Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
547 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 1901OLG Oldenburg, Urteil vom 16.06.2010 - 5 U 138/09
Die Verpflichtung zur Zahlung einer Maklerprovision von 15.000 € im Zusammenhang mit dem Kauf eines Einfamilienhauses zählt nicht zu den Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs nach § 1357 BGB.*)
VolltextIMRRS 2010, 1733
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.03.2010 - 2 U 1155/09
1. Zur Anwendung des englischen Rechts bei einer Teilabtretung bzw. einer Vollabtretung (absolute Assignment) nach dem Common Law (Statutory Assignment) und der Abtretung nach Billigkeitsrecht (Equitable Assignment).*)
2. Von einer stillschweigenden Anwendung deutschen Rechts ist auszugehen, wenn die Abtrittserklärung in deutscher Sprache verfasst ist, der abgetretene Provisionsanspruch aus Maklervertrag sich auf ein in Deutschland geschlossenes Geschäft bezieht, die Vermittlungsleistung in Deutschland zu erbringen war und zudem die Parteien nach Vertragsschluss die Anwendung deutschen Rechts vereinbart haben.*)
VolltextIMRRS 2010, 1471
LG Hamburg, Urteil vom 08.01.2010 - 329 O 206/09
1. Der Makler darf auf Flächenangaben des Verkäufers vertrauen und diese übernehmen, sofern sie nicht evident falsch sind.
2. Der Zusatz "circa" bedeutet dem allgemeinen Sprachgebrauch nach lediglich, dass es sich um einen Näherungswert handelt; bei einer ungeraden m²-Angabe (hier: ca 293) erledigt sich der Zusatz also nicht automatisch durch die Zahlenangabe.
VolltextIMRRS 2010, 1342
BGH, Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 153/09
1. Der nach § 652 BGB für das Entstehen eines Provisionsanspruchs erforderliche "Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags" (des so genannten Hauptvertrags) ist erbracht, wenn aufgrund der Mitteilung des Maklers an seinen Kunden und Auftraggeber dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen mit dem potentiellen Vertragspartner über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten.
2. Unverzichtbare, aber auch ausreichende Voraussetzung für einen Nachweis ist dabei, dass der Makler dem Kunden einen möglichen Vertragspartner, der zum Vertragsschluss bereit ist, grundsätzlich mit vollständigem Namen und Anschrift, zur Kenntnis bringt und damit auf eine konkrete Vertragsgelegenheit hinweist.
3. Demgegenüber handelt es sich um keinen Nachweis, sondern nur um die Verschaffung einer Ermittlungsmöglichkeit, wenn etwa einem Verkaufsinteressenten eine Namensliste von ca. 500 Personen übersandt wird, die der Auftraggeber anschreiben muss, um zu ermitteln, ob sich unter diesen Personen jemand befindet, der sich konkret für das Objekt interessiert.
4. Werden dem Kunden vom Makler Objektlisten an die Hand gegebenen, die auf das jeweils angegebene individuelle Profil zugeschnitten sind und ins Einzelne gehende, individuelle Informationen, so die Person des Vermieters, seine Telefonnummer und neben der konkreten und detaillierten Beschreibung der Räumlichkeiten auch überwiegend die Adresse des jeweiligen Mietobjekts enthalten, ist von einer Nachweistätigkeit auszugehen.
VolltextIMRRS 2010, 1184
OLG Brandenburg, Urteil vom 14.10.2009 - 4 U 11/09
Einem Immobilienmakler kommt bei Vermittlung eines Grundstücks grundsätzlich eine Povision in Höhe von 3-5% des Kaufpreises zugute. Übersteigt die Provision diese Höhe, ist die Provisionsvereinbarung wegen Sittenwidrigkeit nichtig, es sei denn, der Immobilienmakler kann besondere Gründe dafür darlegen, dass ein auffälliges Missverhältnis nicht gegeben ist.
