Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5159 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IMRRS 2003, 1194BGH, Urteil vom 19.09.2003 - V ZR 383/02
Ansprüche auf Bestellung einer Dienstbarkeit nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz (hier: Recht zum Befahren und Betreten eines ehedem volkseigenen Grundstücks zu Zwecken des Zugverkehrs) werden auch dann vom Vermögenszuordnungsrecht verdrängt, wenn das genutzte Grundstück zwischenzeitlich an einen Dritten veräußert wurde (im Anschluß an Senatsurt. v. 10. Januar 2003, V ZR 206/02, WM 2003, 1671).*)
VolltextIMRRS 2003, 1192
BGH, Urteil vom 23.09.2003 - XI ZR 135/02
Auch ein finanziertes Immobiliengeschäft kann mit dem der Finanzierung dienenden Verbraucherkreditvertrag ein verbundenes Geschäft im Sinne des § 9 VerbrKrG bilden, sofern der Kreditvertrag dem Verbraucherkreditgesetz unterfällt und die Ausnahmeregelung des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG nicht greift.*)
VolltextIMRRS 2003, 1189
OLG Celle, Beschluss vom 01.08.2003 - 4 U 85/03
1. Eine Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO setzt nicht zwingend voraus, dass dem Berufungsbeklagten zuvor Gelegenheit zur Berufungserwiderung gegeben sein muss (a.A. OLG Koblenz NJW 2003, 2100 ff.).*)
2. Der Käufer eines Grundstücks zum Zwecke der Wohnbebauung, der im Vertrag auf Bohr- und Schürfrechte an dem Grundstück hingewiesen worden ist, ist nicht in einer für den Vertragsschluss wesentlichen Weise getäuscht, wenn er aufgrund der Angaben in einem Maklerexposé davon ausgeht, dass eine Bauvoranfrage über eine Wohnbebauung vorliegt, im Baugenehmigungsverfahren die im Übrigen ohne Einschränkungen antragsgemäß erteilte Baugenehmigung für ein Wohnhaus aber mit einer Auflage (hier: Standsicherheitsnachweis wegen der Beschaffenheit des Baugrundes nach Bohrungen) versehen wird, mit der weder Käufer noch Verkäufer gerechnet haben. Das gilt auch dann, wenn tatsächlich eine Bauvoranfrage nicht gestellt war, denn das rechtlich geschützte Vertrauen auf die planungsrechtliche Bebaubarkeit rechtfertigt keinen Schutz des Vertrauens auf Freiheit einer späteren Baugenehmigung von Auflagen und Beschränkungen, die auch im Verfahren über eine Bauvoranfrage nicht geklärt worden wären.*)
VolltextIMRRS 2003, 1188
OLG Celle, Beschluss vom 27.06.2003 - 4 W 79/03
Ein Wohnungseigentum kann nicht durch Verzicht aufgegeben werden.*)
VolltextIMRRS 2003, 1186
OLG Celle, Beschluss vom 06.01.2003 - Not 19/02
1. Das Mitwirkungsverbot des § 3 Abs. 1 Nr. 4 BeurkG bezieht sich nicht nur auf Beurkundungen für Sozien des Notars, sondern auch auf seine angestellten Anwälte sowie auf sonstige Personen, mit denen er gemeinsame Geschäftsräume hat.*)
2. Die Belehrungs- und Prüfungspflichten des Notars bei einem Grundstückskaufvertrag beziehen sich nicht nur auf die Frage nach dem richtigen und sichersten, sondern auch die Prüfung des billigsten Weges, um für die Urkundsbeteiligten unnötige Kosten zu vermeiden.*)
3. Die getrennte Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung setzt eine umfassende Belehrung der Vertragsparteien voraus. Die Frage, ob die Auflassung getrennt beurkundet werden soll, unterliegt der Entscheidungsfreiheit der Urkundsbeteiligten; der Notar ist nicht befugt, die jeweiligen Risikoabwägungen durch eine eigene „Ermessensentscheidung“ vorwegzunehmen oder entbehrlich zu machen.*)
VolltextIMRRS 2003, 1175
OLG Oldenburg, Urteil vom 26.09.2003 - 6 U 67/03
Besteht bei einem auf einem überplanten Gebiet liegenden Grundstück der Verdacht einer Kontaminierung mit Altlasten, ist die Gemeinde zu einer entsprechenden (nachträglichen) Kennzeichnung des Bebauungsplans nicht verpflichtet.*)
