Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5218 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2005
IMRRS 2005, 1449
OLG Brandenburg, Urteil vom 27.07.2005 - 4 U 7/05
1. Stimmen die Grenzziehung eines Grundstücks, dessen Umfang, Lage und Grenze in der notariellen Urkunde durch eine Skizze angegeben ist, und die beurkundeten Flächenmaße nicht überein, so ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Vertragsparteien in erster Linie das Grundstück in den mittels der Skizze angegebenen Grenzen haben erwerben bzw. veräußern wollen (Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH in NJW-RR 1999, 1030, WM 1980, 1013).
2. Dies gilt insbesondere bei Kaufverträgen über noch zu vermessende Grundstücke.

IMRRS 2005, 1448

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.06.2005 - 10 A 3664/03
1. Öffentlich-rechtliche Abwehrrechte eines Nachbarn können nicht allein durch Zeitablauf verwirkt werden (wie BVerwG, Beschluss vom 16.4.2002 - 4 B 8.02 -, BRS 65 Nr. 195). Die Verwirkung setzt vielmehr eine das Vertrauen des Bauherrn darauf, der Nachbar werde sein Abwehrrecht nicht mehr geltend machen, begründende Untätigkeit sowie ein sich hierauf einstellendes Verhalten des Bauherrn voraus.*)
2. Ist der Verlauf der richtigen Grenze in der Örtlichkeit unklar, fällt es in den Risikobereich des Eigentümers, wenn er seinem Bauvorhaben ohne vorherige amtliche Vermessung einen für ihn günstigen Verlauf der Grenze zu Grunde legt und infolgedessen die erforderlichen Grenzabstände nicht einhält. Der Nachbar handelt nicht treuwidrig, wenn er in einer solchen Situation seine Rechte erst nach längerem Zeitablauf geltend macht.*)

IMRRS 2005, 1445

OLG Celle, Beschluss vom 12.09.2005 - 4 U 127/05
Selbständige Realverbandsanteile im Sinne von § 9 Abs. 1 NdsRVG sind nach der Teilung eines mit mehreren bewohnten Gebäuden bebauten Grundstücks demjenigen Grundstücksteil zuzuordnen, auf dem sich das von dem bisherigen Eigentümer vor der Teilung bewohnte Gebäude befindet.*)

IMRRS 2005, 1439

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.03.2005 - 2 K 122/02
1. Die Belegenheit eines Grundstücks im Geltungsbereich eines Änderungsbebauungsplans allein begründet keine Antragsbefugnis für die Normenkontrolle, wenn die Änderung dieses Grundstück nicht betrifft. Erst wenn die tatsächlichen Auswirkungen der Änderungsplanung einen Grad erreicht haben, der ihre planerische Bewältigung im Rahmen einer Abwägung erfordert, ist eine Rechtsverletzung möglich.*)
2. Der Bebauungsplan muss „ausgefertigt“ sein, bevor er „bekanntgemacht“ wird. Das gilt auch für „Vorhaben bezogene Bebauungspläne“.*)
3. Dass ein Investor den Anstoß für die Planänderung gegeben hat, schließt deren städtebauliche „Erforderlichkeit“ nicht aus.*)
4. Die Regelungen der Baunutzungsverordnung über Baulinien und Baugrenzen hindern die Gemeinde nicht, im Ursprungsplan vorgenommene Festsetzungen zu ändern.*)

IMRRS 2005, 1438

OLG Frankfurt, Urteil vom 23.06.2005 - 16 U 6/05
1. Gehen von einer Mobilfunksendeanlage aufgrund der Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV nur unwesentliche Beeinträchtigungen aus, so besteht kein Anspruch auf Unterlassen des Betriebs dieser Anlage.
2. Eine Pflichtverletzung des Verordnungsgebers hinsichtlich dieser Grenzwerte kann gerichtlich erst dann festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Gesundheitsschutz aufgrund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist.

