Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5159 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IMRRS 2003, 1428KG, Urteil vom 09.12.2002 - 24 U 1059/00
1. Ein Verstoß gegen das Koppelungsverbot liegt nicht vor, wenn der Veräußerer des Grundstücks den Architekten bereits rechtsverbindlich beauftragt hat und das Architektenhonorar lediglich einen Kalkulationsposten für den Kaufpreis darstellt, ohne dass der Erwerb des Grundstücks von der Übernahme der Planung abhängig ist.
2. Ein Verstoß gegen das Koppelungsverbot liegt nicht vor, wenn Erwerber des beplanten Grundstücks eine Bauträgergesellschaft ist.
VolltextIMRRS 2003, 1427
BVerwG, Urteil vom 08.05.2003 - 7 C 15.02
Die Bundesrepublik Deutschland ist Besitzerin von Abfällen, die auf dem Gelände ihrer Schifffahrtsanlagen an den Bundeswasserstraßen abgelegt werden.*)
VolltextIMRRS 2003, 1417
BGH, Urteil vom 14.11.2003 - V ZR 72/03
a) Ihre Bereinigungsfähigkeit nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz verliert eine nach § 1 SachenRBerG bereinigungsfähige Erschließungsanlage nicht dadurch, daß sie von dem Grundstückseigentümer in seinem Interesse verlegt wird (Fortführung von BGHZ 144, 25).*)
b) Der Begriff der Nutzung in § 116 Abs. 1 Nr. 1 SachenRBerG ist grundstücksbezogen in dem Sinne zu verstehen, daß das zu belastende Grundstück am 2. Oktober 1990 in dem bei Geltendmachung des Anspruchs abzusichernden Umfang dem herrschenden Grundstück gedient haben muß. Eine solche Nutzung kommt auch dem Rechtsnachfolger des Nutzers zugute.*)
c) Ein Mitbenutzungsrecht nach §§ 321, 322 ZGB kann auch konkludent vereinbart sein, wenn der Eigentümer zweier Grundstücke das faktisch herrschende davon verkauft, dafür aber eine Anlage auf dem ihm verbleibenden Grundstück unentbehrlich ist. Das ist aber bei ehemals volkseigenen Grundstücken jedenfalls dann nicht anzunehmen, wenn das dienende Grundstück von einem Rechtsträger von Volkseigentum genutzt wurde (Abgrenzung zum Senatsurt. v. 12. Mai 1999, V ZR 183/98, VIZ 1999, 489).*)
VolltextIMRRS 2003, 1416
BGH, Urteil vom 14.11.2003 - V ZR 28/03
Die Ausschlußregelung des § 8 Abs. 1 Satz 1 GBBerG gilt nicht für den Anspruch aus § 116 Abs. 1 SachenRBerG auf Einräumung einer Grunddienstbarkeit oder einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit.*)
VolltextIMRRS 2003, 1415
BGH, Urteil vom 14.11.2003 - V ZR 144/03
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der bei einem investiven Verkauf eines Grundstücks der Käufer nicht nur den fest vereinbarten Kaufpreis zu zahlen hat, sondern den Verkäufer auch von weitergehenden Entschädigungsansprüchen eines Restitutionsberechtigten freistellen muß, unterliegt der Inhaltskontrolle nach §§ 9 ff AGBG.*)
VolltextIMRRS 2003, 1413
BGH, Beschluss vom 10.10.2003 - IXa ZB 128/03
a) Eine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags, den rechtskräftig festgesetzten Grundstückswert (Verkehrswert) abzuändern, wird mit der Zuschlagserteilung infolge prozessualer Überholung unzulässig.*)
