Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5159 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IMRRS 2004, 1193BGH, Urteil vom 20.04.2004 - X ZR 250/02
a) Bei der Prüfung der Frage, ob Dritte in den Schutzbereich eines Vertrages, der die Wertermittlung eines Grundstücks zum Gegenstand hat, einbezogen sind, gehören zum wesentlichen Auslegungsstoff die in dem Gutachten enthaltenen Angaben über dessen Zweck und der sonstige Inhalt des Gutachtens, aber auch die eigenen Angaben des Gutachters zu Inhalt und Umständen der Auftragserteilung.*)
b) Als Dritte, die in den Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks einbezogen sind, kommt auch eine namentlich nicht bekannte Vielzahl privater Kreditgeber oder Kapitalanleger in Betracht, wenn der Gutachter nach dem Inhalt des ihm erteilten Gutachtenauftrags wußte oder damit rechnen mußte, daß der Auftraggeber das Gutachten zur Erlangung von durch ein Grundpfandrecht an dem Grundstück gesicherten, in der Höhe begrenzten Krediten verwenden werde.*)
VolltextIMRRS 2004, 1136
BFH, Urteil vom 18.05.2004 - IX R 63/02
Veräußert ein Steuerpflichtiger sein Grundstück an seinen Nachbarn, der mit dem Eigentumserwerb zugleich erreichen möchte, dass der Steuerpflichtige seine öffentlich-rechtlichen Abwehrrechte gegen dessen Bauvorhaben nicht (mehr) geltend macht, so ist das Entgelt dem nicht nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbaren Veräußerungsvorgang auch dann zuzuordnen, wenn sich der Steuerpflichtige im Kaufvertrag ausdrücklich zum Verzicht auf seine Nachbarrechte verpflichtet.*)
VolltextIMRRS 2004, 1135
BFH, Urteil vom 18.05.2004 - IX R 57/01
Wird ein unbebautes, besetztes Grundstück zwangsweise geräumt, um es anschließend teilweise bebauen und teilweise als Freifläche vermieten zu können, sind die Aufwendungen für die Zwangsräumung, soweit sie die zu bebauende Fläche betreffen, Herstellungskosten der später errichteten Gebäude, und soweit sie die Freifläche betreffen, Anschaffungskosten des Grund und Bodens.*)
VolltextIMRRS 2004, 1134
BFH, Urteil vom 15.04.2004 - IV R 54/02
1. Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein einziges schadstoffbelastetes Grundstück (wirtschaftliche Einheit), das er nach der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen veräußert, so ist die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb nicht überschritten, wenn nicht feststellbar ist, dass die Sanierungsmaßnahmen in unbedingter Veräußerungsabsicht vorgenommen worden sind.*)
2. Ist eine Wiederholungsabsicht nicht feststellbar, fehlt es an der Nachhaltigkeit in der Regel, wenn der Steuerpflichtige (auch) mehrere unbebaute Grundstücke durch einen Vertrag an einen Erwerber weiterveräußert.*)
3. Aus vor dem Verkauf vorgenommenen Sanierungsmaßnahmen kann sich in einem solchen Fall Nachhaltigkeit nur ergeben, wenn die Maßnahmen mit dem Ziel einer Erhöhung des Kaufpreises vorgenommen wurden.*)
VolltextIMRRS 2004, 1133
BFH, Urteil vom 19.05.2004 - III R 12/03
Eine Wohnung, die in der Wohnform des "betreuten Wohnens" genutzt wird, dient regelmäßig Wohnzwecken und ist daher investitionszulagenbegünstigt.*)
VolltextIMRRS 2004, 1132
BFH, Urteil vom 07.07.2004 - II R 3/02
1. Der durch die Umwandlung einer PGH in eine e.G. bewirkte Übergang eines Grundstücks ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG steuerbar.*)
2. Die Erhebung der Grunderwerbsteuer ist jedoch sachlich unbillig, soweit der Umwandlungsbeschluss nach § 3 Abs. 3 PGH-VO nach dem 22. September 1990 erfolgt ist.*)
VolltextIMRRS 2004, 1131
FG Niedersachsen, Urteil vom 14.01.2004 - 12 K 376/00
1. Ist in einem notariellen Kaufvertrag über den Erwerb einer Eigentumswohnung für den Zeitpunkt des Besitzübergangs bzw. des Übergangs von Gefahr, Nutzen und Lasten kein genauer Termin vereinbart worden, ist von einem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums im Zeitpunkt der Einräumung des unmittelbaren Besitzes an der Eigentumswohnung auszugehen.
