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Sachgebiet: Insolvenzrecht

2274 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2020

IMRRS 2020, 0251
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Gutgläubiger Grundstückserwerb im vorläufigen Insolvenzverfahren?

OLG Köln, Beschluss vom 28.10.2019 - 2 Wx 298/19

Auch nach der Anordnung des Insolvenzgerichts, dass der Schuldner über Gegenstände seines Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen darf, kann das Eigentum an einem vom Schuldner gleichwohl ohne Zustimmung veräußerten Grundstück gutgläubig erworben werden, wenn zu dem Zeitpunkt der Eintragung des Eigentümerwechsels die Verfügungsbeschränkung entgegen § 23 Abs. 3, § 32 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht im Grundbuch eingetragen ist.

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IMRRS 2020, 0250
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Gutgläubiger Grundstückserwerb im vorläufigen Insolvenzverfahren?

OLG Köln, Beschluss vom 28.10.2019 - 2 Wx 297/19

Auch nach der Anordnung des Insolvenzgerichts, dass der Schuldner über Gegenstände seines Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen darf, kann das Eigentum an einem vom Schuldner gleichwohl ohne Zustimmung veräußerten Grundstück gutgläubig erworben werden, wenn zu dem Zeitpunkt der Eintragung des Eigentümerwechsels die Verfügungsbeschränkung entgegen § 23 Abs. 3, § 32 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht im Grundbuch eingetragen ist.

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IMRRS 2020, 0249
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Gutgläubiger Grundstückserwerb im vorläufigen Insolvenzverfahren?

OLG Köln, Beschluss vom 28.10.2019 - 2 Wx 296/19

Auch nach der Anordnung des Insolvenzgerichts, dass der Schuldner über Gegenstände seines Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen darf, kann das Eigentum an einem vom Schuldner gleichwohl ohne Zustimmung veräußerten Grundstück gutgläubig erworben werden, wenn zu dem Zeitpunkt der Eintragung des Eigentümerwechsels die Verfügungsbeschränkung entgegen § 23 Abs. 3, § 32 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht im Grundbuch eingetragen ist.

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IMRRS 2020, 0159
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vergütung des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei ist keine Masseverbindlichkeit

BGH, Urteil vom 28.11.2019 - IX ZR 239/18

1. Die Ansprüche des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei auf Vergütung für seine Tätigkeit stellen keine Masseverbindlichkeiten dar.*)

2. Bürgerlich-rechtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kanzleiabwickler und dem ehemaligen Rechtsanwalt bestehen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Rechtsanwalts nicht zu Lasten der Masse fort, soweit der ehemalige Rechtsanwalt als Auftraggeber anzusehen ist.*)

3. Ein Dienstvertrag des Schuldners, der kein Dauerschuldverhältnis begründet, besteht nicht mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Dies gilt auch für Anwaltsverträge.*)

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Online seit 2019

IMRRS 2019, 1485
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Nachhaftung des Schuldners für vom Insolvenzverwalter nicht erfüllte Masseverbindlichkeiten

BFH, Urteil vom 02.04.2019 - IX R 21/17

1. Der Insolvenzschuldner erzielt die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn der Insolvenzverwalter die vom Schuldner als Vermieter begründeten Mietverträge erfüllt.*)

2. Wird die Einkommensteuer erstmals nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens festgesetzt, ist der Steuerbescheid dem vormaligen Insolvenzschuldner als Inhaltsadressat bekannt zu geben; eine Bekanntgabe an den vormaligen Insolvenzverwalter kommt nicht mehr in Betracht.*)

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IMRRS 2019, 1442
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Auch vorläufiger Insolvenzverwalter kann mehr oder weniger als den Regelsatz erhalten

BGH, Beschluss vom 17.10.2019 - IX ZB 5/18

Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gilt § 3 InsVV entsprechend (§ 10 InsVV), auch wenn der Festsetzung die durch das Gesetz vom 15.07.2013 (BGBl. I S. 2379) geänderten Normen zu Grunde zu legen sind.*)

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IMRRS 2019, 1336
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Kaufpreisrentenansprüche unterliegen Pfändungsschutz!

BGH, Beschluss vom 12.09.2019 - IX ZB 56/18

Kaufpreisrentenansprüche, die der Schuldner durch vertragliche Vereinbarung als Abfindung für die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen vor Insolvenzeröffnung erworben hat, werden von dem Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte erfasst.*)

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IMRRS 2019, 1302
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Jede Verkürzung der Aktivmasse ist eine Gläubigerbenachteiligung!

