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Sachgebiet: Insolvenzrecht

2274 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IMRRS 2006, 2539
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Gläubiger im Sinne des § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO

BGH, Beschluss vom 28.06.2006 - VII ZB 161/05

Zu den Gläubigern im Sinne des § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO gehören nicht Gläubiger von Schadensersatzansprüchen nach § 844 Abs. 2 BGB aus fahrlässig begangener unerlaubter Handlung.*)

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IMRRS 2006, 2503
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 01.06.2006 - IX ZR 283/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2500
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zuschlag zur Regelvergütung bei vorläufigem Insolvenzverwalter

BGH, Beschluss vom 27.07.2006 - IX ZB 243/05

Bei der Prüfung, ob der vorläufige Insolvenzverwalter einen Zuschlag zur Regelvergütung verdient hat, sind auch Bemühungen zur Klärung des kapitalersetzenden Charakters der Nutzungsüberlassung des angepachteten Betriebsgrundstücks erheblich.*)

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IMRRS 2006, 2499
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Schadensersatzansprüche gegen Insolvenzverwalter

BGH, Beschluss vom 09.08.2006 - IX ZB 200/05

Der Insolvenzverwalter ist nicht befugt, Schadensersatzansprüche der Massegläubiger aus § 61 InsO gegen seinen Amtsvorgänger geltend zu machen.*)

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IMRRS 2006, 2487
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verbraucherinsolvenz

BGH, Beschluss vom 19.01.2006 - IX ZB 52/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2486
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Beschwerde bei Ablehnung Antrag Vertagung Gläubigerversammlung

BGH, Beschluss vom 05.04.2006 - IX ZB 144/05

Der Beschluss, mit dem das Insolvenzgericht einen Antrag auf Vertagung der Gläubigerversammlung abgelehnt hat, ist nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.*)

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IMRRS 2006, 2485
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anfechtung Vorpfändung / Hauptpfändung

BGH, Urteil vom 23.03.2006 - IX ZR 116/03

Wird die Vorpfändung früher als drei Monate vor Eingang des Insolvenzantrags ausgebracht, fällt die Hauptpfändung dagegen in den von § 131 InsO erfassten Bereich, richtet sich die Anfechtung insgesamt nach der Vorschrift des § 131 InsO.*)

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IMRRS 2006, 2476
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Auslagen für Bürokosten bei Einsatz eigenen Büropersonals?

BGH, Beschluss vom 13.07.2006 - IX ZB 198/05

Der Insolvenzverwalter, der das eigene Büropersonal einsetzt, um für ein bestimmtes Insolvenzverfahren eine besondere Aufgabe mit zu erledigen, kann die Bürokosten nicht in Höhe der fiktiven Vergütung eines Außenstehenden als Auslagen gegen die Staatskasse geltend machen. Das gilt selbst dann, wenn das Insolvenzgericht die Kosten des Verfahrens gestundet und der Verwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt hat, die dem Personal übertragene Aufgabe der Erfüllung hoheitlich auferlegter Pflichten dient und der Verwalter statt dessen auch einen außenstehenden Dritten mit der Erledigung der Aufgabe hätte beauftragen dürfen.*)

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IMRRS 2006, 2475
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Nachträgliche Besicherung einer Darlehensrückzahlungsforderung

BGH, Urteil vom 01.06.2006 - IX ZR 159/04

1. Der Gläubiger, der für den Fall der nachträglichen Besicherung seine Darlehensrückzahlungsforderung stehen lässt, erbringt damit kein Vermögensopfer, wenn die Forderung im Zeitpunkt der Besicherung nicht mehr durchsetzbar war. Ob andernfalls die Besicherung eine unentgeltliche Leistung im Sinne des Anfechtungsrechts gewesen wäre, bleibt offen.*)

2. Die Besicherung einer fremden Forderung ist nicht deswegen entgeltlich, weil der Sicherungsgeber mit der Gewährung der Sicherheit ein eigenes wirtschaftliches Interesse verfolgt.*)

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IMRRS 2006, 2473
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Überweisung an Sicherungszessionar: Gläubigerbenachteiligung?