2. Erst zu diesem Zeitpunkt ist die Anschaffung vollzogen mit der Folge, dass auch in diesem Jahr erst der achtjährige Begünstigungszeitraum gemäß § 10e Abs. 1 EStG zu laufen beginnt.
VolltextIMRRS 2004, 1124
OLG Hamm, Urteil vom 20.01.2000 - 22 U 75/99
1. Zur Einschränkung der Vorleistungspflicht aus § 242 BGB.*)
2. Zum Ausschluß von § 326 BGB bei Vertragsuntreue des Gläubigers.*)
3. Die vereinbarte unbeständige Vorleistungspflicht fällt weg, wenn die Gegenleistung fällig ist (im Anschluß an BGH NJW 1986, 1164).*)
4. Die Verflechtung des Maklers mit dem Käufer durch Verwandschaft rechtfertigt dann nicht eine Interessenkollision, wenn das Bestellen des Verwandtschaftsverhältnisses offengelegt wird.*)
VolltextIMRRS 2004, 1071
LG Passau, Urteil vom 03.06.2004 - 1 O 267/01
Lässt ein Bauherr ein Hanggrundstück zur besseren Bebau- und Erreichbarkeit durch Erdabtrag tiefer legen, dann muss er dafür Sorge tragen, dass das Nachbargrundstück durch entsprechende Stützung auf dem Baugrundstück weiterhin uneingeschränkt so benutzt werden kann, wie es vor der Abgrabung hätte benutzt werden können.
VolltextIMRRS 2004, 1012
BGH, Urteil vom 16.07.2004 - V ZR 222/03
Wird ein Vertrag trotz Verletzung gesetzlicher Formvorschriften über einen längeren Zeitraum hinweg als wirksam behandelt, so verstößt die Berufung auf den Formmangel nicht bereits dann gegen § 242 BGB, wenn die Voraussetzungen der Verwirkung gegeben sind.*)
VolltextIMRRS 2004, 0938
VGH Bayern, Urteil vom 04.06.2003 - 26 B 00.3684
Zu der Frage, ob einer Gemeinde ein Erstattungsanspruch gegen den Staat für aufgewendete Grabungskosten in Verbindung mit einem Bodendenkmal zustehen, wenn die Gemeinde die betreffenden Grundstücke „baureif“ machen wollte.
VolltextIMRRS 2004, 0931
BFH, Urteil vom 16.06.2004 - X R 22/00
Wird ein Gebäude, das zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden sollte, vor dem Selbstbezug und innerhalb der Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG wieder veräußert, mindern nur solche Schuldzinsen aus der Fremdfinanzierung des Grundstückserwerbs und andere Grundstücksaufwendungen den Spekulationsgewinn, die auf die Zeit entfallen, in welcher der Steuerpflichtige bereits zum Verkauf des Objekts entschlossen war (Anschluss an das Senatsurteil vom 4. Oktober 1990 X R 150/88, BFH/NV 1991, 237).*)
VolltextIMRRS 2004, 0920
BFH, Urteil vom 02.07.2004 - II R 55/01
Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines bebauten Grundstücks durch einen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten Kaufpreis ist auch dann möglich, wenn der Kauf nicht innerhalb eines Jahres vor oder nach dem maßgeblichen Besteuerungszeitpunkt stattgefunden hat, aber die durch zeitlichen Abstand nachlassende Indizwirkung des Kaufpreises für den gemeinen Wert durch ein Gutachten des Gutachterausschusses, wonach der Bodenwert sich nicht geändert hat, und dadurch ausgeglichen wird, dass auch die für § 146 Abs. 2 BewG maßgebliche erzielte Jahresmiete gleich geblieben ist.*)
VolltextIMRRS 2004, 0919
BFH, Urteil vom 05.05.2004 - II R 63/00
Nach § 132 Abs. 2 BewG unterbleibt die gesonderte Feststellung eines Einheitswerts 1935 für Grundstücke im Beitrittsgebiet auch in den Fällen, in denen Mietwohngrundstücke i.S. des § 32 Abs. 1 Nr. 1 RBewDV (entspricht § 75 Abs. 2 BewG) neben steuerbefreiten Wohnungen (§ 43 GrStG) nicht Wohnzwecken dienende Räume aufweisen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0909
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.05.2004 - 15 B 747/04
