Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
547 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IMRRS 2008, 0883OLG Brandenburg, Urteil vom 18.10.2007 - 5 U 198/06
Zur Frage, ob ein Anwalt im Rahmen seines Anwaltsauftrags auch als Makler beauftragt und honoriert werden kann.
VolltextIMRRS 2008, 0864
OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.06.2007 - 15 U 60/05
1. Informiert der Verkäufer-Makler bei einer Besichtigung den Kaufinteressenten zwar über das Objekt und über die Person des Verkäufers, jedoch den Verkäufer nicht über die Person des Kaufinteressenten, so hat der Makler gegenüber dem Verkäufer keine Nachweisleistung erbracht.
2. Erwirbt nicht die nachgewiesene Interessentin, sondern deren Schwester das Objekt, so hat der Makler keinen Provisionsanspruch.
VolltextIMRRS 2008, 0797
OLG Celle, Beschluss vom 05.06.2007 - 11 U 76/07
1. Gemäß § 652 BGB steht dem Makler nur dann ein Provisionsanspruch zu, wenn der ursprünglich ins Auge gefasste Vertrag tatsächlich zu Stande kommt. Führt die Tätigkeit des Maklers hingegen zum Abschluss eines Vertrages mit anderem Inhalt, so entsteht kein Anspruch auf Maklerlohn. Das gilt auch dann, wenn der tatsächliche Vertragsschluss in quantitativer Hinsicht hinter dem nach dem Maklervertrag herbeizuführenden Vertrag zurückbleibt.
2. Eine Differenz von 33% oder 27% zwischen dem Kaufpreis des zu vermittelnden Geschäfts und dem dann tatsächlich vereinbarten Betrag ist derart erheblich, dass von der erforderlichen inhaltlichen Identität zwischen den beiden Geschäften - auch bei der hier gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise - nicht mehr gesprochen werden kann.
VolltextIMRRS 2008, 0729
OLG Koblenz, Urteil vom 14.01.2008 - 12 U 1326/06
Wegen des im Schuldrecht geltenden Grundsatzes der Vertragsfreiheit kann die Zahlung einer Provision zwar auch unabhängig vom Vorliegen einer Maklerleistung begründet werden. Dabei handelt es sich aber nicht um einen selbstständigen Vertragstyp. Vielmehr muss von Fall zu Fall geprüft werden, welchen rechtlichen Charakter die Parteien dem Versprechen beimessen wollen. Wenn es an jeder Gegenleistung fehlt, dann kann die Provisionszusage als Schenkungsversprechen aufgefasst werden.*)
VolltextIMRRS 2008, 0592
BGH, Beschluss vom 10.01.2008 - V ZR 81/07
1. Ein Verkäufer eines Mietshauses, der Fragen des Käufers zur Höhe des Mietertrags bewusst falsch beantwortet, schuldet Schadensersatz wegen arglistigen Vorspiegelns einer zusicherungsfähigen Eigenschaft analog § 463 Satz 2 BGB a.F..
2. Die in einem Kaufvertrag enthaltenen und ausdrücklich zu dessen Gegenstand gemachten Angaben des Verkäufers über tatsächlich erzielte Mieterträge nach §§ 133, 157 BGB sind als Zusicherung einer Eigenschaft gem. § 463 Satz 1 BGB a.F. zu verstehen, wenn der Käufer nicht auf Grund besonderer Umstände andere Vorstellungen über den Wert des Kaufgrundstücks hegt, als sie nach der Verkehrsanschauung bei solchen Objekten mit dem zugesicherten Mietertrag verbunden sind.
3. Die Angaben des Verkäufers zur Höhe der erzielten Mieten sind nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte vom Käufer nach §§ 133, 157 BGB grundsätzlich auch dahin zu verstehen, dass es sich um Erträge aus einer rechtlich zulässigen Vermietung handelt.
