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Sachgebiet: Insolvenz und Zwangsvollstreckung

877 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IMRRS 2016, 1601
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
"Falscher" Insolvenzvermerk im Grundbuch?

OLG München, Beschluss vom 21.10.2016 - 34 Wx 327/16

1. Das Grundbuchamt ist nicht berechtigt oder verpflichtet, die sachliche Richtigkeit einer Eintragung (hier: eines Insolvenzvermerks) ins Grundbuch zu prüfen. Ist der eingetragene Insolvenzvermerk unrichtig, muss nachgewiesen werden, dass ein wirksamer Eröffnungsbeschluss nicht vorliegt

2. Ein Insolvenzbeschluss ist nicht deshalb unwirksam, weil er auf den nach einer Hochzeit nicht mehr geführten Geburtsnamen und eine frühere Anschrift ausgestellt wurde.

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IMRRS 2016, 1560
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Rechtsmittel hat keine Aussicht auf Erfolg: Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung!

BGH, Beschluss vom 11.10.2016 - VIII ZR 203/16

Das Revisionsgericht kann die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil anordnen, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde und nicht ein überwiegendes Interesse des Gläubigers entgegensteht. Eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt aber nicht in Betracht, wenn das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat.

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IMRRS 2016, 1559
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Beweiswürdigung bei Angehörigen-Mietvertrag

BGH, Beschluss vom 21.09.2016 - VIII ZR 277/15

1. Zum Nachweis eines vor der Beschlagnahme eines Mietgrundstücks mit einem Verwandten des damaligen Eigentümers abgeschlossenen Mietvertrags und der Erbringung einer behaupteten Einmalzahlung auf die Miete (im Anschluss an Senatsurteil vom 18.09.2013 - VIII ZR 297/12, IMR 2013, 516).*)

2. Der Beschwerdewert bei einem Streit über das Bestehen eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietverhältnisses, wozu auch ein Mietverhältnis auf die Lebensdauer des Mieters gehört, ist nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der vereinbarten Nettomiete, also 42 Monatsmieten, zu bemessen.

3. Bei Vereinbarung einer Einmalmiete für eine lebenslange Wohndauer ist zur Ermittlung der Beschwer der Einmalbetrag auf die Dauer der voraussichtlichen weiteren Lebenserwartung des Mieters zu verteilen.

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IMRRS 2016, 1545
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Wie ist der Wertverlust durch Nutzung in der Insolvenzeröffnung zu ermitteln?

BGH, Urteil vom 08.09.2016 - IX ZR 52/15

Der durch die Nutzung im Insolvenzeröffnungsverfahren eingetretene Wertverlust an Aussonderungsgut (hier: Lastkraftwagen) kann anhand der Kauf- und Rückkaufpreise und der nach der durchschnittlichen Laufleistung ermittelten Gesamtlebensdauer geschätzt werden.*)

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IMRRS 2016, 1597
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Das Amt des Insolvenzverwalters ist nicht übertragbar

BGH, Beschluss vom 13.10.2016 - IX AR(VZ) 7/15

1. Ein Insolvenzrichter kann die Aufnahme eines Bewerbers auf seine Vorauswahlliste ablehnen, wenn begründeter Anlass für die Vermutung besteht, dieser werde sein Amt als Insolvenzverwalter nicht höchstpersönlich ausüben.*)

2. Ein Bewerber muss von sich aus offenlegen, dass er nicht unerhebliche Beteiligungen an einer Bank hält, dort in die Führungsebene eingebunden ist oder sie in bedeutendem Umfang regelmäßig berät, wenn diese Bank in vielen Insolvenzverfahren an diesem Insolvenzgericht als Insolvenzgläubigerin auftritt.*)

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IMRRS 2016, 1508
ProzessualesProzessuales
Schuldner in Haft: Welches Gericht ist für einen Insolvenzantrag örtlich zuständig?

OLG München, Beschluss vom 01.07.2016 - 34 AR 77/16

1. Der bloße Antritt von Strafhaft begründet keine Aufgabe des Wohnsitzes, den der Betroffene zu diesem Zeitpunkt innehatte.

2. Wurde der letzte Wohnsitz allerdings erkennbar aufgegeben, bestimmt sich der allgemeine Gerichtsstand einer Person in erster Linie nach dem Aufenthaltsort im Inland und nur nachrangig nach dem letzten inländischen Wohnsitz (§ 16 ZPO).

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IMRRS 2016, 1551
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Schuldner verletzt seine Auskunfts- und Mitwirkungspflichten: Restschuldbefreiung kann widerrufen werden

BGH, Beschluss vom 08.09.2016 - IX ZB 72/15

1. Ein Widerruf der Restschuldbefreiung kann auch dann nicht auf Pflichtwidrigkeiten aus der Zeit vor der Restschuldbefreiung gestützt werden, wenn das Insolvenzverfahren noch andauert.*)

2. Die im laufenden Insolvenzverfahren erteilte Restschuldbefreiung kann widerrufen werden, wenn der Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung seine Auskunfts- und Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt; dies gilt auch dann, wenn er die vor Erteilung der Restschuldbefreiung begonnene Pflichtverletzung danach fortsetzt.*)

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IMRRS 2016, 1523
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vorläufiger Sachwalter: Was darf er und was bekommt er vergütet?

