Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
2276 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 1116
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.01.2011 - 19 W 4/11
Die Wiederaufnahme eines gemäß § 240 ZPO unterbrochenen Rechtsstreits beinhaltet kein konkludentes Erfüllungsverlangen des Insolvenzverwalters gemäß § 103 InsO.

IMRRS 2011, 1112

BGH, Urteil vom 10.02.2011 - IX ZR 49/10
Behandelt der Treuhänder auf ein Treuhandkonto eingezahlte Fremdgelder als eigenes Vermögen, kann das im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch vorhandene Restguthaben nicht ausgesondert werden.*)

IMRRS 2011, 1098

BGH, Beschluss vom 17.03.2011 - IX ZB 145/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 1092

OLG Schleswig, Urteil vom 23.05.2008 - 14 U 170/07
Zur Frage, ob zwischen dem Insolvenzverwalter über das Vermögen einer Bauunternehmung und einem Auftraggeber eine Vereinbarung über die Fortführung der Arbeiten auf Stundenlohnbasis zustandegekommen ist.

IMRRS 2011, 1081

OLG Schleswig, Beschluss vom 04.10.2010 - 5 U 34/10
1. Bürgende geschäftsführende Gesellschafter des Hauptschuldners können sich nicht auf mangelnde Überprüfbarkeit der Hauptforderung berufen.
2. Da die Übernahme selbstschuldnerischer Bürgschaften den Gepflogenheiten im kaufmännischen Geschäftsverkehr mit Banken entspricht, ist der Verzicht auf die Einrede der Vorausklage nicht überraschend, insbesondere für geschäftsführende Gesellschafter.
3. Es gibt grundsätzlich auch keine Pflicht des Gläubigers zur vorrangigen Verwertung von Immobiliarsicherheiten. Mangels anderweitiger Vereinbarung hat der Gläubiger im Außenverhältnis ein Wahlrecht, welche Sicherheiten er zuerst in Anspruch nimmt (OLG München WM 1988, 1846). Es kommt deshalb auch nicht darauf an, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Erlöse aus der Verwertung des Betriebsgrundstücks der Insolvenzschuldnerin zu erwarten sind und ob diese gegebenenfalls zu einer Erfüllung der Hauptforderung ausreichen würden.
4. Das Kündigungsrecht der Bank für einen Kreditvertrag wird durch die drohende Insolvenz nicht ausgeschlossen.

IMRRS 2011, 1057

BGH, Urteil vom 17.03.2011 - IX ZR 166/08
Der Anspruch des Insolvenzschuldners aus einem Darlehensvertrag mit der Zweckbindung, den Kreditbetrag einem bestimmten Gläubiger zuzuwenden, gehört grundsätzlich zur Insolvenzmasse. Das gilt auch dann, wenn der Kredit nicht unmittelbar an den Begünstigten ausgezahlt wird, sondern die Valuta zunächst auf das Fremdgeldkonto eines von Schuldner und Darlehensgeber gemeinsam beauftragten Rechtsanwalts überwiesen und von dort an den Begünstigten weitergeleitet wird (Fortführung von BGH, Urteil vom 7. Juni 2001 - IX ZR 195/00, NZI 2001, 539).*)

IMRRS 2011, 1038

BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - IX ZB 80/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 1033

BGH, Urteil vom 01.03.2011 - XI ZR 320/09
1. Bei der Frage, ob eine konkludente Genehmigung einer im Einzugsermächtigungslastschriftverfahren vorgenommenen Kontobelastung vorliegt, ist der durch normative Auslegung zu ermittelnde objektive Erklärungswert des Verhaltens des Kontoinhabers maßgeblich (im Anschluss an das Senatsurteil vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, WM 2010, 1546, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
2. Ist eine Belastungsbuchung vom Schuldner genehmigt worden, scheidet ein unmittelbarer Bereicherungsanspruch der Schuldnerbank gegen den Lastschriftgläubiger aus. Der Bereicherungsausgleich vollzieht sich in diesem Fall entsprechend den allgemeinen Grundsätzen innerhalb der jeweiligen Leistungsverhältnisse (im Anschluss an das Senatsurteil vom 11. April 2006 - XI ZR 220/05, BGHZ 167, 171).*)

