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Sachgebiet: Insolvenz und Zwangsvollstreckung

877 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2019

IMRRS 2019, 1302
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Jede Verkürzung der Aktivmasse ist eine Gläubigerbenachteiligung!

BGH, Urteil vom 17.10.2019 - IX ZR 215/16

Die gesamtschuldnerische Haftung einer vom Schuldner abgespaltenen Gesellschaft nach § 133 UmwG steht der gläubigerbenachteiligenden Wirkung von Zahlungen aus dem Vermögen des Schuldners nicht entgegen.*)

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IMRRS 2019, 1310
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Keine Verfahrenskostenhilfe für aussichtslose Zwangsversteigerung

LG Heilbronn, Beschluss vom 09.08.2019 - 1 T 348/18

Bietet die Durchführung einer Zwangsversteigerung keine Aussicht auf Erfolg, kann dem Gläubiger keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden.

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IMRRS 2019, 1301
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Auch Kaufpreisraten unterliegen dem Pfändungsschutz

BGH, Beschluss vom 26.09.2019 - IX ZB 21/19

Kaufpreisraten stellen sonstige Einkünfte im Sinne der Pfändungsschutzvorschriften dar.*)

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IMRRS 2019, 1275
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Wann hat der Anfechtungsgegner Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz?

BGH, Urteil vom 19.09.2019 - IX ZR 148/18

1. Handelt der Schuldner bei einem bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausch mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, weil er fortlaufend unrentabel arbeitet und deshalb auch der Austausch gleichwertiger Leistungen keinen Nutzen für die Gläubiger erwarten lässt, kann eine Kenntnis des Anfechtungsgegners von seinem Benachteiligungsvorsatz regelmäßig nur dann angenommen werden, wenn dieser von der fehlenden Rentabilität weiß.*)

2. Die Darlegungs- und Beweislast für diese Kenntnis des Anfechtungsgegners trifft den anfechtenden Insolvenzverwalter.*)

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IMRRS 2019, 1268
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Schuldner unbekannt verzogen: Kein Versuch einer gütlichen Einigung!

OLG Koblenz, Beschluss vom 27.09.2019 - 14 W 267/19

1. Ein Versuch einer gütlichen Einigung nach § 802b ZPO liegt nicht vor, wenn der Schuldner objektiv für einen solchen Versuch nicht erreichbar ist.*)

2. Die Gebühr nach Nrn. 208, 207 KV GvKostG kann in diesen Fällen nicht anfallen (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 19.03.2019 - 25 W 66/19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2019 - 10 W 47/19 = IBRRS 2019, 3385; gegen OLG Braunschweig, Beschluss vom 30.10.2018 - 2 W 85/18).*)

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IMRRS 2019, 1185
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Für delegierte Arbeiten gibt´s keinen Vergütungszuschlag!

BGH, Beschluss vom 12.09.2019 - IX ZB 1/17

Überträgt der Insolvenzverwalter eine ihm obliegende Aufgabe, die ein Verwalter ohne volljuristische Ausbildung nicht lösen kann, einem Rechtsanwalt und entnimmt er die dadurch entstehenden Auslagen der Insolvenzmasse, ist bei der Entscheidung über einen beantragten Zuschlag zur Vergütung zu berücksichtigen, dass dem Verwalter im Umfang der Delegation kein Mehraufwand entstanden ist.*)

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IMRRS 2019, 1176
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Wann erhält der Insolvenzverwalter einen Zuschlag zu seiner Vergütung?

BGH, Beschluss vom 12.09.2019 - IX ZB 65/18

1. Wird der vorläufige Insolvenzverwalter im Rahmen des ihm zustehenden Aufgabenkreises in erheblichem Umfang zur Vorbereitung einer Sanierung tätig, ist der damit verbundene Mehraufwand im Rahmen eines Zuschlags zu vergüten.*)

2. Der Tatrichter kann einen Mehraufwand für arbeitsrechtliche Sonderaufgaben und Insolvenzgeldvorfinanzierung im Rahmen der Bemessung des Zuschlags für die Unternehmensfortführung berücksichtigen.*)

3. Die Zahl der Arbeitnehmer eines schuldnerischen Unternehmens rechtfertigt für sich genommen keinen Zuschlag für arbeitsrechtliche Sonderaufgaben.*)

4. Ein erheblicher Mehraufwand für die Insolvenzgeldvorfinanzierung kann sich aus den notwendigen Abläufen bei einer großen Zahl von Arbeitnehmern ergeben*)

5. Ein erheblicher Mehraufwand des (vorläufigen) Insolvenzverwalters für arbeitsrechtliche Sonderaufgaben oder Insolvenzgeldvorfinanzierung wird regelmäßig nicht durch eine höhere Berechnungsgrundlage aufgefangen.*)

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IMRRS 2019, 1159
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Räumung von Gewerberaum per einstweiliger Verfügung?

