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Sachgebiet: Immobilien

5159 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IMRRS 2006, 1624
SteuerrechtSteuerrecht
Gewinner eines Fertighauses: Keine AfA!

BFH, Urteil vom 26.04.2006 - IX R 24/04

Der Gewinner eines von einem Unternehmen im eigenen betrieblichen (Werbe-)Interesse verlosten Fertighauses kann mangels eigener Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung des Fertighauses keine Absetzungen für Abnutzung in Anspruch nehmen.*)

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IMRRS 2006, 1621
ImmobilienImmobilien
Immobilien

BGH, Urteil vom 28.01.2000 - V ZR 402/98

1. Der Käufer muß sich die Kenntnis seines Abschlußvertreters grundsätzlich auch dann nach § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen, wenn der Vertreter zuvor als Verhandlungsführer (und damit als "Wissensvertreter") des Verkäufers aufgetreten ist. Im Einzelfall kann aber die Berufung des Verkäufers auf die dem Käufer zuzurechnende Kenntnis des Vertreters treuwidrig sein.*)

2. Zur Zulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Zahlungs- und Feststellungsansprüchen.*)

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IMRRS 2006, 1614
ImmobilienImmobilien
Immobilien

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.02.2000 - 11 Wx 128/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1611
ImmobilienImmobilien
Immobilien

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2000 - 24 U 16/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1610
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Durch Sturmschaden beschädigtes Lagergut

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.02.2000 - 4 U 77/99

1. Der Versicherer ist aus einer Gebäude- sowie Geschäftsversicherung, die eine Versicherung gegen Sturmschäden nach den AStB 68 einschließt, bezüglich des Inhaltsschadens und der Kosten der Ermittlung des Schadens an den in einer Halle in Kartons und Kisten eingelagerten Waren im Wert von angeblich 3 Mio. DM wegen Verletzung der Obliegenheit zur Schadensminderung nach § 12 Nrn. 1 b, 3 AStB i. V. m. §§ 62, 6 Abs. 3 VVG leistungfrei, wenn der Versicherungsnehmer nach einem Sturmschaden an dem Ziegeldach, durch das ungehindert Wasser in die Halle eindringen kann, nicht unverzüglich von sich aus für eine provisorische Abdichtung des Dachs und Trocknungsmaßnahmen sorgt, sondern sich mit der unzureichenden Teilabdeckung der durchnässten Kartons mit Folien begnügt.*)

2. Die Leistungspflicht des Versicherers aus der Gebäudeversicherung für die Kosten der Reparatur des Dachs wird dadurch nicht berührt.*)

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IMRRS 2006, 1608
ImmobilienImmobilien
Immobilien

BayObLG, Beschluss vom 02.03.2000 - 2Z BR 183/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1605
ImmobilienImmobilien
Steurrecht

BFH, Urteil vom 15.03.2000 - X R 56/97

Ehegatten steht für ein gemeinsames Einfamilienhaus wegen Objektverbrauchs keine Wohneigentumsförderung nach § 10e Abs. 1 EStG zu, wenn sie vor der Eheschließung in unterschiedlichen Kalenderjahren Miteigentumsanteile an demselben Zweifamilienhaus erworben haben und jeder für seinen Miteigentumsanteil erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG in Anspruch genommen hat.*)

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IMRRS 2006, 1600
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Streitwert bei Sperrung der Versorgungsleistungen

OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.06.2006 - 7 W 24/06

Streitwert einer Klage auf Duldung der Sperrung von Energiezählern und der Versorgungseinstellung wegen Zahlungsverzugs.

