Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
547 Entscheidungen insgesamt
IMRRS 2000, 0252
BGH, Urteil vom 04.11.1999 - III ZR 223/98
Zur Auslegung eines Objektnachweises als hinreichend deutliches Provisionsverlangen (im Anschluß an BGH, Urteil vom 21. April 1971 - IV ZR 4/69 - WM 1971, 904).*)
VolltextIMRRS 2000, 0247
BGH, Urteil vom 08.07.1999 - III ZR 5/98
Berücksichtigung von Verhandlungen bei der Auslegung einer vertraglichen Vereinbarung
Zur Bedeutung von Vorverhandlungen, die ein nicht allein Vertretungsberechtigter führt, für den späteren Vertragsabschluß.
VolltextIMRRS 2000, 0246
BGH, Urteil vom 16.09.1999 - III ZR 77/98
Änderung einer Maklerprovisionsabrede durch schlüssiges Verhalten
Zur Frage der Änderung einer Maklerprovisionsabrede durch schlüssiges Verhalten.
VolltextIMRRS 2000, 0241
BGH, Urteil vom 22.04.1999 - III ZR 95/98
Auslegung eines Vertrages
Das Gericht kann Parteivortrag, wonach ein Vertrag anders als nach dem Wortlaut auszulegen ist, nicht als unbeachtlich ansehen, da die Parteien auch bei einem Widerspruch zu dem schriftlich niedergelegten Vertragstext in Wirklichkeit etwas Abweichendes gemeint haben können.
VolltextIMRRS 2000, 0239
BGH, Urteil vom 04.03.1999 - III ZR 105/98
Anspruch auf Maklerlohn bei Ausübung eines Vorkaufsrechts und anschließendem Erwerb in der Zwangsversteigerung
Ein Maklerlohnanspruch gegen den Grundstückskäufer entsteht nach Ausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts gemäß § 3 BauGB-MaßnahmenG/§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, 6 BauGB n.F. regelmäßig auch dann nicht, wenn der Käufer das Grundstück anschließend im Wege der - durch das Vorkaufsrecht nicht verhinderten - Zwangsversteigerung erwirbt.
VolltextIMRRS 2000, 0237
BGH, Urteil vom 25.02.1999 - III ZR 191/98
Anspruch auf Zahlung von Maklerlohn bei Unterbrechung der Verkaufsverhandlungen
Hat der Nachweismakler seinem Kunden eine Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrags nachgewiesen und wirkt sich der Nachweis beim Abschluß dieses Vertrags, der in angemessenem Zeitabstand nachfolgt, aus, kann die Provisionspflicht nicht mit der Erwägung verneint werden, der Nachweis sei keine wesentliche Maklerleistung gewesen. Dies gilt auch dann, wenn die Verhandlungen des Maklerkunden mit dem unverändert verkaufsbereiten Verkäufer zunächst scheitern und erst aufgrund einer Anzeige des Verkäufers erneut aufgenommen werden.
VolltextIMRRS 2000, 0234
BGH, Urteil vom 27.11.1998 - V ZR 344/97
Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels der Steuerersparnis
a) Bei einem auf Steuerersparnis angelegten Immobilienverkauf kann die Erstellung eines "persönlichen Berechnungsbeispiels" über die beim Käufer auftretenden steuerlichen Auswirkungen Gegenstand eines besonderen Beratungsvertrags sein.
b) Die Verletzung einer vertraglich übernommenen Beratungspflicht löst auch dann einen Schadensersatzanspruch aus, wenn sie die objektbezogene Voraussetzung eines Steuervorteils (BGHZ 114, 263) zum Gegenstand hat und nur auf Fahrlässigkeit beruht.
VolltextIMRRS 2000, 0220
BGH, Urteil vom 26.03.1998 - III ZR 206/97
Eine "unechte Verflechtung" des Maklers mit dem Verkäufer, die den Anspruch des Maklers gegen den Käufer auf die vereinbarte Provision entfallen läßt, ergibt sich nicht ohne weiteres daraus, daß der Makler die Vollmacht des Verkäufers besitzt, den Hauptvertrag (hier: Grundstücksveräußerung) in seinem Namen - zu einem bestimmten Preis - abzuschließen.