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.09.2019 - 2 U 61/19

1. Wenn die Voraussetzungen des für Wohnraum geltenden § 940a Abs. 2 ZPO vorliegen (Vermieter hat Räumungstitel gegen Mieter, aber ein Dritter nutzt das Mietobjekt, was der Vermieter erst nach Erlass des Räumungsurteils erfährt), kann auch die Räumung von Gewerberaum per einstweiliger Verfügung angeordnet werden.

2. § 940a Abs. 2 ZPO ist zwar weder direkt noch analog auf Gewerberäume anwendbar. Die Wertung ist aber übertragbar.

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IMRRS 2019, 1080
ProzessualesProzessuales
Rechtliches vs. wirtschaftliches Interesse

BayObLG, Beschluss vom 12.09.2019 - 1 VA 86/19

Zur Abgrenzung des rechtlichen Interesses vom wirtschaftlichen Interesse an Akteneinsicht (hier in Insolvenzakte)*)

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IMRRS 2019, 1084
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Schadensersatz für Mangelfolgeschäden nach schlecht erbrachten Werkleistungen

OLG Schleswig, Urteil vom 07.11.2018 - 12 U 3/17

(kein amtlicher Leitsatz)

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IMRRS 2019, 1075
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Verlust der Existenzgrundlage: Einstellung der Zwangsvollstreckung?

BGH, Beschluss vom 06.08.2019 - X ZR 97/18

1. Ein durch die Vollstreckung drohender Verlust der wirtschaftlichen Existenzgrundlage des Schuldners kann als nicht zu ersetzender Nachteil im Sinne der §§ 707, 719 ZPO die Einstellung der Zwangsvollstreckung rechtfertigen.*)

2. Auch wenn der Schuldner zur Sicherheitsleistung nicht in der Lage ist und die Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren erstinstanzlichen Urteil einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, ist die Einstellung der Zwangsvollstreckung weder zwingende noch regelmäßige Folge des Einstellungsantrags. Das Berufungsgericht hat vielmehr die Interessen des Gläubigers und des Schuldners abzuwägen und darf dem Einstellungsantrag nur entsprechen, wenn nach seiner Würdigung aller Umstände und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wertung, die dem Gläubiger grundsätzlich gestattet, aus dem nicht rechtskräftigen Urteil zu vollstrecken, die schutzwürdigen Interessen des Schuldners diejenigen des Gläubigers überwiegen. Dabei sind auch die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels zu berücksichtigen, soweit im Rahmen der Prüfung des Einstellungsantrags hierzu hinreichend zuverlässige Erkenntnisse zu gewinnen sind.*)

3. Ist das Unternehmen des Schuldners auf die Verwertung eines einzigen Schutzrechts beschränkt und verfügt das Unternehmen darüber hinaus über keine weiteren Vermögenswerte, auf die in der Zwangsvollstreckung zugegriffen werden könnte, ist es regelmäßig nicht angezeigt, den Schuldner von den Risiken einer solchen Unternehmensausrichtung in der Weise freizustellen, dass dieser einzige Vermögenswert jedem Zugriff im Wege der vorläufigen Vollstreckung entzogen wird.*)

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IMRRS 2019, 1073
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Die engen Voraussetzungen des § 765a ZPO

AG Hannover, Beschluss vom 29.03.2019 - 711 M 115430/19

Erfolgsaussicht eines Vollstreckungsschutzantrags nach Anerkenntnisurteil.

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IMRRS 2019, 1043
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Gläubigerbenachteiligung durch Beitragszahlung an die SOKA-BAU?

BGH, Urteil vom 18.07.2019 - IX ZR 259/18

1. Die Erstattung seitens der SOKA-BAU der von einem Unternehmen an seine Arbeitnehmer ausgezahlten Urlaubsvergütungen lässt den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz eines Schuldners nicht unter dem Gesichtspunkt eines bargeschäftsähnlichen Leistungsaustauschs entfallen.

2. Wenn der Schuldner zum Zeitpunkt einer Beitragszahlung an die SOKA-BAU annehmen konnte, dass ein vollständiger Ausgleich des Beitragskontos zu erreichen war und es tatsächlich zu Erstattungsleistungen kommen würde, kann im Umfang der erwarteten Vermögenszuflüsse das Bewusstsein einer Gläubigerbenachteiligung fehlen.

3. In gleicher Weise kann die Kenntnis des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes fehlen, soweit die SOKA-BAU beim Empfang der Zahlung annehmen konnte, es werde durch von ihr zu erbringende Erstattungsleistungen zu einem Ausgleich im Vermögen des Schuldners kommen.

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IMRRS 2019, 0323
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters auch bei Insolvenzverfahren!

