Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
2276 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 0452
BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - IX ZR 73/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0451

BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - IX ZB 105/09
Eine Nachtragsverteilung kann angeordnet werden, wenn ein Gläubiger im vereinfachten Insolvenzverfahren schlüssig darlegt, dass er mit Hilfe einer Anfechtungsklage unbekannte Gegenstände zur Masse ziehen kann.*)

IMRRS 2010, 0432

BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - IX ZB 47/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0430

BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - I ZB 27/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0426

BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZB 60/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0414

BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZB 128/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0404

BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZA 40/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0401

BGH, Urteil vom 21.01.2010 - IX ZR 226/08
Zur Rückabwicklung eines nichtigen Darlehensvertrages in der Insolvenz des Darlehensnehmers.*)

IMRRS 2010, 0391

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.01.2010 - 9 S 1.09
Die Vorausleistungspflicht wird als zeitlich vorgezogene Erschließungsbeitragsleistung mangels gesetzlicher Entstehung erst mit dem Erlass des Vorausleistungsbescheides begründet und ruht auch erst ab diesem Zeitpunkt als öffentliche Last auf dem Grundstück.

IMRRS 2010, 0380

BGH, Beschluss vom 18.01.2010 - II ZA 4/09
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats führt das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife einer GmbH zu einem Schadensersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den Geschäftsführer aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a StGB, wenn dieser an andere Gesellschaftsgläubiger trotz der Insolvenzreife Zahlungen geleistet hat, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar waren. In einem solchen Fall konnte sich der Geschäftsführer schon nach der früheren und kann er sich auch nach der neueren Senatsrechtsprechung nicht auf eine Pflichtenkollision berufen (siehe nur Sen.Urt. v. 29. September 2008 - II ZR 162/07, ZIP 2008, 2220 Tz. 6 ff.).*)

IMRRS 2010, 0379

BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZB 96/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0376

BGH, Beschluss vom 10.02.2010 - IX ZB 177/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0372

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZA 42/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0368

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZB 80/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0367

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 197/06
Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters umfasst den vollen Wert von Forderungen der Masse, wenn ihnen lediglich nicht aufrechenbare Gegenforderungen von Insolvenzgläubigern gegenüberstehen.*)

IMRRS 2010, 0338

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.2009 - 24 U 30/09
Behauptet der klagende Insolvenzverwalter zwischen "seiner" Schuldnerin und der Schuldnerin des beklagten Insolvenzverwalters das Bestehen eines Untermietvertrages, so hat er für dessen Zustandekommen, also die Vereinbarung entgeltlicher Nutzung, schlüssige Indizien vorzutragen, wenn ihm andere Beweismittel nicht zur Verfügung stehen.*)

IMRRS 2010, 0320

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZR 178/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0315

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 67/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0313

BGH, Beschluss vom 20.01.2010 - IX ZB 59/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0310

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 59/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0308

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 185/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0298

BGH, Urteil vom 14.01.2010 - IX ZR 93/09
Die Vorschriften der Insolvenzordnung stehen der Befriedigung einzelner Insolvenzgläubiger aus dem insolvenzfreien Vermögen des Schuldners während des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nicht entgegen.*)

IMRRS 2010, 0296

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 155/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0293

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 163/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0279

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZB 242/06
Ein Schuldner, der lediglich eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, hat sich im Rahmen der Erwerbsobliegenheit regelmäßig um eine angemessene Vollzeittätigkeit zu bemühen.*)

IMRRS 2010, 0275

BGH, Beschluss vom 20.01.2010 - IX ZB 58/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0274

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 127/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0243

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.01.2010 - 2 W 842/09
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, sind auch Prozesse unterbrochen, die die persönliche Haftung eines Gesellschafters betreffen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Ansprüche für die Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit nur durch den Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.*)

IMRRS 2010, 0239

BGH, Urteil vom 01.10.2009 - I ZR 94/07
1. Die Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenzeröffnung nach § 240 Satz 1 ZPO erfasst nicht den aus einem Wettbewerbsverstoß folgenden Anspruch auf Drittauskunft. Über diesen Anspruch kann durch Teilurteil entschieden werden, auch wenn im Hinblick auf die übrigen Klageanträge, mit denen weitere Ansprüche aufgrund des Wettbewerbsverstoßes verfolgt werden, eine Verfahrensunterbrechung nach § 240 Satz 1 ZPO eintritt.*)
2. Für den Anspruch auf Drittauskunft nach § 242 BGB reicht eine offene Imitationsbehauptung im Rahmen vergleichender Werbung i.S. des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG gegenüber dem besonders sachkundigen Verkehrskreis der gewerblichen Abnehmer aus. Für den Drittauskunftsanspruch ist nicht erforderlich, dass das allgemeine Publikum der vergleichenden Werbung eine Imitationsbehauptung entnimmt.*)

IMRRS 2010, 0238

BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - IX ZR 215/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0237