b) Erreicht im ersten Versteigerungstermin das Meistgebot nicht 7/10 des rechtskräftig festgesetzten Grundstückswertes und wird deshalb der Zuschlag gemäß § 74 a Abs. 1 Satz 1 ZVG versagt, fehlt im weiteren Zwangsversteigerungsverfahren das Rechtsschutzinteresse für eine Anpassung des festgesetzten Grundstückswertes an veränderte Umstände.*)
VolltextIMRRS 2003, 1409
BGH, Urteil vom 14.11.2003 - V ZR 102/03
a) Der Eigentümer von Bäumen, die den in § 50 Abs. 1 Nds. NRG vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten, muß sie auf Verlangen des Nachbarn nach dem Ablauf der Ausschlußfrist des § 54 Abs. 2 Nds. NRG weder auf die zulässige noch auf eine andere Höhe zurückschneiden.*)
b) § 910 Abs. 2 BGB gilt auch für den Anspruch des Grundstückseigentümers gegen den Nachbarn auf Beseitigung herüberragender Zweige nach § 1004 Abs. 1 BGB.*)
c) Das Abfallen von Laub, Nadeln, Blüten und Zapfen von Sträuchern und Bäumen gehört zu den "ähnlichen Einwirkungen" im Sinne des § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB.*)
d) Der Eigentümer eines Baumes ist für die von diesem ausgehenden natürlichen Immissionen (Laub, Nadeln, Blüten, Zapfen) auf benachbarte Grundstücke jedenfalls dann verantwortlich und damit "Störer" im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB, wenn er sie unter Verletzung der einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen über den Grenzabstand unterhält.*)
e) Dem Nachbarn, der von dem Eigentümer von Bäumen, die den landesrechtlich vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten, deren Zurückschneiden wegen des Ablaufs der dafür in dem Landesnachbarrecht vorgesehenen Ausschlußfrist nicht mehr verlangen kann, kann für den erhöhten Reinigungsaufwand infolge des Abfallens von Nadeln und Zapfen dieser Bäume ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog zustehen.*)
VolltextIMRRS 2003, 1395
BGH, Urteil vom 31.10.2003 - V ZR 246/02
Stehen die Angabe des Erwerbsgrunds in Abteilung I des Grundbuchs und die in Abteilung II eingetragene Verfügungsbeschränkung miteinander in Widerspruch, obliegt es dem Besserberechtigten, die Unrichtigkeit des eingetragenen Erwerbsgrunds zu beweisen. Gelingt ihm dieser Beweis, genügt die Eintragung in Abteilung II des Grundbuchs für die Feststellung, daß es sich bei dem Grundstück um ein Grundstück aus der Bodenreform handelt.
VolltextIMRRS 2003, 1393
OLG Schleswig, Urteil vom 30.10.2003 - 7 U 215/99
1. Auf einen Vertrag, der zum Gegenstand den Erwerb eines Grundstücks mit einem darauf vom Verkäufer zu errichtenden Bauwerk hat, findet, auch wenn dieser als "Kaufvertrag" bezeichnet wird, bei Mängeln des Bauwerks Werkvertragsrecht Anwendung.
2. Bei einer AGB-Klausel, die eine Minderung des Kaufpreises erst nach einer fehlgeschlagener Nachbesserung durch den Verwender zulässt, bedarf es zum Wiederaufleben der allgemeinen werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche - neben dem Vorliegen eines Mangels - im Falle der nicht fristgerechten Erfüllung der Nachbesserung einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung in analoger Anwendung von § 634 Abs. 1 S. 1 BGB a.F..
