Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5159 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 2615BFH, Beschluss vom 18.04.2006 - VIII B 141/05
Ein Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel stellen nicht nur Ein- und Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen dar, sondern auch (ungeteilte) Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten. Hierbei wird weder auf die Größe und den Wert der einzelnen Objekte noch auf deren Nutzungsart abgestellt. Die Indizwirkung der zahlenmäßigen Voraussetzungen hängt von diesen Umständen nicht ab. Es muss sich lediglich um ein selbstständig veräußerbares und nutzbares Objekt handeln.
VolltextIMRRS 2006, 2609
VGH Hessen, Urteil vom 13.06.2006 - 5 UE 1658/05
Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur kann die Einmessung eines im Grundriss veränderten Gebäudes anlässlich eines Auftrags zur Katastervermessung auf dem betroffenen Grundstück oder zur Fertigung von Bauvorlagen, in denen das betroffene Gebäude darzustellen ist, aufgrund von § 19 Abs. 3 Hess. Vermessungsgesetz auch noch nach Ablauf der Frist von zwei Monaten nach Fertigstellung des Rohbaus (§ 19 Abs. 2 Satz 2 HVG) vornehmen.*)
VolltextIMRRS 2006, 2587
OVG Sachsen, Beschluss vom 23.06.2006 - 1 B 227/05
1. Durchgeführte Umbauten stehen der Annahme einer Denkmaleigenschaft nur entgegen, wenn dadurch ihre Identität aufgehoben worden ist.*)
2. Die Erteilung oder Versagung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung (oder Zustimmung) steht im pflichtgemäßen Ermessen der Denkmalschutzbehörde.*)
VolltextIMRRS 2006, 2554
BGH, Urteil vom 07.07.2006 - V ZR 246/05
Verkauft eine Gemeinde dem Inhaber eines Nutzungsrechts das Grundstück zu einem nach den Bewertungsvorschriften der DDR ermittelten Preis (Komplettierungskauf), stellt eine Vertragsklausel, durch welche die Gemeinde durch den Erwerber von Ersatzforderungen anderer öffentlicher Stellen nach § 8 Abs. 4 VZOG freigestellt wird, keine unangemessene Benachteiligung des Erwerbers dar (Fortführung von Senat BGHZ 160, 240 und Senatsurt. v. 14. November 2003, V ZR 144/03, NJW-RR 2004, 263).*)
VolltextIMRRS 2006, 2548
LG Freiburg, Urteil vom 10.08.2006 - 6 O 396/05
Ein Überbau beruht regelmäßig nicht auf grober Fahrlässigkeit und ist damit duldungspflichtig, wenn es sich um eine Aufstockung auf ein bereits vorhandenes Gebäude handelt. Der Aufstockende kann ohne den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit davon ausgehen, dass die Grenzverhältnisse bereits bei der Errichtung des ursprünglichen Gebäudes geprüft wurden.
VolltextIMRRS 2006, 2540
VGH Bayern, Beschluss vom 11.05.2006 - 8 ZB 06.485
Wohnungseigentümer sind für ihr Grundstück auch verkehrssicherungspflichtig, soweit auf diesem ein tatsächlich-öffentlicher Weg verläuft.*)
VolltextIMRRS 2006, 2537
LG München II, Urteil vom 04.05.2006 - 1 O 5456/05
Eine entsprechend dem Muster der Landesnotarkammer und der Landeshauptstadt München eingetragene Dienstbarkeit unter der Bezeichnung "Kfz-Stellplatzrecht" umfasst auch das Recht zur Mitbenützung der Zu- und Abfahrt (Vorplatzfläche) zu den Kfz-Stellplätzen. Eine Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung genügt hierzu, eine schlagwortartige Bezeichnung des Zu- und Abfahrtsrechts ist nicht erforderlich.