BGH, Beschluss vom 22.09.2016 - IX ZB 71/14

1. Dem vorläufigen Sachwalter sind die Tätigkeiten zu vergüten, die ihm vom Gesetz, vom Insolvenzgericht oder den Verfahrensbeteiligten in wirksamer Weise übertragen worden sind (Fortführung BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ).*)

2. Bei beantragter Eigenverwaltung kann im Eröffnungsverfahren der vorläufige Sachwalter vom vorläufigen Gläubigerausschuss mit Zustimmung des Schuldners beauftragt werden, einen Insolvenzplan auszuarbeiten; weitere Aufgaben können dem vorläufigen Sachwalter auf diesem Weg über sein von Gesetz und Insolvenzgericht festgelegtes Tätigkeitsfeld hinaus nicht übertragen werden.*)

3. Der vorläufige Sachwalter darf im Rahmen seiner Überwachungs- und Kontrolltätigkeit die Eigenverwaltung beratend begleiten in dem Sinne, dass er sich rechtzeitig in die Erarbeitung der Sanierungskonzepte und die Wahrnehmung sonstiger Aufgaben einbinden lässt und rechtzeitig zur Durchführbarkeit der beabsichtigten Maßnahmen äußert; eine nur nachlaufend wahrgenommene Überwachung ist unzureichend.*)

4. Zu einzelnen Zu- und Abschlagstatbeständen bei der Vergütung des vorläufigen Sachwalters.*)

5. Die Auslagenpauschale des vorläufigen Sachwalters bemisst sich nach § 12 Abs. 3 InsVV.*)

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IMRRS 2016, 1366
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Kaution ist nach Enthaftungserklärung an insolventen Mieter auszuzahlen!

LG Berlin, Urteil vom 21.04.2016 - 19 T 27/16

1. Gibt der Insolvenzverwalter eines Wohnungsmieters die Enthaftungserklärung nach § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO ab, so erhält der Mieter mit deren Wirksamwerden die volle Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Mietverhältnis zurück.

2. Der Rückzahlungsanspruch für eine vom Mieter vor Insolvenzeröffnung geleistete Kaution geht mit Wirksamwerden der Enthaftungserklärung auf den Mieter über und verbleibt nicht bei der Insolvenzmasse.

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IMRRS 2016, 1429
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Kaufpreis über Notaranderkonto abgewickelt: Auszahlungsanspruch gegen Notar wird "mitgepfändet"!

BGH, Beschluss vom 09.06.2016 - V ZB 37/15

Wird eine Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto abgewickelt, erstreckt sich das mit der Pfändung des Kaufpreisanspruchs entstandene Pfandrecht auf den Auszahlungsanspruch des Verkäufers gegen den Notar.*)

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IMRRS 2016, 1422
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vollstreckbarkeit einer Betriebspflicht

OLG Rostock, Beschluss vom 22.08.2016 - 3 W 53/16

1. Die Betriebspflicht ist eine unvertretbare Handlung, die nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist.*)

2. Es steht grundsätzlich der Vollstreckbarkeit einer Betriebspflicht eines Geschäftsbetriebs in Gewerberäumen nicht entgegen, dass es hierfür erforderlich ist, Vertragsbeziehungen zu Mitarbeitern und Lieferanten zu unterhalten, so dass sowohl der Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtet auf die Erfüllung der Betriebspflicht als auch ihre Vollstreckung nach § 888 ZPO in Betracht kommen.*)

3. Eine Vollstreckung nach § 888 Abs. 1 ZPO scheidet vielmehr erst dann aus, wenn dem Vollstreckungsschuldner die Erlangung der Mitwirkungshandlung des Dritten objektiv oder subjektiv eindeutig unmöglich ist. Es muss feststehen, dass der Schuldner erfolglos alle ihm zumutbaren Maßnahmen einschließlich eines gerichtlichen Vorgehens unternommen hat, um den Dritten zu seiner Mitwirkung zu veranlassen, wofür den Vollstreckungsschuldner die Vortrags- und Beweislast trifft.*)

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IMRRS 2016, 1402
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer zahlungsunfähig: Auftraggeber kann kündigen!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.03.2015 - 1 U 59/14

1. Eine wegen Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers auf § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B gestützte Kündigung ist wirksam, wenn sie vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärt wird. Das gilt auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung bereits ein vorläufiger "starker" Insolvenzverwalter bestellt war.

2. Tritt der (zahlungsunfähige) Auftragnehmer seinen Werklohnanspruch an einen Dritten ab, muss sich dieser die wirksame Vertragskündigung entgegenhalten lassen, wenn er vom Auftraggeber restlichen Werklohn fordert.

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IMRRS 2016, 1325
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Materielle Grundlage des Titels interessiert das Vollstreckungsgericht nicht!

BGH, Beschluss vom 25.02.2016 - V ZA 35/15

1. Bei einer Zwangsvollstreckung wegen eines Pflichtteilsanspruchs kann ein Schuldner nicht geltend machen, seine Grundrechte bedürften eines besonderen Schutzes.

2. Für das Vollstreckungsgericht sind die materiellen Grundlagen eines Vollstreckungstitels ohne Belang.

3. Die Zuschlagsbeschwerde kann deshalb nicht darauf gestützt werden, der vollstreckbare Vergleich sei mit den §§ 2303, 2313 BGB unvereinbar.

