Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5159 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 0422VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.01.2006 - 5 S 2335/05
Eine Abstandsfläche kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO auch dann nicht erforderlich sein, wenn ein qualifizierter Bebauungsplan keine Festsetzungen enthält, die eine Grenzbebauung ausdrücklich zulassen.*)
VolltextIMRRS 2006, 0420
BGH, Urteil vom 12.01.2006 - IX ZR 131/04
1. Die Pfändung des Nießbrauchs an einem Grundstück gibt dem Pfändungsgläubiger gegen den Nießbraucher keinen Anspruch auf Räumung und Herausgabe des Grundstücks.*)
2. Ist mit der Pfändung des Nießbrauchs an einem Grundstück die Anordnung der Verwaltung verbunden worden, richtet sich das Verwaltungsverfahren grundsätzlich nach den Vorschriften der §§ 146 ff ZVG.*)
3. Der Schuldner, der nicht Eigentümer ist, kann sich dem Verwalter gegenüber nicht auf ein Wohnrecht berufen (Ergänzung von BGHZ 130, 314, 318f).*)
VolltextIMRRS 2006, 0415
BGH, Urteil vom 21.11.2005 - II ZR 367/03
1. Eine zweigliedrige Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn dem kündigenden Gesellschafter nach der Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände eine Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses nicht zumutbar ist.*)
2. Die Frage der Zumutbarkeit kann nicht ohne Berücksichtigung der beiderseitigen Verhaltensweisen der Gesellschafter beantwortet werden. Dies gilt bei wechselseitigen Kündigungen auch dann, wenn das vorangegangene Fehlverhalten des kündigenden Gesellschafters nicht so schwerwiegend ist, dass es die fristlose Kündigung seines Mitgesellschafters rechtfertigt.*)
3. Die unwirksame fristlose Kündigung eines Gesellschafters kann nicht als wichtiger Grund für die Kündigung des anderen Gesellschafters bewertet werden, ohne dessen vorangegangenes Fehlverhalten in die Gesamtabwägung einzubeziehen.*)
4. Veranlasst ein Gesellschafter die Bauaufsichtsbehörde, gegen seinen Mitgesellschafter einzuschreiten, der auf dem Gesellschaftsgrundstück das genehmigte Bauvorhaben ausführt, obgleich die Baugenehmigung wenige Wochen zuvor infolge Zeitablaufs erloschen war, ist sein Vorgehen nicht schon deshalb gerechtfertigt, weil das von ihm initiierte Verwaltungshandeln rechtmäßig ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 0392
BGH, Beschluss vom 24.11.2005 - V ZB 24/05
Besteht im Fall der Räumungsvollstreckung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung des Räumungsschuldners, darf ein Einstellungsantrag des Räumungsschuldners nur abgelehnt werden, wenn das Vollstreckungsgericht der Suizidgefahr durch geeignete konkrete Auflagen oder durch die Anordnung geeigneter konkreter Betreuungsmaßnahmen entgegenwirkt.*)
VolltextIMRRS 2006, 0391
BGH, Beschluss vom 24.11.2005 - V ZB 98/05
1. Gebote in der Zwangsversteigerung, die unter der Hälfte des Grundstückswerts liegen, sind nicht allein aus diesem Grund unwirksam und zurückzuweisen; gibt ein an dem Erwerb des Grundstücks interessierter Bieter ein solches Gebot nur ab, um die Rechtsfolgen des § 85a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen, ist das weder rechtsmissbräuchlich noch ist das Gebot unwirksam oder ein Scheingebot.*)
2. Das Eigengebot eines Gläubigervertreters ist unwirksam und zurückzuweisen, wenn er von vornherein nicht an dem Erwerb des Grundstücks interessiert ist, sondern das Gebot nur abgibt, damit in einem weiteren Versteigerungstermin einem anderen der Zuschlag auf ein Gebot unter 7/10 oder unter der Hälfte des Grundstückswerts erteilt werden kann.*)
VolltextIMRRS 2006, 0390
OLG Hamm, Urteil vom 16.12.2005 - 34 U 44/05
Umfang der Beurkundungspflicht von nichtigen Architektenbindungsvereinbarungen im Rahmen eines Grundstückserwerbsvertrages.