BGH, Urteil vom 19.01.2006 - IX ZR 154/03

Hat der spätere Schuldner eine Forderung sicherungshalber an ein Kreditinstitut abgetreten, werden die Insolvenzgläubiger regelmäßig benachteiligt, wenn der Schuldner den zunächst von ihm vereinnahmten Betrag an das Kreditinstitut überweist. Anders verhält es sich, wenn dieses ein Ersatzabsonderungsrecht erworben hat.*)

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IMRRS 2006, 2471
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zur Glaubhaftmachung eines Insolvenzgrundes

BGH, Beschluss vom 13.06.2006 - IX ZB 238/05

1. Befindet sich der Schuldner mit fälligen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen von mehr als sechs Monaten im Rückstand, hat der Gläubiger den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit in der Regel glaubhaft gemacht.*)

2. Nach Antragstellung eingehende Teilzahlungen stellen die Zulässigkeit des Gläubigerantrags unter dem Gesichtspunkt des Insolvenzgrundes nur in Frage, wenn mit ihnen die geschuldeten Zahlungen an die Gesamtheit der Gläubiger im Allgemeinen wieder aufgenommen worden sind.*)

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IMRRS 2006, 2466
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Gläubigerantrag: Schuldner bestreitet und verweigert Auskünfte

BGH, Beschluss vom 13.06.2006 - IX ZB 214/05

1. Hat das Insolvenzgericht den Insolvenzantrag eines Gläubigers als zulässig bewertet und dies aktenkundig gemacht, ist das Gericht dadurch im weiteren Verlauf des Eröffnungsverfahrens nicht von der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen entbunden.*)

2. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Gläubigerantrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wenn der Schuldner den Bestand der Forderung bestreitet und Auskünfte zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im Übrigen verweigert.*)

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IMRRS 2006, 2457
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 10.02.2003 - 8 U 140/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2455
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Bauinsolvenz - Minderung statt Nachbesserung vom Nachunternehmer?

BGH, Urteil vom 10.08.2006 - IX ZR 28/05

Der Insolvenzverwalter kann beim VOB-Bauvertrag in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hauptunternehmers von dem Nachunternehmer Minderung statt Nachbesserung verlangen, wenn dem Bauherrn wegen der Mängel an dem Bauwerk nur eine Insolvenzforderung zusteht.*)

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IMRRS 2006, 2442
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wohnraummietrecht

OLG Rostock, Urteil vom 01.11.2004 - 3 U 166/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2382
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Unentgeltlichkeit e. Leistung des späteren Insolvenzschuldners

BGH, Urteil vom 30.03.2006 - IX ZR 84/05

1. Eine Leistung, die der spätere Insolvenzschuldner zur Tilgung einer Forderung des Leistungsempfängers gegen einen Dritten erbringt, ist unentgeltlich, wenn der Empfänger keine ausgleichende Gegenleistung zu erbringen hat.*)

2. Für die Frage, ob der künftige Insolvenzschuldner eine unentgeltliche Leistung erbracht hat, sind eine entsprechende Leistungsverpflichtung gegenüber einem Dritten oder gegenüber einem Dritten verfolgte wirtschaftliche Interessen oder Vorteile unerheblich.

3. Die Gegenleistung des Empfängers, dessen gegen einen Dritten gerichtete Forderung bezahlt wird, liegt in der Regel darin, dass er eine werthaltige Forderung gegen seinen Schuldner verliert.*)

4. Die Leistung, die der spätere Insolvenzschuldner zur Tilgung einer nicht werthaltigen Forderung des Empfängers gegen einen Dritten erbringt, ist nicht deshalb entgeltlich, weil der Empfänger zu einem früheren Zeitpunkt seinerseits Leistungen an den Dritten erbracht hat, die eine Gegenleistung zu der nun erfüllten Forderung darstellten.*)

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IMRRS 2006, 2361
BauträgerBauträger
Haftet Geschäftsführer für nichtbezahlte Erschließungskosten?