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IMRRS 2006, 1598
ImmobilienImmobilien
Zwangsversteigerung: Schadensersatz nach Aufhebung des Zuschlags

OLG Celle, Urteil vom 09.08.2006 - 3 U 92/06

Fällt das nach § 90 Abs. 1 ZVG erworbene Eigentum des Ersteigerers eines Grundstücks durch Aufhebung des Zuschlags rückwirkend wieder dem ursprünglichen Eigentümer zu, so kommen wegen zwischenzeitlicher Verschlechterungen des Grundstücks Schadensersatzansprüche der ursprünglichen Eigentümer gemäß §§ 989, 990 BGB analog ab dem Zeitpunkt in Betracht, ab dem dem Ersteigerer eine begründete Beschwerde gegen den Zuschlag bekannt geworden ist.*)

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IMRRS 2006, 1591
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erschließungsbeitrag für Hinterliegergrundstück

VGH Hessen, Urteil vom 01.03.2006 - 5 UE 3392/04

Auf die Möglichkeit der Anlegung einer Zuwegunng über das an die Anbaustraße unmittelbar angrenzende vordere Grundstück kann für das Erschlossensein auch des hinteren Grundstücks nur dann verwiesen werden, wenn vorderes und hinteres Grundstück im Eigentum jeweils derselben Person oder Personenmehrheit stehen.*)

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IMRRS 2006, 1572
ImmobilienImmobilien
Immobilien

OLG Köln, Urteil vom 24.07.2003 - 8 U 25/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1543
ImmobilienImmobilien
Immobilien

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.09.2003 - 4 U 150/02

1. Zur Frage, ob ein Anwaltsnotar, der bei einem Anlagegeschäft als Treuhänder eingeschaltet wird, als Notar tätig geworden ist.*)

2. Der Notar verletzt seine Amtspflicht, wenn er mit der als Treuhänder übernommenen Mittelverwendungskontrolle den geworbenen Anlegern keine größere Sicherheit zu bieten vermag als ohne seine Verwahrungstätigkeit, weil eine ordnungsgemäße Mittelverwendungskontrolle nach dem Vertragswerk nicht gewährleistet ist.*)

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IMRRS 2006, 1535
ImmobilienImmobilien
Immobilien

KG, Urteil vom 23.10.2003 - 8 U 76/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1532
ImmobilienImmobilien
Immobilien

BGH, Beschluss vom 29.01.2004 - V ZR 244/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1518
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verwirkung des Wiederkaufsrechts

BGH, Urteil vom 21.07.2006 - V ZR 252/05

Verkauft die öffentliche Hand ein Grundstück zum Zwecke der Ansiedlung von Familien zu günstigen Konditionen und vereinbart sie ein Wiederkaufsrecht, um die zweckentsprechende Nutzung des Grundstücks sicherzustellen und Bodenspekulationen zu verhindern, kann das Wiederkaufsrecht mehr als 30 Jahre nach seiner Begründung nicht mehr ausgeübt werden.*)

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IMRRS 2006, 1517
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Umbauten an einem Denkmal

OVG Sachsen, Beschluss vom 23.06.2006 - 1 B 227/0

1. Durchgeführte Umbauten stehen der Annahme einer Denkmaleigenschaft nur entgegen, wenn dadurch ihre Identität aufgehoben worden ist.*)

2. Die Erteilung oder Versagung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung (oder Zustimmung) steht im pflichtgemäßen Ermessen der Denkmalschutzbehörde.*)

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IMRRS 2006, 1514
ImmobilienImmobilien
Immobilien

OLG Köln, Urteil vom 28.06.2006 - 11 U 229/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1513
ImmobilienImmobilien
Eintragung der Pfändung einer Eigentümergrundschuld

OLG Celle, Beschluss vom 20.07.2006 - 4 W 125/06

Im Grundbuch eintragungsfähig ist nur die Pfändung einer tatsächlich entstandenen Eigentümergrundschuld, was in der Form des § 29 GBO zu belegen ist. Die Eintragung der Pfändung einer künftigen Eigentümergrundschuld ist unzulässig.*)

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IMRRS 2006, 1512
ImmobilienImmobilien
Einwilligungsvorbehalt bei Grundstückskauf

OLG Celle, Beschluss vom 04.07.2006 - 4 W 106/06

1. Die Vorschrift des § 130 Abs. 2 BGB ist auf die Beschränkung des Betroffenen in seiner Geschäftsfähigkeit durch Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gemäß § 1903 BGB entsprechend anzuwenden.*)

2. Ein nach Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrags mit Auflassungserklärung angeordneter Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 BGB berührt die Wirksamkeit der Einigung nicht und steht der Eigentumsumschreibung nicht entgegen.*)

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IMRRS 2006, 1506
SteuerrechtSteuerrecht
Fortdauer der Einkunftserzielungsabsicht

FG Hessen, Urteil vom 06.04.2006 - 3 K 1524/04

Zu Frage der Fortdauer der Einkunftserzielungsabsicht trotz vertragswidriger Weiternutzung durch Mieter und gleichzeitiger Veräußerungsabsicht bei Eigentümer.