AG Brilon, Beschluss vom 17.12.2018 - 10 L 6/15

1. Ein Zwangsverwalter ist im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben verpflichtet, Einkommensteuer zu entrichten, die einen unmittelbaren Bezug zu dem der Zwangsverwaltung unterliegenden Vermögen aufweist.

2. Der Zahlungsempfänger der Einkommensteuer hat im Zwangsverwaltungsverfahren ein hinreichendes Rechtsschutzbedürfnis für eine Erinnerung nach § 766 ZPO, obwohl er an dem Zwangsverwaltungsverfahren selbst nicht beteiligt ist. Das Rechtsschutzbedürfnis folgt aus der Berührung der Steuererhebungskompetenz.

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IMRRS 2019, 0526
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Suizidgefährdung - Folgenabwägung im Zuge der einstweiligen Anordnung

BVerfG, Beschluss vom 01.03.2019 - 2 BvR 305/19

1. Das BVerfG kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Regelung treffen, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile geboten ist.

2. Die Zwangsvollstreckung aus einem Zuschlagsbeschluss im Zwangsversteigerungsverfahren ist auszusetzen, wenn ein nervenfachärztlicher Gutachter zu der Einschätzung gelangt, dass eine Fortführung des Zwangsversteigerungsverfahrens das Leben des Beschwerdeführers akut gefährden würde und eine Verfahrensverzögerung die Aussichten der Beschwerdegegnerin, aus dem Grundstück Befriedigung zu erlangen, nicht wesentlich verschlechtern.

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IMRRS 2019, 0538
ProzessualesProzessuales
Vollstreckungsmaßnahmen gegen Mieter: WEG-Konzentrationsberufungsgericht zuständig?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 27.03.2019 - 2-13 T 16/19

Ist das WEG-Konzentrationsberufungsgericht (§ 72 Abs. 2 GVG) als Berufungsgericht im Erkenntnisverfahren auch für den als Streitgenossen in Anspruch genommen Mieter zuständig, bleibt diese Zuständigkeit im Beschwerdeverfahren auch für nur gegen den Mieter gerichtete Vollstreckungsmaßnahmen bestehen.*)

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IMRRS 2019, 0945
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Die Hoffnung stirbt zuletzt!

BGH, Urteil vom 18.07.2019 - IX ZR 258/18

Erbringt ein Schuldner, der seine Zahlungsunfähigkeit kennt, eine Leistung in der berechtigten Annahme, dadurch eine Gegenleistung in sein Vermögen zu veranlassen, kann ihm eine gleichwohl eingetretene Gläubigerbenachteiligung nicht bewusst geworden sein, auch wenn die Voraussetzungen eines bargeschäftsähnlichen Leistungsaustauschs nicht gegeben sind.*)

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IMRRS 2019, 0872
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Unsachliche Anträge sind zurückzuweisen!

LG Schweinfurt, Beschluss vom 01.03.2019 - 11 T 24/19

Unvollständige Anträge, die offensichtlich unsachlich sind, den Sachverhalt nicht berücksichtigen und zu unbestimmt sind, um den Willen des Antragstellers erkennen zu lassen, sind ohne Weiteres als rechtsmissbräuchlich zurückzuweisen.*)

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IMRRS 2019, 0879
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Gerichtsvollziehergebühren sind inklusive Mehrwertsteuer!

EuGH, Urteil vom 10.04.2019 - Rs. C-214/18

Die Bestimmungen der Richtlinie 2006/112/EG sind dahin auszulegen, dass sie einer Verwaltungspraxis der zuständigen nationalen Behörden, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede steht, nach der die Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen durch einen Gerichtsvollzieher im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens als in der von ihm erhobenen Gebühr enthalten angesehen wird, nicht entgegenstehen.*)

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IMRRS 2019, 0871
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Gegen volljährige Kinder ist kein eigenständiger Räumungstitel erforderlich!

AG Biberach, Beschluss vom 07.05.2019 - 1 M 1140/19

1. Minderjährige Kinder des Mieters erhalten regelmäßig mit Erreichen der Volljährigkeit kein eigenständiges Besitzrecht an der Mietwohnung.

2. Mit Erreichen der Volljährigkeit bleiben Kinder des Mieters lediglich Besitzdiener, so dass ein eigenständiger Räumungstitel nicht erforderlich ist.