VolltextIMRRS 2006, 0386
OLG München, Urteil vom 22.09.2005 - 1 U 3013/05
1. Die Bewertung, ob ein Verwaltungsakt rechtswidrig oder nichtig ist, richtet sich nach den Auffassungen zum Zeitpunkt seines Erlasses.*)
2. Dass der zuständige Verwaltungsgerichtshof im selben Zeitraum in ständiger Rechtsprechung landesrechtlich die Ausweisung eines Hochwasserschutzgebietes in Form eines Verwaltungsakts für möglich gehalten hat, stellt ein starkes Indiz gegen die Offenkundigkeit des Fehlers dar, der darin liegt, dass statt einer Verordnung ein Verwaltungsakt ergangen ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 0381
BGH, Urteil vom 02.12.2005 - V ZR 11/05
Die Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs erstreckt sich auch auf den sich aus dem Liegenschaftskataster ergebenden Grenzverlauf.*)
VolltextIMRRS 2006, 0380
BGH, Urteil vom 14.12.2005 - IV ZR 45/05
Ein Gebäude kann nicht nur durch seine Gliederung, Einteilung, Eigenart oder Bauart, sondern auch aufgrund seiner Ausstattung mit betriebsdienlichen Maschinen und sonstigen Gerätschaften als für einen gewerblichen Betrieb dauernd eingerichtet angesehen werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 0375
OLG Nürnberg, Urteil vom 09.11.2005 - 4 U 920/05
1. Bei der Zwangsversteigerung eines bebauten Grundstücks ist die konkrete Nutzungsart schlagwortartig in der Terminsbestimmung anzugeben, wenn die Nutzungsart baulich vorgegeben ist (hier: Hotelbetrieb).*)
2. Das Unterlassen eines Hinweises auf die Nutzungsart kann Amtshaftungsansprüche begründen, wenn der Zuschlagsbeschluss aus diesem Grunde aufgehoben wird.*)
VolltextIMRRS 2006, 0374
OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.11.2005 - 5 U 1/05
1. Zum Ausschluss der Deckung für Streitigkeiten aus der Bestellung einer Grundschuld.*)
2. Zum Ausschluss der Deckung bei Falschbeurkundung eines Grundstückskaufpreises.*)
VolltextIMRRS 2006, 0370
OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.11.2005 - 20 W 462/04
1. Der Anspruch aus einer insolvenzfesten Auflassungsvormerkung ist wie die dagegen bestehenden Einwendungen im Zivilprozess geltend zu machen.*)
2. Die Verfügungsbefugnis eines Bewilligenden muss bis zum Vollzug der Eintragung vorliegen, was vom Grundbuchamt ungeachtet des formellen Konsensprinzips zu überprüfen ist.*)
3. Die Anordnung nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO, dass die Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, hat die Wirkung eines allgemeinen Verfügungsverbotes.*)
4. Die Schutzwirkung des § 878 BGB setzt voraus, dass alle materiell-rechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen, insbesondere die Genehmigungen Dritter, vor Eintritt der Verfügungsbeschränkung bereits vorliegen.*)
VolltextIMRRS 2006, 0366
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.02.2006 - 8 A 11500/05
1. Das bauaufsichtsbehördliche Betreten einer Wohnung nach § 59 Abs. 4 Satz 2 LBauO stellt keine Durchsuchung im Sinne von Art. 13 Abs. 2 GG dar.*)
2. Die Verletzung der baurechtlichen Genehmigungspflicht reicht in aller Regel aus, um das Betreten einer Wohnung zum Zwecke der Bauzustandsbesichtigung zu rechtfertigen.*)
3. Einer übermäßigen Inanspruchnahme der Betroffenen ist durch die Beachtung des Gebots der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen.*)
VolltextIMRRS 2006, 0356
OLG Koblenz, Beschluss vom 30.09.2005 - 5 W 595/05
1. Langjährige Vertragsverhandlungen um den Kauf eines Grundstücks können einen notariell beglaubigten Kaufvertrag nicht ersetzen. Dies gilt auch dann, wenn nicht auszuschließen ist, dass der Verkäufer den möglichen Käufer bewusst hingehalten und dieser auf dem Grundstück bereits erhebliche Investitionen vorgenommen hat.
2. Die gesetzlich vorgeschriebene notarielle Form ist nur dann ausnahmsweise nicht erforderlich, wenn die fehlende Anerkennung des formungültigen Vertrages zu einem untragbaren Ergebnis führt.
