Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5159 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2005
IMRRS 2005, 1432LG Bochum, Urteil vom 24.02.2005 - 8 O 445/04
Eine Baulast stellt grundsätzlich einen Sachmangel dar, der Gewährleistungsansprüche des Käufers auslöst. Er ist deshalb auch über das Bestehen einer Baulast zu informieren. Diese Informationspflicht besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn die Baulast für den Käufer in keiner Weise nachteilig ist.
VolltextIMRRS 2005, 1431
KG, Urteil vom 05.09.2005 - 8 U 177/04
1. Zu den Eigentumsverhältnissen an Teilen der ehemaligen Berliner "Mauer".*)
2. Berliner Mauersegmente sind aufgrund ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung als wesentliche Bestandteile des Mauergrundstücks anzusehen und bedürfen daher bei der Umwandlung in Scheinbestandteile einer Einigung über den Eigentumsübergang und über die nachträgliche Zweckänderung.
VolltextIMRRS 2005, 1430
BGH, Urteil vom 15.06.2005 - VIII ZR 271/04
Zur Nichtigkeit eines ein Vorkaufsrecht vereitelnden Vertrages und zu Grund und Höhe einer daraus resultierenden Schadensersatzverpflichtung.*)
VolltextIMRRS 2005, 1427
OLG München, Beschluss vom 13.09.2005 - 32 Wx 71/05
1. Zu Veränderungen an einer nicht tragenden Trennwand, die im gemeinsamen Sondereigentum zweier Wohnungseigentümer steht, ist § 922 BGB im Rahmen des § 14 WEG entsprechend heranzuziehen, wenn die Gemeinschaftsordnung hierzu keine Regelung enthält.*)
2. Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet ein Gericht nicht, bei einer umstrittenen Rechtslage auf alle vertretbaren Rechtsansichten hinzuweisen.*)
VolltextIMRRS 2005, 1426
OLG Celle, Beschluss vom 13.09.2005 - 4 W 167/05
Die aus § 13 b UStG resultierende Rechtsstellung des Käufers bei grunderwerbsteuerlich relevanten Umsätzen als Steuerschuldner der Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis rechtfertigt allein nicht die Annahme, dass die nach dem Vertrag von dem Grundstückskäufer zu entrichtende Mehrwertsteuer nicht als Bestandteil des Kaufpreises im Sinne von § 20 KostO anzusehen ist.*)
VolltextIMRRS 2005, 1425
OLG Celle, Urteil vom 31.08.2005 - 3 U 71/05
Übersendet ein Mandant seinem Prozessbevollmächtigten nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils und nach Erteilung eines Zwangsvollstreckungsauftrags einen Grundbuchauszug, aus dem sich ein hälftiger Eigentumsanteil der Schuldnerin an einem Grundstück ergibt, ist der Anwalt dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass der Mandant von einer Zwangsvollstreckung in die Immobilie Abstand genommen hat.*)
VolltextIMRRS 2005, 1410
OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.07.2005 - 4 U 122/04
Zu Inhalt und Umfang nachvertraglicher Leistungstreuepflichten.*)
VolltextIMRRS 2005, 1408
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.07.2005 - 4 W 209/05
Zum Gebührenstreitwert einer Klage auf Eintragungsbewilligung eines unentgeltlichen lebenslänglichen Wohnungs- und Mitbenutzungsrechts.*)
VolltextIMRRS 2005, 1399
OLG Schleswig, Beschluss vom 22.06.2005 - 2 W 99/05
1. Bei Klagen auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher Pflichten ist "streitige Verpflichtung" im Sinne des § 29 Abs. 1 ZPO diejenige Vertragspflicht, für deren Schlechterfüllung Ersatz begehrt wird. Findet die Beratung des Käufers einer Eigentumswohnung im Rahmen eines Anlagemodells durch "Repräsentanten" des Verkäufers in der Wohnung des Käufers statt, so ist Erfüllungsort nach § 269 Abs. 1 BGB für die Beratungspflicht jedenfalls bei Vorliegen eines Beratungsvertrages der Wohnsitz des Käufers (vgl. Senatsbeschluss vom 3.06.2005 - 2 W 86/05).*)