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IMRRS 2006, 1504
ImmobilienImmobilien
Einstandspflicht des Wohngebäudeversicherers bei einem Rohrschaden

LG Coburg, Urteil vom 26.10.2005 - 21 O 375/05

1. Ein Rohrbruch setzt voraus, dass das Material des Rohres durch ein Loch oder einen Riss beschädigt ist.

2. Ein Leitungswasserschaden ist nur dann anzunehmen, wenn aus einem Rohr ausgetretenes Wasser Gegenstände des Versicherten beschädigt (beispielsweise bei Durchnässungsschäden).

3. Senkt sich das Leitungssystem des Versicherten lediglich ab, weil das Anschlussstück des WC zum Grundleitungsrohr nicht fachgerecht verbunden gewesen ist, stellt dies weder einen Rohrbruch noch einen Leitungswasserschaden dar.

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IMRRS 2006, 1500
MietrechtMietrecht
Herausgabe von Mieteinnahmen im Rahmen des VZOG

KG, Beschluss vom 30.05.2006 - 4 U 116/05

1. Zum Ausschluss von Ansprüchen auf Herausgabe von Mieteinnahmen gemäß § 11 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 16 Satz 3 VZOG.*)

2. Die Anwendbarkeit des § 11 VZOG setzt voraus, dass es kein Restitutionsverhältnis zwischen der öffentlichen Körperschaft und einem Dritten, an den der Vermögenswert später restituiert wird, gibt.*)

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IMRRS 2006, 1498
ImmobilienImmobilien
Zu den Voraussetzungen eines Notwegerechts

LG Coburg, Urteil vom 02.06.2006 - 32 S 13/06

1. Ein Notwegerecht kann nur der beanspruchen, der andernfalls sein von einer öffentlichen Straße abgeschnittenes Grundstück nicht ordnungsgemäß nutzen kann.

2. Die ist nach strengen Maßstäben zu beurteilen; rein persönliche Bedürfnisse und Aspekte der Bequemlichkeit reichen nicht aus.

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IMRRS 2006, 1497
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Versicherungen - Einstandspflicht des Gebäudeversicherers bei einem Rohrschaden

OLG Bamberg, Beschluss vom 08.02.2006 - 1 U 241/05

1. Ein Rohrbruch setzt voraus, dass das Material des Rohres durch ein Loch oder einen Riss beschädigt ist.

2. Ein Leitungswasserschaden ist nur dann anzunehmen, wenn aus einem Rohr ausgetretenes Wasser Gegenstände des Versicherten beschädigt (beispielsweise bei Durchnässungsschäden).

3. Senkt sich das Leitungssystem des Versicherten lediglich ab, weil das Anschlussstück des WC zum Grundleitungsrohr nicht fachgerecht verbunden gewesen ist, stellt dies weder einen Rohrbruch noch einen Leitungswasserschaden dar.

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IMRRS 2006, 1493
BankrechtBankrecht
Vollmacht nichtig bei Darlehensabschluss: Vertrag wirksam?