BGH, Urteil vom 17.10.2019 - IX ZR 215/16

Die gesamtschuldnerische Haftung einer vom Schuldner abgespaltenen Gesellschaft nach § 133 UmwG steht der gläubigerbenachteiligenden Wirkung von Zahlungen aus dem Vermögen des Schuldners nicht entgegen.*)

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IMRRS 2019, 1301
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Auch Kaufpreisraten unterliegen dem Pfändungsschutz

BGH, Beschluss vom 26.09.2019 - IX ZB 21/19

Kaufpreisraten stellen sonstige Einkünfte im Sinne der Pfändungsschutzvorschriften dar.*)

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IMRRS 2019, 1275
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Wann hat der Anfechtungsgegner Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz?

BGH, Urteil vom 19.09.2019 - IX ZR 148/18

1. Handelt der Schuldner bei einem bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausch mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, weil er fortlaufend unrentabel arbeitet und deshalb auch der Austausch gleichwertiger Leistungen keinen Nutzen für die Gläubiger erwarten lässt, kann eine Kenntnis des Anfechtungsgegners von seinem Benachteiligungsvorsatz regelmäßig nur dann angenommen werden, wenn dieser von der fehlenden Rentabilität weiß.*)

2. Die Darlegungs- und Beweislast für diese Kenntnis des Anfechtungsgegners trifft den anfechtenden Insolvenzverwalter.*)

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IMRRS 2019, 1185
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Für delegierte Arbeiten gibt´s keinen Vergütungszuschlag!

BGH, Beschluss vom 12.09.2019 - IX ZB 1/17

Überträgt der Insolvenzverwalter eine ihm obliegende Aufgabe, die ein Verwalter ohne volljuristische Ausbildung nicht lösen kann, einem Rechtsanwalt und entnimmt er die dadurch entstehenden Auslagen der Insolvenzmasse, ist bei der Entscheidung über einen beantragten Zuschlag zur Vergütung zu berücksichtigen, dass dem Verwalter im Umfang der Delegation kein Mehraufwand entstanden ist.*)

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IMRRS 2019, 1176
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Wann erhält der Insolvenzverwalter einen Zuschlag zu seiner Vergütung?

BGH, Beschluss vom 12.09.2019 - IX ZB 65/18

1. Wird der vorläufige Insolvenzverwalter im Rahmen des ihm zustehenden Aufgabenkreises in erheblichem Umfang zur Vorbereitung einer Sanierung tätig, ist der damit verbundene Mehraufwand im Rahmen eines Zuschlags zu vergüten.*)

2. Der Tatrichter kann einen Mehraufwand für arbeitsrechtliche Sonderaufgaben und Insolvenzgeldvorfinanzierung im Rahmen der Bemessung des Zuschlags für die Unternehmensfortführung berücksichtigen.*)

3. Die Zahl der Arbeitnehmer eines schuldnerischen Unternehmens rechtfertigt für sich genommen keinen Zuschlag für arbeitsrechtliche Sonderaufgaben.*)

4. Ein erheblicher Mehraufwand für die Insolvenzgeldvorfinanzierung kann sich aus den notwendigen Abläufen bei einer großen Zahl von Arbeitnehmern ergeben*)

5. Ein erheblicher Mehraufwand des (vorläufigen) Insolvenzverwalters für arbeitsrechtliche Sonderaufgaben oder Insolvenzgeldvorfinanzierung wird regelmäßig nicht durch eine höhere Berechnungsgrundlage aufgefangen.*)

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IMRRS 2019, 0945
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Die Hoffnung stirbt zuletzt!

BGH, Urteil vom 18.07.2019 - IX ZR 258/18

Erbringt ein Schuldner, der seine Zahlungsunfähigkeit kennt, eine Leistung in der berechtigten Annahme, dadurch eine Gegenleistung in sein Vermögen zu veranlassen, kann ihm eine gleichwohl eingetretene Gläubigerbenachteiligung nicht bewusst geworden sein, auch wenn die Voraussetzungen eines bargeschäftsähnlichen Leistungsaustauschs nicht gegeben sind.*)

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IMRRS 2019, 0651
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Werklohn vollständig gezahlt: Verwalter steht kein Wahlrecht zu!