IMRRS 2005, 1436

BFH, Urteil vom 18.08.2005 - II R 62/03
1. Hat der Gutachterausschuss Bodenrichtwerte für erschließungsbeitragspflichtiges Bauland festgelegt, ist dieser Richtwert für solche Grundstücke maßgebend und unverändert zu übernehmen, für die (noch) eine Erschließungsbeitragspflicht besteht. Auf den tatsächlichen Erschließungszustand des Grundstücks kommt es entgegen R 161 Abs. 6 Sätze 4 und 5 ErbStR 2003 nicht an.*)
2. Aus einer Richtwertkarte, die für Grundstücke in einer Richtwertzone eine Preisspanne nennt, kann bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts für unbebaute Grundstücke in diesem Gebiet nach § 145 Abs. 3 BewG nur der unterste Wert der angegebenen Wertspanne übernommen werden.*)

IMRRS 2005, 1435

BVerwG, Urteil vom 20.04.2005 - 4 C 18.03
1. Betriebsregelungen zum Schutz gegen nächtlichen Fluglärm unterliegen den rechtlichen Anforderungen des fachplanerischen Abwägungsgebots.*)
2. Nachtflugregelungen für einen Verkehrsflughafen dürfen auf eine Bedarfslage ausgerichtet sein, die zwar noch nicht eingetreten ist, aber bei vorausschauender Betrachtung in absehbarer Zeit mit hinreichender Sicherheit erwartet werden kann.*)
3. Eine Nachtflugregelung, die im Vorgriff auf einen noch nicht absehbaren Bedarf erlassen wird, kann als reine "Vorratsplanung" abwägungsfehlerhaft sein. Im Fall einer vorzeitigen Planungsentscheidung erlangen die Lärmschutzbelange der Flughafenanwohner aus Rechtsschutzgründen ein besonders Gewicht.*)
4. Eine Nachtflugregelung ist nicht schon deshalb abwägungsfehlerhaft, weil sie die nächtlichen Flugbewegungen nicht durch eine zahlenförmige Höchstgrenze (Bewegungskontingent), sondern durch ein maximales nächtliches Lärmvolumen beschränkt.*)
IMRRS 2005, 1434

OVG Sachsen, Urteil vom 07.06.2005 - 4 B 128/04
1. Auf § 109 Abs. 1 SächsWG kann eine Duldungsanordnung für bereits errichtete und genutzte Anlagen (Altanlagen) grundsätzlich nicht gestützt werden.*)
2. § 109 Abs. 2 SächsWG begründet keinen selbstständigen Duldungstitel, sondern setzt das Bestehen eines nach früherem Recht begründeten Duldungstitels voraus (wie OLG Dresden, Urt. v. 27.6.2002, VIZ 2003, 140).*)
3. Eine Duldungsanordnung für Abwasserleitungen von anschluss- und benutzungspflichtigen Dritten kann beim Fehlen einer hinreichenden Satzungsregelung nicht ohne weiteres auf die gemeindliche Anstaltsgewalt oder auf eine Annexkompetenz zum Anschluss- und Benutzungszwang gestützt werden.*)

IMRRS 2005, 1432

LG Bochum, Urteil vom 24.02.2005 - 8 O 445/04
Eine Baulast stellt grundsätzlich einen Sachmangel dar, der Gewährleistungsansprüche des Käufers auslöst. Er ist deshalb auch über das Bestehen einer Baulast zu informieren. Diese Informationspflicht besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn die Baulast für den Käufer in keiner Weise nachteilig ist.

IMRRS 2005, 1431

KG, Urteil vom 05.09.2005 - 8 U 177/04
1. Zu den Eigentumsverhältnissen an Teilen der ehemaligen Berliner "Mauer".*)
2. Berliner Mauersegmente sind aufgrund ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung als wesentliche Bestandteile des Mauergrundstücks anzusehen und bedürfen daher bei der Umwandlung in Scheinbestandteile einer Einigung über den Eigentumsübergang und über die nachträgliche Zweckänderung.