BGH, Urteil vom 28.03.2006 - XI ZR 239/04

Wer eine wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG i.V. mit § 134 BGB unwirksame notarielle Vollmacht erteilt hat, kann an einen vom Bevollmächtigten geschlossenen Darlehensvertrag gebunden sein, wenn dem Darlehensgeber zuvor eine Ausfertigung einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde, in der das Vorliegen einer Ausfertigung der Vollmacht vermerkt ist, zusammen mit einer Abschrift der Vollmacht zugegangen ist.*)

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IMRRS 2006, 1480
ImmobilienImmobilien
Kein Haftungsauschluss bei vorsätzlichem Verschweigen

LG Aschaffenburg, Urteil vom 09.05.2006 - 1 O 127/05 ER

Setzen die Vertragsparteien eine Bebaubarkeit des verkauften Grundstücks mit einer Flachdachgarage an der Grundstücksgrenze voraus, obwohl dies baurechtlich nicht zulässig ist, greift ein vereinbarter Haftungsausschluss für Sachmängel nicht, wenn der Grundstückseigentümer die ihm bekannte Bebauungsbeschränkungen bewusst verschweigt.

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IMRRS 2006, 1474
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unzumutbarer Anschluss an die Zentralheizung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2000 - 3 Wx 77/00

Eine in der Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz vorgesehene Regelung zur Entziehung des Wohnungseigentums, die als Gründe der Entziehung u.a. nachbarrechtliche Störungen und "schwere persönliche Mißhelligkeiten" nennt, kann wegen mangelnder Bestimmtheit nicht ins Grundbuch eingetragen werden.*)

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IMRRS 2006, 1456
ImmobilienImmobilien
Sachenrechtsbereinigung

OLG Dresden, Urteil vom 21.06.1999 - 17 U 3693/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1449
ImmobilienImmobilien
Immobilien

BayObLG, Beschluss vom 05.08.1999 - 2Z BR 35/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1445
ImmobilienImmobilien
Steuerrecht

BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - IX ZR 211/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1437
ImmobilienImmobilien
Immobilien

BayObLG, Beschluss vom 02.09.1999 - 2Z BR 116/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1419
ImmobilienImmobilien
Immobilien

OLG Köln, Urteil vom 29.10.1999 - 3 U 156/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1416
ImmobilienImmobilien
Zwangsverwaltung - Unterfällt Ersatz f. nicht gezogene Nutzung d. Beschlagnahme?

BGH, Urteil vom 29.06.2006 - IX ZR 119/04

1. Der Anspruch auf Ersatz schuldhaft nicht gezogener Nutzungen unterfällt nicht der Beschlagnahme im Wege der Zwangsverwaltung.*)

2. Die Befugnis des Zwangsverwalters, auch solche Ansprüche zu verfolgen, die sich aus einer rechtsgrundlosen Benutzung der der Zwangsverwaltung unterliegenden Sache sowie der Verletzung von Besitzrechten ergeben, erlischt, wenn die Zwangsverwaltung nach Erteilung des Zuschlags im Wege der Zwangsversteigerung aufgehoben wird.*)

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IMRRS 2006, 1415
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Überbau: Wer ist Eigentümer?

OLG Frankfurt, Urteil vom 08.06.2006 - 3 U 143/05

1. Voraussetzung des Vorliegens eines Überbaus ist es nach § 912 Abs. 1 BGB, dass der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut hat. Sind Feststellungen über die Absichten und Interessen des Erbauers nicht möglich, muss auf die objektiven Gegebenheiten zurückgegriffen werden, wobei diese auch die Vermutung rechtfertigen können, dass sie den Absichten des Erbauers entsprechen. Als objektive Kriterien kommen die wirtschaftliche Interessenlage, die Zweckbeziehung des überbauten Gebäudes und die räumliche Erschließung durch einen Zugang in Betracht. Maßgeblich sind bei einem älteren historischen Baukörper nach Art. 181 Abs. 1 EGBGB die tatsächlichen Verhältnisse bei Inkrafttreten des BGB.*)

2. Eine feste Verbindung des Überbaus mit dem überbauten Grundstück ist nicht erforderlich; es genügt eine Nutzung des Nachbargrundstücks im Luftraum über der Erdoberfläche. Das Bestehen einer festen Verbindung zum Nachbargrundstück ist aber auch nicht schädlich. Auf die Frage, ob der Baukörper im Sinne eines wesentlichen Bestandteils (§ 94 BGB) mit dem überbauten Grundstück verbunden ist, kommt es nicht an.*)