VolltextIMRRS 2003, 1173
OLG Dresden, Urteil vom 29.01.2003 - 11 U 726/02
Ein Bauunternehmer, der ohne planerische Vorgabe neben bestehenden Gebäuden eine Baugrube aushebt, haftet dem Eigentümer des Nachbargebäudes für Schäden durch die Baugrube. Es hilft ihm im Verhältnis zum Nachbarn nichts, wenn der Bauherr ihm die Sicherungsmaßnahmen vorenthält, die der Statiker des Bauherrn vorgeschlagen hatte.*)
VolltextIMRRS 2003, 1166
BGH, Urteil vom 15.09.2003 - II ZR 367/02
Stellt ein Lieferant von Flüssiggas Kunden im Rahmen eines Gaslieferungsvertrages, der die Kunden verpflichtet, ihren Bedarf an Flüssiggas allein bei ihm zu decken, gegen Nutzungsentschädigung Gasbehälter zur Verfügung, die nach den vertraglichen Vereinbarungen Eigentum des Lieferanten sind und bleiben, so erfüllt eine auf Veranlassung eines Kunden durch einen anderen Gaslieferanten ohne Einwilligung des Eigentümers vorgenommene Befüllung des Gasbehälters den Tatbestand einer Eigentumsbeeinträchtigung i.S. von § 1004 Abs. 1 BGB.*)
Der Eigentümer ist nicht gemäß § 1004 Abs. 2 BGB zur Duldung einer solchen "Fremdbefüllung" verpflichtet, weil sie nach seinem Vertrag mit dem Kunden keine bestimmungsgemäße Nutzung des Gasbehälters ist.*)
VolltextIMRRS 2003, 1162
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.08.2002 - 20 W 270/02
Das Grundbuchamt hat bei Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf Grund einer Zug um Zug-Verurteilung den Annahmeverzug des Vollstreckungsschuldners selbständig und ohne Bindung an die rechtliche Beurteilung des Gerichtsvollziehers zu überprüfen. Die Abwesenheit des Vollstreckungsschuldners bei einem vom Gerichtsvollzieher zur Erbringung der vom Vollstreckungsgläubiger geschuldeten Mängelbeseitigung bestimmten Termin begründet nur bei rechtzeitiger persönlicher Ladung des Vollstreckungsschuldners den Annahmeverzug. Die Ladung des Prozessbevollmächtigten des Schuldners allein ist nicht ausreichend, dass sich dessen Prozessvollmacht nicht auf die Berechtigung zur Ablehnung bzw. Empfangnahme erstreckt.*)
VolltextIMRRS 2003, 1160
OVG Brandenburg, Urteil vom 31.07.2003 - 2 A 316/02
1. Die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang zur Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung eines Zweckverbandes kommt nur in atypischen Ausnahmefällen in Betracht; sie wird regelmäßig nicht schon durch eine auf dem Grundstück betriebene oder künftig zu betreibende Kläreinrichtung für das im Haushalt anfallende Schmutzwasser bzw. einen eigenen Brunnen begründet.*)
2. Die Nutzung eines eigenen Brunnens für die Versorgung mit Trinkwasser setzt voraus, dass das geförderte Wasser Trinkwasserqualität hat.*)
3. Grundstückskleinkläranlagen sind selbst dann, wenn das in ihnen behandelte Wasser aufgefangen und später für Brauchwasserzwecke verwendet werden soll (Grauwasserbehandlung), keine geschlossenen Wiederaufbereitungsanlagen.*)
4. Die wasserrechtliche und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit und Genehmigungsfreiheit von Kleinkläranlagen berührt den Anschluss- und Benutzungszwang zu zentralen öffentlichen Einrichtungen grundsätzlich nicht.*)
VolltextIMRRS 2003, 1159
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.09.2000 - 1 A 10952/00
Dachterrassen müssen keine Grenzabstände einhalten. Sie sind nämlich- jedenfalls wenn sie keine Überdachung aufweisen - nicht als Gebäude i.S.v. § 2 Abs. 2 LBauO-RP 1999 anzusehen, da von ihnen keine Wirkungen wie von einem Gebäude ausgehen.