VolltextIMRRS 2006, 2525
OLG Rostock, Urteil vom 23.09.2004 - 1 U 27/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2519
OLG Zweibrücken, Urteil vom 06.10.2004 - 1 U 171/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2474
BFH, Urteil vom 15.03.2006 - II R 28/04
Ein Leasingvertrag begründet keine Verwertungsbefugnis i.S. des § 1 Abs. 2 GrEStG, wenn dem Leasingnehmer lediglich des Recht eingeräumt wird, zum Ablauf des Leasingvertrages den Abschluss eines Kaufvertrages über das Leasingobjekt mit dem Leasinggeber (zu einem feststehenden Kaufpreis) herbeizuführen.*)
VolltextIMRRS 2006, 2459
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.02.2003 - 3 Wx 82/02
1. Bei der Vereinbarung eines Wohnungsrechtes stellt die Verpflichtung, das Gebäude, auf das sich das Wohnungsrecht bezieht, "endgültig" fertig zu stellen, keine "Leistung" i. S. des § 23 GBO dar.*)
2. Die vereinbarte Verpflichtung, zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmte Anlagen und Einrichtungen in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten, kann unter Umständen zu Rückständen von Leistungen i. S. des § 23 GBO führen, wenn die Gebrauchsfähigkeit dieser Anlagen für die Nutzung der dem Wohnungsrecht unterliegenden Räume unerlässlich ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 2458
OLG Celle, Urteil vom 06.02.2003 - 4 U 137/02
Im Falle des wirksamen Widerrufs eines Realkreditvertrages erfasst die bei der Bestellung der Sicherungsgrundschuld erklärte sofortige Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung auch in das sonstige Vermögen des Schuldners gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO i. d. R. auch den der Bank zukommenden Rückgewähranspruch gerichtet auf Erstattung des ausgezahlten Nettokreditbetrages nebst marktüblicher Zinsen.*)
VolltextIMRRS 2006, 2448
KG, Beschluss vom 18.10.2004 - 1 W 331/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2446
BFH, Urteil vom 20.10.2004 - II R 49/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2441
KG, Urteil vom 02.11.2004 - 4 U 20/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2435
BGH, Urteil vom 12.11.2004 - V ZR 322/03
a) Der ungerechtfertigte Antrag auf Löschung eines Rechts durch Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuches löst grundsätzlich keinen Schadensersatzanspruch des Betroffenen infolge gutgläubigen Erwerbs eines Dritten aus. Eine Ausnahme gilt auch dann nicht, wenn dem Antragsteller grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, er sich aber nicht in einer vorsatznahen Weise der Einsicht in die wahre Rechtslage verschlossen hat.*)
b) Zu dem Antrag auf Löschung eines Vorkaufsrechts wegen des Todes des Berechtigten ist dessen Erbe vom Grundbuchamt zu hören, wenn eine Vererblichkeit des Rechts in Frage kommt.*)
VolltextIMRRS 2006, 2428
OLG Nürnberg, Urteil vom 23.11.2004 - 5 U 1711/04
Der Vorkaufsverpflichtete haftet dem Vorkaufsberechtigten gegenüber nur dann für Mängel der Kaufsache, wenn er auch dem Drittkäufer gegenüber haften würde. Auf Fehler der Sache, die der Drittkäufer kannte, kann sich auch der Vorkaufsberechtigte nicht berufen.*)
VolltextIMRRS 2006, 2427
OLG Brandenburg, Urteil vom 25.11.2004 - 5 U 47/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2424
BayObLG, Beschluss vom 01.12.2004 - 2Z BR 179/04
Einem Beseitigungsanspruch nach § 1004 BGB kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden. Offen bleibt, ob dies auf einer entsprechenden Anwendung von § 251 Abs. 2, § 635 Abs. 3 BGB oder auf § 242 BGB beruht.*)
VolltextIMRRS 2006, 2390
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.03.2003 - 15 AR 55/02
1. Der Erfüllungsort für Verpflichtungen der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist der Ort ihres Sitzes.*)
2. Der Erfüllungsort für die Verpflichtungen der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist zugleich der Erfüllungsort für die entsprechenden Verpflichtungen der Gesellschafter.*)
VolltextIMRRS 2006, 2374
LG Essen, Urteil vom 27.10.2005 - 18 O 420/03
1. In der Vertiefung eines Grundstücks liegt keine Pflichtverletzung im Sinne von § 909 BGB des Grundstückseigentümers, wenn er als Bauherr seiner grundsätzlichen Verpflichtung, eigenverantwortlich zu prüfen, ob die beabsichtigte Maßnahme die Standfestigkeit des Nachbargrundstücks betrifft, genügt, indem er mit entsprechender Sorgfalt fachkundiges Personal mit der Lösung der anfallenden bautechnischen Aufgaben und der sachgemäßen Durchführung beauftragt.
