Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5159 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IMRRS 2007, 0212VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.01.2007 - 8 S 1802/06
1. Ein besonderes Wohngebiet setzt die Existenz eines Bebauungsplans voraus, weil nur dann das geforderte finale Element einer (geplanten) Fortentwicklung der Wohnnutzung erfüllt sein kann (wie BVerwG, Beschluss vom 11.12.1992 - 4 B 209.92 - NVwZ 1993, 1100).*)
2. Ein Nachbar, der seinerseits den erforderlichen Grenzabstand nicht einhält, ist nach dem Grundsatz von Treu und Glauben daran gehindert, die Verletzung des Grenzabstands zu rügen, wenn die Verletzung nachbarschützender Abstandsregelungen durch das angegriffene Vorhaben nicht schwerer wiegt als der eigene Verstoß und in gefahrenrechtlicher Hinsicht keine völlig untragbaren Zustände entstehen (wie VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.11.2002 - 3 S 882/02 - VBlBW 2003, 235).*)
VolltextIMRRS 2007, 0211
OVG Saarland, Beschluss vom 11.01.2007 - 2 Q 35/06
1. Allein der Umstand, dass die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich im Verständnis der §§ 34, 35 BauGB in aller Regel die Verschaffung eines Eindrucks von den örtlichen Gegebenheiten voraussetzt und daher (auch) von einem Rechtsmittelgericht bis auf Ausnahmefälle nicht abschließend allein auf Grund der Aktenlage beurteilt werden kann, rechtfertigt weder die Annahme, das auf einem Eindruck der Örtlichkeit beruhende Ergebnis der Beurteilung dieser Fragen durch das Verwaltungsgericht begründe ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), noch die Bejahung „besonderer“ Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO.*)
2. Hat sich das Verwaltungsgericht einen Eindruck von dem „Baugrundstück“ und seiner Umgebung verschafft und anschließend eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so ist die Zulassung der Berufung nur geboten, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses rechtfertigen können. Ob die Einschätzung des Verwaltungsgerichts im konkreten Fall im Ergebnis „mit Gewissheit“ richtig ist, ist - anders als in einem Rechtsmittelverfahren - keine sich im Zulassungsverfahren stellende Frage.*)
3. Die Grenzlinie zwischen Innen- und Außenbereich ist wegen ihrer Abhängigkeit allein von den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen nicht an abstrakten mathematisch-geografischen Maßstäben zu orientieren und muss deswegen nicht „gerade“ verlaufen, sondern kann im Einzelfall auch durch Vor- und Rücksprünge gekennzeichnet sein.*)
4. Einem nicht privilegierten Außenbereichsvorhaben, hier einem geplanten Wohnhaus, kann auch dann eine Beeinträchtigung des öffentlichen Belangs der unerwünschten Zersiedelung (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB) entgegen gehalten werden, wenn sich sein Standort im Bereich der Darstellung von Wohnbaufläche im einschlägigen Flächennutzungsplan befindet und dies für die von einer möglichen „Vorbildwirkung“ betroffenen Grundflächen im benachbarten Außenbereich nicht der Fall ist, deren Verwirklichung also zusätzlich den öffentlichen Belang nach § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB beeinträchtigen würde.*)
VolltextIMRRS 2007, 0208
BVerwG, Beschluss vom 28.07.2006 - 3 B 56.06
Die Ersetzungsbefugnis der verfügenden Stelle nach § 8 Abs. 5 Satz 1 VZOG setzt nicht voraus, dass der in § 8 Abs. 5 Satz 2 VZOG vorgesehene Zuordnungsantrag bereits in dem Verfahren, in dem das Grundstück dem Berechtigten zugeordnet wird, jedenfalls aber vor Rechtshängigkeit des Erlösauskehranspruchs gestellt wird.*)
VolltextIMRRS 2007, 0207
BFH, Urteil vom 29.03.2006 - II R 68/04