VolltextIMRRS 2003, 1158
BayObLG, Beschluss vom 04.09.2003 - 2 Z BR 162/03
1. Die Auflassung an eine "BGB-Gesellschaft ... , bestehend aus A, B, C, D" kann nicht zu einer Eintragung von A, B, C, D als Gesellschafter der BGB-Gesellschaft...." führen.*)
2. Die Schenkung einer Eigentumswohnung an eine BGB-Gesellschaft, an der Minderjährige beteiligt sind, begründet nicht lediglich rechtliche Vorteile für die Minderjährigen.*)
VolltextIMRRS 2003, 1155
BGH, Urteil vom 25.09.2003 - VII ZR 357/02
a) Infolge von Baumängeln entstandene Mietausfälle gehören zu den engen Mangelfolgeschäden, auch wenn sie nicht beim Auftraggeber, sondern nach Weiterveräußerung beim Erwerber entstanden sind.*)
b) Die Prozeßkosten aus den Streitigkeiten um die Mietausfälle gehören ebenfalls zu den engen Mangelfolgeschäden.*)
VolltextIMRRS 2003, 1154
OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.01.2003 - 13 U 51/02
Eine Formbedürftigkeit des Bauvertrages ist schon dann zu bejahen, wenn nach den Vorstellungen der Partner des Grundstückskaufvertrages dieser geschlossen wird, um die Ausführung des Bauvertrages zu ermöglichen.
IMRRS 2003, 1151
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.09.2003 - 12 A 10423/03
Zu den Grenzen der Zustandsverantwortlichkeit eines Grundstückseigentümers bei Felssicherungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (im Anschluss an BVerfGE 102, 1)*)
VolltextIMRRS 2003, 1138
BayObLG, Beschluss vom 10.07.2003 - 2 Z BR 56/03
1. Werden Interessenten vom Kauf einer Eigentumswohnung durch Einwirkungen eines anderen Wohnungseigentümers abgehalten, kann dies Schadensersatzansprüche gegen diesen Wohnungseigentümer wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung begründen.*)
2. Die Beweiswürdigung des Landgerichts ist für das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler, nachprüfbar.*)
3. Das Gericht kann einen Beweisbeschluss, wenn es die Beweiserhebung nicht mehr für geboten erachtet, aufheben.*)
VolltextIMRRS 2003, 1136
BayObLG, Beschluss vom 13.05.2003 - 2 Z BR 57/03
Wird die Eintragung einer Eigentumsvormerkung beantragt, muß das Grundbuchamt nicht prüfen, ob eine Auflassung gegen das Schenkungsverbot des § 1804 BGB verstößt.*)
VolltextIMRRS 2003, 1128
BGH, Urteil vom 17.09.2003 - VIII ZR 321/02
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus einem Energie- oder Wasserlieferungsvertrag ist der Ort der Abnahme.*)
VolltextIMRRS 2003, 1120
OLG Naumburg, Urteil vom 23.01.2003 - 7 U (Hs) 18/02
Die Duldungspflicht des Eigentümers hinsichtlich der Errichtung, des Betriebs und der Erneuerung von Telekommunikationslinien gemäß § 57 Abs. 1 TKG besteht nur für das Grundstück als solches (vgl. etwa BGH, Urteil vom 23.11.2001 - V ZR 419/00), nicht aber für darauf errichtete Gebäude.