VolltextIMRRS 2000, 0219
BGH, Urteil vom 07.05.1998 - III ZR 18/97
Wirtschaftliche Identität zwischen dem zustande gekommenen und dem beabsichtigten Hauptvertrag
a) Zur Frage der wirtschaftlichen Identität zwischen dem zustande gekommenen und dem nach dem Maklervertrag beabsichtigten Hauptvertrag, wenn der Maklerkunde, statt ein nachgewiesenes Grundstück zu kaufen, sämtliche Geschäftsanteile der GmbH, der das Grundstück gehört, übernimmt.
b) Zur Darlegungs- und Beweislast in einem solchen Fall.
VolltextIMRRS 2000, 0218
BGH, Urteil vom 29.01.1998 - III ZR 76/97
Provisionsanspruch des Maklers nach Rücktritt des Käufers vom Grundstückskaufvertrag
Die Provisionspflicht aus einem Maklervertrag erlischt, wenn der Käufer wirksam den Rücktritt von einem Grundstückskaufvertrag erklärt hat. Daß ihm das Rücktrittsrecht nur für den Fall zustehen sollte, daß nach Inkrafttreten eines qualifizierten Bebauungsplanes eine Baugenehmigung nicht erteilt wurde, daß aber ein Bebauungsplan nicht zustande kam, ist unerheblich, wenn ohne Bebauungsplan von einer planungsrechtlichen Zulässigkeit des geplanten Vorhabens nicht ausgegangen werden kann.
VolltextIMRRS 2000, 0216
BGH, Urteil vom 12.03.1998 - III ZR 14/97
a) Eine in einem Grundstückskaufvertrag enthaltene Bestimmung, daß der Käufer die Provision des Maklers zu tragen habe, kann ein echter Vertrag zugunsten eines Dritten sein und einen unmittelbaren Anspruch des Maklers gegen den Käufer begründen.
b) Zur Frage, ob der Käufer diesem Anspruch den Einwand entgegenhalten kann, eine wirksame Nachweisleistung sei wegen Verflechtung des Maklers mit der Verkäuferseite nicht erbracht worden.
c) Zur Frage, ob der Umstand, daß der Makler Arbeitnehmer des Verkäufers ist, eine solche Verflechtung begründet.
VolltextIMRRS 2000, 0206
BGH, Urteil vom 18.09.1997 - III ZR 226/96
Erhebung der Beschwerdegebühr
Zum Zustandekommen eines Maklervertrags, wenn das Angebot zum Abschluß dieses Vertrages an eine Unternehmensgruppe gerichtet ist und das Mitglied dieser Gruppe, das die Gelegenheit zum Abschluß des Hauptvertrags wahrgenommen hat, erst nach dem Erbringen der Dienste des Maklers gegründet worden ist.
VolltextIMRRS 2000, 0202
BGH, Urteil vom 17.04.1997 - III ZR 182/96
Entstehen des Provisionsanspruchs eines Maklers
Keine Nachweis- oder Vermittlungsmaklerprovision, wenn die Nachweis- oder Vermittlungsleistung sich auf ein Objekt bezogen hat, bei dem die Gelegenheit zum Abschluß des gewünschten Hauptvertrages nicht bestanden hatte.
VolltextIMRRS 2000, 0191
BGH, Urteil vom 20.02.1997 - III ZR 208/95
Provisionsanspruch des Maklers bei Veräußerungsverbot hinsichtlich des nachgewiesenen Objekts
Zum Provisionsanspruch des Maklers, wenn das nachgewiesene Kaufobjekt einem Veräußerungsverbot (Anordnung der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung) unterliegt.
VolltextIMRRS 2000, 0184
BGH, Urteil vom 20.02.1997 - III ZR 81/96
Rückzahlung der Maklerprovision bei wirtschaftlichem Fehlschlag des Hauptvertrages
Zur ergänzenden Auslegung eines Maklervertrages dahin, daß der Makler bei einem wirtschaftlichen Fehlschlag des Hauptvertrages zur Rückzahlung der Provision verpflichtet sei.
VolltextIMRRS 2000, 0174
BGH, Urteil vom 24.11.1995 - V ZR 40/94
a Beschränkt sich die Tätigkeit eines Grundstücksmaklers auf das Anbieten reiner Maklerdienste ohne Einbindung in die Erfüllung von Haupt- oder Nebenpflichten einer Vertragspartei, kommt eine Zurechnung nach § 278 BGB nicht in Betracht.
b) Ist einem Grundstücksmakler von einer der späteren Kaufvertragsparteien die Führung der wesentlichen Vertragsverhandlungen überlassen worden, so ist er von ihr im Regelfall zur Erfüllung der vorvertraglichen Sorgfaltspflichten herangezogen worden, und zwar auch dann, wenn ihm ein eigener Verhandlungsspielraum nicht eingeräumt worden ist; dies rechtfertigt die Anwendung des § 278 BGB.