LG Aschaffenburg, Urteil vom 06.07.2006 - 2 S 30/06

Die MaBV-Haftung des Geschäftsführers einer insolventen Bauträger-GmbH entfällt, sobald das Bauvorhaben vollständig fertiggestellt und der Auftraggeber Eigentum und Besitz an der Eigentumswohnung erlangt hat. Noch offene Erschließungskosten, deren Bezahlung die Bauträger-GmbH vertraglich übernommen hat, unterfallen nicht mehr dem Schutzzweck der § 6 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Ziff. 2 MaBV.

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IMRRS 2006, 2352
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Unwirksamkeit von Verfügungen nach Insolvenzeröffnung

BGH, Urteil vom 11.05.2006 - IX ZR 247/03

Hat der Schuldner Forderungen auf Vergütung gegen die kassenärztliche Vereinigung abgetreten oder verpfändet, so ist eine solche Verfügung unwirksam, soweit sie sich auf Ansprüche bezieht, die auf nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbrachten ärztlichen Leistungen beruhen.*)

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IMRRS 2006, 2145
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anspruch zur Tabelle festgestellt: Einklagbarkeit gegen Masse?

BGH, Urteil vom 13.06.2006 - IX ZR 15/04

1. Ein Anspruch, der aufgrund eines rechtskräftigen Feststellungsurteils nach § 180 InsO als Insolvenzforderung zur Tabelle festgestellt worden ist, kann gleichwohl unter Berufung auf § 55 InsO gegen die Masse eingeklagt werden.*)

2. Wird der Anspruch als Masseforderung klageweise geltend gemacht, so kann der Insolvenzverwalter trotz des rechtskräftigen Feststellungsurteils Grund und Höhe des Anspruchs bestreiten. Der Entscheidung über das Nichtbestehen einer zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung im rechtskräftig abgeschlossenen Feststellungsverfahren kommt im Verhältnis zwischen Massegläubiger und Insolvenzverwalter gleichfalls keine Bindungswirkung zu.*)

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IMRRS 2006, 1942
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Rechtliches Interesse des Gläubigers an Insolvenzeröffnung

BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - IX ZB 245/05

1. Ein Gläubiger, dem eine Forderung zusteht und der einen Eröffnungsgrund glaubhaft macht, hat regelmäßig ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.*)

2. Beruht die Forderung des antragstellenden Gläubigers auf einem gegenseitigen Vertrag, entfällt das rechtliche Interesse des Gläubigers an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht im Hinblick auf das Wahlrecht eines künftigen Insolvenzverwalters aus § 103 InsO.*)

3. Hat der antragstellende Gläubiger, dessen Forderung zugleich den Insolvenzgrund bildet, den ihm obliegenden Beweis durch Vorlage eines vollstreckbaren Titels geführt, können Einwendungen des Schuldners gegen die Forderung oder gegen die Vollstreckbarkeit des Titels regelmäßig nur in den für den jeweiligen Einwand vorgesehenen Verfahren geltend gemacht werden.*)

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IMRRS 2006, 1934
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzrecht

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.03.2002 - 8 U 71/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1874
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anforderungen an Amtsermittlungspflicht des Insolvenzgerichts

BGH, Beschluss vom 13.04.2006 - IX ZB 118/04

Zu den Anforderungen an die Amtsermittlungspflicht des Insolvenzgerichts, wenn sich der Schuldner nach einem Gläubigerantrag dem Verfahren zu entziehen sucht.*)

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IMRRS 2006, 1759
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzrecht

OLG Stuttgart, Urteil vom 14.03.2001 - 9 U 88/00

1. Die unentgeltliche Verfügung des Gemeinschuldners kann auch in der Erfüllung oder Übernahme einer fremden Schuld liegen. In diesen Fällen ist eine unentgeltliche Zuwendung gegeben, wenn der Gemeinschuldner eine der beiden genannten Rechtshandlungen vornimmt, ohne dem Schuldner, dem Gläubiger oder einem Dritten hierzu verpflichtet zu sein und wenn der Gemeinschuldner weder die Forderung des Gläubigers, noch einen Abtretungsanspruch hierauf, noch sonst ein Entgelt erwirbt.*)

2. Voraussetzungen eines Rückgewähranspruches des Gemeinschuldners gegen die Bank des Empfängers einer Geldzahlung, dessen Girokonto im Soll geführt wird*)

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IMRRS 2006, 1645
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Ehemaliger Geschäftsführer nicht vertretungsbefugt!

