Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5159 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2005
IMRRS 2005, 1768VGH Hessen, Beschluss vom 10.08.2005 - 5 UZ 3645/04
Für die als "Maßnahme" der zuständigen Behörde in einem bodenschutzrechtlichen Verfahren nach § 9 Abs. 1 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) in Erscheinung tretende Prüfung eines vorgelegten Gutachtens können auf Grund der bundesrechtlichen Kostentragungsregelung in § 24 Abs. 1 BBodSchG Verwaltungskosten nach dem Verwaltungskostengesetz des Landes nicht erhoben werden.*)
VolltextIMRRS 2005, 1731
BFH, Urteil vom 17.08.2005 - IX R 10/05
Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Wohnung zu einem Mietpreis, der innerhalb der Mietpreisspanne des Mietspiegels der Gemeinde liegt, scheidet regelmäßig die Annahme eines geldwerten Vorteils durch verbilligte Wohnraumüberlassung aus.*)
VolltextIMRRS 2005, 1722
OLG Koblenz, Urteil vom 16.11.2005 - 1 U 1440/04
1. Als Rechtsverletzung nach §§ 513, 546 ZPO kommt auch ein Verstoß gegen Denk-, Natur- und Erfahrungsgesetze in Betracht, der vom Berufungsgericht zu prüfen ist.
2. Ein solcher Verstoß liegt nicht vor, wenn die Verfahrensweise des Umlegungsausschusses zur Wertermittlung als ordnungsgemäß betrachtet wird, im Ergebnis gleichwohl dem abweichenden Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen gefolgt wird.
3. Eine Verpflichtung zur Einholung eines neuen Gutachtens besteht nur dann, wenn das eingeholte Gutachten auf grundsätzlich fehlerhaften Erwägungen beruht bzw. offensichtlich unrichtig und damit unbrauchbar ist. Dies ist bei einem Sachverständigengutachten anzunehmen, das die maßgebenden rechtlichen Vorgaben missachtet, erhebliche tatsächliche Umstände verkennt oder aber unlösbare Widersprüche aufweist.
4. Im Falle einer Erschließungsumlegung ist es sachgerecht, Einwurfsgrundstücke nicht als Bauerwartungsland, sondern als Rohbauland zu bewerten.
5. Die Ermittlung der Einwurfswerte ist nicht dadurch fehlerhaft, dass dem Vergleichswertverfahren nicht den Vorrang vor der deduktiven Methode der Wertermittlung eingeräumt wird, sondern beide im Verhältnis 40 zu 60 berücksichtigt werden.
VolltextIMRRS 2005, 1696
BFH, Urteil vom 15.02.2005 - IX R 32/03
Wird ein zunächst zu fremden Wohnzwecken genutztes und gemäß § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG mit 7 v.H. degressiv abgeschriebenes Gebäude nunmehr zu fremdbetrieblichen Zwecken genutzt, so muss der Steuerpflichtige nicht zur linearen AfA gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG übergehen, sondern kann weiterhin eine degressive AfA gemäß § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG in Höhe von 5 v.H. beanspruchen (entgegen R 44 Abs. 8 Satz 2 2. Halbsatz EStR).*)
VolltextIMRRS 2005, 1695
BFH, Urteil vom 27.04.2005 - II R 52/02
1. Die mit Beurkundung der Auflassung und Erteilung der Eintragungsbewilligung entstandene Steuer für eine Grundstücksschenkung entfällt rückwirkend, sobald die Schenkungsabrede vor Umschreibung des Eigentums im Grundbuch aufgehoben wird oder die Eintragungsbewilligung aus anderen Gründen nicht mehr zur Umschreibung führen kann.*)
2. Die Übertragung von Anteilen an einer GbR auf ein bisher daran nicht beteiligtes minderjähriges Kind durch die Eltern oder Großeltern bedarf der Zustimmung eines Ergänzungspflegers.*)
VolltextIMRRS 2005, 1691
BGH, Urteil vom 17.06.2005 - V ZR 208/04
1. Im Sinne von Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 8 EGBGB läßt sich auf eine Verhandlung in einem Verfahren nach § 64 LwAnpG auch ein, wer in diesem Verfahren eine Bereinigung der Rechtsverhältnisse an Grund und Boden außerhalb des behördlichen Verfahrens erstrebt (Fortführung von Senatsurt. v. 14. Dezember 2001, V ZR 212/01, VIZ 2002, 237, 239).*)
2. Wer im Verlaufe eines Verfahrens nach § 64 LwAnpG Eigentümer wird, genügt seiner Einlassungsobliegenheit regelmäßig, wenn sich sein Rechtsvorgänger in dem Verfahren auf eine Verhandlung eingelassen hat und er selbst an dem Verfahren weiterhin zielgerichtet mit- und ihm nicht entgegenwirkt.*)