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IMRRS 2019, 0901
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Schutz des Verbrauchers vor missbräuchlichen Vertragsklauseln

EuGH, Urteil vom 26.03.2019 - Rs. C-179/17

Art. 6 und 7 Richtlinie 93/13/EWG sind dahin auszulegen, dass sie zum einen der teilweisen Aufrechterhaltung einer für missbräuchlich befundenen Klausel über die vorzeitige Fälligstellung eines Hypothekendarlehensvertrags durch Streichung der sie missbräuchlich machenden Bestandteile entgegenstehen, wenn diese Streichung darauf hinausliefe, den Inhalt dieser Klausel grundlegend zu ändern, und dass diese Artikel zum anderen das nationale Gericht nicht daran hindern, der Nichtigkeit einer solchen missbräuchlichen Klausel dadurch abzuhelfen, dass sie durch die neue Fassung der gesetzlichen Bestimmung ersetzt wird, die diese Klausel inspiriert hat und die anwendbar ist, wenn die Parteien des Vertrags eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben, sofern der in Rede stehende Hypothekendarlehensvertrag im Fall der Streichung dieser missbräuchlichen Klausel nicht fortbestehen kann und die Nichtigerklärung des Vertrags in seiner Gesamtheit für den Verbraucher besonders nachteilige Folgen hat.

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IMRRS 2019, 0899
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Schutz des Verbrauchers vor missbräuchlichen Vertragsklauseln

EuGH, Urteil vom 26.03.2019 - Rs. C-70/17

Art. 6 und 7 Richtlinie 93/13/EWG sind dahin auszulegen, dass sie zum einen der teilweisen Aufrechterhaltung einer für missbräuchlich befundenen Klausel über die vorzeitige Fälligstellung eines Hypothekendarlehensvertrags durch Streichung der sie missbräuchlich machenden Bestandteile entgegenstehen, wenn diese Streichung darauf hinausliefe, den Inhalt dieser Klausel grundlegend zu ändern, und dass diese Artikel zum anderen das nationale Gericht nicht daran hindern, der Nichtigkeit einer solchen missbräuchlichen Klausel dadurch abzuhelfen, dass sie durch die neue Fassung der gesetzlichen Bestimmung ersetzt wird, die diese Klausel inspiriert hat und die anwendbar ist, wenn die Parteien des Vertrags eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben, sofern der in Rede stehende Hypothekendarlehensvertrag im Fall der Streichung dieser missbräuchlichen Klausel nicht fortbestehen kann und die Nichtigerklärung des Vertrags in seiner Gesamtheit für den Verbraucher besonders nachteilige Folgen hat.

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IMRRS 2019, 0892
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Überraschende Kostenentscheidung im Zuschlagsbeschwerdeverfahren!

BVerfG, Beschluss vom 19.07.2019 - 2 BvR 2283/18

(ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2019, 0870
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Keine Räumungsvollstreckung aus elf Jahre altem Räumungstitel

LG Darmstadt, Urteil vom 28.02.2019 - 308 C 7/19

Ein in einem Räumungsvergleich enthaltener Räumungs- und Herausgabeanspruch ist verwirkt, wenn der Räumungsgläubiger innerhalb eines Zeitraums von elf Jahren keinen Räumungsvollstreckungsversuch unternimmt und die vom Mieter gezahlte (Nutzungs-)Entschädigung in Höhe der ursprünglich vereinbarten Miete unwidersprochen entgegennimmt.

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IMRRS 2019, 0883
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Brexit ist kein erleichterter Arrestgrund!

OLG Frankfurt, Urteil vom 03.05.2019 - 2 U 1/19

Aufgrund des bevorstehenden Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union kann dann ein erleichterter Arrestgrund wegen des Erfordernisses einer Auslandsvollstreckung i.S.d. § 917 Abs. 2 ZPO bestehen, wenn nach diesem Zeitpunkt kein weiteres internationales Abkommen entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 die erleichterte Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen regelt und zulässt, so dass die Gegenseitigkeit verbürgt sein wird. Zur Beurteilung ist eine Prognose für die künftige Vollstreckung eines Titels anzustellen. Dass es letztlich zu einem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union kommt, ohne dass irgendein Abkommen mit der Europäischen Union diesen Austritt vertraglich regelt, welches solche vertraglichen Regelungen enthält, ist gegenwärtig noch nicht überwiegend wahrscheinlich.*)

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IMRRS 2019, 0869
RechtsanwälteRechtsanwälte
Räumungstermin ist kein Gerichtstermin: Keine Terminsgebühr!

LG Karlsruhe, Beschluss vom 24.05.2019 - 5 T 81/18

Die Teilnahme des Rechtsanwalts bei der Räumungsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher begründet keine Terminsgebühr gemäß RVG VV 3310, da der Räumungstermin des Gerichtsvollziehers kein Gerichtstermin im Sinne dieser Vorschrift ist. *)

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IMRRS 2019, 0868
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Festsetzung von Vollstreckungskosten: Titel muss nicht vorgelegt werden!

LG Stuttgart, Beschluss vom 11.07.2018 - 2 T 151/18

Die Festsetzung der Vollstreckungskosten nach § 788 Abs. 2 ZPO bedarf keiner Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung.*)

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IMRRS 2019, 0874
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
IVR

LG Köln, Beschluss vom 07.03.2019 - 2 O 424/18

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2019, 0818
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Sind Zahlungen an den Bauunternehmer Bargeschäfte?