2. Richtet sich die Klage auf Schadensersatz wegen Verletzung der Beratungspflicht nicht nur gegen den Verkäufer, sondern auch gegen die am Modell beteiligte finanzierende Bank, so besteht ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei dem Gericht, zu dessen Bezirk der Wohnsitz des Käufers gehört.*)
VolltextIMRRS 2005, 1384
BFH, Urteil vom 11.05.2005 - II R 21/02
1. Ein niedrigerer Wert als der vom Gutachterausschuss angegebene Bodenrichtwert kann der Feststellung eines Grundstückswerts jedenfalls dann nicht zu Grunde gelegt werden, wenn lediglich geltend gemacht wird, die Höhe des Bodenrichtwerts an sich sei unzutreffend.*)
2. Ein Abschlag auf den Bodenrichtwert wegen der Größe des zu bewertenden Grundstücks ist nur vorzunehmen, wenn der Gutachterausschuss Umrechnungskoeffizienten für die Grundstückgrößen vorgegeben hat (vgl. R 161 Abs. 3 ErbStR).*)
VolltextIMRRS 2005, 1372
BFH, Urteil vom 24.02.2005 - V R 45/02
1. Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1 a UStG setzt voraus, dass der Erwerber die wirtschaftliche Tätigkeit des Veräußerers fortführen kann.*)
2. Zu den dinglichen Nutzungsrechten, deren Bestellung nach § 4 Nr. 12 Buchst. c UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, gehört die Grunddienstbarkeit i.S. der §§ 1018 ff. BGB, wenn der Nutzungsberechtigte - vergleichbar einem Eigentümer - Unbefugte von der Nutzung ausschließen kann.*)
VolltextIMRRS 2005, 1371
BFH, Urteil vom 02.02.2005 - II R 31/03
1. Sagt der Schenker dem Bedachten den für den Erwerb eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag erst nach Abschluss des Kaufvertrags zu, scheidet eine mittelbare Grundstücksschenkung aus.*)
2. Erhält der Grundstückskäufer Mittel für den Erwerb eines bestimmten Grundstücks zunächst als Darlehen und verzichtet der Darlehensgeber später auf die Rückzahlung, ist eine mittelbare Grundstücksschenkung nur gegeben, wenn der Darlehensgeber die Umwandlung des Darlehens in eine Schenkung vor dem Grundstückserwerb zusagt und vor Bezahlung des Kaufpreises tatsächlich vornimmt.*)
VolltextIMRRS 2005, 1369
OLG Schleswig, Urteil vom 26.08.2005 - 14 U 9/05
Erwirbt der Eigentümer des Grundstückes, auf dem eine Windkraftanlage errichtet wird weder Eigentum noch Nutzungsrechte an der Anlage, sondern verbleibt beides beim ursprünglichen Eigentümer, so ist die Anlage als nur für einen vorrübergehenden Zweck mit dem Grundstück verbunden anzusehen und somit gem. § 95 Abs. 1 S. 1 BGB a.F. Scheinbestandteil des Grundstückes.
VolltextIMRRS 2005, 1368
BFH, Urteil vom 01.03.2005 - IX R 58/03
Darlehenszinsen sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige die - gesondert ausgewiesenen - Anschaffungskosten eines der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteils tatsächlich mit den Darlehensmitteln begleicht. Nimmt er ein höheres Darlehen auf, sind die Zinsen als Werbungskosten abziehbar, soweit der Steuerpflichtige die Anschaffungskosten des betreffenden Gebäudeteils aus den Darlehensmitteln zahlt.*)
VolltextIMRRS 2005, 1367
BGH, Beschluss vom 24.02.2005 - III ZR 341/04
Im Falle des Widerrufs eines alten Rechts (hier: Staurecht zum Betrieb einer Mühle) durch die Wasserbehörde gegen Entschädigung hat die zu leistende Entschädigung den (Verkehrs-)Wert der Nutzung dieses Rechts auszugleichen, nicht jedoch einen "Ertragswert" im Hinblick auf Einkünfte, die der Inhaber des Rechts als Gegenleistung dafür erzielte, daß er das Recht nicht ausübte.*)
VolltextIMRRS 2005, 1366
VG Neustadt, Urteil vom 06.07.2005 - 1 K 350/05
Muss für ein Grundstück im Hinblick auf die konkrete Lage des Hauses mit einer Durchfeuchtung gerechnet werden, die indes durch den Betrieb einer städtischen Brunnengalerie verhindert werden könnte, so kann der Grundstückseigentümer zur Beitragszahlung für die Grundwasserabsenkung durch die städtische Brunnengalerie herangezogen werden.
