Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
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Online seit 2009
IMRRS 2009, 0731
LG Hamburg, Urteil vom 06.02.2009 - 317 S 106/07
Der Wohnungsverwalter muss trotz Pflichtverletzung seines Verwaltervertrags - Schadensersatzansprüche gegen Mieter sind verjährt - nicht haften, wenn der Mieter insolvent wird.

IMRRS 2009, 0720

BGH, Beschluss vom 05.03.2009 - IX ZB 141/08
Der die Restschuldbefreiung ausschließende Versagungsgrund der Verschwendung liegt ohne Hinzutreten besonderer Unwertmerkmale nicht vor, wenn der Schuldner nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einzelne Gläubiger befriedigt.*)

IMRRS 2009, 0715

BGH, Beschluss vom 19.02.2009 - IX ZR 22/07
Eine Rechtshandlung des Schuldners liegt auch dann vor, wenn der Schuldner der anwesenden Vollziehungsperson zur Vermeidung eines - mangels pfändbarer Gegenstände voraussichtlich erfolglosen - Pfändungsversuchs einen Scheck über den geforderten Betrag übergibt.*)

IMRRS 2009, 0713

BGH, Urteil vom 22.01.2009 - IX ZR 66/07
Tritt der durch eine Vormerkung gesicherte Käufer nach Zahlung des Kaufpreises wegen eines Rechtsmangels von dem Grundstückskaufvertrag zurück und wird danach ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Verkäufers eröffnet, kann der Insolvenzverwalter von dem Käufer Bewilligung der Löschung der Vormerkung verlangen, ohne an ihn den Kaufpreis aus der Masse erstatten zu müssen.*)

IMRRS 2009, 0683

OLG Hamburg, Urteil vom 24.04.2008 - 4 U 152/07
Im Fall der Fortsetzung des bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters bestehenden Mietverhältnisses nach § 108 InsO wird das Recht des Vermieters zu bestimmen, ob eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vertragsgemäß erhaltene Mietsicherheit zur Tilgung von Schulden des Mieters aus dem Mietvertrag eingesetzt und welche Schuld des Mieter durch Verrechnung getilgt werden soll, nicht beseitigt oder eingeschränkt.

IMRRS 2009, 0651

BGH, Beschluss vom 12.02.2009 - IX ZB 158/08
Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung kann nicht auf von anderen Versagungsantragstellern vorgebrachte Gründe gestützt werden, die sich der Beschwerdeführer im Schlusstermin nicht wenigstens hilfsweise zu eigen gemacht hatte.*)

IMRRS 2009, 0648

BGH, Beschluss vom 12.02.2009 - IX ZB 215/08
Der geschäftsführende Mehrheitsgesellschafter einer GmbH übt auch dann eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Vorschriften über das Verbraucherinsolvenzverfahren aus, wenn die GmbH persönlich haftende Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG ist.*)

IMRRS 2009, 0623

BGH, Beschluss vom 29.01.2009 - III ZB 88/07
1. Ein nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ergangener, auf eine Leistung gerichteter Schiedsspruch kann als bloße Feststellung zur Insolvenztabelle auszulegen sein, wenn aufgrund der Entscheidungsgründe feststeht, dass die zuerkannte Forderung nur ein Recht auf insolvenzmäßige Befriedigung verschaffen sollte und es sich bei ihr nicht um eine Masseforderung handeln kann.*)
2. Ein (inländischer) Schiedsspruch, der eine Insolvenzforderung feststellt, die nicht zuvor in gleicher Weise nach Grund und Betrag zur Insolvenztabelle angemeldet wurde, verstößt gegen den ordre public interne.*)
3. Für einen inländischen Schiedsspruch gilt grundsätzlich der ordre public interne.*)

