höhe offen, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, so ist das ein Indiz für die Zahlungsunfähigkeit. Weitere Indizien können die Rückgabe von Lastschriften oder die Nichtausführung von Daueraufträgen sein.
VolltextIMRRS 2012, 0806
BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - IX ZB 268/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0802
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZB 92/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0801
BGH, Urteil vom 26.01.2012 - IX ZR 191/10
Kann ein Schuldner nach Sicherungsabtretung und Forderungspfändung schon vor der Insolvenzeröffnung in Gänze nicht mehr über einen Lebensversicherungsvertrag verfügen, hat der zur Kündigung berechtigte Pfändungsgläubiger an dem aufschiebend bedingten Anspruch auf den Rückkaufswert eine gesicherte Rechtsposition erlangt, so dass der Erwerb nicht in die Masse fällt.*)
VolltextIMRRS 2012, 0761
BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - IX ZB 113/11
1. Die Restschuldbefreiung ist auch dann zu versagen, wenn der Schuldner wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt worden ist, die Verurteilung nach dem Eröffnungsantrag jedoch getilgt worden ist.*)
2. Die Versagung der Restschuldbefreiung setzt voraus, dass die Verurteilung vor der Entscheidung über die Restschuldbefreiung Rechtskraft erlangt hat.*)
3. Der Schuldner ist auch dann wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden, wenn neben dem Schuldspruch eine Strafe bestimmt und die Verurteilung zu dieser Strafe vorbehalten worden ist.*)
4. Im Verfahren der sofortigen Beschwerde und der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss, mit welchem das Insolvenzgericht über den Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung entscheidet, hat der Insolvenzverwalter keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.*)
VolltextIMRRS 2012, 0756
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - IX ZB 230/10
Ansprüche auf Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung sind in der Insolvenz der GmbH bei der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters in der Höhe zu berücksichtigen, in der ihre Einziehung erforderlich ist, um alle Masse- und Insolvenzgläubiger zu befriedigen. In diesem Fall mindern Zahlungen Dritter an Insolvenzgläubiger, die im eröffneten Verfahren erfolgen, nicht die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters.*)
VolltextIMRRS 2012, 0732
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZB 27/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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