BGH, Beschluss vom 20.07.2006 - IX ZB 274/05

Ein ehemaliger Geschäftsführer ist nicht berechtigt, eine GmbH im Insolvenzverfahren zu vertreten, wenn er die Eröffnung des Insolvenzverfahren über deren Vermögen beantragt und vor Eingang des Insolvenzantrags sein Amt als Geschäftsführer verloren hat.

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IMRRS 2006, 1633
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verfahrensrecht - Insolvenztabelle nicht eingereicht: Keine PKH!

BGH, Beschluss vom 12.07.2006 - II ZR 314/05

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, wenn innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist die geforderte Insolvenztabelle nicht eingereicht wird und die ebenso geforderte Stellungnahme zur Zumutbarkeit der Prozessfinanzierung unterbleibt.

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IMRRS 2006, 1546
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzrecht

KG, Urteil vom 08.09.2003 - 8 U 174/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1544
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wohnraummietrecht

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.09.2003 - 3 U 279/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1527
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Mietrecht

OLG Celle, Beschluss vom 06.10.2003 - 2 W 107/03

1. Die Entscheidung, ein nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner persönlich erlassenes Versäumnisurteil im Hinblick auf §§ 240, 249 ZPO nicht zuzustellen, ist mit der sofortigen Beschwerde analog § 252 ZPO anfechtbar.*)

2. Der Herausgabeanspruch des Vermieters begründet im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters ein Absonderungsrecht i. S. d. § 47 InsO.*)

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IMRRS 2006, 1515
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Rechtsgeschäfte des Verwalters: Wann Masseverbindlichkeit?

OLG Celle, Urteil vom 06.07.2006 - 6 U 29/06

1. Die Veräußerung von Vorbehaltsware und Einziehung abgetretener Forderungen durch den Insolvenzverwalter kann eine sonstige Masseverbindlichkeit im Sinne von § 55 Nr. 1 InsO und nicht nur eine Insolvenzforderung begründen.*)

2. Dies setzt aber voraus, dass durch eine Handlung des Insolvenzverwalters nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Masseverbindlichkeit begründet worden ist.*)

3. Insoweit trifft den jeweiligen Gläubiger die Darlegungs- und Beweislast für die Handlung des Insolvenzverwalters - und zwar dafür, dass der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entweder Eigentum der Klägerin verarbeitet und veräußert oder eine der Klägerin zustehende Forderung eingezogen hat.*)

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IMRRS 2006, 1510
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 09.03.2006 - IX ZB 83/05

Eine Beschwerdeentscheidung, die bei unstreitigen Zahlenständen aus dem Zusammenhang erkennen lässt, dass sich der Schuldner gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen wendet, lässt sowohl das Beschwerdeziel als auch der maßgebliche Sachverhalt, über den entschieden wird, noch hinreichend erkennen.*)

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IMRRS 2006, 1490
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Pfändung mithaftender Mieten

BGH, Beschluss vom 13.07.2006 - IX ZB 301/04

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners ist die Pfändung mithaftender Mieten oder Pachten durch absonderungsberechtigte Grund­ pfandgläubiger nicht mehr zulässig.*)

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IMRRS 2006, 1446
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Beschränkung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

BGH, Beschluss vom 13.07.2006 - IX ZB 104/05

1. Auch nach der Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung durch die Verordnung vom 4. Oktober 2004 werden Gegenstände mit Aus- und Absonderungsrechten bei der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nur berücksichtigt, wenn dieser sich in erheblichem Umfang damit befasst hat. Ein nur "nennenswerter" Umfang genügt nicht.*)