3. Eine sinngemäße Anwendung der §§ 912 ff. BGB erfolgt auch dann, wenn das Grundstück, das überbaut wurde, sowie das Grundstück, von dem aus der Überbau erfolgt ist, zunächst in einer Hand gewesen sind, also ein sog. Eigengrenzüberbau vorliegt. Beim Eigengrenzüberbau ist der Eigentümer der in Betracht kommenden Grundstücke nicht an die zuvor bestehende Zuordnung der Gebäudesubstanz zu einem bestimmten Grundstück gebunden. Die Folgen eines Überbaus können abweichend von § 912 BGB und in Abänderung der ursprünglich vorgenommenen Zuordnung des Erbauers bestimmt werden. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Zuordnung des Überbaus ist deshalb beim Eigengrenzüberbau derjenige, in dem die vom Überbau betroffenen Grundstücke in verschiedene Hände gelangt sind.*)

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IMRRS 2006, 1412
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Doppelgarage statt Umbau der Altgarage?

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.07.2006 - 4 U 48/04

Zur Herausgabe und Räumung einer Nachbargarage sowie eines Grundstücksteils aufgrund Vereinbarung.

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IMRRS 2006, 1395
ImmobilienImmobilien
Bindungswirkung eines Schadensersatzprozesses für Miteigentümer

OLG Hamm, Urteil vom 08.07.2005 - 26 U 11/05

1. Verpflichtet sich der Veräußerer, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten, richtet sich das Gewährleistungsrecht für eventuelle Mängel nach Werkvertragsrecht, da sich der Veräußerer verpflichtet hat, auf dem Grundstück das Bauwerk zu errichten.

2. Dass der Veräußerer von allen Miteigentümern des im Gemeinschaftseigentum stehenden Grundstück in einem anderen Verfahren u.a. auf Minderung in Anspruch genommen haben, führt in der Regel nicht dazu, dass die klagenden Miteigentümer, die nur einen Teil der Eigentumsgemeinschaft ausmachen, die Rückabwicklung des Kaufvertrages gemäß § 635 BGB a.F. nicht mehr verfolgen dürfen, da sie nicht an die Entscheidung der Eigentümergemeinschaft gebunden sind. Eine solche Bindung ist nur gegeben im Verhältnis der Minderung zum Schadensersatz, der nicht auf Rückgängigmachung des Erwerbsvertrages gerichtet ist.

3. Ist der Schadensersatz jedoch auf Rückgängigmachung des Vertrages gerichtet, ist die Ausübung der Rechte hinsichtlich des gemeinschaftlichen Eigentums nicht beeinträchtigt, da dieser Anspruch lediglich das individuelle Vertragsverhältnis zwischen den Parteien betrifft. Anstelle des Wohnungseigentümers, der aus der Gemeinschaft ausscheidet, tritt im Falle der Rückabwicklung dann wieder der Veräußerer.

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IMRRS 2006, 1392
ImmobilienImmobilien
Subjektiver Wuchertatbestand bei Kauf einer Bauruine

BGH, Urteil vom 23.06.2006 - V ZR 147/05

1. Ein Mangel an Urteilsvermögen liegt nicht vor, wenn der Betroffene nach seinen Fähigkeiten in der Lage ist, Inhalt und Folgen eines Rechtsgeschäfts sachgerecht einzuschätzen, diese Fähigkeiten aber nicht oder nur unzureichend einsetzt und deshalb ein unwirtschaftliches Rechtsgeschäft abschließt.*)

2. Jeder Prozesspartei steht das Recht zu, den Sachverständigen zu seinem schriftlichen Gutachten mündlich zu befragen und ihm dabei die Fragen vorzulegen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält.