3. Der Anspruch auf Entgelt nach Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 8 EGBGB verjährte vor dem 1. Januar 2002 in der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB a.F.*)
VolltextIMRRS 2005, 1687
BGH, Urteil vom 04.02.2005 - V ZR 114/04
1. Das Schuldrechtsanpassungsgesetz ist auf Nutzungsverträge zwischen Wirtschaftseinheiten auch dann nicht anwendbar, wenn sie eine Erholungsnutzung bezweckten und nach § 286 Abs. 4 ZGB neben dem Vertragsgesetz auch den §§ 312 bis 315 ZGB unterlagen. Das Gesetz ist auf solche Nutzungsverträge nur anwendbar, wenn sie eine Unterverpachtung des Grundstücks oder einzelner Teilflächen an Bürger zu Erholungs- und Freizeitzwecken bezweckten.*)
2. § 11 Abs. 1 SchuldRAnpG erfaßt auch Baulichkeiten, die im Eigentum Dritter stehen. Diese können nach § 11 Abs. 2 Satz 3 SchuldRAnpG von dem Nutzer Ausgleich aus seiner Entschädigung nach § 12 SchuldRAnpG beanspruchen.*)
3. Sind mehrere Sachen als Ganzes veräußert worden und fehlte die Verfügungsberechtigung nur für Teile hiervon, so steht dem früheren Eigentümer der hierauf entfallende Anteil an dem Erlös zu. Läßt sich der Gesamterlös nicht einzelnen Teilen zuordnen, so ist der aus der Gesamtverfügung erzielte Erlös grundsätzlich nach dem Verhältnis des Wertes der einzelnen Gegenstände zu dem Wert des veräußerten Ganzen zu verteilen.*)
VolltextIMRRS 2005, 1684
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.07.2005 - 20 W 63/04
1. Die nach § 5 Abs. 1 ErbbauVO als Inhalt des Erbbaurechts vereinbarte Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Übertragung eines Erbbaurechtes auf eine GmbH & Co. KG im Rahmen einer Neugründung kann nicht allein wegen der eingeschränkten Haftung der GmbH & Co. KG verweigert werden.*)
2. Eine Ersetzung der Zustimmung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 ErbbauVO ist möglich, wenn der Grundstückseigentümer dem Vortrag des Erbbauberechtigten zur Einhaltung der Zweckbestimmung des Erbbaurechts nur allgemeine Erwägungen zu einer Beeinträchtigung entgegensetzt.*)
VolltextIMRRS 2005, 1683
OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.08.2005 - 20 W 304/03
1. Ein Ankaufsrecht auf Grund eines bindenden Verkaufsangebots ist als künftiger Anspruch nach § 883 Abs. 1 Satz 2 BGB vormerkungsfähig.*)
2. Für den Bindungswillen des Verkäufers spricht die Vereinbarung der Eintragung einer Auflassungsvormerkung im notariellen Vertrag.*)
VolltextIMRRS 2005, 1674
VGH Hessen, Urteil vom 03.08.2005 - 6 UE 1672/04
1) Das Bundes-Bodenschutzgesetz stellt das rechtliche Instrumentarium zur Verfügung, um altlastverdächtige Flächen zu erfassen, zu untersuchen, zu bewerten und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.*)
2) Eine gesonderte Altlastenfeststellung durch Verwaltungsakt i. S. d. § 11 Abs. 1 HAltlastG ist seit dem Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes nicht mehr zulässig.*)
VolltextIMRRS 2005, 1668
OLG Jena, Urteil vom 12.10.2005 - 4 U 843/04
1. Auch die Zulassung oder Duldung eines öffentlichen Verkehrs auf einem Grundstück - hier eines "Trampelpfades" - verpflichtet den Eigentümer grundsätzlich zur Verkehrssicherung. Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht kann aber in einem solchen Fall nicht strenger beurteilt werden als der für ersichtlich mit Willen des Grundstückseigentümers für berechtigte Grundstücksnutzer geschaffenen Wege.*)
2. Insoweit gilt, dass der Benutzer die gegebenen Verhältnisse so hinnehmen muss, wie sie sich ihm erkennbar darbieten; ein Tätigwerden des Verkehrssicherungspflichtigen ist nur dann geboten, wenn Gefahren bestehen, die auch für einen sorgfältigen Nutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag.*)
3. Verunfallt ein Nutzer auf einem erkennbar "behelfsmäßigen" unbefestigten Trampelpfad, weil sich damit eine erfahrungsgemäß beim Betreten eines abwärts führenden Trampelpfades von jedem Nutzer zu berücksichtigende Gefahr verwirklicht, so haftet der Nutzer allein, weil entweder schon eine Verkehrssicherungspflichtverletzung des Eigentümers des Grundstücks ganz ausscheidet oder jedenfalls das Eigenverschulden des Gestürzten so deutlich überwiegt, dass eine Mithaftung des Verkehrssicherungspflichtigen gänzlich zurücktritt.*)