KG, Urteil vom 07.12.2018 - 14 U 132/17

1. Unter dem Gesichtspunkt des Bargeschäfts werden gem. § 142 InsO Leistungen privilegiert, für die unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung in das Schuldnervermögen gelangt ist.

2. Das Tatbestandsmerkmal "unmittelbar" setzt voraus, dass Leistung und Gegenleistung in einem engen zeitlichen Zusammenhang ausgetauscht werden. Er hängt wesentlich von der Art der ausgetauschten Leistungen und davon ab, in welcher Zeitspanne sich der Austausch nach den Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs vollzieht.

3. Auch die Erfüllung beliebiger gegenseitiger Verträge kann unter die Bargeschäftsausnahme fallen kann. Bei länger währenden Vertragsbeziehungen ist für die Annahme eines Bargeschäfts zu verlangen, dass die jeweiligen Leistungen und Gegenleistungen zeitlich oder gegenständlich teilbar sind und zeitnah - entweder in Teilen oder abschnittsweise - ausgetauscht werden.

4. Zahlungen, mit denen ein Bauunternehmer nach Baufortschritt entlohnt wird, können Bargeschäfte sein, falls der Abstand zwischen den einzelnen Raten nicht zu groß wird.

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IMRRS 2019, 0800
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Zuschlag ist wegen vermeintlicher Geldwäsche nicht anfechtbar!

LG Heilbronn, Beschluss vom 02.04.2019 - 1 T 82/19

Trägt ein Miteigentümer bei der Versteigerung zur Aufhebung einer Grundstücksgemeinschaft vage vor, der Ersteher habe eventuell Mittel aus strafbaren Handlungen eingesetzt, kann aus diesem Grund der Zuschlag nicht versagt werden.

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IMRRS 2019, 0791
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Räumungsfrist trotz drohender Obdachlosigkeit?

LG Berlin, Beschluss vom 09.07.2019 - 67 T 69/19

Die Versagung einer Räumungsfrist kann gem. § 721 ZPO - in Ausnahmefällen - auch dann gerechtfertigt sein, wenn dem Mieter durch die Räumungsvollstreckung die Obdachlosigkeit droht.*)

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IMRRS 2019, 0781
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Wer bei Abgabe des Gebots vermögenslos ist, handelt sittenwidrig!

BGH, Urteil vom 22.02.2019 - V ZR 244/17

1. Wer in der Zwangsversteigerung ein Gebot in der Absicht abgibt, das Bargebot nicht zu entrichten oder zu hinterlegen, handelt sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB.*)

2. Für die Absicht eines Bieters, das Bargebot nicht zu entrichten oder zu hinterlegen, spricht eine tatsächliche Vermutung, wenn er zum einen bei der Abgabe des Gebots vermögenslos ist oder bereits in anderen Zwangsversteigerungsverfahren den Zuschlag erhalten, das Bargebot aber nicht rechtzeitig bis zu dem Verteilungstermin entrichtet oder hinterlegt hat und zum anderen auch in dem in Rede stehenden Verfahren das Bargebot nicht rechtzeitig entrichtet oder hinterlegt.*)

3. Begründen konkrete Tatsachen den Verdacht, dass mehrere Personen unter Verfolgung verfahrensfremder Ziele kollusiv mit demjenigen zusammengewirkt haben, der als Bieter in einem Zwangsversteigerungsverfahren den Zuschlag erhalten, das Bargebot aber bis zu dem Verteilungstermin nicht entrichtet oder hinterlegt hat, tragen sie die sekundäre Darlegungslast für die Behauptung, ein solches Zusammenwirken habe nicht vorgelegen; dies gilt auch, wenn sich das Zusammenwirken über mehrere Versteigerungen desselben Grundstücks erstreckt und auch dann, wenn in den jeweiligen Versteigerungsterminen verschiedene Bieter auftreten, die an dem gemeinsamen Vorgehen beteiligt sind.*)

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IMRRS 2019, 0616
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Suizidgefahr bei Räumungsvollstreckung – Verweis auf Unterbringung genügt nicht!

BVerfG, Beschluss vom 15.05.2019 - 2 BvR 2425/18

Das Vollstreckungsgericht kann bei einer Suiziddrohung einen Einstellungsantrag nicht mit Verweis auf eine mögliche zwangsweise Unterbringung ablehnen, wenn nicht sichergestellt ist, dass diese auch erfolgen wird.

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IMRRS 2019, 0765
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Suizidgefahr stoppt Räumungsvollstreckung - auch wenn es den Vermieter in den Wahnsinn treibt!