VolltextIMRRS 2003, 1103
BGH, Urteil vom 16.07.2003 - VIII ZR 11/03
Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist dem Mieter gegenüber, wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind, zur Herausgabe einer von diesem geleisteten Kaution verpflichtet, selbst wenn der Vermieter dem Zwangsverwalter die Kaution nicht ausgefolgt hat. Dies gilt auch dann, wenn für die Verpflichtungen des Zwangsverwalters die Vorschriften des Mietrechtsreformgesetzes vom 19. Juni 2001 noch nicht heranzuziehen sind.*)
VolltextIMRRS 2003, 1100
OLG Dresden, Urteil vom 26.03.2003 - 11 U 524/02
Die Vorschriften des öffentlichen Baurechts zu den Mindestabständen zwischen Gebäuden schützen den Nachbarn nur insoweit, als der Abstand zum Haus des Nachbarn geregelt ist. Wird der notwendige Abstand zwischen zwei Gebäuden auf demselben Grundstück nicht eingehalten, kann sich der Nachbar darauf nicht berufen.*)
VolltextIMRRS 2003, 1094
BGH, Urteil vom 18.07.2003 - V ZR 305/02
Soweit es nicht um innere Tatsachen geht, können Angaben darüber, wie ein Zeuge die unter Beweis gestellte Tatsache erfahren hat, regelmäßig nicht verlangt werden.
VolltextIMRRS 2003, 1093
BGH, Urteil vom 25.07.2003 - V ZR 124/02
Wird bereits vor dem Erwerb durch einen Kunden der für ein Grundstück geltende Flächennutzungsplan zu ändern erwägt und letztendlich nach dem Kauf auch geändert, und wird bis zum Kauf der Käufer über diese Änderungen nicht informiert, ist dies unzulässig und bewirkt Rückübereignungsansprüche des Grundstückskunden.
VolltextIMRRS 2003, 1089
BGH, Urteil vom 26.09.2003 - V ZR 41/03
Von einem Rockkonzert ausgehende Lärmimmissionen, die die Richtwerte der sog. LAI-Hinweise überschreiten, können unwesentlich im Sinne des § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB sein, wenn es sich um eine Veranstaltung von kommunaler Bedeutung handelt, die an nur einem Tag des Jahres stattfindet und weitgehend die einzige in der Umgebung bleibt. Dies gilt in aller Regel aber nur bis Mitternacht.*)
VolltextIMRRS 2003, 1080
OLG Rostock, Urteil vom 16.01.2003 - 1 U 78/01
1. Gemäß § 90 Abs. 2 ZVG erwirbt der Ersteher eines Grundstücks zugleich die Gegenstände, auf die sich die Versteigerung erstreckt hat. Dazu gehört auch Zubehör nach Maßgabe des § 55 ZVG, wenn es von der Beschlagnahme erfasst ist.
2. Auf das Eigentum eines Dritten erstreckt sich die Versteigerung nur, wenn es sich im Besitz des Schuldners oder eines neu eintretenden Eigentümers befindet und der Dritte eine Freigabe nach § 37 Nr. 5 ZVG nicht erwirkt hat.