BGH, Urteil vom 16.05.2019 - IX ZR 44/18

1. Der Insolvenzverwalter kann nur dann die Erfüllung eines gegenseitigen Vertrages verlangen oder die Erfüllung ablehnen, wenn im Zeitpunkt der Eröffnung im Synallagma stehende Hauptleistungspflichten ganz oder teilweise ausstanden.*)

2. Dem Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmers steht kein Recht zur Erfüllungswahl oder Ablehnung der Erfüllung zu, wenn der Besteller den Werklohn vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vollständig gezahlt hatte und nur die Abnahme der vom Unternehmer verweigerten Mängelbeseitigungsarbeiten ausstand.*)

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IMRRS 2019, 0575
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Keine Gläubigerbenachteiligung bei Vermieterpfandrecht

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.10.2018 - 4 U 30/18

1. Das Vermieterpfandrecht begründet gem.§ 50 Abs. 1 InsO in der Insolvenz des Schuldners ein insolvenzfestes Absonderungsrecht.

2. Für die Entstehung und den Fortbestand des Ersatzabsonderungsrechts kommt es darauf an, dass die Gegenleistung in dem Schuldnervermögen noch unterscheidbar vorhanden ist. Die notwendige Unterscheidbarkeit ist beim bargeldlosen Zahlungsverkehr gegeben, solange und soweit nach einer Kontogutschrift noch ein den Absonderungsbetrag deckender "Bodensatz", d. h. ein entsprechender positiver Kontensaldo, auf dem Konto vorhanden ist.

3. Eine Befriedigung, die ein Gläubiger aufgrund eines insolvenzfesten Absonderungsrechts erlangt, benachteiligt die Gesamtheit der Gläubiger nicht.

4. Eine objektive Gläubigerbenachteiligung liegt nicht vor, wenn der Schuldner ein Absonderungsrecht durch Zahlung des Betrages ablöst, den der Absonderungsberechtigte durch Verwertung des Sicherungsgutes hätte erzielen können, und kommt auch nicht in Betracht, wenn der Käufer des belasteten Gegenstands einen dem Wert des Absonderungsrechts entsprechenden Kaufpreis unmittelbar an den Absonderungsberechtigten zahlt.

5. Eine objektive Gläubigerbenachteiligung kommt aber auch dann nicht in Betracht, wenn die von dem Schuldner an den Gläubiger geleistete Zahlung ein an dem Kontoguthaben des Schuldners bestehendes Ersatzabsonderungsrecht des Gläubigers abgelöst hat.

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IMRRS 2019, 0489
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wann sind Mietschuld Altmasse- und wann Neumasseschulden?

OLG Zweibrücken, Urteil vom 10.04.2019 - 1 U 101/17

1. Ansprüche des Vermieters unbeweglicher Gegenstände stellen in der Zeit nach Insolvenzeröffnung Masseverbindlichkeiten dar. Mietschulden vor Anzeige der Masseunzulänglichkeit sind Altmasseschulden. Mietschulden danach sind Neumasseschulden mit Tilgungsvorrang, wenn ihre Entstehung dem Insolvenzverwalter zugerechnet werden kann, weil er von dem ihm zustehenden Kündigungsrecht nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt Gebrauch gemacht hat oder die Mietsache nutzt, obwohl er dies pflichtgemäß hätte verhindern können. Verbindlichkeiten, deren Entstehen der Verwalter nicht ausweichen kann, sind Altmasseverbindlichkeiten. Weist der Insolvenzverwalter nach, dass die Masse auch zur Begleichung der Neumasseverbindlichkeiten nicht ausreicht, werden sie wie Altmasseschulden behandelt.*)

2. Ein Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf Ersatz der Wiederherstellungskosten bei Beschädigung eines Grundstücksbestandteils (hier eingebaute Verkaufstheke), sondern nur der Wertminderung des Grundstücks.*)

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IMRRS 2019, 0424
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Mietkaution unterliegt Insolvenzbeschlag!

BGH, Beschluss vom 21.02.2019 - IX ZB 7/17

1. Der Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters gehört nicht zu den sonstigen, von ihm selbst erwirtschafteten Einkünften.*)

2. Allein der Umstand, dass der Mieter ein Mietkautionsguthaben zur Rückzahlung eines Darlehens benötigt, das ihm zur Finanzierung der Mietsicherheit für ein neues Mietverhältnis gewährt worden ist, begründet keine sittenwidrige Härte des Insolvenzbeschlags.*)

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IMRRS 2019, 0319
ZwangsverwaltungZwangsverwaltung
Anspruch auf Auszahlung des Überschusses ist abtretbar und pfändbar!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.11.2018 - 12 W 15/18

Der schuldrechtliche Anspruch des Schuldners auf Auszahlung des Überschusses nach Aufhebung der Zwangsverwaltung wegen Antragsrücknahme ist nach den allgemeinen Vorschriften abtretbar und pfändbar. Da der Anspruch auf Auszahlung des Überschusses erst mit der Aufhebung des Verfahrens durch gerichtlichen Beschluss entsteht, handelt es sich um die Vorausabtretung eines künftigen Anspruchs. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann der Abtretungsempfänger an dem Anspruch auf Auszahlung des Überschusses aus der Zwangsverwaltung gemäß § 91 Abs. 1 InsO kein Recht erwerben, weil er bis zur Aufhebung des Zwangsverwaltungsverfahrens noch keine gesicherte Rechtsposition innehat.*)

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IMRRS 2019, 0294
GewerberaummieteGewerberaummiete
Einrichtung nicht entfernet = Vorenhalten der Mietsache?