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IMRRS 2006, 1372
ImmobilienImmobilien
Umweltrecht - Nutzungsuntersagung eines Kinderspielplatzes wegen Lärmimmissionen

VG Gießen, Beschluss vom 21.09.2005 - 8 G 2135/05

1. Eine einstweilige Anordnung, mit der sich ein Nachbar als Antragsteller gegen Lärmimmissionen eines Spielplatzes wendet, kann nur dann ergehen, wenn das objektivierte Ausmaß der Lärmimmissionen zureichend geklärt ist und vom Antragsteller im Rahmen des Eilverfahrens entsprechend dargestellt wird.*)

2. Die Nutzungsuntersagung des Betriebes eines Spielplatzes wegen Lärms kommt nur dann in Betracht, wenn Maßnahmen zur Verminderung der Lärmimmissionen ohne Erfolg blieben oder keinen Erfolg versprächen.*)

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IMRRS 2006, 1371
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bezugnahme auf außervertr. Vereinbarung: unwirksamer Kaufvertrag?

BGH, Urteil vom 30.06.2006 - V ZR 148/05

1. Ob mündlich Besprochenes, auf das in einer notariellen Urkunde Bezug genommen wird, beurkundungsbedürftig war, lässt sich grundsätzlich nur beurteilen, wenn sein Inhalt bekannt ist.*)

2. Ein bislang unberücksichtigter Nichtigkeitsgrund - hier: Formunwirksamkeit - stellt auch dann einen neuen rechtlichen Gesichtspunkt dar, wenn die Wirksamkeit des Vertrages zuvor unter einem anderen Aspekt - hier: Sittenwidrigkeit - in Zweifel gezogen worden ist.*)

3. Zu den neuen Angriffs- und Verteidigungsmitteln, die zuzulassen sind, wenn das Berufungsgericht seine Entscheidung auf einen von dem Gericht des ersten Rechtszuges übersehenen oder erkennbar für unerheblich gehaltenen Gesichtspunkt stützt, gehört auch die Geltendmachung neuer Gegenrechte. Ob es der Partei möglich gewesen wäre, das Gegenrecht bereits in erster Instanz vorzubringen, ist unerheblich.*)

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IMRRS 2006, 1364
ImmobilienImmobilien
Bereicherung: Befreiung vom Erbbaurecht für den Nichtberechtigten

OLG München, Urteil vom 10.11.2005 - 6 U 5164/04

1. Wer die von einem Dritten als Grundschuldgläubiger ausgestellte Löschungsbewilligung an den Eigentümer des Pfandobjekts weitergibt, welcher hierauf die Löschung des Grundpfandrechts erwirkt, ist hinsichtlich der vom Empfänger erlangten Befreiung des Grundstücks von der Belastung nicht Leistender i.S.d. § 812 Abs. 1 Var. 1 BGB. Leistender ist vielmehr der Grundschuldgläubiger.*)

2. Eine Vermögensverschiebung, welche nicht in ein subjektives Recht des Betroffenen eingreift, sondern lediglich seinen schuldrechtlichen Anspruch vereitelt, kann nicht im Wege der Eingriffskondiktion nach § 812 Abs. 1 Var. 2 BGB ausgeglichen werden. In diesem Fall kommt jedoch ein Bereicherungsanspruch nach § 816 Abs. 2 BGB in Betracht.*)

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IMRRS 2006, 1360
ImmobilienImmobilien
Unklarheiten im Kaufvertrag gehen nicht zu Lasten der Bank

KG, Urteil vom 21.09.2004 - 4 U 62/03

Verpflichtet sich eine Bank zur Freistellung einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung von der Haftung für eine Globalgrundschuld gegen Zahlung des auf den Grundstücksanteil entfallenden und konkret bezifferten Teilbetrages des Kaufpreises, der nach den Bestimmungen des Kaufvertrages auf ein bei ihr geführtes Konto zu zahlen ist, muss sie sich Zahlungen des Erwerbers, die dieser auf den Baupreis unmittelbar an den Verkäufer erbringt auch dann nicht zurechnen lassen, wenn damit im Verhältnis zum Verkäufer eine vollständige Tilgung des Kaufpreises eingetreten ist. Es ist Sache des Kaufvertrages die Reihenfolge der Zahlungen auf Grundstücks- und Baukostenanteil zweifelsfrei zu regeln. Etwaige Unklarheiten insoweit fallen nicht der finanzierenden Bank zur Last.*)

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IMRRS 2006, 1357
ImmobilienImmobilien
Verfügungsbefugnis bei Anordnung d. vorläufigen Vermögensverwaltung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.03.2005 - 20 W 307/04