Bestellt eine Kommune einem freien Träger der Wohlfahrtspflege zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben unentgeltlich ein Erbbaurecht an einem Grundstück mit aufstehendem Senioren- und Pflegeheim, ist dies keine freigebige Zuwendung und daher nicht gemäß § 3 Nr. 2 GrEStG grunderwerbsteuerfrei.*)
VolltextIMRRS 2007, 0203
BGH, Urteil vom 11.01.2007 - III ZR 7/06
Reicht der Meistbietende eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens zum Kauf eines Grundstücks seine Position gegen ein Provisionsversprechen an einen anderen Kaufinteressenten weiter, so bindet eine daran anknüpfende sog. Maklerklausel im Kaufvertrag (vgl. BGHZ 131, 318) nicht den Vorkaufsberechtigten.*)
VolltextIMRRS 2007, 0200
BVerwG, Urteil vom 12.07.2006 - 10 C 9.05
1. § 24 Abs. 1 Satz 1 BBodSchG entfaltet als Bundesrecht für landesrechtliche Gebührenregelungen keine Sperrwirkung, die es verbietet, für Maßnahmen im Vorfeld behördlicher Sanierungsanordnungen Verwaltungsgebühren zu erheben.*)
2. Der rechtsstaatliche Grundsatz der Normenklarheit verlangt, dass ein Gebührentatbestand durch seine Unbestimmtheit den Behörden und Gerichten nicht die Möglichkeit einer willkürlichen Handhabung eröffnet. Dies gewährleistet eine nachträgliche Auslegung des Gebührentatbestandes nur dann, wenn ein Gebührenschuldner mit seiner Heranziehung rechnen musste, weil dies in Anwendung juristischer Methoden ein vertretbares Auslegungsergebnis darstellt.*)
3. An einem vertretbaren Auslegungsergebnis in diesem Sinne fehlt es, wenn auch die gerichtliche Auslegung eines Gebührentatbestandes keine Kriterien dafür zu benennen vermag, wie die Teilnahme von Behördenvertretern an Besprechungen mit dem Betroffenen als gebührenpflichtige "Amtshandlung" vom Führen "bloßer Gespräche" und anderen gebührenfreien Kontakten mit Bagatellcharakter abzugrenzen ist. Mit Blick auf die Vielgestaltigkeit behördlicher Kontakte und Vorfeldhandlungen (z.B. Aufklärung des Sachverhalts, Auskunft, Beratung, Anhörung, vgl. § 24 Abs. 1, §§ 25, 28 Abs. 1 VwVfG BW) muss für den Bürger vorhersehbar sein, wann diese die Erheblichkeitsschwelle zur Gebührenpflicht überschreiten.*)
VolltextIMRRS 2007, 0199
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.08.2006 - 1 A 10509/06
1. Als Unternehmen der Wasserversorgung im Sinne von § 98 Abs. 1 und 3 LWG sind nicht unselbständige Teile einer Maßnahme der Wasserversorgung zu verstehen, sondern nur in sich abgeschlossene und für sich sinnvolle einzelne Maßnahmen (Vorhaben) der Wasserversorgung.*)
2. Das Durchleiten von Wasser oder Abwasser durch private Grundstücke auf der Grundlage eines Zwangsrechts gemäß § 98 LWG bildet nicht den Regel-, sondern einen Ausnahmefall bei der Durchführung der im Gesetz genannten Unternehmen. Ein im Vergleich hierzu relativ geringer Mehraufwand lässt die Verpflichtung des Aufgabenträgers, für die Leitungsführung vorrangig Grundstücke der öffentlichen Hand in Anspruch zu nehmen, nicht entfallen.*)
VolltextIMRRS 2007, 0198
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.11.2005 - 3 M 71/04
Die Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters erfüllt als solche nicht den Tatbestand des Ablagerns im Sinne von § 27 Abs. 1 AbfAlG-MV.*)
VolltextIMRRS 2007, 0197
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.07.2006 - 5 S 1280/05
Das Naturschutzgesetz 1991 enthält (ebenso wie die einschlägigen gleichlautenden Regelungen des Naturschutzgesetzes 2005) keine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass eines die Biotopeigenschaft feststellenden Verwaltungsakts.*)
VolltextIMRRS 2007, 0196
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.06.2006 - 8 A 4495/04
1. Ein Verwaltungsakt hat sich solange nicht erledigt, wie das Verfahren des Verwaltungszwangs zu dessen Durchsetzung noch nicht endgültig abgeschlossen ist.*)