VolltextIMRRS 2005, 1361
BFH, Urteil vom 07.07.2005 - IX R 74/03
Ehegatten, welche die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG erfüllen und die zwei in räumlichem Zusammenhang belegene Objekte innerhalb des Förderzeitraums für das erste Objekt nacheinander hergestellt oder angeschafft haben, können nicht auf die weitere Förderung des ersten Objekts zugunsten der Förderung des zweiten Objekts mit der Folge eines Objektverbrauchs verzichten.*)
VolltextIMRRS 2005, 1358
FG Düsseldorf, Urteil vom 11.11.2004 - 14 K 4058/02 EZ
Hat das Finanzamt die Eigenheimzulage gewährt, obwohl der hierdurch Begünstigte eigentlich ein viel zu hohes Einkommen hat, so darf er die bereits gezahlten Zuschüsse behalten. Das Finanzamt ist zur rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung nicht berechtigt; zumindest dann nicht, wenn das Amt die Eigenheimzulage bereits nach den Angaben zur voraussichtlichen Einkommenshöhe im Bewilligungsantrag des Steuerpflichtigen nicht hätte gewähren dürfen.
VolltextIMRRS 2005, 1352
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.02.2005 - 7 A 11002/04
1. Zu den Grundsätzen für die Ermessensausübung der Gemeinde bei einer Änderung der Straßenanschrift und Hausnummer.*)
2. Änderungen der Sachlage im Widerspruchsverfahren sind für den Erfolg einer Anfechtungsklage des Anliegers ohne Bedeutung, weil nach § 6 Abs. 2 AGVwGO die Ermessenausübung der Gemeinde in Selbstverwaltungsangelegenheiten nur auf die Rechtmäßigkeit hin überprüft werden kann.*)
VolltextIMRRS 2005, 1332
OLG Jena, Urteil vom 05.07.2005 - 8 U 1045/04
1. Die Zusage über eine Höchstgrenze bei den Erschließungskosten verstößt gegen die Abgabengerechtigkeit und ist unwirksam.
1. Die Gemeinde haftet für fehlerhafte Zusagen ihres Bürgermeisters hinsichtlich der Erschließungskosten.
VolltextIMRRS 2005, 1323
OLG Rostock, Urteil vom 17.05.2005 - 3 U 107/04
Abweichend vom Grundsatz, dass der Ersteher einer beweglichen Sache erst durch Ausbau und körperlicher Übergabe Eigentum erwirbt, ist in Ausnahmefällen zur Ablieferung auch die Zuweisung mittelbaren Besitzes durch den Gerichtsvollzieher an den Ersteher ausreichend, wenn durch die Größe und Beschaffenheit der Sache Transportprobleme entstehen oder wenn die Sache Scheinbestandteil des Grundstückes und der Ersteher dessen Eigentümer ist.
VolltextIMRRS 2005, 1321
OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.04.2005 - 8 U 94/04
1. Ist es der Bank als Sicherungsnehmerin schuldhaft unmöglich geworden, den schuldrechtlichen Anspruch des Sicherungsgebers auf Rückgewähr einer Grundschuld zu erfüllen, macht sie sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig.*)
2. Hat der Geschädigte von vorneherein zwei unterschiedliche Möglichkeiten, zwei verschiedene Schädiger in Anspruch zu nehmen, kann er das Risiko des Prozessverlustes in jedem einzelnen Fall nicht dem jeweiligen potenziellen anderen Schädiger anlasten.*)
VolltextIMRRS 2005, 1317
KG, Urteil vom 11.04.2005 - 12 U 207/03
1. Die formelle Beweiskraft einer Privaturkunde bezieht sich auch darauf, dass die schriftliche Willenserklärung mit Willen des Erklärenden in Verkehr gebracht worden ist.