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IMRRS 2016, 1331
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erstellung einer Jahresabrechnung ist durch Androhung von Zwangsmitteln zu vollstrecken!

BGH, Beschluss vom 23.06.2016 - I ZB 5/16

1. Die Verurteilung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstellung einer Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 3 WEG für Kalenderjahre, in denen er die Verwaltung geführt hat, ist als Verurteilung zur Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung gemäß § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch Androhung von Zwangsmitteln und nicht als Verurteilung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung gemäß § 887 Abs. 1 ZPO im Wege der Ersatzvornahme zu vollstrecken.*)

2. Die Verurteilung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstellung eines Wirtschaftsplans für ein Kalenderjahr nach § 28 Abs. 1 WEG ist nicht zu vollstrecken, wenn dieses Kalenderjahr zum Zeitpunkt der Zwangsvollstreckung abgelaufen ist.*)

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IMRRS 2016, 1330
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Auftragnehmer insolvent: Aufrechnung trotz Fälligkeitsvereinbarung verboten!

OLG Schleswig, Urteil vom 14.07.2016 - 7 U 125/15

1. Erst die erbrachte Werkleistung verschafft dem Besteller die Möglichkeit, sich durch Aufrechnung zu befriedigen. Der Besteller wird erst dann "etwas zur Masse schuldig", wenn eine werthaltige und durchsetzbare Werklohnforderung vorhanden ist.*)

2. Eine individualvertragliche Fälligkeitsvereinbarung führt zwar bei einem Werkvertrag zu einer Abbedingung des § 641 BGB, nicht jedoch automatisch auch zu einem Ausschluss der gesetzlichen Vorleistungspflicht des Werkunternehmers und damit der Einrede des nichterfüllten Vertrags.*)

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IMRRS 2016, 1321
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Mieter insolvent, Verwalter kündigt: Bürge haftet nicht auf Schadenersatz!

OLG Rostock, Urteil vom 25.02.2016 - 3 U 73/12

1. Hat ein Dritter eine Erfüllungsbürgschaft für die vertraglichen Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter übernommen, so haftet der Bürge im Falle der Insolvenz des Mieters nach Ausübung des Sonderkündigungsrechts durch den Insolvenzverwalter (§ 109 Abs. 1 Satz 1 InsO) nicht für die Schadensersatzansprüche des Vermieters nach § 109 Abs. 1 Satz 3 InsO.

2. Nur wenn der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigt, bevor die Kündigungsfrist des Insolvenzverwalters abgelaufen ist, haftet der Bürge wieder für Schadensersatzansprüche des Vermieters.

3. Auf eine Klageerweiterung nach § 264 Nr. 2 ZPO, welche auch der Wechsel von einer Feststellungs- zu einer Leistungsklage darstellt, findet § 533 ZPO keine Anwendung.*)

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IMRRS 2016, 1323
WohnungseigentumWohnungseigentum
Planlose Nichtinstandsetzung ist keine ordnungsgemäße Verwaltung!

LG Stuttgart, Urteil vom 18.11.2015 - 19 S 41/14

1. Es entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums ohne weitere Planung gänzlich zu unterlassen.

2. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines beklagten Wohnungseigentümers im Rahmen einer Beschlussanfechtungsklage führt nicht zur Prozessunterbrechung nach § 240 ZPO.

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IMRRS 2016, 1308
ZwangsverwaltungZwangsverwaltung
Zwangsverwalter muss nicht für Gas- und Wasserlieferungen zahlen!

AG Heilbronn, Urteil vom 11.05.2016 - 7 C 3434/15

1. Hat ein Mietvertrag zum Inhalt, dass der Mieter dem Vermieter die Kosten u. a. für Gas und Wasser zu erstatten hat, folgt daraus keine Lieferpflicht des Vermieters mit diesen Medien.

2. Ein Zwangsverwalter, demgegenüber ein solcher Mietvertrag wirksam ist (§ 152 Abs. 2 ZVG), muss auf Grund einer derartigen Regelung Gas- und Wasserlieferungen des Versorgers nicht als sog. Realofferte verstehen. Er wird durch die Entgegennahme nicht Vertragspartner des Versorgungsunternehmens und haftet demzufolge nicht für Entgelte aus den Lieferungen.

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IMRRS 2016, 1319
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Gläubiger können Mietvertragsübernahme anfechten!

OLG München, Urteil vom 23.10.2015 - 5 U 4375/13

1. Die Übernahme eines Mietvertrags durch einen späteren Insolvenzschuldner ist Rechtshandlung i.S.d. § 129 InsO. Die Insolvenzgläubiger sind benachteiligt, soweit über den Zeitraum der Insolvenzeröffnung hinaus Masseverbindlichkeiten entstehen und durch Mietansprüche für die Zeit vor Insolvenzeröffnung als Insolvenzforderungen Quotennachteile für die übrigen Insolvenzgläubiger entstehen.

2. Übernimmt im Rahmen einer Umstrukturierung eines Konzerns die Muttergesellschaft vertragliche Verpflichtungen einer Tochtergesellschaft, kann dies mit dem Vorsatz der Gläubigerbenachteiligung i.S.d. § 133 Abs. 1 InsO erfolgen. Dem Vertragspartner ist dieser Vorsatz bekannt, wenn die Vertragsübernahme in Kenntnis von Zahlungsschwierigkeiten des Konzerns erfolgte.

