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Sachgebiet: Immobilien

5159 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2002

IMRRS 2002, 0177
ImmobilienImmobilien
Immobilienkauf - Koppelungsverbot

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.09.2000 - 12 U 129/99

Es verstößt gegen das Koppelungsverbot, wenn in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages der Erwerber gezwungen wird, nicht benötigte Ausführungspläne von der Ehefrau des Architekten zu kaufen.

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IMRRS 2002, 0171
ImmobilienImmobilien
Immobilienrecht - Nutzungsentschädigung

BGH, Urteil vom 22.03.2002 - V ZR 210/01

Bei der Bemessung der Nutzungsentschädigung nach Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 8 EGBGB kommt eine Herabsetzung der Entschädigung in der Eingangsphase nach § 51 SachenRBerG nicht in Betracht.

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IMRRS 2002, 0164
ImmobilienImmobilien
Grundstückskauf - Anzeigepflicht und Genehmigungszwang bei Grundstückserwerb

EuGH, Urteil vom 05.03.2002 - Rs. C-515/99

Die Artikel 56 EG bis 60 EG

- stehen einem Verfahren der vorherigen Anzeige, wie es in der durch das Salzburger Grundverkehrsgesetz 1997 geschaffenen Regelung des Grundstückserwerbs vorgesehen ist, nicht entgegen,

- stehen einem Verfahren der vorherigen Genehmigung, wie es in dieser Regelung vorgesehen ist, entgegen.*)

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IMRRS 2002, 0162
ImmobilienImmobilien
Immobilienkauf - ungesicherte Erschließung

OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2002 - 22 U 86/00

1.) Die ungesicherte Erschließung eines Hausgrundstücks stellt einen Mangel i.S.d. § 459 I BGB dar.*)

2.) Wird die Erschließung dadurch ungesichert, dass die mit einem Haus bebaute Teilfläche eines Grundstücks verkauft wird, die über die verbleibende Restfläche abwassermäßig erschlossen ist, so liegt der Mangel bereits bei Vertragsschluss vor.*)

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IMRRS 2002, 0161
ImmobilienImmobilien
Immobilienrecht - Rückabwicklung eines Immobilienkaufs

OLG Hamm, Urteil vom 10.01.2002 - 22 U 73/01

1. Ein Wandlungsvollzug liegt nur bei Einverständnis des Vertragspartners vor, daß die Rückabwicklung gegen eines von der anderen Seite geltend gemachten Mangels erfolgt.*)

2. Die Aufhebung eines in Gang gesetzten, aber nicht vollzogenen Grundstückskaufvertrages erfolgt nach den §§ 346 ff BGB und schließt zwar Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, aber nicht solche aus Verschulden bei Vertragsschluss auf Vertrauensschaden aus.*)

3. Die Unbedeutendheit eines Rechtsmangels kann dazu führen, daß eine Offenbarungspflicht im Rahmen des c.i.c. nicht besteht.*)

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IMRRS 2002, 0156
BauträgerBauträger
Immobilienrecht - Auflassungsvormerkung

BGH, Urteil vom 07.03.2002 - IX ZR 457/99

Fordert der Konkursverwalter die Löschung einer Auflassungsvormerkung, die vor Konkurseröffnung über das Vermögen des Grundstückseigentümers aufgrund eines formnichtigen Kaufvertrages zugunsten des Käufers eingetragen wurde, kann dieser wegen der von ihm vor Konkurseröffnung an den verkaufenden Eigentümer erbrachten Kaufpreiszahlungen dem Verlangen kein Zurückbehaltungsrecht entgegensetzen.*)

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IMRRS 2002, 0155
AmtshaftungAmtshaftung
Gemeindliche Auskunft über Baulandqualität

BGH, Urteil vom 11.04.2002 - III ZR 97/01

Zum Vertrauensschutz bei einer unrichtigen gemeindlichen Auskunft über die Baulandqualität eines Außenbereichsgrundstücks.*)

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IMRRS 2002, 0153
ImmobilienImmobilien
Immobilienrecht - Haftungsbeschränkung bei Immobilienfonds