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZB 177/09
Wird der Insolvenzantrag allein auf eine Forderung aus einer vollstreckbaren Urkunde gestützt und ist auf die von dem Schuldner erhobene Vollstreckungsabwehrklage die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt worden, so sind Einwendungen gegen die Forderung im Insolvenzeröffnungsverfahren nicht zu berücksichtigen, falls der Schuldner die für die Einstellung der Zwangsvollstreckung erforderliche Sicherheitsleistung nicht erbracht hat und der Titel weiter vollstreckbar ist.*)

IMRRS 2010, 0236

BGH, Urteil vom 08.12.2009 - XI ZR 182/08
1. Nach dem Sicherungszweck einer gemäß § 7 Abs. 1 MaBV übernommenen Vorauszahlungsbürgschaft kann der Bürge im Falle einer Insolvenz des Bauträgers dem Anspruch des Erwerbers auf Rückgewähr von Vorausleistungen nicht entgegenhalten, mangels Vollzug der Wandelung des Bauträgervertrags gegen den Insolvenzverwalter gemäß § 634 Abs. 4, § 465 BGB a.F. sei ein Anspruch auf Rückabwicklung des Bauträgervertrags nicht entstanden.
2. Ein gegen den Bauträger gerichteter Nacherfüllungsanspruch erlischt nicht bereits mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen, sondern auch während eines Insolvenzverfahrens erst mit dem erfolglosen Ablauf einer vom Besteller gemäß § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB aF unter Ablehnungsandrohung gesetzten Frist zur Nachbesserung.
3. Die durch die Anmeldung eines Anspruchs in einem Insolvenzverfahren nach § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB eingetretene Hemmung der Verjährung endet nicht bereits sechs Monate, nachdem der Insolvenzverwalter die angemeldete Forderung bestritten hat, sondern erst sechs Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens insgesamt.

IMRRS 2010, 0231

BGH, Beschluss vom 13.01.2010 - IX ZB 264/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0229

BGH, Beschluss vom 15.01.2010 - AnwZ (B) 65/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0221

BGH, Urteil vom 14.01.2010 - IX ZR 78/09
1. Verpfändet ein Gesellschafter monatlich entstehende Gewinnforderungen aus einer Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, erwirbt der Pfandgläubiger an den nach Insolvenzeröffnung entstehenden Forderungen auch dann kein Pfandrecht, wenn außerdem der Gesellschaftsanteil selbst verpfändet wurde.*)
2. Werden künftige Gewinnforderungen aus der Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts verpfändet, so ist für die Anfechtung des Pfandrechts der Zeitpunkt des Entstehens der verpfändeten Gewinnforderungen maßgeblich.*)

IMRRS 2010, 0219

BGH, Beschluss vom 13.01.2010 - IX ZB 252/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0209

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZB 78/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0197

BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - IX ZR 32/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0196

BGH, Urteil vom 10.12.2009 - IX ZR 128/08
Teilzahlungen des Schuldners, die dieser nach fruchtloser Zwangsvollstreckung im Rahmen einer vom Gerichtsvollzieher herbeigeführten Ratenzahlungsvereinbarung erbringt, sind wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung anfechtbar (Ergänzung zu BGHZ 155, 75; 162, 143).*)

IMRRS 2010, 0189

BGH, Urteil vom 10.12.2009 - IX ZR 203/06
Hat der andere Teil den Antrag auf Eintragung einer ihm bewilligten Auflassungsvormerkung zu seinen Gunsten gestellt, so gilt das Rechtsgeschäft - auch ohne Auflassung - als vorgenommen, wenn die Bewilligungserklärung des Schuldners für ihn bindend geworden und der vorgemerkte Anspruch entstanden ist.*)

IMRRS 2010, 0188

BGH, Beschluss vom 21.12.2009 - IX ZR 165/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0159

BGH, Urteil vom 08.12.2009 - XI ZR 181/08
1. Nach dem Sicherungszweck einer gemäß § 7 Abs. 1 MaBV übernommenen Vorauszahlungsbürgschaft kann der Bürge im Falle einer Insolvenz des Bauträgers dem Anspruch des Erwerbers auf Rückgewähr von Vorausleistungen nicht entgegenhalten, mangels Vollzug der Wandelung des Bauträgervertrags gegen den Insolvenzverwalter gemäß § 634 Abs. 4, § 465 BGB a.F. sei ein Anspruch auf Rückabwicklung des Bauträgervertrags nicht entstanden.*)
2. Ein gegen den Bauträger gerichteter Nacherfüllungsanspruch erlischt nicht bereits mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen, sondern auch während eines Insolvenzverfahrens erst mit dem erfolglosen Ablauf einer vom Besteller gemäß § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB aF unter Ablehnungsandrohung gesetzten Frist zur Nachbesserung.*)
3. Die durch die Anmeldung eines Anspruchs in einem Insolvenzverfahren nach § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB eingetretene Hemmung der Verjährung endet nicht bereits sechs Monate, nachdem der Insolvenzverwalter die angemeldete Forderung bestritten hat, sondern erst sechs Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens insgesamt.*)

