Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
2276 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 0457
BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - IX ZB 190/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0454

BGH, Urteil vom 13.01.2011 - IX ZR 233/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0413

BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - IX ZB 97/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0399

BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - IX ZB 29/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0337

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZB 261/09
1. Die Neuregelung der Mindestvergütung des Treuhänders in der Wohlverhaltensperiode durch die Erste Änderungsverordnung zur Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung findet für die Tätigkeit des Treuhänders ab 7. Oktober 2004 Anwendung; für seine Tätigkeit davor gilt die frühere Fassung.*)
2. Zu vergleichen ist die Regelvergütung nach § 14 Abs. 1 und 2 InsVV mit der Mindestvergütung nach § 14 Abs. 3 Satz 1 und 2 InsVV, jeweils bezogen auf die gesamte Dauer der Tätigkeit. Die höhere Vergütung ist festzusetzen.*)
3. Der Zuschlag nach § 14 Abs. 3 Satz 2 InsVV kann nicht zur Regelvergütung verlangt werden; er setzt nicht voraus, dass auch ohne Verteilung die Mindestvergütung anzusetzen wäre.*)
4. Der Zuschlag von 50 Euro wird für jeweils fünf Gläubiger gewährt, auch für die ersten fünf Gläubiger, wenn insgesamt an mehr als fünf Gläubiger verteilt wurde.*)

IMRRS 2011, 0336

BGH, Beschluss vom 06.12.2010 - II ZB 13/09
Die beabsichtigte Erhebung einer Teilklage durch den Insolvenzverwalter ist nicht bereits als solche, sondern nur dann mutwillig im Sinne von § 116 Satz 2, § 114 Satz 1 letzter Halbsatz ZPO, wenn der Insolvenzverwalter keine nachvollziehbaren Sachgründe dafür vorbringt, warum er auf die Geltendmachung der Gesamtforderung verzichtet.*)

IMRRS 2011, 0334

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZA 30/10
Erbringt der gutgläubige Drittschuldner in Unkenntnis der Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters an diesen eine Leistung zur Erfüllung einer gegenüber dem Schuldner bestehenden Verbindlichkeit, so kann in entsprechender Anwendung von § 82 InsO Befreiung eintreten.*)

IMRRS 2011, 0313

BGH, Urteil vom 16.12.2010 - IX ZR 24/10
Eine nicht oder ohne den Hinweis auf den Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung angemeldete Forderung wird auch dann von der Restschuldbefreiung erfasst, wenn die unterbliebene oder unvollständige Anmeldung nicht auf einem Verschulden des Gläubigers beruht.*)

IMRRS 2011, 0312

BGH, Beschluss vom 21.12.2010 - IX ZB 206/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0277

BGH, Beschluss vom 21.12.2010 - IX ZB 13/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0264

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZB 21/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0249

BGH, Beschluss vom 21.12.2010 - IX ZB 227/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0231

VGH Hessen, Beschluss vom 22.01.2010 - 5 B 3254/09
Versucht eine Gemeinde einen festgesetzten Abgabenanspruch zuerst durch Anmeldung im Insolvenzverfahren gegen den persönlichen Schuldner durchzusetzen und realisiert erst danach die ausgefallene Forderung durch Inanspruchnahme der als öffentliche Last auf dem Grundstück liegenden dinglichen Haftung mit einem Duldungsbescheid gegen den Grundstückseigentümer, liegt darin kein Ermessensfehlgebrauch.*)

IMRRS 2011, 0207

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZB 63/09
Im Regelinsolvenzverfahren kann die Versagung der Restschuldbefreiung wegen der Verletzung einer Auskunftspflicht unverhältnismäßig sein, wenn der Schuldner die gebotene Auskunft von sich aus nachgeholt hat, bevor der Sachverhalt aufgedeckt und ein hierauf gestützter Versagungsantrag gestellt worden ist.*)

IMRRS 2011, 0205

BGH, Beschluss vom 21.12.2010 - IX ZR 199/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0192

BGH, Beschluss vom 10.12.2010 - IX ZA 48/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0186

BGH, Urteil vom 21.10.2010 - IX ZR 220/09
Den Insolvenzverwalter trifft keine insolvenzspezifische Pflicht, Masseunzulänglichkeit zu dem Zweck rechtzeitig anzuzeigen, dass nachfolgende Wohngeldansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Neumasseschuld bevorzugt zu befriedigen sind.*)

IMRRS 2011, 0181

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZB 39/10
Die Regel-Mindestvergütung des Insolvenzverwalters richtet sich nach der Kopfzahl der Gläubiger, nicht nach der Zahl der angemeldeten Forderungen.*)