IMRRS 2011, 1032

BGH, Urteil vom 24.03.2011 - IX ZR 180/10
1. Die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einem Individualbeschwerdeführer zugesprochene Entschädigung wegen der durch eine Menschenrechtsverletzung infolge überlanger Verfahrensdauer erlittenen immateriellen Schäden ist nicht abtretbar und pfändbar; sie fällt bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Beschwerdeführers nicht in die Insolvenzmasse. Dasselbe gilt für die zuerkannte Erstattung der Kosten für das Verfahren vor dem Gerichtshof.*)
2. Der von dem Gerichtshof zuerkannte Anspruch auf Erstattung von Mehrkosten im vorausgegangenen innerstaatlichen Verfahren ist abtretbar, pfändbar und fällt in die Masse, wenn über das Vermögen des Individualbeschwerdeführers das Insolvenzverfahren eröffnet wird.*)

IMRRS 2011, 1009

BFH, Urteil vom 09.12.2010 - V R 22/10
Vereinnahmt der Insolvenzverwalter eines Unternehmers das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung, begründet die Entgeltvereinnahmung nicht nur bei der Ist-, sondern auch bei der Sollbesteuerung eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Fortführung des BFH-Urteils vom 29.01.2009 V R 64/07, BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, zur Istbesteuerung).*)

IMRRS 2011, 1008

BFH, Urteil vom 26.01.2011 - VIII R 3/10
Eine aus einem beratenden Betriebswirt und einem Dipl.-Ökonom bestehende Partnerschaftsgesellschaft, die Insolvenzverwaltung betreibt, erzielt auch dann Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG, wenn sie fachlich vorgebildete Mitarbeiter einsetzt, sofern ihre Gesellschafter als Insolvenzverwalter selbst leitend und eigenverantwortlich tätig bleiben.*)

IMRRS 2011, 1003

OLG Dresden, Urteil vom 03.11.2010 - 1 U 605/10
Eine Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen gegen Werklohnansprüche einer Insolvenzschuldnerin kommt nicht in Betracht, wenn die besagten Schadensersatzansprüche erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig werden.

IMRRS 2011, 0945

BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - IX ZB 168/09
Tritt der Erbfall in der Wohlverhaltensphase ein, entsteht die Obliegenheit des Schuldners, die Hälfte des Wertes des Vermächtnisses an den Treuhänder abzuführen, erst mit der Annahme des Vermächtnisses (Ergänzung von BGH WM 2009, 1517).*)

IMRRS 2011, 0941

BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - IX ZB 212/09
Lehnt das Insolvenzgericht die Einberufung einer Gläubigerversammlung ab, so sind gegen diese Entscheidung nur diejenigen Antragsteller beschwerdebefugt, die auch das Einberufungsquorum erfüllen.*)

IMRRS 2011, 0937

BGH, Beschluss vom 17.03.2011 - IX ZB 192/10
1. Ein Verwalter, gegen den der dringende Verdacht besteht, in einzelnen Insolvenzverfahren Vermögensdelikte zum Nachteil der Masse begangen zu haben, offenbart eine allgemeine charakterliche Ungeeignetheit für die Ausübung des Verwalteramts, die es rechtfertigt, ihn auch in anderen, von den Straftaten nicht betroffenen Verfahren aus dem Amt zu entlassen.*)
2. Ein Gehörsverstoß kann grundsätzlich durch die Nachholung des rechtlichen Gehörs im Rechtsmittelzug geheilt werden.*)

IMRRS 2011, 0927

BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - IX ZB 210/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0925

BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - IX ZB 36/09
Für insolvenzrechtliche Anfechtungsklagen gegen Sozialversicherungsträger ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.*)

IMRRS 2011, 0923

BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - IX ZB 219/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0906

BGH, Beschluss vom 02.03.2011 - IV ZR 231/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0859

BGH, Urteil vom 17.02.2011 - IX ZR 83/10
Bei der Verwertung von Absonderungsrechten gilt die Anrechnungsvorschrift des § 367 Abs. 1 BGB auch für die seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden Zinsen.*)

IMRRS 2011, 0846

BGH, Urteil vom 03.02.2011 - IX ZR 213/09
Pfändet ein Gläubiger den Kassenbestand des Schuldners oder wendet der Schuldner eine sonst unvermeidliche Kassenpfändung durch Zahlung an den anwesenden Vollziehungsbeamten ab, liegt eine Rechtshandlung des Schuldners vor, wenn er zuvor die Kasse in Erwartung des Vollstreckungsversuchs gezielt aufgefüllt hat, um eine Befriedigung des Gläubigers zu ermöglichen.*)

IMRRS 2011, 0788

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.03.2011 - 7 U 113/10
1. Der Verbau von unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Baustoffen führt trotz eines bestehenden Abtretungsverbots in einem ARGE-Vertrag zu einem Ersatzaussonderungsrecht gemäß § 48 InsO.
2. Veräußerung im Sinne des § 48 InsO ist auch dann gegeben, wenn ein Bauhandwerker unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Baustoffe als wesentliche Bestandteile eines fremden Grundstücks einbaut.