2. Führen Architekten oder Bauunternehmer Vertiefungsarbeiten durch, so handeln sie eigenständig.
3. Ein Bauunternehmer haftet bereits dann nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 909 BGB, wenn er übersehen hat, dass das Nachbargrundstück durch die Baumaßnahme die erforderliche Stützung verlieren könnte.
VolltextIMRRS 2006, 2365
OLG Bamberg, Urteil vom 07.04.2003 - 4 U 240/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2364
KG, Beschluss vom 08.04.2003 - 1 W 401/02
Soll eine inhaltliche Änderung des Wohnungseigentumsrechts im Grundbuch eingetragen werden, ist der Berechtigte einer Auflassungsvormerkung nach § 883 BGB nicht antrags- und beschwerdeberechtigt (§§ 13 Abs. 1 S.2, 71 GBO), weil er nur mittelbar betroffen ist und die Eintragung nicht zu seinen Gunsten erfolgen soll. Der nur mittelbar Betroffene ist auch dann nicht antragsberechtigt, wenn die Eintragung gemäß § 19 GBO nicht ohne seine Bewilligung erfolgen darf. Die Frage, zu wessen Gunsten eine Eintragung erfolgen soll, ist abstrakt nach dem Inhalt der beantragten Eintragung zu beantworten; mittelbare Vorteile oder das Interesse an der Erfüllung schuldrechtlicher Ansprüche sind nicht zu berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2006, 2362
BGH, Urteil vom 07.07.2006 - V ZR 156/05
Ist ein Zugang zu einem nicht anders zugänglichen Grundstück durch eine Dienstbarkeit gesichert, so wird das Maß der Unterhaltung des Weges im Verhältnis der Parteien zueinander von dem Umfang und der Intensität der beiderseitigen Nutzung des Weges bestimmt. Ist in der Grunddienstbarkeit zur Unterhaltung des Weges nichts bestimmt, haben gemäß §§ 748, 742 BGB beide Parteien im selben Umfang zur Unterhaltung des Weges und damit zum Winterdienst beizutragen.
VolltextIMRRS 2006, 2323
OLG Hamburg, Urteil vom 19.05.2003 - 4 U 201/02
Das dingliche Wohnungsrecht (§ 1093) begründet bei Vorenthaltung der Wohnung einen Herausgabeanspruch sowohl gegen den Eigentümer als auch gegen jeden besitzenden Dritten.*)
VolltextIMRRS 2006, 2318
BayObLG, Beschluss vom 27.05.2003 - 2Z BR 104/03
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die schenkweise Übertragung eines Grundstücks nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 2309
FG Niedersachsen, Urteil vom 09.02.2006 - 11 K 11002/03
Sanierungsaufwendungen, die ein Steuerpflichtiger an einem denkmalgeschützten, vom Wohnhaus räumlich getrennten Nebengebäude leistet, sind auch dann nach § 10f EStG steuerbegünstigt, wenn das Nebengebäude als Abstellraum für Gartenmöbel, Hobbywerkstatt, Stall für Kleintiere der Kinder, Lagerplatz für Futtermittel und als Sattelkammer genutzt wird. Auch diese mittelbaren Wohnzwecke werden vom Förderzweck des § 10f EStG erfasst.