VolltextIMRRS 2010, 0871
OLG Dresden, Beschluss vom 03.12.2009 - 3 W 1228/09
Ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 46 Abs. 1 GBV i. V. m. § 12 Abs. 3 GBO, Einsicht in die Grundakten zu nehmen und dadurch den vereinbarten Kaufpreis zu erfahren, hat der Grundstücksmakler allenfalls dann, wenn eine beträchtliche Wahrscheinlichkeit für die behauptete Entstehung eines nach der Kaufpreishöhe zu berechnenden Provisionsanspruchs spricht.*)
VolltextIMRRS 2010, 0410
BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - III ZR 159/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0232
BGH, Urteil vom 08.12.2009 - XI ZR 183/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
vgl. Parallelentscheidung XI ZR 181/08 vom selben Tage.
VolltextIMRRS 2010, 0213
BGH, Urteil vom 14.01.2010 - III ZR 328/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0081
OLG Köln, Urteil vom 19.01.2010 - 24 U 51/09
1. Durch die Verweigerung der Wohnungsbesichtigung durch Ausländer und die Äußerung, die Wohnung werde nicht an "Neger… äh Schwarzafrikaner oder Türken vermietet", wird die Menschenwürde und damit das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines afrikanischen Mietinteressenten verletzt.
2. Zum einen ist die Bezeichnung als "Neger" nach heutigem Verständnis eindeutig diskriminierend und ehrverletzend; zum anderen ist es ein Angriff auf die Menschenwürde des Mietinteressenten aber auch, wenn ihm eine Wohnungsbesichtigung und evt. Anmietung allein wegen seiner Hautfarbe verweigert wird.
3. Wird dieser Äußerung durch den Hausmeister getätigt, dessen Hilfe sich der Hausverwalter für die Durchführung der Besichtigungstermine bedient, so ist der Hausmeister als Gehilfe des Verwalters anzusehen, so dass dieser für das Verhalten des Hausmeisters auch haftet.
4. Weil durch die Äußerung das Persönlichkeitsrecht des Mietinteressenten besonders schwerwiegend verletzt wird, ist ihm auch ein immaterieller Schadensersatzanspruch, hier in Höhe von 2500 Euro, zuzubilligen.
VolltextIMRRS 2010, 0075
LG Aachen, Urteil vom 17.03.2009 - 8 O 449/07
1. Für die Benachteiligung der Mietinteressenten, in Gestalt der Verweigerung des Abschlusses eines Mietvertrags aufgrund ihrer Rasse und ethnischen Herkunft, ist der allein in Betracht kommende Anspruchsgegner der Anbieter der begehrten vertraglichen Leistung.
2. Voraussetzung für eine Auskunftspflicht ist das Bestehen einer Sonderverbindung zwischen den Parteien. Allein der Umstand, dass jemand eine Information besitzt, die für einen anderen bedeutsam ist, begründet keine Auskunftspflicht. Eine Sonderverbindung i.d.S. kann ein Vertrag, ein Abwicklungsverhältnis nach Rücktritt oder Kündigung oder ein gesetzliches Schuldverhältnis aus unerlaubter Handlung sein.
VolltextIMRRS 2010, 0055
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.07.2009 - 5 U 58/08
Ein Kaufinteressent, der in Kenntnis eines eindeutigen Provisionsverlangens weiterhin die Dienste eines Maklers in Anspruch nimmt, gibt damit grundsätzlich in schlüssiger Weise zu erkennen, dass er in den Abschluss des Maklervertrages einwilligt.
VolltextIMRRS 2010, 0048
OLG Hamburg, Beschluss vom 22.09.2009 - 13 U 140/09
Ein Provisionsanspruch des Maklers entsteht dann nicht, wenn dieser eine tatsächlich bestehende Möglichkeit zum Erwerb eines Objekts nachweist, diese Möglichkeit sich aber zerschlägt, weil der Eigentümer die Verkaufsabsicht aufgegeben hat, sie dann aber später unter veränderten Umständen erneut fasst und wenn nun der Kunde ohne Hinweis des Maklers diese neu entstandene Gelegenheit nutzt.
