Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
2274 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IMRRS 2012, 0730BGH, Beschluss vom 19.01.2012 - IX ZB 21/11
1. Eine Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder ist für sich allein selbst dann kein hinreichender Grund für dessen Entlassung, wenn eine gedeihliche Zusammenarbeit ausgeschlossen erscheint.*)
2. Die auf eine Störung des Vertrauensverhältnisses zum Insolvenzgericht gestützte Entlassung des Insolvenzverwalters oder Treuhänders ist wegen des damit verbundenen Eingriffs in sein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Berufsausübung in der Regel nur dann verhältnismäßig, wenn die Vertrauensstörung ihre Grundlage in einem pflichtwidrigen Verhalten des Verwalters hat, welches objektiv geeignet ist, das Vertrauen des Insolvenzgerichts in seine Amtsführung schwer und nachhaltig zu beeinträchtigen.*)
VolltextIMRRS 2012, 0729
BGH, Urteil vom 09.02.2012 - IX ZR 75/11
1. Gibt der Insolvenzverwalter das Vermögen des Schuldners aus einer selbständigen Tätigkeit frei, können auf die selbständige Tätigkeit bezogene vertragliche Ansprüche von Gläubigern, die nach dem Zugang der Erklärung beim Schuldner entstehen, nur gegen den Schuldner und nicht gegen die Masse verfolgt werden.*)
2. Versäumt der Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung die Kündigung eines von dem Schuldner begründeten Dauerschuldverhältnisses, trifft ihn eine Schadensersatzpflicht nur für solche Verbindlichkeiten, die nach dem Zeitpunkt entstehen, zu dem bei einer frühestmöglichen Kündigungserklärung der Vertrag geendet hätte.*)
VolltextIMRRS 2012, 0727
BGH, Urteil vom 19.01.2012 - IX ZR 4/11
Der Eintrag in die Tabelle bewirkt lediglich die positive Feststellung des Anspruchs in angemeldeter Höhe; eine negative Feststellung jenseits der Anmeldung folgt daraus nicht.*)
VolltextIMRRS 2012, 0717
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - IX ZB 86/10
1. Ein Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners kann nicht ohne gleichzeitige Entscheidung über dessen eigenen Eröffnungs- und Stundungsantrag mangels Masse abgewiesen werden.*)
2. Der Schuldner kann einen Eröffnungsantrag nebst Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten und Restschuldbefreiung wirksam unter der prozessualen Bedingung stellen, dass das Insolvenzgericht auf einen Gläubigerantrag seine - vom Schuldner bestrittene - internationale Zuständigkeit bejahe (im Anschluss an BGH, ZIP 2010, 888).*)
VolltextIMRRS 2012, 0668
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - IX ZB 150/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0662
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - IX ZB 248/11
Eine Beschwerde des Schuldners gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist mangels einer formellen Beschwer auch dann unzulässig, wenn neben dem Schuldner ein Gläubiger einen Insolvenzantrag gestellt hat.*)
VolltextIMRRS 2012, 0647
AG Neuruppin, Urteil vom 30.09.2011 - 42 C 63/11
Eine zulässige Räumungsklage ist jedenfalls durch die innerhalb der zweimonatigen Schonfrist erfolgte Zahlung des Sozialhilfeträgers unbegründet geworden, wenn er nicht ausschließlich die Valuta eines dem Mieter gewährten Darlehens ausgezahlt hat, sondern er die Mietschuld nach von ihm erklärten Schuldbeitritt gleichzeitig als eigene Leistung getilgt hat.
VolltextIMRRS 2012, 0541
BGH, Beschluss vom 20.10.2011 - IX ZB 128/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0535
BGH, Beschluss vom 26.01.2012 - IX ZB 111/10
Zieht der Schuldner nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens eine Forderung ein, die zur Masse gehörte, unterliegt der Erlös der Nachtragsverteilung.*)
VolltextIMRRS 2012, 0497
BGH, Beschluss vom 26.01.2012 - IX ZB 15/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0472
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.02.2012 - 3 U 111/11
1. Ist das Insolvenzverfahren nach dem 31.12.1998 beantragt, gilt die InsO auch für die Rechtsverhältnisse und Rechte, die vor dem 01.01.1999 begründet worden sind, Artikel 104 EGInsO.