BGH, Urteil vom 21.01.2002 - II ZR 2/00

a) Aus Gründen des Vertrauensschutzes dürfen sich Anlagegesellschafter bereits existierender geschlossener Immobilienfonds, die als Gesellschaften bürgerlichen Rechts ausgestaltet sind, auch nach der durch die Entscheidungen BGHZ 142, 315 und BGHZ 146, 341 eingetretenen Änderung der Rechtsprechung des Senats für die davor abgeschlossenen Verträge weiterhin auf eine im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Haftungsbeschränkung unter der nach der früheren Rechtsprechung maßgebenden Voraussetzung berufen, daß die Haftungsbeschränkung dem Vertragspartner mindestens erkennbar war.*)

b) Für nach der Änderung der Rechtsprechung abgeschlossene Verträge von geschlossenen Immobilienfonds in der Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts gilt als Ausnahme von den Grundsätzen der Senatsurteile BGHZ 142, 315 und BGHZ 146, 341, daß die persönliche Haftung der Anlagegesellschafter für rechtsgeschäftlich begründete Verbindlichkeiten des Immobilienfonds wegen der Eigenart derartiger Fonds als reine Kapitalanlagegesellschaften auch durch wirksam in den Vertrag einbezogene formularmäßige Vereinbarungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann, ohne daß darin grundsätzlich eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners im Sinne von § 307 BGB n.F. (§ 9 AGB-Gesetz) gesehen werden kann.*)

c) Künftige Wohnungseigentümer, die gemeinschaftlich eine Wohnungseigentumsanlage errichten ("Bauherrengemeinschaften") haften für die Herstellungskosten ("Aufbauschulden") auch weiterhin grundsätzlich nur anteilig nach den bisherigen Rechtsprechungsgrundsätzen, auch wenn sie im Verkehr als Außengesellschaften bürgerlichen Rechts auftreten.*)

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IMRRS 2002, 0138
ImmobilienImmobilien
Grundstückskauf - Verschulden bei Vertragsschluss

BGH, Urteil vom 15.03.2002 - V ZR 293/00

Nach ständiger Rechtsprechung besteht bei Vertragsverhandlungen, bei denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, eine Pflicht, den anderen über solche Umstände aufzuklären, die den von ihm verfolgten Vertragszweck vereiteln können und daher für seinen Entschluß von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte.

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IMRRS 2002, 0133
ImmobilienImmobilien
/Bereicherungsrecht

BGH, Urteil vom 15.03.2002 - V ZR 396/00

a) Haftet der Käufer wegen ungerechtfertigter Bereicherung, kann der Verkäufer, der zugunsten des Darlehensgebers des Käufers das Grundstück vor Eigentumsübertragung mit einer Grundschuld belastet hat, die Aufhebung oder Übertragung der Grundschuld verlangen, wenn der Gläubiger zu deren Ablösung bereit ist; ein Anspruch auf Wertersatz besteht (jedenfalls) dann nicht (Abgrenzung zu BGHZ 112, 376).*)

b) Reicht die Bereicherung des Käufers (Darlehensvaluta, Zinsersparnis gegenüber anderen Kreditformen, Grundstücksnutzungen, Ersatz für Verwendungen u.a.) zur Ablösung der Grundschuld nicht hin, steht der Anspruch des Verkäufers auf deren Aufhebung oder Übertragung unter dem Vorbehalt der Zahlung des Restes Zug um Zug.*)

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IMRRS 2002, 0130
ImmobilienImmobilien
Allgemeines Vertragsrecht - Vertragsschluss

BGH, Urteil vom 22.02.2002 - V ZR 26/01

Das Festhalten am Vertrag kann für den Verwender einer nach § 9 AGBG unwirksamen Klausel unzumutbar im Sinne des § 6 Abs. 3 AGBG sein, wenn feststeht, daß er den Vertrag ohne die Klausel nicht geschlossen hätte.*)

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IMRRS 2002, 0112
ImmobilienImmobilien
Immobilienrecht - Einheitswert

BVerwG, Urteil vom 17.01.2002 - 7 C 13.01

War der Einheitswert für ein bebautes Grundstück nach § 56 Abs. 2 RBewG 1931 statt mit dem gemeinen Wert oder dem Ertragswert nur mit dem Wert für den Grund und Boden festgestellt (Mindesteinheitswert), ist die allgemeine Erfahrungstatsache erschüttert, dass der Verkehrswert eines Grundstücks den festgesetzten Einheitswert nicht unterschritt.*)

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IMRRS 2002, 0107
ImmobilienImmobilien
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2001 - 9 U 15/01