IMRRS 2005, 1430

BGH, Urteil vom 15.06.2005 - VIII ZR 271/04
Zur Nichtigkeit eines ein Vorkaufsrecht vereitelnden Vertrages und zu Grund und Höhe einer daraus resultierenden Schadensersatzverpflichtung.*)

IMRRS 2005, 1427

OLG München, Beschluss vom 13.09.2005 - 32 Wx 71/05
1. Zu Veränderungen an einer nicht tragenden Trennwand, die im gemeinsamen Sondereigentum zweier Wohnungseigentümer steht, ist § 922 BGB im Rahmen des § 14 WEG entsprechend heranzuziehen, wenn die Gemeinschaftsordnung hierzu keine Regelung enthält.*)
2. Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet ein Gericht nicht, bei einer umstrittenen Rechtslage auf alle vertretbaren Rechtsansichten hinzuweisen.*)

IMRRS 2005, 1426

OLG Celle, Beschluss vom 13.09.2005 - 4 W 167/05
Die aus § 13 b UStG resultierende Rechtsstellung des Käufers bei grunderwerbsteuerlich relevanten Umsätzen als Steuerschuldner der Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis rechtfertigt allein nicht die Annahme, dass die nach dem Vertrag von dem Grundstückskäufer zu entrichtende Mehrwertsteuer nicht als Bestandteil des Kaufpreises im Sinne von § 20 KostO anzusehen ist.*)

IMRRS 2005, 1425

OLG Celle, Urteil vom 31.08.2005 - 3 U 71/05
Übersendet ein Mandant seinem Prozessbevollmächtigten nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils und nach Erteilung eines Zwangsvollstreckungsauftrags einen Grundbuchauszug, aus dem sich ein hälftiger Eigentumsanteil der Schuldnerin an einem Grundstück ergibt, ist der Anwalt dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass der Mandant von einer Zwangsvollstreckung in die Immobilie Abstand genommen hat.*)

IMRRS 2005, 1410

OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.07.2005 - 4 U 122/04
Zu Inhalt und Umfang nachvertraglicher Leistungstreuepflichten.*)

IMRRS 2005, 1408

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.07.2005 - 4 W 209/05
Zum Gebührenstreitwert einer Klage auf Eintragungsbewilligung eines unentgeltlichen lebenslänglichen Wohnungs- und Mitbenutzungsrechts.*)

IMRRS 2005, 1399

OLG Schleswig, Beschluss vom 22.06.2005 - 2 W 99/05
1. Bei Klagen auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher Pflichten ist "streitige Verpflichtung" im Sinne des § 29 Abs. 1 ZPO diejenige Vertragspflicht, für deren Schlechterfüllung Ersatz begehrt wird. Findet die Beratung des Käufers einer Eigentumswohnung im Rahmen eines Anlagemodells durch "Repräsentanten" des Verkäufers in der Wohnung des Käufers statt, so ist Erfüllungsort nach § 269 Abs. 1 BGB für die Beratungspflicht jedenfalls bei Vorliegen eines Beratungsvertrages der Wohnsitz des Käufers (vgl. Senatsbeschluss vom 3.06.2005 - 2 W 86/05).*)
2. Richtet sich die Klage auf Schadensersatz wegen Verletzung der Beratungspflicht nicht nur gegen den Verkäufer, sondern auch gegen die am Modell beteiligte finanzierende Bank, so besteht ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei dem Gericht, zu dessen Bezirk der Wohnsitz des Käufers gehört.*)

IMRRS 2005, 1384

BFH, Urteil vom 11.05.2005 - II R 21/02
1. Ein niedrigerer Wert als der vom Gutachterausschuss angegebene Bodenrichtwert kann der Feststellung eines Grundstückswerts jedenfalls dann nicht zu Grunde gelegt werden, wenn lediglich geltend gemacht wird, die Höhe des Bodenrichtwerts an sich sei unzutreffend.*)
2. Ein Abschlag auf den Bodenrichtwert wegen der Größe des zu bewertenden Grundstücks ist nur vorzunehmen, wenn der Gutachterausschuss Umrechnungskoeffizienten für die Grundstückgrößen vorgegeben hat (vgl. R 161 Abs. 3 ErbStR).*)

IMRRS 2005, 1372

BFH, Urteil vom 24.02.2005 - V R 45/02
1. Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1 a UStG setzt voraus, dass der Erwerber die wirtschaftliche Tätigkeit des Veräußerers fortführen kann.*)
2. Zu den dinglichen Nutzungsrechten, deren Bestellung nach § 4 Nr. 12 Buchst. c UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, gehört die Grunddienstbarkeit i.S. der §§ 1018 ff. BGB, wenn der Nutzungsberechtigte - vergleichbar einem Eigentümer - Unbefugte von der Nutzung ausschließen kann.*)