4. Die baurechtliche Unzulässigkeit eines Ausbaus ist ein Sachmangel, den der Verkäufer dem Käufer nicht verschweigen darf. Für den Vorsatz des Verkäufers reicht es aus, wenn dieser mit der Unzulässigkeit eines von den genehmigten Plänen abweichenden Ausbaus rechnet und damit die Verletzung seiner Pflicht zur Aufklärung über eine (möglicherweise) baurechtswidrige Nutzung in Kauf nimmt.
5. Der Anspruch des Maklers auf den Maklerlohn nach § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB entfällt auch dann, wenn sich ein arglistig getäuschter Käufer dafür entscheidet, statt den Vertrag nach § 123 Abs. 1 BGB anzufechten, von dem Verkäufer die Rückabwicklung der Leistungen nach dem vertraglichen Gewährleistungsrecht zu verlangen. Diese Gleichbehandlung von Vertragsanfechtung und Gewährleistungsrecht setzt jedoch voraus, dass die Ansprüche auf Rückabwicklung des vermittelten, jedoch an dem "Makel der Anfechtbarkeit" leidenden Kaufvertrags innerhalb der für die Anfechtung geltenden Jahresfrist nach § 124 Abs. 1 BGB erhoben werden. Daran fehlt es, wenn der Käufer wegen der ihn zur Anfechtung berechtigenden Umstände zunächst eine Kaufpreisminderung und den Ersatz weiterer Schäden verlangt und sich erst nach mehreren Jahren dazu entschließt, den großen Schadensersatz zu wählen und damit den gesamten Leistungsaustausch rückgängig zu machen.
IMRRS 2008, 0491
OLG Koblenz, Urteil vom 18.06.2007 - 12 U 1799/05
1. Bei der Rückforderung von Leistungen in Fällen eines formungültigen Grundstückskaufvertrages greift § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB ein. Dieser Rückforderungsanspruch ist gemäß § 815 BGB nur ausgeschlossen, wenn der Eintritt des bezweckten Erfolges von Anfang an unmöglich war und der Leistende dies gewusst oder wenn der Leistende den Eintritt des Erfolges wider Treu und Glauben verhindert hat.*)
2. Eine Provisionsbestimmung im Grundstückskaufvertrag zugunsten des Maklers ist unwirksam, wenn der Grundstückskaufvertrag wegen Formmangels des Schwarzkaufs anfänglich unwirksam war und nicht durch Vollziehung wirksam geworden ist.*)
3. Die Maklerklausel unterläge sonst einer Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Sie verstieße gegen die gesetzliche Leitbildfunktion der Erfolgsabhängigkeit der Maklerprovision und bei Kenntnis aller Beteiligten vom Schwarzkauf auch gegen die guten Sitten.*)
4. Grundsätzlich können sich die Parteien eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages auf dessen Nichtigkeit berufen und den gezahlten Maklerlohn zurückfordern, ohne sich schon dadurch dem Vorwurf des treuwidrigen Handelns im Sinne auszusetzen. Der Rückforderungsanspruch entsteht erst dann, wenn sicher davon auszugehen ist, dass der Erfolg des Vertrages nicht mehr eintritt.*)
VolltextIMRRS 2008, 0277
OLG Schleswig, Urteil vom 15.09.2006 - 14 U 205/05
Ein Maklervertrag kommt durch schlüssiges Verhalten erst dann zu Stande, wenn dem Kunden die eindeutige Provisionsforderung des Maklers bekannt ist und er daraufhin in diesem Wissen weiter dessen Dienste in Anspruch nimmt, so dass dieses Verhalten als konkludente Annahme des Angebots auf Abschluss eines Maklervertrags gewertet werden kann.