Enthält der notarielle Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung zur Bezeichnung des Kaufgegenstandes Begriffe wie "Wohnung", Wohnungseigentum", "Wohnräume" o.a., so läßt sich alleine aus der Verwendung dieser Begriffe eine Zusicherung des Verkäufers, das Kaufobjekt könne zu Wohnzwecken genutzt werden, nicht ableiten.*)

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IMRRS 2002, 0106
ImmobilienImmobilien
Nachbar- und Immissionsrecht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.12.2001 - 9 U 72/00

Zur Frage der Wesentlichkeit der Lärmeinwirkung von einer Bushaltestelle an einer Hauptverkehrsstraße im allgemeinen Wohngebiet, die von drei Buslinien angefahren wird, auf ein Mehrfamilienwohnhaus.*)

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IMRRS 2002, 0101
ImmobilienImmobilien
Schadensersatz bei unwahren Angaben im Kaufvertrag

BGH, Urteil vom 05.03.2002 - VI ZR 398/00

a) Zu den Voraussetzungen des Betrugstatbestandes als Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB.*)

b) Einem vorsätzlichen Schädiger ist es nicht unter allen Umständen verwehrt, sich auf ein Mitverschulden des Geschädigten an der Schadensentstehung zu berufen.*)

c) Ein Anscheinsbeweis für die vorsätzliche Verwirklichung einer Straftat kommt grundsätzlich nicht in Betracht.*)

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IMRRS 2002, 0098
ImmobilienImmobilien
Erschließungskosten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2001 - 9 U 48/01

Zur Auslegung einer Vertragsklausel im Bezug auf Erschließungs- und Anliegerbeiträge, die auf Leistungen zurüchzuführen sind, die bis zum Tage der Besitzübergabe erbracht worden sind.

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IMRRS 2002, 0094
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 08.02.2002 - V ZR 252/00

a) Eine Baubeschränkung auf "eineinhalbgeschossige" Bauweise kann Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein.*)

b) Dem eingetragenen Inhalt einer Grunddienstbarkeit (hier: "eineinhalbgeschossige" Bauweise) kann nicht aufgrund von Schlußfolgerungen aus der Lage der beteiligten Grundstücke ein veränderter Inhalt (Verbot, den freien Blick auf die Landschaft zu verbauen) beigemessen werden.*)

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IMRRS 2002, 0093
ImmobilienImmobilien
Immobilienrecht

BGH, Urteil vom 22.02.2002 - V ZR 251/00

Vereinbarungen in Privatisierungsverträgen der Treuhandanstalt, die wegen des Fehlens eines funktionsfähigen Grundstücksmarkts im Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine Erhöhung des zunächst vereinbarten Kaufpreises aufgrund einer Nachbewertung der verkauften Grundstücke vorsehen, unterliegen als Preishauptabrede nicht der Inhaltskontrolle nach den §§ 9 bis 11 AGBG (Bestätigung von BGHZ 146, 331).*)

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IMRRS 2002, 0087
AmtshaftungAmtshaftung
Aufgabenerfüllung mit Hilfe Privater: Amtshaftung?

OLG Nürnberg, Urteil vom 09.01.2002 - 4 U 281/00

1. Beauftragt ein Hoheitsträger mit der Erfüllung seiner Aufgaben (hier: Errichtung einer gemeindlichen Kanalisation) Private, so haftet er für die hierbei von diesen verursachten Schäden mangels Verschuldens seiner Bediensteten in der Regel nur nach den Grundsätzen über den nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB.)*)

2. Ein Anspruch scheidet nach diesen Grundsätzen aus, wenn es der Geschädigte drei Jahre lang unterlassen hat, seinen Abwehranspruch aus §§ 1004 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB gegen die erkennbare Zuführung von Wasser auf sein Grundstück geltend zu machen.*)

3. Die Störerhaftung von Architekt und Bauunternehmer endet mit dem Abschluß der Bauarbeiten.*)

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IMRRS 2002, 0080
BauträgerBauträger

KG, Urteil vom 08.05.2001 - 4 U 2293/00

Zum Umfang der Pflichten einer Bank, die den Erwerb von Eigentumswohnungen vom Bauträger finanziert.*)

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IMRRS 2002, 0067
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 17.01.2002 - III ZR 315/00