IMRRS 2005, 1371

BFH, Urteil vom 02.02.2005 - II R 31/03
1. Sagt der Schenker dem Bedachten den für den Erwerb eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag erst nach Abschluss des Kaufvertrags zu, scheidet eine mittelbare Grundstücksschenkung aus.*)
2. Erhält der Grundstückskäufer Mittel für den Erwerb eines bestimmten Grundstücks zunächst als Darlehen und verzichtet der Darlehensgeber später auf die Rückzahlung, ist eine mittelbare Grundstücksschenkung nur gegeben, wenn der Darlehensgeber die Umwandlung des Darlehens in eine Schenkung vor dem Grundstückserwerb zusagt und vor Bezahlung des Kaufpreises tatsächlich vornimmt.*)

IMRRS 2005, 1369

OLG Schleswig, Urteil vom 26.08.2005 - 14 U 9/05
Erwirbt der Eigentümer des Grundstückes, auf dem eine Windkraftanlage errichtet wird weder Eigentum noch Nutzungsrechte an der Anlage, sondern verbleibt beides beim ursprünglichen Eigentümer, so ist die Anlage als nur für einen vorrübergehenden Zweck mit dem Grundstück verbunden anzusehen und somit gem. § 95 Abs. 1 S. 1 BGB a.F. Scheinbestandteil des Grundstückes.

IMRRS 2005, 1368

BFH, Urteil vom 01.03.2005 - IX R 58/03
Darlehenszinsen sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige die - gesondert ausgewiesenen - Anschaffungskosten eines der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteils tatsächlich mit den Darlehensmitteln begleicht. Nimmt er ein höheres Darlehen auf, sind die Zinsen als Werbungskosten abziehbar, soweit der Steuerpflichtige die Anschaffungskosten des betreffenden Gebäudeteils aus den Darlehensmitteln zahlt.*)

IMRRS 2005, 1367

BGH, Beschluss vom 24.02.2005 - III ZR 341/04
Im Falle des Widerrufs eines alten Rechts (hier: Staurecht zum Betrieb einer Mühle) durch die Wasserbehörde gegen Entschädigung hat die zu leistende Entschädigung den (Verkehrs-)Wert der Nutzung dieses Rechts auszugleichen, nicht jedoch einen "Ertragswert" im Hinblick auf Einkünfte, die der Inhaber des Rechts als Gegenleistung dafür erzielte, daß er das Recht nicht ausübte.*)

IMRRS 2005, 1366

VG Neustadt, Urteil vom 06.07.2005 - 1 K 350/05
Muss für ein Grundstück im Hinblick auf die konkrete Lage des Hauses mit einer Durchfeuchtung gerechnet werden, die indes durch den Betrieb einer städtischen Brunnengalerie verhindert werden könnte, so kann der Grundstückseigentümer zur Beitragszahlung für die Grundwasserabsenkung durch die städtische Brunnengalerie herangezogen werden.

IMRRS 2005, 1361

BFH, Urteil vom 07.07.2005 - IX R 74/03
Ehegatten, welche die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG erfüllen und die zwei in räumlichem Zusammenhang belegene Objekte innerhalb des Förderzeitraums für das erste Objekt nacheinander hergestellt oder angeschafft haben, können nicht auf die weitere Förderung des ersten Objekts zugunsten der Förderung des zweiten Objekts mit der Folge eines Objektverbrauchs verzichten.*)

IMRRS 2005, 1358

FG Düsseldorf, Urteil vom 11.11.2004 - 14 K 4058/02 EZ
Hat das Finanzamt die Eigenheimzulage gewährt, obwohl der hierdurch Begünstigte eigentlich ein viel zu hohes Einkommen hat, so darf er die bereits gezahlten Zuschüsse behalten. Das Finanzamt ist zur rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung nicht berechtigt; zumindest dann nicht, wenn das Amt die Eigenheimzulage bereits nach den Angaben zur voraussichtlichen Einkommenshöhe im Bewilligungsantrag des Steuerpflichtigen nicht hätte gewähren dürfen.