VolltextIMRRS 2008, 0253
BGH, Urteil vom 17.01.2008 - III ZR 224/06
1. Erhält der Maklerkunde vom Verkäufer während der Vertragsverhandlungen und während der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags die unzutreffende Auskunft, das Grundstück sei nicht restitutionsbefangen, und schließt er deshalb den Kaufvertrag ab, steht ihm wegen der Verletzung von Pflichten des durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen entstandenen Schuldverhältnisses, sofern er hierdurch einen Schaden erlitten hat, ein Schadensersatzanspruch zu, der den Verkäufer nach § 249 Abs. 1 BGB verpflichtet, den Käufer so zu stellen, als habe er den Kaufvertrag nicht geschlossen.*)
2. Löst sich der Käufer unter solchen Umständen vom Kaufvertrag, ehe die nach der Grundstücksverkehrsordnung erforderliche Genehmigung erteilt wird, wird der Kaufvertrag nicht wirksam; ein Provisionsanspruch des Maklers entsteht dann nicht.*)
3. Während des Schwebezustands bis zur Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung stehen dem Käufer in Bezug auf die Restitutionsbefangenheit des Grundstücks keine Gewährleistungsansprüche zur Verfügung, die Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen berühren könnten.*)
VolltextIMRRS 2008, 0192
LG Hamburg, Urteil vom 04.05.2007 - 314 O 102/06
Es gehört nicht zu den typischen Pflichten eines zur Vermietung einer Wohnung eingeschalteten Maklers, die Wohnung an den Mieter auch zu übergeben und alle damit im Zusammenhang stehenden Handlungen vorzunehmen, insbesondere die Mietsicherheit vor Schlüsselübergabe einzuziehen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn es diesbezüglich eine ausdrückliche Anweisung des Vermieters an den Makler gegeben hat.
VolltextIMRRS 2008, 0179
OLG Hamburg, Beschluss vom 07.09.2007 - 9 U 98/07
Es gehört nicht zu den typischen Pflichten eines zur Vermietung einer Wohnung eingeschalteten Maklers, die Wohnung an den Mieter auch zu übergeben und alle damit im Zusammenhang stehenden Handlungen vorzunehmen, insbesondere die Mietsicherheit vor Schlüsselübergabe einzuziehen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn es diesbezüglich eine ausdrückliche Anweisung des Vermieters an den Makler gegeben hat.
VolltextIMRRS 2008, 0073
BGH, Urteil vom 13.12.2007 - III ZR 163/07
1. Die nur vorübergehende Aufgabe der Absicht des Kunden eines Nachweismaklers, das angebotene Objekt zu erwerben, führt, sofern der Vertragsschluss dem Nachweis in angemessenem Abstand folgt, nur ausnahmsweise zur Unterbrechung des notwendigen Ursachenzusammenhangs zwischen der Maklerleistung und dem Erfolgseintritt (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 141, 40).*)
2. Die erforderliche Kongruenz zwischen dem geschlossenen und dem nach dem Maklervertrag beabsichtigten Hauptvertrag kann auch dann bestehen, wenn der Maklerkunde an einem Grundstück - anders als in dem Maklerangebot vorgesehen - kein Alleineigentum, sondern lediglich ein hälftiges Miteigentum verbunden mit Teil- und Wohnungseigentum erwirbt, während sein Bruder und dessen Ehefrau die andere Hälfte kaufen.*)
VolltextIMRRS 2008, 0036
LG Hamburg, Urteil vom 21.09.2007 - 328 O 427/06
Ruft der Kunde das Internetexposé einer Maklerfirma auf, so kommt ein Maklervertrag infolge des Exposés nur dann zu Stande, wenn dieses einen eindeutigen Provisionshinweis enthält.
VolltextOnline seit 2007
IMRRS 2007, 2476OLG Frankfurt, Urteil vom 30.10.2007 - 5 U 101/06
1. Bei der Frage, ob ein Hauptvertrag von einem Maklervertrag erfasst ist, kommt es grundsätzlich auf das wirtschaftliche Ziel des Auftraggebers an.*)
2. Es gibt keine Vermutung, dass die Vermittlungstätigkeit auch für den späteren Hauptvertrag ursächlich wurde. Eine solche Vermutung ist anerkannt, wenn der Hauptvertrag in zeitlichem und sachlichen Zusammenhang einer Vermittlungstätigkeit steht.*)
VolltextIMRRS 2007, 2036
KG, Urteil vom 19.04.2007 - 12 U 67/06
Es kann für die Haftung eines am Zustandekommen eines Wohnungskaufvertrages mitwirkenden Dritten nicht dahinstehen, ob dieser in Verhältnis zum Käufer als Makler oder als Berater tätig geworden ist. Handelt der Dritte als vom Verkäufer beauftragter Makler, ergeben sich daraus im Verhältnis zum Käufer keine Beratungspflichten.*)
VolltextIMRRS 2007, 1856
OLG Jena, Urteil vom 09.08.2006 - 2 U 1153/05
1. Auch wenn der vom Makler nachgewiesene Kaufvertrag an einem Rechtsmangel leidet, hat der Makler grundsätzlich Anspruch auf seine Provision.
