Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
573 Entscheidungen insgesamt
IMRRS 2000, 0040
BGH, Urteil vom 20.03.1991 - VIII ARZ 6/90
Rechte des Untermieters bei Kündigung des Hauptmietvertrages
Hat der Eigentümer sein Einfamilienhaus oder seine Eigentumswohnung einem Vermietungsunternehmen zur Untervermietung zu Wohnzwecken vermietet, so kann ihm nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses der aus § 556 Abs.3 BGB auf Räumung in Anspruch genommene Untermieter den Einwand des Rechtsmißbrauchs entgegensetzen, soweit dem Untermieter gegenüber einer Kündigung des Untervermieters Schutzrechte aus den §§ 556 a, 564 b BGB zustehen würden. Das gilt auch dann, wenn dem Untermieter bei Abschluß des Untermietvertrages zwar bekannt war, daß sein Vermieter nicht Eigentümer der Mietsache ist, er aber nicht wußte, daß er gegenüber dem Eigentümer keinen Wohnraumkündigungsschutz genießt (teilweise Aufgabe von BGHZ 84, 90 = BGH, HdM Nr. 2).
VolltextIMRRS 2000, 0037
BGH, Urteil vom 16.11.1990 - V ZR 217/89
Leitsätze redakt.:
a. Kein Formularvertrags-Charakter und dementsprechend keine Inhaltskontrolle einer im notariellen Grundstückskaufvertrag enthaltenen Klausel allein deswegen, weil sie eine in der Praxis des Notars gebräuchliche Standardformulierung enthält (hier: Vereinbarung von Fälligkeitszinsen);
b. Inhaltskontrolle und Beanstandung auch nicht nach den für formelhafte Klauseln in bestimmten notariellen Individualverträgen entwickelten Grundsätzen.
* * *
Amtlicher Leitsatz:
Die in einem Grundstückskaufvertrag getroffene Vereinbarung von Fälligkeitszinsen ist nicht schon deshalb eine Allgemeine Geschäftsbedingung, weil der Wortlaut der Klausel auf einer Standardformulierung des beurkundenden Notars beruht. Es handelt sich auch nicht um eine "formelhafte" und deswegen etwa einer Inhaltskontrolle nach § 242 BGB unterliegende Klausel.
VolltextIMRRS 2000, 0036
BGH, Urteil vom 17.01.1991 - VII ZR 143/89
Leitsätze redakt.:
d. Vertragliche Pflichten des im Bauherrenmodell eingeschalteten Treuhänders, insbesondere Kontroll- und Betreuungspflichten;
e. Pflicht zum Ausgleich zwischen benachteiligten und begünstigten Bauherren bei nachträglichen Flächenveränderungen innerhalb der Aufteilung in Wohnungseigentum.
VolltextIMRRS 2000, 0029
BGH, Urteil vom 18.09.1990 - XI ZR 77/89
Persönliche Haftung des Stellvertreters aus culpa in contrahendo, insbesondere wegen Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens
im Falle enger persönlicher Beziehungen der Beteiligten.
VolltextIMRRS 2000, 0026
BGH, Urteil vom 25.09.1990 - XI ZR 126/89
Pflicht zur Aufklärung über eigenes Fehlverhalten sowie über daraus resultierende Schadensersatzansprüche und deren Verjährung
Sekundäranspruch
bei Aufklärungspflichtverletzung
im Falle eines steuerlich beratend tätigen Steuerberaters;
(d) keine entsprechenden Pflichten hinsichtlich der Sekundärhaftung.
* * *
Amtlicher Leitsatz:
a) Der sogenannte "sekundäre" Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater entsteht mit der Vollendung der Verjährung des Primäranspruchs; in diesem Zeitpunkt beginnt die Verjährung des Sekundäranspruchs (im Anschluß an BGHZ 94, 380, 390).
b) Ein Anspruch wegen Unterbleibens eines Hinweises auf den Sekundäranspruch und dessen Verjährung besteht nicht (im Anschluß an BGHZ 94, 380, 390).