VolltextIMRRS 2010, 0040
LG Hamburg, Urteil vom 02.07.2009 - 309 O 477/08
Ein Provisionsanspruch des Maklers entsteht dann nicht, wenn dieser eine tatsächlich bestehende Möglichkeit zum Erwerb eines Objekts nachweist, diese Möglichkeit sich aber zerschlägt, weil der Eigentümer die Verkaufsabsicht aufgegeben hat, sie dann aber später unter veränderten Umständen erneut fasst und wenn nun der Kunde ohne Hinweis des Maklers diese neu entstandene Gelegenheit nutzt.
VolltextIMRRS 2010, 0030
OLG Hamburg, Beschluss vom 17.11.2009 - 13 U 140/09
Ein Provisionsanspruch des Maklers entsteht dann nicht, wenn dieser eine tatsächlich bestehende Möglichkeit zum Erwerb eines Objekts nachweist, diese Möglichkeit sich aber zerschlägt, weil der Eigentümer die Verkaufsabsicht aufgegeben hat, sie dann aber später unter veränderten Umständen erneut fasst und wenn nun der Kunde ohne Hinweis des Maklers diese neu entstandene Gelegenheit nutzt.
VolltextIMRRS 2010, 0009
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.11.2009 - 15 U 15/09
1. Ein vom Kaufinteressent ausgehendes Angebot auf Abschluss eines Maklervertrags liegt nicht darin, dass dieser das Geschäftslokal des Maklers aufsucht und sich dort nach Immobilienangeboten erkundigt. Wer sich an einen Makler wendet, der mit Angeboten werbend im geschäftlichen Verkehr auftritt, erklärt damit noch nicht schlüssig seine Bereitschaft zur Zahlung einer Maklerprovision für den Fall, dass ein Vertrag über ein angebotenes Objekt zu Stande kommt.
2. Soweit Gegenteiliges nicht bekannt ist, darf der Kaufinteressent davon ausgehen, dass der Makler die angebotenen Objekte von dem Verkäufer an die Hand bekommen hat und deshalb mit der angetragenen Weitergabe von Informationen eine Leistung für den Anbieter erbringen will.
3. Ohne Weiteres braucht der Kaufinteressent in einem solchen Fall nicht damit zu rechnen, dass der Makler auch von ihm eine Provision erwartet.
4. Eine in einem notariellen Kaufvertrag enthaltene "Maklerklausel" begründet keinen von einer vorherigen Vereinbarung unabhängigen Käuferprovisionsanspruch des Maklers, wenn die Klausel ausdrücklich auf eine "vereinbarte" Provision Bezug nimmt.
Online seit 2009
IMRRS 2009, 2275OLG Koblenz, Urteil vom 05.11.2009 - 5 U 339/09
1. Die Vereinbarung, dass der Maklerkunde ein Entgelt auch bei Nichtzustandekommen des Hauptvertrages schuldet, bedarf notarieller Beurkundung, wenn die Zahlungszusage den Kunden in seiner Entschlussfreiheit beim Abschluss eines Immobilienkaufvertrages beeinträchtigt.
2. Auch ohne konkrete Vergütungsvereinbarung kommt ein Maklervertrag durch die Aufforderung des Kunden zustande, "einen Interessenten am Markt zu suchen".
3. Zur Abgrenzung eines erfolgsabhängigen Provisionsversprechens zur bloßen Aufwandsentschädigung.
VolltextIMRRS 2009, 2259
OLG Oldenburg, Urteil vom 15.05.2009 - 6 U 6/09
Haftung eines Maklers für im Exposé aufgenommene Informationen des Verkäufers und Verwirkung des Maklerlohns gemäß § 654 BGB analog.*)
VolltextIMRRS 2009, 2256
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2008 - 7 U 185/07
Die Namhaftmachung des Vermieters ist entbehrlich, wenn es dem Maklerkunden aus seiner Sicht vorerst nicht auf dessen Person ankam, weil er sich zunächst einmal über die Geeignetheit des Objekts schlüssig werden wollte, wenn also durch den (unvollständigen) Nachweis das Interesse des Maklerkunden - zunächst - voll befriedigt worden ist und der Kunde den Hauptvertrag später abschließt, ohne dem Makler - obwohl dies im Einzelfall geboten gewesen wäre - die Gelegenheit zu geben, die zunächst unvollständige Maklerleistung vollständig zu erbringen.