IMRRS 2009, 0622

BGH, Urteil vom 18.12.2008 - IX ZR 79/07
Hat der Käufer für ein mit einer Zwangshypothek belastetes Betriebsgrundstück auch unter Berücksichtigung der Übernahme dieser dinglichen Belastung eine nicht annähernd dem Verkehrswert entsprechende Zahlung zu erbringen und räumt er hinsichtlich der Differenz zwischen seiner Zahlungspflicht und dem Verkehrswert dem Verkäufer ein entgeltliches, auf den dem Verkehrswert entsprechenden Kaufpreis angerechnetes Nutzungsrecht höchstpersönlicher, unübertragbarer Art ein, kann die einen dringenden Liquiditätsbedarf des Verkäufers nahe legende, zu Lasten seiner Gläubiger wirkende Vertragsgestaltung ein Indiz für eine Kenntnis des Käufers sowohl von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Verkäufers und als auch der Gläubigerbenachteiligung bilden.*)

IMRRS 2009, 0606

OLG Celle, Beschluss vom 23.02.2009 - 7 W 2/09
Liegt gegen den Schuldner ein rechtskräftiger Titel ohne die konkrete Feststellung (Attribut) vor, dass die Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung stammt, und meldet der Gläubiger die Forderung zur Tabelle mit diesem Attribut an, kann einer negativen Feststellungsklage des Schuldners gemäß § 184 Abs. 2 InsO ein Rechtsschutzbedürfnis und damit die Erfolgsaussicht nicht abgesprochen werden.*)

IMRRS 2009, 0602

BGH, Urteil vom 18.12.2008 - IX ZR 192/07
Zahlungen, die auf einem von einem Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter oder Treuhänder eingerichtetes Anderkonto eingehen, fallen weder in das Schuldnervermögen noch in die Masse, sondern stehen ausschließlich dem Anwalt zu.*)

IMRRS 2009, 0601

BGH, Urteil vom 19.02.2009 - IX ZR 62/08
1. Weiß ein Arbeitnehmer, dem der Arbeitgeber in der Krise noch Zahlungen auf rückständige Lohnforderungen erbringt, dass der Arbeitgeber außerdem noch anderen Arbeitnehmern Lohn schuldig ist, rechtfertigt allein diese Kenntnis nicht den Schluss auf die Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung des Arbeitgebers.*)
2. Ist der Gläubiger ein Arbeitnehmer des Schuldners ohne Einblick in die Liquiditäts- oder Zahlungslage des Unternehmens, trifft ihn in der ihm bekannten Krise insoweit keine Erkundigungspflicht.*)

IMRRS 2009, 0600

BGH, Beschluss vom 05.02.2009 - IX ZB 187/08
Lehnt das Insolvenzgericht den Antrag eines einzelnen Insolvenzgläubigers auf Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters ab, ist der Insolvenzgläubiger auch dann nicht beschwerdeberechtigt, wenn er die Prüfung und Durchsetzung eines auf Ersatz eines Gesamtschadens gerichteten Anspruchs erreichen will.*)

IMRRS 2009, 0566

BGH, Beschluss vom 05.02.2009 - IX ZB 230/07
1. Dem Insolvenzverwalter steht ein Beschwerderecht gegen die Versagung der Bestätigung des Insolvenzplans nicht zu.*)
2. Die Vorschriften über die Feststellung der Forderungen der Insolvenzgläubiger können in einem Insolvenzplan nicht abbedungen werden.*)

IMRRS 2009, 0565

BGH, Beschluss vom 05.02.2009 - IX ZB 185/08
Das Bestreiten eines im Schlusstermin schlüssig dargelegten Versagungsgrundes kann nach Aufhebung des Termins nicht mehr nachgeholt werden.*)