VolltextIMRRS 2000, 0022
BGH, Urteil vom 23.03.1990 - V ZR 16/89
a-d. Schadensersatzanspruch des Käufers aus Verschulden bei Vertragsschluß wegen arglistig falscher Angaben des Verkäufers über die Beschaffenheit der Kaufsache:
(a) keine Priorität der Sachmängelgewährleistungsvorschriften;
(b) Pflicht des Verkäufers zur Aufklärung über die Beschaffenheit der Kaufsache auch dann, wenn der Kaufentschluß allein aus steuerlichen Erwägungen resultiert;
(c) Anspruch wegen verschleiernder Angaben in einem Verkaufsprospekt über eine zum Wohnen baurechtlich teilweise ungeeignete Eigentumswohnung;
(d) Merkmale der Arglist des Verkäufers.
e. Dauer eines bestehenden Mietverhältnisses und entsprechender Mietertrag als möglicher Gegenstand einer Beschaffenheitsangabe oder Eigenschaftszusicherung beim Grundstückskauf.
* * *
Amtlicher Leitsatz:
a) Die Dauer eines bestehenden Mietverhältnisses über ein Hausgrundstück kann in Verbindung mit der Höhe des Mietertrags Gegenstand einer Beschaffenheitsangabe (§ 459 Abs. 1 BGB) oder Eigenschaftszusicherung (§ 459 Abs. 2 BGB) sein (Ergänzung zu BGH, Urteil v. 2.12.1988 - V ZR 91/87 - WM 1989, 579).
b) Das Nichtvorliegen eines steuerlichen Objektverbrauchs (hier: § 7b Abs. 6 EStG) stellt keine Sacheigenschaft des Grundstücks dar (Abgrenzung zu BGHZ 79, 183, 185 f).
c) Der Verkäufer ist von einer Aufklärungspflicht über die Beschaffenheit des Kaufgrundstücks nicht deshalb entbunden, weil sich der Käufer beim Kaufentschluß von steuerlichen Erwägungen leiten läßt.
VolltextIMRRS 2000, 0016
BGH, Urteil vom 24.04.1990 - XI ZR 236/89
c Grundsätzlich keine Pflicht der Bank zur Aufklärung des Darlehensnehmers über die mit der beabsichtigten Darlehensverwendung verbundenen Risiken,
(d) anders (Aufklärungs- und Warnpflicht) ausnahmsweise bei besonderem Schutzbedürfnis des Darlehensnehmers;
(e) Aufklärungspflicht im Falle der Finanzierung einer Beteiligung an sogen. Bauherrenmodellen nur unter
besonders strengen
Voraussetzungen;
(f) Aufklärungspflicht u. U. auch dann, wenn die Finanzierung erst nach dem
Beitritt
zur Bauherrengemeinschaft beantragt wird.
* * *
Amtlicher Leitsatz:
a) Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Kreditinstitut verpflichtet ist, vor Übernahme der Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung im Bauherrenmodell den Erwerber auf besondere Nachteile und Risiken des konkreten Vorhabens hinzuweisen.
b) Wird die Finanzierung erst nach Abschluß der zum Erwerb verpflichtenden Verträge beantragt, so setzt die Annahme einer Aufklärungspflicht des Kreditinstituts und der Ursächlichkeit ihrer Verletzung voraus, daß der Erwerber bei Kenntniserlangung in der Lage gewesen wäre, sich aus seinen vertraglichen Bindungen zu lösen.
VolltextIMRRS 2000, 0015
BGH, Urteil vom 05.07.1990 - VII ZR 26/89
Pflicht zur Aufklärung über eigenes Fehlverhalten sowie über daraus resultierende Schadensersatzansprüche und deren Verjährung
Sekundäranspruch
bei Aufklärungspflichtverletzung
im Falle eines (im Bauherrenmodell) als Treuhänder tätigen Steuerberaters;
* * *
Amtlicher Leitsatz:
1. Ein Treuhänder, der im Rahmen des Bauherrenmodells Erklärungen zur Bildung und zum Erwerb von Eigentumswohnungen als Vertreter des Bauherrn abgibt, muß prüfen, ob die Wohnung vom Veräußerungsvertrag abweichende öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkungen aufweist (im Anschluß an Senatsurteil vom 24. November 1988 - VII ZR 222/87 = BauR 1989, 219 = ZfBR 1989, 58).
2. Ein Steuerberater, der im Bauherrenmodell als Treuhänder tätig ist, muß auf begangene Pflichtverletzungen und auf die laufende Verjährungsfrist hinweisen.