IMRRS 2011, 0166

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2010 - 24 W 86/10
1. Die Befugnis einer Geschäftsführerin, die GmbH außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten, wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Geschäftsführerin nicht beeinträchtigt.*)
2. Dies gilt auch für deren Fähigkeit, Zustellungen mit Wirkung für und gegen die GmbH entgegenzunehmen.*)
3. Die durch Versäumnisurteil verurteilte Partei, die hilfsbedürftig im Sinne der §§ 114 ff. ZPO ist oder sich berechtigt dafür halten durfte, hat innerhalb der Einspruchsfrist einen vollständigen, also prüf- und entscheidungsfähigen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe beim Einspruchsgericht einzureichen; dazu gehört auch die vorgeschriebene Prozesskostenhilfe-Erklärung (Anschluss an BGH FamRZ 2008, 1166).*)

IMRRS 2011, 0165

AG Chemnitz, Urteil vom 01.06.2010 - 15 C 932/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0163

LG Chemnitz, Urteil vom 17.12.2010 - 6 S 261/10
1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist berechtigt, bei bestehenden Hausgeldschulden eines Miteigentümers neben der Kaltmiete auch die Nebenkostenvorauszahlungen bei dessen Mietern als Drittschuldner abzupfänden.
2. Die Mieter können im Rahmen einer Drittschuldnerklage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen diese gerade kein entgegenstehendes Interesse an der Pfändung einwenden, da deren Vermieter die Nebenkosten offensichtlich nicht zweckentsprechend an die Wohnungseigentümergemeinschaft weiterleitet.

IMRRS 2011, 0150

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 160/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0140

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 121/10
Im Beschwerdeverfahren gegen die Abweisung der Verfahrenseröffnung mangels Masse ist die nach Erlass des Ablehnungsbeschlusses erfolgte Befriedigung der Forderung des den Insolvenzantrag stellenden Gläubigers nicht zu berücksichtigen.*)

IMRRS 2011, 0133

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 61/09
1. Verfügt ein Insolvenzgläubiger zur Sicherung seiner Forderung über eine Gesamtgrundschuld, für die massefremde Grundstücke mithaften und die zugleich auch Forderungen gegen Dritte sichert, so genügt für einen Verzicht auf das Absonderungsrecht, dass er im Umfang der Anmeldung als Insolvenzforderung auf den schuldrechtlichen Sicherungsanspruch aus einer Zweckvereinbarung mit den Sicherungsgebern verzichtet.*)
2. Als Verzicht auf das Absonderungsrecht für eine Insolvenzforderung genügt auch sonst jede Erklärung, die verhindert, dass das Absonderungsgut verwertet und die gesicherte Insolvenzforderung trotzdem in voller Höhe bei der Verteilung der Masse berücksichtigt wird. Zu diesem Zweck muss nicht notwendig über das zur abgesonderten Befriedigung berechtigende Grundpfandrecht verfügt werden. Nur wenn dies geschieht, bedarf die Erklärung des Insolvenzgläubigers der grundbuchmäßigen Form.*)

IMRRS 2011, 0130

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZB 238/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0116

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 120/10
Kündigt der Insolvenzverwalter/Treuhänder die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft, um damit das der Masse gebührende Auseinandersetzungsguthaben zu realisieren, hat der Schuldner keinen Anspruch auf Auskehrung des Teils des Guthabens, den er als Kaution für die von ihm bewohnte Wohnung benötigt.*)

IMRRS 2011, 0100

BGH, Beschluss vom 15.11.2010 - NotZ 6/10
Ein Notar kann durch seine Art der Wirtschaftsführung die Interessen der Rechtsuchenden gefährden, wenn er zwecks Erlangung einer Restschuldbefreiung einen Insolvenzeröffnungsbeschluss bei einem ausländischen Gericht erwirkt, das im maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung offensichtlich und für ihn als Organ der Rechtspflege ohne weiteres erkennbar international nicht zuständig ist.*)

IMRRS 2011, 0087

BGH, Urteil vom 08.12.2010 - XII ZR 86/09
1. Verpflichtet sich der Mieter in einem Mietaufhebungsvertrag zu Ausgleichszahlungen, falls der Vermieter bei einer Weitervermietung des Mietobjekts nur eine geringere als die vom Mieter geschuldete Miete erzielen kann, wird dieser Anspruch bei einer späteren Zwangsverwaltung des Grundstücks nicht von der Beschlagnahme erfasst.*)
2. Tritt der Vermieter diese Forderung vor der Anordnung der Zwangsverwaltung über das Mietgrundstück an einen anderen ab, stellt dies keine Vorausverfügung über eine Mietforderung i. S. von § 1124 Abs. 2 BGB dar.*)