Zum Anspruch auf Ersatz des zur Herstellung erforderlichen Geldbetrags und der Wertminderung bei einem beschädigten Hausgrundstück, das nach Schadenseintritt zu einem über dem Verkehrswert in unbeschädigtem Zustand liegenden Preis veräußert worden ist.*)

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IMRRS 2002, 0055
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zusicherung

OLG Celle, Urteil vom 06.12.2001 - 4 U 109/01

1.) Hat der Verkäufer eines Grundstücks aufgrund einer Bauvoranfrage einen privaten Bauvorbescheid erhalten, so muss er, wenn er eine abzutrennende Teilfläche dieses Grundstücks verkauft, nicht im Umkehrschluss folgern, dass die Bebaubarkeit einer Teilfläche nach der Teilung nicht mehr gegeben ist. Es liegt keine arglistige Täuschung durch Verschweigen vor, wenn der Verkäufer dem Käufer vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags nicht auf den Bauvorbescheid über das nicht geteilte Grundstück hinweist.

2.) Die Zusicherung der Bebaubarkeit eines Grundstücks bedarf der notariellen Beurkundung. Nur ausnahmsweise kann von einer konkludenten Zusicherung ausgegangen werden. Alleine aus der Vereinbarung eines Kaufpreises in der Größenordnung eines Baulandpreises ist nicht sicher zu schließen, dass der Verkäufer die Bebaubarkeit gemäß § 459 Abs. 2 BGB zusichern will.

3.) Wird ein Grundstück als Bauland verkauft, so kann die Gewährleistung für die grundsätzliche Bebaubarkeit als solche nicht ausgeschlossen werden.

4.) Entgegen § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB beginnt beim Grundstückskaufvertrag die Verjährung nicht mit der bereits erfolgten Übergabe, wenn Wirksamkeitsvoraussetzung des Vertrages noch die Teilungsgenehmigung durch die zuständige Verwaltungsbehörde ist. Haben sich die Vertragsparteien bereits im Grundstückskaufvertrag zu einer Messanerkennung verpflichtet, so ist in der nach Teilungsgenehmigung noch fehlenden formellen Messanerkennung keine rechtsgeschäftliche Genehmigung zu sehen, vor deren Erklärung die Verjährung nicht beginnt.

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IMRRS 2002, 0053
ImmobilienImmobilien

OLG Celle, Urteil vom 17.01.2002 - 4 W 147/01

Eine nach § 144 Abs. 2 Nr. 1 BauGB genehmigungspflichtige Veräußerung eines Grundstücks im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt nicht vor, wenn die förmliche Festlegung erst nach wirksamer Auflassung in Kraft tragt. Auf den Zeitpunkt der Stellung des Eigentumsumschreibungsantrages kommt es nicht an.

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IMRRS 2002, 0049
ImmobilienImmobilien

OLG Naumburg, Urteil vom 13.11.2001 - 11 U 116/01

Nach Rücktritt vom Vertrag kann eine bereits verwirkte Vertragsstrafe nicht mehr verlangt werden, wenn die Vertragsstrafe dem Erfüllungsinteresse des Gläubigers zuzuordnen ist.*)

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IMRRS 2002, 0036
ImmobilienImmobilien
"falsa demonstratio non nocet" gilt auch bei Auflassung

BGH, Urteil vom 07.12.2001 - V ZR 65/01

Wird der Gegenstand der Auflassung von den Beteiligten versehentlich falsch bezeichnet, so finden die allgemeinen Regeln zur rechtlichen Behandlung einer Falschbezeichnung ("falsa demonstratio non nocet") Anwendung. Die Auflassung ist danach nur hinsichtlich des Objekts erklärt worden, auf das sich der übereinstimmende Wille erstreckte, während für den durch die Erklärungen äußerlich umschriebenen Gegenstand nur scheinbar eine Einigung vorliegt, es insoweit aber in Wirklichkeit an einer Auflassung fehlt.