VolltextIMRRS 2000, 0008
BGH, Urteil vom 31.05.1990 - VII ZR 340/88
Anwendbarkeit der Rechtsprechungsgrundsätze zur Prospekthaftung für Vollständigkeit und Richtigkeit der für Publikums-Kommanditgesellschaften werbenden Werbeprospekte auch bei Bauherrenmodellen;
(b) Haftung der das Management bildenden Initiatoren (hier: Geschäftsführer Mehrheitsgesellschafter), die den Prospekt gestaltet und herausgegeben haben;
(c-d) Haftung der Personen und Unternehmen, die aufgrund besonderer beruflicher und wirtschaftlicher Stellung oder beruflicher Sachkunde (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Anlageberater) durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Prospekt einen Vertrauenstatbestand schaffen,
(d) auch ohne ausdrückliche Namensnennung im Prospekt;
(e-f) daneben mögliche Haftung des mit dem Anlagenvertrieb beauftragten Anlageberaters wegen unterlassenen Hinweises auf das wirtschaftliche Risiko eines Beteiligungserwerbs;
(f) Gesichtspunkte im Einzelfall (hier: Wohnstift-Projekt).
VolltextÄltere Dokumente
IMRRS 2001, 0092BGH, Urteil vom 06.04.2001 - V ZR 402/99
Bei den Verhandlungen über den Kauf einer Eigentumswohnung darf der Verkäufer grundsätzlich davon ausgehen, daß sich sein künftiger Vertragspartner selbst über Art und Umfang seiner Vertragspflichten im eigenen Interesse Klarheit verschafft hat. Eine Aufklärungspflicht besteht nur dann, wenn wegen besonderer Umstände des Einzelfalls davon ausgegangen werden muß, daß der künftige Vertragspartner nicht hinreichend unterrichtet ist und die Verhältnisse nicht durchschaut.
VolltextIMRRS 2001, 0080
BGH, Urteil vom 11.10.2001 - III ZR 288/00
a) Zum Umfang der Pflichten eines Treuhänders, der zur Wahrung der
Interessen der - einem geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft beitretenden - Anleger bestellt worden ist.
b) Zur Reichweite und den Auswirkungen einer summenmäßigen Haftungsbeschränkung des Treuhänders in dem zugrundeliegenden Vertrag.
VolltextIMRRS 2001, 0077
BGH, Urteil vom 27.09.2001 - VII ZR 388/00
1. Vertragsbedingungen sind bereits dann für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert, wenn ihre dreimalige Verwendung beabsichtigt ist.*)
2. Eine in einem notariellen Vertrag enthaltene Allgemeine Geschäftsbedingung, mit der sich der Erwerber eines noch zu errichtenden Hauses der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft, und der Unternehmer berechtigt ist, sich ohne weitere Nachweise eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde erteilen zu lassen, verstößt gegen § 9 AGBG.*)
VolltextIMRRS 2001, 0066
BGH, Urteil vom 10.07.2001 - XI ZR 198/00
1. Eine Vollmacht, die zum Abschluß eines Verbraucherkreditvertrages erteilt wird, muß grundsätzlich nicht die Mindestangaben über die Kreditbedingungen (§ 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 VerbrKrG) enthalten.
2. Auch das Gebot einer wirksamen Umsetzung von Gemeinschaftsrecht erfordert das nicht.
VolltextIMRRS 2000, 0413
BGH, Urteil vom 22.12.2000 - VII ZR 310/99
1. Eine Abschlagszahlungsvereinbarung in einem Bauträgervertrag ist insgesamt nichtig, wenn sie zu Lasten des Erwerbers von § 3 Abs. 2 MaBV abweicht.
2. Die Nichtigkeit der Abschlagszahlungsvereinbarung führt nicht zur Nichtigkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen.
3. Der Abschlagszahlungsplan des § 3 Abs. 2 MaBV tritt nicht als Ersatzregelung an die Stelle einer nichtigen Abschlagszahlungsvereinbarung.
4. An die Stelle einer nichtigen Abschlagszahlungsvereinbarung tritt § 641 Abs. 1 BGB.
VolltextIMRRS 2001, 0047
BGH, Urteil vom 18.09.2001 - XI ZR 321/00
1. Ein Treuhandvertrag, der den Treuhänder nicht primär zur Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange des Treugebers verpflichtet, sondern ihm umfassende Befugnisse zur Vornahme und Änderung von Rechtsgeschäften im Zusammenhang mit dem Beitritt des Treugebers zu einem geschlossenen Immobilienfonds einräumt, ist auf die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i.S. des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG gerichtet.
2. Der in seinem Vertrauen auf eine ihm im Jahre 1993 von einem Treuhänder vorgelegte umfassende Vollmachtserklärung geschützte Darlehensgeber hat grundsätzlich keine Veranlassung, einen Verstoß des Treuhandvertrages gegen § 134 BGB, Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG anzunehmen.