VolltextIMRRS 2003, 1390
OLG Hamm, Urteil vom 05.08.2003 - 21 U 46/03
1. Dem Erwerber einer Eigentumswohnung stehen regelmäßig keine vertraglichen Schadensersatzansprüche gegen den vom Veräußerer (Bauträger) beauftragten Unternehmer zu, weil er in den Schutzbereich dieses Werkvertrages grundsätzlich nicht einbezogen ist.*)
2. In derartigen Fällen hat der Unternehmer auch keine Organisations- und Überwachungspflichten, die seine deliktsrechtliche Haftung gegenüber dem Wohnungserwerber begründen.*)
VolltextIMRRS 2003, 1384
BGH, Beschluss vom 31.10.2003 - IXa ZB 197/03
Die vom Schuldner im Zwangsversteigerungsverfahren beantragte Beiordnung eines Rechtsanwalts setzt voraus, daß die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Die Erfolgsaussicht läßt sich nur beurteilen, wenn der Schuldner darlegt, gegen welche vollstreckungsgerichtliche Maßnahme er sich im einzelnen wenden oder wie er sich sonst konkret am Verfahren beteiligen möchte; die pauschale Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für das Verfahren insgesamt kommt bei der Immobiliarvollstreckung nicht in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2003, 1378
BGH, Urteil vom 06.10.2003 - II ZR 63/02
Haben die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine Immobilie als Altersruhesitz gemeinsam erworben und gleichzeitig das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, auf Dauer ausgeschlossen, ist ihnen bei einem Scheitern der Lebensgemeinschaft der Einwand des Fortfalls der Geschäftsgrundlage entzogen.*)
VolltextIMRRS 2003, 1376
BGH, Urteil vom 17.10.2003 - V ZR 91/03
Die gesetzliche Regelung, nach der bei Eintragung von Volkseigentum in das Grundbuch der wirkliche Eigentümer sein Eigentum nach Ablauf einer Ausschlußfrist verliert, ist nicht verfassungswidrig.*)
VolltextIMRRS 2003, 1375
BGH, Urteil vom 21.10.2003 - X ZR 218/01
Streiten die Parteien, ob die Schuld fällig ist, nachdem der Gläubiger die Leistung verlangt hat, ist es Sache des Schuldners darzulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen, daß aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Festlegung oder der Umstände des Falls erst zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt zu leisten ist. Dies trifft auch bei Streit zu, wann im konkreten Fall die angemessene Fertigstellungsfrist tatsächlich abgelaufen und deshalb Fälligkeit eingetreten ist.*)
VolltextIMRRS 2003, 1371
BGH, Urteil vom 07.11.2003 - V ZR 65/03
Mangels landesgesetzlicher Regelung bestimmt sich der Inhalt des einzutragenden dinglichen Rechts nach dem, was im konkreten Fall als Inhalt des Mitbenutzungsrechts nach § 321 Abs. 1 ZGB vereinbart wurde.*)
Widersprechen sich hinsichtlich der Zulassung der Revision der Tenor und die Begründung des Berufungsurteils und ist für den Revisionskläger nicht ersichtlich, ob dem Berufungsgericht ein Fehler bei der Tenorierung oder bei der Begründung unterlaufen ist, so beginnt für ihn - zumindest bei Nichtüberschreiten der Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO - eine neue Rechtsmittelfrist mit der Bekanntgabe des Berichtigungsbeschlusses zu laufen, mit dem die Zulassung der Revision klargestellt wird.*)
VolltextIMRRS 2003, 1370
BGH, Urteil vom 07.11.2003 - V ZR 141/03
Nach Maßgabe des Art. 233 § 5 Abs. 2 Satz 1 EGBGB ist die Anwendung des § 892 BGB auch dann ausgeschlossen, wenn ein Wege- und Überfahrtrecht bereits zu Zeiten der DDR in das Grundbuch eingetragen war, dann aber - vor oder nach dem Beitritt - versehentlich gelöscht oder nicht auf ein anderes Grundbuchblatt mitübertragen wurde.*)
Macht das Berufungsgericht von der Möglichkeit Gebrauch, anstelle eines eigenen Tatbestandes auf die tatsächlichen Feststellungen im erstinstanzlichen Urteil Bezug zu nehmen und diesem nur eine Darstellung etwaiger Änderungen oder Ergänzungen beizufügen, so dürfen sich bei einer Zusammenschau seiner eigenen Darstellungen und der tatsächlichen Feststellungen aus dem Urteil der Vorinstanz keine Widersprüche ergeben. Ist wegen eines solchen Widerspruchs eine revisionsrechtliche Nachprüfung nicht möglich, so ist das Berufungsurteil von Amts wegen aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen.*)