VolltextIMRRS 2005, 1662
BFH, Urteil vom 06.07.2005 - II R 9/04
1. Kommt ein nach § 18 GrEStG zu einer Anzeige Verpflichteter seiner Anzeigepflicht durch eine den Anforderungen des § 20 GrEStG entsprechende Anzeige an das zuständige FA nach, wird der Beginn der Festsetzungs-/Feststellungsfrist nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 nicht dadurch weiter hinausgeschoben, dass für denselben Rechtsvorgang nach § 19 GrEStG Anzeigeverpflichtete ihre Anzeigepflicht nicht erfüllt haben.*)
2. Die Aussage im Urteil vom 16. Februar 1994 II R 125/90 (BFHE 174, 185, BStBl II 1994, 866), § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 stelle nur auf solche Anzeigen ab, zu deren Erstattung der Steuerpflichtige verpflichtet ist, nicht aber auch auf solche, die von vom Steuerpflichtigen unabhängigen Dritten abzugeben sind, ist auf Sachverhalte beschränkt, in denen eine alleinige Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden und Notare besteht.*)
VolltextIMRRS 2005, 1658
BFH, Urteil vom 08.09.2005 - IV R 40/04
Der Gewinn aus der Veräußerung von zu erstellenden Eigentumswohnungen ist dann realisiert, wenn mehr als die Hälfte der Erwerber das im Wesentlichen fertig gestellte Gemeinschaftseigentum ausdrücklich oder durch mindestens drei Monate lange rügelose Ingebrauchnahme konkludent abgenommen haben. Die Gewinnrealisierung betrifft nur die von diesen Erwerbern geschuldeten Entgelte.*)
VolltextIMRRS 2005, 1657
BSG, Urteil vom 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R
Für eine Versicherung als "Wie-Beschäftigter" nach § 2 Abs 2 S 1 SGB VII reicht es nicht aus, dass die unfallbringende Tätigkeit einer anderen Person oder einem anderen Unternehmen objektiv nützlich war. Notwendig ist, dass der Handelnde auch subjektiv ein Geschäft des anderen besorgen, also fremdnützig tätig sein wollte.
VolltextIMRRS 2005, 1646
OLG Frankfurt, Urteil vom 10.03.2005 - 1 U 54/04
Nach derzeitigem Forschungsstand ist davon auszugehen, dass Mobilfunk-Basisstationen, die die Grenzwerte der 26. BlmschV einhalten, die Nachbarn nur unwesentlich beeinträchtigen. Vorbeugende Unterlassungsklagen sind ohne Beweisaufnahme abzuweisen (Anschluss an BGH NJW 2004, 1317 ff.).*)
VolltextIMRRS 2005, 1618
OLG München, Urteil vom 23.06.2005 - 1 U 1915/05
1. Das Gericht muss die Parteien, wenn es von einer ihnen mitgeteilten Rechtsauffassung abweichen will, vor einer Entscheidung darüber unterrichten und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben.*)
2. Die zur Räum- und Streupflicht der öffentlichen Hand entwickelten Grundsätze sind nicht ohne weiteres eins zu eins auf die Verkehrssicherungspflicht eines Gewerbetreibenden gegenüber seinen Kunden übertragbar. Es gilt tendenziell gegenüber der Verkehrssicherungspflicht der öffentlichen Hand ein verschärfter Sorgfaltsmaßstab.*)
VolltextIMRRS 2005, 1595
BGH, Urteil vom 24.06.2005 - V ZR 96/04
1. Die Ausschlußfrist des § 7 Abs. 8 Satz 2 VermG wird gewahrt, wenn der Verfügungsberechtigte dem Berechtigten das Schreiben, mit dem er seine Ansprüche geltend macht, innerhalb der Frist mittels Telekopie zuleitet.*)
2. Nach § 7 Abs. 2 VermG sind auch Werterhöhungen auszugleichen, die vor dem 8. Mai 1945 herbeigeführt worden sind. Das gilt auch in den Fällen des § 1 Abs. 6 VermG.*)
3. Der Anspruch auf Wertausgleich nach § 7 Abs. 2 VermG steht auch dem Erben des Verfügungsberechtigten zu, der die Werterhöhung selbst vorgenommen hat oder auf seine Kosten von Dritten hat vornehmen lassen.*)
VolltextIMRRS 2005, 1594
BFH, Urteil vom 08.06.2005 - II R 26/03
Eine nicht zur Gegenleistung gehörende "auf dem Grundstück ruhende dauernde Last" (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 GrEStG) ist nur gegeben, wenn die Belastung bereits im Zeitpunkt des Erwerbsvorgangs auf dem Grundstück ruht und mit dinglicher Wirkung ohne besondere Abrede kraft Gesetzes auf den Erwerber übergeht. Daran fehlt es, solange eine privatrechtliche Belastung noch nicht in das Grundbuch eingetragen ist (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 19. November 1968 II R 16/68, BFHE 94, 160, BStBl II 1969, 90).*)