2. Nach der früheren Rechtsprechung waren Verschulden bei Vertragsschluss und Rechtsmängelhaftung nebeneinander anwendbar. Heute gilt jedoch das Leistungsstörungsrecht ausschließlich, so dass die kaufrechtliche Rechtsmängelhaftung nach neuem Schuldrecht einen etwaigen Anspruch aus c.i.c. (BGB § 311 Abs. 2) verdrängt.
VolltextIMRRS 2007, 1501
LG Bremen, Urteil vom 20.06.2007 - 7 O 23/07
Auf die Frage, ob sich der Makler verpflichtet hat, die Zahlungsfähigkeit des Kaufvertragsinteressenten zu prüfen, kommt es nicht an, wenn der beauftragende Verkäufer selbst dieses Risiko erkennt und im Kaufvertrag Klauseln vorsehen lässt, die das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit vertraglich absichern sollen. Dies schließt eine Kausalität zwischen einer etwaigen Pflichtverletzung des Maklers und dem daraufhin beim Verkäufer eingetretenen Schaden aus.
VolltextIMRRS 2007, 1144
LG Hamburg, Beschluss vom 06.03.2007 - 309 S 181/06
Das Wohnungsvermittlungsgesetz findet nur Anwendung auf Mietverträge über Wohnraum. Bei Mischmietverhältnissen - untrennbar vermietete Räumlichkeit - kommt es auf den vorherrschenden Zweck und Charakter des Vertrags an. Handelt es sich hiernach um einen Gewerbemietvertrag, gilt das Wohnungsvermittlungsgesetz nicht.
VolltextIMRRS 2007, 1118
LG Hamburg, Beschluss vom 10.04.2007 - 309 S 181/06
Das Wohnungsvermittlungsgesetz findet nur Anwendung auf Mietverträge über Wohnraum. Bei Mischmietverhältnissen - untrennbar vermietete Räumlichkeit - kommt es auf den vorherrschenden Zweck und Charakter des Vertrags an. Handelt es sich hiernach um einen Gewerbemietvertrag, gilt das Wohnungsvermittlungsgesetz nicht.
VolltextIMRRS 2007, 0747
OLG Schleswig, Urteil vom 21.07.2006 - 14 U 55/06
1. In der Übergabe eines Exposés kann zwar ein schlüssiges Angebot des Maklers zum Abschluss eines Maklervertrages liegen. In der Fortsetzung des laufenden Gespräches durch den Kaufinteressenten liegt aber noch nicht die schlüssige Annahme, weil der Makler nicht davon ausgehen kann, dass der Kaufinteressent sogleich nach der Übergabe die in dem Exposé aufgeführte Courtageforderung zur Kenntnis genommen hat.*)
2. Eine Maklercourtage für Vermittlungstätigkeit - also für das bewusste, finale Herbeiführen der Abschlussbereitschaft des Vertragspartners des künftigen Hauptvertrages - setzt eine für den Erwerb wesentliche Maklerleistung voraus.*)
VolltextIMRRS 2007, 0591
OLG München, Urteil vom 14.04.2005 - 19 U 5861/04
1. Ein gewerblich tätiger Makler muss einen möglichen Käufer grundsätzlich über alle ihm bekannten Fakten, die für dessen Kaufentschluss von Bedeutung sein können, aufklären.
2. Ein Hinweis im Exposé, dass die dort aufgeführten Angaben vom Grundstückseigentümer stammen und dass für deren Richtigkeit keine Gewähr übernommen werde, befreit den Makler nicht von seiner Offenbarungspflicht.