2. Hat der Schuldner als Vermieter oder Verpächter eines unbeweglichen Gegenstands oder von Räumen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Miet- oder Pachtforderungen für die spätere Zeit verfügt, so ist diese Verfügung nur wirksam, soweit sie sich auf die Miete oder Pacht für den zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonat bezieht.
3. Eine Vorausverfügung über die Miete als Entgelt für die zukünftige Gebrauchsgewährung ist erst mit dem jeweiligen Nutzungszeitraum abgeschlossen, denn der Anspruch auf Zahlung der einzelnen Mietraten entsteht mit der korrespondierenden periodischen Gebrauchsüberlassung.
4. Bei einem "Sale-and-lease-back"-Vertrag erwirbt der Leasinggeber das Objekt vom Leasingnehmer, der es weiter nutzen will. Beim Immobilienleasing sind die §§ 108 bis 112 InsO anzuwenden, wenn die Leasingphase vor Verfahrenseröffnung eingesetzt hat.
VolltextIMRRS 2012, 0367
BGH, Urteil vom 12.01.2012 - IX ZR 95/11
Entrichtet eine GmbH nach drohender Zahlungsunfähigkeit die Prämien für eine Direktversicherung ihres Geschäftsführers weiter, auf welche dieser nach seinem Anstellungsvertrag Anspruch hat, so benachteiligt dies im Regelfall trotz der als Gegenleistung erhaltenen Dienste die Gläubiger der Gesellschaft und kann bei entsprechendem Vorsatz gegenüber dem Geschäftsführer angefochten werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 0355
BGH, Urteil vom 15.12.2011 - IX ZR 118/11
Die Vereinnahmung der Vergütung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter in einem nicht zur Eröffnung gelangten Verfahren kann in einem später eröffneten Insolvenzverfahren als kongruente Deckung anfechtbar sein.*)
VolltextIMRRS 2012, 0286
KG, Urteil vom 29.01.2010 - 7 U 84/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0242
BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - IX ZB 37/08
Werden in den darstellenden Teil des Insolvenzplans die vom Schuldner begangenen Insolvenzstraftaten (§§ 283 bis 283c StGB) nicht aufgenommen, ist die Bestätigung des Plans nur zu versagen, wenn der Plan auf eine Unternehmensfortführung abzielt.*)
VolltextIMRRS 2012, 0232
BGH, Beschluss vom 01.12.2011 - IX ZB 260/10
Die Restschuldbefreiung kann dem Schuldner auf Antrag eines Insolvenzgläubigers auch dann versagt werden, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig in der Zeit zwischen Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Schlusstermin schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse macht, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentlichen Kassen zu vermeiden.*)
VolltextIMRRS 2012, 0212
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2011 - 10 U 60/11
1. Zu den Forderungen i. S. des § 41 InsO zählen grundsätzlich auch gestundete Mietforderungen.*)
2. Hat der Vermieter vor Insolvenzeröffnung mit dem Schuldner vereinbart, dass die Miete für die Dauer seiner finanziellen Schwierigkeiten gestundet sei, kann sich hierauf auch der Insolvenzverwalter gegenüber den nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehenden Mietansprüchen berufen.*)
VolltextIMRRS 2012, 0211
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.04.2011 - 10 U 160/10
1. Ist das Mietverhältnis vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst worden, so sind der Rückgabeanspruch gemäß § 546 BGB sowie alle Abwicklungsansprüche bereits vor Eröffnung entstanden und folglich grundsätzlich Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO. Dies schließt den Anspruch des Vermieters auf Entschädigung bei verspäteter Rückgabe ein. *)
2. Zur Darlegungslast des Vermieters, dass der Insolvenzverwalter die Miet- oder Pachtsache nach Verfahrenseröffnung (weiter) nutzt und ihn dabei gezielt vom Besitz ausschließt.*)
3. Nur der äußere Anschein einer Inanspruchnahme der Mietsache durch den Insolvenzverwalter begründet noch keine Masseverbindlichkeit*)
4. Zur Frage, ob eine den Anwendungsbereich des § 55 Abs. 1 InsO eröffnende tatsächliche Inanspruchnahme in der in der (schlichten) Übernahme der Masse nach § 148 InsO zu sehen sein kann, wenn sich Gegenstände des Schuldners im Mietobjekt befinden.*)
5. Äußerungen, die der Verwalter gegenüber dem Vermieter vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in seiner Funktion als vorläufiger (schwacher) Insolvenzverwalter abgegeben hat sind ihm als Insolvenzverwalter nicht zuzurechnen.*)
VolltextIMRRS 2012, 0169
OLG Schleswig, Urteil vom 09.12.2011 - 1 U 72/11
1. § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B ist im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anwendbar und verstößt nicht gegen § 119 InsO; eine unzulässige Einschränkung des Wahlrechtes des Insolvenzverwalters durch die Kündigung gemäß § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B ist nicht gegeben.*)
2. Der Schadensersatzanspruch des Kündigenden gemäß § 8 Nr. 2 Abs. 2 VOB/B wird durch das Insolvenzverfahren nicht beeinträchtigt, da er gerade für diesen Fall besteht.*)
3. Das gilt jedenfalls in den Insolvenzverfahren, die durch einen Eigenantrag des Insolvenzschuldners in Gang gesetzt werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 0164
OLG Koblenz, Urteil vom 12.05.2010 - 1 U 758/09
1. Der durch Vormerkung gesicherte zukünftige Auflassungsanspruch aus einem unwiderruflichen notariellen Verkaufsangebot setzt sich gegenüber einer nachrangig eingetragenen Zwangssicherungshypothek durch.*)
2. Zur Bestimmung des Zeitpunkts der Vornahme der Rechtshandlung i. S. des § 8 II 2 AnfG ist auf die bindende materielle Bewilligung der Vormerkung als Willenserklärung des Schuldners und nicht auf die nachfolgende bindende Auflassungserklärung i. S. des § 873 II BGB abzustellen.*)
VolltextIMRRS 2012, 0156
BGH, Urteil vom 08.12.2011 - IX ZR 156/09
1. Die Vereinbarung einer Zahlungsverpflichtung entfällt als kongruenzbegründender Schuldgrund für die angefochtene Zahlung, wenn sie selbst der Insolvenzanfechtung unterliegt.*)
2. Beweisanzeichen für die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung werden durch den Einwand eines Sanierungsversuchs nicht entkräftet, wenn es an jeder Darlegung zu den Inhalten und zu den Grundlagen des Sanierungskonzepts fehlt.*)
3. Ein erfolgversprechender, den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners ausschließender Sanierungsversuch kann auch dann vorliegen, wenn Regelungen mit einzelnen Gläubigern dem Schuldner neue Liquidität verschaffen sollen, mittels der er seine übrigen Gläubiger befriedigen kann.*)
VolltextIMRRS 2012, 0139
BGH, Beschluss vom 15.12.2011 - IX ZB 139/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0126
BGH, Beschluss vom 01.12.2011 - IX ZB 232/10
Die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft mit Sitz im Ausland, die ihren Geschäftsbetrieb eingestellt hat und nicht abgewickelt wird, richtet sich danach, wo sie bei Einstellung ihrer Tätigkeit den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen hatte (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 20. Oktober 2011 - C-396/09 - Interedil).*)
VolltextIMRRS 2012, 0105
OLG Dresden, Beschluss vom 05.10.2011 - 17 W 0828/11
GbR: Zu den Voraussetzungen der Eintragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters.*)
VolltextOnline seit 2011
IMRRS 2011, 3913BGH, Beschluss vom 01.12.2011 - IX ZB 190/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 3867
BFH, Urteil vom 24.11.2011 - V R 13/11
1. Grundlage für die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren nach §§ 174 ff. InsO ist der gemäß §§ 16 ff. UStG berechnete Steueranspruch für das Kalenderjahr. Im Jahr der Insolvenzeröffnung ist die anzumeldende Steuer für den Zeitraum bis zur Insolvenzeröffnung zu berechnen.*)
2. Die Steuerberechnung gemäß §§ 16 ff. UStG unterliegt weder den Beschränkungen der Insolvenzaufrechnung noch denen der Insolvenzanfechtung.*)
3. Werden zur Insolvenztabelle angemeldete Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ohne Widerspruch in die Tabelle eingetragen, kommt der Eintragung dieselbe Wirkung wie der beim Bestreiten vorzunehmenden Feststellung gemäß § 185 InsO i.V.m. § 251 Abs. 3 AO zu und kann wie diese unter den Voraussetzungen des § 130 AO geändert werden.*)
VolltextIMRRS 2011, 3863
BAG, Urteil vom 06.10.2011 - 6 AZR 262/10
1. Zahlt der Arbeitgeber in der Krise Arbeitsentgelt für vom Arbeitnehmer in den vorhergehenden drei Monaten erbrachte Arbeitsleistungen, liegt grundsätzlich ein Bargeschäft im Sinne von § 142 InsO vor.*)
2. Ob der Arbeitnehmer bei einer Entgeltzahlung seines Arbeitgebers wusste, dass dessen Zahlungsunfähigkeit drohte (§ 133 Abs. 1 InsO), kann regelmäßig nur mittelbar aus objektiven Tatsachen hergeleitet werden und ist deshalb vom Tatrichter nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO im Rahmen einer Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls auf der Grundlage des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden.*)
VolltextIMRRS 2011, 3767
BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - IX ZB 167/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 3738