2. Die erhebliche Befassung mit fremden oder mit Gegenständen, die wertausschöpfend belastet sind, schlägt sich nach altem wie nach neuem Vergütungsrecht nicht bei der Berechnungsgrundlage nieder, sondern führt zu einem Zuschlag zur Regelvergütung (Bestätigung von BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 256/04, WM 2006, 530).*)

3. Besteht das Vermögen des Schuldners, auf welches sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters bezieht, nur aus schuldnerfremden oder wertausschöpfend belasteten Gegenständen, stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter die ungekürzte Mindestvergütung und die auf diesen Betrag bezogene Auslagenpauschale zu.*)

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IMRRS 2006, 1435
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verfahrensrecht

OLG Köln, Beschluss vom 06.09.1999 - 2 W 163/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1433
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.1999 - 22 U 59/99

1. Wenn der Sequester eines Baumarktbetreibers sich mit dem Vermieter der Geschäftsräume über eine Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Höhe des bisherigen Mietzinses einigt, nachdem der Sequester mitgeteilt hat, die dazu erforderlichen Mittel aus der Fortführung des Warenverkaufs erwirtschaften zu wollen, billigt der Vermieter damit die Veräußerung der seinem Vermieterpfandrecht unterliegenden Waren, selbst wenn er dem zunächst nach § 560 Satz 1 BGB widersprochen hatte, so daß eine Schadenersatzpflicht des Sequesters wegen Verletzung des Vermieterpfandrechts ausscheidet.*)

2. Der Vermieter, der gegenüber dem Konkursverwalter ein Absonderungsrecht am Veräußerungserlös von Waren, die seinem Vermieterpfandrecht unterlagen, geltend macht, muß zu den Eigentumsverhältnissen an den Waren im einzelnen vortragen; eine insoweit bestehende Auskunftspflicht des Konkursverwalters kann dieser regelmäßig dadurch abwehren, daß er dem Vermieter Einsicht in die Geschäftsunterlagen anbietet.*)

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IMRRS 2006, 1380
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Insolvenzreife und Kredit- bzw. Überlassungsunwürdigkeit

BGH, Urteil vom 03.04.2006 - II ZR 332/05

Insolvenzreife einerseits und Kredit- bzw. Überlassungsunwürdigkeit andererseits sind eigenständige, in ihren Anwendungsvoraussetzungen voneinander unabhängige Tatbestände der Krise im Sinne des Eigenkapitalersatzrechts.*)

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IMRRS 2006, 1379
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Voraussetzung zum Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung

BGH, Beschluss vom 05.04.2006 - IX ZB 50/05

1. Ein zulässiger Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung während der Laufzeit der Abtretungserklärung setzt voraus, dass der Insolvenzgläubiger nicht nur die Obliegenheitsverletzung des Schuldners, sondern auch eine darauf beruhende Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger glaubhaft macht; Letzteres liegt vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung eine konkret messbare Schlechterstellung der Gläubiger wahrscheinlich ist.*)

2. Übt der Schuldner neben seiner abhängigen Beschäftigung eine selbständige Tätigkeit aus, aus der er lediglich Verluste erwirtschaftet, sind die Insolvenzgläubiger nicht beeinträchtigt, wenn der Schuldner keine Möglichkeit hat, anstelle der selbständigen Tätigkeit ein weiteres Arbeitsverhältnis einzugehen.*)

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IMRRS 2006, 1376
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Abgrenzung von Altmasse- zu Neumasseverbindlichkeiten

BGH, Urteil vom 13.04.2006 - IX ZR 22/05

1. Für die Abgrenzung von Altmasseverbindlichkeiten zu Neumasseverbindlichkeiten im Sinne von § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO ist ausschließlich der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Masseverbindlichkeit begründet worden ist; auf den Entstehungsgrund der Forderung kommt es nicht an.*)

2. Ist die Insolvenzmasse unzulänglich, hat die Berichtigung der Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) absoluten Vorrang vor dem Ausgleich der Neumasseverbindlichkeiten.*)