IMRRS 2009, 0560

BGH, Urteil vom 26.01.2009 - II ZR 213/07
1. Auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die weder eine natürliche Person noch eine Gesellschaft als Gesellschafter hat, bei der ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, ist § 129 a HGB a.F. entsprechend anzuwenden, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft vor Inkrafttreten des MoMiG (BGBl. I S. 2026) am 1. November 2008 eröffnet wurde.*)
2. Wird ein Gesellschafterdarlehen durch "Stehenlassen" in der Krise der Gesellschaft in funktionales Eigenkapital umqualifiziert und steht fest, dass der Gesellschafter, dem die Gesellschaft für dieses Darlehen eine Sicherheit eingeräumt hat, seine - vom Gesetz in der Insolvenz der Gesellschaft zurückgestufte - Darlehensrückzahlungsforderung dauerhaft nicht mehr durchsetzen kann, ist er wegen Wegfalls des Sicherungszwecks auf Verlangen der Gesellschaft zur Freigabe der Sicherheit verpflichtet (vgl. Sen.Urt. v. 27. November 2000 - II ZR 179/99, ZIP 2001, 115).*)

IMRRS 2009, 0552

OLG Jena, Urteil vom 31.07.2008 - 1 U 381/07
Verspricht ein Hauptauftraggeber, der Formkaufmann im Sinne des § 6 Abs. 1 HGB ist, gegenüber einem die Bauarbeiten koordinierenden Bauleiter, dass er in jedem Fall die Leistungen der Nachunternehmer am Bauvorhaben in voller Höhe vergüten und er dafür eintreten werde, dass für die Zahlung der Werklohnforderung eingestanden wird, begründet dies einen eigenständigen Anspruch auf Zahlung für den Nachunternehmer.

IMRRS 2009, 0547

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2008 - 24 U 51/08
1. Die "Kündigungssperre" des Insolvenzverfahrens wirkt auch, wenn die schriftliche Kündigung des "Mietkaufs (Leasingvertrag) vor Stellung des Antrags auf Eröffnung des Inolvenzverfahrens abgesandt worden ist, aber dem Leasingnehmer erst nach dem Eingang des Antrags bei Gericht zugeht.*)
2. Bei einem "Mietkauf" gebührt der Mehrerlös aus der Verwertung des Mietobjekts dem Mietkäufer, wenn alle Ansprüche des Mietverkäufers befriedigt sind und danach das Eigentum an der Sache auf den Mietkäufer übergehen sollte.*)

IMRRS 2009, 0540

BGH, Beschluss vom 15.01.2009 - IX ZR 237/07
Eine vor Insolvenzeröffnung von dem Schuldner an einen Nichtberechtigten erbrachte Leistung kann nach Insolvenzeröffnung von dem Berechtigten genehmigt werden, um bei dem Nichtberechtigten Rückgriff zu nehmen.*)

IMRRS 2009, 0533

BGH, Urteil vom 15.01.2009 - IX ZR 56/08
Hat das Insolvenzgericht, sachverständig beraten, den antragstellenden Gläubiger dahin beschieden, es werde den Antrag ablehnen, weil die Masse voraussichtlich nicht ausreiche, die Kosten des Verfahrens zu decken, der Gläubiger könne dies aber durch Leistung eines Kostenvorschusses abwenden, kann dem Gläubiger wegen des von ihm daraufhin erbrachten Vorschusses ein Ersatzanspruch auch dann zustehen, wenn das Insolvenzgericht verfahrensfehlerhaft die tatsächlichen Grundlagen seiner Prognoseentscheidung nicht hinreichend ermittelt hatte.*)

IMRRS 2009, 0527

LG Dortmund, Urteil vom 30.01.2009 - 5 O 297/08
Klagt ein Insolvenzverwalter streitige Vergütungsansprüche eines Bauunternehmers ein, muss er dem Gegner die Prozesskosten nicht erstatten, wenn er nach Beweisaufnahme den Prozess verliert.

