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Sachgebiet: Insolvenzrecht

2274 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2022

IMRRS 2022, 0299
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zustellungen übertragen: Welche Auslagen sind festzusetzen?

AG Ludwigshafen, Beschluss vom 14.02.2022 - 3b IK 26/21

1. Der Insolvenzverwalter hat im Rahmen einer Übertragung der Zustellung nach § 8 Abs. 3 InsO lediglich einen Anspruch auf Festsetzung der Zustellungsauslagen ab der 11. von ihm bewirkten Zustellung im Rechtszug.*)

2. Bei einer Überschreitung der Grenze von zehn Zustellungen nach Nr. 9002 GKVerz sind die ersten zehn Zustellungen nicht abzugelten.*)

3. Bei der Berechnung der Anzahl der Zustellungen im Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 GKVerz bleiben für den Insolvenzverwalter die von der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts bewirkten Zustellungen außer Betracht.*)

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IMRRS 2022, 0239
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Verpfändetes Sparbuch schützt auch vor vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses

BGH, Urteil vom 27.01.2022 - IX ZR 44/21

1. Hat ein gewerblicher Mieter ein Sparguthaben für alle Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung wirksam verpfändet und macht der Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, sichert das vertragliche Pfandrecht auch den Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Vermieter ist zur abgesonderten Befriedigung berechtigt.*)

2. Die Vorschrift des § 50 Abs. 2 InsO ist auf ein vertraglich vereinbartes Pfandrecht nicht entsprechend anwendbar.*)




IMRRS 2022, 0214
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Möglichkeit zur Unterlassung einer Zwangsvollstreckung

Amtsgericht Neustadt a. Rbge., Urteil vom 24.06.2020 - 44 C 625/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 0194
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Grunderwerbsteueranspruch aufgrund Anteilsverminderung im Insolvenzplan

FG Düsseldorf, Urteil vom 12.08.2021 - 11 K 2335/19 AO

Entfällt die für den Übergang eines Grundstücks auf eine Gesamthand gewährte Steuerbefreiung aufgrund der in einem Insolvenzplan bestimmten Anteilsverminderung nachträglich gemäß § 5 Abs. 3 GrEStG a. F., handelt es sich bei dem erst hierdurch begründeten Grunderwerbsteueranspruch nicht um eine den Wirkungen des Insolvenzplans unterliegende Insolvenzforderung.

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IMRRS 2022, 0189
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Löschung des Wohnungsrechts bei Anfechtung der Grundstücksveräußerung

KG, Beschluss vom 07.10.2021 - 1 W 342/21

Veräußert der Eigentümer ein Grundstück unter gleichzeitiger Bestellung eines Wohnungsrechts daran zu seinen Gunsten und wird das Eigentum, nachdem das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet worden ist, auf Anfechtung des Insolvenzverwalters auf ihn zurück übertragen, fällt nicht nur das Eigentum, sondern auch das Wohnungsrecht in die Insolvenzmasse und der Insolvenzverwalter ist befugt, gegenüber dem Grundbuchamt die Löschung des Wohnungsrechts im Grundbuch zu bewilligen (Abgrenzung zu OLG München, FGPrax 2011, 17).

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IMRRS 2022, 0187
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wirkung der insolvenzrechtlichen Freigabe des Geschäftsbetriebs auf Abfallgebühr

VG Saarlouis, Urteil vom 28.07.2021 - 5 K 141/21

1. Nur durch die echte Freigabe des Grundstücks aus der Insolvenzmasse entfällt die Eigenschaft der Insolvenzmasse als Abfallgebührenschuldnerin.*)

2. Beginnt die monatlich anfallende Gebührenschuld mit dem Monatsersten entsteht mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Laufe des Monats für diesen Monat keine Abfallgebührenpflicht der Insolvenzmasse.*)

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IMRRS 2022, 0114
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Vergütung eines Insolvenzverwalters bei Prozessfinanzierung

BGH, Beschluss vom 16.12.2021 - IX ZB 24/21

Hat der Insolvenzverwalter einem Prozessfinanzierer einen Teil der streitigen Forderung abgetreten oder sich verpflichtet, einen bestimmten Teil des Erlöses an den Prozessfinanzierer auszuzahlen, erhöht nur der Teil des Erlöses die Berechnungsgrundlage, welcher der Insolvenzmasse nach Abzug der dem Prozessfinanzierer zustehenden Beträge zufließt.*)

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Online seit 2021

IMRRS 2021, 1412
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wann stellt Mietzahlung unentgeltliche Leistung dar?

BGH, Urteil vom 11.11.2021 - IX ZR 237/20

1. Eine formularmäßige Bestimmung, mit der die Fälligkeit der vom Verwender geschuldeten Mietzahlungen von der Inbetriebnahme einer Anlage abhängig gemacht wird, ist unwirksam, wenn die Inbetriebnahme ausschließlich oder teilweise von einer freien Entscheidung des Verwenders abhängt.*)

2. Ob eine Mietzahlung eine (teilweise) unentgeltliche Leistung darstellt, ist in erster Linie nach dem Umfang der mietvertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten zu bestimmen.*)

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IMRRS 2021, 1309
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Geltung der regelmäßigen Verjährungsfrist beim Bauträgervertrag?