IMRRS 2005, 1352

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.02.2005 - 7 A 11002/04
1. Zu den Grundsätzen für die Ermessensausübung der Gemeinde bei einer Änderung der Straßenanschrift und Hausnummer.*)
2. Änderungen der Sachlage im Widerspruchsverfahren sind für den Erfolg einer Anfechtungsklage des Anliegers ohne Bedeutung, weil nach § 6 Abs. 2 AGVwGO die Ermessenausübung der Gemeinde in Selbstverwaltungsangelegenheiten nur auf die Rechtmäßigkeit hin überprüft werden kann.*)

IMRRS 2005, 1332

OLG Jena, Urteil vom 05.07.2005 - 8 U 1045/04
1. Die Zusage über eine Höchstgrenze bei den Erschließungskosten verstößt gegen die Abgabengerechtigkeit und ist unwirksam.
1. Die Gemeinde haftet für fehlerhafte Zusagen ihres Bürgermeisters hinsichtlich der Erschließungskosten.

IMRRS 2005, 1323

OLG Rostock, Urteil vom 17.05.2005 - 3 U 107/04
Abweichend vom Grundsatz, dass der Ersteher einer beweglichen Sache erst durch Ausbau und körperlicher Übergabe Eigentum erwirbt, ist in Ausnahmefällen zur Ablieferung auch die Zuweisung mittelbaren Besitzes durch den Gerichtsvollzieher an den Ersteher ausreichend, wenn durch die Größe und Beschaffenheit der Sache Transportprobleme entstehen oder wenn die Sache Scheinbestandteil des Grundstückes und der Ersteher dessen Eigentümer ist.

IMRRS 2005, 1321

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.04.2005 - 8 U 94/04
1. Ist es der Bank als Sicherungsnehmerin schuldhaft unmöglich geworden, den schuldrechtlichen Anspruch des Sicherungsgebers auf Rückgewähr einer Grundschuld zu erfüllen, macht sie sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig.*)
2. Hat der Geschädigte von vorneherein zwei unterschiedliche Möglichkeiten, zwei verschiedene Schädiger in Anspruch zu nehmen, kann er das Risiko des Prozessverlustes in jedem einzelnen Fall nicht dem jeweiligen potenziellen anderen Schädiger anlasten.*)

IMRRS 2005, 1317

KG, Urteil vom 11.04.2005 - 12 U 207/03
1. Die formelle Beweiskraft einer Privaturkunde bezieht sich auch darauf, dass die schriftliche Willenserklärung mit Willen des Erklärenden in Verkehr gebracht worden ist.
2. Die private, ohne Einschaltung einer selbständig tätigen Mittelsperson erstellte Urkunde birgt die Gefahr einer falschen Beurkundung im Gegensatz zur öffentlichen Urkunde nicht in sich, weswegen die Erweiterung des Gegenbeweises i.S.v. § 416 ZPO, dass die nur als Entwurf gedachte Urkunde abhanden gekommen ist, auf die Privaturkunde nicht erfolgt.

IMRRS 2005, 1314

OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.03.2005 - 20 W 90/05
1. Soll im Grundbuch ein Gesellschafterwechsel bei einer als Eigentümerin eingetragenen BGB-Gesellschaft berichtigend eingetragen werden, kann das Grundbuchamt die Umschreibung von der Vorlage der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung abhängig machen.*)
2. Geht nach Zurückweisung des Berichtigungsantrags wegen fehlender Unbedenklichkeitsbescheinigung diese beim Grundbuchamt ein, wird aber nicht an das Landgericht weitergeleitet und deshalb bei der dort zwischenzeitlich anhängigen Erstbeschwerdeentscheidung nicht berücksichtigt, sind die Vorentscheidungen aufzuheben.*)

IMRRS 2005, 1308

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.06.2005 - 4 U 197/04
Zur Amtshaftung der Gemeinde bei Rückstauschäden.*)

IMRRS 2005, 1298

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.06.2005 - 5 U 118/03
1. Veranlasst ein Bauträger einen Erwerber zur Abgabe eines vorformulierten, notariell beurkundeten Erwerbsangebots, handelt es sich bei diesem um Allgemeine Geschäftsbedingungen.
2. Eine in diesem Kaufangebot enthaltene Bindungsfrist von 6 Monaten ist unwirksam (§ 10 Nr. 1 AGB-Gesetz, § 308 Nr. 1 BGB n.F.). An ihre Stelle tritt eine kurze angemessene Frist gem. § 147 Abs. 2 BGB.