1. In der Auflassung liegt in der Regel die Ermächtigung zur Weiterveräußerung auch ohne vorherige Eintragung des Auflassungsempfängers.*)

2. Eine stillschweigende Bestimmung im Sinn des § 16 Abs. 2 GBO ist auf Grund des rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs anzunehmen zwischen dem Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung und einer zur Finanzierung des Erwerbs bewilligten Grundschuld.*)

3. Die Verfügungsbefugnis eines Bewilligenden muss bis zum Vollzug der Eintragung vorliegen, was vom Grundbuchamt ungeachtet des formellen Konsensprinzips zu überprüfen ist.*)

4. Die Anordnung nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO, dass die Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, hat die Wirkung eines allgemeinen Verfügungsverbotes.*)

5. Die Schutzwirkung des § 878 BGB setzt voraus, dass alle materiell-rechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen, insbesondere die Genehmigungen Dritter, vor Eintritt der Verfügungsbeschränkung bereits vorliegen.*)

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IMRRS 2006, 1355
BauvertragBauvertrag
Spartenerkundungspflicht: Freilegung bei ungewissem Leitungsverlauf

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.09.2005 - 19 U 18/05

1. Beim Bestehen einer Spartenerkundungspflicht ist diese verletzt, wenn die Lage der Leitungen nur äußerst vage mitgeteilt sowie darauf hingewiesen wird, dass keine präzisen Pläne existieren, und der Bauleistungserbringer sich nicht selbst durch Freilegung einen Überblick verschafft, wenn dies ohne große Umstände möglich ist.

2. In einem solchen Falle trifft den Auftraggeber der Bauleistung im Schadensfall nicht einmal ein Mitverschulden nach § 254 BGB.

3. Das Gestatten einer Leitungsdurchführung über das Nachbargrundstück durch den Nachbarn begründet ein vertragliches oder jedenfalls quasivertragliches Schuldverhältnis, das über ein bloßes Nachbarschaftsverhältnis hinausgeht, weshalb § 278 BGB anwendbar sein kann.

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IMRRS 2006, 1353
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Maßgebender Richtwert für Rohbauland

BFH, Urteil vom 26.04.2006 - II R 58/04

Die FÄ sind nicht berechtigt, die für die Bedarfsbewertung von Rohbauland maßgebenden Bodenrichtwerte aus den von den Gutachterausschüssen für erschließungsbeitragsfreies Bauland mitgeteilten Bodenrichtwerten abzuleiten (Abweichung von R 160 Abs. 2 Sätze 1 und 7 ErbStR 2003).*)

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IMRRS 2006, 1350
ImmobilienImmobilien
Einstw. Rechtsschutz bei ungerechtfertigtem Verfügungsverbot

BGH, Urteil vom 23.03.2006 - IX ZR 134/04

1. Hat ein Gläubiger einstweiligen Rechtsschutz durch ein im Grundbuch eingetragenes Verfügungsverbot erwirkt, das sich als von vornherein nicht gerechtfertigt erweist, entfällt die Ursächlichkeit dieses Vorgehens für einen Schaden des Verfügungsbeklagten nicht dadurch, dass ein Notar den Vorrang einer im Grundbuch eingetragenen Vormerkung verkennt.*)

2. Der Schadensersatzanspruch aus § 945 ZPO kann durch Mitverschulden des Verfügungsbeklagten gemindert sein oder ganz entfallen, wenn er dem Verfügungskläger schuldhaft Anlass gegeben hat, um einstweiligen Rechtsschutz nachzusuchen. Die Übertragung des letzten nennenswerten Vermögensteils eines illiquiden Schuldners auf einen nahen Angehörigen kann aus der Sicht eines Gläubigers einen solchen Anlass darstellen.*)

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IMRRS 2006, 1338
ImmobilienImmobilien
Aufwendungszuschüsse aus öffentlicher Förderung als Mieteinnahmen?