LG Berlin, Urteil vom 21.09.2021 - 19 O 65/20

ohne amtliche Leitsätze

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IMRRS 2021, 1249
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzverwalter erhält angemessene Vergütung

BGH, Beschluss vom 07.10.2021 - IX ZB 4/20

Die Bemessung von Zu- und Abschlägen ist von dem Tatrichter so vorzunehmen, dass dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine angemessene Vergütung gewährt wird. Eine Vergleichsrechnung anhand der Anzahl der aufgewendeten Stunden des Verwalters und seiner Mitarbeiter hat nicht stattzufinden (Fortführung BGH, Beschluss vom 01.03.2007 - IX ZB 278/05, IBRRS 2008, 4587).*)

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IMRRS 2021, 1175
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Kein konkludenter Neuabschluss eines Girovertrags bei unbekannter Insolvenz

BGH, Urteil vom 16.09.2021 - IX ZR 213/20

Erlischt ein Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) des Schuldners durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und weiß die Bank nichts vom Insolvenzverfahren, können Handlungen der Bank nach Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners, die sich nach objektivem Empfängerhorizont als vertragsgemäßes Verhalten im Rahmen des (erloschenen) Zahlungsdiensterahmenvertrags darstellen, nicht als konkludente Zustimmung zur Neubegründung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags ausgelegt werden. *)

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IMRRS 2021, 1142
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Viele Gläubiger - viel Geld: Nicht bei juristischen Personen!

BGH, Beschluss vom 22.07.2021 - IX ZB 4/21

Die Bestimmungen über die Erhöhung der Mindestvergütung entsprechend der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, sind auf die Vergütung des Insolvenzverwalters in Insolvenzverfahren über das Vermögen einer juristischen Person nicht anwendbar.*)

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IMRRS 2021, 1098
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Geschäftsbeziehung mit Drittschuldner fortgesetzt: Zahlungen sind schuldbefreiend!

BGH, Urteil vom 08.07.2021 - IX ZR 121/20

1. Eine Ermächtigung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter zur Fortsetzung schuldbefreiender Zahlungen an einen Dritten, die auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Schuldner und einem Drittschuldner beruhen, kann darin zu erblicken sein, dass der Verwalter die Geschäftsbeziehung mit dem Drittschuldner fortsetzt, ohne Abstand von der vertraglichen Vereinbarung zu nehmen.*)

2. Die Zahlung an einen Dritten hat schuldbefreiende Wirkung, wenn die Masse dadurch von einer Masseverbindlichkeit entlastet wird, die anderenfalls der Verwalter in voller Höhe zu begleichen hätte.*)

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IMRRS 2021, 0772
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Maklerlohn als unentgeltliche Leistung?

BGH, Urteil vom 10.06.2021 - IX ZR 157/20

Zahlt ein Schuldner vereinbarungsgemäß Maklerlohn für die Vermittlung von Verträgen, stellt die Zahlung der sich an der Höhe der in den Hauptverträgen vereinbarten Vergütung orientierenden Provision keine unentgeltliche Leistung dar, auch wenn die Hauptverträge zivilrechtlich anfechtbar sind oder die Kunden des Schuldners verlangen könnten, schadensersatzrechtlich so gestellt zu werden, als ob die Verträge nicht geschlossen worden seien, weil der Schuldner sie bei Abschluss der Verträge betrogen hat.*)

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IMRRS 2021, 0762
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Wann liegt Gläubigerbenachteiligungsvorsatz vor?

BGH, Urteil vom 06.05.2021 - IX ZR 72/20

1. Die Annahme der subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung kann nicht allein darauf gestützt werden, dass der Schuldner im Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung erkanntermaßen zahlungsunfähig ist.*)

2. Der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners setzt im Falle der erkannten Zahlungsunfähigkeit zusätzlich voraus, dass der Schuldner im maßgeblichen Zeitpunkt wusste oder jedenfalls billigend in Kauf nahm, seine übrigen Gläubiger auch künftig nicht vollständig befriedigen zu können; dies richtet sich nach den ihm bekannten objektiven Umständen.*)

3. Für den Vollbeweis der Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners muss der Anfechtungsgegner im Falle der erkannten Zahlungsunfähigkeit des Schuldners im maßgeblichen Zeitpunkt zusätzlich wissen, dass der Schuldner seine übrigen Gläubiger auch künftig nicht wird befriedigen können; dies richtet sich nach den ihm bekannten objektiven Umständen.*)

4. Auf eine im Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung nur drohende Zahlungsunfähigkeit kann der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners in der Regel nicht gestützt werden.*)