Bei einer tatsächlich hergestellten und zum Erreichen des Grundstücks notwendigen Zufahrt von der ausgebauten Straße zu einem bebauten Hinterliegergrundstück besteht regelmäßig eine die Straßenbaubeitragspflicht auslösende gesicherte Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlage, wenn nicht im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die dieser Annahme entgegenstehen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0904
BayObLG, Beschluss vom 05.05.2004 - 2Z BR 269/03
1. Auch ein größerer Zeitraum (hier: über 22 Monate) zwischen mündlicher Verhandlung und Beschlussfassung im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren begründet für sich allein keinen Mangel der angefochtenen Entscheidung.*)
2. Sind die wohnungseigentumsrechtlichen Vorschriften über bauliche Veränderungen wirksam abbedungen, beurteilt sich ein Anspruch auf Beseitigung einer solchen nach den allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.*)
3. Das Rechtsbeschwerdegericht selbst ist grundsätzlich an die rechtliche Beurteilung, die es in seinem zurückverweisenden Beschluss zugrunde gelegt hat, gebunden, falls die Sache nach erneuter Rechtsbeschwerde gegen die neue Beschwerdeentscheidung noch einmal dorthin gelangt.*)
VolltextIMRRS 2004, 0895
OLG Frankfurt, Urteil vom 07.04.2004 - 13 U 242/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 0894
OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.04.2004 - 7 U 671/03
Mit der Herausgabe einer Grundschuldbestellungsurkunde ist nicht zugleich ein Verzicht auf die der Grundschuldbestellung zugrundeliegende Forderung verbunden.*)
VolltextIMRRS 2004, 0890
BGH, Urteil vom 02.07.2004 - V ZR 213/03
a) Ist die Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks im Wege des Vergleichswertverfahrens möglich, kann die Sittenwidrigkeit des Kaufs nicht daraus hergeleitet werden, daß ein anders ermittelter Wert in einem (auffälligen oder besonders groben) Mißverhältnis zum Kaufpreis stünde.*)
b) Bei der Ermittlung des Verkehrswerts einer zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnung ist das Gericht nicht auf eine bestimmte Methode (hier: Ertragswertmethode) festgelegt.*)
VolltextIMRRS 2004, 0885
BGH, Beschluss vom 25.06.2004 - IXa ZB 30/03
Die nach § 24 Abs. 1 Satz 1 ZwVerwVO in der Auslegung von BGHZ 152, 18 errechneten Grundbeträge sind für die Abrechnungszeiträume 2000 bis 2003 in der Regel um den Faktor 1,5 zu steigern, es sei denn, dies hätte wegen geringer Degression im Einzelfall ein Mißverhältnis zwischen der Tätigkeit des Verwalters und der so gesteigerten Vergütung zur Folge.*)
Die Hundertsätze für die einzelnen vermieteten oder verpachteten Teile eines Grundstücks sind auch innerhalb eines Abrechnungszeitraums nicht für jedes Miet- oder Pachtverhältnis, sondern nur für jedes Miet- oder Pachtobjekt besonders zu berechnen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0883
OLG Celle, Urteil vom 08.07.2004 - 14 U 3/04
1. Die Gefährdungshaftung nach § 2 Abs. 1 HPflG greift bei Rückstauschäden nicht ein.*)
2. Eine Haftung aus Amtspflichtverletzung besteht nicht, wenn eine ordnungsgemäße Rückstausicherung nicht vorhanden ist.*)
VolltextIMRRS 2004, 0882
OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2004 - 4 W 117/04
Bei der Grundbucheintragung einer Grundschuld ist die Angabe eines Höchstzinssatzes auch bei der Bezugnahme auf den jeweiligen Basiszinssatz erforderlich, um dem Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0880
BFH, Urteil vom 11.12.2003 - IV R 40/02