2. Zu dem Einzelfall des Betriebs einer nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlage durch einen Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.*)
3. Anordnungen, die der Durchsetzung der einem Insolvenzverwalter als letztem Betreiber einer Anlage obliegenden Nachsorgepflichten aus § 5 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 BImSchG dienen, sind wie sonstige Masseverbindlichkeiten im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu behandeln. Für ihre Erfüllung hat deshalb der Insolvenzverwalter einzustehen.*)
4. Einer Anforderung von vorläufigen Kosten einer Ersatzvornahme, mit der derartige Anordnungen im Wege des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden sollen, stehen regelmäßig nicht die Vollstreckungsverbote aus § 89 Abs. 1 und § 210 InsO entgegen.*)
VolltextIMRRS 2007, 0195
BVerwG, Urteil vom 26.04.2006 - 7 C 15.05
Das behördliche Handlungsinstrumentarium gegenüber den Verantwortlichen für schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten ist im Bundes-Bodenschutzgesetz abschließend geregelt. Die Regelung des Hessischen Altlastengesetzes über eine konstitutive Altlastenfeststellung durch Verwaltungsakt ist durch das Bundesrecht verdrängt worden.*)
VolltextIMRRS 2007, 0193
BGH, Urteil vom 23.11.2006 - IX ZR 126/03
Zur Gläubigerbenachteiligung in Fällen, in denen die Darlehensrückzahlungsansprüche einer Bank sowohl durch eine Grundschuld als auch durch die Abtretung der Auszahlungsansprüche gegen Lebensversicherungen gesichert sind.*)
VolltextIMRRS 2007, 0190
BGH, Urteil vom 14.12.2006 - III ZR 74/06
Zur Frage der haftpflichtigen Körperschaft bei Wahrnehmung einer Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis durch das Landratsamt (hier: Erlass eines Investitionsvorrangbescheids).*)
VolltextIMRRS 2007, 0186
BGH, Urteil vom 17.11.2006 - V ZR 71/06
Die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel steht der Verurteilung zur Zahlung von künftigem Erbbauzins nicht entgegen.*)
VolltextIMRRS 2007, 0184
OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2006 - 5 U 738/06
Zu der Frage, wann eine Windkraftanlage Scheinbestandteil des Betriebsgrundstücks ist.
VolltextIMRRS 2007, 0183
BVerfG, Beschluss vom 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
1. Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil sie an Steuerwerte anknüpft, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) den Anforderungen des Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht genügt.*)
2. a) Die Bewertung des anfallenden Vermögens bei der Ermittlung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage muss wegen der dem geltenden Erbschaftsteuerrecht zugrunde liegenden Belastungsentscheidung des Gesetzgebers, den durch Erbfall oder Schenkung anfallenden Vermögenszuwachs zu besteuern, einheitlich am gemeinen Wert als dem maßgeblichen Bewertungsziel ausgerichtet sein. Die Bewertungsmethoden müssen gewährleisten, dass alle Vermögensgegenstände in einem Annäherungswert an den gemeinen Wert erfasst werden.
b) Bei den weiteren, sich an die Bewertung anschließenden Schritten zur Bestimmung der Steuerbelastung darf der Gesetzgeber auf den so ermittelten Wert der Bereicherung aufbauen und Lenkungszwecke, etwa in Form zielgenauer und normenklarer steuerlicher Verschonungsregelungen, ausgestalten.*)
IMRRS 2007, 0179
BGH, Urteil vom 26.09.2006 - XI ZR 156/05
Ein Sicherungseigentümer, dem nach der Sicherungsabrede mit dem Sicherungsgeber kein Nutzungsrecht zusteht, kann von einem Dritten die durch Vermietung des Sicherungsgutes gezogenen Nutzungen nicht gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB (Eingriffskondiktion) herausverlangen.*)
VolltextIMRRS 2007, 0172
BGH, Beschluss vom 05.10.2006 - V ZB 2/06