VolltextIMRRS 2009, 1992
AG Hamburg, Urteil vom 21.06.2006 - 36 C 211/05
1. Maklerprovisionen entsprechen zumindest für den Bereich der Gewerberaummieten der Üblichkeit.
2. Dass neben der Vermietung der Gaststätte auch Wohnraum mitvermietet wurde, grundsätzlich die Erhebung einer Courtage aber im Bereich der Wohnraumvermietung gesetzlich verboten ist, lässt sich nicht .für die Unüblichkeit und für eine anstößige Kommerzialisierung anführen.
3. Das Wohnraumvermittlungsgesetz findet nur Anwendung auf Mietverträge über Wohnraum. Bei Mischmietverhältnissen - untrennbar vermietete Räumlichkeiten - kommt es auf den vorherrschenden Zweck und Charakter des Vertrages an.
4. Der wirksamen Vereinbarung der Courtageklausel steht auch nicht die Verflechtungsrechtssprechung entgegen, wenn der Mieter um die - zumindest tatsächliche - Verflechtung gewusst und gleichwohl mit der Klägerin aktiv über die Höhe der Courtage verhandelt hat.
VolltextIMRRS 2009, 1618
LG Hamburg, Urteil vom 12.05.2009 - 309 S 107/08
1. Wird durch den Wohnungsvermittler nur eine "Ermittlungsmöglichkeit" für den Interessenten geschaffen und muss dieser also noch weitere Maßnahmen ergreifen, um mit den Vermietern in Kontakt zu treten, liegt keine Nachweistätigkeit im Sinne von § 1 Abs. 1 WoVermittG vor.
2. Eine Vereinbarung erfolgsunabhängiger Vorschüsse ist nach § 2 Abs. 4 WoVermittG unwirksam.
VolltextIMRRS 2009, 1613
OLG Hamburg, Beschluss vom 11.05.2009 - 9 U 253/08
Zur Frage des Zustandekommens eines Maklervertrags.
VolltextIMRRS 2009, 1323
BGH, Urteil vom 09.07.2009 - III ZR 104/08
Der Provisionsanspruch des Maklers bleibt unberührt, wenn sein Kunde wegen des von ihm nachgewiesenen oder vermittelten Kaufvertrags den Verkäufer wegen arglistig verschwiegener Mängel auf den "großen Schadensersatz" im Sinne des § 463 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung in Anspruch nimmt (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 14. Dezember 2000 - III ZR 3/00, IBR 2001, 149 = NJW 2001, 966).*)
VolltextIMRRS 2009, 1066
BGH, Urteil vom 04.06.2009 - III ZR 82/08
Der von dem Verkäufer eines Immobilienobjekts beauftragte Makler hat den für das Entstehen seines Provisionsanspruchs erforderlichen tauglichen Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages erbracht, wenn er seinem Kunden und Auftraggeber einen Kaufinteressenten benennt und damit in die Lage versetzt, in konkrete Verhandlungen mit dem potentiellen Vertragspartner über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (st. Senatsrechtsprechung); dabei reicht es bei dieser Konstellation grundsätzlich aus, wenn der mögliche Käufer generell am Erwerb einer Immobilie interessiert ist, die dem angebotenen Objekt ähnlich ist.*)
VolltextIMRRS 2009, 0877
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.03.2009 - L 19 AS 61/08
Verkauft ein Hartz-IV-Empfänger mit Hilfe eines Maklers sein Haus, um in eine kleinere Wohnung zu ziehen, kann keinen Ersatz der Maklerkosten verlangen. § 22 Absatz 3 Satz 1 SGB II deckt nur die Kosten des Umzugs und der Wohnungsbeschaffung. Eine Maklercourtage für einen Hausverkauf fällt nicht darunter.
