Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
877 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 2207BGH, Urteil vom 07.11.2013 - IX ZR 49/13
Tilgt der Schuldner Sozialversicherungsbeiträge über einen Zeitraum von zehn Monaten jeweils mit einer Verspätung von drei bis vier Wochen, kann das Tatgericht zu der Würdigung gelangen, dass der Sozialversicherungsträger allein aus diesem Umstand nicht auf eine Zahlungseinstellung des Schuldners schließen musste.*)
VolltextIMRRS 2013, 2198
BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - V ZB 195/12
Ist ein Anfechtungsgegner verurteilt worden, von seinem Recht an einem Grundstück gegenüber einem nachrangigen Grundpfandgläubiger keinen Gebrauch zu machen, kann dieser in der Zwangsversteigerung verlangen, dass das ihm vorgehende Recht abweichend von § 44 Abs. 1 ZVG nicht in das geringste Gebot aufgenommen wird. Einer Zustimmung des Anfechtungsgegners bedarf es nicht.*)
VolltextIMRRS 2013, 2187
BGH, Urteil vom 07.11.2013 - IX ZR 248/12
1. Das einen Benachteiligungsvorsatz und dessen Kenntnis nahelegende Beweisanzeichen der Inkongruenz setzt voraus, dass ernsthafte Zweifel an der Liquiditätslage des Schuldners bestehen.*)
2. Ein Benachteiligungsvorsatz und dessen Kenntnis kann nicht allein aus dem Umstand hergeleitet werden, dass der Schuldner seinem Gläubiger eine sofort bei Bestellung und nicht erst im Insolvenzfall wirksame Sicherung gewährt.*)
VolltextIMRRS 2013, 2089
BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - V ZB 161/12
1. Beantragt der Gläubiger die Zwangsversteigerung des Grundstücks auch wegen der Kosten der gegenwärtigen Rechtsverfolgung, umfasst der zu seiner Befriedigung erforderliche Betrag im Sinne des § 268 Abs. 1 BGB die von ihm verauslagten Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens.*)
2. Ein Fehlbetrag bei der Ablösung kann nach Treu und Glauben dann unschädlich sein, wenn er sowohl absolut als auch als relativ geringfügig ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 2069
BGH, Urteil vom 18.09.2013 - VIII ZR 297/12
Zu den Anforderungen an den Nachweis eines behaupteten, für den Ersteigerer einer Wohnung nachteiligen Mietvertrages, der diesem von einem nahen Angehörigen des ehemaligen Eigentümers entgegengehalten wird.*)
VolltextIMRRS 2013, 2062
BGH, Urteil vom 16.05.2013 - IX ZR 224/12
1. Nutzt die Ehefrau des Schuldners als Mieterin eine Wohnung in einem zwangsverwalteten Anwesen, in welcher auch der Schuldner zur Zeit der Beschlagnahme seinen Hausstand unterhält, richtet sich die Rechtsstellung des Schuldners und seiner Ehefrau gegenüber dem Zwangsverwalter nach dem wirksamen Mietvertrag; auf die Entbehrlichkeit von Räumen der gemieteten Wohnung kommt es nicht an.*)
2. Nutzt die Ehefrau des Schuldners eine Wohnung in dem zwangsverwalteten Anwesen aufgrund eines vor der Beschlagnahme abgeschlossenen Mietvertrages, nach welchem sie nur Nebenkosten zu erstatten hat, ist der Vertrag auch dem Zwangsverwalter gegenüber wirksam, obwohl keine Miete geschuldet wird. Ein solcher Vertrag kann jedoch von einem Titelgläubiger des Schuldners nach Maßgabe des Anfechtungsgesetzes angefochten werden. Der Zwangsverwalter ist dazu kraft Gesetzes nicht befugt.*)
3. Nur solange der Schuldner in dem zwangsverwalteten Anwesen seinen zur Zeit der Beschlagnahme dort unterhaltenen Hausstand fortführt, hat der Zwangsverwalter auch dessen mitwohnenden Familienangehörigen die für den Hausstand unentbehrlichen Räume unentgeltlich zu belassen. Der Begriff des Hausstandes ist in der Zwangsverwaltung nach allgemeinem Recht auszulegen.*)
4. Wohnt der Schuldner zur Zeit der Beschlagnahme auf dem Grundstück und umfasst die Wohnung Räume, die für seinen Hausstand entbehrlich sind, aber mangels baulicher Trennung nicht selbständig vermietet werden können, kann der Zwangsverwalter verlangen, dass der Schuldner in eine andere Wohnung umzieht, die ihm vom Zwangsverwalter mietfrei überlassen wird, wenn dem Schuldner und seinen mitwohnenden Angehörigen ein Umzug zuzumuten ist. Der Schuldner kann den zumutbaren Umzug abwenden, wenn er für die Nutzung der entbehrlichen Räume seiner Wohnung dem Zwangsverwalter einen angemessenen Wertersatz zahlt.*)
IMRRS 2013, 1997
BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - VII ZB 51/12
Das Vollstreckungsgericht prüft grundsätzlich nicht, ob die materiellen Voraussetzungen des § 850h Abs. 2 ZPO vorliegen; es hat unbeschadet zu beachtender Pfändungsschutzvorschriften nicht über Bestand und Höhe des fingierten Vergütungsanspruchs zu befinden. Ob und in welcher Höhe dem Gläubiger eine angemessene Vergütung gemäß § 850h Abs. 2 ZPO zusteht, ist gegebenenfalls vom Prozessgericht in dem gegen den Drittschuldner gerichteten Einziehungserkenntnisverfahren zu entscheiden.*)
VolltextIMRRS 2013, 1894
BGH, Urteil vom 21.03.2000 - IX ZR 138/99
Die Pfändung und Überweisung einer Forderung einerseits und die Zahlung durch den Drittschuldner andererseits sind selbstständige Rechtshandlungen.