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IMRRS 2002, 0034
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 18.12.2001 - XI ZR 156/01

Bei einem Verbraucherkredit, dessen Fälligkeit von der Auszahlung eines Bausparvertrages oder einer Kapitallebensversicherung abhängt, durch die der Kredit ganz oder teilweise getilgt werden soll, muß die vom Verbraucher zu unterzeichnende Vertragserklärung den Gesamtbetrag aller von ihm zu erbringenden Leistungen angeben.*)

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IMRRS 2002, 0031
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 04.12.2001 - VI ZR 447/00

a) Die Ersatzpflicht nach § 2 Abs. 1 Satz 1 HPflG ist gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 1 HPflG auch dann ausgeschlossen, wenn neben einem Fehler der Außenanlage einer Wasserversorgungsleitung ein fehlerhafter Zustand des sich im Gebäude befindlichen Teils der Anlage den Schaden gleichrangig mitverursacht hat.

b) Der Betreiber einer Wasserversorgungsleitung ist aufgrund der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB gehalten, einen Schieber an der Abzweigstelle einer Hausanschlußleitung vom örtlichen Versorgungsnetz solange geschlossen zu halten, bis eine ordnungsgemäße Verbindung der Hausanschlußleitung mit dem Leitungsnetz des Hauses hergestellt ist.

c) Dem Geschädigten kann es zum Mitverschulden im Sinne von § 254 Abs. 1 BGB gereichen, wenn er nicht im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren Sorge dafür trägt, daß die im Keller seines Gebäudes befindliche Hauptabsperrvorrichtung am Ende der Hausanschlußleitung ebenfalls geschlossen bleibt.

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IMRRS 2002, 0023
BauträgerBauträger
Sofortige Eigentumsübertragung bei Erlöschen des Preisanspruchs?

OLG München, Urteil vom 29.04.1999 - 9 U 5056/98

1.) Der Erwerber kann den restlichen Erwerbspreis mit einem Vorschussanspruch wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum auch vor Abnahme verrechnen.

2.) Erlischt deshalb der restliche Erwerbspreisanspruch des Bauträgers, so ist er zur sofortigen Eigentumsübertragung verpflichtet; kommt er dieser Pflicht trotz Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nach, kann der Erwerber den Vertrag im Wege des so genannten großen Schadensersatzanspruchs rückabwickeln.

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IMRRS 2002, 0022
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Abgleich zwischen Rohbauunternehmer und Architekten?

OLG Dresden, Urteil vom 21.02.2000 - 2 U 3410/98

Ein Rohbauunternehmer ist nicht verpflichtet, die vom Architekten geplante Ausgestaltung der Fahrbahnkrümmungen und der Kurvenradien einer Tiefgaragen-Zufahrtsrampe mit deren Fahrbahnbreite abzugleichen.

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IMRRS 2002, 0015
ImmobilienImmobilien
Steuerrecht

BGH, Urteil vom 02.11.2001 - V ZR 224/00

1. Die Ausstellung einer Rechnung mit gesonderter Angabe der Umsatzsteuer kann auch bei der Vereinbarung eines Nettopreises "zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer" entweder nur bei objektiver Steuerpflicht der erbrachten Leistung (§ 14 Abs. 1 UStG) oder im Falle einer bestandskräftigen Besteuerung (§ 242 BGB) verlangt werden (Fortführung von BGHZ 104, 284 ff und BGH, NJW 1989, 302 ff).

2. Ob an den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen zur Unzumutbarkeit der Erteilung einer Rechnung nach § 14 Abs. 1 UStG bei zweifelhafter Steuerrechtslage (vgl. BGH, NJW 1980, 2710; BGHZ 103, 284 ff; BGH, NJW 1989, 302 ff) trotz der bei § 14 Abs. 2 UStG gesetzlich vorgesehenen und für die Fälle des § 14 Abs. 3 UStG inzwischen durch die Rechtsprechung erweiterten Möglichkeit zur Korrektur eines unrichtigen Steuerausweises uneingeschränkt festzuhalten ist, ist nicht bedenkenfrei, kann aber offen bleiben. Jedenfalls entbinden diese Grundsätze die Zivilgerichte nicht davon, die steuerrechtlichen Vorfragen abschließend zu beantworten, wenn deren Beurteilung keinen besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Natur begegnet.

