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Sachgebiet: Insolvenzrecht

2274 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IMRRS 2010, 0432
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Versagung der Restschuldbefreiung

BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - IX ZB 47/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0430
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
eidesstattliche Versicherung

BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - I ZB 27/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0426
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wohnortwechsel unverzüglich dem Insolvenzgericht mitteilen!

BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZB 60/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0414
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZB 128/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0404
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Versagungsgrund der Restschuldbefreiung liegt vor!

BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZA 40/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0401
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Rückabwicklung eines nichtigen Darlehensvertrags!

BGH, Urteil vom 21.01.2010 - IX ZR 226/08

Zur Rückabwicklung eines nichtigen Darlehensvertrages in der Insolvenz des Darlehensnehmers.*)

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IMRRS 2010, 0391
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Entstehen der Vorausleistungspflicht

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.01.2010 - 9 S 1.09

Die Vorausleistungspflicht wird als zeitlich vorgezogene Erschließungsbeitragsleistung mangels gesetzlicher Entstehung erst mit dem Erlass des Vorausleistungsbescheides begründet und ruht auch erst ab diesem Zeitpunkt als öffentliche Last auf dem Grundstück.

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IMRRS 2010, 0380
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Haftung des Geschäftsführers für nicht abgeführte Sozialabgaben

BGH, Beschluss vom 18.01.2010 - II ZA 4/09

Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats führt das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife einer GmbH zu einem Schadensersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den Geschäftsführer aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a StGB, wenn dieser an andere Gesellschaftsgläubiger trotz der Insolvenzreife Zahlungen geleistet hat, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar waren. In einem solchen Fall konnte sich der Geschäftsführer schon nach der früheren und kann er sich auch nach der neueren Senatsrechtsprechung nicht auf eine Pflichtenkollision berufen (siehe nur Sen.Urt. v. 29. September 2008 - II ZR 162/07, ZIP 2008, 2220 Tz. 6 ff.).*)

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IMRRS 2010, 0379
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZB 96/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0376
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 10.02.2010 - IX ZB 177/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0372
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZA 42/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0368
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZB 80/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0367
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 197/06

Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters umfasst den vollen Wert von Forderungen der Masse, wenn ihnen lediglich nicht aufrechenbare Gegenforderungen von Insolvenzgläubigern gegenüberstehen.*)

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IMRRS 2010, 0338
MietrechtMietrecht
Beweislast für Untermietverhältnis

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.2009 - 24 U 30/09

Behauptet der klagende Insolvenzverwalter zwischen "seiner" Schuldnerin und der Schuldnerin des beklagten Insolvenzverwalters das Bestehen eines Untermietvertrages, so hat er für dessen Zustandekommen, also die Vereinbarung entgeltlicher Nutzung, schlüssige Indizien vorzutragen, wenn ihm andere Beweismittel nicht zur Verfügung stehen.*)

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IMRRS 2010, 0320
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZR 178/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0315
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 67/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0313
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 20.01.2010 - IX ZB 59/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0310
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 59/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0308
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 185/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0298
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
InsO hindert Befriedigung aus insolvenzfreiem Vermögen nicht

BGH, Urteil vom 14.01.2010 - IX ZR 93/09

Die Vorschriften der Insolvenzordnung stehen der Befriedigung einzelner Insolvenzgläubiger aus dem insolvenzfreien Vermögen des Schuldners während des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nicht entgegen.*)

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IMRRS 2010, 0296
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 155/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0293
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 163/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0279
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Schuldner muss sich um einen Vollzeittätigkeit bemühen

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZB 242/06

Ein Schuldner, der lediglich eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, hat sich im Rahmen der Erwerbsobliegenheit regelmäßig um eine angemessene Vollzeittätigkeit zu bemühen.*)

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IMRRS 2010, 0275
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 20.01.2010 - IX ZB 58/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0274
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 127/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0243
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Nach Eröffnung macht Insolvenzverwalter Ansprüche geltend!