VolltextIMRRS 2009, 0846
OLG Brandenburg, Urteil vom 13.11.2008 - 12 U 90/08
1. Bei dem Inserat eines Maklers im Internet handelt es sich regelmäßig nicht um ein bindendes Angebot, sondern um eine "invitation ad offerendum".
2. Ein Maklervertrag kommt nicht dadurch zu Stande, wenn sich nach einem Inserat des Maklers im Internet der Kunde bei dem vom Verkäufer beauftragten Makler nach der Adresse des zu vermakelnden Grundstücks erkundigt und er diese mitgeteilt bekommt, ohne zunächst auf die Provisionspflichtigkeit hingewiesen zu werden.
VolltextIMRRS 2009, 0798
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.03.2009 - 2-6 O 554/08
1. Ein Maklervertrag kann formularmäßig auch eine erfolgsunabhängige und objektwertunabhängige Provision unter anderem für die Objektbewertung und Objektpräsentation auf einer Internetplattform vorsehen.
2. Auch ein Makler, der nicht erfolgsabhängig bezahlt wird, sondern für eine pauschale Vergütung tätig wird (hier: unter der Bezeichnung \"iMakler\"), darf seine Dienstleistung als Maklerleistung bezeichnen.
VolltextIMRRS 2009, 0727
OLG Celle, Urteil vom 03.07.2008 - 11 U 22/08
1. Ist der Inhalt der protokollierten Aussage objektiv für die Beweisfrage ergiebig, kann das Berufungsgericht die Aussage ohne erneute Vernehmung des Zeugen anders beurteilen als die erste Instanz. Das Berufungsgericht darf eine Zeugenaussage ohne Wiederholung der Vernehmung auch hinsichtlich der Glaubwürdigkeit werten, die die Vorinstanz unberücksichtigt gelassen hat, weil sie sie für unerheblich hielt.*)
2. Über den Wortlaut des § 654 BGB hinaus hat der Makler seinen Provisionsanspruch verwirkt, wenn ihm eine schwerwiegende Verletzung der Treuepflicht zur Last fällt, die er vorsätzlich oder in einer dem Vorsatz nahekommenden Weise leichtfertig den Interessen des Auftraggebers zuwider begangen hat.
Der Makler hat seinem Auftraggeber alle ihm bekannten tatsächlichen und rechtlichen Umstände mitzuteilen, die sich auf den Geschäftsabschluss beziehen und für den Willensentschluss des Auftraggebers von Bedeutung sein können. Verletzt der Makler seine Aufklärungspflicht und ist die Pflichtverletzung für den Anfall der Provision ursächlich, hat der Makler den Auftraggeber nach dem Grundsatz der Naturalrestitution provisionsfrei zu stellen.*)
VolltextIMRRS 2009, 0644
BGH, Urteil vom 19.02.2009 - III ZR 91/08
Eine sogenannte echte Verflechtung zwischen einem Makler und einer Partei des Hauptvertrages liegt nur vor, wenn sie den wirklichen gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht. War daher im Zeitpunkt des Hauptvertragsschlusses die Person, die (u.a.) als Komplementärin (auch) die Maklerfirma maßgeblich gesteuert und beeinflusst hatte, bereits aus der Makler-Kommanditgesellschaft ausgeschieden, ist ein Verflechtungstatbestand auch dann nicht (mehr) gegeben, wenn das Ausscheiden dieser Person aus der Gesellschaft noch nicht im Handelsregister eingetragen worden war.*)
VolltextIMRRS 2009, 0576
OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.01.2009 - 19 W 87/08
Ein Makler, der einem Anlageinteressenten die Gelegenheit zum Eintritt in Vertragsverhandlungen über ein inhaltlich völlig offenes Investment in Bezug auf ein Grundstück, das der Anlageinteressent später erwirbt, nachweist, erbringt keine Nachweistätigkeit im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB.*)
VolltextIMRRS 2009, 0476
OLG Hamm, Urteil vom 15.12.2008 - 22 U 90/08
Unter der Geltung des neuen Schuldrechts kann die Abweichung eines verkauften Hauses von Angaben im Maklerexposé (hier: Baujahr) einen Sachmangel darstellen. Das Exposé wird zwar regelmäßig nicht als Beschaffenheitsvereinbarung Vertragsbestandteil, kann aber als öffentliche Äußerung eines Gehilfen des Verkäufers im Sinne des § 434 Abs. 1 Sastz 3 BGB eine zu erwartende Beschaffenheit begründen.*)
VolltextIMRRS 2009, 0470
OLG Hamburg, Urteil vom 29.08.2008 - 6 U 47/08
1. Wenn bei einem Grundstückskaufvertrag die notarielle Bezugsurkunde eine Aufklärung hinsichtlich eines früheren Schwammbefalls des Hauses enthält und der Käufer aufgrund der ihnen treffenden Beweislast die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Urkunde nicht widerlegen kann, dann scheitert die Anfechtung.