3. In der Übernahme eines Mietvertrags liegt eine inkongruente Deckung, wenn der Vermieter gegenüber dem Übernehmenden keinen Anspruch auf Eintritt in den Vertrag hat.

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IMRRS 2016, 1935
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Schornsteinhypothek: Mitwirkungspflicht oder Lästigkeitsprämie?

BGH, Urteil vom 30.04.2015 - IX ZR 301/13

1. Ein durch eine Zwangssicherungshypothek nachrangig gesicherter Gläubiger, dessen Recht bei einer Verwertung des Grundstücks wegen dessen wertausschöpfender Belastung durch im Rang vorgehende Rechte keinen Anteil am Erlös erwarten lässt, ist nicht verpflichtet, im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Grundstückseigentümers zugunsten der vom Insolvenzverwalter beabsichtigten freihändigen lastenfreien Veräußerung des Grundstücks die Löschung seines Sicherungsrechts zu bewilligen.*)

2. Erneut ausdrücklich offen gelassen wird die Frage, ob etwas anderes gilt, wenn das nachrangige Grundpfandrecht nicht im Wege der Zwangsvollstreckung, sondern auf Grund rechtsgeschäftlicher Bestellung erlangt wurde.

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IMRRS 2016, 1278
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Schutzantrag in erster Instanz unterlassen: Keine Nachholung in der Berufung!

KG, Beschluss vom 18.07.2016 - 8 U 111/16

1. Ein in erster Instanz unterlassener Schutzantrag nach § 712 ZPO kann nicht in der Berufungsinstanz mit der Wirkung nachgeholt werden, dass das Berufungsgericht durch Vorabentscheidung nach § 718 ZPO die Vollstreckbarkeitsentscheidung im angefochtenen Urteil nach Maßgabe des § 712 ZPO abändert.*)

2. Der Mieter, der in den Räumen ein Wohn- und Pflegeheim betreibt, kann eine Räumungsfirst nach § 721 ZPO nicht beanspruchen. Die Heimbewohner können ihre Interessen selbst wahren, da der Vermieter auch gegen sie einen Räumungstitel erwirken muss (Aufgabe von Senat, Urteil vom 17.12.2012 - 8 U 246/11, IMR 2013, 148 ).*)

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IMRRS 2016, 1260
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Schuldner psychisch schwer erkrankt: Einstellung der Zwangsräumung?

BGH, Beschluss vom 16.06.2016 - I ZB 109/15

Begründet die Einstellung der für den Schuldner lebensbedrohlichen Räumungsvollstreckung eine Gefahr für Leben und Gesundheit des Gläubigers, so ist im Rahmen der Entscheidung nach § 765a ZPO das Ausmaß der jeweiligen Gefährdung zu würdigen. Ist das mit einer Zwangsräumung verbundene Gefährdungspotential für den Schuldner deutlich höher zu bewerten als die mit einem weiteren Vollstreckungsstillstand für den Gläubiger bestehenden Gesundheitsgefahren, so kommt eine befristete Einstellung der Zwangsvollstreckung in Betracht, mit der dem Schuldner auferlegt wird, durch geeignete Maßnahmen an einer Verbesserung seines Gesundheitszustands zu arbeiten.*)

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IMRRS 2016, 1246
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Gesellschafter wird von Bürgschaft frei: Erstattung an Insolvenzmasse?

LG Hamburg, Urteil vom 28.10.2015 - 304 O 65/15

Wird ein Gesellschafter durch Vermietung eines Grundstücks der Gesellschaft von einer Bürgschaftsverpflichtung frei, so hat er an die Insolvenzmasse den Betrag zu erstatten, in dessen Höhe er infolge der Verwertung des Grundstücks der Schuldnerin von seiner Verpflchtung aus der Bürgschaft frei geworden ist.

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IMRRS 2016, 1253
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Keine Teilentscheidung über den Vergütungsanspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters

BGH, Beschluss vom 14.07.2016 - IX ZB 23/14

1. Beantragt der (vorläufige) Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung, liegt in der lediglich gewährten, nicht beantragten Festsetzung eines Vorschusses unter gleichzeitiger Zurückweisung des weitergehenden Antrags eine mit der sofortigen Beschwerde angreifbare Ablehnung der Vergütungsfestsetzung.*)

2. Eine Teilentscheidung über einen Vergütungsfestsetzungsantrag ist nur zulässig, wenn diese einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Vergütungsfestsetzungsbegehrens betrifft, was regelmäßig ausscheidet; eine Teilentscheidung über eine unselbständige rechtliche Vorfrage ist unzulässig.*)

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IMRRS 2016, 1212
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Kosten für Gläubigerinformationssystem sind allgemeine Geschäftskosten

BGH, Beschluss vom 14.07.2016 - IX ZB 62/15

Die Kosten für ein Gläubigerinformationssystem sind auch dann, wenn sie einem einzelnen Verfahren zuordenbar sind, nicht zusätzlich zur Vergütung des Verwalters aus der Masse aufzubringen.*)

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IMRRS 2016, 1157
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Umgehungsverbot gilt auch für den anwaltlichen Insolvenzverwalter!

BVerfG, Beschluss vom 28.10.2015 - 1 BvR 2400/15

1. Das Umgehungsverbot des § 12 Abs. 1 BORA gilt nicht nur für Rechtsanwälte, sondern auch für den als Rechtsanwalt auftretenden Insolvenzverwalter.