5. Eine besonders aussagekräftige Grundlage für die Feststellung der Zahlungseinstellung ist die Erklärung des Schuldners, aus Mangel an liquiden Mitteln nicht zahlen zu können; fehlt es an einer solchen Erklärung, müssen die für eine Zahlungseinstellung sprechenden sonstigen Umstände ein der Erklärung entsprechendes Gewicht erreichen.*)

6. Stärke und Dauer der Vermutung für die Fortdauer der festgestellten Zahlungseinstellung hängen davon ab, in welchem Ausmaß die Zahlungsunfähigkeit zutage getreten ist; dies gilt insbesondere für den Erkenntnishorizont des Anfechtungsgegners.*)

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IMRRS 2021, 0632
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Aufteilung von Kaufpreisforderungen von im Miteigentum stehenden Grundstücken

OLG Hamm, Urteil vom 30.09.2020 - 11 U 9/20

Zur Aufteilung von Kaufpreisforderungen aus dem Verkauf von im Miteigentum stehenden Grundstücken, die den Miteigentümern zunächst gemeinschaftlich zustanden, weil sie auf eine unteilbare Leistung gerichtet waren (§ 432 BGB).

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IMRRS 2021, 0649
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Keine Zusatzvergütung für größere Insolvenzverfahren

BGH, Beschluss vom 29.04.2021 - IX ZB 58/19

In einem größeren Insolvenzverfahren ist der regelmäßig anfallende Mehraufwand des Insolvenzverwalters im Grundsatz bereits dadurch abgegolten, dass die größere Vermögensmasse zu einer höheren Vergütung führt.*)

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IMRRS 2021, 0634
ProzessualesProzessuales
Vergütung des Zwangsverwalters

AG Haldensleben, Beschluss vom 22.01.2021 - 13 L 27/04

ohne amtliche Leitsätze

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IMRRS 2021, 0434
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Wer richtet über Mitgliedschaft im Gläubigerausschuss?

BGH, Urteil vom 11.03.2021 - IX ZR 266/18

1. Zuständig für die Entscheidung über Streitigkeiten darüber, wer Mitglied im Gläubigerausschuss ist, ist das Insolvenzgericht, nicht das Prozessgericht.*)

2. Wird über das Vermögen einer GmbH, die Mitglied in einem Gläubigerausschuss eines anderen Insolvenzverfahrens ist, das Insolvenzverfahren eröffnet, unterliegt ihre Vertretung in dem Gläubigerausschuss dem Verwaltungsrecht ihres Insolvenzverwalters.*)

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IMRRS 2021, 0447
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Ab wann ist Miete Masseverbindlichkeit?

BGH, Beschluss vom 11.03.2021 - IX ZR 152/20

Bei einem Mietvertrag über einen unbeweglichen Gegenstand ist in der Insolvenz des Mieters die Mietforderung für den Monat, in dem das Insolvenzverfahren eröffnet wird, in dem Umfang Masseverbindlichkeit, der dem ab der Verfahrenseröffnung verbleibenden Teil des Monats entspricht.*)

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IMRRS 2021, 0354
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Haftpflichtanspruch zur Tabelle festgestellt: Muss die Versicherung zahlen?

BGH, Urteil vom 10.03.2021 - IV ZR 309/19

Zur Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers eines insolventen Schädigers durch den Geschädigten nach Feststellung des Haftpflichtanspruchs zur Tabelle.*)

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IMRRS 2021, 0327
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Nur das Kollegium kann die Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung zulassen!

BGH, Beschluss vom 18.02.2021 - IX ZB 6/20

1. Der Anspruch auf Einziehung von Wertersatz wird insolvenzrechtlich mit der Erlangung des Gegenstands begründet.*)

2. Der Einzelrichter hat bei Rechtssachen, die grundsätzliche Bedeutung haben oder besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweisen, das Verfahren zwingend dem Kollegium zu übertragen.

3. Bejaht er mit seiner Entscheidung, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, entscheidet er aber zugleich in der Sache als Einzelrichter, ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters, was vom Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu beachten ist.

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IMRRS 2021, 0262
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vergütung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses

BGH, Beschluss vom 14.01.2021 - IX ZB 94/18

1. Die Höhe des Stundensatzes richtet sich nach den für das Mitglied des Gläubigerausschusses gegebenen Umständen.*)

2. Es ist nicht zulässig, die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses mit einem Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters festzusetzen.*)

3. Dem Mitglied des Gläubigerausschusses steht ein Anspruch auf Vergütung und Auslagen nur für die Tätigkeit nach seiner Bestellung zu.*)

4. Qualifikation und Sachkunde beeinflussen den Stundensatz bei einer juristischen Person nur, soweit die juristische Person sich durch eine besonders qualifizierte und sachkundige Person vertreten lässt und dies nach den Umständen objektiv erforderlich war.*)

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IMRRS 2021, 0255
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vergütung eines Sonderinsolvenzverwalters