2. Wenn eine Anfechtung keinen Erfolg hat, dann schuldet der Käufer die vereinbarte Maklercourtage.
VolltextIMRRS 2009, 0047
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20.11.2008 - 4 U 106/08
1. Es besteht kein Anlass, von der herrschenden Rechtsprechung abzuweichen, wonach der formularmäßige Hinweis darauf, dass für den Makler auch im Falle eines Erwerbs durch Zwangsversteigerung Provision anfalle, unwirksam ist.
2. Eine Provisionsvereinbarung, die der Makler anlässlich des Versteigerungstermins mit seinem Auftraggeber trifft, stellt nur dann ein zusätzliches Provisionsversprechen dar, wenn hierdurch nicht lediglich die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Maklers enthaltene unwirksame Gleichstellungsabrede wiederholt wird.
VolltextIMRRS 2009, 0002
BGH, Urteil vom 20.11.2008 - III ZR 60/08
Die in einem zwischen Unternehmern geschlossenen Grundstückskaufvertrag enthaltene Klausel, in der sich der Käufer verpflichtet, die seitens des Verkäufers einem - mit diesem gesellschaftsrechtlich verflochtenen - Dritten aufgrund eines selbständigen Provisionsversprechens geschuldete Vergütung zu zahlen, ist wirksam, wenn die Verflechtung dem Käufer bekannt ist.*)
VolltextOnline seit 2008
IMRRS 2008, 2292OLG Dresden, Beschluss vom 18.09.2008 - 8 U 1167/08
1. Ein Provisionsanspruch des Käufermaklers entsteht grundsätzlich nicht, wenn der tatsächlich zu zahlende Grundstückskaufpreis den zuvor von den Maklervertragsparteien übereinstimmend vorgestellten Preis um 25 % übersteigt.*)
2. Tritt ein Makler unaufgefordert an den Mieter einer Eigentumswohnung heran und teilt ihm neben der Verkaufsabsicht des Vermieters/Eigentümers mit, dass er sich für den Mieter bei Interesse um den Ankauf bemühen könne, ist ein im Anschluss gegebenes Provisionsversprechen des erwerbsinteressierten Mieters allein als Vermittlungs- und nicht auch als Nachweismaklerauftrag auszulegen.*)
VolltextIMRRS 2008, 1898
OLG Koblenz, Urteil vom 07.02.2008 - 5 U 869/07
1. Der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zuzurechnen ist ein Vertrag auch dann, wenn er mit dem letztlich beabsichtigten Rechtsgeschäft beruflichen oder gewerblichen Inhalts derart verknüpft ist, dass beide als untrennbar aufeinander bezogene Einheit erscheinen (hier: Maklervertrag und vermitteltes Rechtsgeschäft)
2. Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO ist nicht anwendbar, wenn die auf den Mitgliedsstaat ausgerichtete Tätigkeit für den konkreten Vertragsschluss nicht ursächlich war.