VolltextIMRRS 2003, 1367
OLG Dresden, Urteil vom 29.01.2003 - 11 U 1116/02
Soll der Käufer eines Grundstücks innerhalb einer bestimmten Frist "ab Wirksamkeit des Vertrages" bestimmte Investitionen leisten, beginnt diese Frist, wenn beim Notar die letzte erforderliche behördliche oder rechtsgeschäftliche Genehmigung eingeht. Auf die Mitteilung an den Pflichtigen kommt es nicht an.*)
VolltextIMRRS 2003, 1363
BGH, Beschluss vom 15.10.2003 - VIII ZR 142/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2003, 1362
BGH, Beschluss vom 14.10.2003 - VIII ZR 121/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2003, 1360
BGH, Beschluss vom 24.09.2003 - XII ZR 147/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2003, 1358
BGH, Beschluss vom 30.10.2003 - BLw 16/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2003, 1349
BGH, Urteil vom 10.10.2003 - V ZR 96/03
Wird ein Grundstück in der Weise geteilt, daß Räume eines aufstehenden Gebäudes von der Grenze der beiden neu gebildeten Grundstücke durchschnitten werden, sind diese wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, auf dem das Gebäude steht, welchem die Räume bei natürlicher Betrachtung zuzuordnen sind. Der Wille der Beteiligten, die von der Grundstücksgrenze durchschnittenen Räume eigentumsmäßig beiden Grundstücken zuzuordnen, ist demgegenüber unbeachtlich.*)
VolltextIMRRS 2003, 1343
OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.10.2003 - 8 U 139/03
Zur Haftung des Verkäufers einer Mietimmobilie, die aus einem umfangreichen Wohnungsbestand im Rahmen eines Strukturvertriebes nach Vorlage irreführender und unzutreffender Berechnungsbeispiele über die bei dem Käufer auftretenden finanziellen und steuerlichen Auswirkungen veräußert wird.*)
VolltextIMRRS 2003, 1327
BGH, Urteil vom 02.10.2003 - III ZR 114/02
a) Bei der Enteignung eines verpachteten und in den landwirtschaftlichen Betrieb des Pächters eingegliederten Grundstücks kann die (Substanz-)Entschädigung des Pächters einen Ausgleich für den - an dem entgangenen "Deckungsbeitrag" ausgerichteten - Erwerbsverlust umfassen.*)
b) Der Umfang der Rechtsposition, die im Falle der Enteignung eines Pachtgrundstücks dem Pächter (hier: Betreiber einer "Spargelanlage") genommen wird, richtet sich nach der bürgerlich-rechtlichen Vertragslage; es kommt darauf an, ob und bis zu welchem Zeitpunkt der Pächter sich ohne den Enteignungsvorgang gegen eine Kündigung des Pachtvertrages durch den Verpächter - unter Umständen auch mit dem Einwand des § 242 BGB - erfolgreich hätte zur Wehr setzen können.*)
VolltextIMRRS 2003, 1317
KG, Urteil vom 29.07.2002 - 22 U 290/01
Bei dem Verkauf eines zu modernisierenden Altbaus hat der Verkäufer gegenüber dem Mieter die infolge der Modernisierung mögliche Mieterhöhung vorzunehmen, oder den Käufer durch Überlassung der einschlägigen Unterlagen in die Lage zu versetzen, dies zu tun.*)
VolltextIMRRS 2003, 1307
BGH, Urteil vom 26.09.2003 - V ZR 51/03
§ 57 Abs. 1 Nr. 2 TKG verpflichtet den Eigentümer nicht, in einem Gebäude auf seinem Grundstück Kabelanlagen zu dulden, die dort von einem Netzbetreiber installiert sind und allein der Versorgung der Bewohner mit Programmangeboten dienen.*)
VolltextIMRRS 2003, 1305
BGH, Beschluss vom 02.10.2003 - V ZB 38/02
Die Bestellung einer Reallast, bei der die rückständigen Raten Rang nach dem Recht im übrigen haben, ist nicht möglich.*)
VolltextIMRRS 2003, 1302
BGH, Urteil vom 30.10.2003 - III ZR 32/00
1. Im Grundstückskaufvertrag ist ein Bodengutachten, das nach der Baubeschreibung zu beachten ist, nicht aber die vertragliche Beschaffenheit des Gebäudes bestimmt, nicht beurkundungsbedürftig (Anschluß an BGH, Urteil vom 14. März 2003, V ZR 278/01).
2. Zur Frage, ob der Rechtsbegriff "Unwirksamkeit des Kaufvertrages" insoweit mit Tatsachenvortrag gleichzustellen ist, als diese Frage prozessual als unstreitig angesehen werden kann.