VolltextIMRRS 2001, 0046
BGH, Urteil vom 11.10.2001 - III ZR 182/00
Ist der Geschäftsbesorgungsvertrag zur Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Bauträgermodell wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig (BGHZ 145, 265), so erstreckt sich die Nichtigkeit auch auf die dem Treuhänder dazu erteilte Vollmacht.
VolltextIMRRS 2001, 0044
BGH, Urteil vom 07.06.2001 - VII ZR 420/00
1. Die folgende Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauträgervertrages:
"Der amtierende Notar wird angewiesen, den Antrag auf Umschreibung des Eigentums erst dann zu stellen, wenn der in bar zu entrichtende Kaufpreis ... voll gezahlt ist."
benachteiligt den Klauselgegner hinsichtlich der Pflicht zur Vorleistung unangemessen und ist daher wegen eines Verstoßes gegen das AGBG unwirksam.
2. Der Erwerber kann mit einem Schadensersatzanspruch wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum aufrechnen oder den Erwerbspreis mindern, wenn der Bauträger als alleiniger Eigentümer durch die endgültige Verweigerung der Nachbesserung zu erkennen gibt, daß er nicht bereit ist, an der Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche mitzuwirken.
VolltextIMRRS 2001, 0037
BGH, Urteil vom 19.07.2001 - IX ZR 149/00
1. Sind die Vergütungsansprüche aus einem notariellen Vertrag über den Verkauf eines Grundstücks mit einem dort zu erstellenden Gebäude nur Zug um Zug gegen Aushändigung einer den Anforderungen des § 7 MaBV genügenden Bürgschaft zu erfüllen, kann ein Dritter, dem die Vergütungsansprüche abgetreten wurden, gleichwohl mit dem Auftraggeber eine eigenständige (eingeschränkte) Sicherungsabrede mündlich wirksam vereinbaren. Der Auftraggeber darf die Erfüllung des Vergütungsanspruchs jedoch verweigern, bis er die dem notariellen Vertrag entsprechende Bürgschaft erhalten hat.
2. Sind die Voraussetzungen für die Rückgabe der aufgrund der mündlichen (eingeschränkten) Sicherungsabrede erteilten Bürgschaft gegeben, kann der Auftraggeber die Rückgabe nicht unter Berufung darauf verweigern, er habe die nach dem Hauptvertrag geschuldete Sicherheit nicht erhalten.
3. Eine den Anforderungen des § 7 MaBV entsprechende Bürgschaft deckt jedenfalls auch Rückzahlungsansprüche des Auftraggebers, die sich daraus ergeben, daß die Fläche des zu errichtenden Gebäudes geringer als vereinbart ist, und bereits vor Abnahme geltend gemacht worden sind.
VolltextIMRRS 2001, 0036
BGH, Urteil vom 05.07.2001 - VII ZR 399/99
Die Eignung zum gewöhnlichen Gebrauch eines Ladenlokals ist nach allgemeiner, gewerblicher Verkehrssitte unter Berücksichtigung von Treu und Glauben zu ermitteln, wobei es auf die örtlichen Gegebenheiten ankommen kann.
VolltextIMRRS 2000, 0412
BGH, Urteil vom 15.12.2000 - V ZR 241/99
1. Verpflichtet sich der Verkäufer eines Grundstücks im notariellen Kaufvertrag, darauf ein Haus gemäß Bauplänen und Baubeschreibung fertig zu stellen, so müssen sie mit beurkundet werden.
2. Werden Baupläne und Baubeschreibung dennoch nicht mit beurkundet, so ist der gesamte Kaufvertrag nichtig.
VolltextIMRRS 2001, 0025
BGH, Urteil vom 05.04.2001 - VII ZR 119/99
Vereinbaren die Vertragsparteien eines notariell beurkundeten Erwerbervertrages im Hinblick auf einen unvorhersehbaren Umstand nachträglich eine Frist für den Baubeginn und ein Rücktrittsrecht des Erwerbers für den Fall des verspäteten Baubeginns, um die zeitgerechte Bauausführung und die fristgerechte Fertigstellung zu regeln, unterliegt diese Vereinbarung nicht der Formvorschrift des § 313 Satz 1 BGB.