VolltextIMRRS 2008, 1882
OLG Schleswig, Urteil vom 27.06.2008 - 14 U 169/07
Wird ein Auktionshaus mit dem Verkauf eines Grundstücks im Rahmen einer Auktion unter Vereinbarung einer Nachverkaufsfrist beauftragt, unterscheidet sich dieser Geschäftsbesorgungsvertrag von einem Maklervertrag, weil der Einlieferer bereits eine bindende Erklärung zur Veräußerung des Grundstücks abgibt, weshalb auch eine notarielle Beurkundung erforderlich wird und weil das Auktionshaus nicht lediglich vermittelnd tätig wird. Dann widerspricht das in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auktionshauses enthaltene Verbot des Eigenverkaufs auch während der Nachverkaufsfrist aber nicht dem Wesen des Vertrags und ist nicht nach § 307 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)
VolltextIMRRS 2008, 1721
OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.08.2008 - 19 U 34/08
1. Für den Provisionsanspruch des Maklers genügt grundsätzlich der Abschluss des schuldrechtlichen Hauptvertrages.*)
2. Anderes gilt, wenn der Maklervertrag einer Auslegung dahin zugänglich ist, dass der Provisionsanspruch entfällt, wenn der wirtschaftliche Zweck des Hauptvertrages wegfällt.*)
3. Der Erwerb eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung begründet keine Provisionspflicht für das vom Makler benannte Grundstück, es sei denn, der Erwerb in der Zwangsversteigerung wird durch Individualvereinbarung dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages gleich gestellt.*)
VolltextIMRRS 2008, 1628
OLG Frankfurt, Urteil vom 05.02.2008 - 18 U 59/07
Verlangt der Makler ein Mehrfaches über der marktüblichen Provision, kann der Vertrag als sittenwidrig angesehen werden und nichtig sein.
VolltextIMRRS 2008, 1622
BGH, Urteil vom 15.05.2008 - III ZR 256/07
1. Der Nachweismakler hat seinen Kunden auf die Gelegenheit, über ein bestimmtes Objekt einen Vertrag zu schließen, hinzuweisen. Er muss ihn in die Lage versetzen, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten. Dazu gehört in der Regel, dass der Vertragspartner auch tatsächlich bereit ist, über das Objekt den in Rede stehenden Vertrag zu schließen
2. Mietet der Mieter später weitere Räume dazu, deren Vermietung im Zeitpunkt der Besichtigung der bereits angemieteten Räume durch den Vermieter nicht beabsichtigt war, so fehlt bereits die Nachweisleistung des Maklers bezüglich dieser neuen Räume.
VolltextIMRRS 2008, 1518
LG Hamburg, Urteil vom 05.02.2008 - 307 O 159/07
Es entfällt der Anspruch auf Maklercourtage dann nicht, wenn der Käufer eines Hauses weder eine vorsätzliche Täuschung des Maklers noch eine arglistige Täuschung des Verkäufer bezüglich des Schwammbefalls beweisen kann.
VolltextIMRRS 2008, 1512
OLG Naumburg, Beschluss vom 12.06.2008 - 9 U 16/08
Auch wenn die Parteien eines Maklervertrages eine Provisionsvereinbarung individualvertraglich für den Fall abgeschlossen haben, dass der Makler eine Provision auch dann erhält, wenn der Eigentumserwerb im Rahmen der Zwangsversteigerung erfolgt, muss die Tätigkeit des Maklers (mit)ursächlich sein.*)
VolltextIMRRS 2008, 1327
OLG Schleswig, Urteil vom 14.02.2008 - 7 U 24/06
1. Der Verkäufer einer Immobilie muss sich Angaben "ins Blaue hinein" des von ihm mit dem Verkauf beauftragten Maklers als eigene i.S.v. § 123 Abs. 1 BGB zurechnen lassen, sofern der Makler bei wertender Betrachtung als Hilfsperson des Verkäufers anzusehen ist (§ 278 BGB).*)
2. Keine Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts dadurch, dass im Rechtsstreit zunächst Schadensersatz und erst im Wege der Klagerweiterung vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrages nach Anfechtung geltend gemacht wird.*)
VolltextIMRRS 2008, 1286
VG Berlin, Urteil vom 26.06.2008 - 5 A 147.06
Die Nebentätigkeit eines Gerichtsvollziehers als Immobilienmakler und Hausverwalter beeinträchtigt dienstliche Belange und ist daher nicht genehmigungsfähig.