VolltextIMRRS 2003, 1078
OLG Rostock, Beschluss vom 13.02.2003 - 3 W 5/03
Die Abtretung einer Forderung aus einem Grundstückskaufvertrag wird ungeachtet der Hinterlegung des Kaufpreises auf Notaranderkonto und dessen späterer Auszahlung an den Verkäufer mit Fälligkeit der zedierten Forderung und nicht mit Eintritt der Auszahlungsvoraussetzungen wirksam.*)
VolltextIMRRS 2003, 1072
BGH, Urteil vom 25.07.2000 - 1 StR 162/00
Zur Garantenpflicht bei Verkauf eines Grundstücks als Bauland.*)
VolltextIMRRS 2003, 1065
BGH, Urteil vom 25.07.2003 - V ZR 2/03
Der Anspruch auf Nutzungsentgelt nach Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 4 EGBGB steht dem Eigentümer auch gegen denjenigen Nutzer zu, der ein Besitzrecht aufgrund nach Art. 233 § 3 EGBGB fortgeltenden Nutzungsrechts hat, das nach §§ 291 ff. ZGB begründet wurde.*)
VolltextIMRRS 2003, 1059
OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.04.2003 - 7 W 29/02
1. Ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter Häuser ist auch in einem notariellen Individualvertrag gemäß § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen erörtert worden ist.
2. Ist in einem selbstständigen Garantievertrag geregelt, dass Rechte aus diesem Vertrag innerhalb einer 5-Jahresfrist notfalls gerichtlich geltend zu machen sind und dass sich der Käufer zur Vermeidung von Rechtsnachteilen umgehend Klarheit über die Beschaffenheit des Werkes verschaffen muss, so handelt es sich bei dieser vereinbarten Frist um eine Ausschlussfrist.
3. Auf einen selbstständigen Garantievertrag sind die Gewährleistungsvorschriften gemäß §§ 633 ff BGB a.F. nicht anwendbar. Deshalb ist die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens nicht einer Klaqgeerhebung gleichzusetzen, so dass dieses Verfahren keinerlei Einfluss auf den Ablauf der 5-Jahresfrist hat.
VolltextIMRRS 2003, 1052
BGH, Urteil vom 18.07.2003 - V ZR 297/02
a) Die Bundesrepublik Deutschland hat eine Liegenschaft, die eine NATO-Truppe gegenüber dem Eigentümer unberechtigt besitzt, nur herauszugeben, wenn sie die Inbesitznahme der Liegenschaft durch die Truppe oder die Nichtnutzung von Möglichkeiten zu vertreten hat, die Truppe zur freiwilligen Räumung zu veranlassen.*)
b) Die Nichtausnutzung von Möglichkeiten, eine NATO-Truppe zur freiwilligen Räumung eines solchen Grundstücks zu bewegen, hat die Bundesrepublik Deutschland nur zu vertreten, wenn sie ihr Ermessen fehlerhaft ausübt.*)
c) Auch im Rahmen eines Herausgabeanspruchs ist die Bundesrepublik Deutschland an die Einschätzung der NATO-Truppe gebunden, ob das Grundstück noch für militärische Zwecke benötigt wird.*)
VolltextIMRRS 2003, 1048
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.06.2003 - 3 W 79/03
Zu den Voraussetzungen der Begründung einer Wegerechtsdienstbarkeit nach dem pfälzischen Zivilrecht des 19. Jahrhunderts (code civil von 1804) und zum Nachweis des (Fort-) Bestehens eines solchen Rechts.*)
VolltextIMRRS 2003, 1047
OLG Hamm, Beschluss vom 27.02.2003 - 21 U 93/02
1. § 22 NachbG-NW gilt entsprechend, wenn der Bauherr eine Wand neben einer auf der Grenze stehenden Nachbarwand errichten will.*)
2. Das Verlangen des Nachbarn nach Sicherheit für den voraussichtlichen Schadensbetrag ist nicht deshalb unbeachtlich, weil er keine Maßnahmen zu seiner Bezifferung ergriffen hat. Vielmehr muss der Bauherr die Höhe der zu stellenden Sicherheit ermitteln.*)