VolltextIMRRS 2003, 1300
BGH, Urteil vom 24.10.2003 - V ZR 424/02
Eine Gebietskörperschaft, die als Grundstückseigentümerin von der in einem privatnützigen wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluß (hier: Genehmigung zum Sand- und Kiesabbau) vorgegebenen Trassenführung für die Erschließung des Abbaugebiets betroffen ist, unterliegt hinsichtlich der Benutzung ihrer Grundstücke keinem Duldungs- oder Kontrahierungszwang.*)
VolltextIMRRS 2003, 1299
BGH, Urteil vom 31.10.2003 - V ZR 423/02
a) Ein zu dem Kauf hinzutretender Beratungsvertrag kann zustande kommen, wenn der Verkäufer den Käufer unter Zuhilfenahme einer Berechnung der Rentierlichkeit zum Ankauf einer Immobilie bewegt (im Anschluß an Senat BGHZ 140, 111).*)
b) Anders als die bei Vertragsverhandlungen gesetzlich geschuldete Aufklärung, kann die vom Verkäufer vertraglich übernommene Beratung sich grundsätzlich auch dann nicht auf einen Teilaspekt beschränken, wenn der Käufer bei gebotener Wahrnehmung seiner Interessen die Unvollständigkeit erkennen könnte.*)
c) Hat die Beratung des Verkäufers den Erwerb und die Unterhaltung einer Immobilie zum Gegenstand, darf sich die Berechnung des Eigenaufwands des Käufers nicht auf das Jahr der Anschaffung beschränken, wenn eine Veränderung der Mieteinnahmen oder der Unterhaltungskosten abzusehen ist.*)
d) Werden die Unterhaltungskosten des Sondereigentums aus einem Mietpool der Wohnungseigentümer bestritten, der vom Verwalter des Gemeinschaftseigentums mit verwaltet wird, dürfen sie bei der Berechnung des Eigenaufwands des Käufers nicht unberücksichtigt bleiben; die Berücksichtigung kann in der Weise geschehen, daß zur Instandhaltungsrücklage für das Gemeinschaftseigentum eine solche für das Sondereigentum hinzutritt.*)
VolltextIMRRS 2003, 1295
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2003 - 5 W 2/03
Bei der Frage, ob die Auflassung lediglich wegen einer umstrittenen Restforderung verweigert werden darf, die in keinem Verhältnis zu dem Grundstückswert steht, ist statt § 6 ZPO der flexiblere § 3 ZPO heranzuziehen um den Klagewert festzusetzen.
VolltextIMRRS 2003, 1286
BGH, Urteil vom 10.09.2003 - VIII ZR 58/03
Zur Frage der Fortgeltung einer wegen öffentlicher Förderung von Modernisierungsmaßnahmen vertraglich vereinbarten Beschränkung von Mieterhöhungen, wenn der neue Vermieter das Wohnhaus in der Zwangsversteigerung erworben hat, ohne die Verpflichtungen aus dem öffentlich-rechtlichen Fördervertrag von dem Rechtsvorgänger zu übernehmen.*)
VolltextIMRRS 2003, 1285
BGH, Urteil vom 17.10.2003 - V ZR 429/02
Ein Verstoß gegen das in § 12 Abs. 1 BORA bestimmte Verbot führt weder zur Nichtigkeit eines verbotswidrig zustande gekommenen Vertrages nach § 134 BGB noch ohne weitere Umstände zu seiner Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB.*)
VolltextIMRRS 2003, 1260
BayObLG, Beschluss vom 17.07.2003 - 2 Z BR 121/03
1. Auch im Grundbuchverfahren kann auf Verlangen ein Zeugnis, das die formelle Rechtskraft bescheinigt, erteilt werden.*)
2. Tritt die Rechtskraft der Entscheidung, die zu bescheinigen ein Beteiligter verlangt hat, zu einem Zeitpunkt ein, in dem die weitere Beschwerde wegen Versagung des Rechtskraftzeugnisses anhängig ist, kann das Rechtsbeschwerdegericht diesen neuen Umstand berücksichtigen und das Grundbuchamt anweisen, das verlangte Zeugnis zu erteilen.*)
3. Die gesonderte Anfechtung einer Nichtabhilfeentscheidung ist in der Regel nicht als eigenständiges - unzulässiges - Rechtsmittel zu behandeln.*)
VolltextIMRRS 2003, 1258
BGH, Urteil vom 08.10.2003 - XII ZR 50/02
Zur Auslegung eines Ausgliederungsvertrages nach § 123 Abs. 3 UmwG.*)
VolltextIMRRS 2003, 1253
BayObLG, Beschluss vom 25.07.2003 - 1 Z AR 71/03