VolltextIMRRS 2006, 0355
OLG München, Urteil vom 12.01.2006 - 6 U 2659/05
1. Wird in einem Grundstückskaufvertrag mit einer Gemeinde auf Erwerberseite der Erlass des gesamten Kaufpreises für den Fall einer im Vertrag näher bestimmten rechtskräftigen Überplanung von Grundstücken des Veräußerers bis zu einem genau bestimmten Zeitpunkt vereinbart, so ist die Frage nach der Wirksamkeit dieser Vereinbarung unter dem Gesichtspunkt des Koppelungsverbots oder des Verbots der unangemessenen Leistung jedenfalls dann rechtlich unbeachtlich, wenn die Überplanung nicht bis zu dem im Vertrag bestimmten Zeitpunkt rechtskräftig erfolgt ist.*)
2. Wird der Kaufpreisanspruch jedoch erst nach 25 Jahren geltend gemacht, kann ihm der Einwand der Verwirkung entgegenstehen.*)
VolltextIMRRS 2006, 0354
BGH, Urteil vom 20.10.2005 - IX ZR 276/02
1. Die Übertragung eines belasteten Grundstücks kann nur dann eine Benachteiligung der Gläubiger zur Folge haben, wenn der in der Zwangsversteigerung erzielbare Wert des Grundstücks die vorrangigen Belastungen und die Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens übersteigt.*)
2. Den Anfechtungsgegner, der sich auf eine wertausschöpfende Belastung des ihm übertragenen Grundstücks beruft, trifft eine sekundäre Darlegungslast dazu, in welcher Höhe im Zeitpunkt seines Erwerbs Belastungen bestanden und valutierten.*)
3. Hat der Anfechtungskläger den Abschluss eines entgeltlichen Vertrages mit einer nahestehenden Person sowie die dadurch verursachte unmittelbare Benachteiligung der Gläubiger dargelegt und bewiesen, werden sowohl der Benachteiligungsvorsatz des Schuldners als auch die Kenntnis des Anfechtungsgegners davon gesetzlich vermutet.*)
VolltextIMRRS 2006, 0345
OLG Hamm, Urteil vom 04.07.2005 - 17 U 94/04
1. Kommt es als Folge von Rohrvortriebsarbeiten zu Schäden am Nachbargebäude, haben die Eigentümer dieses Gebäudes den zeitweiligen Nutzungsausfall des Kellers, der Terrasse, des Gartens sowie sonstige Beeinträchtigungen (Lärm und Dreck) entschädigungslos hinzunehmen.
2. Der merkantile Minderwert einer durch Tiefbauarbeiten auf dem Nachbargrundstück beschädigten Wohnung ist um 25% zu kürzen, wenn bereits rechtskräftig festgestellt ist, dass der Verursacher auch künftig eintretende Schäden zu ersetzen hat.
VolltextIMRRS 2006, 0337
BGH, Urteil vom 20.12.2005 - XI ZR 119/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 0325
VGH Bayern, Beschluss vom 30.01.2006 - 25 CS 05.2994
Vortretende Bauteile einer Dachfläche (z. B. Dachgauben) können bei Ermittlung der Abstandsfläche tendenziell umso weniger als untergeordnet außer Betracht bleiben, je mehr sich die übrige Dachfläche der 75-Grad-Grenze nähert.*)
VolltextIMRRS 2006, 0318
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2005 - 9 U 141/04
1. Zwar bedarf eine Aufhebungsvereinbarung, bei der der Käufer sich verpflichtet, sein durch die Eintragung einer Auflassungsvormerkung entstandenes Anwartschaftsrecht aufzugeben, grundsätzlich der notariellen Form. Die Formvorschrift des § 313 BGB a.F. findet jedoch dann keine Anwendung, wenn die Rückgängigmachung des Kaufvertrags Folge der Geltendmachung eines Gewährleistungsrechts ist.
2. Die Einigung über die Wandlung bzw. über den großen Schadensersatz, auf den § 465 BGB a.F. analog anzuwenden ist, hat keine dingliche Wirkung, sondern lediglich eine schuldrechtliche Wirkung dahingehend, dass ein gesetzlich geregeltes Rückgewährschuldverhältnis entsteht.
3. Es ist eine Frage der Auslegung, ob sich das vereinbarte Formerfordernis auch auf den Vorvertrag erstreckt oder auf den Hauptvertrag beschränkt sein soll.