BGH, Beschluss vom 14.01.2021 - IX ZB 27/18

1. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung eines nur mit der Prüfung einer Insolvenzforderung beauftragten Sonderinsolvenzverwalters richtet sich nach der für die angemeldete Forderung zum Zeitpunkt der ersten Tätigkeit zu erwartenden Befriedigungsquote.*)

2. Ist der Sonderinsolvenzverwalter nur mit der Prüfung einer Forderung beauftragt, ist für die Bemessung des angemessenen Bruchteils der Regelvergütung neben der Frage, welchen Anteil die Forderungsprüfung an den mit der Regelvergütung abgegoltenen Aufgaben eines Insolvenzverwalters ausmacht, auch der tatsächlich erforderliche Aufwand einzubeziehen.*)

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IMRRS 2021, 0186
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Wie wird Vergütung des Mitglieds eines Gläubigerausschusses ermittelt?

BGH, Beschluss vom 14.01.2021 - IX ZB 71/18

1. Die Vergütung des Mitglieds eines Gläubigerausschusses ergibt sich in der Regel aus dem tatsächlichen Zeitaufwand und dem Stundensatz.*)

2. Für den Stundensatz sind der Umfang und die Schwierigkeit des Insolvenzverfahrens, der Umfang und die Schwierigkeit der Aufgaben des Gläubigerausschusses in dem betreffenden Insolvenzverfahren, nicht versicherbare Haftungsrisiken, Art und inhaltlicher Umfang (Intensität) der Mitwirkung des Ausschussmitglieds sowie die Qualifikation und Sachkunde des jeweiligen Ausschussmitglieds zu berücksichtigen.*)

3. Die Vergütung des Mitglieds eines Gläubigerausschusses stellt eine Aufwandsentschädigung dar.*)

4. Das Gericht ist berechtigt, bei besonderen Umständen Stundensätze festzulegen, die den in § 17 Abs. 1 Satz 1 InsVV genannten oberen Betrag übersteigen.*)

5. Soweit es die Umstände des Einzelfalls rechtfertigen, ist das Gericht befugt, den Stundensatz für die einzelnen Mitglieder des Gläubigerausschusses unterschiedlich zu bestimmen.*)

6. Ist ein Nichtgläubiger Mitglied des Gläubigerausschusses, kann das Gericht für die Vergütung einen an marktüblichen Bedingungen orientierten Stundensatz festsetzen, der dem Umfang der Tätigkeit entspricht.*)

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IMRRS 2021, 0179
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Voraussetzung der Beihilfe zur Gläubigerbegünstigung durch Anwalt

BGH, Beschluss vom 21.07.2020 - 2 StR 99/19

Die Gesamtbetrachtung verschiedener Handlungen durch verschiedene Personen zu unterschiedlichen Zeitpunkten kann die Annahme von Gläubigerbegünstigungsvorsatz bei einer dieser Handlungen nicht ohne genaue Feststellungen und deren rechtliche Bewertung tragen. Das gilt jedenfalls, soweit einzelne dieser Handlungen objektiv oder zumindest aus der Sicht des Angeklagten zum erlaubten Risiko gehören. Auch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind legitime rechtsgeschäftliche Handlungen noch möglich, insbesondere bei Erfüllung bestehender Verbindlichkeiten.

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IMRRS 2021, 0131
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzantrag auf mehrere Forderungen gestützt: Jede einzelne ist zu beweisen

BGH, Beschluss vom 14.01.2021 - IX ZB 12/20

Stützt ein Gläubiger den Insolvenzantrag nicht auf eine einzelne, sondern auf mehrere, auf gleichgelagerten Lebenssachverhalten beruhende Forderungen, hat er den Bestand der Forderungen zur Überzeugung des Gerichts zu beweisen, soweit diese Forderungen zugleich den Eröffnungsgrund bilden.*)

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IMRRS 2021, 0043
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzeröffnung trotz Suizidgefahr rechtens

BGH, Beschluss vom 10.12.2020 - IX ZB 24/20

Der Eröffnungsantrag eines an einem nicht wertausschöpfend belasteten Grundstück dinglich gesicherten Gläubigers darf nicht wegen Fehlens eines rechtlich geschützten Interesses abgewiesen werden, wenn eine Befriedigung im Wege der Zwangsversteigerung wegen der Suizidalität des Schuldners unsicher ist (Ergänzung zu BGH, Beschluss vom 29.11.2007 - IX ZB 12/07, IBRRS 2008, 0138 = IMRRS 2008, 0086 = WM 2008, 227).*)

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IMRRS 2020, 1512
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Zahlung der Untermiete an Schuldner/Hauptmieter schuldbefreiend?

KG, Urteil vom 29.09.2020 - 14 U 1036/20

1. Der zahlende Drittschuldner wird auch bei Zahlung an den Insolvenzschuldner frei, wenn die diesem gegenüber erbrachte Leistung anschließend an die Masse gelangt.