KG, Urteil vom 25.02.2019 - 8 U 6/18

1. Macht der Insolvenzverwalter nach Eintritt der Insolvenz des Mieters von der Ausübung des Wegnahmerechts des Mieters gemäß § 539 BGB Gebrauch, so ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Mietsache Masseverbindlichkeit, da der Insolvenzverwalter den Zustand des Mietgegenstands durch eigene Handlungen i.S.v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO verändert hat.*)

2. Der Umstand, dass der Mieter Einrichtungen in der Mietsache nicht entfernt, kann der Annahme einer Rückgabe dann entgegenstehen und damit eine Vorenthaltung i.S.v. § 546a BGB begründen, wenn wegen des Belassens der Einrichtungen nur eine teilweise Räumung des Mietobjekts anzunehmen ist (hier: Entfernung einer Leichtbaumetallhalle ohne Beseitigung der Fundamente).*)

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IMRRS 2019, 0237
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Baukostenzuschuss in der Insolvenz des Vermieters noch wirksam?

OLG Frankfurt, Urteil vom 05.12.2018 - 4 U 17/18

Die Vereinbarung einer Vorleistung des Mieters, die der Finanzierung der Herstellung oder Instandsetzung des angemieteten Gebäudes dient (Baukostenzuschuss) und dadurch zu einer Erhöhung des Werts des Mietobjektes führt, ist in der Insolvenz des Vermieters als Vorausverfügung über die Mieten über den Zeitraum von § 110 Abs. 1 InsO hinaus wirksam, wenn die Werterhöhung der Masse zugutekommt.

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Online seit 2018

IMRRS 2018, 1336
SteuerrechtSteuerrecht
Auswirkung der englischen Restschuldbefreiung auf Abgabenfestsetzung

VG Greifswald, Urteil vom 20.06.2018 - 3 A 1365/16 HGW

1. Den gegen die Vollstreckbarkeit einer bestandskräftigen Abgabenfestsetzung erhobenen Einwand der Erlangung der Restschuldbefreiung kann der Abgabenschuldner im Wege der Feststellungsklage nach § 43 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geltend machen.*)

2. Eine solche Feststellungsklage ist gegen den Rechtsträger Vollstreckungsbehörde zu richten.*)

3. Eine nach der Verodnung (EU) Nr. 2015/848 im Inland anzuerkennende mitgliedstaatliche Restschuldbefreiung stellt je nach den ihr vom Recht des Eröffnungsstaates beigelegten Rechtswirkungen ein der Vollstreckung entgegenstehendes Vollstreckungshindernis dar.*)

4. Das nationale Gericht ist unter der Verordnung (EU) Nr. 2015/848 grundsätzlich daran gehindert, die Bejahung der internationalen Zuständigkeit des mitgliedstaatlichen Eröffnungsgerichts nachzuprüfen.*)

5. Ein Mangel in der Annahme der internationalen Zuständigkeit durch ein mitgliedstaatliches Gericht begründet für sich genommen noch keinen der Anerkennung der Entscheidung im Inland entgegenstehenden Verstoß gegen den nationalen ordre-public im Sinne von Art. 33 Verordnung (EU) Nr. 2015/848. Dieser Mangel ist nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 2015/848 vor den Gerichten des Eröffnungsstaates geltend zu machen.*)

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IMRRS 2018, 1270
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Mietbeitrittsvereinbarung nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

BGH, Urteil vom 11.10.2018 - IX ZR 217/17

Der einem Gläubiger zur Zeit der Insolvenzeröffnung zustehende Anspruch auf Abschluss eines Vertrages mit dem Schuldner stellt eine Insolvenzforderung dar. Diese kann nur mit dem geschätzten Wert des Anspruchs zur Tabelle angemeldet werden.*)

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IMRRS 2018, 1500
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 27.09.2018 - IX ZB 19/18

vom
27. September 2018
in dem Insolvenzverfahren
Nachschlagewerk: ja BGHZ: neinBGHR: ja
ZPO § 850i Abs. 1 Satz 1 Fall 2
Einkünfte des Schuldners sind auch dann eigenständig erwirtschaftet, wenn er vor Insolvenzeröffnung mit Erbbaurechten belastete Grundstücke geerbt hat und daraus im laufenden Insolvenzverfahren Erbbauzinsen erhält.