VolltextIMRRS 2000, 0166
BGH, Urteil vom 18.01.1996 - III ZR 71/95
Zur Provisionspflicht für den Nachweis der Gelegenheit zur Anmietung von Geschäftsräumen, wenn die Verhandlungen über den angestrebten Mietvertrag zunächst abgebrochen worden sind, weil der bisherige Mieter an seinem Vertrag festhielt, vom Vermieter aber nach kurzer Zeit wieder aufgenommen worden sind, weil der bisherige Mieter sich zwischenzeitlich zur Beendigung des Mietverhältnisses entschlossen hat.
VolltextIMRRS 2000, 0165
BGH, Urteil vom 14.12.1995 - III ZR 34/95
Zur Bindung des Vorkaufsberechtigten an die Vereinbarung im Erstvertrag, durch die sich der Erstkäufer in Form einer sog. Maklerklausel vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1962 - VIII ZR 236/61 - LM BGB § 505 Nr. 4 verpflichtet hat, an den Makler, der den Vertrag vermittelte, Provision zu zahlen.
VolltextIMRRS 2000, 0161
BGH, Urteil vom 05.10.1995 - III ZR 10/95
Wird das einer GmbH durch einen Makler nachgewiesene Grundstück durch eine andere GmbH erworben, die von denselben Gesellschaftern mit demselben Gesellschaftszweck später gegründet worden ist, so erwächst dem Makler daraus ein Provisionsanspruch gegen die erstgenannte GmbH.
VolltextIMRRS 2000, 0137
BGH, Urteil vom 02.02.1994 - IV ZR 24/93
Einem Vertriebsvertrag, nach welchem der Verkäufer auch eigene Kunden an den Makler verweisen muß, ist die Bindungsfrist im Wege der Auslegung zu entnehmen.
VolltextIMRRS 2000, 0136
BGH, Urteil vom 16.02.1994 - IV ZR 35/93
a) Ausgangspunkt für die Beantwortung der Frage, ob bei einer Maklerprovision ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Vergütung besteht, ist die Gegenüberstellung von üblicher und vereinbarter Provision.
b) Ein Makler handelt sittenwidrig, wenn er den ihm durch einen qualifizierten Alleinauftrag verbundenen Verkäufer eines Grundstücks nicht von der ihm bekannten Bereitschaft des Nachbarn unterrichtet, für das zu verkaufende Grundstück einen hohen Preis zu zahlen, vielmehr stattdessen gleichzeitig mit dem Verkäufer eine sogenannte Übererlösklausel vereinbart und vom Nachbarn einen Preis fordert, der ihm 27,7% dieses Preises als Provision sichert.
VolltextIMRRS 2000, 0109
BGH, Urteil vom 03.02.1993 - IV ZR 106/92
Keine formularmäßige Provisionspflicht bei Zwangsversteigerungserwerb - Unschlüssiger Parteivortrag zum individuellen Aushandeln
Sendet der Makler seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen er Provision auch für den Fall des Erwerbs aus der Zwangsversteigerung fordert, dem Kunden zu und verlangt er bei einem anschließenden Gespräch auf dessen Frage nach den Kosten der Maklertätigkeit ausdrücklich Provision auch bei einer Ersteigerung des Objekts, kann der Kunde diese Forderung nur vor dem Hintergrund der übersandten Geschäftsbedingungen verstehen, mag darauf bei dem Gespräch auch nicht Bezug genommen worden sein. Damit ist die Klausel über die Provisionspflicht bei Ersteigerung des Objekts nicht zur Disposition gestellt und im einzelnen ausgehandelt worden.
VolltextIMRRS 2000, 0087
BGH, Urteil vom 24.06.1992 - IV ZR 240/91
b. Gesetzlich fixierte Leistung des Nachweismaklers ist die Bekanntgabe der Gelegenheit zum Vertragsschluß, nicht die Bekanntgabe lediglich des Objekts;
c. dementsprechend ist eine Formularvertragsklausel, die für den Grundstückskaufinteressenten den Erwerb in der Zwangsversteigerung einem Kauf gleichstellt, gem. § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam.