VolltextIMRRS 2013, 1606
BGH, Urteil vom 25.04.2013 - IX ZR 49/12
Der Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Sicherungsgebers ist an eine vom Schuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffene Schiedsvereinbarung gebunden, wenn er die Forderung des Sicherungsnehmers nach § 166 Abs. 2 InsO einzieht.*)
VolltextIMRRS 2013, 1601
OLG Koblenz, Beschluss vom 25.02.2013 - 14 W 95/13
Der Entschädigungsanspruch des Vermieters wegen verspäteter Rückgabe führt in der Insolvenz des Mieters nicht zu einem Aussonderungsrecht. Ist das Mietverhältnis bereits vor Insolvenzeröffnung beendet worden, handelt es sich auch nicht um eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO. Eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO ist nur dann gegeben, wenn der Insolvenzverwalter aus der Weiternutzung Vorteile für die Masse gezogen hat.
VolltextIMRRS 2013, 1456
BGH, Urteil vom 20.06.2013 - IX ZR 310/12
Der Erstattungsanspruch des Mieters aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung des Vermieters ist unpfändbar, wenn der Mieter Arbeitslosengeld II bezieht und die Erstattung deshalb im Folgemonat die Leistungen der Agentur für Arbeit für Unterkunft und Heizung des Hilfeempfängers mindert (im Anschluss an BSG, NZS 2013, 273).*)
VolltextIMRRS 2013, 1090
OLG Köln, Urteil vom 26.01.2011 - 11 U 91/09
Das Prozessführungsrecht in Bezug auf eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgetretene Forderung geht nur dann auf den Insolvenzverwalter über, wenn der Ausgang des Prozesses den Bestand der Insolvenzmasse berühren kann. Das ist grundsätzlich nur dann der Fall, wenn und soweit der Gegenstand des Verfahrens ein Vermögensgegenstand ist, der rechtlich zur Insolvenzmasse gehören kann, beziehungsweise wenn nach der materiellen Rechtslage durch den Streit um die abgetretene Forderung die Insolvenzmasse betroffen ist, der Insolvenzverwalter also ein schutzwürdiges Interesse daran hat, die abgetretene Forderung weiterzuverfolgen.
VolltextIMRRS 2013, 0961
BGH, Beschluss vom 21.03.2013 - VII ZB 13/12
1. Ein Kostenfestsetzungsbeschluss entfaltet von Beginn an keine rechtlichen Wirkungen, wenn der die Kostengrundentscheidung enthaltende Titel mangels wirksamer Zustellung nicht zur Zwangsvollstreckung geeignet ist und es damit an einer notwendigen Voraussetzung für einen Kostenfestsetzungsbeschluss fehlt (Anschluss an BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - X ZB 36/07, NJW-RR 2008, 1082 Rn. 5).*)
2. Die Zustellung eines Verwerfungsbeschlusses des Berufungsgerichts nach § 522 Abs. 1 ZPO während der Unterbrechung des Berufungsverfahrens nach §§ 244, 249 ZPO ist grundsätzlich unwirksam (Anschluss an BGH, Beschluss vom 29. März 1990 - III ZB 39/89, BGHZ 111, 104, 107).*)
VolltextIMRRS 2013, 0936
BGH, Urteil vom 07.12.1983 - VIII ZR 257/82
Zur Frage der Wirksamkeit eines in AGB geregelten Rechts des Leasinggebers, den Leasingvertrag über einen Lkw fristlos zu kündigen, wenn in das Vermögen des Leasingnehmers eine Zwangsvollstreckung betrieben wird.*)
VolltextIMRRS 2013, 0935
BGH, Urteil vom 13.03.2013 - XII ZR 34/12
Wird bei einem gewerblichen Mietverhältnis über das Vermögen eines Mieters das Insolvenzverfahren eröffnet, beendet die Kündigung des Insolvenzverwalters den Mietvertrag auch mit Wirkung für die Mitmieter.*)
VolltextIMRRS 2013, 0892
BGH, Beschluss vom 02.10.2012 - I ZB 78/11
Zulässigkeit der Herausgabe des Grundstücks ohne Räumung in der Zwangsvollstreckung.