2. Zudem wirken Zahlungen insoweit schuldbefreiend gegenüber dem Insolvenzverwalter, als die Masse durch sie von einer Masseverbindlichkeit entlastet wird und dadurch die Leistung wirtschaftlich der Masse zufließt.

3. Dies ist etwa zu bejahen, wenn der Untermieter an den Schuldner/Hauptmieter zahlt, diese Zahlung aber direkt an den Hauptvermieter weiterfließt.

4. Die Wirkung der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters oder Treuhänders nach § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO beschränkt sich nicht darauf, die Haftung der Insolvenzmasse für die nach Ablauf der Kündigungsfrist fällig werdenden Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis zu beseitigen. Mit dem Wirksamwerden der Erklärung geht vielmehr die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis betreffend das Mietverhältnis über die Wohnung des Schuldners in vollem Umfang vom Verwalter wieder auf den Schuldner über.

5. Der Insolvenzverwalter ist nach Eintritt der Wirkungen der Enthaftungserklärung nicht berechtigt, den Untermietzins zur Masse zu ziehen.

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Online seit 2020

IMRRS 2020, 1366
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Steuerschulden sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen

BGH, Urteil vom 01.10.2020 - IX ZR 199/19

1. Eine Verbindlichkeit aus einem Steuerschuldverhältnis ist auch dann von der Restschuldbefreiung ausgenommen, wenn die Eintragung über die Verurteilung wegen einer Steuerstraftat nach §§ 370, 373 oder § 374 AO, welche im Zusammenhang mit dem Steuerschuldverhältnis steht, im Bundeszentralregister getilgt worden oder zu tilgen ist.*)

2. Säumniszuschläge und Zinsforderungen nehmen als steuerliche Nebenleistungen an der Privilegierung der Hauptforderung teil.*)

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IMRRS 2020, 1303
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Rücknahme des Insolvenzantrags nach Forderungserfüllung: Druckantrag?

BGH, Beschluss vom 24.09.2020 - IX ZB 71/19

1. Erklärt ein Finanzamt oder Sozialversicherungsträger als Gläubiger seinen Insolvenzantrag nach Erfüllung der Antragsforderung für erledigt, obwohl der Antrag nicht durch die Erfüllung unzulässig geworden ist, rechtfertigt dieser Umstand allein nicht den Schluss auf einen unzulässigen Druckantrag.*)

2. Es unterliegt tatrichterlicher Würdigung, ob die Erledigterklärung eines Gläubigerantrags, der durch Erfüllung der Antragsforderung nicht unzulässig geworden ist, den Schluss auf einen Druckantrag erlaubt, wenn weitere Umstände hinzutreten, die als besondere Anhaltspunkte für einen Druckantrag dienen können.*)

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IMRRS 2020, 1261
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wie wird Zwangssicherungshypothek eines Insolvenzverwalters eingetragen?

OLG Jena, Beschluss vom 27.07.2020 - 3 W 211/20

Bei einem Insolvenzverwalter handelt es sich um eine natürliche Person, demzufolge ist die Zwangssicherungshypothek ohne den Zusatz "als Insolvenzverwalter" einzutragen, unabhängig davon, ob der Vollstreckungstitel ihn so bezeichnet.

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IMRRS 2020, 1208
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Kein Widerruf einer Einzelverfügungsbefugnis durch schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter

BGH, Urteil vom 24.09.2020 - IX ZR 289/18

1. Der schwache vorläufige Insolvenzverwalter, der zur Einziehung von Bankguthaben und sonstigen Forderungen des Schuldners ermächtigt ist, kann die für ein Gemeinschaftskonto vereinbarte Einzelverfügungsbefugnis nicht wirksam widerrufen.*)

2. Das AGB-Pfandrecht der Bank an einem Guthaben auf einem im Kontokorrent geführten Girokonto erstreckt sich auch auf den girovertraglichen Anspruch auf das "Tagesguthaben".*)

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IMRRS 2020, 1207
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vergütung des Insolvenzverwalters immer noch angemessen

BGH, Beschluss vom 17.09.2020 - IX ZB 29/19

1. Allein aufgrund der Geldentwertung seit dem Inkrafttreten der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung im Jahr 1999 lässt sich nicht feststellen, dass die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters für im Jahr 2016 eröffnete Insolvenzverfahren nach den Regelsätzen den Anspruch des Verwalters auf eine seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessene Vergütung verletzt.*)

2. Solange die absolute Höhe der Geldentwertung und der Preisentwicklung kein Ausmaß erreicht, bei dem eine weitere Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters nach den Bestimmungen der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung den verfassungsrechtlich begründeten Anspruch auf eine angemessene Vergütung offensichtlich verfehlt, sind in die Prüfung, ob der Anspruch auf angemessene Vergütung verletzt ist, sämtliche Umstände einzubeziehen, die für die Festsetzung der Vergütung und die Einnahmen und Ausgaben des Insolvenzverwalters erheblich sind. Maßgeblich ist, ob die Vergütungsstruktur insgesamt dem Insolvenzverwalter nicht mehr erlaubt, den für seine Tätigkeit erforderlichen Aufwand zu finanzieren und nach Abzug der mit seiner Tätigkeit verbundenen Ausgaben eine angemessene Entlohnung für seine Arbeit zu erzielen.*)