Wird ein zusammenhängendes Grundstück an die Kanalisation angeschlossen und werden dadurch bisher als Weideland genutzte Flächen bebaubar, handelt es sich bei den darauf entfallenden Abwasserbaubeiträgen auch dann um nachträgliche Anschaffungskosten für den Grund und Boden, wenn ein im Übrigen aufstehendes Wohngebäude bereits über eine Sickergrube verfügte.*)
VolltextIMRRS 2004, 0878
BayObLG, Beschluss vom 15.04.2004 - 2 Z BR 79/04
Bei einer Sicherungshypothek kann als Zinsbeginn der Tag der Bestellung und Bewilligung eingetragen werden, wenn die Zinsen ab der Auszahlung des Darlehens geschuldet werden, die auf einen späteren Termin festgelegt ist, eine sofortige Auszahlung des Darlehensbetrags aber nicht ausgeschlossen ist.*)
VolltextIMRRS 2004, 0874
OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.04.2004 - 7 LC 98/02
1. Kampfstoffe, die nicht mehr zu militärischen Zwecken nutzbar sind oder von denen keine kampfmittelspezifischen Gefahren mehr ausgehen, fallen nicht unter den Kampfmittelbegriff. Insbesondere kontaminierte Grundstücke, auf denen ehemals Munition hergestellt wurde, unterliegen, soweit die Kampfmittel bereits entfernt wurden, als Altlasten, damit dem BBodSchG.
2. Die BRD kann für ein kontaminiertes Grundstück, auf dem im Zweiten Weltkrieg Flugabwehrgranaten hergestellt wurden, zur Errichtung von Grundwassermessstellen und zu halbjährlichen Wasseruntersuchungen verpflichtet sowie zur Erstattung der Kosten bereits durchgeführter Erkundungsmaßnahmen herangezogen werden, da sie wegen ihrer Teilidentität mit dem Deutschen Reich für die Folgen der von diesem verursachten und ihm zuzurechnenden Altlasten verantwortlich ist.
3. Solche Maßnahmen fall nicht unter das Allgemeine Kriegsfolgengesetz vom 05.11.1957 (AKG) und sind damit auch nicht erloschen. Denn dieses Gesetz regelt lediglich das Schicksal von Ansprüchen gegen das Deutsche Reich. Bei den verfügten bodenschutzrechtlichen Maßnahmen handelt es sich aber nicht um Ansprüche des Landkreises gegen die Bundesrepublik in diesem Sinne, sondern um die Aktualisierung der dem Störer unmittelbar zuzurechnenden materiellen Polizeipflicht, die nicht gegenüber einem bestimmten Gläubiger, sondern kraft Gesetzes der Allgemeinheit gegenüber besteht.
VolltextIMRRS 2004, 0872
VGH Hessen, Urteil vom 16.06.2004 - 5 UE 1701/02
1. Knüpft eine satzungsmäßige Verteilungsregelung im Anschlussbeitragsrecht - ganz oder teilweise - an die zulässige Geschossfläche des beitragspflichtigen Grundstücks an, so sind im Rahmen der Bestimmung der beitragspflichtigen Geschossfläche öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen - hier aus Denkmalschutz -, die die Ausschöpfung des satzungsrechtlich vorgesehenen Maßes der zulässigen baulichen Nutzung hindern, zu berücksichtigen. Satzungsrechtlich für den unbeplanten Innenbereich vorgesehene Höchstgeschossflächenzahlen stellen insofern eine im Einzelfall widerlegbare Vermutung über die bauliche Ausnutzbarkeit des Grundstücks dar.*)
2. Einzelfall der Anwendung des § 113 Abs. 2 Satz 2 VwGO im Anschlussbeitragsrecht.*)
VolltextIMRRS 2004, 0871
OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.04.2004 - 7 LC 97/02
1. Kampfstoffe, die nicht mehr zu militärischen Zwecken nutzbar sind oder von denen keine kampfmittelspezifischen Gefahren mehr ausgehen, fallen nicht unter den Kampfmittelbegriff. Insbesondere kontaminierte Grundstücke, auf denen ehemals Munition hergestellt wurde, unterliegen, soweit die Kampfmittel bereits entfernt wurden, als Altlasten, damit dem BBodSchG.