BGH, Beschluss vom 17.11.2011 - IX ZB 85/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 3735
BGH, Beschluss vom 17.11.2011 - IX ZB 86/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 3732
BGH, Beschluss vom 17.11.2011 - IX ZB 84/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 3726
BGH, Beschluss vom 17.11.2011 - IX ZB 83/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 3719
BGH, Urteil vom 03.11.2011 - IX ZR 45/11
Will der Insolvenzverwalter (Treuhänder) erreichen, dass bei der Berechnung des pfändungsfreien Betrages des Arbeitseinkommens des Schuldners der Ehegatte wegen eigener Einkünfte als Unterhaltsberechtigter nicht berücksichtigt wird, hat er die Entscheidung des Insolvenzgerichts herbeizuführen.*)
VolltextIMRRS 2011, 3661
VG Dresden, Urteil vom 26.04.2011 - 2 K 828/10
1. Der an ein Amtsgericht gerichtete Antrag einer Behörde auf Anordnung der Zwangsverwlatung für ein Grundstück eines Vollstreckungsschuldners stellt mangels Regelungsinhalt in der Regel keinen Verwaltungsakt dar.*)
2. Es handelte sich insoweit um einen reinen zwischenbehördlichen Akt der Rechtshilfe (wie OVG SA, B. v. 23.12.2008 - 2 M 235/08 -, NVwZ-RR 2009, 410).*)
3. Etwas anderes kann nur gelten, wenn ein Antrag einer Behörde auf Anordnung der Zwangsverwaltung für ein Grundstück auch einen Inhalt hat, mit dem das Vorliegen der Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen in der Person des Grundstückseigentümers/Vollstreckungsschuldners festgestellt wird (wie HessFG, U. v. 18.08.1989 - 10 K 2574/89 -, juris).*)
VolltextIMRRS 2011, 3652
LG Bonn, Urteil vom 31.03.2004 - 5 S 6/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 3636
OLG Köln, Urteil vom 28.10.2005 - 9 U 146/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 3513
BGH, Urteil vom 10.11.2011 - IX ZR 142/10
Die Sicherungsabtretung des Anspruchs auf Rückgewähr einer Grundschuld kann nur dann ein Recht auf abgesonderte Befriedigung im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Abtretenden begründen, wenn eine Revalutierung der Grundschuld ohne Zustimmung des Abtretungsempfängers nicht oder nicht mehr in Betracht kommt.*)
VolltextIMRRS 2011, 3376
OLG München, Beschluss vom 15.06.2000 - 2Z BR 46/00
1. Maßgebend i.S. des § INSO § 88 InsO ist auch ein zunächst mangelhafter oder beim unzuständigen Gericht gestellter Antrag, sofern er zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt.*)
2. Wird eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek auf Grund eines Zahlungstitels umgeschrieben, entsteht eine Zwangssicherungshypothek, die nicht den Rang der Vormerkung teilt.*)
3. Wird eine Zwangssicherungshypothek mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens unwirksam, entsteht eine Eigentümergrundschuld.*)
VolltextIMRRS 2011, 3304
BGH, Urteil vom 02.12.1974 - II ZR 132/73
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 3195
BGH, Urteil vom 20.10.2011 - IX ZR 10/11
1. Erfüllt der Insolvenzverwalter ein Dienstverhältnis des Schuldners weiter, so kann gegen die Entgeltforderung der Masse nicht mit einer Insolvenzforderung aufgerechnet werden (im Anschluss an BGHZ 86, 382).*)
2. Ein Dienstverhältnis des Schuldners besteht nicht mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, wenn die Dienstleistung nur durch Begründung erheblicher Masseschulden erbracht werden kann.*)
VolltextIMRRS 2011, 3191
BGH, Urteil vom 20.09.2011 - XI ZR 435/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 3112
BGH, Beschluss vom 06.10.2011 - IX ZB 114/11
Nimmt der Schuldner seinen Antrag auf Verfahrenseröffnung und Kostenstundung zurück, nachdem ihm wegen eines Verstoßes gegen § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO die Kostenstundung versagt wurde, ist ein neuer Antrag auf Restschuldbefreiung erst nach Ablauf einer Sperrfrist von drei Jahren zulässig.*)
VolltextIMRRS 2011, 3079
BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - IX ZB 80/10
Der Anspruch aus schuldrechtlichem Versorgungsausgleich stellt ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des ausgleichspflichtigen Ehegattens eine Insolvenzforderung dar.*)
VolltextIMRRS 2011, 3030
BGH, Urteil vom 20.12.1990 - IX ZR 268/89
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 2983
LG Chemnitz, Urteil vom 12.08.2011 - 6 S 74/11
Eine Ratenzahlungsvereinbarung stellt ein Indiz für die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners dar. Dieses Indiz alleine ist aber nicht ausreichend um davon auszugehen, dass sich die Zahlungsunfähigkeit aufdrängen musste und damit die Vereinbarung anfechtbar wird.