VolltextIMRRS 2005, 1593
BGH, Urteil vom 17.06.2005 - V ZR 78/04
Macht der Anspruchsteller geltend, ihm stehe das im Grundbuch eingetragene Recht nicht zu, so kann er nicht nach § 894 BGB Grundbuchberichtigung verlangen. Beruht die Eintragung des Rechts auf einem Rechtsgeschäft, dessen Wirksamkeit er leugnet, so kann er die Unwirksamkeit im Wege der Feststellungsklage geltend machen.*)
VolltextIMRRS 2005, 1592
BFH, Urteil vom 29.06.2005 - II R 52/03
Bei einem zinslosen Darlehen ist Gegenstand der Zuwendung die unentgeltliche Gewährung des Rechts, das als Darlehen überlassene Kapital zu nutzen. Soll das Darlehen nach dem Willen des Darlehensgebers der Finanzierung eines Grundstückskaufs dienen, scheidet im Hinblick auf den eingeräumten Nutzungsvorteil eine mittelbare Grundstücksschenkung aus, weil dem Darlehensnehmer die Vorteile hieraus regelmäßig erst nach der Zahlung der Kaufpreise zufließen und diese deshalb nicht mehr mittelbarer Teil des bereits abgeschlossenen Grundstückserwerbs sein können.*)
VolltextIMRRS 2005, 1590
BGH, Urteil vom 04.02.2005 - V ZR 142/04
Die Beseitigungspflicht des für eine Bodenkontamination auf dem Nachbargrundstück Verantwortlichen ist nicht auf das Abtragen und Entsorgen des verunreinigten Erdreichs beschränkt, sondern umfaßt auch die anschließende Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des beeinträchtigten Grundstücks.*)
VolltextIMRRS 2005, 1589
BGH, Urteil vom 25.02.2005 - V ZR 105/04
1. Die Rückübertragung eines Grundstücks auf einen berechtigten Anmelder gemäß § 21b Abs. 1 InVorG führt in entsprechender Anwendung von § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG zu einem Anspruch auf Herausgabe der von dem Verfügungsberechtigten seit dem 1. Juli 1994 gezogenen Nutzungen des Grundstücks.*)
2. Der Anspruch entsteht mit der bestandskräftigen Feststellung der Berechtigung des Anmelders in dem Verfahren nach dem Vermögensgesetz.*)
VolltextIMRRS 2005, 1570
OLG Oldenburg, Urteil vom 19.07.2005 - 12 U 127/04
1. Zur Eintrittspflicht des Verkäufers für ein Beratungsverschulden des für den Verkauf einer Gebrauchtimmobilie eingeschalteten Vermittlers.*)
2. Wird der Erwerb einer Gebrauchtimmobilie auf Initiative des Verkäufers mit einer bestimmten Art der Finanzierung verknüpft, ist der Verkäufer zur Aufklärung verpflichtet, wenn aus dieser Finanzierung aufgrund ihrer Konstruktion und insbesondere der langen Laufzeit besondere Risiken für den Käufer entstehen. Dies gilt auch für die Risiken, die sich aus einem vom Finanzierungsinstitut geforderten Beitritt zu einem Mietpool ergeben.*)
3. Zahlt der Verkäufer dem von ihm eingeschalteten Vermittler eine verdeckte Innenprovision von mehr als 15% des Kaufpreises, muss er den Käufer auch dann hierauf hinweisen, wenn er für den Verkauf in einem Beratungsgespräch und nicht nur mit einem Prospekt geworben hat. Dies gilt insbesondere dann, wenn für den Käufer ein Beratungsbogen erstellt worden ist, in dem die mit dem Erwerb verbundenen Nebenkosten mit Ausnahme der Innenprovision aufgelistet sind (Abweichung von BGH NJW 2004, 1732 u. WM 2004, 2349).*)
VolltextIMRRS 2005, 1566
BGH, Urteil vom 23.06.2005 - IX ZR 419/00
1. Der Zwangsverwalter muß die Gefahr für das seiner Obhut anvertraute Eigentum durch Feststellungen vor Ort aufklären, wenn er nach erhaltenen Hinweisen mit der Möglichkeit zu rechnen hat, daß ein Mieter durch seinen vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung den Schuldner nicht unwesentlich schädigt.*)
2. Versäumt der Zwangsverwalter die für ein wirksames Eingreifen gegen eine Wohnungsverwahrlosung erforderlichen Feststellungen, trifft ihn die Beweislast, daß der bei Aufhebung der Zwangsverwaltung bestehende Verwahrlosungsschaden an der Mietwohnung nicht auf seinem Unterlassen beruht.*)
VolltextIMRRS 2005, 1557
OLG Brandenburg, Urteil vom 20.04.2005 - 4 U 127/04
1. Die ein Notwegerecht begründende Zugangsnot besteht nicht nur dann, wenn das Grundstück überhaupt keine Verbindung mit einem öffentlichen Weg hat, sondern auch dann, wenn der vorhandene Zugang für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nicht oder nicht mehr genügt.