LG München I, Beschluss vom 13.02.2019 - 14 T 16334/18

Besteht keine Hoffnung, dass sich der schlechte Gesundheitszustand des suizidgefährdeten Schuldners noch ändert, ist die Räumungsvollstreckung selbst dann unbefristet einzustellen, wenn der Gläubiger seinerseits über das Verfahren depressiv geworden ist und mit Suizidgedanken "spielt".

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IMRRS 2019, 0686
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Für Entscheidungen im Insolvenzverfahren sind ordentliche Gerichte zuständig!

VG Lüneburg, Beschluss vom 06.06.2019 - 8 A 150/18

Für Entscheidungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sowie für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit solcher Entscheidungen sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte berufen.*)

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IMRRS 2019, 0705
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Wie wird der Nachweis der Rechtsnachfolge aufgrund Abtretung geführt?

BGH, Beschluss vom 22.05.2019 - VII ZB 87/17

Der urkundliche Nachweis der Rechtsnachfolge aufgrund Abtretung bei der Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung für den Rechtsnachfolger gemäß § 727 Abs. 1 ZPO erfordert nicht notwendig die Vorlage einer öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde, die die Abtretung selbst enthält. Es kann als Nachweis ausreichen, wenn eine öffentlich beglaubigte Abtretungsbestätigung seitens des Zedenten und des Zessionars vorgelegt wird, in der hinreichend konkret auf die zuvor erfolgte Abtretung Bezug genommen und diese bestätigt wird.*)

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IMRRS 2019, 0651
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Werklohn vollständig gezahlt: Verwalter steht kein Wahlrecht zu!

BGH, Urteil vom 16.05.2019 - IX ZR 44/18

1. Der Insolvenzverwalter kann nur dann die Erfüllung eines gegenseitigen Vertrages verlangen oder die Erfüllung ablehnen, wenn im Zeitpunkt der Eröffnung im Synallagma stehende Hauptleistungspflichten ganz oder teilweise ausstanden.*)

2. Dem Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmers steht kein Recht zur Erfüllungswahl oder Ablehnung der Erfüllung zu, wenn der Besteller den Werklohn vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vollständig gezahlt hatte und nur die Abnahme der vom Unternehmer verweigerten Mängelbeseitigungsarbeiten ausstand.*)

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IMRRS 2019, 0640
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Gewerberaummiete: Räumungsverfügung gegen Dritte?

KG, Beschluss vom 09.05.2019 - 8 W 28/19

Eine Räumungsverfügung ist unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Wertung der Vorschriften der §§ 940, 940a ZPO auch für gewerblich genutzte Räume zulässig (im Anschluss an OLG München, IVR 2019, 57).*)

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IMRRS 2019, 0512
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Keine Vergütung für Zustellungsvertreter

LG Hannover, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 T 29/18

Kann der Zustellungsvertreter den Vertretenen nicht ermitteln, ist dieser (möglicherweise) unentgeltlich tätig (gewesen).

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IMRRS 2019, 0575
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Keine Gläubigerbenachteiligung bei Vermieterpfandrecht

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.10.2018 - 4 U 30/18

1. Das Vermieterpfandrecht begründet gem.§ 50 Abs. 1 InsO in der Insolvenz des Schuldners ein insolvenzfestes Absonderungsrecht.

2. Für die Entstehung und den Fortbestand des Ersatzabsonderungsrechts kommt es darauf an, dass die Gegenleistung in dem Schuldnervermögen noch unterscheidbar vorhanden ist. Die notwendige Unterscheidbarkeit ist beim bargeldlosen Zahlungsverkehr gegeben, solange und soweit nach einer Kontogutschrift noch ein den Absonderungsbetrag deckender "Bodensatz", d. h. ein entsprechender positiver Kontensaldo, auf dem Konto vorhanden ist.

3. Eine Befriedigung, die ein Gläubiger aufgrund eines insolvenzfesten Absonderungsrechts erlangt, benachteiligt die Gesamtheit der Gläubiger nicht.

4. Eine objektive Gläubigerbenachteiligung liegt nicht vor, wenn der Schuldner ein Absonderungsrecht durch Zahlung des Betrages ablöst, den der Absonderungsberechtigte durch Verwertung des Sicherungsgutes hätte erzielen können, und kommt auch nicht in Betracht, wenn der Käufer des belasteten Gegenstands einen dem Wert des Absonderungsrechts entsprechenden Kaufpreis unmittelbar an den Absonderungsberechtigten zahlt.

5. Eine objektive Gläubigerbenachteiligung kommt aber auch dann nicht in Betracht, wenn die von dem Schuldner an den Gläubiger geleistete Zahlung ein an dem Kontoguthaben des Schuldners bestehendes Ersatzabsonderungsrecht des Gläubigers abgelöst hat.