2. Die private, ohne Einschaltung einer selbständig tätigen Mittelsperson erstellte Urkunde birgt die Gefahr einer falschen Beurkundung im Gegensatz zur öffentlichen Urkunde nicht in sich, weswegen die Erweiterung des Gegenbeweises i.S.v. § 416 ZPO, dass die nur als Entwurf gedachte Urkunde abhanden gekommen ist, auf die Privaturkunde nicht erfolgt.
VolltextIMRRS 2005, 1314
OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.03.2005 - 20 W 90/05
1. Soll im Grundbuch ein Gesellschafterwechsel bei einer als Eigentümerin eingetragenen BGB-Gesellschaft berichtigend eingetragen werden, kann das Grundbuchamt die Umschreibung von der Vorlage der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung abhängig machen.*)
2. Geht nach Zurückweisung des Berichtigungsantrags wegen fehlender Unbedenklichkeitsbescheinigung diese beim Grundbuchamt ein, wird aber nicht an das Landgericht weitergeleitet und deshalb bei der dort zwischenzeitlich anhängigen Erstbeschwerdeentscheidung nicht berücksichtigt, sind die Vorentscheidungen aufzuheben.*)
VolltextIMRRS 2005, 1308
OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.06.2005 - 4 U 197/04
Zur Amtshaftung der Gemeinde bei Rückstauschäden.*)
VolltextIMRRS 2005, 1298
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.06.2005 - 5 U 118/03
1. Veranlasst ein Bauträger einen Erwerber zur Abgabe eines vorformulierten, notariell beurkundeten Erwerbsangebots, handelt es sich bei diesem um Allgemeine Geschäftsbedingungen.
2. Eine in diesem Kaufangebot enthaltene Bindungsfrist von 6 Monaten ist unwirksam (§ 10 Nr. 1 AGB-Gesetz, § 308 Nr. 1 BGB n.F.). An ihre Stelle tritt eine kurze angemessene Frist gem. § 147 Abs. 2 BGB.
VolltextIMRRS 2005, 1293
LG Marburg, Beschluss vom 25.01.2005 - 2 O 438/04
Enthält ein Grundstückskaufvertrag zwischen einer Person des Privatrechts und der öffentlichen Hand sowohl zivilrechtliche, als auch öffentlich-rechtliche Elemente, ist für einen Rechtsstreit der Verwaltungsrechtsweg gegeben, wenn bei der Abwägung der unterschiedlichen Teile des Vertrages die zu erfüllenden öffentlich-rechtlichen Aufgaben (hier: Bauleitplanung und Erschließung) der Vereinbarung ihr entscheidendes Gepräge geben.
VolltextIMRRS 2005, 1274
OLG Koblenz, Urteil vom 09.05.2005 - 12 U 1075/03
Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird gebildet durch die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen der Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder künftigen Eintritt gewisser Umstände, auf denen der Geschäftswille aufbaut. Schließen die Parteien zwei Grundstückskaufverträge, die inhaltlich keinen Zusammenhang aufweisen, so ist das Motiv der Verkäufer, beide Grundstücke nur gemeinsam zu veräußern, keine Geschäftsgrundlage, deren Wegfall einen Rücktritt vom Vertrag rechtfertigen könnte.*)
Aus dem Grundstückskaufvertrag ergibt sich ein Anspruch des Käufers auf Herbeiführung der lastenfreien Übertragung des Grundstückseigentums, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Die vertragliche Verknüpfung der Kaufpreiszahlung mit der Ablösung von Grundpfandrechten führt zur Verpflichtung zur Übertragung lastenfreien Eigentums Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises.*)
VolltextIMRRS 2005, 1271
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 01.03.2005 - 5 W 18/05
Die Vollstreckung einer Verurteilung, auf einem Grundstück lastende Grundschulden "auf Kosten (des Schuldners) zu beseitigen" richtet sich nicht nach § 888 ZPO.*)
VolltextIMRRS 2005, 1265
OLG Jena, Urteil vom 08.04.2004 - 1 U 438/03
1. Bei einer Genehmigungsplanung schuldet ein Architekt eine Wohnflächenberechnung nur dann, wenn diese nach der Bauvorlagenverordnung als Genehmigungsvoraussetzung verlangt ist.