2. Die BRD kann für ein kontaminiertes Grundstück, auf dem im Zweiten Weltkrieg Flugabwehrgranaten hergestellt wurden, zur Errichtung von Grundwassermessstellen und zu halbjährlichen Wasseruntersuchungen verpflichtet sowie zur Erstattung der Kosten bereits durchgeführter Erkundungsmaßnahmen herangezogen werden, da sie wegen ihrer Teilidentität mit dem Deutschen Reich für die Folgen der von diesem verursachten und ihm zuzurechnenden Altlasten verantwortlich ist.
3. Solche Maßnahmen fall nicht unter das Allgemeine Kriegsfolgengesetz vom 05.11.1957 (AKG) und sind damit auch nicht erloschen. Denn dieses Gesetz regelt lediglich das Schicksal von Ansprüchen gegen das Deutsche Reich. Bei den verfügten bodenschutzrechtlichen Maßnahmen handelt es sich aber nicht um Ansprüche des Landkreises gegen die Bundesrepublik in diesem Sinne, sondern um die Aktualisierung der dem Störer unmittelbar zuzurechnenden materiellen Polizeipflicht, die nicht gegenüber einem bestimmten Gläubiger, sondern kraft Gesetzes der Allgemeinheit gegenüber besteht.
VolltextIMRRS 2004, 0861
OLG Naumburg, Beschluss vom 28.01.2004 - 2 Ww 78/03
§ 14 GrdstVG eröffnet nicht die Möglichkeit der gerichtlichen Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes, dessen Erträge ohne einen anderweitigen Haupterwerb zum Unterhalt einer bäuerlichen Familie nicht ausreichen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0817
BFH, Urteil vom 19.05.2004 - III R 29/03
1. Auch wenn der Miteigentümer eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses mit Einverständnis der übrigen Miteigentümer eine Wohnung allein bewohnt, steht ihm der Fördergrundbetrag nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil zu.*)
2. Die Anweisung in Rz. 66 des BMF-Schreibens vom 10. Februar 1998 (BStBl I 1998, 190), nach welcher der Miteigentümer eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses, der eine Wohnung allein zu eigenen Wohnzwecken nutzt, den Fördergrundbetrag in Anspruch nehmen kann, soweit der Wert der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung einschließlich des dazugehörenden Grund und Bodens den Wert des Miteigentumsanteils nicht übersteigt, widerspricht § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG.*)
3. Die Gewährung der Eigenheimzulage im Wege einer Billigkeitsregelung in gesetzlich nicht vorgesehenen Fällen ist der Verwaltung durch § 15 Abs. 1 Satz 2 EigZulG verwehrt.*)
VolltextIMRRS 2004, 0807
BayObLG, Beschluss vom 15.04.2004 - 2 Z BR 221/03
Eine Grunddienstbarkeit, nach der der jeweilige Eigentümer des dienenden Grundstücks entschädigungslos alle Einwirkungen aus dem Betrieb der auf dem herrschenden Grundstück errichteten und betriebenen baulichen und sonstigen, insbesondere immissionsrechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen duldet, auch wenn sich diese Einwirkungen künftig ihrem Umfang nach oder durch eine Änderung des Betriebs und der hierbei angewandten Verfahren ändern, kann zulässiger Inhalt einer Eintragung im Grundbuch sein. Ein umfassender Verzicht auf die Ausübung von Rechten wahrt den Bestimmtheitsgrundsatz.*)
VolltextIMRRS 2004, 0806
BayObLG, Beschluss vom 12.05.2004 - 2 Z BR 19/03
1. Bei der Prüfung der Wirksamkeit der Einigung nach § 20 GBO kann das Grundbuchamt über einen etwaigen Vollmachtsmissbrauch oder eine Umgehung des § 181 BGB grundsätzlich keinen Zeugenbeweis erheben. Es kann in der Regel auch nicht die in öffentlichen Protokollen enthaltenen Erklärungen von Zeugen inhaltlich verwerten.*)