3. Konkurrieren im massearmen Insolvenzverfahren die im ersten Rang zu berichtigenden Kosten mit den im zweiten Rang zu berichtigenden Neumasseverbindlichkeiten, gelten die zu § 210 InsO entwickelten Rechtsgrundsätze in diesem Verhältnis entsprechend.*)

4. Reicht die neu zu erwirtschaftende Insolvenzmasse nicht aus, den Neumassegläubiger unter vorrangiger Berichtigung der Kosten des Insolvenzverfahrens zu befriedigen, fehlt der hierauf gerichteten Zahlungsklage des Neumassegläubigers das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (Ergänzung von BGHZ 154, 358).*)

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IMRRS 2006, 1357
ImmobilienImmobilien
Verfügungsbefugnis bei Anordnung d. vorläufigen Vermögensverwaltung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.03.2005 - 20 W 307/04

1. In der Auflassung liegt in der Regel die Ermächtigung zur Weiterveräußerung auch ohne vorherige Eintragung des Auflassungsempfängers.*)

2. Eine stillschweigende Bestimmung im Sinn des § 16 Abs. 2 GBO ist auf Grund des rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs anzunehmen zwischen dem Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung und einer zur Finanzierung des Erwerbs bewilligten Grundschuld.*)

3. Die Verfügungsbefugnis eines Bewilligenden muss bis zum Vollzug der Eintragung vorliegen, was vom Grundbuchamt ungeachtet des formellen Konsensprinzips zu überprüfen ist.*)

4. Die Anordnung nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO, dass die Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, hat die Wirkung eines allgemeinen Verfügungsverbotes.*)

5. Die Schutzwirkung des § 878 BGB setzt voraus, dass alle materiell-rechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen, insbesondere die Genehmigungen Dritter, vor Eintritt der Verfügungsbeschränkung bereits vorliegen.*)

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IMRRS 2006, 1348
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Gerichtszuständigkeit f. weitere Anträge nach Wohnsitzverlegung

BGH, Beschluss vom 02.03.2006 - IX ZB 192/04

Das Gericht eines Mitgliedstaats, in dessen Gebiet der Schuldner bei Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat, ist auch für weitere Eröffnungsanträge zuständig, die nach der Verlegung des Mittelpunktes der hauptsächlichen Interessen des Schuldners in einen anderen Mitgliedstaat, aber vor rechtskräftiger Erledigung des Erstantrags bei ihm eingehen.*)

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IMRRS 2006, 1329
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Einrede der kapitalersetzenden Nutzungsüberlassung

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.07.2006 - 3 U 220/05

1. Die Einrede der kapitalersetzenden Nutzungsüberlassung steht dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der Gesellschaft gegenüber dem Insolvenzverwalter über das Vermögen des Gesellschafters nicht zu (Fortführung BGH Urteil vom 7. Dezember 1998 - II ZR 382/96 = BGHZ 140,147; BGH, Urteil vom 31. 1. 2000 - II ZR 309/98: NZG 2000, 371).

2. Hatte der Schuldner als Vermieter einer Immobilie oder von Räumen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen über die Mietforderung für die spätere Zeit durch eine wie eine rechtsgeschäftliche Stundungsabrede wirkende kapitalersetzenden Nutzungsüberlassung verfügt, dann ist diese Verfügung nur wirksam, soweit sie sich auf die Miete für den zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonat bezieht, vgl. § 110 I InsO (Fortführung BGH Urteil vom 7. Dezember 1998 - II ZR 382/96 = BGHZ 140,147; BGH, Urteil vom 31. 1. 2000 - II ZR 309/98: NZG 2000, 371).

3. Ist der Mieter ohne Rücksicht auf den weiteren bestehenden Mietvertrag endgültig, ausgezogen und hat keine Miete mehr gezahlt und vermietet der Vermieter daraufhin das Mietobjekt zu einem niedrigeren Mietzins weiter, der dem erzielbaren Marktpreis entspricht, so bleibt der Mieter verpflichtet, die Mietdifferenz zu zahlen (Anschluss an BGH-Urteil vom 31.03.1993 – XII ZR 198/91 = BGHZ 122, 163; Urteil vom 22.12.1999 – XII ZR 339/97 = NJW 2000, 1105).