3. Die Pflicht zur Sicherheitsleistung kann der Bauherr nur dadurch gemäß § 17 S. 4 NachbG-NW ablösen, dass er dem Nachbarn den Abschluss und den hinreichenden Inhalt einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung konkret nachweist.*)
VolltextIMRRS 2003, 1031
OLG München, Urteil vom 13.08.2003 - 21 U 5348/02
1. Grundsätzlich trifft jeden der an einer Grundstücksvertiefung mitwirkenden Beteiligten eine eigenverantwortliche Prüfungspflicht mit der Folge, dass er bei einer Verletzung dieser Pflicht auf Schadensersatz haftet.*)
2. Zur Frage der Anforderungen an eine solche Sorgfaltspflicht bei Arbeiten an einem Hanggrundstück und zum Ausschluss der Haftung, wenn sich ein Bauunternehmer auf den Gründungsvorschlag des vom Bauherrn bestellten Sachverständigen verlässt.*)
VolltextIMRRS 2003, 1008
OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.07.2003 - 12 U 53/00
Das Verbot der Änderung einer Grenzeinrichtung nach § 922 Satz 3 BGB richtet sich nicht nur gegen den Nachbarn, sondern gegen jeden, der an solchen Maßnahmen mitwirkt.*)
Die ohne Zustimmung des Nachbarn durchgeführte Änderung oder Beseitigung einer Grenzeinrichtung verstößt solange gegen das Verbot des § 922 Satz 3 BGB, als nicht von vornherein diejenigen Maßnahmen getroffen werden, die zur Verhinderung oder schnellst möglichen Beseitigung von Auswirkungen im Nutzungsinteresse des Nachbarn geboten sind. Ist dies nicht der Fall, besteht auch keine Duldungspflicht, die einem Rückgriff auf Hilfspersonen entgegen stehen könnte.*)
VolltextIMRRS 2003, 0999
OLG Zweibrücken, Urteil vom 12.06.2003 - 4 U 26/02
1. Der Eigentümer, von dessen Grundstück Wurzeleinwachsungen in die Abwasserkanalisation ausgegangen sind, ist der Gemeinde als Eigentümerin des Abwasserkanals zur Erstattung der Beseitigungskosten verpflichtet. Gegenüber dem Beseitigungsanspruch muss die Gemeinde sich in entsprechender Anwendung des § 254 BGB Ursachenbeiträge aus ihrem Verantwortungsbereich als Mitverschulden zurechnen lassen.*)
2. Ein solches Mitverschulden liegt nicht darin, dass der Stand der Technik zur Zeit der Errichtung des Abwasserkanals Wurzeleinwachsungen nicht vollständig auszuschließen vermochte.*)
3. Der Mitverschuldenseinwand kann auch nicht damit gerechtfertigt werden, dass die Gemeinde ihrer Pflicht zur Eigenüberwachung von Abwasseranlagen gemäß §§ 57 LWG Rhld.-Pfalz i.V.m. § 4 Abs. 1 der Landesverordnung über die Eigenüberwachung von Abwasseranlagen - EÜVOA Rhld.-Pfalz nicht nachgekommen ist. Der Zweck dieser Überwachungspflicht liegt im Schutz von Boden und Grundwasser. Er dient nicht der Bewahrung des Grundstückseigentümers vor Beseitigungsansprüchen wegen Wurzeleinwuchses.*)
4. Die Gemeinde ist auch nicht verpflichtet, regelmäßige Inspektionen der Grundstücke sämtlicher Straßenanlieger vorzunehmen, um auf drohende Gefahren hinzuweisen, die sich aus dem dort vorhandenen Pflanzenbewuchs für ihren Abwasserkanal ergeben könnten.*)
VolltextIMRRS 2003, 0986
BGH, Urteil vom 09.07.2003 - IV ZR 453/02
Allein das Auseinanderfallen der Inhaberschaft an einer Grundschuld und an der gesicherten Forderung rechtfertigt es nicht, die Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld für unzulässig zu erklären.