VolltextIMRRS 2000, 0076
BGH, Urteil vom 15.01.1992 - IV ZR 317/90
Verweigerung einer behördlichen Genehmigung für einen Grundstückskaufvertrag; Auswirkung auf Maklerlohn
Wird die für den vom Makler vermittelten Hauptvertrag erforderliche behördliche Genehmigung entgegen der Erwartung der Maklervertragsparteien verweigert, so gilt im Hinblick auf die wegen dieser Erwartung in der Regel vereinbarte aufschiebende Bedingung für den Maklerlohn die Sperre des § 652 Abs. 1 Satz 2 BGB; deshalb ist bedeutungslos, ob für den Hauptvertrag anfängliche oder nachträgliche Unmöglichkeit angenommen wird. Allerdings können die Maklervertragsparteien die Unbeachtlichkeit der Sperre vereinbaren.
VolltextIMRRS 2000, 0065
BGH, Urteil vom 08.11.1991 - V ZR 260/90
Grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung; Zurechnung des Wissens einer Hilfsperson
Vom Vorliegen eines groben Mißverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung, das den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zuläßt, kann bereits dann ausgegangen werden, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist, wie der Wert der Gegenleistung.
Überläßt der Verkäufer die Verhandlungen und den tatsächlichen Vertragsschluß vollständig einer mit der Sachlage allein vertrauten Hilfsperson, muß er sich deren Wissen im Rahmen des § 138 Abs. 1 BGB selbst dann entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen, wenn die Hilfsperson ohne Abschlußvollmacht tätig wurde und der Eigentümer ihr Handeln später genehmigt hat (im Anschluß an BGHZ 83, 293, 297).
VolltextIMRRS 2000, 0064
BGH, Urteil vom 03.12.1991 - XI ZR 300/90
Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der Norm
Der Grundsatz, daß der Haftungsumfang durch den Schutzzweck der verletzten Pflicht begrenzt wird, gilt auch für Beratungs- und Auskunftspflichten im Rahmen vorvertraglicher Schuldverhältnisse [hier: bei Anlagegeschäften].
VolltextIMRRS 2000, 0063
BGH, Urteil vom 25.09.1991 - IV ZR 244/90
Will der Makler Vorteile für sich daraus ableiten, daß der Kunde ihn wegen Erlöschens seines Kaufinteresses aus der Treupflicht entlassen hat, muß er beweisen, daß die Absageerklärung des Kunden endgültig war.*)
VolltextIMRRS 2000, 0050
BGH, Urteil vom 20.03.1991 - IV ZR 93/90
Gegenstand des Maklernachweises ist nicht ein bestimmtes Objekt, sondern die Möglichkeit, über dieses Objekt einen Vertrag abzuschließen. Der Makler, der einem Kaufinteressenten ein Haus benennt, das gar nicht zum Verkauf steht, hat keinen Nachweis im Sinne des § 652 BGB erbracht; er kann deshalb auch dann keine Provision verlangen, wenn sich der Eigentümer später zu einem Verkauf entschließt und der Interessent diese Möglichkeit ausnutzt. Ebensowenig entsteht ein Provisionsanspruch, wenn der Makler eine tatsächlich bestehende Möglichkeit zum Erwerb eines Objekts nachweist, diese Gelegenheit sich aber zerschlägt, weil der Eigentümer die Verkaufsabsicht aufgegeben hat, sie dann aber später unter veränderten Umständen erneut faßt, und wenn nun der Kunde ohne Hinweis des Maklers diese neu entstandene Gelegenheit nutzt. Demgemäß kann sich ein Maklerkunde nicht auf Vorkenntnis berufen, wenn ihm zwar das Objekt bereits bekannt war, nicht aber die Bereitschaft des Eigentümers, das Objekt zu verkaufen, wenn er also von der Verkaufsbereitschaft erst durch den Makler erfahren hat.*)
VolltextIMRRS 2000, 0049
BGH, Urteil vom 27.03.1991 - IV ZR 90/90
Für das Aushandeln der gesetzesfremden Eigenverkaufsklausel in einem Maklervertrag genügt nicht, daß lediglich die Höhe der in der Klausel vorgesehenen Provision zur Disposition gestellt wird.*)
VolltextIMRRS 2000, 0038
BGH, Urteil vom 28.11.1990 - IV ZR 258/89
Leitsätze redakt.:
a. Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrags zwischen einem Kaufinteressenten und dem vom Verkäufer beauftragten Makler; nicht ausreichend ist insoweit die bloße Expose-Aushändigung während des Besichtigungstermins.
b. Möglicher Ä anspruchsbegründender Ä Nachweis durch Benennung eines Verkäufers, der das Kaufobjekt erst noch erwerben muß.