IMRRS 2011, 0759

BGH, Urteil vom 10.02.2011 - IX ZR 73/10
Ist der Auftraggeber eines Bauvertrages verpflichtet, nach fehlgeschlagenem Sicherheitentausch eine als Austauschsicherheit gestellte Gewährleistungsbürgschaft an den Auftragnehmer zurückzugewähren, kann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers der Auftragnehmer die Bürgschaftsurkunde aussondern.*)

IMRRS 2011, 0746

BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - IX ZB 50/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0745

BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IX ZB 228/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0742

BGH, Beschluss vom 17.02.2011 - IX ZB 128/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0740

BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - IX ZB 235/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0717

BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IX ZB 141/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0712

BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IX ZR 231/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0701

OLG Dresden, Urteil vom 09.03.2011 - 13 U 720/10
1. Eine Vereinbarung mittels derer gesetzliche Regressansprüche des Auftraggebers aus § 1a AEntG a.F. (AEntG n.F. § 14) gegen einen Werklohnanspruch des Auftragnehmers nach Erklärung einer Schuldübernahme zur Lohnzahlungsverpflichtung aufgerechnet werden, ist einer separaten Insolvenzanfechtung zugänglich. Das AEntG tritt hinter die insolvenzrechtlichen Regelungen zurück.
2. Die Klausel in einem Werkvertrag, wonach ein Gewährleistungseinbehalt von 5% nur durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, benachteiligt den Unternehmer in unangemessener Art und Weise, da die Wahl anderer Austauscharten hierdurch ausgeschlossen ist. Die Klausel ist insgesamt unwirksam.

IMRRS 2011, 0698

BFH, Urteil vom 15.12.2010 - VIII R 50/09
1. Einkünfte aus einer Tätigkeit als Insolvenzverwalter oder aus der Zwangsverwaltung von Liegenschaften sind, auch wenn sie von Rechtsanwälten erzielt werden, grundsätzlich den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zuzurechnen.*)
2. Dies gilt auch dann, wenn der Insolvenzverwalter oder Zwangsverwalter die Tätigkeit unter Einsatz vorgebildeter Mitarbeiter ausübt, sofern er dabei selbst leitend und eigenverantwortlich tätig bleibt; insoweit ist § 18 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 3 und 4 EStG entsprechend anzuwenden (Aufgabe der Rechtsprechung zur sog. Vervielfältigungstheorie).*)

IMRRS 2011, 0664

BGH, Urteil vom 25.01.2011 - XI ZR 172/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0658

BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - IX ZB 43/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0657

BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - IX ZR 80/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0650

BGH, Urteil vom 18.10.2010 - II ZR 151/09
1. Macht der Insolvenzverwalter gegen den Geschäftsführer einer GmbH einen Ersatzanspruch nach § 64 Abs. 2 GmbHG aF (= § 64 Satz 1 GmbHG nF) geltend und beruft er sich dabei auf eine Überschuldung der Gesellschaft i.S. des § 19 InsO in der bis zum 17. Oktober 2008 geltenden Fassung, hat er lediglich die rechnerische Überschuldung anhand von Liquidationswerten darzulegen. Die Darlegungs- und Beweislast für eine positive Fortführungsprognose - mit der Folge einer Bewertung des Vermögens zu Fortführungswerten - obliegt dem Geschäftsführer (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2006 - II ZR 303/05, ZIP 2006, 2171 Rn. 3; BGH, Urteil vom 27. April 2009 - II ZR 253/07, ZIP 2009, 1220 Rn. 11).*)
2. Die Aktivierung eines Anspruchs auf Rückzahlung einer Mietkaution in der Überschuldungsbilanz setzt voraus, dass der Anspruch einen realisierbaren Vermögenswert darstellt.*)

IMRRS 2011, 0649

BGH, Urteil vom 20.01.2011 - IX ZR 238/08
Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die wegen eines Antrags auf Insolvenzgeld auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangen sind, bleiben Forderungen aus Arbeitsverhältnissen, die der Anwendung der Bestimmungen über das Verbraucherinsolvenzverfahren bei früher selbständig wirtschaftlich tätig gewesenen Schuldnern entgegenstehen.*)

