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Sachgebiet: Insolvenzrecht

2274 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IMRRS 2009, 0241
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 08.01.2009 - IX ZB 95/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0240
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 08.01.2009 - IX ZR 1/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0239
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 08.01.2009 - IX ZR 30/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0236
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 08.01.2009 - IX ZR 55/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0235
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 08.01.2009 - IX ZR 91/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0234
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 08.01.2009 - IX ZB 80/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0233
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 08.01.2009 - IX ZR 31/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0232
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 08.01.2009 - IX ZB 161/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0229
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Aufhebung der Verfahrenskostenstundung bei falschen Angaben?

BGH, Beschluss vom 08.01.2009 - IX ZB 167/08

1. Auch unvollständige Angaben des Schuldners, die ein falsches Gesamtbild vermitteln, können zur Aufhebung der Verfahrenskostenstundung führen.*)

2. Eine Aufhebung der Verfahrenskostenstundung wegen fehlerhafter oder unvollständiger Angaben setzt voraus, dass diese für die Stundungsbewilligung ursächlich waren.*)

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IMRRS 2009, 0228
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Ab wann gelten Obliegenheiten des Schuldners?

BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - IX ZB 249/07

Die Obliegenheiten des Schuldners gemäß § 295 InsO gelten ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Ankündigung der Restschuldbefreiung.*)

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IMRRS 2009, 0226
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Restschuldbefreiungsversagung wegen Nichtvorlage von Unterlagen

BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - IX ZB 197/07

Zur Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtvorlage zur Fertigung der Steuererklärung benötigter Unterlagen.*)

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IMRRS 2009, 0222
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Vollstreckungsschutz?

BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - V ZB 57/08

Der Schuldner ist auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen befugt, in einem Verfahren über die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden Grundstücks Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO wegen einer Suizidgefahr für sich oder einen nahen Angehörigen zu beantragen.*)

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IMRRS 2009, 0212
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Schuldnerwiderspruch gg. Forderungsanmeldung:Feststellungsklage

BGH, Urteil vom 18.12.2008 - IX ZR 124/08

1. Die Feststellungsklage des Gläubigers zur Beseitigung eines Widerspruchs des Schuldners gegen die Anmeldung einer Forderung als solche auf Grund einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ist nicht an die Einhaltung einer Klagefrist gebunden.*)

2. Der (beschränkte) Widerspruch des Schuldners gegen die Anmeldung einer Forderung als solche auf Grund einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung kann ohne Befristung im Wege einer negativen Feststellungsklage weiterverfolgt werden.*)

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IMRRS 2009, 0202
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Strafrecht - Eingehungsbetrug durch Werkvertragsabschluss

KG, Urteil vom 21.11.2008 - 7 U 47/08

1. Wer einen Auftrag zur Durchführung von Renovierungsarbeiten erteilt, muss in der Lage sein, die Werklohnforderung bei Fälligkeit zu bezahlen. Verfügt der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht über die dafür notwendigen finanziellen Mittel und kann er sie sich später auch nicht beschaffen, macht er sich eines Eingehungsbetruges schuldig.*)

2. Zinsen und Kosten, die im Zusammenhang mit einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung entstehen, nehmen grundsätzlich an der Restschuldbefreiung teil und fallen daher nicht unter § 302 Nr. 1 InsO.*)

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IMRRS 2009, 0173
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - IX ZR 182/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0172
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 21.02.2008 - IX ZB 96/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0171
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 09.11.2006 - IX ZB 158/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0170
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 12.10.2006 - IX ZB 33/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0169
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 18.01.2007 - IX ZR 196/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0168
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Urteil vom 20.11.2008 - IX ZR 188/07

Weiß der Gläubiger, dass der Schuldner nicht in der Lage ist oder voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit im wesentlichen zu erfüllen, so weiß er in der Regel auch, dass dessen Rechtshandlung die Gläubiger benachteiligt.*)

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IMRRS 2009, 0167
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 04.12.2008 - IX ZB 166/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0166
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 23.10.2008 - IX ZB 7/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0165
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Urteil vom 04.12.2008 - IX ZR 201/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0164
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 02.12.2008 - IX ZB 203/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0163
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 20.11.2008 - IX ZR 189/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0162
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 20.11.2008 - IX ZA 37/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0161
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZR 26/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0160
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - IX ZB 273/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0159
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gericht und Anwalt machen denselben Fehler: Anwalt haftet!