3. Gibt ein Makler in einem Exposé eine größere Grundfläche an, obwohl er weiß, dass das Grundstück vorher bereits mit einer kleineren Flächenangabe angeboten wurde, so schuldet er dem Käufer Schadenersatz.
VolltextIMRRS 2007, 0434
OLG Hamm, Urteil vom 21.01.1999 - 18 U 142/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0433
OLG Hamburg, Urteil vom 03.09.1997 - 13 U 12/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0430
OLG Hamburg, Urteil vom 15.03.1996 - 14 U 209/95
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0429
BGH, Beschluss vom 21.02.1995 - KZA 29/94
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 2534
OLG Bamberg, Urteil vom 22.12.1997 - 4 U 134/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0373
BGH, Urteil vom 18.01.2007 - III ZR 146/06
Zu den Sorgfaltspflichten des Maklers bei der Übernahme von Informationen des Verkäufers über das Objekt in das Maklerexposé.*)
VolltextIMRRS 2007, 0290
LG Heidelberg, Urteil vom 14.02.2006 - 2 S 46/05
Der Grundstücksmakler verliert seinen Provisionsanspruch, wenn er einen Hinweis auf die soziale Problematik des Wohngebiets unterlässt.
VolltextIMRRS 2007, 0203
BGH, Urteil vom 11.01.2007 - III ZR 7/06
Reicht der Meistbietende eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens zum Kauf eines Grundstücks seine Position gegen ein Provisionsversprechen an einen anderen Kaufinteressenten weiter, so bindet eine daran anknüpfende sog. Maklerklausel im Kaufvertrag (vgl. BGHZ 131, 318) nicht den Vorkaufsberechtigten.*)
VolltextIMRRS 2007, 0125
OLG Frankfurt, Urteil vom 29.11.2006 - 19 U 120/06
In einem Maklervertrag über den Verkauf eines Hausgrundstücks auf Rentenbasis, der als vom Makler anzubietenden Kaufpreis eine Anzahlung von 50.000 Euro und eine monatliche Rentenzahlung von 5.650 Euro nennt, ist folgende Klausel wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot gem. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam:
"Der Verkäufer zahlt keine Maklercourtage. Dafür darf der Makler das Objekt mit einer Anzahlung von Euro 88.000 anbieten. Die eventuell über Euro 50.000 liegende Anzahlung ist dann die Maklercourtage und wird nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages gezahlt".
VolltextIMRRS 2007, 0075
BGH, Urteil vom 23.11.2006 - III ZR 52/06
Eine die Provision rechtfertigende Nachweisleistung kann auch dann vorliegen, wenn der zwischen dem Auftraggeber und dem vom Makler nachgewiesenen Kaufinteressenten geschlossene Vertrag erst zustande gekommen ist, nachdem ein zuvor mit einem anderen Interessenten geschlossener Kaufvertrag durch Ausübung eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts gescheitert ist.*)
VolltextOnline seit 2006
IMRRS 2006, 3147BGH, Urteil vom 16.11.2006 - III ZR 57/06
Zur Frage eines eindeutigen Provisionsverlangens des Maklers, der ein Objekt den Kaufinteressenten durch Zusendung oder Aushändigung eines Exposés mit einem entsprechenden Hinweis anbietet.*)
VolltextIMRRS 2006, 3142
LG Konstanz, Urteil vom 08.09.2006 - 11 S 54/06
Sind der Geschäftsführer des Vermieters und des Maklers ein und dieselbe Person, so besteht eine Interessenverflechtung im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 WoVermittG, die einen Provisionsanspruch ausschließt.
VolltextIMRRS 2006, 3062
OLG Bamberg, Beschluss vom 05.10.2006 - 6 U 24/06
Eine Provision kann nur derjenige Vermittler beanspruchen, dessen Bemühungen den späteren Kaufabschluss beeinflusst haben. Seine Tätigkeit ist aber dann nicht mehr ursächlich, wenn dem Interessenten das vermittelte Objekt bereits bekannt gewesen ist.