2. Gegen die Eintragung eines Widerspruchs aufgrund einer einstweiligen Verfügung kann Beschwerde mit dem Ziel der Löschung des Widerspruchs eingelegt werden. Für den Nachweis der Unwirksamkeit der einstweiligen Verfügung infolge von Antragsrücknahme ist die Vorlage einer Ausfertigung oder einer beglaubigten Abschrift des Beschlusses erforderlich, durch den die Wirkungslosigkeit der einstweiligen Verfügung festgestellt wird.*)
VolltextIMRRS 2004, 0804
OLG Nürnberg, Urteil vom 16.01.1990 - 1 U 3248/89
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 0803
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.09.1973 - 4 U 10/73
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 0798
BFH, Beschluss vom 28.04.2004 - VIII B 79/03
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die von der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 14. November 2000 IV A 6 -S 2174- 5/00, BStBl I 2000, 1514) vertretene Ansicht, dass eine Teilwertabschreibung auf teilfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden nur hinsichtlich des dem jeweiligen Stand der Fertigstellung entsprechenden, auf die Bauten entfallenden Anteils der vereinbarten Vergütung zulässig sei, der Rechtslage entspricht.*)
VolltextIMRRS 2004, 0783
BGH, Urteil vom 17.06.2004 - III ZR 281/03
a) Eine Kleingartenanlage setzt nicht voraus, daß wenigstens die Hälfte ihrer Fläche zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf (insbesondere Obst und Gemüse) genutzt wird.*)
b) Es genügt, wenn diese Nutzung den Charakter der Anlage maßgeblich mitprägt.*)
c) Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn wenigstens ein Drittel der Fläche zum Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf genutzt wird. Besonderheiten, wie eine atypische Größe der Parzellen, topographische Eigentümlichkeiten oder eine Bodenqualität, die den Anbau von Nutzpflanzen teilweise nicht zuläßt, können eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0782
BGH, Urteil vom 07.05.2004 - V ZR 77/03
Zum Grund eines Schadensersatzanspruchs gehört die Feststellung, daß aus dem geltend gemachten Haftungsgrund ein Schaden entstanden sein kann. Ist dies bei einem Anspruch aus abgetretenem Recht davon abhängig, ob sich der Schaden nach der Person des Zedenten oder - in Anwendung der Grundsätze der Drittschadensliquidation - nach der des Zessionars berechnet, nimmt die in einem Grundurteil hierzu ergangene Festlegung an dessen innerprozessualer Bindungswirkung teil.*)
Wurde ein Grundstück durch verschiedene Ereignisse kontaminiert, so ist die erforderliche Bodensanierung auch dann als durch jedes der Ereignisse verursacht anzusehen, wenn sich alle vorhandenen Schadstoffbelastungen ohne zusätzlichen Aufwand mit derselben Sanierungsmethode beseitigen lassen.*)
Hat der Verkäufer in diesem Fall die aus einem der Ereignisse herrührende Schadstoffbelastung arglistig verschwiegen, während die weitere Kontamination einem Gewährleistungsausschluß unterfällt, muß sich der Käufer den mit der Ersatzleistung aus § 463 Satz 2 BGB a.F. verbundenen Vorteil, auch von den Folgen des dem Gewährleistungsausschluß unterfallenden Mangels entlastet zu werden, nicht durch einen Abzug "neu für alt" anrechnen lassen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0773
BFH, Urteil vom 05.05.2004 - XI R 7/02
Zum notwendigen Betriebsvermögen eines durch Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze entstandenen gewerblichen Grundstückshandels gehören nicht nur die Objekte, deren Veräußerung zur Annahme des gewerblichen Grundstückshandels geführt hat, sondern auch nicht in zeitlichem Zusammenhang mit ihnen veräußerte Objekte, die jedoch von vornherein eindeutig zur Veräußerung bestimmt waren.*)