VolltextIMRRS 2006, 0311
OLG Saarbrücken, Urteil vom 01.12.2005 - 8 U 588/04
1. Die Absprache der Kaufvertragsparteien, "als was" die Sache veräußert werden solle, legt i. d. R. nur die Sollbeschaffenheit i. S. von § 459 BGB fest, drückt aber nicht ohne weiteres den Willen der Beteiligten aus, es solle der Verkäufer für diese Beschaffenheit auch garantieren.*)
2. Die Vermutung verwerflicher Gesinnung bei besonders grobem Äquivalenzmissverhältnis ist erschüttert, wenn der Leistungsbemessung gutachterliche Feststellungen zugrundeliegen.*)
VolltextIMRRS 2006, 0305
OLG Koblenz, Urteil vom 05.01.2006 - 5 U 1172/05
1. Die formale Eigentümerstellung macht den Immobilienverkäufer nicht zum Handlungs- oder Zustandsstörer, wenn die Beeinträchtigung vom Erwerber verursacht ist und nach den vertraglichen Absprachen keinerlei Einwirkungsmöglichkeit des derzeitigen Eigentümers mehr besteht.*)
2. Ob es sich bei einer Freifläche im Grenzbereich um eine Terrasse i.S.v. § 34 Abs. 4 NachbarG-RP handelt, hängt nicht von der konkreten Zweckbestimmung ab. Maßgeblich ist die Eignung zum Aufenthalt von Menschen.*)
3. Die Vorschrift zum Grenzabstand einer Terrasse ist jedoch nicht anzuwenden, wenn deren Nutzung keinen relevanten Blickkontakt zum Nachbargrundstück ermöglicht.*)
VolltextIMRRS 2006, 0296
BGH, Urteil vom 02.12.2005 - V ZR 35/05
Eine in einem Straßengrundstück verlegte Versorgungsleitung kann nach denselben Grundsätzen zum Scheinbestandteil bestimmt und auf den neuen Versorgungsträger übereignet werden, nach denen ein Scheinbestandteil nach § 95 Abs. 1 BGB wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks werden kann. Auch hier erfolgt die sachenrechtliche Umwandlung von einem ehemals wesentlichen Bestandteil zu einer selbständigen Sache durch eine Übereignung entsprechend § 929 Satz 2 BGB, ohne dass es dazu einer Trennung der Leitung vom Straßengrundstück bedarf (Fortführung von BGHZ 37, 353, 359).*)
VolltextIMRRS 2006, 0287
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.01.2006 - 1 A 10845/05
1. Für die Entscheidung, ob bei Windkraftanlagen gemäß § 8 Abs. 10 Satz 2 LBauO eine – geringere – Tiefe der Abstandsfläche bis zu 0,25 H zugelassen werden kann, kommt es auf eine von der geplanten Windkraftanlage eventuell ausgehende Eiswurfgefahr nicht an, weil die Abstandsflächenregelungen des § 8 LBauO nicht geeignet sind, einer derartigen Gefahr zu begegnen, und deshalb eine entsprechende – nachbarschützende – Zielsetzung nicht verfolgen.*)
2. Einer im konkreten Einzelfall anzunehmenden Gefährdung ist vielmehr durch Schutzeinrichtungen oder –maßnahmen regelnde Nebenbestimmungen in der Baugenehmigung auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 LBauO Rechnung zu tragen (vgl. VV des Ministeriums der Finanzen vom 15. Oktober 2004 „Einführung von technischen Regeln als Technische Baubestimmungen“, MinBl. 2004, 374 ff., 396).*)
VolltextIMRRS 2006, 0280
BFH, Urteil vom 03.08.2005 - I R 36/04
Für die Annahme nachträglicher Anschaffungskosten ist ein bloßer kausaler oder zeitlicher Zusammenhang mit der Anschaffung nicht ausreichend. Vielmehr kommt es auf die Zweckbestimmung der Aufwendungen (hier: Anliegerbeiträge für erschlossenes Betriebsgrundstück) an.*)
VolltextIMRRS 2006, 0277
BFH, Urteil vom 21.09.2005 - II R 49/04
1. Die durch die Annahme eines einheitlichen - sowohl den Verkauf eines bestimmten Grundstücks als auch die Errichtung eines bestimmten Gebäudes umfassenden - Angebots ausgelöste Indizwirkung für das Vorliegen eines engen sachlichen Zusammenhangs zwischen Kauf- und Bauvertrag im Sinne der Grundsätze zum einheitlichen Leistungsgegenstand gilt auch dann, wenn auf der Veräußererseite mehrere Personen auftreten.*)
2. Ein einheitliches Angebot im vorbezeichneten Sinne kann auch dann gegeben sein, wenn die bis (annähernd) zur Baureife gediehene Vorplanung inhaltlich maßgebend von der Erwerberseite mit beeinflusst oder gar veranlasst worden ist (Änderung der Rechtsprechung).*)
VolltextIMRRS 2006, 0275
OLG Koblenz, Urteil vom 09.02.2006 - 5 U 1111/05
1. Arglist i.S.v. § 444 BGB erfordert keine Betrugsabsicht des Verkäufers. Ausreichend ist ein von bedingtem Vorsatz getragenes Fürmöglichhalten und Inkaufnehmen.