VolltextIMRRS 2006, 3059
OLG Bamberg, Beschluss vom 19.07.2006 - 6 U 24/06
Eine Provision kann nur derjenige Vermittler beanspruchen, dessen Bemühungen den späteren Kaufabschluss beeinflusst haben. Seine Tätigkeit ist aber dann nicht mehr ursächlich, wenn dem Interessenten das vermittelte Objekt bereits bekannt gewesen ist.
VolltextIMRRS 2006, 3055
LG Coburg, Urteil vom 05.04.2006 - 13 O 717/05
Eine Provision kann nur derjenige Vermittler beanspruchen, dessen Bemühungen den späteren Kaufabschluss beeinflusst haben. Seine Tätigkeit ist aber dann nicht mehr ursächlich, wenn dem Interessenten das vermittelte Objekt bereits bekannt gewesen ist.
VolltextIMRRS 2006, 2973
BGH, Urteil vom 12.10.2006 - III ZR 331/04
Zur Auslegung eines "selbständigen" Provisionsversprechens.*)
VolltextIMRRS 2006, 2585
OLG Frankfurt, Urteil vom 20.06.2006 - 19 U 37/06
Enthält der Hauptvertrag eine Rücktrittsklausel für den Fall des Nichtvorliegens einer erforderlichen behördlichen Genehmigung bis zu einem bestimmten Termin, so handelt es sich auch dann um eine Regelung im Sinne einer aufschiebenden Bedingung im Sinne des § 652 Absatz 1 Satz 2 BGB, wenn ggf. das Verhalten einer Vertragspartei für das Fehlen der Genehmigung mitursächlich ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 2411
OLG Celle, Urteil vom 13.02.2003 - 11 U 340/01
Zur Entstehung einer Courtageforderung bei Übersendung eines Exposés an einen im Geschäftsleben erfahrenen Kaufmann.*)
VolltextIMRRS 2006, 2341
OLG Hamburg, Urteil vom 30.04.2003 - 13 U 10/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2159
KG, Urteil vom 01.07.2003 - 7 U 283/02
Zur Abgrenzung zwischen Maklervertrag und Rechtsanwaltsvertrag.*)
VolltextIMRRS 2006, 1595
OLG Hamm, Urteil vom 24.04.2006 - 18 U 10/05
1. Beschränkt sich der Makler auf die bloße Weitergabe von Angaben des Verkäufers, so haftet er bei deren Unrichtigkeit nur dann, wenn ihm entweder die Unrichtigkeit der Angaben positiv bekannt ist oder ihn ausnahmsweise eine Erkundigungs- oder Nachprüfungspflicht trifft.
2. Der Umstand, dass Dachgeschossräume zum Zeitpunkt ihres Verkaufes noch nicht zu Wohnzwecken ausgebaut waren, begründet nicht ohne weiteres eine Hinweispflicht des Maklers, dass er die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit des Dachgeschossausbaus nicht geprüft hat.
VolltextIMRRS 2006, 1559
OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.08.2003 - 15 U 41/02
(1) Erwirbt der Maklerkunde Wohnungseigentum statt Alleineigentum (an einer Doppelhaushälfte), so fehlt es für einen Honoraranspruch des Maklers in der Regel an der erforderlichen Identität zwischen dem zustande gekommenen und dem beabsichtigten Kaufvertrag.*)
(2) Die Klausel "Dieser Kaufvertrag wurde vermittelt durch ..." in einem notariellen Kaufvertrag enthält lediglich eine Tatsachenbestätigung und begründet keine selbständige Verpflichtung (des Käufers oder Verkäufers) zur Zahlung des Honorars an den am Kaufvertrag nicht beteiligten Makler.*)
VolltextIMRRS 2006, 1383
BGH, Urteil vom 06.07.2006 - III ZR 379/04
1. Zum Provisionsanspruch des Nachweismaklers, der den Namen des Vermieters nicht bekannt gegeben hat.*)
2. Sind zwischen dem Nachweis und dem Abschluss des Hauptvertrages ein Jahr (oder mehr) vergangen, streitet nicht mehr ein sich von selbst ergebender Schluss auf den Ursachenzusammenhang für den Makler.*)
VolltextIMRRS 2006, 1026
OLG Rostock, Urteil vom 03.08.2005 - 6 U 211/04
1. Aus der Tatsache, dass eine Partei sich die Mitwirkung eines Maklers gefallen lässt, folgt nicht notwendig, dass sie mit dem Makler in (eigene) Vertragsbeziehungen treten will. Es ist Sache des Maklers, in dieser Hinsicht für klare Verhältnisse zu sorgen.