2. Ein Notwegerecht ist nicht gemäß § 918 Abs. 1 BGB deshalb ausgeschlossen, weil eine frühere Verbindung des Grundstücks mit dem öffentlichen Weg durch eine willkürliche Handlung des Grundstückseigentümers aufgehoben wurde.
VolltextIMRRS 2005, 1556
OLG Brandenburg, Urteil vom 20.04.2005 - 7 U 189/04
Voraussetzung für Kündigung eines Versorgungsvertrages durch einen Wohnungsmieter ist allein, dass das Mietverhältnis über die mit der Wärme zu versorgenden Räume beendet ist: Das Kündigungsrecht erwächst dem Bezieher der Fernwärme aus Anlass der Beendigung.
VolltextIMRRS 2005, 1551
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.05.2005 - 4 U 205/04
1. § 1004 BGB erfasst alle von § 985 BGB nicht erfassten Einwirkungen auf Grundstücke, auch Geräuschimissionen.
2. Die Wiederholungsgefahr in § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB erfordert eine auf Tatsachen gegründete, ernstliche Besorgnis weiterer Störungen, die nach der ersten rechtswidrigen Eigentumsstörung vermutet wird und deren Widerlegung dem Störer obliegt.
VolltextIMRRS 2005, 1540
OLG Naumburg, Urteil vom 20.09.2005 - 9 U 58/05
Der Antrag auf Stellung einer Bürgschaft (hier: Sicherheitsleistung bei einem Gewerberaummietvertrag) kann nicht mit einem bedingten Antrag auf Schadensersatz für den Fall verbunden werden, dass die Sicherheit nicht fristgemäß erbracht wird.*)
VolltextIMRRS 2005, 1539
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2005 - 3 Wx 123/05
Ein Eigentümerbeschluss über die Wiederwahl eines Verwalters widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung und ist daher auf Antrag für ungültig zu erklären, wenn der Verwalter - vom Rechtsbeschwerdegericht beanstandete - gravierende Defizite der Jahresabrechnung in der nachfolgenden Abrechnungsperiode nicht ausräumt und zudem die Gemeinschaft - ohne dass besondere Umstände dies rechtfertigen - mit den Kosten der erfolglosen Klage ihres Beiratsvorsitzenden gegen einen Wohnungseigentümer belastet.*)
VolltextIMRRS 2005, 1536
OLG Stuttgart, Urteil vom 26.09.2005 - 5 U 73/05
1. Das Interesse einer Erbengemeinschaft, sich aus pragmatischen Gründen auseinanderzusetzen und deshalb eine ererbte Eigentumswohnung zu veräußern, rechtfertigt für sich allein keine Kündigung i. S. von § 573 Abs. 2 S. 3 BGB.*)
2. Wird eine Eigentumswohnung im Wege des Erbgangs in vermietetem Zustand von den Erben erworben, so ist für die Bewertung der Frage, ob eine Kündigung zur Ermöglichung der Verwertung gerechtfertigt ist, weil ansonsten ein erheblicher Verwertungsverlust entsteht, auf den Wert der Wohnung in vermietetem Zustand abzustellen.*)
3. Wird gekündigt, weil mit einer Wohnung in vermietetem Zustand ein erheblich geringerer Erlös zu erzielen ist als bei einer Veräußerung in unvermietetem Zustand, so ist der Nachteil an Hand der Marktverhältnisse konkret nachzuweisen.*)
VolltextIMRRS 2005, 1527
BGH, Urteil vom 14.12.2004 - X ZR 3/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2005, 1525
BGH, Urteil vom 10.06.2005 - V ZR 225/04
Wenn die Parteien eines Grundstückskaufes, von dem Notar entsprechend unterrichtet, wissen, dass ein anstehendes Umlegungsverfahren zu einer Flächenreduzierung des Kaufgrundstücks führt, dann liegt es nicht fern, dass sie diesem Umstand den Kaufvertrag anpassen und die Übereignungsverpflichtung auf die Fläche beschränken, die das Grundstück nach Abschluss des Umlegungsverfahrens haben wird. Berücksichtigt dies das Berufungsgericht nicht, so verkennt es den gesamten Umfang des Auslegungsstoffes und verstößt somit gegen die Grundsätze der §§ 133, 157 BGB.
VolltextIMRRS 2005, 1521
BGH, Urteil vom 10.06.2005 - V ZR 251/04
1. Nach § 545 Abs. 1 ZPO kann die Revision nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf der Verletzung von Bundesrecht oder einer Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt. Daran ändert sich nicht dadurch etwas, dass das Berufungsgericht die Revision wegen einer für die Auslegung des Landesnachbarrechts maßgeblichen Frage zugelassen hat.