1. Das Ablösungsrecht nach § 268 BGB steht dem Gläubiger eines Grundpfandrechts an dem Grundstück des Schuldners auch dann zu, wenn das Grundpfandrecht erst nach der Anordnung der Zwangsversteigerung entstanden ist.*)
2. Die einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens aufgrund einer Bewilligung desjenigen, der den betreibenden Gläubiger befriedigt hat (§ 268 BGB), setzt den Nachweis der Ablösung gegenüber dem Vollstreckungsgericht voraus; er kann durch die Vorlage von per Telefax übermittelten Urkunden geführt werden, eine Umschreibung der Vollstreckungsklausel auf den Ablösenden ist nicht erforderlich.*)
3. Ein Verstoß des Vollstreckungsgerichts gegen die ihm im Zwangsversteigerungsverfahren obliegende Pflicht zur umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Klärung aller für die Zuschlagsentscheidung erheblichen Gesichtspunkte führt zur Versagung des Zuschlags.*)
VolltextIMRRS 2007, 0168
BGH, Urteil vom 08.12.2006 - V ZR 103/06
1. Der nach Art. 233 § 2a EGBGB zum Besitz berechtigte Nutzer ist nicht verpflichtet, dem Grundstückseigentümer gezahlte Anschluss- und ähnliche Beiträge zu erstatten, wenn die endgültige Beitragspflicht vor dem Abschluss eines Kaufvertrags nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz oder dem Eigentumserwerb in einem Bodenordnungsverfahren entstanden ist.*)
2. Leistet der Grundstückseigentümer dagegen einen Vorschuss auf solche Beiträge und wird eine Vorauszahlung nach Beitragsrecht auf die endgültige Beitragspflicht verrechnet, kann er von dem nach Art. 233 § 2a EGBGB zum Besitz berechtigten Nutzer nach §§ 677, 683 BGB Erstattung verlangen, wenn die endgültige Beitragspflicht nach dem Vertragsschluss oder dem Eigentumserwerb im Bodenordnungsverfahren in seiner Person entsteht. Entsteht sie in der Person eines anderen Eigentümers, richtet sich der Erstattungsanspruch gegen diesen.*)
VolltextIMRRS 2007, 0162
BGH, Urteil vom 07.12.2006 - IX ZR 161/04
1. Die Abtretung eines Kaufpreisanspruchs führt entsprechend § 401 BGB auch zum Übergang des Anspruchs aus § 667 BGB gegen den von den Vertragsparteien mit der Abwicklung des Vertrages beauftragten Treuhänder.*)
2. Die Freigabe des Kaufpreisanspruchs bewirkt entsprechend § 401 BGB auch die Freigabe des Anspruchs aus § 667 BGB gegen den von den Vertragsparteien beauftragten Treuhänder.*)
VolltextIMRRS 2007, 0145
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.01.2007 - 8 C 11341/06
1. Ein Bebauungsplan ist dann nicht erforderlich, wenn er nicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung dient, sondern ausschließlich im privaten Interesse Einzelner vom ursprünglichen Bebauungsplan abweichende Entwicklungen legalisieren soll. Dies ist jedoch dann nicht der Fall, wenn der Bebauungsplan sich nicht darin erschöpfen soll, private Interessen zu befriedigen, sondern er gerade dazu dient, das bestehende Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen zu ordnen, weiter zu entwickeln und die damit verbundenen Konflikte zu lösen.
2. Das Trennungsgebot von Wohn- und Gewerbegebiet gemäß § 50 BImSchG beansprucht für die Überplanung einer bereits bestehenden Gemengelage keine strikte Geltung, insbesondere dann nicht, wenn ein Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe schon seit längerer Zeit und offenbar ohne größere Probleme bestanden hat.
3. Wird ein Grundstück in Kenntnis des benachbarten Maschinenbaubetriebes erworben, ist es ausreichend, wenn der gebotene Schutz vor Immissionen durch Festsetzung einer Lärmschutzwand gewährleistet wird.
4. Es ist nicht abwägungsfehlerhaft, wenn die Gemeinde zwecks Bewältigung des Lärmkonflikts den Grundstückseigentümern den Blick auf eine Lärmschutzwand zumutet; jedenfalls dann nicht, wenn das Grundstück in der Nähe von Gewerbegrundstücken und einer Eisenbahnlinie sowie einer Bundesstraße liegt.