IMRRS 2009, 0509

BGH, Urteil vom 22.01.2009 - IX ZR 3/08
1. Die ordnungsgemäße Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren setzt die schlüssige Darlegung des Lebenssachverhalts voraus, aus dem der Gläubiger seinen Zahlungsanspruch herleitet. Handelt es sich um die Sammelanmeldung einer Mehrzahl von Forderungen, ist der Darlegungslast für jede Einzelforderung zu genügen.*)
2. Entspricht die Anmeldung einer Forderung nicht den zu beachtenden Mindestanforderungen oder wird der Forderungsgrund nach der Anmeldung ausgetauscht, erfordert die Zulässigkeit der Forderungsfeststellungsklage sowohl eine Neuanmeldung als auch die Durchführung eines hierauf bezogenen Prüfungstermins.*)

IMRRS 2009, 0508

BGH, Beschluss vom 08.01.2009 - IX ZB 73/08
Die Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners setzt eine konkrete Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger nicht voraus.*)

IMRRS 2009, 0506

BGH, Beschluss vom 22.01.2009 - IX ZR 235/08
Der Streitwert einer Klage, mit der die Feststellung begehrt wird, eine angemeldete Forderung beruhe auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, bemisst sich nicht nach dem Nennwert der Forderung. Maßgeblich sind vielmehr die späteren Vollstreckungsaussichten des Insolvenzgläubigers nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung. Wenn diese als nur zu gering anzusehen sind, kann ein Abschlag von 75 Prozent des Nennwerts der Forderung angemessen sein.*)

IMRRS 2009, 0492

BGH, Urteil vom 08.01.2009 - IX ZR 217/07
Eine Genossenschaft kann am Anspruch eines Genossen auf Auszahlung des künftigen Auseinandersetzungsguthabens nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen kein Pfandrecht mehr erwerben, wenn die Entstehung des verpfändeten Anspruchs von rechtsgeschäftlichen Erklärungen der Beteiligten abhängt (Erweiterung von BGHZ 160, 1 ).*)

IMRRS 2009, 0442

BGH, Beschluss vom 06.03.2007 - X ZR 58/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0431

BGH, Beschluss vom 13.12.2007 - V ZB 101/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0430

BGH, Beschluss vom 13.12.2007 - V ZB 102/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0421

BGH, Urteil vom 18.12.2008 - IX ZR 12/05
Telefonische Mitteilungen eines Steuerberaters können einen Auskunftsvertrag begründen.*)

IMRRS 2009, 0269

BGH, Beschluss vom 10.07.2008 - IX ZR 52/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0268

BGH, Beschluss vom 17.07.2008 - IX ZB 165/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0267

BGH, Beschluss vom 09.10.2008 - IX ZR 134/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0265

BGH, Beschluss vom 20.11.2008 - IX ZB 87/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0264

BGH, Beschluss vom 23.03.2006 - IX ZR 214/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0260

BGH, Beschluss vom 21.02.2008 - IX ZR 44/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0259

BGH, Beschluss vom 26.04.2007 - IX ZB 35/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0257

BGH, Beschluss vom 06.07.2006 - IX ZR 166/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0256

BGH, Beschluss vom 10.07.2008 - IX ZR 172/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0255

BGH, Beschluss vom 20.03.2008 - IX ZB 68/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0254

BGH, Beschluss vom 30.07.2008 - IX ZA 8/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0253

BGH, Beschluss vom 11.01.2007 - IX ZR 17/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0252

BGH, Beschluss vom 22.08.2008 - IX ZB 194/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0251

BGH, Beschluss vom 06.04.2006 - IX ZR 238/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0250

BGH, Beschluss vom 12.10.2006 - IX ZA 30/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0249

BGH, Beschluss vom 15.11.2007 - IX ZA 4/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0248

BGH, Beschluss vom 13.07.2006 - IX ZB 66/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0247

BGH, Beschluss vom 12.07.2007 - IX ZB 32/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0246

BGH, Beschluss vom 18.09.2008 - IX ZB 240/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0245

BGH, Beschluss vom 04.05.2006 - IX ZB 35/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 0244

BGH, Beschluss vom 25.09.2008 - IX ZA 5/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