2. Zum nachbarrechtlichen Anspruch auf Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern.
VolltextIMRRS 2005, 1504
OLG Brandenburg, Urteil vom 23.02.2005 - 4 U 119/04
1. Der Verkäufer eines Wohngrundstücks verschweigt arglistig einen Mangel auch dann, wenn er den Mangel ernsthaft für möglich hält und dabei damit rechnet, dass der Käufer den Vertrag in Mangelkenntnis zumindest nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte.
2. Dem Gebot umfassender Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO entspricht es, wenn das Gericht weitere Umstände wie die Anbringung von Vorsatzschalen oder die Neutapezierung der Küchenaußenwand vor der Übergabe als zusätzliche Indizien dafür wertet, dass dem Verkäufer die Mängel bekannt waren.
3. Ein Abzug "neu für alt", wie er bei Schadenersatzansprüchen denkbar ist, kommt bei der Minderung nicht in Betracht. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Minderung nach den Mängelbeseitigungskosten bemessen wird.
4. Der Begriff "Kernsanierung" umfasst eine wirksame Feuchtigkeitsvorsorge, so dass eine Kürzung der zur Herstellung erforderlichen Kosten den Käufer nicht zumutbar erscheint (BGHZ 30, 29, 34 ff.).
VolltextIMRRS 2005, 1502
OLG Brandenburg, Urteil vom 29.06.2005 - 4 U 146/04
1. Besteht ein aus der Nichtvalutierung einer Sicherungsgrundschuld resultierendes Leistungsverweigerungsrecht des Sicherungsgebers, ist dieser hinreichend gegen eine Inanspruchnahme geschützt und bedarf keines weitergehenden Löschungsanspruchs nach den §§ 1192 Abs. 1, 1183, 875 BGB mehr.
2. Ein solcher Anspruch besteht nur, wenn der Sicherungszweck endgültig weggefallen ist.
VolltextIMRRS 2005, 1501
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.06.2005 - 5 U 43/03
1. Ein zeitweiliges Erfüllungshindernis ist einem dauernden dann gleich zu achten ist, wenn die Erreichung des Vertragszwecks durch die teilweise Unmöglichkeit in Frage gestellt wird und deshalb dem Vertragsgegner nach dem Grundsatz von Treu und Glauben unter billiger Abwägung der Belange beider Vertragsteile die Einhaltung des Vertrages nicht zugemutet werden kann.
2. Ob ein Leistungshindernis zu einer dauernden oder nur vorübergehenden Unmöglichkeit führt, ist nach dem Zeitpunkt des Eintritts dieses Leistungshindernisses zu beurteilen.
3. Beim Unvermögen der Eigentumsverschaffung an einem Grundstück infolge einer nicht mehr bestehenden Eigentümerstellung, welche aus einer Enteignung durch die DDR zum Zeitpunkt der Teilung Deutschlands resultiert, liegt mangels der Absehbarkeit einer Änderung des Zustands, der Teilung Deutschlands, von Unmöglichkeit auszugehen.
VolltextIMRRS 2005, 1499
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.06.2005 - 5 U 237/99
1. Der Verkäufer einer Gewerbeeinheit ist grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Käufer ungefragt Angaben zu etwaigen negativen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters des Objekts zu machen.
2. Erklärt der Verkäufer jedoch explizit wahrheitswidrig, es bestünden zur Zeit keine Mietrückstände und es würden keine außergerichtlichen oder gerichtlichen Mietstreitigkeiten geführt, verletzt er seine diesbezüglich bestehende Aufklärungspflicht.
VolltextIMRRS 2005, 1473
OLG Frankfurt, Urteil vom 20.10.2004 - 4 U 84/01
Schikanöses Verhalten des Nachbarn gegenüber dem Käufer des Hausgrundstückes ist als Fehler des Grundstückes im Sinne des § 463 S. 2 BGB a.F. zu werten, sofern der Nachbar dieses Verhalten schon früher an den Tag gelegt hat.
Unterlässt es der Verkäufer des Hausgrundstückes während der Vertragsverhandlungen arglistig, den Käufer des Grundstückes über das schikanöse Verhalten des Nachbarn aufzuklären, so erwächst dem Käufer hieraus bereits ein Schadensersatzanspruch aus vorvertraglicher Pflichtverletzung des Verkäufers.