2. Zu den tatsächlichen Voraussetzungen einer Arglisthaftung des Hausverkäufers für Kellerfeuchtigkeit.
VolltextIMRRS 2006, 0249
BGH, Urteil vom 29.09.2005 - III ZR 27/05
Erfordert die neue Trassenführung einer Straße im Beitrittsgebiet die Änderung von Versorgungsleitungen, die durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach § 9 Abs. 1 GBBerG dinglich gesichert sind, hat grundsätzlich der Träger der Straßenbaulast die Kosten zu tragen und nicht das Versorgungsunternehmen, dessen Berechtigung zur Nutzung der alten Trasse auf Sondernutzungsgenehmigungen nach § 13 Abs. 1 Satz 1 StraßenVO-DDR beruht (Fortführung des Senatsurteils vom 14. März 2002 - III ZR 147/01 - WM 2002, 2113).*)
VolltextIMRRS 2006, 0233
BFH, Urteil vom 27.10.2005 - IX R 76/03
Wird bei dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zwischen Angehörigen zugleich die (Rück-)Schenkung des Kaufpreises vereinbart, kann eine missbräuchliche Gestaltung i.S. von § 42 AO 1977 zur Erlangung der Eigenheimzulage vorliegen.*)
VolltextIMRRS 2006, 0230
BVerwG, Beschluss vom 20.09.2005 - 4 BN 46.05
1. Der Eigentümer eines Grundstücks, für das ein Bebauungsplan Festsetzungen trifft, ist grundsätzlich - also vorbehaltlich eines Ausnahmefalls - antragsbefugt. Seine Antragsbefugnis hängt mithin in der Regel nicht von der zusätzlichen Voraussetzung ab, dass er sich auch konkret und ausdrücklich gegen die Festsetzung wendet, die der Bebauungsplan für sein Grundstück trifft.
2. Wenn er sich jedoch mit der Festsetzung für das eigene Grundstück einverstanden erklärt und sich nur gegen Festsetzungen für benachbarte Grundstücke wendet, genügt es nicht in jedem Fall, sich auf die Überplanung auch des eigenen Grundstücks zu berufen, um eine mögliche Verletzung des Abwägungsgebots darzutun.
VolltextIMRRS 2006, 0229
BGH, Urteil vom 12.12.2005 - II ZR 283/03
Der Neugesellschafter ist in seinem Vertrauen auf den Fortbestand der vor der Publikation des Senatsurteils vom 7. April 2003 (BGHZ 154, 370 ff.) bestehenden Rechtslage nicht geschützt, sondern haftet analog § 130 HGB, wenn er die Altverbindlichkeit, für die er in Anspruch genommen wird, bei seinem Eintritt in die Gesellschaft kennt oder wenn er deren Vorhandensein bei auch nur geringer Aufmerksamkeit hätte erkennen können. Letzteres ist bei einer BGB-Gesellschaft hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Versorgungsverträgen (Gas, Strom, Wasser) für in ihrem Eigentum stehende Mietshäuser der Fall.*)
VolltextIMRRS 2006, 0228
BGH, Beschluss vom 24.11.2005 - V ZB 23/05
1. Verliert ein belastetes Grundstück durch Vereinigung mit einem anderen Grundstück die Selbständigkeit, so ruhen die Belastungen auf dem Teil des neuen Grundstücks, der vor der Vereinigung Belastungsgegenstand war.*)
