Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
861 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2013, 0805BGH, Urteil vom 06.12.2012 - IX ZR 3/12
1. Der Gläubiger hat zu beweisen, dass die bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit des Schuldners durch eine mit ihm getroffene Ratenzahlungsvereinbarung nachträglich entfallen ist.*)
2. Die Kenntnis des Gläubigers von einer bestehenden Zahlungsunfähigkeit entfällt nicht durch den Abschluss einer von dem Schuldner vereinbarungsgemäß bedienten Ratenzahlungsvereinbarung, wenn bei dem gewerblich tätigen Schuldner mit weiteren Gläubigern zu rechnen ist, die keinen vergleichbaren Druck zur Eintreibung ihrer Forderungen ausüben.*)
3. Begleicht der Schuldner die gegen einen Dritten gerichtete Forderung des Gläubigers, greift das Beweisanzeichen der inkongruenten Deckung ein, wenn zum Zeitpunkt der Leistung Anlass bestand, an der Zahlungsfähigkeit des Schuldners zu zweifeln.*)
VolltextIMRRS 2013, 2479
BGH, Urteil vom 07.02.2013 - IX ZR 218/11
Lehnt der Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Grundstückskäufers die Erfüllung des Kaufvertrages ab und sondert der Verkäufer das Grundstück aus, hat der Verwalter Anspruch auf Rückzahlung der vom Schuldner vor der Eröffnung geleisteten Anzahlung auf den Kaufpreis abzüglich des Nichterfüllungsschadens des Verkäufers.*)
VolltextIMRRS 2013, 0619
BGH, Beschluss vom 06.12.2012 - V ZB 80/12
Zur ordnungsgemäßen Prüfung, ob eine Zwangsvollstreckung wegen der Suizidgefahr des Schuldners eingestellt werden muss.
VolltextIMRRS 2013, 0576
BGH, Urteil vom 13.12.2012 - IX ZR 97/12
Der Drittschuldner ist nicht verpflichtet, den Vollstreckungsgläubiger auf eine aufrechenbare Gegenforderung hinzuweisen, wenn er erklärt, die gepfändete Forderung nicht als begründet anzuerkennen.*)
VolltextIMRRS 2013, 0459
OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.02.2013 - 1 U 168/12
1. Die insolvenzrechtliche Fiktion der Fälligkeit (noch) nicht fälliger Forderungen (§ 41 Abs. 1 InsO) betrifft lediglich das Verhältnis zwischen Insolvenzschuldner und -gläubiger, nicht aber die Beziehung des letzteren zu Dritten, etwa zu Bürgen.*)
2. Jedenfalls dann, wenn es eine Partei alleine in der Hand hat, durch eine eigene Erklärung, etwa durch die Kündigung eines Darlehensvertrags, schon im ersten Rechtszug ihrer Klage zu Erfolg zu verhelfen, sie dies aber unterlässt, hat sie die Kosten des Berufungsrechtszuges zu tragen.*)
VolltextOnline seit 2009
IMRRS 2009, 2281BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZB 80/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2020, 0833
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.06.2009 - 5 W 103/09
Einem auf Nachbesserung gerichteten Vergleich fehlt es mangels Bestimmtheit an der Vollstreckungsfähigkeit, wenn eine Konkretisierung der Nachbesserungsverpflichtung weder in Bezug auf den zu beseitigenden Mangel, noch in Bezug auf den zu erzielenden Erfolg oder auf die Art, wie dieser herbeizuführen ist, erfolgt ist. Dass für den zu vollstreckenden Anspruch die Vorgaben eines Sachverständigen maßgeblich sind, die in Zukunft erst eingeholt werden sollen, wird den Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit des Titels nicht gerecht.*)
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