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IMRRS 2020, 1189
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Inkongruente Deckung ist Indiz für Benachteiligungsabsicht

BGH, Urteil vom 17.09.2020 - IX ZR 174/19

1. Die Indizwirkung einer inkongruenten Deckung für den Benachteiligungsvorsatz setzt nicht voraus, dass der Schuldner bei der Rechtshandlung bereits drohend zahlungsunfähig war.*)

2. Gewährt der Schuldner eine inkongruente Deckung, mit der er nahezu seine gesamte Liquidität einem beherrschenden Unternehmen überträgt, liegen finanziell beengte Verhältnisse vor, die ernsthafte Zweifel an der Liquiditätslage des Schuldners begründen, wenn der Schuldner aufgrund der Rechtshandlung nicht mehr in der Lage ist, bestehende Verpflichtungen aus einem Werkvertrag zu finanzieren.*)

3. Ob die Indizwirkung einer inkongruenten Deckung gemindert ist, weil die Rechtshandlung längere Zeit vor dem Insolvenzantrag liegt, hängt davon ab, inwieweit der Schuldner nach der Rechtshandlung weiter geschäftlich tätig gewesen ist und regelmäßig Einnahmen und Ausgaben zu verbuchen hatte.*)

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IMRRS 2020, 1181
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Teilweise Räumung durch Insolvenzverwalter begründet keine Masseverbindlichkeit

BGH, Urteil vom 17.09.2020 - IX ZR 62/19

1. Stellt die Räumungspflicht des Mieters nur eine Insolvenzforderung dar, begründet eine teilweise Räumung durch den Insolvenzverwalter keine Masseverbindlichkeit.*)

2. Entfernt der Insolvenzverwalter eine Einrichtung, die der Schuldner mit der Mietsache verbunden hat und die im Eigentum des Schuldners steht, stellt die Pflicht zur Instandsetzung der Sache in den vorigen Stand keine Masseverbindlichkeit dar, wenn der Insolvenzverwalter dabei den Rahmen einer teilweisen Erfüllung der Räumungspflicht nicht überschreitet.*)

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IMRRS 2020, 1083
ProzessualesProzessuales
Trotz Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenz ergeht Entscheidung: Rechtsmittel?

BGH, Beschluss vom 05.08.2020 - VIII ZR 126/20

1. Ist ein Verfahren wegen Insolvenzeröffnung unterbrochen, läuft ab diesem Zeitpunkt die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht weiter und das Revisionsgericht ist an einer Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde gehindert.

2. Eine in Unkenntnis einer eingetretenen Unterbrechung ergangene Gerichtsentscheidung ist jedoch nicht nichtig, sondern nur mit dem gegen die getroffene Entscheidung eröffneten Rechtsmittel anfechtbar.

3. Gibt es kein Rechtsmittel, bleibt die Entscheidung jedoch bestehen.

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IMRRS 2020, 0919
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung der Berichtigung der Insolvenztabelle

BGH, Beschluss vom 16.07.2020 - IX ZB 14/19

Lehnt der Rechtspfleger eine Berichtigung oder Ergänzung der Insolvenztabelle ab, so ist die Entscheidung des Insolvenzrichters über eine dagegen eingelegte Erinnerung nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (Fortführung von BGH, Beschluss vom 24.11.2016 - IX ZB 4/15, IBRRS 2017, 0447 = WM 2017, 346).*)

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IMRRS 2020, 0891
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Ansprüche wegen Verstoßes gegen Benachteiligungsverbot gehören zur Insolvenzmasse

BGH, Beschluss vom 18.06.2020 - IX ZB 11/19

Der Anspruch auf Entschädigung wegen eines immateriellen Schadens nach einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot kann abgetreten und gepfändet werden. Er fällt daher in die Insolvenzmasse.*)

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IMRRS 2020, 0861
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Wie wird eine Forderung ordnungsgemäß angemeldet?