VolltextIMRRS 2005, 1470
BGH, Urteil vom 11.05.2005 - IV ZR 279/04
Macht der nachrangige Grundschuldgläubiger von seinem gesetzlichen Ablösungsrecht Gebrauch, muß er den vorrangigen Grundschuldgläubiger selbst dann in voller Höhe des dinglichen Rechts befriedigen, wenn eine entsprechende persönliche Forderung, deren Sicherung das vorrangige Grundpfandrecht dient, nicht besteht. Erzielt der vorrangige Grundschuldgläubiger aufgrund der Ablösung des dinglichen Rechts einen Übererlös, findet zwischen den beiden Grundschuldgläubigern kein bereicherungsrechtlicher Ausgleich statt.*)
VolltextIMRRS 2005, 1469
BGH, Urteil vom 04.02.2005 - V ZR 294/03
Die Beschlagnahme durch Anordnung der Zwangsvollstreckung erfaßt auch Forderungen aus einem Untermiet- oder Unterpachtverhältnis, wenn der Hauptmiet- oder Hauptpachtvertrag wegen Vereitelung der Gläubigerrechte nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist.*)
VolltextIMRRS 2005, 1465
LG Berlin, Urteil vom 17.03.2005 - 5 O 139/04
Liegen bei einer Grundstücksveräußerung die tatsächlichen Mieteinnahmen unter dem Betrag der als Beschaffenheit vereinbarten Mieteinnahmen (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB), so geht die Rechtsprechung bei der Schätzung des Minderungsbetrages gemäß § 441 Abs. 3 Satz 2 BGB grundsätzlich davon aus, dass sich der Wert eines mit einem Mietshaus bebauten Grundstücks nach einem Vielfachen - häufig 10-fachen - der jährlichen Mieteinnahmen bemisst. Diese Überlegung kann auf den Erwerb eines nur mit wenigen Mietparteien belegten kleineren Mietshauses zum Zwecke der hauptsächlichen Eigennutzung nicht ohne weiteres übertragen werden, da der Erwerbsgrund der Nutzung des Grundstücks als Mietobjekt in den Hintergrund tritt. Vorliegend schätzt das Gericht den Minderungsbetrag nach den 3-fachen Jahresmietmindereinnahmen.
VolltextIMRRS 2005, 1450
OLG Brandenburg, Urteil vom 21.09.2005 - 4 U 174/04
1. Bei Nichteinhaltung der Abstandsfläche - auch ohne das Vorliegen eines Überbaus - ist eine Eigentumsverletzung im Sinne der §§ 1004 Abs. 1 Satz 1, 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB i. V. m. § 6 BbgBauO zu bejahen, da die Vorschriften der Landesbauordnungen über den Bauwich nachbarschützenden Charakter haben. Ein Eigentümer kann von seinem Nachbarn also die Beseitigung verlangen.
2. Der Eigentümer ist nicht zur Duldung der Eigentumsverletzung verpflichtet (BGB § 1004 Abs. 2), wenn dem Nachbar hinsichtlich der Bauabstandverletzung Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
VolltextIMRRS 2005, 1449
OLG Brandenburg, Urteil vom 27.07.2005 - 4 U 7/05
1. Stimmen die Grenzziehung eines Grundstücks, dessen Umfang, Lage und Grenze in der notariellen Urkunde durch eine Skizze angegeben ist, und die beurkundeten Flächenmaße nicht überein, so ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Vertragsparteien in erster Linie das Grundstück in den mittels der Skizze angegebenen Grenzen haben erwerben bzw. veräußern wollen (Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH in NJW-RR 1999, 1030, WM 1980, 1013).
2. Dies gilt insbesondere bei Kaufverträgen über noch zu vermessende Grundstücke.
VolltextIMRRS 2005, 1448
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.06.2005 - 10 A 3664/03
1. Öffentlich-rechtliche Abwehrrechte eines Nachbarn können nicht allein durch Zeitablauf verwirkt werden (wie BVerwG, Beschluss vom 16.4.2002 - 4 B 8.02 -, BRS 65 Nr. 195). Die Verwirkung setzt vielmehr eine das Vertrauen des Bauherrn darauf, der Nachbar werde sein Abwehrrecht nicht mehr geltend machen, begründende Untätigkeit sowie ein sich hierauf einstellendes Verhalten des Bauherrn voraus.*)
2. Ist der Verlauf der richtigen Grenze in der Örtlichkeit unklar, fällt es in den Risikobereich des Eigentümers, wenn er seinem Bauvorhaben ohne vorherige amtliche Vermessung einen für ihn günstigen Verlauf der Grenze zu Grunde legt und infolgedessen die erforderlichen Grenzabstände nicht einhält. Der Nachbar handelt nicht treuwidrig, wenn er in einer solchen Situation seine Rechte erst nach längerem Zeitablauf geltend macht.*)
VolltextIMRRS 2005, 1445
OLG Celle, Beschluss vom 12.09.2005 - 4 U 127/05