VolltextIMRRS 2006, 2308
FG Niedersachsen, Urteil vom 15.11.2005 - 13 K 464/03
Zur Abzugsfähigkeit von Abbruchkosten und der restlichen Anschaffungskosten eines zu Vermietungszwecken genutzten Wohnhauses als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn anschließend auf dem Grundstück ein selbstgenutztes Wohnhaus errichtet wird.*)
VolltextIMRRS 2006, 2306
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004 - 3 W 130/04
Die Belastung eines Grundstückes eines Betreuten mit einer Grundschuld zur Kaufpreisfinanzierung durch den Käufer bedarf auch dann der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung, wenn die im Kaufvertrag enthaltene Belastungsvollmacht bereits genehmigt worden ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 2302
BFH, Urteil vom 20.08.1997 - X R 127/94
Die Begünstigung der Anschaffungskosten (zur Hälfte) für den zur Wohnung i.S. des § 10e Abs. 1 EStG gehörenden Grund und Boden erstreckt sich nicht auf ein an das Wohngrundstück angrenzendes, nachträglich hinzuerworbenes Wiesengrundstück, das der Eigentümer als Garten nutzt, wenn es als selbständiges, verkehrsfähiges Grundstück bestehen bleibt und das Wohngrundstück mit 784 qm der für ein Wohngebäude erforderlichen und üblichen Größe entspricht (vgl. auch das zu § 52 Abs. 15 Satz 8 EStG ergangene BFH-Urteil vom 24. Oktober 1996 IV R 43/95, BFHE 181, 333, BStBl II 1997, 50).*)
VolltextIMRRS 2006, 2301
BFH, Urteil vom 27.08.1997 - X R 26/95
Nach der Anschaffung vorgenommene Herstellungsmaßnahmen schließen die Annahme eines Spekulationsgeschäftes nur aus, wenn dadurch das angeschaffte Wirtschaftsgut bei wirtschaftlicher Betrachtung in ein anderes ("aliud") umgestaltet wird. Baut der Käufer einer Eigentumswohnung, die beim Erwerb lediglich aus einem "Dachboden im absoluten Rohzustand" besteht, diese zu einer Dachgeschoßwohnung aus, um sie anschließend zu veräußern, kommt ein Spekulationsgeschäft nicht hinsichtlich der Dachgeschoßwohnung, sondern nur hinsichtlich des Miteigentumsanteils am Grund und Boden in Betracht (Abgrenzung zu BFH-Urteil vom 29. März 1989 X R 4/84, BFHE 156, 465, BStBl II 1989, 652).*)
VolltextIMRRS 2006, 2298
BGH, Urteil vom 25.09.1997 - II ZR 113/96
a) Das deutsche internationale Privatrecht ist von Amts wegen zu beachten, wenn bei der Beurteilung eines Rechtsverhältnisses (hier: Übertragung eines Miteigentumsanteils und Ansprüche aus Miteigentum an einem ausländischen Grundstück) die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht kommt.*)
b) Zur kollisionsrechtlichen Behandlung des Rechtsverhältnisses zwischen Miteigentümern einer in Spanien belegenen Eigentumswohnung.*)
VolltextIMRRS 2006, 2297
BFH, Urteil vom 01.10.1997 - X R 149/94
Hohe Renovierungsaufwendungen im Anschluß an den teilentgeltlichen Erwerb einer eigengenutzten Wohnung sind nur insoweit als sog. anschaffungsnahe Aufwendungen in die Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG einzubeziehen, als sie auf den entgeltlichen Teil des Erwerbs entfallen, und zwar unabhängig davon, ob sie teils als Herstellungskosten teils als Erhaltungsaufwendungen oder insgesamt als nachträgliche Herstellungskosten zu beurteilen sind.*)
VolltextIMRRS 2006, 2289
BFH, Urteil vom 16.12.1997 - IX R 11/94
Eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist mit steuerrechtlicher Wirkung grundsätzlich auch unter Fremden möglich.*)