IMRRS 2011, 0051

BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - IX ZB 65/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0044

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 110/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0040

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 281/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0029

BGH, Urteil vom 18.11.2010 - IX ZR 67/10
1. Die Klage eines Gläubigers auf Zinszahlung seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nach dessen Aufhebung während der Treuhandphase ungeachtet einer möglichen späteren Restschuldbefreiung des Schuldners zulässig.*)
2. Zinsforderungen auf Ansprüche aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung werden auch dann nicht von der Restschuldbefreiung erfasst, wenn sie mangels Aufforderung zur Anmeldung nachrangiger Forderungen nicht mit dem Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung zur Insolvenztabelle angemeldet worden sind.*)

IMRRS 2011, 0028

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 151/09
Die Anordnung einer Nachtragsverteilung in einem früheren Konkurs- oder Insolvenzverfahren wegen nachträglich ermittelter Gegenstände der Masse lässt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Insolvenzantrag im Regelfall unberührt.*)

IMRRS 2011, 0027

BGH, Beschluss vom 25.11.2010 - VII ZB 71/08
Allein der Umstand, dass der Insolvenzverwalter versuchen muss, die Finanzierung der Prozessführung durch 26 Gläubiger zu erreichen, zwingt nicht zur Gewährung von Prozesskostenhilfe.*)

Online seit 2010
IMRRS 2010, 3569
BGH, Beschluss vom 01.12.2010 - IX ZA 43/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 3563

BGH, Urteil vom 26.11.2010 - LwZR 22/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 3548

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 184/09
1. Der vom Schuldner durch einen Erbfall während des Insolvenzverfahrens erworbene Pflichtteilsanspruch gehört zur Insolvenzmasse.*)
2. Wird der während des Insolvenzverfahrens entstandene Pflichtteilsanspruch erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens anerkannt oder rechtshängig gemacht, unterliegt er der Nachtragsverteilung.*)

IMRRS 2010, 3538

LG Würzburg, Urteil vom 12.02.2009 - 12 O 558/08
1. Die Kündigung des Auftraggebers ist nicht ausgeschlossen, wenn das Insolvenzverfahren beantragt ist oder ein solches Verfahren eröffnet wird.
2. Das Wahlrecht des Insolvenzverwalter nach der Insolvenzordnung besteht nur dann, wenn eine auf die vertragliche Bestimmung gestützte Kündigung nicht erklärt wurde.

IMRRS 2010, 3514

BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - IX ZB 115/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 3508

BGH, Urteil vom 18.11.2010 - IX ZR 17/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 3498

BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - IX ZB 285/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 3487

BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - IX ZB 137/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 3481

BGH, Urteil vom 14.10.2010 - IX ZR 160/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 3468

OLG Hamburg, Beschluss vom 27.10.2010 - 9 U 171/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 3451

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.06.2010 - 24 U 210/09
1. Der Insolvenzschuldner ist nicht gehindert, durch den Abschluss von Verträgen neue Verbindlichkeiten zu begründen, für die er mit dem insolvenzfreien Vermögen einzustehen hat.*)
2. Die Mietvertragsklausel, der Mieter dürfe sich auf eine Minderung nur berufen, wenn er sich mit Mietzahlungen nicht im Rückstand befinde, ist nicht zu beanstanden.*)

IMRRS 2010, 3415

BGH, Urteil vom 16.11.2010 - VI ZR 17/10
Die dem Schuldner in einem Strafverfahren auferlegten Gerichtskosten sind keine Verbindlichkeiten aus unerlaubter Handlung im Sinne von § 302 Nr. 1 InsO.

IMRRS 2010, 3393

OLG München, Beschluss vom 24.08.2010 - 34 Sch 21/10
Zur Eigenschaft des Schiedsgerichts der Deutschen Eishockey-Liga als Schiedsgericht im Sinne des Zehnten Buches der ZPO und zu dessen Zuständigkeit im Zusammenhang mit Lizenzstreitigkeiten zwischen der Gesellschaft und einzelnen Gesellschaftern.*)

IMRRS 2010, 3377

BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - IX ZB 278/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 3328

BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - IX ZB 24/10
Der Schuldner kann die eidesstattliche Versicherung der Vollständigkeit des von dem Insolvenzverwalter gefertigten Vermögensverzeichnisses nicht unter Berufung auf Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten verweigern.*)

IMRRS 2010, 3323

BGH, Urteil vom 14.10.2010 - IX ZR 16/10
Die Zahlung einer Geldstrafe unterliegt der Insolvenzanfechtung.*)