BGH, Urteil vom 29.06.2006 - V ZR 4/06

Die Kosten außergewöhnlicher Erhaltungsmaßnahmen hat der Berechtigte dem Verfügungsberechtigten analog § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG zu erstatten, soweit sie nicht durch Mieteinnahmen gedeckt sind. Ersatzfähige Kosten können allerdings bei außergewöhnlichen Erhaltungsmaßnahmen nicht entstehen, die aufgrund eines förmlichen Baugebots nach § 177 BauGB oder ohne ein solches Baugebot unter den Bedingungen des § 3 Abs. 3 Satz 5 VermG durchgeführt werden.

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IMRRS 2006, 1336
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wirksame Auflassung

OLG Rostock, Beschluss vom 28.04.2006 - 7 U 48/06

Wird die Auflassung vor dem Notar bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile erklärt, so ist sie auch dann materiell-rechtlich wirksam, wenn die Beurkundung formnichtig ist.

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IMRRS 2006, 1335
ImmobilienImmobilien
Sonstiges Zivilrecht - Beteiligung des Wohnrechtsinhabers an den Hausunkosten?

KG, Urteil vom 29.04.2005 - 7 U 136/04

Ist das Eigentum des Klägers ist mit dem Wohnrecht des Beklagten dinglich belastet, hat er die Lasten des Grundstückes als Alleineigentümer auch allein zu tragen. Etwas anderes kann sich nur dann ergeben, wenn die Parteien im Begleitschuldverhältnis eine Übernahme verbrauchabhängiger oder auch nicht verbrauchabhängiger Kosten durch den Berechtigten vereinbaren, was ggf. auch konkludent erfolgen kann.*)

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IMRRS 2006, 1333
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Frostschaden mangels Kontrolle der Heizungsanlage

OLG Frankfurt, Urteil vom 27.01.2005 - 14 U 104/04

Zur Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers bei einer Obliegenheitspflichtverletzung des Versicherungsnehmers (hier: mangels Kontrolle ausgefallene Heizung).*)

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IMRRS 2006, 1329
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Einrede der kapitalersetzenden Nutzungsüberlassung

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.07.2006 - 3 U 220/05

1. Die Einrede der kapitalersetzenden Nutzungsüberlassung steht dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der Gesellschaft gegenüber dem Insolvenzverwalter über das Vermögen des Gesellschafters nicht zu (Fortführung BGH Urteil vom 7. Dezember 1998 - II ZR 382/96 = BGHZ 140,147; BGH, Urteil vom 31. 1. 2000 - II ZR 309/98: NZG 2000, 371).

2. Hatte der Schuldner als Vermieter einer Immobilie oder von Räumen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen über die Mietforderung für die spätere Zeit durch eine wie eine rechtsgeschäftliche Stundungsabrede wirkende kapitalersetzenden Nutzungsüberlassung verfügt, dann ist diese Verfügung nur wirksam, soweit sie sich auf die Miete für den zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonat bezieht, vgl. § 110 I InsO (Fortführung BGH Urteil vom 7. Dezember 1998 - II ZR 382/96 = BGHZ 140,147; BGH, Urteil vom 31. 1. 2000 - II ZR 309/98: NZG 2000, 371).

3. Ist der Mieter ohne Rücksicht auf den weiteren bestehenden Mietvertrag endgültig, ausgezogen und hat keine Miete mehr gezahlt und vermietet der Vermieter daraufhin das Mietobjekt zu einem niedrigeren Mietzins weiter, der dem erzielbaren Marktpreis entspricht, so bleibt der Mieter verpflichtet, die Mietdifferenz zu zahlen (Anschluss an BGH-Urteil vom 31.03.1993 – XII ZR 198/91 = BGHZ 122, 163; Urteil vom 22.12.1999 – XII ZR 339/97 = NJW 2000, 1105).

4. Der Vermieter muss sich in diesem Fall auf die geltend gemachte vertragliche Miete diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er durch die Weitervermietung der Mietsache erlangt hat (Anschluss an BGH-Urteil vom 31.03.1993 – XII ZR 198/91 = BGHZ 122, 163; Urteil vom 22.12.1999 – XII ZR 339/97 = NJW 2000, 1105).

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