1. Zum ausschließlichen dinglichen Gerichtsstand für eine Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück auf Grund Gläubigeranfechtung.*)
2. Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses, wenn der Verweisungsgrund von vorneherein nur für einen Teil der in Klagehäufung erhobenen Ansprüche zutrifft und der Rechtsstreit insgesamt verwiesen worden ist.*)
VolltextIMRRS 2003, 1241
BayObLG, Beschluss vom 07.08.2003 - 2 Z BR 147/03
Sollen Grenzberichtigungen zwischen mehreren auf eigenen Grundbuchblättern vorgetragenen Grundstücken eines Bauträgers vorgenommen werden, die ganz überwiegend bereits an Erwerber mit eingetragenen Eigentumsvormerkungen für diese verkauft und mit Finanzierungsgrundpfandrechten belastet sind, ist die Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses nicht grundsätzlich ausgeschlossen.*)
VolltextIMRRS 2003, 1240
BayObLG, Beschluss vom 14.08.2003 - 2 Z BR 111/03
Ein gutgläubiger lastenfreier Erwerb ist möglich, wenn zugleich mit der Eintragung des Erwerbers eines Grundstückes ein dingliches Recht versehentlich nicht mitübertragen wird.*)
VolltextIMRRS 2003, 1232
BayObLG, Beschluss vom 01.09.2003 - 2 Z BR 144/03
1. Ob die mit einem Gesamterbbaurecht zu belastenden Grundstücke im Sinne des § 6a Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 GBO nahe beieinander liegen, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Maßgeblich ist neben der tatsächlichen Entfernung auch der Zweck, dem das einheitliche Bauwerk oder das Bauwerk mit den dazugehörigen Nebenanlagen dient.*)
2. Ob Gegenstand des Erbbaurechts ein einheitliches Bauwerk oder ein Bauwerk mit dazugehörigen Nebenanlagen ist, beurteilt sich aufgrund einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Das erfordert, dass die tatsächlichen Gegebenheiten in einer Weise dargelegt werden, die eine entsprechende Beurteilung ermöglicht.*)
VolltextIMRRS 2003, 1228
BGH, Urteil vom 23.10.2003 - III ZR 41/03
Der als Wohnungsvermittler tätigen juristischen Person steht nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 WoVermittG ein Anspruch auf die Vermittlungsprovision nicht zu, wenn eine an ihr rechtlich oder wirtschaftlich beteiligte (natürliche oder juristische) Person Eigentümerin (im Rechtssinne) der vermittelten Wohnung ist; auf "wirtschaftliches Eigentum" kommt es nicht an.*)
VolltextIMRRS 2003, 1224
VGH Bayern, Beschluss vom 09.10.2003 - 25 CS 03.897
1. Eine vom Nachbarn angefochtene Baugenehmigung darf auch von der Widerspruchsbehörde mit einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ergänzt werden.*)
2. Der Widerspruchsführer ist vor dieser Ergänzung zu hören. Ein Anhörungsmangel wird regelmäßig im verwaltungsgerichtlichen Verfahren geheilt.*)
VolltextIMRRS 2003, 1223
OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2002 - 4 U 15/02
Der Vertrag, mit dem Immobilienkaufleute einem ortsfremden und nicht fachkundigen Arzt Eigentumswohnungen zu einem Kaufpreis verkauft haben, der ihren Wert um mehr als 100 % übersteigt, ist sittenwidrig und nichtig, wenn die Immobilienkaufleute dem Kaufinteressenten ein auf ihren Auftrag hin erstelltes Wertgutachten vorgelegt haben, das - wie auch in anderen Fällen - grob falsch war, weil es auf weit überhöht angesetzten erzielbaren Mieten basierte, so dass die fachkundigen Immobilienkaufleute das besonders grobe Missverhältnis zwischen ermitteltem Wert und realistischem Verkehrswert erkannt oder sich jedenfalls der Erkenntnis leichtfertig verschlossen haben.*)
VolltextIMRRS 2003, 1220
BVerwG, Beschluss vom 17.07.2003 - 4 B 55.03
Sind für die Verfolgung eines Rechtsschutzzieles mehrere Rechtswege eröffnet, so kann nicht ausgeschlossen werden, dass die jeweils angerufenen Gerichte die Zumutbarkeitsgrenze bei Lärmimmissionen unterschiedlich festlegen.