4. Der Vermieter muss sich in diesem Fall auf die geltend gemachte vertragliche Miete diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er durch die Weitervermietung der Mietsache erlangt hat (Anschluss an BGH-Urteil vom 31.03.1993 – XII ZR 198/91 = BGHZ 122, 163; Urteil vom 22.12.1999 – XII ZR 339/97 = NJW 2000, 1105).

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IMRRS 2006, 1325
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt verliert Wettlauf der Fälligkeiten!

OLG München, Urteil vom 26.01.2005 - 27 U 252/04

Machen Wohnungseigentümer einen ihnen vom Insolvenzverwalter über das Vermögen des Bauträgers abgetretenen Schadensersatzanspruch gegen einen Architekten geltend, kann der Architekt gegen diesen Anspruch nicht wirksam mit einem erst über zwei Jahre nach Klagezustellung fällig gewordenen Honoraranspruch gegen den Auftraggeber, der aus einem anderen Bauvorhaben stammt, aufrechnen.

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IMRRS 2006, 1319
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Insolvenzfähigkeit der WEG-Gemeinschaft?

LG Dresden, Beschluss vom 15.05.2006 - 5 T 105/06

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist auch unter Berücksichtigung ihrer Teilrechtsfähigkeit nicht insolvenzfähig.*)

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IMRRS 2006, 1307
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Aufrechnung durch Mieter gegenüber Zwangsverwalter

OLG Rostock, Beschluss vom 20.01.2006 - 3 U 154/05

1. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 26. 3. 2003 - VIII ZR 333/02, NJW 2003, 2320) rückt der Zwangsverwalter insofern in die Vermieterpflichten ein, als er auch für einen Abrechnungszeitraum, der vor seiner Bestellung liegt, über die Nebenkosten abzurechnen und ein etwaiges Guthaben auch dann an den Mieter auszukehren hat, wenn dieser die Vorauszahlungen noch an den Vermieter geleistet hat.

2. Insbesondere ist unerheblich, ob der Mieter den Zwangsverwalter auf Auszahlung des Guthabens gerichtlich in Anspruch nimmt oder ob er sich gegen die Mietzahlungsklage des Zwangsverwalters mit der Aufrechnung verteidigt. In beiden Konstellationen ist entscheidungserheblich, ob der Zwangsverwalter die Auszahlung des Nebenkostenguthabens aus der von ihm verwalteten Masse an den Mieter schuldet.

3. Der Mieter ist gehindert, gegen die laufenden Mietzahlungen mit Ansprüchen aufzurechnen, die vor Anordnung der Zwangsverwaltung bzw. vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vermieters entstanden sind.

4. Der Anspruch des Mieters auf Rückerstattung überzahlter Betriebskosten wird erst mit Rechnungslegung fällig.

5. Der Mieter kann auch dann den Zwangsverwalter auf Betriebskostenrückzahlung in Anspruch nehmen, wenn die Anordnung der Zwangsverwaltung und der Zugang der Abrechnung beim Mieter zeitlich zusammenfallen.

6. Der Zwangsverwalter hat den Grundsätzen des BGH-Urteils vom 26.03.2003 folgend die Vermieterpflichten jedenfalls dann zu erfüllen, wenn die Zwangsverwaltung vor Abrechnungsreife eingetreten ist.