2. Eine als besondere vertragliche Leistung übernommene Erfassung des Altbestandes verpflichtet nicht zur Wohnflächenberechnung.
VolltextIMRRS 2005, 1264
LG Konstanz, Urteil vom 03.06.2005 - 4 O 534/04
Bei der Teilung eines Grundstückes obliegen dem Vermessungsamt Amtspflichten gegenüber dem späteren Erwerber einer Teilfläche. Ein Veränderungsnachweis mit falschen Flächengrößen kann Amtshaftungsansprüche auslösen.
VolltextIMRRS 2005, 1258
BFH, Beschluss vom 03.03.2005 - II B 114/04
Enthält ein aufschiebend bedingter Kaufvertrag bereits die Auflassung, so fällt die Grunderwerbsteuer dennoch erst mit dem Bedingungseintritt an und nicht schon mit der Beurkundung der Auflassung.
VolltextIMRRS 2005, 1253
BayObLG, Beschluss vom 09.02.2005 - 2Z BR 170/04
Der Betrieb einer Spielothek, die täglich von 8.30 Uhr bis 1.00 Uhr geöffnet ist, stört bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise mehr als ein Ladengeschäft.*)
VolltextIMRRS 2005, 1251
BayObLG, Beschluss vom 09.02.2005 - 2Z BR 211/04
1. Wird eine Eigentumsvormerkung nach Zuschlag in der Zwangsversteigerung im Grundbuch gelöscht, erledigt sich das auf Löschung dieser Vormerkung gerichtete Grundbuchberichtigungsverfahren.*)
2. Der Geschäftswert einer Beschwerde, die das Ziel verfolgt, eine Eigentumsvormerkung im Weg der Grundbuchberichtigung zu löschen, ist regelmäßig mit einem Bruchteil des Grundstücksverkehrswerts (z.B. 1/4) zu bemessen.*)
VolltextIMRRS 2005, 1232
OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.03.2005 - 20 W 312/04
1. In der Auflassung liegt in der Regel die Ermächtigung zur Weiterveräußerung auch ohne vorherige Eintragung des Auflassungsempfängers; diese Ermächtigung deckt aber nicht die Belastung des Grundstücks. Vor Eintragung des Auflassungsempfängers als Eigentümer kann keine Vormerkung zu Gunsten eines Dritterwerbers eingetragen werden.*)
2. Die Verfügungsbefugnis eines Bewilligenden muss bis zum Vollzug der Eintragung vorliegen, was vom Grundbuchamt ungeachtet des formellen Konsensprinzips zu überprüfen ist.*)
3. Die Anordnung nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO, dass die Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, hat die Wirkung eines allgemeinen Verfügungsverbotes.*)
4. Die Schutzwirkung des § 878 BGB setzt voraus, dass alle materiell-rechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen, insbesondere die Genehmigungen Dritter vor Eintritt der Verfügungsbeschränkung, bereits vorliegen.*)
VolltextIMRRS 2005, 1231
OVG Thüringen, Urteil vom 22.06.2005 - Bl U 1015/03
1. Bei der Wertermittlung von - enteigneten - Grundstücksflächen sind im Vergleichswertverfahren (nach §§ 7, 13, 14 WertV) grundsätzlich die Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmale mit den zu bewertenden Grundstücken hinreichend übereinstimmen. Besteht die Besonderheit, dass sich unter den von der Enteignung betroffenen Grundstücken Kies- und Kiessandvorkommen befinden und handelt es sich bei diesen Rohstoffen um (sog.) bergfreie Bodenschätze, (die nicht zum Eigentum an Grund und Boden gehören), so bleibt die Abbaumöglichkeit dieser Bodenschätze bei der Wertermittlung der enteigneten Grundstücke unberücksichtigt, weil diese nicht zur geschützten Rechtsposition des (Grundstücks)Eigentümers gehört.*)