VolltextIMRRS 2004, 0772
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.05.2004 - 8 A 12009/03
Die Genehmigung zum Abbruch eines Denkmals ist in verfassungskonformer Ermessensausübung dann zu erteilen, wenn dem Eigentümer die Erhaltung des Denkmals nicht zumutbar ist.*)
Die Zumutbarkeit ist anhand eines Vergleiches der voraussichtlichen Investitions- und Bewirtschaftungskosten sowie der möglichen Nutzungserträge zu beurteilen, wobei die Beweislast für die Unzumutbarkeit beim Eigentümer liegt.*)
Bei der Ermittlung der Investitionskosten sind Kosten abzuziehen, die durch pflichtwidrig unterlassene Unterhaltung entstehen, ebenso in Aussicht gestellte Zuschüsse, für die der Eigentümer in zurechenbarer Weise unterlassen hat, den erforderlichen Antrag zu stellen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0771
BGH, Urteil vom 05.05.2004 - IV ZR 183/03
Für die Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers nach den §§ 23 Abs. 1, 25 Abs. 1 VVG ist die Gefahrenlage bei Abschluß des Versicherungsvertrages mit derjenigen zu vergleichen, die nach einer Veränderung der für die versicherte Gefahr maßgeblichen Umstände eingetreten ist. Dabei ist die jeweilige Gefahrenlage aufgrund einer Gesamtabwägung aller gefahrrelevanten Umstände des Einzelfalles zu bestimmen. Wie die Versicherer bestimmte Umstände bewerten und wie sich diese Umstände auf die Prämiengestaltung auswirken, hat in diesem Zusammenhang zwar erhebliche Indizwirkung, ersetzt die vom Tatrichter geforderte eigene Gesamtabwägung aber nicht.*)
VolltextIMRRS 2004, 0763
BGH, Urteil vom 14.05.2004 - V ZR 120/03
a) Beauftragt der Verkäufer einen Makler mit den Vertragsverhandlungen, ist es ihm als eigenes Verschulden gegenüber dem Käufer anzurechnen, wenn er den Makler nicht über die Umstände informiert, die dem Käufer zu offenbaren sind.*)
b) Dem Verkäufer ist das Wissen seines Vertreters, der in seinem Namen den Makler mit den Kaufverhandlungen beauftragt, im Verhältnis zu dem Käufer nicht zuzurechnen; anderes gilt, wenn der Vertreter die Angelegenheiten des Verkäufers, sei es allgemein, sei es für den Verkaufsfall, in eigener Verantwortlichkeit zu erledigen und die dabei erlangten Informationen zur Kenntnis zu nehmen und weiterzugeben hat.*)
c) Dem Käufer, der die Einbuße aus einem Weiterverkauf als Schadensersatz statt der Leistung wegen Verschweigens eines Fehlers geltend macht, kann nicht entgegengehalten werden, der Fehler sei für den Weiterverkauf nicht ursächlich gewesen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0756
BGH, Urteil vom 09.02.2004 - II ZR 131/03
Stellt ein Lieferant von Flüssiggas Kunden im Rahmen eines Gaslieferungsvertrages, der die Kunden verpflichtet, ihren Bedarf an Flüssiggas allein bei ihm zu decken, gegen Nutzungsentschädigung Gasbehälter zur Verfügung, die nach den vertraglichen Vereinbarungen Eigentum des Lieferanten sind und bleiben, so erfüllt eine auf Veranlassung eines Kunden durch einen anderen Gaslieferanten ohne Einwilligung des Eigentümers vorgenommene Befüllung des Gasbehälters den Tatbestand einer Eigentumsbeeinträchtigung i.S. von § 1004 Abs. 1 BGB.
Der Eigentümer ist nicht gemäß § 1004 Abs. 2 BGB zur Duldung einer solchen "Fremdbefüllung" verpflichtet, weil sie nach seinem Vertrag mit dem Kunden keine bestimmungsgemäße Nutzung des Gasbehälters ist.