VolltextIMRRS 2013, 0805
BGH, Urteil vom 06.12.2012 - IX ZR 3/12
1. Der Gläubiger hat zu beweisen, dass die bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit des Schuldners durch eine mit ihm getroffene Ratenzahlungsvereinbarung nachträglich entfallen ist.*)
2. Die Kenntnis des Gläubigers von einer bestehenden Zahlungsunfähigkeit entfällt nicht durch den Abschluss einer von dem Schuldner vereinbarungsgemäß bedienten Ratenzahlungsvereinbarung, wenn bei dem gewerblich tätigen Schuldner mit weiteren Gläubigern zu rechnen ist, die keinen vergleichbaren Druck zur Eintreibung ihrer Forderungen ausüben.*)
3. Begleicht der Schuldner die gegen einen Dritten gerichtete Forderung des Gläubigers, greift das Beweisanzeichen der inkongruenten Deckung ein, wenn zum Zeitpunkt der Leistung Anlass bestand, an der Zahlungsfähigkeit des Schuldners zu zweifeln.*)
VolltextIMRRS 2013, 2479
BGH, Urteil vom 07.02.2013 - IX ZR 218/11
Lehnt der Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Grundstückskäufers die Erfüllung des Kaufvertrages ab und sondert der Verkäufer das Grundstück aus, hat der Verwalter Anspruch auf Rückzahlung der vom Schuldner vor der Eröffnung geleisteten Anzahlung auf den Kaufpreis abzüglich des Nichterfüllungsschadens des Verkäufers.*)
VolltextIMRRS 2013, 0619
BGH, Beschluss vom 06.12.2012 - V ZB 80/12
Zur ordnungsgemäßen Prüfung, ob eine Zwangsvollstreckung wegen der Suizidgefahr des Schuldners eingestellt werden muss.
VolltextIMRRS 2013, 0576
BGH, Urteil vom 13.12.2012 - IX ZR 97/12
Der Drittschuldner ist nicht verpflichtet, den Vollstreckungsgläubiger auf eine aufrechenbare Gegenforderung hinzuweisen, wenn er erklärt, die gepfändete Forderung nicht als begründet anzuerkennen.*)
VolltextIMRRS 2013, 0459
OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.02.2013 - 1 U 168/12
1. Die insolvenzrechtliche Fiktion der Fälligkeit (noch) nicht fälliger Forderungen (§ 41 Abs. 1 InsO) betrifft lediglich das Verhältnis zwischen Insolvenzschuldner und -gläubiger, nicht aber die Beziehung des letzteren zu Dritten, etwa zu Bürgen.*)
2. Jedenfalls dann, wenn es eine Partei alleine in der Hand hat, durch eine eigene Erklärung, etwa durch die Kündigung eines Darlehensvertrags, schon im ersten Rechtszug ihrer Klage zu Erfolg zu verhelfen, sie dies aber unterlässt, hat sie die Kosten des Berufungsrechtszuges zu tragen.*)
VolltextOnline seit 2009
IMRRS 2009, 2281BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZB 80/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2020, 0833
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.06.2009 - 5 W 103/09
Einem auf Nachbesserung gerichteten Vergleich fehlt es mangels Bestimmtheit an der Vollstreckungsfähigkeit, wenn eine Konkretisierung der Nachbesserungsverpflichtung weder in Bezug auf den zu beseitigenden Mangel, noch in Bezug auf den zu erzielenden Erfolg oder auf die Art, wie dieser herbeizuführen ist, erfolgt ist. Dass für den zu vollstreckenden Anspruch die Vorgaben eines Sachverständigen maßgeblich sind, die in Zukunft erst eingeholt werden sollen, wird den Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit des Titels nicht gerecht.*)
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