3. a) Verzichtet ein Verkäufer auf die Umsatzsteuerfreiheit der Grundstücksübertragung (§§ 9, 4 Nr. 9 a UStG), kann ein damit korrespondierender Vorsteuerabzug des Erwerbers rechtsmißbräuchlich (§ 42 AO) sein, wenn dieser den Umsatzsteuerbetrag nicht an den insolventen Verkäufer auskehrt, sondern ihn mit eigenen notleidenden Forderungen gegen den Verkäufer verrechnet und dem Veräußerer auch den vereinbarten Nettopreis nicht wenigstens in Höhe der anfallenden Umsatzsteuer zur Tilgung dieser Steuerschuld zur Verfügung stellt (Fortführung von BFHE 165, 1 ff).

b) § 42 AO schließt nur aus, daß sich der Steuerpflichtige für steuerliche Zwecke auf die von ihm gewählte Gestaltung beruft, berührt jedoch nicht deren zivilrechtliche Wirksamkeit (im Anschluß an BFH BStBl II 1996, 377, 379; BGH/NV 1994, 903 f). Eine Rückerstattung des an den Verkäufer geleisteten Umsatzsteuerbetrags kommt daher nicht nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB in Betracht, sondern kann allenfalls nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung (§ 157 BGB), des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 242 BGB) oder gemäß § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB erfolgen.

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IMRRS 2002, 0013
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 23.11.2001 - V ZR 427/00

Die Duldungspflicht des Grundstückseigentümers nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 TKG ist nicht nur dann begründet, wenn bereits vorhandene Leitungen im Wege der Zweckänderung für telekommunikative Aufgaben genutzt werden sollen, sondern auch dann, wenn der Unternehmer den durch eine Dienstbarkeit geschützten Bereich, in dem bisher schon eine Versorgungsleitung unterhalten wurde, für die Neuerrichtung von Telekommunikationslinien in Anspruch nimmt.

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IMRRS 2002, 0012
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 23.11.2001 - V ZR 424/00

Die Duldungspflicht des Grundstückseigentümers nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 TKG ist nicht nur dann begründet, wenn bereits vorhandene Leitungen im Wege der Zweckänderung für telekommunikative Aufgaben genutzt werden sollen, sondern auch dann, wenn der Unternehmer den durch eine Dienstbarkeit geschützten Bereich, in dem bisher schon eine Versorgungsleitung unterhalten wurde, für die Neuerrichtung von Telekommunikationslinien in Anspruch nimmt.

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IMRRS 2002, 0011
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 23.11.2001 - V ZR 422/00

Die Duldungspflicht des Grundstückseigentümers nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 TKG ist nicht nur dann begründet, wenn bereits vorhandene Leitungen im Wege der Zweckänderung für telekommunikative Aufgaben genutzt werden sollen, sondern auch dann, wenn der Unternehmer den durch eine Dienstbarkeit geschützten Bereich, in dem bisher schon eine Versorgungsleitung unterhalten wurde, für die Neuerrichtung von Telekommunikationslinien in Anspruch nimmt.

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IMRRS 2002, 0010
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 23.11.2001 - V ZR 421/00

Die Duldungspflicht des Grundstückseigentümers nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 TKG ist nicht nur dann begründet, wenn bereits vorhandene Leitungen im Wege der Zweckänderung für telekommunikative Aufgaben genutzt werden sollen, sondern auch dann, wenn der Unternehmer den durch eine Dienstbarkeit geschützten Bereich, in dem bisher schon eine Versorgungsleitung unterhalten wurde, für die Neuerrichtung von Telekommunikationslinien in Anspruch nimmt.

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IMRRS 2002, 0009
ImmobilienImmobilien
Duldungspflicht für Telekommunikationsleitungen

BGH, Urteil vom 23.11.2001 - V ZR 419/00

Die Duldungspflicht des Grundstückseigentümers nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 TKG ist nicht nur dann begründet, wenn bereits vorhandene Leitungen im Wege der Zweckänderung für telekommunikative Aufgaben genutzt werden sollen, sondern auch dann, wenn der Unternehmer den durch eine Dienstbarkeit geschützten Bereich, in dem bisher schon eine Versorgungsleitung unterhalten wurde, für die Neuerrichtung von Telekommunikationslinien in Anspruch nimmt.*)

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IMRRS 2002, 0003
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 05.10.2001 - V ZR 275/00

Die Grundsätze der Rechtsprechung, nach der die in einem Kaufvertrag enthaltenen und ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarung gemachten Angaben über tatsächlich erzielte Mieterträge regelmäßig für die Zusicherung einer Eigenschaft sprechen, finden auch bei freiwilliger Versteigerung eines Grundstücks Anwendung (Fortführung von zuletzt BGH, Urt. v. 30. März 2001, V ZR 461/99, NJW 2001, 2551).