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IMRRS 2018, 1135
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Keine Aufrechnung mit Mietvorauszahlungen

BGH, Beschluss vom 19.07.2018 - IX ZR 212/17

1. Soll der Mieter den geleisteten Baukostenzuschuss abwohnen, so ist im Allgemeinen eine Mietvorauszahlung gewollt.

2. Als Baukostenzuschuss geleistete Mietvorauszahlungen muss der Insolvenzverwalter gegen sich gelten lassen.

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IMRRS 2018, 0810
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Verjährungshöchsfristen für Haftung des Insolvenzverwalters?

BGH, Beschluss vom 21.06.2018 - IX ZR 171/16

Die Verjährungshöchstfristen des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind auf Schadensersatzansprüche wegen einer Pflichtverletzung des Insolvenzverwalters nicht anwendbar.*)

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IMRRS 2018, 0672
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Genossenschaft muss Auseinandersetzungsguthaben an Insolvenzverwalter auszahlen

BGH, Urteil vom 26.04.2018 - IX ZR 56/17

1. Eine Wohnungsgenossenschaft kann sich gegenüber dem Insolvenzverwalter, der die Mitgliedschaft des Schuldners in der Wohnungsgenossenschaft wirksam gekündigt hat, nicht auf eine Satzungsbestimmung berufen, nach der der Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens erst ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Nutzungsverhältnisses oder der Rückgabe des Nutzungsobjekts besteht, wenn dadurch eine Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens tatsächlich ausgeschlossen wird, ohne dass dies durch schützenswerte Interessen der Genossenschaft oder des Schuldners gerechtfertigt ist.*)

2. In diesen Fällen scheidet bei einer vor Inkrafttreten des § 67c GenG ausgesprochenen Kündigung eine geltungserhaltende Reduktion der Satzungsbestimmung auf einen noch zulässigen Umfang regelmäßig aus.*)




IMRRS 2018, 0499
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Wem gegenüber ist die Rücknahme einer Forderungsanmeldung zu erklären?

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.03.2018 - 3 U 49/16

Die Rücknahme der Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle kann nach Durchführung des Prüfungstermins und Niederlegung der Tabelle bei dem Insolvenzgericht wirksam nicht mehr gegenüber dem Verwalter, sondern nur noch gegenüber dem Insolvenzgericht erklärt werden.

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IMRRS 2018, 0471
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Übertragung der Rechtsstellung als Zwischenmieter = unentgeltliche Leistung?

BGH, Urteil vom 01.03.2018 - IX ZR 207/15

Überträgt der spätere Insolvenzschuldner seine vertragliche Rechtsstellung als Zwischenmieter auf einen Dritten, kann dies als unentgeltliche Leistung anfechtbar sein, wenn die vom Dritten übernommenen Pflichten keine die erlangten Rechte ausgleichende Gegenleistung darstellen.*)

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IMRRS 2018, 0347
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzverwalter gibt Mietsache nicht heraus: Entschädigung = Miete als Masseverbindlichkeit

OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.01.2018 - 5 U 5/17

1. Teilen eine GmbH als bisherige Mieterin und eine neu gegründete GmbH unter gemeinsamem Briefkopf dem Vermieter mit, dass sein bisheriger Vertragspartner künftig unter dem Namen der neu gegründeten GmbH "firmiere", so kann dies als Vereinbarung einer Vertragsübernahme zwischen bisherigem und neuem Mieter auszulegen sein. Die notwendige Genehmigung der Vertragsübernahme durch den Vermieter, die kein echtes Erklärungsbewusstsein erfordert, kann dann darin liegen, dass dieser der gleichzeitig geäußerten Bitte, bei Erteilung von Rechnungen künftig die neue "Firmierung" zu beachten, entspricht.*)

2. Beantwortet der Insolvenzverwalter die Anfrage des Vermieters, ob die Mietsache nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter genutzt werde, dahin, dass er bis zum Eingreifen einer angedachten Auffanglösung "als Insolvenzverwalter für die Verträge verantwortlich" bleibe, so ist diese Erklärung aus Sicht eines objektiven Empfängers als Erfüllungswahl anzusehen.*)

3. Kommt der Insolvenzverwalter seiner Pflicht zur Herausgabe der Mietsache nicht nach, kann der Vermieter entsprechend § 546a BGB für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete - als Masseverbindlichkeit - verlangen.