2. Nach § 124 Abs. 1 BBergG ist die Errichtung von öffentlichen Verkehrsanlagen so zu planen und durchzuführen, dass die Gewinnung von Bodenschätzen durch solche Anlagen so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Soweit allerdings der gleichzeitige Betrieb einer öffentlichen Verkehrsanlage und eines Gewinnungsbetriebs nicht ohne eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrsanlage möglich ist, geht die Errichtung der Verkehrsanlage der Gewinnung von Bodenschätzen vor (§ 124 Abs. 3 BBergG - Grundsatz des Vorrangs der Verkehrsanlage); es sei denn, dass das öffentliche Interesse an der Gewinnung von Bodenschätzen überwiegt (Ausnahme vom Vorrangprinzip).*)
3. Verluste (Aufwendungen) des Gewinnungsbetriebs, die durch Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen entstehen, kann der Betriebsinhaber dann nur unter den engen Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 BBergG ersetzt verlangen, also nur dann, wenn und soweit diese Maßnahmen dazu dienen, Bergschäden an Verkehrsanlagen zu vermeiden. Anderenfalls hat diese Kosten der Unternehmer selbst zu tragen (§ 124 Abs. 2 Satz 2 BBergG). Das Gleiche gilt für Kosten aufgrund der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Unternehmenseinrichtungen (des Gewinnungsbetriebs). Ein Geldersatzanspruch des Unternehmers besteht auch in diesen Fällen nur dann, wenn die Maßnahmen ausschließlich der Sicherung der Verkehrsanlage dienen.*)
4. Die Verwirklichung der Vorrangregelung des § 124 Abs. 3 BBergG löst im Übrigen keine Entschädigungspflicht des Vorhabenträgers (der öffentlichen Verkehrsanlage) gegenüber möglichen (weiteren) Entschädigungsansprüchen des Gewinnungsbetriebs aus dem Gesichtspunkt des enteignenden (oder enteignungsgleichen) Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb aus. Denn der Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs kann nicht weiter gehen als der Schutz, den seine wirtschaftliche Grundlage genießt. Aus der Vorrangregelung des § 124 Abs. 3 BBergG folgt daher auch, dass der Gewinnungsbetrieb solche Einschränkungen entschädigungslos hinzunehmen hat. Das gilt auch für Abbauverluste des Betriebs, selbst wenn für den Abbau (des betroffenen Bergfeldes) bereits ein genehmigter Hauptbetriebsplan vorgelegen hat.*)
VolltextIMRRS 2005, 1230
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25.11.2004 - 3 L 218/03
Enthält die Baugenehmigung eine Nebenbestimmung des Inhalts, bei Nutzungsaufnahme müsse eine Stellplatzablöse entrichtet werden, bleibt die Bauherreneigenschaft bis zu deren Zahlung bestehen und geht auch insoweit auf den Rechtsnachfolger über, der somit zahlungspflichtig wird.*)
VolltextIMRRS 2005, 1226
KG, Urteil vom 27.07.2004 - 7 U 281/03
Bei der Frage, ob bei der Anfechtung einer Rechtshandlung nach dem Anfechtungsgesetz die objektive Gläubigerbenachteiligung infolge wertausschöpfender Belastung des Grundstücks ausscheidet, kommt es auf die Valutastände der Belastungen und den Wert des Grundstücks im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an.*)
VolltextIMRRS 2005, 1225
OLG Celle, Urteil vom 15.07.2004 - 11 U 274/03
1. Die Behauptung des Erwerbers, die die Nichtigkeit des Kaufvertrages über eine Vielzahl von Spielhallen, die vom Konkursverwalter erworben werden, gemäß § 138 Abs. 1 BGB wegen erheblichen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung stützen soll, ist regelmäßig nicht schlüssig, wenn sie dahin geht, die Spielhallen hätten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einen Ertragswert von Null gehabt, worüber der Konkursverwalter die Erwerberin nicht aufgeklärt habe.*)