VolltextIMRRS 2006, 2288
BFH, Urteil vom 16.12.1997 - IX R 69/95
Eine Schwimmhalle, die für sich allein bei der Ermittlung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung (§ 21 Abs. 2 EStG) den Ansatz der Kostenmiete als Rohmietwert rechtfertigt, liegt erst dann vor, wenn die Oberfläche des Beckens mehr als 50 qm beträgt.*)
VolltextIMRRS 2006, 2287
OLG Dresden, Urteil vom 07.01.1999 - 21 U 3045/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2286
BFH, Urteil vom 17.12.1997 - X R 88/95
Scheitert der zum ideell hälftigen Erwerb durch Ehegatten (am 13. Februar 1979) abgeschlossene Grundstückskaufvertrag (Vertrag I), in dem § 139 BGB durch eine salvatorische Klausel abbedungen wurde, am insoweit vollmachtlosen Vertreterhandeln für die Ehefrau und wird nach Entdeckung dieses Mangels am 14. Oktober 1983 ein Ergänzungsvertrag (Vertrag II) geschlossen, wonach der Ehemann alleiniger Erwerber des ganzen Grundstücks sein soll, so können Anschaffungsgeschäfte i.S. des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG durch den Ehemann zum einen hinsichtlich des von Anfang an für ihn bestimmten Miteigentumsanteils im Vertrag I und zum anderen hinsichtlich des ursprünglich für die Ehefrau bestimmten Miteigentumsanteils im Vertrag II vorliegen. Veräußert der Ehemann sodann --am 17. August 1984-- das ganze Grundstück, kommt hinsichtlich des am 14. Oktober 1983 hinzuerworbenen Miteigentumsanteils ein Spekulationsgeschäft in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2006, 2285
OLG Köln, Urteil vom 31.08.2000 - 12 U 173/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2279
OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.09.2000 - 9 U 119/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2276
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.09.2000 - 3 W 288/00
Wird nach rechtskräftiger Festsetzung des Verkehrswertes für eine zur Zwangsversteigerung stehende Eigentumswohnung ein Sondernutzungsrecht an einem ihr zugeordneten Pkw-Stellplatz eingetragen, so erfordert dieses nach der Verkehrsanschauung mit Blick auf das gesamte Versteigerungsobjekt wesentliche Bewertungsmerkmal eine Wertanpassung vom Amts wegen auch in dem nach Zuschlagsverweigerung wegen Nichterreichens der 7/10-Grenze anberaumten weiteren Versteigerungstermin.*)
VolltextIMRRS 2006, 2274
BGH, Urteil vom 11.09.2000 - II ZR 324/98
1. Die Aufhebung einer Gemeinschaft an mehreren Gegenständen/Forderungen erfolgt nicht im Wege eines einheitlichen Gesamtauseinandersetzungsverfahrens, sondern in bezug auf die einzelnen Vermögensgegenstände gesondert nach Maßgabe der §§ 752 ff. BGB.*)
2. Mietzinsansprüche einer Miteigentümergemeinschaft gegen einen ihrer Teilhaber unterliegen als im Rechtssinne unteilbar grundsätzlich der gemeinschaftlichen Einziehung nach § 754 Satz 2 BGB. Jedoch ist ein Teilhaber der Gemeinschaft berechtigt, eine solche gemeinschaftliche Geldforderung gemäß § 432 Abs. 1 BGB auch allein zur Leistung an alle gerichtlich geltend zu machen.*)
VolltextIMRRS 2006, 2273
BGH, Urteil vom 14.09.2000 - III ZR 211/99