Die Kl. waren von der A-GmbH mit dem Verkauf einer Dachgeschoßwohnung betraut worden, die die A-GmbH selbst erst noch erwerben mußte. Der Bekl. kaufte die Wohnung nach einer Besichtigung, bei der ihm von den Kl. ein Expos‚ mit Hinweis auf den Provisionsanspruch ausgehändigt worden sein soll. Die Kl. verlangen eine Nachweisprovision für den Kaufvertragsabschluß.
* * *
Amtlicher Leitsatz:
a) Zur Frage, inwieweit ein Maklervertrag dadurch zustande kommt, daß der Makler einem Interessenten während der Besichtigung ein Expos‚ mit Provisionsklausel aushändigt und der Interessent danach die Besichtigung fortsetzt.
b) Ein Nachweis kann auch dadurch geführt werden, daß der Makler dem Kaufinteressenten als Verkäufer eine Person benennt, die zwar das Kaufobjekt noch erwerben muß, jedoch hierzu und zur Weiterveräußerung bereit ist.
VolltextIMRRS 2000, 0035
BGH, Urteil vom 18.12.1990 - XI ZR 176/89
Pflicht des Steuerberaters zur Herausgabe an den Auftraggeber der an einen Strohmann gezahlten Provision für Vermittlungstätigkeit
»Ein Steuerberater hat seinem Auftraggeber Sondervorteile, die von dritter Seite zugewandt sind und eine Willensbeeinflussung zum Nachteil des Auftraggebers befürchten lassen, auch dann herauszugeben, wenn die Zuwendung nicht unmittelbar an den Steuerberater selbst, sondern an einen nahen Angehörigen als Strohmann erfolgte.«
VolltextIMRRS 2000, 0034
BGH, Urteil vom 25.10.1990 - VII ZR 284/88
Haftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells für falsche Angaben eines eingeschalteten Anlagevermittlers über die Wohnflächen-Größe
Die Initiatoren eines Bauherrenmodells, die einen Prospekt mit irreführenden Angaben über die Wohnfläche herausgegeben haben, haften auch dann aus Verschulden bei Vertragsschluß, wenn ein für sie auftretender Sachwalter in ihrem Namen eine Rückfrage des Bauherren zur Größe der Wohnfläche falsch beantwortet (im Anschluß an BGH, Urteil vom 21. Mai 1984 - II ZR 83/84 = NJW 1984, 2523).
VolltextIMRRS 2000, 0033
BGH, Urteil vom 17.10.1990 - IV ZR 197/89
Maklerhaftung bei unzutreffender Auskunft über das Vorhandensein einer gesicherten Finanzierung
Zur Haftung des Maklers aus einem Maklerdienstvertrag auf das negative Interesse bei unzutreffender Auskunft über das Vorhandensein einer gesicherten Finanzierung.
VolltextIMRRS 2000, 0032
BGH, Urteil vom 16.01.1991 - VIII ZR 14/90
Umfang des auf die unterlassene Aufklärung über die Verflechtung des Treuhänders mit dem Baubetreuer gestützten Schadensersatzanspruchs des an seiner Beteiligung am Bauherrenmodell festhaltenden Bauherrn
»Beansprucht der einer Bauherrengemeinschaft beigetretene Bauherr unter Festhalten an seiner Beteiligung vom Treuhänder Schadensersatz, weil ihn dieser vor Vertragsschluß nicht über Verflechtungen mit dem in Aussicht genommenen Baubetreuer aufgeklärt hat, so besteht sein möglicher Schaden nur in den Aufwendungen, die ihm bei Abwicklung des Bauvorhabens durch einen unabhängigen Treuhänder nicht entstanden wären.«
VolltextIMRRS 2000, 0025
BGH, Urteil vom 26.09.1990 - IV ZR 226/89
Leitsatz redakt.:
Ausschluß des Provisionsanspruchs wegen sogen. institutionalisierten Interessenkonflikts im Falle eines Maklers, der gleichzeitig Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage ist und von dessen Zustimmung der Wohnungsverkauf gem. § 12 WEG abhängt.