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.01.2010 - 2 W 842/09

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, sind auch Prozesse unterbrochen, die die persönliche Haftung eines Gesellschafters betreffen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Ansprüche für die Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit nur durch den Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.*)

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IMRRS 2010, 0239
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 01.10.2009 - I ZR 94/07

1. Die Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenzeröffnung nach § 240 Satz 1 ZPO erfasst nicht den aus einem Wettbewerbsverstoß folgenden Anspruch auf Drittauskunft. Über diesen Anspruch kann durch Teilurteil entschieden werden, auch wenn im Hinblick auf die übrigen Klageanträge, mit denen weitere Ansprüche aufgrund des Wettbewerbsverstoßes verfolgt werden, eine Verfahrensunterbrechung nach § 240 Satz 1 ZPO eintritt.*)

2. Für den Anspruch auf Drittauskunft nach § 242 BGB reicht eine offene Imitationsbehauptung im Rahmen vergleichender Werbung i.S. des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG gegenüber dem besonders sachkundigen Verkehrskreis der gewerblichen Abnehmer aus. Für den Drittauskunftsanspruch ist nicht erforderlich, dass das allgemeine Publikum der vergleichenden Werbung eine Imitationsbehauptung entnimmt.*)

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IMRRS 2010, 0238
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - IX ZR 215/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0237
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verhältnis Einwendungen im Vollstreckungs-/Insolvenzverfahren

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZB 177/09

Wird der Insolvenzantrag allein auf eine Forderung aus einer vollstreckbaren Urkunde gestützt und ist auf die von dem Schuldner erhobene Vollstreckungsabwehrklage die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt worden, so sind Einwendungen gegen die Forderung im Insolvenzeröffnungsverfahren nicht zu berücksichtigen, falls der Schuldner die für die Einstellung der Zwangsvollstreckung erforderliche Sicherheitsleistung nicht erbracht hat und der Titel weiter vollstreckbar ist.*)

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IMRRS 2010, 0236
BauträgerBauträger
Bauträger

BGH, Urteil vom 08.12.2009 - XI ZR 182/08

1. Nach dem Sicherungszweck einer gemäß § 7 Abs. 1 MaBV übernommenen Vorauszahlungsbürgschaft kann der Bürge im Falle einer Insolvenz des Bauträgers dem Anspruch des Erwerbers auf Rückgewähr von Vorausleistungen nicht entgegenhalten, mangels Vollzug der Wandelung des Bauträgervertrags gegen den Insolvenzverwalter gemäß § 634 Abs. 4, § 465 BGB a.F. sei ein Anspruch auf Rückabwicklung des Bauträgervertrags nicht entstanden.

2. Ein gegen den Bauträger gerichteter Nacherfüllungsanspruch erlischt nicht bereits mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen, sondern auch während eines Insolvenzverfahrens erst mit dem erfolglosen Ablauf einer vom Besteller gemäß § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB aF unter Ablehnungsandrohung gesetzten Frist zur Nachbesserung.

3. Die durch die Anmeldung eines Anspruchs in einem Insolvenzverfahren nach § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB eingetretene Hemmung der Verjährung endet nicht bereits sechs Monate, nachdem der Insolvenzverwalter die angemeldete Forderung bestritten hat, sondern erst sechs Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens insgesamt.

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IMRRS 2010, 0231
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 13.01.2010 - IX ZB 264/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0229
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 15.01.2010 - AnwZ (B) 65/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0221
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Gesellschaftsrecht

BGH, Urteil vom 14.01.2010 - IX ZR 78/09

1. Verpfändet ein Gesellschafter monatlich entstehende Gewinnforderungen aus einer Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, erwirbt der Pfandgläubiger an den nach Insolvenzeröffnung entstehenden Forderungen auch dann kein Pfandrecht, wenn außerdem der Gesellschaftsanteil selbst verpfändet wurde.*)

2. Werden künftige Gewinnforderungen aus der Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts verpfändet, so ist für die Anfechtung des Pfandrechts der Zeitpunkt des Entstehens der verpfändeten Gewinnforderungen maßgeblich.*)

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IMRRS 2010, 0219
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 13.01.2010 - IX ZB 252/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0209
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZB 78/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0197
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - IX ZR 32/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0196
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung

BGH, Urteil vom 10.12.2009 - IX ZR 128/08

Teilzahlungen des Schuldners, die dieser nach fruchtloser Zwangsvollstreckung im Rahmen einer vom Gerichtsvollzieher herbeigeführten Ratenzahlungsvereinbarung erbringt, sind wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung anfechtbar (Ergänzung zu BGHZ 155, 75; 162, 143).*)

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IMRRS 2010, 0189
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Mit Vormerkung ist Rechtsgeschäft erfüllt!