IMRRS 2018, 0110
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Anzeige der Masseunzulänglichkeit hemmt die Verjährung nicht!

BGH, Urteil vom 14.12.2017 - IX ZR 118/17

1. Die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter führt nicht dazu, dass die Verjährung von Altmasseverbindlichkeiten gehemmt wird.*)

2. Die Parteien können auch dann ein die Verjährung hemmendes Stillhalteabkommen vereinbaren, wenn der Insolvenzverwalter sich aufgrund der Anzeige der Masseunzulänglichkeit auf ein gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht berufen kann. In diesem Fall genügt es für ein Stillhalteabkommen nicht, wenn der Gläubiger Hinweise auf das nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit bestehende Leistungsverweigerungsrecht unwidersprochen hinnimmt.*)

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IMRRS 2017, 1736
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Verrechnungsabreden in der Vermieterinsolvenz nicht insolvenzfest

AG Hamburg-Harburg, Urteil vom 11.10.2017 - 647 C 544/16

1. Vereinbaren die Mietvertragsparteien, dass Forderungen der Mieter während eines bestimmten Zeitraums mit der Miete verrechnet werden sollen, handelt es sich dabei um eine Vorausverfügung i.S.d. § 110 InsO.

2. Die Verrechnungsabrede ist bei Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Vermieters nur für den Zeitraum des § 110 Abs. 1 InsO wirksam.

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Online seit 2017

IMRRS 2017, 1556
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
IVR

LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 24.05.2017 - 13 T 20/16

(Ohne)

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IMRRS 2017, 1430
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Pflichtverletzung im eröffneten Verfahren: Vergütungsanspruch verwirkt?

BGH, Beschluss vom 21.09.2017 - IX ZB 28/14

Der vorläufige Insolvenzverwalter verwirkt seinen Vergütungsanspruch in der Regel nicht durch Pflichtverletzungen, die er als Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren begeht.*)

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IMRRS 2017, 1421
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Freihändige Verwertung eines lastenfreien Grundstücks?

BGH, Beschluss vom 21.09.2017 - IX ZB 84/16

1. Im Beschwerdeverfahren ist die Kammer nicht befugt, selbst über die Übertragung eines in die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters fallenden Beschwerdeverfahrens zu entscheiden.*)

2. Verwertet der Insolvenzverwalter ein lastenfreies Grundstück freihändig, kommt ein Zuschlag nur in Betracht, wenn die Verwertungstätigkeit über die üblichen mit der Veräußerung eines Grundstücks verbundenen Tätigkeiten in erheblichem Maß hinausgeht.*)

3. Ein Zuschlag für Erschwernisse bei der Informationsbeschaffung kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn die Informationsbeschaffung beim Schuldner dadurch erheblich erschwert wird, dass die bisherigen Organe des Schuldners ausgeschieden und von ihnen keine Informationen mehr zu erhalten sind, der neue Geschäftsführer keine Kenntnisse hat, auf Kenntnisse der Beschäftigten nicht zurückgegriffen werden kann und eine ausreichende Information anhand der Geschäftsunterlagen nicht möglich ist.*)

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IMRRS 2017, 1773
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung

BGH, Urteil vom 07.09.2017 - IX ZR 71/16

Der mit der Durchsetzung einer Forderung beauftragte Rechtsanwalt kann verpflichtet sein, den Mandanten auf die insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit freiwilliger Zahlungen des Schuldners und das hiermit verbundene Ausfallrisiko hinzuweisen. (Rn. 12)*)

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IMRRS 2017, 1308
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Unterfällt ein Baukostenzuschuss § 110 InsO?

AG Dortmund, Urteil vom 29.08.2017 - 425 C 7634/16

1. Nach § 110 InsO ist eine Verfügung des Schuldners über die Miet- und Pachtforderung für eine spätere Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur wirksam, wenn sie sich auf die Miete oder Pacht für den zurzeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonat bezieht. Eine Verfügung ist insbesondere die Einziehung der Miete.

2. Ob auch ein Baukostenzuschuss hierunter fällt, kann offenbleiben.

3. Denn hierfür wäre auf jeden Fall erforderlich, dass der Mieter den Baukostenzuschuss aus dem eigenen Vermögen geleistet hat.