Die Kl. (GmbH) verlangt vom Bekl. Maklerprovision für die Vermittlung des Kaufs einer Eigentumswohnung in der von ihr verwalteten Wohnungseigentumsanlage. Der Kaufvertrag enthielt eine Klausel über eine Maklerprovision und in anderem Zusammenhang einen Hinweis darauf, daß die Kl. Verwalterin der Anlage sei.
* * *
Amtlicher Leitsatz:
Der Verwalter einer Wohnung Wohnungseigentumsanlage, von dessen Zustimmung gemäß § 12 Wohnungseigentumsgesetz die Gültigkeit eines Wohnungsverkaufes abhängig ist, kann wegen des demgemäß institutionalisierten Konflikts mit den Interessen des Käufers nicht dessen Makler sein.
VolltextIMRRS 2000, 0018
BGH, Urteil vom 16.05.1990 - IV ZR 64/89
Leitsatz redakt.:
Ausschluß des Provisionsanspruchs wegen Vorkenntnis des Kunden: relevante Kenntnis in einem Zeitpunkt, in dem noch kein Interesse am Kauf bestand; unschädliche Kenntnis bei Lieferung zusätzlicher Informationen durch den Makler.
* * *
Amtlicher Leitsatz:
1. Zur Beweiskraft des Tatbestands.*)
2. a) Ein Maklerkunde kann sich auch dann auf Vorkenntnis berufen, wenn er diese bereits in einem Zeitpunkt erlangt hat, in dem er noch nicht am Abschluß des Hauptvertrages interessiert war.*)
b) Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Makler trotz Vorkenntnis seines Kunden eine Nachweisprovision verlangen kann.*)
VolltextIMRRS 2000, 0011
BGH, Urteil vom 22.03.1990 - IX ZR 117/88
A. Nichtigkeit des von einem Notar als Makler verbotswidrig entgegen § 14 Abs. 4 Satz 1 BNotO geschlossenen Vertrags, der die Vermittlung eines durch ihn selbst beurkundeten Grundstücksgeschäfts zum Gegenstand hat.
B. Sittenwidrige Vereinbarungen eines Rechtsanwalts: Erfolgshonorar-Vereinbarung
* * *
Amtlicher Leitsatz:
Der von einem Notar als Makler für die verbotswidrige Vermittlung eines erst mit der Beurkundung zustande kommenden Grundstücksgeschäftes geschlossene Vertrag ist jedenfalls dann nach § 134 BGB nichtig, wenn der Notar selbst die Beurkundung vornimmt, welche Voraussetzung für die Verpflichtung des Versprechenden zur Entrichtung des Maklerlohns ist.
VolltextIMRRS 2000, 0010
BGH, Urteil vom 04.07.1990 - IV ZR 174/89
Maklerprovision bei Erwerb eines vom Makler benannten Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung, also nicht aufgrund Kaufvertrags sondern aufgrund staatlichen Hoheitsaktes:
(a) mangels Vorliegens eines Hauptvertrags zwischen Veräußerer und Erwerber grundsätzlich kein Provisionsanspruch;
(b) Provisionsanspruch im Falle besonderer (Individual-)Vereinbarung über die Gleichstellung von Erwerb in der Zwangsversteigerung und Abschluß eines Grundstückskaufvertrags (Gleichstellungsabrede).
* * *
Amtlicher Leitsatz:
a) Im Zwangsversteigerungsverfahren vollzieht sich der Eigentumserwerb nicht aufgrund eines Kaufvertrages, sondern aufgrund eines staatlichen Hoheitsakts (Bestätigung von RGZ 60, 48).
b) Dem Makler steht kein Provisionsanspruch zu, wenn sein Kunde das vom Makler benannte Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung erwirbt.
c) Durch Individualvereinbarung kann der Erwerb in der Zwangsversteigerung dem Abschluß eines Grundstückkaufvertrages gleichgestellt werden.
d) Ob eine solche Gleichstellungsabrede auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen werden kann, bleibt offen.
VolltextIMRRS 2000, 0007
BGH, Urteil vom 21.02.1990 - IV ZR 333/88
Verteilung der Beweislast bei Streit über die Entstehungsvoraussetzungen des Provisionsanspruchs
(d) im Falle widerstreitender Behauptungen über die Einbeziehung einer Finanzierungsvermittlung in einen Vertrag über die Vermittlung eines Grundstückskaufs.