VolltextIMRRS 2011, 2969
OLG Dresden, Urteil vom 19.10.2011 - 13 U 1179/10
Der Insolvenzverwalter kann gemäß § 366 BGB bestimmen, dass bei der Auskehrung von Erlösen für Gegenstände, die einem Vermieterpfandrecht unterliegen, zunächst Masseverbindlichkeiten getilgt werden sollen.
VolltextIMRRS 2011, 2956
OLG Köln, Beschluss vom 12.09.2011 - 5 U 78/11
1. Durch die Beauftragung eines Maklers kommt ein Zwangsverwalter bei Leerstand einer Wohnung in aller Regel seinen Pflichten ausreichend nach. Ein mit dem Markt vertrauter und ständig mit Vermietungen befasster Makler hat grundsätzlich bessere Möglichkeiten, einen Mieter zu akquirieren, als der Zwangsverwalter selbst. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Zwangsverwalter weiß oder sich ihm aufdrängen muss, dass der Makler keine oder keine ausreichenden Vermittlungstätigkeiten entfaltet.
2. Fehlt eine rechtzeitige Abrechnung ist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB nur die Nachforderung des Abrechnungsbetrags ausgeschlossen, der die geschuldeten Vorauszahlungen übersteigt; nicht geleistete Vorauszahlungen können vom Vermieter dagegen auch bei Abrechnung nach Fristablauf noch geltend gemacht werden.
VolltextIMRRS 2011, 2892
BGH, Urteil vom 15.09.2005 - I ZR 58/03
Die in Ziff. 24 ADSp (Fassung 1998) enthaltene Haftungsbegrenzung bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung durch einfache Erfüllungsgehilfen ist im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten gem. § 9 II Nr. 2 AGBG a.F. unwirksam, weil sie unangemessen von der gesetzlichen Haftungsregelung in § 475 HGB, § 278 BGB abweicht.*)
VolltextIMRRS 2011, 2874
OLG Hamm, Urteil vom 08.09.2011 - 27 U 36/11
1. Kenntnis des Gläubigers von drohender Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und von einer Gläubigerbenachteiligung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Verbindlichkeiten des Schuldners bei dem späteren Anfechtungsgegner über einen längeren Zeitraum hinweg ständig in beträchtlichem Umfang nicht ausgeglichen werden und diesem den Umständen nach bewusst ist, dass es noch weitere Gläubiger mit ungedeckten Ansprüchen gibt.
2. Der Gläubiger kann sich seiner Kenntnis nicht dadurch entziehen, dass alles Wissen um die Zahlungsweise des Schuldner ohne persönliche Kenntnisnahme durch einen Mitarbeiter entpersonalisiert in einer vollautomatisch arbeitenden Datenverwaltung angesammelt wird.
VolltextIMRRS 2011, 2853
BGH, Beschluss vom 29.09.2011 - IX ZB 112/09
Die Regelung, dass Beträge, die der Verwalter als Vergütung für den Einsatz besonderer Sachkunde erhält, von dem die Vergütung des Insolvenzverwalters bestimmenden Wert der Insolvenzmasse abgezogen werden, entspricht der Ermächtigungsgrundlage und ist verfassungsmäßig.*)
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