BGH, Urteil vom 10.12.2009 - IX ZR 203/06

Hat der andere Teil den Antrag auf Eintragung einer ihm bewilligten Auflassungsvormerkung zu seinen Gunsten gestellt, so gilt das Rechtsgeschäft - auch ohne Auflassung - als vorgenommen, wenn die Bewilligungserklärung des Schuldners für ihn bindend geworden und der vorgemerkte Anspruch entstanden ist.*)

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IMRRS 2010, 0188
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 21.12.2009 - IX ZR 165/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0159
BauträgerBauträger
Nacherfüllungsanspruch erlischt nicht mit Insolvenz!

BGH, Urteil vom 08.12.2009 - XI ZR 181/08

1. Nach dem Sicherungszweck einer gemäß § 7 Abs. 1 MaBV übernommenen Vorauszahlungsbürgschaft kann der Bürge im Falle einer Insolvenz des Bauträgers dem Anspruch des Erwerbers auf Rückgewähr von Vorausleistungen nicht entgegenhalten, mangels Vollzug der Wandelung des Bauträgervertrags gegen den Insolvenzverwalter gemäß § 634 Abs. 4, § 465 BGB a.F. sei ein Anspruch auf Rückabwicklung des Bauträgervertrags nicht entstanden.*)

2. Ein gegen den Bauträger gerichteter Nacherfüllungsanspruch erlischt nicht bereits mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen, sondern auch während eines Insolvenzverfahrens erst mit dem erfolglosen Ablauf einer vom Besteller gemäß § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB aF unter Ablehnungsandrohung gesetzten Frist zur Nachbesserung.*)

3. Die durch die Anmeldung eines Anspruchs in einem Insolvenzverfahren nach § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB eingetretene Hemmung der Verjährung endet nicht bereits sechs Monate, nachdem der Insolvenzverwalter die angemeldete Forderung bestritten hat, sondern erst sechs Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens insgesamt.*)

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IMRRS 2010, 0098
BauvertragBauvertrag
Aussage: "Kein Bauvertrag zu Stande gekommen" = Kündigung?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.07.2009 - 10 W 37/09

1. Die Unterbrechung des Hauptprozesses wegen der Insolvenz einer Partei führt nicht zur Unterbrechung von Prozesskostenhilfeverfahren unabhängig davon, ob den Prozesskostenhilfeantrag der Insolvenzschuldner oder die Gegenpartei gestellt hat.*)

2. Wenn zum Zeitpunkt der Erhebung einer Widerklage der Widerkläger Kenntnis vom Insolvenzantrag des Prozessgegners hat, ist diese Widerklage grundsätzlich mutwillig im Sinn des § 114 Satz 1 ZPO.*)

3. Vertritt eine Partei gegenüber dem Vertragspartner die Rechtsauffassung, ein Bauvertrag sei nicht zu Stande gekommen, ist darin weder eine Kündigung gemäß § 8 Nr. 1 VOB/B, § 649 Satz 1 BGB zu erkennen noch kann eine solche Äußerung in eine Kündigung umgedeutet werden.*)

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IMRRS 2010, 0076
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Interessenwahrnehmung durch insolventen Architekten?

VG Aachen, Beschluss vom 23.05.2008 - 5 L 133/08

1. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens begründet typischerweise die Vermutung der Unzuverlässigkeit.

2. Zu den Berufsaufgaben des Architekten gehören die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung und Ausführung eines Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten.

3. Der Architekt hat dabei auch die Vermögensinteressen des Bauherrn zu beachten und unabhängig von eigenen finanziellen Interessen und übertriebener Gewinnorientierung zu handeln.

4. Der Architekt, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, bietet in der Regel nicht mehr die notwendige Gewähr für eine solche unabhängige Wahrnehmung der Interessen seines Auftraggebers.

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IMRRS 2010, 0058
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Kündigung der Genossenschaftsmitgliedschaft -> Vertragskündigung?

BGH, Urteil vom 17.09.2009 - IX ZR 63/09

§ 109 Abs. 1 S. 2 InsO verbietet nicht die Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft, da dies nicht zwangsläufig Kündigung des Nutzungsverhältnisses durch die Wohnungsgenossenschaft führt.

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Online seit 2009

IMRRS 2009, 2267
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Leistungserbringung in der Krise: Aufrechnung möglich?