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IMRRS 2002, 0001
ImmobilienImmobilien

OLG Frankfurt, Urteil vom 23.08.2001 - 16 U 190/00

1.) Besteht zwischen dem Kauf- und dem Darlehensvertrag eine wirtschaftliche Einheit und sind finanzierende Bank und Vertrieb arbeitsteilig verbunden, dann schuldet die Bank Aufklärung und Beratung auch in Bezug auf das finanzierte Erwerbsgeschäft.

2.) Eine Bank muss auf Nachteile und Risiken einer von ihr veranlassten Kapitallebensversicherung, mit der am Ende der Kredit getilgt werden soll, hinweisen.

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Online seit 2001

IMRRS 2001, 0138
ImmobilienImmobilien
Eigentümer muss Vorkehrungen gegen Rückstau treffen!

OLG Köln, Urteil vom 30.08.2001 - 7 U 29/01

Jeder Anschlussnehmer muss damit rechnen, dass von Zeit zu Zeit auf seine Leitung ein Druck einwirken kann, der bis zur Rückstauebene (in der Regel Straßenoberkante) reicht. Demgemäß ist er - zumindest im Grundsatz - verpflichtet, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um sein Anwesen vor dem Eintritt eines Rückstauschadens zu sichern.

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IMRRS 2001, 0016
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Haftung aus Abwasserbeseitigung

BGH, Urteil vom 22.11.2001 - III ZR 322/00

1. Überläßt der zur Abwasserbeseitigung verpflichtete Träger einer öffentlichen Verkehrsanlage die Fortleitung des gesammelten Niederschlagswassers einem Dritten (hier: dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks), so bleibt seine eigene Verantwortlichkeit bestehen. Er muß den Dritten überwachen und notfalls selbst eingreifen. Verletzt er diese Pflicht, wird er einem geschädigten Anlieger auch selbst ersatzpflichtig.*)

2. Zur Frage eines anteiligen Kostenerstattungsanspruchs aus Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn ein Straßenanlieger der Gemeinde gegenüber die Herstellung einer Erschließungsanlage übernommen hat, durch die zugleich Grundstückszufahrten für weitere Anlieger geschaffen werden (Abgrenzung zu BGHZ 61, 359).*)

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IMRRS 2001, 0009
ImmobilienImmobilien
Anspruch gegen Nachbarn bei Herstellung einer Erschließungsanlage?

BGH, Urteil vom 08.11.2001 - III ZR 294/00

Zur Frage eines anteiligen Kostenerstattungsanspruchs aus Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn ein Straßenanlieger der Gemeinde gegenüber die Herstellung einer Erschließungsanlage übernommen hat, durch die zugleich Grundstückszufahrten für weitere Anlieger geschaffen werden (Abgrenzung zu BGHZ 61, 359).

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IMRRS 2001, 0005
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Grundstückskauf und Treuhandauftrag des Notars

BGH, Urteil vom 12.10.2001 - V ZR 220/00

Die Ausübung des Befriedigungsrechts des Eigentümers nach § 1142 BGB mit dem vom Käufer hinterlegten Kaufpreis liegt regelmäßig außerhalb des Treuhandauftrags des Notars.

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IMRRS 2001, 0004
ImmobilienImmobilien
Sittenwidriges Grundstücksgeschäft

BGH, Urteil vom 05.10.2001 - V ZR 237/00

Zur Sittenwidrigkeit bei einem auffälligen Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Falle eines entgeltlichen Geschäfts, durch das sich eine Partei zur Aufgabe einer Rechtsposition verpflichtet, die bei wirtschaftlicher Betrachtung einem Erbbaurecht an einem unbebauten Grundstück gleichsteht.

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IMRRS 2001, 0003
ImmobilienImmobilien
Kaufvertrag über Mietshaus

BGH, Urteil vom 05.10.2001 - V ZR 295/00

Sind in einem notariellen Kaufvertrag Angaben über tatsächlich erzielte Mieterträge enthalten, ist dies regelmäßig als Zusicherung einer Eigenschaft zu verstehen, selbst wenn der Käufer von Anfang an beabsichtigt hatte, das erworbene Hausgrundstück durch eine andere Art der Vermietung zu nutzen.

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IMRRS 2001, 0140
ImmobilienImmobilien
Wohnungsunternehmen erhält für Sicherungsverwaltung Aufwendungsersatz!