2. Soweit dem Kaufinteressenten nichts Gegenteiliges bekannt ist, darf er davon ausgehen, dass der Makler das Objekt, das er zum Verkauf anbietet, von dem Verkäufer an die Hand bekommen hat und für diesen als Makler tätig ist.
3. Die Aufnahme in die Reservierungsliste genügt für den Abschluss eines Maklervertrages nicht, denn dieser kann nicht entnommen werden, dass der Makler die Zahlung von Maklerhonorar verlangt.
VolltextIMRRS 2006, 0951
LG Coburg, Urteil vom 21.09.2005 - 22 O 383/05
1. Eine Provision ist nur zu zahlen, wenn die Maklertätigkeit für den Abschluss des Kaufvertrages ursächlich gewesen ist.
2. Steht der Makler nur beratend zur Seite und nicht vermittelnd, so reicht dies ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht aus, um Provisionsansprüche zu begründen.
VolltextIMRRS 2006, 0600
BGH, Urteil vom 09.03.2006 - III ZR 235/05
Dem Wohnungsvermittler steht ein Anspruch auf Provision auch dann nicht zu, wenn für ihn beim Nachweis oder der Vermittlung des Mietvertrages an den Wohnungssuchenden als Mitarbeiter oder Gehilfe der bisherige Mieter der Wohnung tätig wird, der einen Nachmieter sucht.*)
VolltextIMRRS 2006, 0547
BGH, Urteil vom 09.03.2006 - III ZR 151/05
Eine Provisionszusage des Mieters an den Wohnungsvermittler ist nicht schon deshalb unwirksam, weil dieser gegenüber dem Eigentümer oder Vermieter eine Mietgarantie übernommen hatte.*)
VolltextIMRRS 2006, 0449
OLG Naumburg, Urteil vom 17.01.2006 - 9 U 78/05
Der Auftraggeber kann sich gegenüber dem Makler in Anwendung der Rechtsprechung zu sogenannten Vorkenntnisklauseln (z. B. OLG Hamburg NJW-RR 1987, 175; OLG Düsseldorf OLG-R 1999, 301) auch dann nicht auf den Einwand der Vorkenntnis berufen, wenn er zwar nicht bereits im Maklervertrag, wohl aber später in einem Protokoll bestätigt, dass ihm das Grundstück vom Makler angeboten wurde.*)
VolltextIMRRS 2006, 0311
OLG Saarbrücken, Urteil vom 01.12.2005 - 8 U 588/04
1. Die Absprache der Kaufvertragsparteien, "als was" die Sache veräußert werden solle, legt i. d. R. nur die Sollbeschaffenheit i. S. von § 459 BGB fest, drückt aber nicht ohne weiteres den Willen der Beteiligten aus, es solle der Verkäufer für diese Beschaffenheit auch garantieren.*)
2. Die Vermutung verwerflicher Gesinnung bei besonders grobem Äquivalenzmissverhältnis ist erschüttert, wenn der Leistungsbemessung gutachterliche Feststellungen zugrundeliegen.*)
VolltextIMRRS 2006, 0270
BGH, Urteil vom 21.12.2005 - III ZR 451/04
1. § 296 Abs. 2 ZPO findet auf Rügen des Beklagten, die die Zulässigkeit der Klage betreffen (§ 296 Abs. 3 ZPO), keine Anwendung.*)
2. Zur Auslegung eines Maklervertrags, in dem sich eine GmbH zur Provisionszahlung bei der Veräußerung "ihres Unternehmens" verpflichtet.*)
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