IMRRS 2010, 0098

OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.07.2009 - 10 W 37/09
1. Die Unterbrechung des Hauptprozesses wegen der Insolvenz einer Partei führt nicht zur Unterbrechung von Prozesskostenhilfeverfahren unabhängig davon, ob den Prozesskostenhilfeantrag der Insolvenzschuldner oder die Gegenpartei gestellt hat.*)
2. Wenn zum Zeitpunkt der Erhebung einer Widerklage der Widerkläger Kenntnis vom Insolvenzantrag des Prozessgegners hat, ist diese Widerklage grundsätzlich mutwillig im Sinn des § 114 Satz 1 ZPO.*)
3. Vertritt eine Partei gegenüber dem Vertragspartner die Rechtsauffassung, ein Bauvertrag sei nicht zu Stande gekommen, ist darin weder eine Kündigung gemäß § 8 Nr. 1 VOB/B, § 649 Satz 1 BGB zu erkennen noch kann eine solche Äußerung in eine Kündigung umgedeutet werden.*)

IMRRS 2010, 0076

VG Aachen, Beschluss vom 23.05.2008 - 5 L 133/08
1. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens begründet typischerweise die Vermutung der Unzuverlässigkeit.
2. Zu den Berufsaufgaben des Architekten gehören die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung und Ausführung eines Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten.
3. Der Architekt hat dabei auch die Vermögensinteressen des Bauherrn zu beachten und unabhängig von eigenen finanziellen Interessen und übertriebener Gewinnorientierung zu handeln.
4. Der Architekt, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, bietet in der Regel nicht mehr die notwendige Gewähr für eine solche unabhängige Wahrnehmung der Interessen seines Auftraggebers.

IMRRS 2010, 0058

BGH, Urteil vom 17.09.2009 - IX ZR 63/09
§ 109 Abs. 1 S. 2 InsO verbietet nicht die Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft, da dies nicht zwangsläufig Kündigung des Nutzungsverhältnisses durch die Wohnungsgenossenschaft führt.

Online seit 2009
IMRRS 2009, 2267
OLG München, Urteil vom 08.09.2009 - 5 U 2499/09
1. Hat ein Auftraggeber mehr als drei Monate vor dem Insolvenzantrag des Auftragnehmers mit diesem einen Bauvertrag abgeschlossen, erlangt er im insolvenzanfechtungsrechtlich relevanten Zeitraum (der letzten drei Monate vor dem Insolvenzantrag) durch die weitere Leistungserbringung eine kongruente Deckung.
2. Nimmt der Auftraggeber in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers die weitere Leistungserbringung als kongruente Deckung entgegen, kann er gegen den hierauf anteilig entfallenden Werklohnanteil nicht wirksam mit Gegenforderungen, die reine Insolvenzforderungen darstellen würden, aufrechnen, sofern später über das Vermögen des Auftragnehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

IMRRS 2009, 2231

BGH, Urteil vom 17.09.2009 - IX ZR 106/08
1. Pfändet ein Gläubiger eine künftige Mietforderung des Schuldners gegen einen Dritten, richtet sich der für die Anfechtung des Pfändungspfandrechts maßgebliche Zeitpunkt nach dem Beginn des Nutzungszeitraums, für den die Mietrate geschuldet war (Bestätigung von BGH, Urt. v. 30. Januar 1997 - IX ZR 89/96 für den Anwendungsbereich der InsO).*)
2. Ist das durch Pfändung der Mietforderung entstandene Pfandrecht anfechtbar, weil der Nutzungszeitraum, für den die Mieten geschuldet sind, in der anfechtungsrelevanten Zeit begonnen hat, führt es nicht zur Annahme eines masseneutralen Sicherheitentauschs, dass die Mietforderung zugleich in den Haftungsverband einer Grundschuld fällt.*)

IMRRS 2009, 2221

OLG Nürnberg, Urteil vom 18.03.2009 - 6 U 2259/08
Die Klage eines Insolvenzverwalters, der mit Ermächtigung einer Bank und in Prozessstandschaft die ihr vom Schuldner abgetrenen Forderungen trotz Masseunzulänglichkeit geltend macht, ist jedenfalls dann zulässig, wenn sich der Kläger bzw. Insolvenzverwalter gegenüber dem Beklagten "für einen etwaigen Kostenerstattungsanspruch persönlich stark macht".

IMRRS 2009, 2219

BGH, Beschluss vom 12.11.2009 - VII ZR 65/09
Zur Zulässigkeit der Klage eines Insolvenzverwalters, der in gewillkürter Prozessstandschaft die im Rahmen einer Globalabtretung an eine Bank abgetretenen Forderungen des Schuldners geltend macht.

IMRRS 2009, 2178

BGH, Beschluss vom 22.10.2009 - IX ZB 43/07
Wegen Nichtzulassung der Mindestvergütung des Treuhänders kann die Restschuldbefreiung dem Schuldner nicht versagt werden, wenn der Treuhänder in seiner Zahlungsaufforderung auf die Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung nicht hingewiesen hat.*)