2. Die Prüfung der Frage, ob eine Verletzung der Berufsfreiheit des anwaltlichen Insolvenzverwalters vorliegt, kommt nicht in Betracht, wenn er sich nicht hinreichend mit der angegriffenen Entscheidung auseinandergesetzt hat.

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IMRRS 2016, 1216
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Sicherungshypothek als Gläubigerbenachteiligung: Maßgeblich ist der erwartete Versteigerungserlös

BGH, Urteil vom 09.06.2016 - IX ZR 153/15

Im Bereich der Insolvenzanfechtung richtet sich die Beurteilung, ob die Veräußerung eines mit Grundpfandrechten belasteten Grundstücks oder seine zusätzliche dingliche Belastung eine Gläubigerbenachteiligung auslöst, nur dann nach dem bei einer freihändigen Veräußerung des Grundstücks zu erzielenden Erlös, wenn der Insolvenzverwalter zu einer freihändigen Veräußerung rechtlich in der Lage ist. Fehlt dem Insolvenzverwalter die Befugnis zu einer freihändigen Veräußerung, weil der für den Eintritt der Gläubigerbenachteiligung maßgebliche Zeitpunkt vor der Verfahrenseröffnung liegt oder einer freihändigen Verwertung die von einem dinglichen Gläubiger betriebene Zwangsvollstreckung entgegensteht, ist der in einer Zwangsversteigerung zu erwartende Erlös maßgeblich.*)

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IMRRS 2016, 1217
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Übernahme der persönlichen Haftung für einen Grundschuldbetrag ist Eröffnungsgrund

BGH, Beschluss vom 23.06.2016 - IX ZB 18/15

Stützt ein Gläubiger seinen Eröffnungsantrag auf die Übernahme der persönlichen Haftung des Schuldners für einen Grundschuldbetrag und bildet diese Forderung zugleich den Insolvenzgrund, wird die Forderung durch die Vorlage einer vollstreckbaren Urkunde bewiesen. Einwendungen des Schuldners gegen die Forderung oder gegen die Vollstreckbarkeit des Titels können regelmäßig nur in den für den jeweiligen Einwand vorgesehenen Verfahren geltend gemacht werden.*)

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IMRRS 2016, 1220
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Kosten des Beschwerdeverfahrens, die vom Insolvenzverwalter zu tragen sind, sind Masseverbindlichkeiten

BGH, Beschluss vom 28.06.2016 - II ZR 364/13

Hat der Insolvenzverwalter nach übereinstimmend erklärter Erledigung der Hauptsache die Kosten eines im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gemäß § 180 Abs. 2 InsO aufgenommenen Rechtsstreits zu tragen, sind die von ihm zu erstattenden Kosten des Beschwerdeverfahrens einheitlich als Masseverbindlichkeit zu behandeln (Anschluss an BGH, 28.09.2006 - IX ZB 312/04, IBRRS 2007, 0162; IMRRS 2007, 0095; BGH, 20.03.2008 - IX ZB 68/06, IBRRS 2009, 0405; IMRRS 2009, 0255; BGH, 29.05.2008 - IX ZR 45/07, IBRRS 2008, 2235; IMRRS 2008, 1320; BGH, 02.03.2011 - IV ZR 18/10, IBRRS 2011, 1221; IMRRS 2011, 0856), während der Kostenerstattungsanspruch des Gegners für die Vorinstanzen nur als Insolvenzforderung besteht.*)

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IMRRS 2016, 1122
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vollstreckungstitel gegen Scheinpartei ist anfechtbar!

OLG Koblenz, Beschluss vom 05.10.2015 - 5 U 674/15

1. Werden Mahn- und Vollstreckungsbescheid an eine Person zugestellt, gegen die sich der Antrag nicht richten soll, wird diese auch dann nicht Partei des Verfahrens, wenn der Antragsteller vor dem Vollstreckungsbescheid eine Berichtigung der Parteibezeichnung erwirkt, ohne dass sich dadurch die Identität des Antragsgegners ändern sollte (hier: Brüder mit ähnlichen Vornamen - Bassem/Bassam).*)

2. Ergeht aufgrund einer unwirksamen Änderung des Passivrubrums ein Vollstreckungstitel, ist dieser wirkungslos. Die Scheinpartei kann gegen diesen mit dem Ziel der Beseitigung des Titels vorgehen. Gleichwohl kann ein derartiger Titel formell Rechtskraft erlangen, wenn er nicht fristgemäß angefochten wird.*)

3. Ein verfristeter Einspruch gegen den formell rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid ist in einem derartigen Fall nicht der richtige Rechtsbehelf. Erhebt der Scheinbeklagte in einem derartigen Verfahren erstmals in zweiter Instanz Hilfswiderklage, mit der er die materielle Unrichtigkeit des Vollstreckungsbescheids geltend macht, verliert diese bei Zurückweisung der Berufung (§ 522 Abs. 2 ZPO) in entsprechender Anwendung von § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung.*)

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IMRRS 2016, 1124
GewerberaummieteGewerberaummiete
Anmietvereinbarung scheitert: Mieter muss Inventar entfernen!

OLG Hamburg, Urteil vom 17.12.2015 - 4 U 131/15

1. Ein Nutzungsrecht auf die Mieträume steht dem gewerblichen Mieter ab dem Zeitpunkt des endgültigen Scheiterns der Anmietvereinbarung nicht mehr zu. Er ist dann dazu verpflichtet, sein Inventar zu entfernen.