IMRRS 2005, 1293

LG Marburg, Beschluss vom 25.01.2005 - 2 O 438/04
Enthält ein Grundstückskaufvertrag zwischen einer Person des Privatrechts und der öffentlichen Hand sowohl zivilrechtliche, als auch öffentlich-rechtliche Elemente, ist für einen Rechtsstreit der Verwaltungsrechtsweg gegeben, wenn bei der Abwägung der unterschiedlichen Teile des Vertrages die zu erfüllenden öffentlich-rechtlichen Aufgaben (hier: Bauleitplanung und Erschließung) der Vereinbarung ihr entscheidendes Gepräge geben.

IMRRS 2005, 1274

OLG Koblenz, Urteil vom 09.05.2005 - 12 U 1075/03
Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird gebildet durch die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen der Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder künftigen Eintritt gewisser Umstände, auf denen der Geschäftswille aufbaut. Schließen die Parteien zwei Grundstückskaufverträge, die inhaltlich keinen Zusammenhang aufweisen, so ist das Motiv der Verkäufer, beide Grundstücke nur gemeinsam zu veräußern, keine Geschäftsgrundlage, deren Wegfall einen Rücktritt vom Vertrag rechtfertigen könnte.*)
Aus dem Grundstückskaufvertrag ergibt sich ein Anspruch des Käufers auf Herbeiführung der lastenfreien Übertragung des Grundstückseigentums, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Die vertragliche Verknüpfung der Kaufpreiszahlung mit der Ablösung von Grundpfandrechten führt zur Verpflichtung zur Übertragung lastenfreien Eigentums Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises.*)

IMRRS 2005, 1271

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 01.03.2005 - 5 W 18/05
Die Vollstreckung einer Verurteilung, auf einem Grundstück lastende Grundschulden "auf Kosten (des Schuldners) zu beseitigen" richtet sich nicht nach § 888 ZPO.*)

IMRRS 2005, 1265

OLG Jena, Urteil vom 08.04.2004 - 1 U 438/03
1. Bei einer Genehmigungsplanung schuldet ein Architekt eine Wohnflächenberechnung nur dann, wenn diese nach der Bauvorlagenverordnung als Genehmigungsvoraussetzung verlangt ist.
2. Eine als besondere vertragliche Leistung übernommene Erfassung des Altbestandes verpflichtet nicht zur Wohnflächenberechnung.

IMRRS 2005, 1264

LG Konstanz, Urteil vom 03.06.2005 - 4 O 534/04
Bei der Teilung eines Grundstückes obliegen dem Vermessungsamt Amtspflichten gegenüber dem späteren Erwerber einer Teilfläche. Ein Veränderungsnachweis mit falschen Flächengrößen kann Amtshaftungsansprüche auslösen.

IMRRS 2005, 1258

BFH, Beschluss vom 03.03.2005 - II B 114/04
Enthält ein aufschiebend bedingter Kaufvertrag bereits die Auflassung, so fällt die Grunderwerbsteuer dennoch erst mit dem Bedingungseintritt an und nicht schon mit der Beurkundung der Auflassung.

IMRRS 2005, 1253

BayObLG, Beschluss vom 09.02.2005 - 2Z BR 170/04
Der Betrieb einer Spielothek, die täglich von 8.30 Uhr bis 1.00 Uhr geöffnet ist, stört bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise mehr als ein Ladengeschäft.*)

IMRRS 2005, 1251

BayObLG, Beschluss vom 09.02.2005 - 2Z BR 211/04
1. Wird eine Eigentumsvormerkung nach Zuschlag in der Zwangsversteigerung im Grundbuch gelöscht, erledigt sich das auf Löschung dieser Vormerkung gerichtete Grundbuchberichtigungsverfahren.*)
2. Der Geschäftswert einer Beschwerde, die das Ziel verfolgt, eine Eigentumsvormerkung im Weg der Grundbuchberichtigung zu löschen, ist regelmäßig mit einem Bruchteil des Grundstücksverkehrswerts (z.B. 1/4) zu bemessen.*)