VolltextIMRRS 2001, 0024
BGH, Urteil vom 05.04.2001 - VII ZR 498/99
Zur Auslegung eines Vertrages, in dem sich eine den Bauträger finanzierende Bank verpflichtet, die erbrachte Kaufpreisrate nach Scheitern des Bauträgervertrages an den Erwerber zu zahlen.
VolltextIMRRS 2001, 0018
BGH, Urteil vom 25.01.2001 - VII ZR 193/99
Zur Aktivlegitimation des einzelnen Eigentümers bei Mängelansprüchen hinsichtlich Gemeinschaftseigentum.
VolltextOLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2000 - 5 U 5/00
//1. Zweifelt der Unternehmer die Feststellungen eines von dem Besteller eingeholten Privatgutachtens über eine Mangelursache an und hält an seiner Auffassung fest, so liegt darin nicht ohne weiteres eine Verweigerung der Nachbesserung, die eine Fristsetzung entbehrlich macht./<\/p>/ /
/2. Die Androhung gemäß § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB, nach Fristablauf Leistungen des Unternehmers abzulehnen, muß i. d. R. mit der Fristsetzung verbunden werden./<\/p>/ /
/3.
Die Frist zur Mängelbeseitigung mit Ablehnungsandrohung muß so bemessen sein, daß
sie erst nach der für die Leistung selbst (hier: Fertigstellung und Übergabe
der Eigentumswohnung) vorgesehenen Frist abläuft./<\/p>/
BauR 2002, 1564
OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.05.2001 - 2 W 1363/01
//Erwerber von Wohnungseigentum können vom Bauträger die Auflassung (Eigentumsumschreibung) verlangen, wenn sie den Kaufpreis vollständig bezahlt haben, auch wenn die Abnahme des Gemeinschaftseigentums wegen vorhandener Mängel noch nicht erfolgt ist. Dies gilt selbst dann, wenn im notariellen Vertrag vereinbart worden ist, daß die Auflassung zu erklären ist, sobald der Käufer sämtliche Zahlungsverpflichtungen einschließlich der Sonderwünsche erfüllt hat "und die Abnahme als erfolgt gilt."/<\/p>/ /
/(Leitsatz der
Schriftleitung)/<\/p>/
BauR 2002, 106
OLG Celle, Urteil vom 17.05.2001 - 13 U 67/01
//Ist im Bauträgervertrag vorgesehen, daß die Besitzübergabe bei Bezugsfertigkeit erfolgen soll, der Bauträger die Besitzübergabe aber verweigern kann, wenn der Erwerber mit seinen Zahlungspflichten in Verzug ist, so kann der Bauträger die Übergabe des Hauses und der Schlüssel verweigern, bis der Restbetrag bezahlt ist./<\/p>/ /
/Zieht der Erwerber trotzdem unter Auswechselung des Schlosses ein, liegt ein Fall der verbotenen Eigenmacht vor, die den Bauträger berechtigt, die Herausgabe des Hauses im Wege der einstweiligen Verfügung zu erzwingen, auch wenn sich der Erwerber auf Mängel und ein Zurückbehaltungsrecht beruft./<\/p>/ /
/(Leitsatz der Schriftleitung)/<\/p>/
BauR 2001, 1465
OLG Hamm, Urteil vom 18.06.2001 - 17 U 167/99
//Einzelne Wohnungseigentümer sind nicht befugt, Vereinbarungen mit dem
Bauträger über Gewährleistungsansprüche an Gegenständen des
Gemeinschaftseigentums (hier: Balkongeländer) zu treffen. Gleichwohl geschlossene Vereinbarungen sind
der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber unwirksam./<\/p>/
BauR 2001, 1765
LG Heilbronn, Urteil vom 11.07.2001 - 2 O 3003/00 IV
//1. Verbraucht die Beseitigung von Mängeln nahezu die noch offenstehende Restvergütung und befindet sich der Bauträger mit der Beseitigung dieser Mängel in Verzug, ist er zur sofortigen und unbedingten Auflassung und Eintragungsbewilligung des Erwerbers als Eigentümer im Grundbuch verpflichtet./<\/p>/ /
/2. Zudem ist der Bauträger verpflichtet, die vom Bauherrn als
Finanzierungssicherheit abgetretenen Darlehensauszahlungsansprüche freizugeben./<\/p>/
BauR 2002, 107
OLG Celle, Urteil vom 24.08.2000 - 13 U 90/95
//Unterläßt eine Wohnungseigentumsgemeinschaft ihr auf Grund eines