VolltextIMRRS 2000, 0006
BGH, Urteil vom 16.05.1990 - IV ZR 337/88
Voraussetzungen für den Provisionsanspruch eines Nachweismaklers,
(b) insbesondere erforderliche Identität zwischen vorgesehenem und tatsächlich abgeschlossenem Vertrag.
* * *
Amtlicher Leitsatz:
Zu den Voraussetzungen des Provisionsanspruchs eines Nachweismaklers.
VolltextOnline seit 1997
IMRRS 1997, 0003BGH, Urteil vom 20.11.1997 - III ZR 57/96
1. Zu den Voraussetzungen eines Maklerlohnanspruchs, wenn nicht der Maklerkunde selbst, sondern ein Dritter den vom Makler nachgewiesenen Hauptvertrag schließt.*)
2. Zur Behandlung einer schriftlichen Aussageverweigerungserklärung liechtensteinischer Zeugen. (Leitsatz 2 von der Redaktion)*)
VolltextOnline seit 1996
IMRRS 1996, 0003BGH, Urteil vom 04.12.1996 - XII ZR 193/95
1. Eine Klausel in AGB, die nach ihrem Regelungsgehalt in den Anwendungsbereich der Klauselverbote fällt, mit den in Betracht kommenden Einzelverboten aber nicht kollidiert, kann aus besonderen, von der Verbotsnorm nicht erfaßten Gründen nach der Generalklausel des § 9 I AGBG unwirksam sein. Die Inhaltskontrolle nach dieser Norm darf jedoch nicht zu einer Umgehung der in den Klauselverboten zum Ausdruck kommenden Regelungsabsicht des Gesetzes führen (Fortführung von BGHZ 100, 373 (377ff.) = NJW 1987, 2012 = LM § 9 (Ba) AGBG Nr. 15).*)
2. Die von dem Betreiber eines Fitneß-Studios in seinen AGB benutzte Klausel:*)
"Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere sechs Monate, wenn er nicht form- und fristgerecht gekündigt wird"*)
benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders nicht unangemessen und ist deshalb nicht nach § 9 I AGBG unwirksam.*)
VolltextOnline seit 1995
IMRRS 1995, 0006BGH, Urteil vom 04.10.1995 - IV ZR 163/94
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextOnline seit 1973
IMRRS 1973, 0001BGH, Urteil vom 18.04.1973 - IV ZR 6/72
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextÄltere Dokumente
IMRRS 2001, 0075BGH, Urteil vom 27.09.2001 - III ZR 318/00
1. Zur Frage, wie sich die Nichterteilung der zum Betrieb einer Spielhalle erforderlichen Genehmigung nach § 33 i GewO auf den Lohnanspruch des Maklers auswirkt, der den Mietvertrag über die zum Spielhallenbetrieb vorgesehenen Räumlichkeiten vermittelt hat.*)
2. Zur Frage, ob der Maklerlohnanspruch für die Vermittlung eines Mietvertrags zwecks Betriebs einer Spielhalle entsteht, wenn der Mieter das von ihm unterschriebene Mietvertragsformular dem Vermieter mit dem Zusatz übersandt hat, das Angebot auf Abschluß des Mietvertrags gelte vorbehaltlich der behördlichen Genehmigung des Spielhallenbetriebs, und diese Genehmigung (§ 33i GewO) nicht erteilt wird.*)
VolltextIMRRS 2001, 0022
BGH, Urteil vom 08.02.2001 - III ZR 49/00
Zur Frage, ob der Maklerlohnanspruch für die Vermittlung eines Mietvertrages über ein noch zu errichtendes Kinozentrum entsteht, wenn der Hauptvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der baurechtlichen Genehmigung abgeschlossen worden ist und die Baugenehmigung unter Bedingungen (u.a. der Sicherung der Erschließung) erteilt wird.
VolltextIMRRS 2001, 0021
BGH, Urteil vom 22.02.2001 - IX ZR 357/99
Rechtsanwälte, die sich mit einem Anwaltsnotar zu gemeinsamer Berufsausübung verbunden haben, dürfen keine Maklerverträge über Grundstücke schließen; verbotswidrig getroffene Vereinbarungen sind nichtig.
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