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IMRRS 2019, 0554
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Wie werden Anteile an einer britischen LLP gepfändet?

BGH, Beschluss vom 03.04.2019 - VII ZB 24/17

Zur Pfändung eines Anteils an einer Limited Liability Partnership (LLP) britischen Rechts.*)

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IMRRS 2019, 0552
ZwangsverwaltungZwangsverwaltung
Versicherungsleistungen sind nicht vergütungsrelevant

AG Springe, Beschluss vom 04.06.2018 - 3 L 1/17

Die Versicherungsleistung einer Wohngebäudeversicherung nach einem Brandschaden ist eine einmalige Zahlung und kein wiederkehrender Ertrag aus dem zwangsverwalteten Objekt.

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IMRRS 2020, 0660
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Einstellung nach § 180 Abs. 3 ZVG bei Gefährdung des Kindeswohl

LG Freiburg, Beschluss vom 23.04.2019 - 4 T 67/19

1. Eine Einstellung der Teilungsversteigerung kann durch eine Gefährdung der schulischen Entwicklung des Kindes angezeigt sein.

2. Ein drohender Schulwechsel, Verlust der Spielgefährten oder einer vertraut gewordenen Bezugsperson allein sind jedoch nicht ausreichend.

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IMRRS 2019, 0500
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Teilungsversteigerung einer Ehewohnung

OLG Jena, Beschluss vom 30.08.2018 - 1 UF 38/18

1. Die Qualifizierung als Ehewohnung hängt nicht davon ab, dass noch beide Ehegatten in der Wohnung leben. Sie behält ihren Charakter als Ehewohnung während der gesamten Trennungszeit. Das folgt auch aus der Regelung des § 1568a Abs. 2 BGB. Danach kann, wenn einer der Ehegatten Alleineigentümer des Grundstücks ist, auf dem sich die Ehewohnung befindet, der andere Ehegatte die Überlassung anlässlich der Scheidung nur dann verlangen, wenn dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.*)

2. Können sich die Eheleute über den Verkauf der Ehewohnung nicht einigen, ist die Auflösung des Miteigentums nach den gesetzlichen Regelungen vorzunehmen. Das Gebot der ehelichen Rücksichtnahme gemäß § 1353 BGB steht der Teilungsversteigerung auch während der Trennungsphase nicht generell entgegen.*)

3. Auch für die Teilungsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung des gemeinschaftlichen Eigentums an einer Ehewohnung verbleibt es bei der vorzunehmenden Interessenabwägung und insoweit bei der bisherigen Rechtsprechung und Literatur.*)

4. Abzuwägen sind insbesondere folgende Kriterien: Stellung des Versteigerungsantrags in ehefeindlicher Absicht, die Notwendigkeit für den Antragsteller, eine neue angemessene Wohnung zu finden, besondere Fürsorgepflichten gegenüber einem psychisch oder physisch kranken Ehepartner, Fürsorgepflichten für gemeinsame Kinder, Dauer des Zusammenlebens im Familienheim, Angebot angemessener Ersatzwohnung, Dauer des Getrenntlebens.*)

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IMRRS 2019, 0493
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Zur Festsetzungsfähigkeit der durch den Drittschuldnerprozess angefallenen Kosten

BGH, Beschluss vom 03.04.2019 - VII ZB 58/18

Die Festsetzungsfähigkeit der durch den Drittschuldnerprozess angefallenen Kosten erfordert keinen Nachweis des Gläubigers über einen erfolglosen Vollstreckungsversuch gegenüber dem Drittschuldner (Klarstellung zu BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - VII ZB 79/09, NJW 2010, 1674 = IBRRS 2010, 1078 = IMRRS 2010, 0722; Beschluss vom 20.12.2005 - VII ZB 57/05, NJW 2006, 1141 = IBRRS 2006, 0191 = IMRRS 2006, 0112).*)

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IMRRS 2019, 0489
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wann sind Mietschuld Altmasse- und wann Neumasseschulden?

OLG Zweibrücken, Urteil vom 10.04.2019 - 1 U 101/17

1. Ansprüche des Vermieters unbeweglicher Gegenstände stellen in der Zeit nach Insolvenzeröffnung Masseverbindlichkeiten dar. Mietschulden vor Anzeige der Masseunzulänglichkeit sind Altmasseschulden. Mietschulden danach sind Neumasseschulden mit Tilgungsvorrang, wenn ihre Entstehung dem Insolvenzverwalter zugerechnet werden kann, weil er von dem ihm zustehenden Kündigungsrecht nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt Gebrauch gemacht hat oder die Mietsache nutzt, obwohl er dies pflichtgemäß hätte verhindern können. Verbindlichkeiten, deren Entstehen der Verwalter nicht ausweichen kann, sind Altmasseverbindlichkeiten. Weist der Insolvenzverwalter nach, dass die Masse auch zur Begleichung der Neumasseverbindlichkeiten nicht ausreicht, werden sie wie Altmasseschulden behandelt.*)