2. In einem solchen Fall ist der Gläubiger des Rechts, das auf dem früheren selbständigen Grundstück gelastet hat, nicht gehindert, einem Zwangsversteigerungsverfahren beizutreten, das das vereinigte neue Grundstück betrifft. Dabei ist es unerheblich, ob das frühere Grundstück, weil katastermäßig nicht verschmolzen, als Flurstück fortbesteht oder ob es auch als Flurstück nicht mehr existiert, da auch im letzteren Fall anhand der Genese der Flächenabschnitt ermittelt werden kann, auf den sich die Belastung mit welcher Rangfolge erstreckt.*)
VolltextIMRRS 2006, 0226
VGH Hessen, Beschluss vom 18.08.2005 - 5 TG 3657/04
1. Bei "Zwischenwegen", die die Zufahrt zu Grundstücken im inneren Hintergelände einer ringförmigen Straßenanlage ermöglichen, kann es sich trotz einer Länge von jeweils über 100 m lediglich um unselbständige Verzweigungen des Hauptstraßenzugs der Ringstraße handeln, sofern auf Grund fester Absperrungen auf etwa halber Strecke ein durchgängiges Befahren ausgeschlossen ist und der Weg deshalb von der jeweiligen Seite des Hauptstraßenzugs aus als bloße Zufahrt zu angrenzenden "Innengrundstücken" in Erscheinung tritt.*)
2. In die Verteilung des umlagefähigen Aufwands für die Erneuerung der Straßenanlage sind in einem solchen Fall auch die an die Zwischenwege angrenzenden "Innengrundstücke" einzubeziehen, auch wenn an den Wegen selbst keine Erneuerungsarbeiten vorgenommen werden. Eine das Abrechnungsgebiet im Wege der Abschnittsbildung auf die Grundstücke des Hauptstraßenzugs beschränkende gesonderte Abrechnung scheidet in diesem Fall aus.*)
VolltextIMRRS 2006, 0225
VGH Bayern, Urteil vom 15.12.2005 - 4 B 04.1948
Nach Auslauf eines Mietvertrags begründet auch der länger andauernde Leerstand eines mit einer Halle (Hochregallager) bebauten Grundstücks, für dessen Anmietung nur ein begrenzter Interessentenkreis infrage kommt, keinen atypischen Umstand, der einen Grundsteuererlass rechtfertigt.*)
VolltextIMRRS 2006, 0220
BGH, Beschluss vom 05.10.2005 - VIII ZR 127/05
1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Eigenbedarfskündigung ist der Entschluss des Vermieters, seine Wohnung selbst zu Wohnzwecken zu nutzen, im Hinblick auf sein durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschütztes Eigentum grundsätzlich zu achten und einer gerichtlichen Nachprüfung entzogen.
2. Auch in dem Falle, dass der Vermieter seine Wohnung nur teilweise für eigene Wohnzwecke, überwiegend jedoch für eigene berufliche Zwecke (Einrichtung eines Architekturbüros) nutzen möchte, kann nichts anderes gelten.
VolltextIMRRS 2006, 0204
BGH, Beschluss vom 20.12.2005 - VII ZB 79/05
Wird ein Vergleich geschlossen, der einen Anspruch des Grundstückseigentümers aus § 1004 BGB begründet, und ist zum Zeitpunkt des Vergleichsschlusses bereits beiden Parteien bekannt, dass der Eigentümer sein Grundstück verkaufen möchte, so geht der in dem Vergleich geregelte schuldrechtliche Anspruch nicht mit Verkauf des Grundstücks unter, sondern geht vielmehr auf die Erwerber über.