Sachverständigengutachtens bekannte dringend gebotene Maßnahmen zur Beseitigung von
Bauschäden, die zur Abwendung erheblicher Folgeschäden erforderlich sind, ist der
Mitverursachungsanteil am Gesamtschaden nicht zu quotieren. Die
Wohnungseigentumsgemeinschaft hat ab dem Zeitpunkt der unterlassenen Schadensbeseitigung die
Kosten der Folgeschäden allein zu tragen./<\/p>/
BauR 2001, 650
OLG Hamm, Urteil vom 08.03.2001 - 21 U 24/00
//1. Die Erwerber eines neu zu errichtenden Reihenmittelhauses können von dem Bauträger, der als einheitliche Baumaßnahme auch die Nachbarhäuser errichtet hat, die Beseitigung von Schallschutzmängeln verlangen, auch wenn diese auf Ausführungsfehlern (Schallbrücken) im Nachbarhaus beruhen./<\/p>/ /
/2. Das gilt auch dann, wenn die den Schallmängeln zugrunde liegenden Bauleistungen durch die Erwerber des Nachbarhauses im Wege erlaubter Eigenleistungen erbracht worden sind./<\/p>/ /
/3. Maßnahmen zur Beseitigung von Schallschutzmängeln
in einem Wohnhaus sind auch dann nicht unverhältnismäßig i. S. des § 633 Abs. 2
Satz 3 BGB, wenn sie einen hohen Kostenaufwand erfordern./<\/p>/
BauR 2001, 1757
OLG Celle, Urteil vom 12.02.2001 - 4 U 289/99
//Gesellschafter und Geschäftsführer einer Bauträgergesellschaft, die die
Zuleitung von Kaufpreiszahlungen auf die allgemeinen Geschäftskonten
wissentlich und planmäßig mit veranlassen, haften persönlich aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m.
§ 4 Abs. 1 MaBV./<\/p>/
BauR 2001, 1278
OLG Hamm, Urteil vom 15.01.2001 - 22 U 100/00
//1. Dem Verkäufer einer Eigentumswohnung kann nicht schon deshalb Arglist angelastet werden, weil er einen geringfügig erscheinenden Mangel, den der Mieter ca. 21/2 Jahre vor Abschluß des Kaufvertrages gemeldet hatte, bei Abschluß des Kaufvertrages nicht offenbart hat./<\/p>/ /
/2. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Gleichstellung eines Organisationsverschuldens des Werkunternehmers mit arglistig verschwiegenem Mangel (BGH, BauR 1992, 500) kann nicht auf die Gewährleistung im Kaufrecht übertragen werden./<\/p>/ /
/(Leitsätze der
Schriftleitung)/<\/p>/
BauR 2001, 1126
OLG München, Urteil vom 04.07.2000 - 28 U 2485/98
//1. Folgende, in einem notariell beurkundeten Generalübernehmervertrag vom Auftragnehmer vorgegebene Klausel ist unwirksam:/<\/p>/ /
/"Der Auftraggeber . . . unterwirft sich wegen der Zahlungsverpflichtung (hins. des Werklohns) der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen. Vollstreckbare Ausfertigung ist dem Auftragnehmer jederzeit ohne Nachweis der die Vollstreckbarkeit begründenden Tatsache zu erteilen."/<\/p>/ /
/2. Es liegt keine ausgehandelte Individualvereinbarung vor, wenn der Notar bei der Beurkundung darauf hinweist, was eine vom Auftragnehmer vorgegebene Klausel, "so wie sie geschrieben steht", bedeutet./<\/p>/ /
/3. Eine hilfsweise
erhobene Zwangsvollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO steht der Zulässigkeit der in
erster Linie erhobenen Klage auf Feststellung der Unzulässigkeit der
Zwangsvollstreckung gemäß § 256 ZPO i. V. m. § 767 ZPO analog nicht entgegen./<\/p>/
BauR 2000, 1760
OLG Hamm, Urteil vom 21.01.1993 - 17 U 38/92
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1993, 482
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.06.1991 - 5 U 256/90
//Baubetreuer und Treuhänder haften gesamtschuldnerisch, wenn den
Bauherren Schäden oder finanzielle Nachteile entstehen, die ihre Ursache im Bereich des
Zusammenwirkens zwischen Baubetreuer und Treuhänder
haben./<\/p>/
BauR 1992, 653
OLG Karlsruhe, vom 24.01.1990 - 1 U 349/88
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1990, 486