Selbständige Realverbandsanteile im Sinne von § 9 Abs. 1 NdsRVG sind nach der Teilung eines mit mehreren bewohnten Gebäuden bebauten Grundstücks demjenigen Grundstücksteil zuzuordnen, auf dem sich das von dem bisherigen Eigentümer vor der Teilung bewohnte Gebäude befindet.*)
VolltextIMRRS 2005, 1439
OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.03.2005 - 2 K 122/02
1. Die Belegenheit eines Grundstücks im Geltungsbereich eines Änderungsbebauungsplans allein begründet keine Antragsbefugnis für die Normenkontrolle, wenn die Änderung dieses Grundstück nicht betrifft. Erst wenn die tatsächlichen Auswirkungen der Änderungsplanung einen Grad erreicht haben, der ihre planerische Bewältigung im Rahmen einer Abwägung erfordert, ist eine Rechtsverletzung möglich.*)
2. Der Bebauungsplan muss „ausgefertigt“ sein, bevor er „bekanntgemacht“ wird. Das gilt auch für „Vorhaben bezogene Bebauungspläne“.*)
3. Dass ein Investor den Anstoß für die Planänderung gegeben hat, schließt deren städtebauliche „Erforderlichkeit“ nicht aus.*)
4. Die Regelungen der Baunutzungsverordnung über Baulinien und Baugrenzen hindern die Gemeinde nicht, im Ursprungsplan vorgenommene Festsetzungen zu ändern.*)
VolltextIMRRS 2005, 1438
OLG Frankfurt, Urteil vom 23.06.2005 - 16 U 6/05
1. Gehen von einer Mobilfunksendeanlage aufgrund der Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV nur unwesentliche Beeinträchtigungen aus, so besteht kein Anspruch auf Unterlassen des Betriebs dieser Anlage.
2. Eine Pflichtverletzung des Verordnungsgebers hinsichtlich dieser Grenzwerte kann gerichtlich erst dann festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Gesundheitsschutz aufgrund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist.
VolltextIMRRS 2005, 1436
BFH, Urteil vom 18.08.2005 - II R 62/03
1. Hat der Gutachterausschuss Bodenrichtwerte für erschließungsbeitragspflichtiges Bauland festgelegt, ist dieser Richtwert für solche Grundstücke maßgebend und unverändert zu übernehmen, für die (noch) eine Erschließungsbeitragspflicht besteht. Auf den tatsächlichen Erschließungszustand des Grundstücks kommt es entgegen R 161 Abs. 6 Sätze 4 und 5 ErbStR 2003 nicht an.*)
2. Aus einer Richtwertkarte, die für Grundstücke in einer Richtwertzone eine Preisspanne nennt, kann bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts für unbebaute Grundstücke in diesem Gebiet nach § 145 Abs. 3 BewG nur der unterste Wert der angegebenen Wertspanne übernommen werden.*)
VolltextIMRRS 2005, 1435
BVerwG, Urteil vom 20.04.2005 - 4 C 18.03
1. Betriebsregelungen zum Schutz gegen nächtlichen Fluglärm unterliegen den rechtlichen Anforderungen des fachplanerischen Abwägungsgebots.*)
2. Nachtflugregelungen für einen Verkehrsflughafen dürfen auf eine Bedarfslage ausgerichtet sein, die zwar noch nicht eingetreten ist, aber bei vorausschauender Betrachtung in absehbarer Zeit mit hinreichender Sicherheit erwartet werden kann.*)
3. Eine Nachtflugregelung, die im Vorgriff auf einen noch nicht absehbaren Bedarf erlassen wird, kann als reine "Vorratsplanung" abwägungsfehlerhaft sein. Im Fall einer vorzeitigen Planungsentscheidung erlangen die Lärmschutzbelange der Flughafenanwohner aus Rechtsschutzgründen ein besonders Gewicht.*)
4. Eine Nachtflugregelung ist nicht schon deshalb abwägungsfehlerhaft, weil sie die nächtlichen Flugbewegungen nicht durch eine zahlenförmige Höchstgrenze (Bewegungskontingent), sondern durch ein maximales nächtliches Lärmvolumen beschränkt.*)
IMRRS 2005, 1434
OVG Sachsen, Urteil vom 07.06.2005 - 4 B 128/04
1. Auf § 109 Abs. 1 SächsWG kann eine Duldungsanordnung für bereits errichtete und genutzte Anlagen (Altanlagen) grundsätzlich nicht gestützt werden.*)
2. § 109 Abs. 2 SächsWG begründet keinen selbstständigen Duldungstitel, sondern setzt das Bestehen eines nach früherem Recht begründeten Duldungstitels voraus (wie OLG Dresden, Urt. v. 27.6.2002, VIZ 2003, 140).*)
3. Eine Duldungsanordnung für Abwasserleitungen von anschluss- und benutzungspflichtigen Dritten kann beim Fehlen einer hinreichenden Satzungsregelung nicht ohne weiteres auf die gemeindliche Anstaltsgewalt oder auf eine Annexkompetenz zum Anschluss- und Benutzungszwang gestützt werden.*)
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