2. Entscheidend dafür, ob einem Insolvenzverwalter Herausgabeansprüche auf Inventargegenstände zustehen, kommt es auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung an. Mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens unterliegen die Inventargegenstände nicht mehr dem Insolvenzbeschlag.

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IMRRS 2016, 1121
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vollstreckungsgericht darf Verrechnung geleisteter Zahlungen nicht überprüfen!

BGH, Beschluss vom 15.06.2016 - VII ZB 58/15

1. Sofern das Antragsformular gemäß Anlage 2 zu § 2 Satz 1 Nr. 2 ZVFV für den Antrag des Gläubigers auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hinsichtlich der zu vollstreckenden Forderungen auf Seite 3 keine vollständige und zutreffende Eintragungsmöglichkeit bietet, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Gläubiger wegen der zu vollstreckenden Forderungen insgesamt auf eine in einer Anlage beigefügte Forderungsaufstellung verweist, auch wenn eine zutreffende Eintragung der zu vollstreckenden Forderungen in die vorgegebene Forderungsaufstellung teilweise möglich gewesen wäre.*)

2. Das Antragsformular bietet auf Seite 3 keine vollständige und zutreffende Eintragungsmöglichkeit, wenn der Gläubiger die Vollstreckung wegen mehrerer Kostenforderungen nebst Zinsen mit gleicher Zinshöhe, aber unterschiedlichen Zinsläufen betreibt.*)

3. Das Vollstreckungsgericht ist im Rahmen des streng formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahrens nicht befugt, eine vom Gläubiger vorgenommene Verrechnung an ihn geleisteter Zahlungen auf ihre Richtigkeit gemäß § 367 Abs. 1 BGB hin zu überprüfen.*)

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IMRRS 2016, 1050
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Zwangsvollstreckung durch alten Gläubiger, obwohl Titel abgetreten wurde?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.06.2015 - 2-26 O 343/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2016, 1037
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Wann liegt eine Zahlungseinstellung vor?

BGH, Urteil vom 09.06.2016 - IX ZR 174/15

Indizien für eine Zahlungseinstellung sind gegeben, wenn der Schuldner selbst erteilte Zahlungszusagen nicht einhält oder verspätete Zahlungen nur unter dem Druck einer angedrohten Liefersperre vornimmt.*)

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IMRRS 2016, 0977
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Was passiert mit dem Absonderungsrecht nach freihändiger Veräußerung?

AG Bochum, Urteil vom 22.04.2016 - 94 C 12/16

1. Ein ursprünglich nach § 49 InsO i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bestehendes Absonderungsrecht setzt sich nach der freihändigen Veräußerung im Wege der dinglichen Surrogation am Veräußerungserlös fort.

2. Ein nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bestehendes Absonderungsrecht bezieht sich neben Hausgeldern auch auf Nebenleistungen wie wegen Verzugs begründete vorgerichtliche Anwaltskosten.

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IMRRS 2016, 0955
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vollständige Eintragung möglich: Vorgegebenes Formular ist zu nutzen!

BGH, Beschluss vom 11.05.2016 - VII ZB 54/15

Bietet das Antragsformular gemäß Anlage 2 zu § 2 Satz 1 Nr. 2 ZVFV hinsichtlich der Forderungsaufstellung eine vollständige Eintragungsmöglichkeit, ist ausschließlich das vorgegebene Formular zu nutzen (Anschluss an BGH, Beschluss vom 04.11.2015 - VII ZB 22/15, NJW 2016, 81 = IBR 2016, 49).*)

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IMRRS 2016, 0935
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Bürge kann auf Einreden des Hauptschuldners verzichten!

LG München I, Urteil vom 27.04.2016 - 2 O 13555/15

1. Eine Klage des Auftragnehmers gegen den Bürgen einer auf Grundlage des § 648a BGB gestellten Bürgschaft im Urkundenprozess ist statthaft.

2. Die Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle durch den Insolvenzverwalter stellt ein Anerkenntnis i.S.d. § 648a BGB dar.

3. Der Bürge kann im Rahmen der Bürgschaftserklärung auf die Erhebung von Einwendungen aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Insolvenzschuldner nach § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB verzichten.

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IMRRS 2016, 0851
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann ist die Sicherungsübereignung eines Warenlagers sittenwidrig?

BGH, Urteil vom 12.04.2016 - XI ZR 305/14

1. Zur entsprechenden Geltung der Voraussetzungen von § 301 ZPO wegen der Gefahr einander widersprechender Entscheidungen, wenn der Kläger mehrere Ansprüche geltend macht, die sämtlich voraussetzen, dass der Kläger Eigentümer bestimmter Waren geworden ist, und das Berufungsgericht nur einen Teil der Ansprüche für entscheidungsreif erachtet, während es hinsichtlich des anderen Teils die Entscheidungsreife verneint und die Sache in diesem Umfang an das erstinstanzliche Gericht zurückverweist.*)

2. Zu den Voraussetzungen für die Nichtigkeit der Sicherungsübereignung eines Warenlagers wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 138 Abs. 1 BGB (Fortführung von BGH, 09.07.1953 - IV ZR 242/52, BGHZ 10, 228).*)