VolltextIMRRS 2004, 0755
BGH, Urteil vom 26.05.2004 - VIII ZR 311/03
Die in § 6 AVBEltV geregelte Beschränkung der Haftung eines Energieversorgungsunternehmens für Sach- und Vermögensschäden, die ein Kunde durch Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsbelieferung erleidet, erfaßt auch den Fall, daß nach einer Unterbrechung der Stromversorgung der 220-Volt-Anschluß des Kunden durch einen Mitarbeiter des Versorgungsunternehmens bei der Wiederaufnahme der Stromlieferung versehentlich mit dem 400-Volt-Netz des Versorgungsunternehmens verbunden wird und dadurch Überspannungsschäden an elektrischen Geräten des Kunden entstehen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0753
BGH, Urteil vom 14.05.2004 - V ZR 164/03
Bei Rücknahme einer gegen den Restitutionsbescheid erhobenen Klage ist für den Beginn der in § 7 Abs. 8 Satz 2 VermG geregelten Ausschlußfrist ungeachtet einer etwa rückwirkend eingetretenen Bestandskraft des Bescheides der Zeitpunkt maßgebend, zu dem die Klage wirksam zurückgenommen wurde.*)
VolltextIMRRS 2004, 0750
BGH, Urteil vom 28.04.2004 - IV ZR 85/03
Die Verjährung der auf Leistungen nach dem Vermögensgesetz bezogenen Ausgleichsansprüche entsprechend § 2313 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Satz 3 BGB beginnt mit Inkrafttreten des Vermögensgesetzes (Bestätigung von BGHZ 123, 76).*)
Unerheblich ist, wann Ansprüche nach dem Vermögensgesetz durch Verwaltungsbescheide festgestellt werden.*)
VolltextIMRRS 2004, 0747
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.06.2004 - 8 A 10464/04
Lebende Hecken sind keine Einfriedungen i.S. von § 8 Abs. 8 Satz 3 LBauO-RP. Ihre Höhenbegrenzung ergibt sich allein aus dem Landesnachbarrechtsgesetz.*)
VolltextIMRRS 2004, 0745
BFH, Urteil vom 05.05.2004 - II R 45/01
Weist der Erwerber eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks nach, dass dessen gemäß § 148 Abs. 1 Satz 1 BewG ermittelter Wert mehr als das Dreifache seines gemeinen Werts im unbebauten Zustand ausmacht, und hat er beim Heimfall des Erbbaurechts eine angemessene Entschädigung für die Gebäude zu zahlen, ist der Grundstückswert im Wege verfassungskonformer Auslegung entsprechend Satz 2 der Vorschrift i.V.m. § 146 Abs. 7 oder §§ 147, 145 Abs. 3 Satz 3 BewG auf den nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert festzustellen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0743
BGH, Beschluss vom 27.02.2004 - IXa ZB 269/03
Macht der Besitzer eines Grundstücks, gegen den aus dem Zuschlagsbeschluß die Zwangsvollstreckung auf Räumung und Herausgabe betrieben wird, ein durch den Zuschlag nicht erloschenes Recht (§ 93 Abs. 1 Satz 2 ZVG) geltend, hat er dem Vollstreckungsgericht zumindest Anhaltspunkte darzutun, die ein Besitzrecht zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nahe legen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0741
OLG Zweibrücken, Urteil vom 24.07.2003 - 6 U 8/02
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes Entschädigungsansprüche unter enteignungsrechtlichen Gesichtspunkten auslöst.*)
VolltextIMRRS 2004, 0733
BGH, Urteil vom 14.05.2004 - V ZR 292/03
a) § 57 TKG gilt auch für die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung von Telekommunikationslinien auf Bahngrundstücken.*)
b) Ob ein Grundstück durch die Benutzung für Telekommunikationszwecke nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 TKG), ist in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB zu beantworten.*)
c) Muß der Eigentümer die Benutzung seines Grundstücks nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 TKG dulden, kommen Ausgleichsansprüche nach § 57 Abs. 2 Satz 1 und 2 TKG in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2004, 0731
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.05.2004 - 21 E 62/04
Zur Frage der Rechtsnatur eines zwischen einem Wohnungsbauunternehmen und einer Gemeinde geschlossenen Vertrags über den Kauf eines im gemeindlichen Eigentum stehenden, für die Umsetzung eines Bauvorhabens erforderlichen Grundstücks, wenn die Vertragsparteien später einen Durchführungsvertrag i.S.v. § 12 Abs. 1 BauGB vereinbart haben (hier: Verneinung des Verwaltungsrechtsweges für die Klage auf Erstattung eines Kaufpreisanteils).*)
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