BGH, Urteil vom 25.06.2020 - IX ZR 47/19

1. Die Aufnahme eines durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei unterbrochenen Rechtsstreits über eine Insolvenzforderung ist nur wirksam, wenn die besonderen Sachurteilsvoraussetzungen für eine Forderungsfeststellungsklage gegeben sind.*)

2. Für eine wirksame Forderungsanmeldung erfordert die Angabe des Grundes der Forderung die bestimmte Angabe des Lebenssachverhalts, aus dem die Forderung nach der Behauptung des Gläubigers entspringt; eine schlüssige Darlegung der Forderung ist nicht erforderlich (Klarstellung zu BGH, Urteil vom 22.01.2009 - IX ZR 3/08, IBRRS 2009, 0823 = WM 2009, 468).*)

3. Ob der Insolvenzgläubiger seine Forderung in ausreichend individualisierter Weise angemeldet hat, richtet sich nach den Verhältnissen im Prüfungstermin; eine nachträglich erfolgte Individualisierung wirkt nicht auf den Zeitpunkt der Forderungsanmeldung zurück.*)

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IMRRS 2020, 0851
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Gläubigerversammlung lehnt Beschlussfassung ab: Kein Antrag auf Beschlussaufhebung

BGH, Beschluss vom 28.05.2020 - IX ZB 64/17

Ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Beschlussaufhebung ist in der Regel nicht gegeben, wenn die Gläubigerversammlung eine Beschlussfassung mehrheitlich abgelehnt hat.*)

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IMRRS 2020, 0807
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Trotz Vollstreckungsverbots darf vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden

BGH, Beschluss vom 18.06.2020 - IX ZB 46/18

1. Widerspricht der Schuldner lediglich dem Rechtsgrund einer Forderung als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung, ist dem Gläubiger auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung aus der Eintragung der Forderung in der Tabelle eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen.*)

2. Das während der Wohlverhaltensphase im Restschuldbefreiungsverfahren geltende Vollstreckungsverbot steht der Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung aus der Tabelle nicht entgegen.*)

3. Durch Ausschüttungen im Rahmen des Verteilungsverfahrens werden mehrere Forderungen eines Insolvenzgläubigers nach dem Verhältnis ihrer Beträge berichtigt; abweichende Anrechnungsvorschriften finden keine Anwendung.*)

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IMRRS 2020, 0696
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Geld-Einzahlungen aus kalter Zwangsverwaltung können anfechtbar sein

BGH, Urteil vom 30.04.2020 - IX ZR 162/16

1. Werden an den Grundpfandgläubiger Mieten gezahlt, die in den Haftungsverband des Grundpfandrechts fallen, benachteiligt dies die Gläubigergesamtheit, wenn die den Zahlungen zu Grunde liegenden Mietforderungen nicht insolvenzfest beschlagnahmt waren und deshalb dem Gläubigerzugriff unterlagen; die Beschlagnahme kann vorgerichtlich auch durch eine Pfändung aufgrund des dinglichen Anspruchs vorgenommen werden (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 17.09.2009 - IX ZR 106/08, Rz. 17, IBRRS 2009, 4065 = IMRRS 2009, 2231 = BGHZ 182, 264).*)

2. Erklärt sich der spätere Schuldner gegenüber einem Grundpfandgläubiger damit einverstanden, die aus dem Grundpfandrecht folgende Haftung von Mietforderungen in einer Art und Weise zu verwirklichen, die in ihren Wirkungen für das der Gläubigergesamtheit haftende Schuldnervermögen einer formellen Zwangsverwaltung entspricht, kann es am Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners fehlen, wenn die Erstreckung des Grundpfandrechts auf die Mietforderungen insolvenzfest ist.*)




IMRRS 2020, 1136
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Einstweilige Anordnung gegen Insolvenzplan mit Löschungsbewilligung einer Vormerkung

BVerfG, Beschluss vom 15.05.2020 - 2 BvQ 25/20

Ist im Insolvenzplan eine Regelung enthalten, nach der eine im Grundbuch eingetragene Vormerkung gelöscht werden soll, und wird die sofortige Beschwerde des Vormerkungsgesicherten gegen die Bestätigung des Insolvenzplans zurückgewiesen, so wiegt das Sicherungsinteresse des Vormerkungsgesicherten bis zur Entscheidung über seine Verfassungsbeschwerde schwerer als das Interesse am Vollzug des Insolvenzplans, der nur der Liquidierung der Insolvenzschuldnerin dient.

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IMRRS 2020, 0656
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Wann kennt Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners?

BGH, Urteil vom 07.05.2020 - IX ZR 18/19

1. Eine unternehmerische Tätigkeit des Schuldners rechtfertigt den Schluss auf eine Kenntnis des Anfechtungsgegners von anderen, durch die angefochtene Rechtshandlung benachteiligten Gläubigern nur dann, wenn der Anfechtungsgegner von dieser Tätigkeit weiß.*)

2. Bei der Vermutung, dass der andere Teil im Falle einer Zahlungsvereinbarung oder einer sonstigen Zahlungserleichterung die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zur Zeit der angefochtenen Handlung nicht kannte, handelt es sich um eine widerlegbare gesetzliche Vermutung.*)

3. Zur Widerlegung der Vermutung kann sich der Insolvenzverwalter auf alle Umstände berufen, die über die Gewährung der Zahlungserleichterung und die darauf gerichtete Bitte des Schuldners hinausgehen.*)

4. Die Vermutung kann auch durch den Nachweis widerlegt werden, dass der Anfechtungsgegner Umstände kannte, die bereits vor Gewährung der Zahlungserleichterung bestanden und aus denen nach der gewährten Zahlungserleichterung wie schon zuvor zwingend auf eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu schließen war.*)

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IMRRS 2020, 0655
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzverwalter soll nur angemeldete Forderungen prüfen: Gegenstandswert?