IMRRS 2005, 1232

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.03.2005 - 20 W 312/04
1. In der Auflassung liegt in der Regel die Ermächtigung zur Weiterveräußerung auch ohne vorherige Eintragung des Auflassungsempfängers; diese Ermächtigung deckt aber nicht die Belastung des Grundstücks. Vor Eintragung des Auflassungsempfängers als Eigentümer kann keine Vormerkung zu Gunsten eines Dritterwerbers eingetragen werden.*)
2. Die Verfügungsbefugnis eines Bewilligenden muss bis zum Vollzug der Eintragung vorliegen, was vom Grundbuchamt ungeachtet des formellen Konsensprinzips zu überprüfen ist.*)
3. Die Anordnung nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO, dass die Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, hat die Wirkung eines allgemeinen Verfügungsverbotes.*)
4. Die Schutzwirkung des § 878 BGB setzt voraus, dass alle materiell-rechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen, insbesondere die Genehmigungen Dritter vor Eintritt der Verfügungsbeschränkung, bereits vorliegen.*)

IMRRS 2005, 1231

OVG Thüringen, Urteil vom 22.06.2005 - Bl U 1015/03
1. Bei der Wertermittlung von - enteigneten - Grundstücksflächen sind im Vergleichswertverfahren (nach §§ 7, 13, 14 WertV) grundsätzlich die Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmale mit den zu bewertenden Grundstücken hinreichend übereinstimmen. Besteht die Besonderheit, dass sich unter den von der Enteignung betroffenen Grundstücken Kies- und Kiessandvorkommen befinden und handelt es sich bei diesen Rohstoffen um (sog.) bergfreie Bodenschätze, (die nicht zum Eigentum an Grund und Boden gehören), so bleibt die Abbaumöglichkeit dieser Bodenschätze bei der Wertermittlung der enteigneten Grundstücke unberücksichtigt, weil diese nicht zur geschützten Rechtsposition des (Grundstücks)Eigentümers gehört.*)
2. Nach § 124 Abs. 1 BBergG ist die Errichtung von öffentlichen Verkehrsanlagen so zu planen und durchzuführen, dass die Gewinnung von Bodenschätzen durch solche Anlagen so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Soweit allerdings der gleichzeitige Betrieb einer öffentlichen Verkehrsanlage und eines Gewinnungsbetriebs nicht ohne eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrsanlage möglich ist, geht die Errichtung der Verkehrsanlage der Gewinnung von Bodenschätzen vor (§ 124 Abs. 3 BBergG - Grundsatz des Vorrangs der Verkehrsanlage); es sei denn, dass das öffentliche Interesse an der Gewinnung von Bodenschätzen überwiegt (Ausnahme vom Vorrangprinzip).*)
3. Verluste (Aufwendungen) des Gewinnungsbetriebs, die durch Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen entstehen, kann der Betriebsinhaber dann nur unter den engen Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 BBergG ersetzt verlangen, also nur dann, wenn und soweit diese Maßnahmen dazu dienen, Bergschäden an Verkehrsanlagen zu vermeiden. Anderenfalls hat diese Kosten der Unternehmer selbst zu tragen (§ 124 Abs. 2 Satz 2 BBergG). Das Gleiche gilt für Kosten aufgrund der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Unternehmenseinrichtungen (des Gewinnungsbetriebs). Ein Geldersatzanspruch des Unternehmers besteht auch in diesen Fällen nur dann, wenn die Maßnahmen ausschließlich der Sicherung der Verkehrsanlage dienen.*)
4. Die Verwirklichung der Vorrangregelung des § 124 Abs. 3 BBergG löst im Übrigen keine Entschädigungspflicht des Vorhabenträgers (der öffentlichen Verkehrsanlage) gegenüber möglichen (weiteren) Entschädigungsansprüchen des Gewinnungsbetriebs aus dem Gesichtspunkt des enteignenden (oder enteignungsgleichen) Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb aus. Denn der Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs kann nicht weiter gehen als der Schutz, den seine wirtschaftliche Grundlage genießt. Aus der Vorrangregelung des § 124 Abs. 3 BBergG folgt daher auch, dass der Gewinnungsbetrieb solche Einschränkungen entschädigungslos hinzunehmen hat. Das gilt auch für Abbauverluste des Betriebs, selbst wenn für den Abbau (des betroffenen Bergfeldes) bereits ein genehmigter Hauptbetriebsplan vorgelegen hat.*)