VolltextIMRRS 2003, 0982
BGH, Urteil vom 22.05.2003 - III ZR 32/02
Hat ein Grundstückseigentümer in einem Umlegungsverfahren für ein bebaubares Grundstück ein - wie sich später herausstellt - Altlastengrundstück erhalten, für dessen Unbebaubarkeit die Gemeinde aus dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung haftet, so stellt es keinen Verstoß gegen amtshaftungsrechtliche Grundsätze dar, wenn dem Eigentümer als Schadensersatz nicht lediglich die Differenz zwischen dem hypothetischen Wert des ihm zuzuteilenden Grundstücks und dem tatsächlichen Restwert des belasteten Grundstücks, sondern der volle Wert Zug um Zug gegen Übertragung des Altlastengrundstücks zugesprochen wird.
VolltextIMRRS 2003, 0976
OLG Köln, Urteil vom 09.04.2003 - 2 U 5/01
1. Nach ständiger Rechtsprechung verpflichtet der zwischen einem Anlageinteressenten und einem Anlagevermittler zustande gekommene Auskunftsvertrag den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind. Dazu bedarf es grundsätzlich vorab der eigenen Information des Anlagevermittlers hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage und der Bonität des Kapitalsuchenden. Liegen dazu objektive Daten nicht vor oder verfügt der Anlagevermittler mangels Einholung entsprechender Informationen insoweit nur über unzureichende Kenntnisse, so muss er dies dem anderen Teil zumindest offen legen.
2. Der Grundsatz, dass ein über der Unterschrift stehender Text die Vermutung der Echtheit für sich hat (§ 440 Abs. 2 ZPO), gilt nach allgemeiner Meinung nur unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass die Urkunde keine äußeren Mängel im Sinne des § 419 ZPO aufweist. Ein äußerer Mangel in diesem Sinne liegt bereits dann vor, wenn das äußere Erscheinungsbild eine Änderung der Urkunde nach Unterzeichnung als möglich erscheinen lässt, sie muss nicht feststehen.
VolltextIMRRS 2003, 0970
BGH, Urteil vom 16.07.2003 - VIII ZR 30/03
Zur ergänzenden Vertragsauslegung eines Wärmelieferungsvertrags zwischen einem Energieversorgungsunternehmen und einem Grundstückseigentümer hinsichtlich des Grundkostenanteils für leerstehende Mietwohnungen.*)
VolltextIMRRS 2003, 0968
BGH, Urteil vom 11.07.2003 - V ZR 83/02
Das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz ist nicht anzuwenden, wenn das private Grundstück bereits vor dem 9. Mai 1945 für die Erfüllung einer Verwaltungsaufgabe in Anspruch genommen worden ist.*)
VolltextIMRRS 2003, 0967
BGH, Urteil vom 11.07.2003 - V ZR 56/02
Die Verwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs zur Beschreibung der Voraussetzungen, bei deren Eintritt der Heimfall des Rechts verlangt werden kann, ist wirksam.*)
VolltextIMRRS 2003, 0965
BGH, Urteil vom 18.07.2003 - V ZR 435/02
Die Zuteilung mehrerer Grundstücke aus der Bodenreform als Kleinstfläche an einen Begünstigten ist nicht deshalb nichtig, weil die Fläche der Grundstücke insgesamt mehr als 5000 qm beträgt.*)
VolltextIMRRS 2003, 0964
BGH, Urteil vom 18.07.2003 - V ZR 431/02
a) Wird in der Niederschrift auf eine andere notarielle Niederschrift verwiesen, die nach den Vorschriften über die Beurkundung von Willenserklärungen errichtet worden ist, so liegt, wenn diese Niederschrift nicht verlesen worden ist, eine wirksame Beurkundung nur vor, wenn die Beteiligten erklärt haben, daß ihnen der Inhalt der anderen Niederschrift bekannt ist und daß sie auf das Verlesen verzichten. Fehlt entgegen § 13a Abs. 1 Satz 2 BeurkG in der Niederschrift die Feststellung, daß diese Erklärungen abgegeben wurden, so steht dies der Wirksamkeit nicht entgegen.*)