VolltextIMRRS 2008, 1228
BFH, Urteil vom 07.05.2008 - X R 49/04
Die Errichtung und Veräußerung eines Einkaufsmarktes kann einem Maklerbetrieb zugeordnet werden, wenn der Erwerb des Grundstücks und die Errichtung des Einkaufsmarktes nicht zuletzt mit Hilfe der Kenntnisse aus der Maklertätigkeit abgewickelt werden und wenn die Errichtung und Veräußerung von Objekten in den folgenden Jahren im Rahmen einer Bauträger-GmbH fortgesetzt wird.*)
VolltextIMRRS 2008, 1214
KG, Urteil vom 03.03.2008 - 20 U 46/06
1. Die vom Bundesgerichtshof (BGH; Urt. v. 19.6.1985 - IV a ZR 196/93 = NJW 1985, 2523) entwickelten Grundsätze zur Nichtigkeit eines Provisionsversprechens gegenüber einem Steuerberater sind gegenüber Anlageberatern entsprechend anwendbar.*)
2. Das Provisionsversprechen eines Anbieters steuerbegünstigter Vermögensanlagen gegenüber einem Anlageberater kann nach § 138 BGB nichtig sein, wenn der Anlageberater das Versprechen gegenüber seinem Mandanten verschweigt und der Versprechende das weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt.*)
VolltextIMRRS 2008, 1202
LG Schwerin, Urteil vom 24.01.2008 - 3 O 412/07
Zwar ist grundsätzlich erforderlich, dass eine persönliche Kongruenz, d. h. Identität des Auftraggebers aus dem Maklervertrag und dem Dritten aus dem Hauptvertrag, vorliegen muss. Erwirbt ein personenverschiedener Dritter das Objekt wird aber ein Anpruch des Maklers jedenfalls dann bejaht, wenn zwischen dem Maklerkunden und dem Dritten besonders enge persönliche oder besonders ausgeprägte wirtschaftliche Beziehungen bestehen.
VolltextIMRRS 2008, 1172
OLG Bremen, Beschluss vom 02.10.2007 - 2 U 69/07
Auf die Frage, ob sich der Makler verpflichtet hat, die Zahlungsfähigkeit des Kaufvertragsinteressenten zu prüfen, kommt es nicht an, wenn der beauftragende Verkäufer selbst dieses Risiko erkennt und im Kaufvertrag Klauseln vorsehen lässt, die das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit vertraglich absichern sollen. Dies schließt eine Kausalität zwischen einer etwaigen Pflichtverletzung des Maklers und dem daraufhin beim Verkäufer eingetretenen Schaden aus.
VolltextIMRRS 2008, 0954
LG Marburg, Urteil vom 26.03.2008 - 5 S 163/07
Eine zwischen einem vermietenden Wohnungseigentümer und einem Makler getroffene Rückvergütungsvereinbarung verstößt als Umgehungsgeschäft gegen § 2 Abs. 5 WoVermittG bzw. § 134 BGB i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 2 WoVermittG.
VolltextIMRRS 2008, 0920
OLG Naumburg, Urteil vom 19.01.2007 - 10 U 53/06
Benutzt ein Makler ein "Haus & Grund"-Kennzeichen, so besteht keine Verwechslungsgefahr mit dem Kennzeichen der "Haus & Grund"-Organisation, da es an identischen Waren oder Dienstleistungen fehlt. Wer die "Haus & Grund"-Organisation kennt, weiß, dass sie keine Maklerdienste anbietet. Wer die Organisation nicht kennt, unterliegt keiner Verwechselung.
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