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IMRRS 2017, 1125
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
IVR

LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 24.02.2017 - 12 O 62/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2017, 0829
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Bei Bestellung Umstände verschwiegen: Insolvenzverwalter ist zu entlassen

BGH, Beschluss vom 04.05.2017 - IX ZB 102/15

Ein Insolvenzverwalter ist zu entlassen, wenn nachträglich bekannt wird, dass er im Zuge seiner Bestellung vorsätzlich Umstände verschwiegen hat, die geeignet waren, ernsthafte Zweifel an seiner Unabhängigkeit zu begründen, und eine Bestellung zum Verwalter nicht zuließen.*)

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IMRRS 2017, 0624
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Massezuflüsse erhöhen die Vergütung des Insolvenzverwalters!

BGH, Beschluss vom 06.04.2017 - IX ZB 3/16

Massezuflüsse zwischen dem Vollzug der Schlussverteilung und der Beendigung des Insolvenzverfahrens erhöhen die Berechnungsgrundlage der Vergütung des Insolvenzverwalters. Konnten sie bei der bereits erfolgten Festsetzung der Vergütung noch nicht berücksichtigt werden, kann der Insolvenzverwalter eine ergänzende Festsetzung beantragen.*)

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IMRRS 2017, 0616
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Nach Enthaftungserklärung: Kaution gehört dem Mieter!

BGH, Beschluss vom 16.03.2017 - IX ZB 45/15

Gibt der Insolvenzverwalter für das Wohnraummietverhältnis des Schuldners eine Enthaftungserklärung ab, wird der Anspruch des Schuldners auf Rückzahlung einer die gesetzlich zulässige Höhe nicht übersteigenden Mietkaution vom Insolvenzbeschlag frei.*)

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IMRRS 2017, 0209
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Anwendbarkeit des Rechts des Staats der Verfahrenseröffnung auf Einzelvollstreckungsmaßnahme eines anderen Mitgliedstaats

EuGH, Urteil vom 09.11.2016 - Rs. C-212/15

1. Art. 4 Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 ist dahin auszulegen, dass nationale Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, die in Bezug auf einen Gläubiger, der nicht an diesem Verfahren teilgenommen hat, die Verwirkung des Rechts, seine Forderung geltend zu machen, oder die Aussetzung der Zwangsvollstreckung einer solchen Forderung in einem anderen Mitgliedstaat vorsehen, in seinen Anwendungsbereich fallen.*)

2. Der steuerliche Charakter der Forderung, die in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden im Wege der Zwangsvollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem das Insolvenzverfahren eröffnet wird, geltend gemacht wird, hat keine Auswirkung auf die Beantwortung der ersten Vorlagefrage.*)

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IMRRS 2017, 1776
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Berichtigung der Insolvenztabelle verweigert: Rechtsmittel?

BGH, Beschluss vom 24.11.2016 - IX ZB 4/15

Die Ablehnung des Antrags auf Berichtigung der Insolvenztabelle ist nur mit der befristeten Rechtspflegererinnerung und nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.*)

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Online seit 2016

IMRRS 2016, 1532
ProzessualesProzessuales
Wer trotz Aufforderung zur Stellungnahme schweigt, stimmt zu!

OLG München, Beschluss vom 24.08.2015 - 9 U 2024/08

1. Ein Berichtigungsanspruch setzt voraus, dass ein unrichtiges Rubrum vorliegt, also das richterlich Erklärte vom richterlich Gewollten abweicht.

2. Schweigen ist ebenso wie eine ausdrückliche Prozesserklärung auslegungsfähig, wenn dem Schweigenden bewusst ist, dass von ihm noch eine Erklärung erwartet wird. Dies ist der Fall, wenn das Gericht eine Verfügung erlässt und zur Stellungnahme auffordert.

3. Ob eine Partei den Prozess selbst führen darf oder ob diese Kompetenz auf den Insolvenzverwalter übergegangen ist, hat das Gericht als Rechtsfrage von Amts wegen zu prüfen.

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IMRRS 2016, 1366
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Kaution ist nach Enthaftungserklärung an insolventen Mieter auszuzahlen!

LG Berlin, Urteil vom 21.04.2016 - 19 T 27/16

1. Gibt der Insolvenzverwalter eines Wohnungsmieters die Enthaftungserklärung nach § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO ab, so erhält der Mieter mit deren Wirksamwerden die volle Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Mietverhältnis zurück.

2. Der Rückzahlungsanspruch für eine vom Mieter vor Insolvenzeröffnung geleistete Kaution geht mit Wirksamwerden der Enthaftungserklärung auf den Mieter über und verbleibt nicht bei der Insolvenzmasse.