b) Fehlt in der Niederschrift die Feststellung nach § 13a Abs. 1 Satz 2 BeurkG, so hat dies auf die allgemeinen Grundsätze über die Darlegungs- und Beweislast in einem Rechtsstreit zwischen den beteiligten Vertragsparteien keinen Einfluß.*)
VolltextIMRRS 2003, 0961
BGH, Urteil vom 18.07.2003 - V ZR 275/02
a) Der Anspruch aus § 988 BGB unterliegt der regelmäßigen Verjährung nach § 195 BGB a.F.*)
b) Nach § 988 BGB herauszugebende Gebrauchsvorteile stellen auch dann keine wiederkehrenden Leistungen i.S.d. § 197 BGB a.F. dar, wenn sie nach dem objektiven Mietzins zu berechnen sind.*)
c) Der Begriff der wiederkehrenden Leistungen in § 258 ZPO einerseits und § 197 BGB a.F. andererseits ist wegen der unterschiedlichen Zielsetzungen beider Vorschriften nicht deckungsgleich.*)
VolltextIMRRS 2003, 0937
BGH, Urteil vom 24.07.2003 - III ZR 203/02
a) Sind in einer Anlage nicht nur vereinzelt, sondern gehäuft Eigenheime im Sinne des DDR-Rechts bzw. des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes anzutreffen, so kann dies den Gesamtcharakter der Anlage so stark beeinflussen, daß die ansonsten auf den Parzellen noch festzustellende kleingärtnerische Nutzung nicht mehr anlageprägend in Erscheinung tritt.*)
b) Sind in einer Anlage mehr als 50 v.H. der Parzellen mit derartigen Eigenheimen oder diesen nahekommenden Baulichkeiten - Gebäude, die den größeren Teil des Jahres (April bis Oktober) durchgehend zu Wohnzwecken genutzt werden - bebaut, so kann die Gesamtanlage nicht mehr als Kleingartenanlage angesehen werden.*)
VolltextIMRRS 2003, 0933
OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.07.2002 - 9 W 7/02
Zum nachehelichen Ausgleich von Kreditverbindlichkeiten für im Miteigentum der geschiedenen Eheleute stehenden Grundstücksbesitz.
VolltextIMRRS 2003, 0928
OLG Oldenburg, Urteil vom 30.06.2003 - 15 U 31/03
Keine kaufrechtliche Offenbarungspflicht für Feuchtigkeitsschäden im Keller des verkauften Hauses, die mit bloßem Auge deutlich zu erkennen sind.*)
VolltextIMRRS 2003, 0923
OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.08.2002 - 1 U 208/02
Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass der Verkäufer eines Hauses einen Mangel der Kaufsache arglistig verschwiegen hat.
Feuchtigkeitsschäden an einem Haus stellen einen offenbarungspflichtigen Mangel dar, den der Verkäufer redlicherweise nicht verschweigen darf (BGHNJW-RR 1992, 333 f.; BGHNJW 1993, 1703).
VolltextIMRRS 2003, 0922
OLG Köln, Urteil vom 06.09.2002 - 19 U 251/01
Wurde ein Auflassungsanspruch an die Bedingung der vollständigen Zahlung von Kaufpreis nebst etwaiger Zinsen und Kosten geknüpft, so erfolgt die Auflassung erst nach Erfüllung der Bedingungen und der Mitteilung dieser an den Notar.
VolltextIMRRS 2003, 0919
OLG Köln, Urteil vom 08.10.2002 - 3 U 11/02
Obligatorische Rechte stellen nur dann einen Rechtsmangel dar, wenn sie einem Dritten berechtigten Besitz verschaffen und den Käufer in seiner Verfügungsbefugnis beeinträchtigen können.
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