OLG München, Urteil vom 08.09.2009 - 5 U 2499/09

1. Hat ein Auftraggeber mehr als drei Monate vor dem Insolvenzantrag des Auftragnehmers mit diesem einen Bauvertrag abgeschlossen, erlangt er im insolvenzanfechtungsrechtlich relevanten Zeitraum (der letzten drei Monate vor dem Insolvenzantrag) durch die weitere Leistungserbringung eine kongruente Deckung.

2. Nimmt der Auftraggeber in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers die weitere Leistungserbringung als kongruente Deckung entgegen, kann er gegen den hierauf anteilig entfallenden Werklohnanteil nicht wirksam mit Gegenforderungen, die reine Insolvenzforderungen darstellen würden, aufrechnen, sofern später über das Vermögen des Auftragnehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

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IMRRS 2009, 2231
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Pfändung: Entstehungszeitpunkt einer Mietforderung

BGH, Urteil vom 17.09.2009 - IX ZR 106/08

1. Pfändet ein Gläubiger eine künftige Mietforderung des Schuldners gegen einen Dritten, richtet sich der für die Anfechtung des Pfändungspfandrechts maßgebliche Zeitpunkt nach dem Beginn des Nutzungszeitraums, für den die Mietrate geschuldet war (Bestätigung von BGH, Urt. v. 30. Januar 1997 - IX ZR 89/96 für den Anwendungsbereich der InsO).*)

2. Ist das durch Pfändung der Mietforderung entstandene Pfandrecht anfechtbar, weil der Nutzungszeitraum, für den die Mieten geschuldet sind, in der anfechtungsrelevanten Zeit begonnen hat, führt es nicht zur Annahme eines masseneutralen Sicherheitentauschs, dass die Mietforderung zugleich in den Haftungsverband einer Grundschuld fällt.*)

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IMRRS 2009, 2221
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verfahrensrecht - Zur Prozessstandschaft eines Insolvenzverwalters

OLG Nürnberg, Urteil vom 18.03.2009 - 6 U 2259/08

Die Klage eines Insolvenzverwalters, der mit Ermächtigung einer Bank und in Prozessstandschaft die ihr vom Schuldner abgetrenen Forderungen trotz Masseunzulänglichkeit geltend macht, ist jedenfalls dann zulässig, wenn sich der Kläger bzw. Insolvenzverwalter gegenüber dem Beklagten "für einen etwaigen Kostenerstattungsanspruch persönlich stark macht".

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IMRRS 2009, 2219
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verfahrensrecht - Zulässigkeit einer gewillkürten Prozessstandschaft

BGH, Beschluss vom 12.11.2009 - VII ZR 65/09

Zur Zulässigkeit der Klage eines Insolvenzverwalters, der in gewillkürter Prozessstandschaft die im Rahmen einer Globalabtretung an eine Bank abgetretenen Forderungen des Schuldners geltend macht.

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IMRRS 2009, 2178
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Versagung der Restschuldbefreiung durch denTreuhänder

BGH, Beschluss vom 22.10.2009 - IX ZB 43/07

Wegen Nichtzulassung der Mindestvergütung des Treuhänders kann die Restschuldbefreiung dem Schuldner nicht versagt werden, wenn der Treuhänder in seiner Zahlungsaufforderung auf die Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung nicht hingewiesen hat.*)

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IMRRS 2009, 2172
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Leistungsverweigerungsrecht gegen "masselos insolventen" AN?

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.03.2009 - 13 U 47/08

Der Umstand, dass ein Auftragnehmer sich in Liquidation befindet, nachdem ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, ändert nichts daran, dass der Auftraggeber einem Werklohnanspruch des Auftragnehmers ein Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln uneingeschränkt entgegenhalten kann.

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IMRRS 2009, 2123
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Unentgeltlichkeit der Drittzahlung bei Insolvenzreife

BGH, Urteil vom 22.10.2009 - IX ZR 182/08

1. Eine Drittzahlung ist unentgeltlich, wenn der Schuldner des Leistungsempfängers im Zeitpunkt der Bewirkung der Leistung insolvenzreif war.*)

2. Auch im Fall einer Drittzahlung des späteren Insolvenzschuldners auf eine nicht durchsetzbare Forderung des Leistungsempfängers gilt die vierjährige Anfechtungsfrist.*)

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