VolltextIMRRS 2003, 1218
OLG Köln, Urteil vom 05.02.2003 - 13 U 71/02
Das Widerufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz ist ausgeschlossen, wenn die beidseitigen Leistungen aus dem notariellen Kaufvertrag vollständig erbracht wurden. Offene Finanzierungsraten an die Bank haben hierauf keine Einfluss.
VolltextIMRRS 2003, 1217
OLG Köln, Urteil vom 26.02.2003 - 13 U 85/02
Veranlasst ein Gläubiger beim Sicherungsgeber einer Grundschuld zur Sicherung von Ansprüchen Dritter erkennbar einen Irrtum über das Risiko, so hat er den Sicherungsgeber ungefragt über das ihm entstehende erhöhte Risiko aufzuklären.
VolltextIMRRS 2003, 1205
BGH, Urteil vom 16.10.2003 - III ZR 62/03
Zur Haftung des Notars wegen ungenauer Bezeichnung des Kaufgegenstands.*)
VolltextIMRRS 2003, 1201
BGH, Beschluss vom 02.10.2003 - V ZB 18/03
a) Der Wert des Beschwerdegegenstandes kann bei der Verurteilung zur Bestellung einer Dienstbarkeit nicht nach dem fiktiven Erbbauzins für die Ausübungsfläche bemessen werden.*)
b) Der Wert des Beschwerdegegenstandes bemißt sich auch dann nach der vollen Wertminderung des dienenden Grundstücks, wenn die Verurteilung zur Bestellung einer Dienstbarkeit auf § 116 SachenRBerG beruht.*)
VolltextIMRRS 2003, 1197
BGH, Urteil vom 26.09.2003 - V ZR 70/03
Die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, die dazu berechtigt, ein Grundstück auf die Dauer von 99 Jahren gegen Zahlung eines in zehn Jahresraten zu zahlenden Entgelts als Steinbruch auszubeuten, stellt keinen kaufähnlichen Vertrag dar, der die Ausübung eines Vorkaufsrechts eröffnet.*)
VolltextIMRRS 2003, 1196
BGH, Urteil vom 26.09.2003 - V ZR 217/02
Wird ein in der Teilungserklärung als Speicher ausgewiesener Raum als Wohnraum verkauft, so haftet dem Kaufobjekt ein Rechtsmangel an.*)
VolltextIMRRS 2003, 1195
BGH, Urteil vom 19.09.2003 - V ZR 360/02
a) Der zur Herausgabe verpflichtete Besitzer haftet im Fall des Verzugs gemäß § 990 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 286 Abs. 1 BGB a.F. auch auf Ersatz des durch die Verzögerung der Herausgabe entstehenden Schadens, wenn er bei Erwerb des Besitzes bösgläubig war oder von dem Mangel im Besitzrecht später erfahren hat (Bestätigung des Urt. v. 30. September 1964, VIII ZR 302/62, NJW 1964, 2414, 2415 und von Senat, BGHZ 120, 204, 214).*)
b) Bösgläubig handelt, wer im Bereich der Grundstücksgrenze baut und sich nicht, ggf. durch Hinzuziehung eines Vermessungsingenieurs, darüber vergewissert, ob der für die Bebauung vorgesehene Grund auch ihm gehört und er die Grenzen seines Grundstücks nicht überschreitet.*)
c) Der Schadensersatzanspruch aus § 990 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 286 BGB a.F. wird durch die Vorschriften der §§ 912 ff. BGB über den Überbau nur ausgeschlossen, wenn eine Duldungspflicht nach § 912 BGB bejaht wird (Ergänzung des Senatsurt. v. 4. April 1986, V ZR 17/85, NJW 1986, 2639).*)
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