2. Entschließt sich ein Erwerber zum Unternehmenskauf von einem Konkurs/Insolvenzverwalter, so hat er Kauf regelmäßig Gegenstände zum Inhalt, an deren Ertragskraft von vornherein erhebliche Zweifel bestehen.*)
3. Entschließt sich der Erwerber dennoch dazu, von einer positiven Einschätzung der Ertragskraft auszugehen, die in einem nennenswerten Kaufpreis ihren Ausdruck findet, so fällt diese Entscheidung regelmäßig allein in seinen Risikobereich, es sei denn, der veräußernde Konkurs/Insolvenzverwalter hätte etwa Bedenken eines branchenfremden Erwerbsinteressenten zerstreut.*)
VolltextIMRRS 2005, 1221
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.01.2004 - 2 O 913/03
1.Ein der Vermessungspflicht unterliegendes Gebäude ist jedes Bauwerk mit Wohn-, Aufenthalts- oder Nutzungsräumen, das ausreichend beständig, standfest und räumlich fest umschlossen, selbständig benutzbar und fest mit dem Boden verbunden ist.*)
2.Die Anforderungen erfüllt auch eine Garage, welche wegen ihrer Schraubverbindungen jederzeit umgesetzt werden kann.*)
VolltextIMRRS 2005, 1220
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.09.2003 - 2 M 248/03
1. Die Aussetzung wegen "unbilliger Härte" im vorläufigen Rechtsschutz kommt nur in Betracht, wenn die durch die sofortige Vollziehung drohenden wirtschaftlichen Nachteile nicht oder nur schwer durch eine spätere Rückzahlung wieder gut zu machen sind, insbesondere, wenn die wirtschaftliche Existenz des Beitragspflichtigen bedroht ist. Notwendig ist, dass der schwere Nachteil gerade durch die sofortige Vollziehung der streitigen Abgabenschuld droht.*)
2. Liegt aus einem anderen Rechtsverhältnis eine Löschungsbewilligung vor, so ist es dem Grundeigentümer zuzumuten, ein neues Grundpfandrecht zu bestellen. Ob auch die Parzellierung des Grundstücks und daraus folgend ein Teilverkauf des Grundeigentums verlangt werden kann, bleibt offen.*)
3. Auch wenn eine Aussetzung der Vollziehung wegen "unbilliger Härte" im gerichtlichen Verfahren nicht in Betracht kommt, ist nicht ausgeschlossen, dass Billigkeitsentscheidungen nach § 135 BauGB getroffen werden könnten, die dann aber eines besonderen Antrags bedürfen.*)
VolltextIMRRS 2005, 1219
BGH, Urteil vom 23.01.1998 - V ZR 272/96
Die Einwilligung des Eigentümers in die Auflassung des Grundstücks durch einen Dritten bedarf nicht der Form des § 925 BGB, wenn ihre freie Widerruflichkeit (§ 183 BGB) keiner Einschränkung unterliegt.*)
VolltextIMRRS 2005, 1214
OLG Celle, Urteil vom 01.06.2005 - 3 U 303/04
Zur Subsidiarität der Notarhaftung im Fall der Verletzung der allgemeinen Betreuungspflicht bei Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages.*)
VolltextIMRRS 2005, 1210
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.06.2005 - 23 U 223/04
1. Eine Regelung, nach der der Auftragnehmer bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages 10% des zur Zeit der Kündigung vereinbarten Gesamtpreises verlangen kann, verstößt nicht gegen AGB-Recht.
2. Auf einen Vertrag über die Errichtung eines Fertighauses findet das Verbraucherwiderrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen gemäß § 505 BGB (früher: § 2 VerbrKrG) keine Anwendung (entgegen OLG Koblenz, IBR 2004, 409). Auch ein Widerrufsrecht aus anderen Gründen kommt nicht in Betracht.