BGH, Beschluss vom 22.02.2001 - III ZR 168/00

1. Hat ein kommunales Wohnungsunternehmen ein in die sog. Sicherungsverwaltung überführtes (privates) Grundstück in der Annahme verwaltet, hierzu (auch) gegenüber dem Eigentümer nach den Bestimmungen des Vermögensgesetzes berechtigt und verpflichtet zu sein, kommt ein Kostenerstattungsanspruch des Wohnungsunternehmens gegen den Eigentümer nach den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag in Betracht.

2. Etwaige Kostenerstattungsansprüche des Wohnungsunternehmens gegen den Eigentümer nach §§ 670, 683 Satz 1 BGB sind sofort, d.h. in dem Zeitpunkt, in dem die Aufwendungen gemacht werden, fällig und unterliegen der kurzen Verjährung nach § 196 Abs. 1 Nr. 1 oder 7 BGB.

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Online seit 2000

IMRRS 2000, 0419
ImmobilienImmobilien

BGH, Beschluss vom 30.11.2000 - III ZR 79/00

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2000, 0405
ImmobilienImmobilien

BVerfG, Urteil vom 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

1. Aus dem Grundrecht auf Freiheit der Presse folgt ein Recht von Presseorganen, das Grundbuch bei Darlegung eines Informationsinteresses einzusehen.

2. Es verstößt gegen das Grundrecht auf Pressefreiheit, wenn die Einsicht in das Grundbuch von der Zustimmung des Eigentümers abhängig gemacht wird.

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IMRRS 2000, 0357
ImmobilienImmobilien

BVerwG, Urteil vom 14.08.1992 - 8 C 15.90

Wer ein Grundstück in der Zwangsversteigerung erwirbt, haftet mit diesem Grundstück dinglich für die Grundsteuer, die auf die Zeit vom Zuschlag bis zum Ende des Kalenderjahres entfällt.*)

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IMRRS 2000, 0322
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 05.10.1989 - III ZR 66/88

a) Eine gemeindliche Regenwasserkanalisation ist unzureichend, wenn sie lediglich auf einen einjährigen Berechnungsregen ausgelegt ist.

b) Die "Wirkungshaftung" für Flüssigkeiten, die von einer Rohrleitungsanlage ausgehen, setzt nicht voraus, daß die Anlage schadhaft ist.

c) Zur Frage, ob in den Schutzbereich der Wirkungshaftung bei einer Regenwasserkanalisation auch solche Schäden einzubeziehen sind, die darauf beruhen, daß das Regenwasser infolge unzureichender Kapazität der Kanalisation erst gar nicht in die Rohrleitung gelangt, sondern ungefaßt in die anliegenden Häuser eindringt.

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IMRRS 2000, 0321
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 08.12.1989 - V ZR 246/87

a) Verkauft eine Gemeinde ein Grundstück, das mit einem Fehler behaftet ist, so ist ihr für die Frage des arglistigen Verschweigens auch das Wissen eines vertretungsberechtigten Organmitgliedes zuzurechnen, das nicht selbst an dem Rechtsgeschäft mitgewirkt hat.

Die Zurechnung kommt auch in Betracht, wenn dieser Organvertreter von dem Rechtsgeschäft nichts weiß oder sogar schon aus dem Amt ausgeschieden ist.

b) Ist die Gemeinde hiernach so zu behandeln, als hätte sie beim Verkauf den Fehler gekannt, so kann sie auch hinsichtlich der weiteren subjektiven Elemente des (bedingten) Vorsatzes nach § 463 Satz 2 BGB nicht besser gestellt werden als eine natürliche Person, für die diese Vorsatzelemente dann zu vermuten sind.

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IMRRS 2000, 0319
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 16.11.1989 - III ZR 236/88

»Eine Bank, die für die Endfinanzierung der Beteiligung an einem Bauherrenmodell die Schuldmitübernahme durch die Lebensgefährtin des Darlehensnehmers verlangt, ist im Regelfall nicht verpflichtet, diese auf die allgemeinen Risiken hinzuweisen, die sich aus Veränderungen in der eigenen Sphäre der Schuldner ergeben können z.B. Trennung, Tod eines Partners, Krankheit, Einkommensverluste, Wertverlust des Grundstücks.«

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