IMRRS 2005, 1230

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25.11.2004 - 3 L 218/03
Enthält die Baugenehmigung eine Nebenbestimmung des Inhalts, bei Nutzungsaufnahme müsse eine Stellplatzablöse entrichtet werden, bleibt die Bauherreneigenschaft bis zu deren Zahlung bestehen und geht auch insoweit auf den Rechtsnachfolger über, der somit zahlungspflichtig wird.*)

IMRRS 2005, 1226

KG, Urteil vom 27.07.2004 - 7 U 281/03
Bei der Frage, ob bei der Anfechtung einer Rechtshandlung nach dem Anfechtungsgesetz die objektive Gläubigerbenachteiligung infolge wertausschöpfender Belastung des Grundstücks ausscheidet, kommt es auf die Valutastände der Belastungen und den Wert des Grundstücks im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an.*)

IMRRS 2005, 1225

OLG Celle, Urteil vom 15.07.2004 - 11 U 274/03
1. Die Behauptung des Erwerbers, die die Nichtigkeit des Kaufvertrages über eine Vielzahl von Spielhallen, die vom Konkursverwalter erworben werden, gemäß § 138 Abs. 1 BGB wegen erheblichen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung stützen soll, ist regelmäßig nicht schlüssig, wenn sie dahin geht, die Spielhallen hätten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einen Ertragswert von Null gehabt, worüber der Konkursverwalter die Erwerberin nicht aufgeklärt habe.*)
2. Entschließt sich ein Erwerber zum Unternehmenskauf von einem Konkurs/Insolvenzverwalter, so hat er Kauf regelmäßig Gegenstände zum Inhalt, an deren Ertragskraft von vornherein erhebliche Zweifel bestehen.*)
3. Entschließt sich der Erwerber dennoch dazu, von einer positiven Einschätzung der Ertragskraft auszugehen, die in einem nennenswerten Kaufpreis ihren Ausdruck findet, so fällt diese Entscheidung regelmäßig allein in seinen Risikobereich, es sei denn, der veräußernde Konkurs/Insolvenzverwalter hätte etwa Bedenken eines branchenfremden Erwerbsinteressenten zerstreut.*)

IMRRS 2005, 1221

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.01.2004 - 2 O 913/03
1.Ein der Vermessungspflicht unterliegendes Gebäude ist jedes Bauwerk mit Wohn-, Aufenthalts- oder Nutzungsräumen, das ausreichend beständig, standfest und räumlich fest umschlossen, selbständig benutzbar und fest mit dem Boden verbunden ist.*)
2.Die Anforderungen erfüllt auch eine Garage, welche wegen ihrer Schraubverbindungen jederzeit umgesetzt werden kann.*)

IMRRS 2005, 1220

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.09.2003 - 2 M 248/03
1. Die Aussetzung wegen "unbilliger Härte" im vorläufigen Rechtsschutz kommt nur in Betracht, wenn die durch die sofortige Vollziehung drohenden wirtschaftlichen Nachteile nicht oder nur schwer durch eine spätere Rückzahlung wieder gut zu machen sind, insbesondere, wenn die wirtschaftliche Existenz des Beitragspflichtigen bedroht ist. Notwendig ist, dass der schwere Nachteil gerade durch die sofortige Vollziehung der streitigen Abgabenschuld droht.*)
2. Liegt aus einem anderen Rechtsverhältnis eine Löschungsbewilligung vor, so ist es dem Grundeigentümer zuzumuten, ein neues Grundpfandrecht zu bestellen. Ob auch die Parzellierung des Grundstücks und daraus folgend ein Teilverkauf des Grundeigentums verlangt werden kann, bleibt offen.*)
3. Auch wenn eine Aussetzung der Vollziehung wegen "unbilliger Härte" im gerichtlichen Verfahren nicht in Betracht kommt, ist nicht ausgeschlossen, dass Billigkeitsentscheidungen nach § 135 BauGB getroffen werden könnten, die dann aber eines besonderen Antrags bedürfen.*)

IMRRS 2005, 1219

BGH, Urteil vom 23.01.1998 - V ZR 272/96
Die Einwilligung des Eigentümers in die Auflassung des Grundstücks durch einen Dritten bedarf nicht der Form des § 925 BGB, wenn ihre freie Widerruflichkeit (§ 183 BGB) keiner Einschränkung unterliegt.*)