BGH, Beschluss vom 07.05.2020 - IX ZB 29/18

Soweit für die Vergütung eines Sonderinsolvenzverwalters, dessen Auftrag auf die Prüfung einer angemeldeten Forderung beschränkt ist, die Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes heranzuziehen sind, ist der Gegenstandswert für die Geschäftsgebühr nach billigem Ermessen zu bestimmen. Er entspricht in der Regel der Befriedigungsquote, die für die geprüfte Forderung im Zeitpunkt der ersten Prüftätigkeit zu erwarten gewesen ist.*)

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IMRRS 2020, 0377
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vergleichsforderung aus unerlaubter Handlung muss als solche bezeichnet werden!

OLG Hamm, Beschluss vom 23.07.2019 - 9 U 20/19

Wird der persönlich in Anspruch genommene Geschäftsführer einer Bauunternehmung auf Werklohn verklagt und das der Klage stattgebende Urteil der 1. Instanz (auch) auf § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 GSB gestützt, kann die Forderung nicht als solche aus unerlaubter Handlung zur Insolventabelle angemeldet werden, wenn das Urteil angefochten wurde und die Parteien sich vor dem Berufungsgericht verglichen haben, ohne eine entsprechende Feststellung in den Vergleich aufgenommen zu haben.

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IMRRS 2020, 0376
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vergleichsforderung aus unerlaubter Handlung muss als solche bezeichnet werden!

OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2019 - 9 U 20/19

Wird der persönlich in Anspruch genommene Geschäftsführer einer Bauunternehmung auf Werklohn verklagt und das der Klage stattgebende Urteil der 1. Instanz (auch) auf § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 GSB gestützt, kann die Forderung nicht als solche aus unerlaubter Handlung zur Insolventabelle angemeldet werden, wenn das Urteil angefochten wurde und die Parteien sich vor dem Berufungsgericht verglichen haben, ohne eine entsprechende Feststellung in den Vergleich aufgenommen zu haben.

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IMRRS 2020, 0205
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Nach Unzulänglichkeitsanzeige fällige Wohngeldforderung ist Neumasseverbindlichkeit!

LG Berlin, Beschluss vom 02.08.2019 - 53 T 3/19 WEG

1. Nach der Masseunzulänglichkeitsanzeige fällige Wohngeldforderungen sind Neumasseverbindlichkeiten, auf die sich die Masseunzulänglichkeitsanzeige inhaltlich nicht erstreckt.

2. Neumasseforderungen können danach grundsätzlich im Wege der Leistungsklage geltend gemacht werden.

3. Die Leistungsklage ist bzw. wird aber unzulässig, wenn der Insolvenzverwalter im Urteilsverfahren gegenüber den Neugläubigern die erneute bzw. andauernde Masseunzulänglichkeit darlegt und ggf. nachweist. In diesem Falle bleibt auch dem Neugläubiger allein die Möglichkeit der Feststellungsklage.

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IMRRS 2020, 0266
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Keine Unterbrechung eines anhängigen Anfechtungsprozesses durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.08.2019 - 12 U 56/18

1. Der Gläubigeranfechtungsprozess eines absonderungsberechtigten Gläubigers, der nur aus seinem Sicherungsrecht vorgeht, wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners nicht unterbrochen, denn § 17 Abs. 1 S. 1 AnfG setzt voraus, dass ein Insolvenzgläubiger eine Klage zur Durchsetzung eines Einzelgläubigeranspruchs (gegen einen Dritten) erhoben hatte, dessen Gegenstand vom Insolvenzbeschlag über das Schuldnervermögen erfasst wird.*)

2. Der Anfechtungsgegner kann sich gegen den Anfechtungsanspruch verteidigen, indem er geltend macht, dass die Anfechtungsklage gegen ihn nach § 242 BGB treuwidrig sei. Falls der Gläubiger seinen Hauptanspruch gegen den Schuldner ebenfalls anfechtbar erlangt hat, kann der Anfechtungsgegner sich darauf indessen nur unter den für eine eigene Anfechtungseinrede nach § 9 AnfG geltenden Voraussetzungen berufen, also wenn die §§ 2, 3 ff. AnfG gerade auch zu seinen Gunsten erfüllt sind.*)

3. Haben sich mehrere Gläubiger auf anfechtbare Weise vollstreckbare Schuldtitel verschafft, kann keiner von ihnen eine Anfechtungsklage gegen den anderen erheben. Eine Abwägung der Stärke der beiderseitigen Anfechtungsansprüche findet nicht statt. Maßgeblich für die Befriedigung bleibt vielmehr die Rangfolge, die sich aus der materiellen Rechtslage ergibt. Das gilt auch im Fall der Abtretung.*)

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