IMRRS 2011, 0646

BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - IX ZB 250/08
Dem Schuldner kann das Fehlverhalten seines Verfahrensbevollmächtigten, der das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Vermögensverzeichnis eigenmächtig ändert, nicht als eigenes (qualifiziertes) Verschulden zugerechnet werden.*)

IMRRS 2011, 0594

OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.02.2011 - 17 U 151/09
Zahlt der verurteilte Beklagte die Urteilssumme vor Rechtskraft des von ihm angefochtenen Urteils unter dem Vorbehalt der Rückforderung im Falle eines Erfolges seines Rechtsmittels, hat dies keine Erfüllungswirkung. Der Kläger, der die Zahlung deshalb zurückweist, gerät gleichwohl in Annahmeverzug mit der Folge, dass der Beklagte ihm von da an weder Verzugs- noch Prozesszinsen schuldet.*)

IMRRS 2011, 0543

BGH, Urteil vom 09.12.2010 - IX ZR 60/10
Wird dem Anleger in einem Schneeballsystem neben Scheingewinnen auch die Einlage ausgezahlt, kann sich der anfechtende Insolvenzverwalter nicht darauf berufen, die Einlage sei durch Verluste und Verwaltungsgebühren teilweise aufgebraucht.*)

IMRRS 2011, 0540

BGH, Urteil vom 13.01.2011 - IX ZR 53/09
Eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwischen dem Schuldner und einem Grundpfandgläubiger getroffene vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung bindet den Insolvenzverwalter auch dann nicht, wenn das Grundstück zugunsten dieses Gläubigers wertausschöpfend belastet ist.*)

IMRRS 2011, 0539

BGH, Urteil vom 20.01.2011 - IX ZR 8/10
Die Leistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung kann auch dann als inkongruente Deckung anfechtbar sein, wenn der Gläubiger unter Ankündigung der Zwangsvollstreckung zur umgehenden Leistung auffordert, ohne eine letzte konkrete Frist zu setzen (Ergänzung zu BGH, ZInsO 2003, 611).*)

IMRRS 2011, 0534

BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IX ZB 6/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0533

BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IX ZB 99/09
Die Heilung einer Obliegenheitsverletzung durch den Schuldner kommt nicht mehr in Betracht, wenn sie von anderer Seite aufgedeckt worden ist (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 9/09).*)

IMRRS 2011, 0518

BGH, Urteil vom 20.01.2011 - IX ZR 58/10
Die auf Anweisung des zahlungsunfähigen Zwischenmieters erfolgte Direktzahlung des Endmieters an den Vermieter gewährt diesem eine inkongruente Deckung, welche die Gläubiger des Zwischenmieters objektiv benachteiligt.*)

IMRRS 2011, 0495

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2010 - 24 U 208/09
1. Ein Rechtsanwalt, der in Vergleichsverhandlungen eingeschaltet ist, muss seinen Mandanten auf Vor- und Nachteile des beabsichtigten Vergleichs hinweisen, ihm also im Einzelnen darlegen, welche Gesichtspunkte für und gegen den Abschluss sprechen und alle Bedenken, Unsicherheitsfaktoren und die sich für den Mandanten aus dem Vergleich ergebenden Folgen erörtern.*)
2. Drohen dem Mandanten durch Insolvenzanfechtungen und gerichtliche Verfallsanordnungen erhebliche Vermögenseinbußen, so ist ein etwaiges Beratungsdefizit vor Abschluss eines Vergleichs mit dem Insolvenzverwalter nicht kausal für durch Verzichtserklärungen des Mandanten entstandene Vermögensnachteile, wenn solche ohne den Vergleich noch größer gewesen wären.

IMRRS 2011, 0494

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2010 - 24 U 182/09
1. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung sowie die Tatsachen anzugeben, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass der Forderung (hier: Rechtsanwaltshonorar) eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Schuldners zugrunde liegt.*)
2. Decken sich die Angaben zum Grund der Forderung in der Forderungsanmeldung nicht mit dem im Feststellungsrechtsstreit zur Anspruchsbegründung vorgetragenen Sachverhalt, ist die Klage unzulässig.*)
3. Der Streitwert einer Klage, mit der die Feststellung begehrt wird, eine angemeldete Forderung beruhe auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, bemisst sich nicht nach dem Nennwert der Forderung, sondern nach den Vollstreckungsaussichten des Insolvenzgläubigers nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung.*)

IMRRS 2011, 0488

BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - IX ZB 8/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0473

BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - IX ZB 199/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0470

BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - IX ZB 163/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0468

BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - IX ZA 32/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