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IMRRS 2016, 0884
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Kapitalertragsteuer: Gesellschafter haben die Zinsabschläge in die Masse zu erstatten

BGH, Urteil vom 05.04.2016 - II ZR 62/15

Die nach § 43 Abs. 1 Satz 1 EStG durch Abzug auf die Kapitalerträge der Insolvenzmasse erhobene Einkommen- oder Körperschaftsteuer (Kapitalertragsteuer) ist ebenso wie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag auch im Insolvenzverfahren vermögensmäßig als Abzug von Gesellschaftskapital anzusehen und wegen der steuerlichen Anrechnung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer der Gesellschafter wie eine Entnahme zu behandeln. Die Gesellschafter sind deshalb - unabhängig vom Inhalt des Gesellschaftsvertrages - zur Erstattung der Zinsabschläge in die Masse verpflichtet.*)

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IMRRS 2016, 0886
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Anspruch auf Nebenkostenrückzahlung unpfändbar: Nachbesserung der Vermögensauskunft unzulässig

BGH, Beschluss vom 03.03.2016 - I ZB 74/15

Einem Verlangen auf Nachbesserung einer Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Gläubiger Auskunft über Erstattungsforderungen für Betriebs- und Heizkosten verlangt, die der Sozialhilfeträger für einen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II an dessen Vermieter geleistet hat. Ein solches Auskunftsbegehren ist mutwillig, weil diese Ansprüche nicht der Pfändung unterliegen.*)

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IMRRS 2016, 0670
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzplan: Gläubiger erhalten trotz Ausschlussklauseln die Planquote

BAG, Urteil vom 19.11.2015 - 6 AZR 559/14

1. Eine Klausel in einem Insolvenzplan, nach der Insolvenzgläubiger, die ihre Forderung angemeldet, aber nach Bestreiten durch den Insolvenzverwalter nicht innerhalb einer im Plan näher bestimmten Ausschlussfrist im Klagewege verfolgt haben, bei der Verteilung nicht berücksichtigt werden, lässt den Anspruch der Gläubiger materiell-rechtlich unberührt, wenn die Frist versäumt wird.

2. Die Gläubiger, die die Frist versäumt haben, können die Planquote nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens mit einer Leistungsklage gegenüber dem Schuldner durchsetzen.

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IMRRS 2016, 0804
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Räumungsschutz nur bei Vorlage eines Attestes!

LG Berlin, Beschluss vom 21.03.2016 - 51 T 167/16

1. Der Räumungsschuldner muss die Tatsache, dass die Räumung seiner Wohnung aufgrund einer Grunderkrankung lebensgefährlich wäre (hier: drohender Herzinfarkt), durch Vorlage eines fachärztlichen Attestes belegen.

2. Das Gericht muss ihn auf dieses Erfordernis hinweisen.

3. Ist bereits eine fünfmonatige Räumungsfrist gewährt worden und ist nicht der Räumungsschuldner, sondern seine Lebensgefährtin, ist die Frist auf ein Mindestmaß (hier: einen Monat) zu beschränken.

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IMRRS 2016, 0772
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Auflassungsvormerkung vermittelt keine wehrfähige Rechtsposition!

VG Schwerin, Beschluss vom 20.11.2015 - 4 B 1851/15

1. § 26 ZVG entwertet die eigentumsrechtliche Position des Erwerbers eines zur Zwangsversteigerung beschlagnahmten Grundstücks nach § 903 BGB im Hinblick auf Angriffsmöglichkeiten gegen die (davon nämlich unbeeinflusste) Zwangsversteigerung.*)

2. Selbst eine vor der Beschlagnahme des Grundstücks im Grundbuch eingetragene Auflassungsvormerkung, die zwischenzeitlich zum Vollerwerb geführt hat, vermittelt keine wehrfähige Rechtsposition gegen das eingeleitete Zwangsversteigerungsverfahren.*)

3. Dies gilt auch, wenn sich der Erwerber des Grundstücks mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO gegen die drohende Zwangsversteigerung aus einer öffentlichen Last wehren will.*)

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IMRRS 2016, 0776
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Zwangsverwalter muss keine wiederkehrenden Ausbaubeiträge zahlen!

OVG Thüringen, Beschluss vom 30.04.2015 - 4 EO 52/15

1. Der Zwangsverwalter ist nicht nach Maßgabe des § 155 Abs. 2 Satz 2 ZVG zur Zahlung wiederkehrender Ausbaubeiträge im Sinne des § 7a ThürKAG verpflichtet.*)

2. Bei wiederkehrenden Ausbaubeiträgen handelt es sich um einmalige und nicht um "wiederkehrende laufende Leistungen" im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG.*)

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IMRRS 2016, 0774
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Ansprüche aus Steuerverhältnis sind nur mit Duldungsbescheid anfechtbar!

VG Bayreuth, Urteil vom 11.02.2015 - B 4 K 13.349

Eine Anfechtung wegen Ansprüchen aus dem Steuerverhältnis außerhalb des Insolvenzverfahrens ist nur mit einem Duldungsbescheid und nicht auch mit einer Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung zulässig (wie hier BGH, Beschluss vom 27.07.2006 - IX ZB 141/05, IMRRS 2006, 2959; OLG Celle, Beschluss vom 06.08.2012 - 13 W 64/12; a. A. BFH, Beschluss vom 01.12.2005 - VII B 95/05).*)

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IMRRS 2016, 0771
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Keine Vollstreckungsabwehrklage gegen Vollstreckung aus Verwaltungsakt!