2. Ein Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf Ersatz der Wiederherstellungskosten bei Beschädigung eines Grundstücksbestandteils (hier eingebaute Verkaufstheke), sondern nur der Wertminderung des Grundstücks.*)

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IMRRS 2017, 1485
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Keine Beendigung der Bruchteilgemeinschaft mit Hinterlegung des Übererlöses aus der Zwangsversteigerung eines Grundstücks

BGH, Beschluss vom 22.02.2017 - IX ZB 137/16

1. Wird der Übererlös aus der Zwangsversteigerung eines Grundstücks hinterlegt, weil die Gemeinschafter während des Zwangsversteigerungsverfahrens keine Einigung über dessen Verteilung erzielen konnten, setzt sich die Bruchteilgemeinschaft an der Forderung gegen die Hinterlegungsstelle fort.*)

2. Allein die Hinterlegung des Übererlöses nach § 117 Abs. 2 Satz 3 ZVG führt noch nicht zur Aufhebung der Bruchteilgemeinschaft (Aufgabe von Senatsurteil vom 17.11.1997 - XII ZR 281/97, FamRZ 2000, 355 [356]).*)

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IMRRS 2017, 1396
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Suizidgefahr in der Zwangsvollstreckung: Behandlungsmaßnahmen und Unterbringung

BGH, Beschluss vom 16.03.2017 - V ZB 150/16

1. Ein Vollstreckungsverfahren (hier: seit rund 10 Jahren andauernde Zwangsversteigerung) ist nicht allein deshalb einzustellen, weil eine konkrete Gefahr für Leib und Leben des Schuldners mit der Zwangsvollstreckung verbunden ist. Vielmehr ist das in solchen Fällen ganz besonders gewichtige Interesse des von der Vollstreckung Betroffenen (Lebensschutz, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) gegen das Vollstreckungsinteresse des Gläubigers (Gläubigerschutz, Art. 14 GG; wirksamer Rechtsschutz, Art. 19 Abs. 4 GG) abzuwägen. Es ist daher sorgfältig zu prüfen, ob der Gefahr der Selbsttötung auf andere Weise als durch Einstellung der Zwangsvollstreckung wirksam begegnet werden kann.

2. Ist davon auszugehen, dass die Suizidgefahr durch eine konsequente längerfristige psychotherapeutische Behandlung abgewendet werden kann, ist die Möglichkeit zu prüfen, eine solche Behandlung durch bestimmte flankierende Maßnahmen sicherzustellen (z. B. vorübergehende Unterbringung oder aufzuerlegende stationäre Behandlung).

3. Dass der Schuldner in der Vergangenheit psychotherapeutische Behandlungen nicht aufgenommen oder aus eigenem Antrieb beendet hat, belegt alleine nicht, dass eine Unterbringung zum Zweck der therapeutischen Behandlung keine Aussicht auf Erfolg hat.

4. Das Vollstreckungs- bzw. Beschwerdegericht kann gehalten sein, zunächst das Betreuungsgericht einzuschalten, gegebenenfalls gleichzeitig mit der Befassung der für eine Unterbringung nach landesrechtlichen Vorschriften zuständigen Ordnungsbehörden.

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IMRRS 2017, 1159
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Anfechtungsklage des Zwangsverwalters gegen Beschlussfassung der WEG

AG Neustadt/Rübenberge, Urteil vom 18.04.2016 - 20 C 1233/16

Der Zwangsverwalter ist auch nach Aufhebung des Zwangsverwaltungsverfahrens befugt, eine rechtshängig gemachte Klage gegen die Beschlussfassung der Wohnungseigentümer weiter zu verfolgen.

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IMRRS 2016, 0799
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Verlust der Zulassung des Rechtsanwalts aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

BGH, Beschluss vom 07.10.2015 - AnwZ (Brfg) 48/15

1. Kann ein Rechtsanwalt nur wirtschaften, indem er neue Schulden auflaufen lässt, und zahlt er Schulden über einen gewissen Zeitraum lediglich unter dem Druck des Widerrufs der Zulassung oder aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, ist dies regelmäßig als Vermögensverfalls anzusehen.

2. Bei der Beurteilung des Vermögensverfalls ist auf den Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens abzustellen.

3. Zur Abwendung des Zulassungswiderrufs ist erforderlich, dass der Anwalt als Schuldner zum maßgeblichen Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung zeitnah wieder an Liquidität gelangen kann.

4. Besteht ein hoher Dispositionskredit des Rechtsanwalts, ist dies ein starkes Indiz dafür, dass Zahlungen an die Gläubiger nicht aus eigenen Mitteln bewirkt werden können.

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