BGH, Urteil vom 18.12.2008 - IX ZR 179/07

Unterlässt es der Berufungsanwalt, auf ein die Rechtsauffassung seines Mandanten stützendes Urteil des Bundesgerichtshofs hinzuweisen, und verliert der Mandant deshalb den Prozess, wird der Zurechnungszusammenhang zwischen dem Anwaltsfehler und dem dadurch entstandenen Schaden nicht deshalb unterbrochen, weil auch das Gericht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs übersehen hat.*)

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IMRRS 2009, 0158
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 19.11.2008 - IX ZB 181/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0157
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZB 255/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0156
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 04.12.2008 - IX ZR 223/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0155
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 16.12.2008 - IX ZR 72/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0154
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 04.12.2008 - IX ZR 188/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0150
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Insolvenz: Gegen wen richtet sich Anspruch auf Vorkaufsrecht?

BGH, Urteil vom 17.12.2008 - VIII ZR 13/08

Tritt der Mieter in Ausübung seines Vorkaufsrechts (§ 577 Abs. 1 BGB) in den vom Vermieter geschlossenen Kaufvertrag über ein unter Zwangsverwaltung stehendes Mietobjekt ein, so richtet sich der Eigentumsverschaffungsanspruch des Mieters aus diesem Kaufvertrag gegen den Vermieter und nicht gegen den Zwangsverwalter. Dem Mieter steht in einem solchen Fall gegenüber dem Anspruch des Zwangsverwalters auf Zahlung der Miete (§ 535 BGB, § 152 ZVG) ein Zurückbehaltungsrecht wegen des gegen den Vermieter gerichteten Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an der Mietwohnung nicht zu.*)

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IMRRS 2009, 0149
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 02.01.2009 - IX ZB 269/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0148
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Urteil vom 04.12.2008 - IX ZR 200/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0146
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - IX ZB 114/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0145
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 16.12.2008 - IX ZR 246/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0144
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 02.12.2008 - IX ZR 59/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0143
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - IX ZR 47/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0142
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 04.12.2008 - IX ZR 166/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0141
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Urteil vom 04.12.2008 - IX ZR 218/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0137
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZR 216/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0134
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Urteil vom 04.12.2008 - IX ZR 220/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0133
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 04.12.2008 - IX ZB 200/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0132
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 03.12.2008 - IX ZA 47/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0130
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 16.12.2008 - IX ZR 174/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0094
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Bindungswirkung des Tabelleneintrags

BGH, Urteil vom 11.12.2008 - IX ZR 156/07

1. Der Insolvenzverwalter hat bei einer Abschlagsverteilung alle zur Tabelle festgestellten Forderungen uneingeschränkt zu berücksichtigen. Der Tabelleneintrag löst für den Insolvenzverwalter nur dann keine Bindungswirkung aus, wenn er gegen eine eingetragene Forderung mit einer Vollstreckungsgegenklage vorgeht.*)

2. Sofern Zahlungen von Mithaftenden des Schuldners nicht zur vollen Befriedigung eines Insolvenzgläubigers geführt haben, nimmt dieser mit dem vollen Berücksichtigungsbetrag am Insolvenzverfahren teil.*)

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IMRRS 2009, 0093
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verfahrensrecht - Unterbrechung des Verfahrens wegen Insolvenzeröffnung

BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZB 232/08

Wird nach Einreichung der Klage bei Gericht, aber noch vor Zustellung an den Beklagten das Insolvenzverfahren über dessen Vermögen eröffnet, findet eine Unterbrechung des Rechtsstreits nicht statt.*)

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