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IMRRS 2006, 1297
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Klage auf Feststellung d. Forderungsgrundes durch Gläubige

BGH, Urteil vom 18.05.2006 - IX ZR 187/04

1. Widerspricht der Schuldner der rechtlichen Einordnung einer als "Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" zur Tabelle angemeldeten, bereits durch einen Vollstreckungsbescheid rechtskräftig titulierten Forderung, so kann der Gläubiger Klage auf Feststellung des Forderungsgrundes erheben.*)

2. Ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid bindet das Gericht des Feststellungsprozesses auch dann nicht, wenn er auf eine Anspruchsgrundlage Bezug nimmt, die eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung voraussetzt.*)

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IMRRS 2006, 1280
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Aufrechnung des Insolvenzgläubigers mit abgetretenem Anspruch

BGH, Urteil vom 09.02.2006 - IX ZR 121/03

Der Gläubiger, der gegenüber der Forderung des Schuldners aus einem gegenseitigen Vertrag mit einem abgetretenen Anspruch aufrechnet, der aus einem gegenseitigen Vertrag des Zedenten mit dem Schuldner stammt, hat die Aufrechnungslage inkongruent erlangt.*)

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IMRRS 2006, 1272
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anfechtung: "Werthaltigmachen" abgetretener Werklohnforderung

OLG Dresden, Urteil vom 13.10.2005 - 13 U 2364/04

Zur insolvenzrechtlichen Anfechtbarkeit des "Werthaltigmachens" einer sicherungszedierten Werklohnforderung während der kritischen Zeit.*)

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IMRRS 2006, 1268
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anwaltsgebühren fällig bei Beendigung der Angelegenheit

BGH, Urteil vom 13.04.2006 - IX ZR 158/05

1. Ist eine Angelegenheit beendigt, sind die dafür verdienten Anwaltsgebühren fällig, selbst wenn der Auftrag - der auch noch andere Angelegenheiten umfasst - insgesamt noch nicht erledigt ist. Ein Vorschussanspruch besteht insoweit nicht mehr.

2. Soweit an einen Rechtsanwalt Vorschusszahlungen in einer abgeschlossenen Angelegenheit erfolgen, für die bereits der Vergütungsanspruch fällig geworden, jedoch nicht geltend gemacht ist, sind die Leistungen inkongruent.

3. Erbringt ein Rechtsanwalt Vorleistungen, die der inzwischen in der Krise befindliche Mandant mehr als 30 Tage später vergütet, handelt es sich nicht mehr um ein anfechtungsrechtlich privilegiertes Bargeschäft.

4. Hat der insolvente Mandant durch die Gewährung von Vorschüssen vorgeleistet, gilt für das Vorliegen eines Bargeschäfts derselbe Maßstab wie bei einer Vorleistung des Rechtsanwalts.

5. Wird ein Insolvenzeröffnungsantrag mit der Bitte eingereicht, das Insolvenzgericht möge dessen Bearbeitung noch kurzfristig zurückstellen, ist er dennoch bereits mit der Einreichung wirksam gestellt.*)

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IMRRS 2006, 1176
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Rechtsbeschwerde gegen zweifach begründete Entscheidung?

BGH, Beschluss vom 30.03.2006 - IX ZB 171/04

Hat das Beschwerdegericht die sofortige Beschwerde gegen einen Eröffnungsbeschluss als unzulässig verworfen und hilfsweise deren Begründetheit verneint, ist die Rechtsbeschwerde nur zulässig, wenn hinsichtlich beider Begründungen die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO dargelegt werden.*)

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IMRRS 2006, 1172
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenz d. nicht verwaltenden Ehegatten: Anteil am Gesamtgut

BGH, Beschluss vom 04.05.2006 - IX ZB 285/04

1. In der Insolvenz des nicht verwaltenden Ehegatten gehört dessen Anteil am Gesamtgut nicht zur Insolvenzmasse.*)

2. Der verwaltende Ehegatte kann im Insolvenzverfahren des nicht verwaltenden die Gegenstände des Gesamtguts aussondern.*)

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IMRRS 2006, 1151
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Schriftliche Erklärung d. Schuldners auch in öffentl. Urkunde?

BGH, Beschluss vom 09.03.2006 - IX ZB 19/05

Eine schriftliche Erklärung des Schuldners liegt auch dann vor, wenn eine Urkundsperson dessen Erklärungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit in einer öffentlichen Urkunde niederlegt.*)

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