VolltextIMRRS 2006, 0203
BVerwG, Urteil vom 07.07.2005 - 3 C 34.04
Auch ein Wohngebäude in der Rechtsträgerschaft eines vormaligen VEB Wohnungswirtschaft, das am 3. Oktober 1990 leer stand, weil es unbewohnbar war, ist nach § 1a Abs. 4 Satz 3 VZOG der Gemeinde zuzuordnen, wenn es der Wohnnutzung wieder zugeführt werden sollte. Hierzu ist eine konkrete Absicht nicht erforderlich. Es genügt, dass es im Bestand des VEB als Wohngebäude geführt wurde, sofern nicht die Umnutzung oder der Abriss beschlossen war.*)
VolltextIMRRS 2006, 0199
BFH, Urteil vom 01.12.2005 - IV R 65/04
1. Eine GbR, die ein zuvor erworbenes Grundstück mit einer noch von ihr zu errichtenden Einkaufspassage veräußert, verlässt nicht nur den Bereich der privaten Vermögensverwaltung, sondern kann unter weiteren Umständen auch das in § 15 Abs. 2 EStG geforderte Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllen.*)
2. Sie ist jedenfalls dann nachhaltig tätig, wenn sie (kumulativ) in unbedingter Veräußerungsabsicht eine Bauplanung für das Grundstück hat erstellen lassen, im Interesse der potentiellen Erwerber Mietverträge abgeschlossen, bei Gesamtbaukosten von rd. 12 Mio. DM und einem Gewinn von fast 4 Mio. DM mehrere Bauunternehmer beauftragt und sich zur Gewährleistung für Baumängel sowie zur Zahlung von Schadensersatz für Mietausfälle bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung verpflichtet hat.*)
3. Unter diesen Umständen ist auch das Merkmal der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr gegeben.*)
VolltextIMRRS 2006, 0198
BFH, Urteil vom 12.10.2005 - VIII R 66/03
1. Wird ein Grundstück im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe veräußert und zu einem späteren Zeitpunkt der Kaufpreis aus Gründen, die im Kaufvertrag angelegt waren, gemindert, so ist nach ständiger Rechtsprechung nur der tatsächlich erzielte Veräußerungserlös in das Betriebsaufgabeergebnis einzustellen. Gleiches kann dann gelten, wenn der ursprüngliche Kaufvertrag aufgehoben und das Grundstück zu einem geringeren Preis an neue Erwerber veräußert wird.*)
2. Zur Selbständigkeit der einzelnen Regelungen eines Gewinnfeststellungsbescheids (hier: Betriebsaufgabetatbestand; Höhe des Betriebsaufgabegewinns) und deren Bindungswirkung.*)
VolltextIMRRS 2006, 0183
BGH, Urteil vom 16.11.2005 - IV ZR 307/04
1. Hat der Versicherungsnehmer nach den zwischen den Parteien des Versicherungsverhältnisses getroffenen Vereinbarungen (hier: § 20 Nr. 1d VGB 88) Auskunft erst auf Verlangen des Versicherers zu erteilen, bestimmt sich nach Art, Reichweite und Sinn der ihm gestellten Fragen, in welchem Umfang er Angaben zur Feststellung des Versicherungsfalles und zur Leistungspflicht des Versicherers zu machen hat.*)
2. Haben mehrere Versicherungsnehmer in der Sachversicherung (hier: Wohngebäude-Versicherung) ein einheitliches Risiko versichert, besteht ein einziger, unteilbarer Versicherungsanspruch zur gesamten Hand. Obliegenheitsverletzungen, die einer der Versicherungsnehmer begeht, muss sich daher auch der andere Versicherungsnehmer zurechnen lassen.*)
VolltextIMRRS 2006, 0164
OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.12.2005 - 17 U 55/03
1. Der zum Ersatz des positiven Interesses verpflichtete Bauträger kann nicht verlangen, dass die dem Käufer einer Eigentumswohnung in Gestalt von Mieteinnahmen zugeflossenen Gebrauchsvorteile auf den Schadensersatz angerechnet werden.
2. Ein entsprechender Vorteilsausgleich steht nur im Rahmen des negativen Interesses und allgemein bei Rückabwicklung eines Vertragsverhältnisses in Rede, nicht beim Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
VolltextIMRRS 2006, 0154
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 03.01.2006 - 9 ME 69/05
Erschließungsbeitragspflicht für neu angelegte Planstraße besteht auch dann, wenn ein Grundstück schon vor Aufstellung des Bebauungsplans und Bau der Planstraße ausreichend erschlossen war und die frühere Erschließung entfällt.*)
VolltextIMRRS 2006, 0153
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.01.2006 - 7 ME 288/04
1. Die Rüge der fehlerhaften Klassifizierung und der dadurch bedingten sachlichen Unzuständigkeit der Planfeststellungsbehörde unterliegt nicht dem Ausschluss nach § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG, wenn sie neben der geltend gemachten materiellen Betroffenheit nicht bereits in Einwendungsverfahren vorgebracht worden sind.*)