VolltextIMRRS 2005, 1207
BGH, Urteil vom 03.06.2005 - V ZR 106/04
Ermöglicht der Besitz einer Sache deren Nutzung, so ist eine auf Zahlung des objektiven Ertragswerts der Sache gerichtete Klage des Eigentümers für die Zeit ab Bösgläubigkeit des Besitzers oder Rechtshängigkeit der Herausgabeklage unabhängig davon schlüssig, wie der Besitzer die Sache genutzt hat. Es obliegt dem Besitzer einzuwenden, daß er ohne sein Verschulden ganz oder teilweise keine Nutzungen gezogen hat und deshalb einen geringeren Betrag schuldet.*)
VolltextIMRRS 2005, 1198
OVG Saarland, Beschluss vom 19.04.2005 - 1 W 3/05
1. Eine unter Fristsetzung ergehende Untersagung der Nutzung eines Grundstücks zum Abstellen von Wohnwagen entfaltet insoweit Doppelwirkung als sie zugleich die Aufforderung beinhaltet, auf dem Grundstück befindliche Wohnwagen zu beseitigen.*)
2. Dass das Aufstellen von Schildern in der Innenfläche eines Kreisverkehrsplatzes geeignet sein könnte, einem an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzenden zuvor dem Außenbereich zuzuordnenden Grundstück die Qualität einer Innerortslage zu vermitteln, drängt sich bei summarischer Prüfung auch dann nicht auf, wenn es sich um genehmigungsbedürftige Werbetafeln handelt.*)
3. Durch die Befolgung einer die Entfernung von Wohnwagen anordnenden Verfügung werden keine im Rahmen einer hauptsacheoffenen Interessenabwägung relevanten unabänderlichen Tatsachen geschaffen.*)
VolltextIMRRS 2005, 1196
OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.04.2005 - 8 U 222/04
1. Ist es der Bank als Sicherungsnehmerin schuldhaft unmöglich geworden, den schuldrechtlichen Anspruch des Sicherungsgebers auf Rückgewähr einer Grundschuld zu erfüllen, macht sie sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig. *)
2. Hat der Geschädigte von vorneherein zwei unterschiedliche Möglichkeiten, zwei verschiedene Schädiger in Anspruch zu nehmen, kann er das Risiko des Prozessverlustes in jedem einzelnen Fall nicht dem jeweiligen potenziellen anderen Schädiger anlasten. *)
VolltextIMRRS 2005, 1191
OLG Naumburg, Urteil vom 24.05.2005 - 11 U 140/04
Zur Verwirkung eines auf ein Grundstück gerichteten Herausgabeanspruches.*)
VolltextIMRRS 2005, 1166
KG, Beschluss vom 13.06.2005 - 24 W 115/04
Auch im Verhältnis der Gartenflächen-Sondernutzungsberechtigten untereinander besteht bei überwachsenden Zweigen das Selbsthilferecht der Grundstücksnachbarn nach § 910 BGB. Die in § 910 BGB gewollte Umkehrung der Parteirollen im Prozess verbietet eine Titulierung genereller Unterlassungsansprüche zur Abwehr des Selbsthilferechts.*)
VolltextIMRRS 2005, 1147
BGH, Urteil vom 17.06.2005 - V ZR 202/04
a) Der Anspruch aus § 57 Abs. 2 Satz 2 TKG a.F. richtet sich - auch - gegen das Energieversorgungsunternehmen, das Inhaber des Leitungsrechts ist, die Telekommunikationslinien hat installieren lassen und diese an Dritte zur Nutzung zu Zwecken der Telekommunikation vermietet hat.*)
b) Der Anspruch aus § 57 Abs. 2 Satz 2 TKG a.F. unterliegt der Verjährungsregelung des § 58 TKG a.F.*)
c) Der Beginn der Verjährung eines Anspruchs aus § 57 Abs. 2 Satz 2 TKG a.F. setzt neben der Anspruchsentstehung voraus, daß der Gläubiger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Voraussetzungen hatte oder daß sie ihm infolge grober Fahrlässigkeit verborgen geblieben sind.*)
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