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IMRRS 2016, 0670
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzplan: Gläubiger erhalten trotz Ausschlussklauseln die Planquote

BAG, Urteil vom 19.11.2015 - 6 AZR 559/14

1. Eine Klausel in einem Insolvenzplan, nach der Insolvenzgläubiger, die ihre Forderung angemeldet, aber nach Bestreiten durch den Insolvenzverwalter nicht innerhalb einer im Plan näher bestimmten Ausschlussfrist im Klagewege verfolgt haben, bei der Verteilung nicht berücksichtigt werden, lässt den Anspruch der Gläubiger materiell-rechtlich unberührt, wenn die Frist versäumt wird.

2. Die Gläubiger, die die Frist versäumt haben, können die Planquote nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens mit einer Leistungsklage gegenüber dem Schuldner durchsetzen.

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IMRRS 2016, 0783
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Kündigung wegen Insolvenz: § 8 Abs. 2 VOB/B ist mit InsO vereinbar!

BGH, Urteil vom 07.04.2016 - VII ZR 56/15

1. Die in einen Bauvertrag einbezogenen Regelungen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 Fall 2 i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B (2009) sind nicht gemäß § 134 BGB wegen Verstoßes gegen §§ 103, 119 InsO unwirksam.*)

2. Die von einem Auftraggeber in einem Bauvertrag gestellten Regelungen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 Fall 2 i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B (2009) sind nicht gemäß § 307 Abs. 1, 2 BGB wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam.*)

3. Eine Vereinbarung, nach der die Auftragnehmerin eines Bauvertrags zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von zehn Prozent der Auftragssumme verpflichtet ist, weicht nicht vom gesetzlichen Leitbild des § 632a Abs. 3 Satz 1 BGB ab.*)

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IMRRS 2016, 0775
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzfeste Rückführung eines Darlehens durch Zwangsverwaltung?

OLG Naumburg, Urteil vom 13.01.2016 - 5 U 139/15

1. Die gesetzliche Erstreckung eines Grundpfandrechts auf Mietforderungen des belasteten Grundstücks führt nicht ipso iure zur Insolvenzfestigkeit der eingezogenen Mieten. Erst durch die Anordnung der Zwangsverwaltung erstarkt die bis dahin nur potentiell bestehende Haftung eines Grundpfandrechts, verbunden mit der Folge, dass Mietforderungen insolvenzfest durch den Sicherungsnehmer des Grundpfandrechts vereinnahmt werden können.

2. Für die Frage, ob die Voraussetzungen der Anfechtbarkeit einer Sicherungszession (hier über Mietforderungen) durch den Insolvenzverwalter gegeben sind, ist im Falle der Abtretung künftiger (Miet-)Forderungen darauf abzustellen ist, wann die (Miet-)Forderungen entstanden sind.

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IMRRS 2016, 0789
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Streit um die Zugehörigkeit einer Forderung zur Masse: Prozeßgericht zuständig

BGH, Beschluss vom 07.04.2016 - IX ZB 89/15

Der Streit zwischen Schuldner und Verwalter über die Zugehörigkeit einer Forderung zur Masse ist vor dem Prozessgericht und nicht vor dem Insolvenzgericht auszutragen.*)

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IMRRS 2016, 0744
ProzessualesProzessuales
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens in der Insolvenz sind Kosten des Rechtsstreits!

OLG München, Beschluss vom 15.04.2016 - 11 W 641/16

1. Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens, nach dessen Beendigung der Antragsteller insolvent wurde, gehören zu den Kosten des Rechtsstreits, wenn der Insolvenzverwalter im Anschluss Klage erhoben hat.

2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn bezüglich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens vor der Insolvenz noch keine verbindliche Kostenentscheidung ergangen war.

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IMRRS 2016, 0682
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung aus Eigentümergrundschuld?

BGH, Urteil vom 24.03.2016 - IX ZR 259/13

1. Gehört eine Eigentümergrundschuld zur Masse, kann der Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Grundstückseigentümers aus ihr die Zwangsvollstreckung zum Zwecke der Befriedigung betreiben (Anschluss an BGHZ 103, 30).*)

2. Die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete schuldrechtliche Verpflichtung, eine Grundschuld nicht zu revalutieren und sie nicht zu übertragen, hindert den Insolvenzverwalter nicht, die Grundschuld zu verwerten.*)

3. Der vertragliche, ungesicherte Anspruch eines Gläubigers, Grundschulden nicht zu revalutieren und sie nicht zu übertragen, verwandelt sich in der Insolvenz des Grundstückseigentümers nicht in einen Bereicherungsanspruch gegen die Masse, wenn die Grundschulden als Eigentümergrundschulden in die Masse fallen und später infolge des Erwerbs des Grundstücks durch den Gläubiger zu Fremdgrundschulden werden.*)

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