1. Tritt der Berechtigte infolge des mit Bestandskraft des Rückgabebescheids vollzogenen Wechsels im Grundstückseigentum nach §§ 16 Abs. 2, 17 Satz 1 VermG in bestehende Mietverhältnisse ein, so bleibt der Verfügungsberechtigte als früherer Eigentümer den Mietern gegenüber bezüglich der zu diesem Zeitpunkt abgelaufenen Abrechnungsperioden zur Abrechnung der Betriebskosten verpflichtet und zur Erhebung etwaiger Nachzahlungen berechtigt. Hinsichtlich der laufenden Abrechnungsperiode trifft die Abrechnungspflicht den Berechtigten; dieser wird auch Gläubiger etwaiger Nachzahlungsansprüche.*)
2. Bei der Abrechnung der laufenden Abrechnungsperiode haben der Berechtigte und der Verfügungsberechtigte zusammenzuwirken.*)
VolltextIMRRS 2006, 2269
OLG Naumburg, Urteil vom 21.09.2000 - 4 U 121/00
1. Aus § 27 LPGG kann nicht abgeleitet werden, dass an im Rahmen der Kooperation errichteten Gebäuden automatisch Bruchteilseigentum aller Kooperationspartner entstand.*)
2. Welcher Partner oder zu welchen Anteilen mehrere Partner der Gemeinschaft Eigentum erwarben, ergab sich allein aus der Kooperationsvereinbarung oder dem Statut.*)
VolltextIMRRS 2006, 2267
BayObLG, Beschluss vom 18.04.2001 - 3Z BR 115/01
Die Bewertung der Auseinandersetzung einer Miteigentümergemeinschaft über ein Grundstück hängt davon ab, ob über das Grundstück im ganzen oder nur über einzelne Miteigentumsanteile verfügt wird.*)
VolltextIMRRS 2006, 2265
OLG Köln, Urteil vom 25.09.2000 - 16 U 46/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2263
OLG Köln, Urteil vom 25.09.2000 - 16 U 47/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2250
BayObLG, Beschluss vom 27.09.2000 - 3Z BR 186/00
Die unterlassene Belehrung, dass Kaufvertrag und Auflassung auch gemeinsam beurkundet werden können, stellt jedenfalls dann keine unrichtige Sachbehandlung dar, wenn dem Sicherungsbedürfnis des Verkäufers eine Bedeutung zukommt, die über das Sicherungsbedürfnis bei einem einfachen Grundstückskaufvertrag hinausgeht.*)
VolltextIMRRS 2006, 2238
BGH, Urteil vom 05.10.2000 - I ZR 224/98
Die Abmahnung von Wettbewerbsverstößen kann einem Gewerbetreibenden nicht schon deshalb allgemein als wettbewerbswidrige Behinderung der abgemahnten Mitbewerber untersagt werden, weil die Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zum Umfang seiner eigenen gewerblichen Tätigkeit steht.*)
Ein Rechtsanwalt, der gegen § 45 Abs. 1 Nr. 4 BRAO verstößt, handelt damit nicht zugleich wettbewerbswidrig, auch wenn diese Vorschrift eine sog. wertbezogene Norm ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 2228
OLG Hamm, Beschluss vom 09.10.2000 - 15 W 350/00
Wird zum Zwecke der Kapitalerhöhung ein Grundstück übertragen, so bestimmt sich der Wert für die Gebühren der Eigentumsumschreibung nach dem Grundstückswert. Die EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie findet keine Anwendung.*)
VolltextIMRRS 2006, 2224
BayObLG, Beschluss vom 12.10.2000 - 3Z BR 171/00
1. Der Notar ist nicht nur zur richtigen, sondern auch zur kostensparenden und damit grundsätzlich zur billigsten Sachbehandlung verpflichtet.*)
2. Verletzt der Notar diese Pflicht, dann sind die durch die unrichtige Vorgehensweise verursachten Mehrkosten gemäß §§ 141, 16 Abs. 1 KostO nicht zu erheben bzw. zurückzuerstatten. Es werden lediglich solche Kosten nicht erhoben, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären. Kosten, die auch bei richtiger Behandlung angefallen wären, müssen erhoben werden, da die Beteiligten durch die unrichtige Sachbehandlung keinen Vorteil haben sollen.*)
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