2. Der durch Rechtsänderung begründete nachträgliche Eintritt der Zuständigkeit der bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses noch sachlich unzuständigen Behörde lässt den Aufhebungsanspruch des von der Planung Betroffenen regelmäßig nicht entfallen.*)
VolltextIMRRS 2006, 0152
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.01.2006 - 9 ME 245/05
1. Eine öffentliche Einrichtung im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG endet bzw. beginnt immer dort, wo sie in den Außenbereich eintritt bzw. zur Innerortsstraße wird.*)
2. Der Ausbau einer Straße im Außenbereich vermittelt den zwischen dieser und einer Innerortsstraße gelegenen Grundstücken einen ausbaubeitragsrechtlich relevanten Vorteil regelmäßig nur für deren an die Außenbereichsstraße angrenzenden Außenbereichsflächen.*)
VolltextIMRRS 2006, 0146
BGH, Urteil vom 20.12.2005 - XI ZR 66/05
1. Ein Grundurteil beschwert eine Partei, soweit es für sie negative Bindungswirkung hat. Der bloße Anschein einer Bindungswirkung, der von einem in unzulässiger Weise die Höhe des Schadens behandelnden Grundurteil ausgeht, rechtfertigt die Zulässigkeit eines Rechtsmittels nicht.*)
2. Der Anspruch des Darlehensgebers auf Nichtabnahmeentschädigung unterlag der 30-jährigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB a.F., nicht der vierjährigen Verjährungsfrist gemäß § 197 BGB a.F.*)
VolltextIMRRS 2006, 3212
BGH, Urteil vom 27.01.2006 - V ZR 46/05
1. Auch unter Berücksichtigung von Art. 20a GG und § 16 I UmwHG ist bei der Beschädigung eines nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck angepflanzten Gehölzes nicht ein Minderwert des Gehölzes selbst, sondern nur eine durch seine Beschädigung bewirkte Wertminderung des Grundstücks ersatzfähig (Bestätigung von Senat, BGHZ 143, 1 [6] = NJW 2000, 512, und BGH, NJW 1975, 2061). (amtlicher Leitsatz)*)
2. Die beschädigungsbedingt geringere Restlebensdauer eines Gehölzes führt für sich genommen nicht zu einer Wertminderung des Grundstücks. Die Folgen seines vorzeitigen Absterbens stellen einen Zukunftsschaden dar, der erst nach seinem Eintritt ersatzfähig ist. (amtlicher Leitsatz)*)
VolltextIMRRS 2006, 0129
BGH, Beschluss vom 01.12.2005 - V ZR 257/04
1. § 9 Abs. 2 VerkFlBerG ist unmittelbar anwendbar, wenn die Nutzung des Grundstücks der Klägerin für eine öffentliche Verwaltungsaufgabe bis zur Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Nachsorgepflicht aus § 36 KrW/AbfG noch fortdauert.
2. § 9 Abs. 2 VerkFlBerG schließt die Ansprüche auf Beseitigung der Ablagerungen bzw. auf Schadensersatz auch dann aus, wenn die öffentliche Nutzung als Deponiegelände bereits vor dem In-Kraft-Treten des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes am 1. Oktober 2001 aufgegeben wurde.
VolltextIMRRS 2006, 0111
BGH, Urteil vom 14.12.2005 - XII ZR 236/03
Zur Anwendung des § 5 AGBG, wenn unklar bleibt, ob eine automatische Verlängerungsklausel erst nach Ausübung aller Verlängerungsoptionen des Mieters oder auch schon zuvor Anwendung findet.*)
VolltextIMRRS 2006, 0084
OLG Frankfurt, Urteil vom 05.07.2005 - 14 U 139/04
Der Eigentümer eines Grundstücks, durch das Abwasserleitungen des Nachbargrundstücks geführt werden, kann von dem Nachbarn Beseitigung der Leitungen verlangen, wenn sie nachträglich zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen.*)
VolltextIMRRS 2006, 0082
OLG Naumburg, Urteil vom 21.06.2005 - 11 U 40/05
1. Ein privatrechtlicher, auf Veräußerung/Erwerb eines Grundstücks gerichteter Vertrag mit der Gemeinde begründet keine Amtspflichten, selbst wenn er öffentlich-rechtliche Bestandteile enthält.*)
2. Ist eine im Grundstückskaufvertrag enthaltene Ablösungsvereinbarung i.S.v. § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB nach § 134 BGB nichtig, weil es an einer wirksamen Ablösungsbestimmung mangelt, haftet die Gemeinde dem Erwerber aufgrund eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (c.i.c.) auf Schadensersatz.*)
3. Dem Käufer sind unter diesem Gesichtspunkt Finanzierungszinsen auf den die Ablösung betreffenden Kaufpreisanteil zu erstatten.*)
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