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20.10.2015 - 1 M 319/15

1. Für die Vollstreckung aus einem Verwaltungsakt besteht keine (ungewollte) Rechtsschutzlücke, die eine analoge Anwendung der Vollstreckungsabwehrklage aus § 767 ZPO und des Eilantrages nach § 769 ZPO über § 167 Abs. 1 VwGO rechtfertigen könnte. Das gilt auch für den Vollsteckungsverwaltungsakt (hier: Pfändungs- und Einziehungsverfügung).*)

2. Der genossenschaftliche Geschäftsanteil ist als solcher nicht pfändungsfähig, da er nur eine rechnerische Größe ist. Gepfändet werden kann vielmehr lediglich das Auseinandersetzungsguthaben des Genossen nach seinem Ausscheiden sowie eine jährliche Dividende auf die Geschäftsanteile.*)

3. Ob eine solche Pfändung der Anteile an einer Wohnungsbaugenossenschaft letztlich zum Ausscheiden des Mitglieds aus der Genossenschaft und einer Kündigung seiner genossenschaftlichen Wohnung führt, kann dahinstehen. Davon bleibt die Pfändung als solche unberührt. Denn die Pfändung ist geboten, damit der Pfändungsgläubiger die Forderung erlangt und so einen Vollstreckungszugriff anderer Gläubiger verhindern kann. Eine solche Pfändung stellt auch keine unzumutbare Härte dar. Der Wohnungsbaugenosse ist hinreichend über den Kündigungsausschluss nach § 67c GenG geschützt.*)

4. Eine Erklärung der Behörde, mit der Vollstreckung bis zu einer Entscheidung über den Eilantrag des Gebührenschuldners zuzuwarten, ist - wenn die Behörde in der Sache die Zurückweisung des Eilantrags beantragt - keine Aussetzung der Vollziehung i. S.v. § 237 Abs. 1 AO, sondern kann nur als Vollstreckungsaufschub gemäß § 258 AO angesehen werden, bei dem grundsätzlich daher weiter Säumniszuschläge gemäß § 240 Abs. 1 AO und nicht etwa (niedrigere) Aussetzungszinsen anfallen.*)

5. Gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte über einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 167 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 769 Abs. 1 ZPO ist die Beschwerde nicht statthaft; auch für solche Entscheidungen gilt (in entsprechender Anwendung) der Rechtsmittelausschluss des § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO.*)

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IMRRS 2016, 0777
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Klage auf Duldung der Vollstreckung trotz § 191 Abs. 1 Satz 2 AO

VGH Bayern, Urteil vom 18.09.2015 - 4 BV 15.643

1. Die Frage, ob für einen Steuergläubiger die Möglichkeit der Klagerhebung zur Durchsetzung seiner Anfechtungsansprüche offensteht, betrifft nicht die Zulässigkeit des Rechtswegs, sondern die der Klage. Auch wenn § 191 Abs. 1 Satz 2 AO den Klageweg für Steuerforderungen ausschließen sollte, wäre über die Statthaftigkeit einer dennoch erhobenen Klage im Zivilrechtsweg zu entscheiden.

2. § 191 Abs. 1 Satz 2 AO ist so zu verstehen, dass die Steuerbehörden zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung sowohl einen Duldungsbescheid erlassen, als auch die Klagemöglichkeit nach dem Anfechtungsgesetz ergreifen kann.

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IMRRS 2016, 0775
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzfeste Rückführung eines Darlehens durch Zwangsverwaltung?

OLG Naumburg, Urteil vom 13.01.2016 - 5 U 139/15

1. Die gesetzliche Erstreckung eines Grundpfandrechts auf Mietforderungen des belasteten Grundstücks führt nicht ipso iure zur Insolvenzfestigkeit der eingezogenen Mieten. Erst durch die Anordnung der Zwangsverwaltung erstarkt die bis dahin nur potentiell bestehende Haftung eines Grundpfandrechts, verbunden mit der Folge, dass Mietforderungen insolvenzfest durch den Sicherungsnehmer des Grundpfandrechts vereinnahmt werden können.

2. Für die Frage, ob die Voraussetzungen der Anfechtbarkeit einer Sicherungszession (hier über Mietforderungen) durch den Insolvenzverwalter gegeben sind, ist im Falle der Abtretung künftiger (Miet-)Forderungen darauf abzustellen ist, wann die (Miet-)Forderungen entstanden sind.

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IMRRS 2016, 0770
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Notwendige Kosten des Rechtsanwalts

AG Solingen, Beschluss vom 16.04.2015 - 7 M 756/15

Die Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwalts in der Zwangsvollstreckung (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sowie Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung) sind auch dann erstattungsfähig, wenn es nicht zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung kommt.

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IMRRS 2016, 0769
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Nutzungsentschädigung und Betriebskosten­vorauszahlung für Zwangsverwalter

AG Heidelberg, Urteil vom 26.06.2015 - 21 C 40/15

Dem Zwangsverwalter steht gegen den Zwangsverwaltungsschuldner ein Anspruch sowohl auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für einen Teil der von ihm bewohnten Wohnung sowie auf monatliche Vorauszahlungen für die Betriebskosten der gesamten Wohnung zu.

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