VolltextIMRRS 2007, 0137
BGH, Urteil vom 11.10.2006 - VIII ZR 270/05
a) Eine Billigkeitskontrolle der Preisgestaltung eines Fernwärmeversorgungsunternehmens gemäß § 315 Abs. 3 BGB ist ausgeschlossen, wenn die Berechnungsfaktoren für eine Preisänderung vertraglich so bestimmt sind, dass bei der Berechnung des geänderten Preises ein Ermessensspielraum nicht besteht (sog. automatische Preisgleitklausel).*)
b) Mit den Preisen im Sinne von § 24 Abs. 2 AVBFernwärmeV sind nur die Preise gemeint, die das Versorgungsunternehmen seinen Kunden in Rechnung stellt, nicht die Einkaufspreise des Versorgungsunternehmens.*)
VolltextIMRRS 2007, 0133
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.10.2006 - 3 Wx 165/06
Im Grundbuchverfahren kann der Vormerkungsberechtigte als lediglich mittelbar Betroffener nicht geltend machen, eine Sicherungshypothek sei zu Unrecht eingetragen worden.*)
VolltextIMRRS 2007, 0130
BGH, Urteil vom 13.12.2006 - VIII ZR 25/06
1. Es stellt keinen angemessenen Ausgleich für eine von einem Unternehmer gegenüber Verbrauchern zum Abschluss von Flüssiggasbelieferungsverträgen verwendete, den Vertragspartner unangemessen benachteiligende Preisanpassungsklausel dar,
- wenn der Verwender dem Vertragspartner für den Fall der Preiserhöhung ein Recht zur vorzeitigen Lösung vom Vertrag einräumt, das erst nach der Preiserhöhung wirksam wird oder für den Vertragspartner mit unzumutbaren Kosten verbunden ist, oder
- wenn formularmäßig die subsidiäre Geltung der Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden vom 21. Juni 1979 vereinbart ist, weil unklar ist, ob das Kündigungsrecht nach § 32 Abs. 2 AVBGasV auch im Fall einer Preiserhöhung aufgrund einer vertraglichen Anpassungsklausel anwendbar ist, und ein sich daraus etwa ergebendes Kündigungsrecht für den Vertragspartner nur schwer auffindbar ist
(Fortführung des Senatsurteils vom 21. September 2005 - VIII ZR 38/05, WM 2005, 2335 = NJW-RR 2005, 1717).*)
2. Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt im Verbandsprozess nach § 1 UKlaG nicht in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2007, 0129
BGH, Beschluss vom 08.12.2006 - V ZR 249/05
1. Ein die sofortige Rückabwicklung des Kaufvertrages rechtfertigendes Interesse des Käufers bzw. ein entsprechendes Interesse, ohne vorherige Fristsetzung Schadensersatz statt der Leistung verlangen zu können, ist im Regelfall anzunehmen, wenn der Verkäufer dem Käufer einen Mangel bei Abschluss des Kaufvertrages arglistig verschwiegen hat.*)
2. Haben die Parteien einen Vergleich geschlossen und die Kostenentscheidung dem Gericht überlassen, so entscheidet dieses nach übereinstimmender Erledigungserklärung nach § 91a Abs. 1 ZPO, nicht nach § 98 Satz 2 ZPO.*)
3. Bei dieser Entscheidung kann im Rahmen des billigen Ermessens berücksichtigt werden, welche Kostentragungsregelung die Parteien selbst angestrebt haben, etwa durch eine im Vergleich vereinbarte Anregung an das Gericht.*)
VolltextIMRRS 2007, 0124
BGH, Beschluss vom 07.12.2006 - V ZB 166/05
Der die Zwangsverwaltung anordnende Beschluss kann wirksam dem geschäftsführenden Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zugestellt werden.*)
VolltextIMRRS 2007, 0121
BGH, Urteil vom 06.12.2006 - IV ZR 34/05
1. Nach § 12 Abs. 1 VVG beginnt die Verjährungsfrist für Versicherungsleistungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten fällig werden, für jede dieser Leistungen gesondert zu laufen. Die Verjährungsfrist für Zinsforderungen aus Versicherungsleistungen beginnt deshalb nicht zugleich mit der Hauptforderung zu laufen, sondern erst nach Ende des Jahres, in welchem der jeweilige Zins angefallen ist.*)
2. Auf eine Bestimmung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen, wonach die Versicherungsleistung so lange verweigert werden kann, wie gegen den Versicherungsnehmer ein Ermittlungsverfahren aus Gründen geführt wird, die für den Entschädigungsanspruch rechtserheblich sind (hier: § 22 Nr. 5 b der Bedingungen für Gebäudeversicherung von Geschäften und Betrieben - BG 98), kann sich der Versicherer nach einer endgültigen Leistungsablehnung nicht mehr berufen.*)
VolltextIMRRS 2007, 0109
OLG Celle, Urteil vom 16.01.2007 - 16 U 160/06
1. Die Sechsmonatsfrist des § 204 Abs. 2 beginnt bei einem Güteverfahren i. S. v. § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB nicht bereits mit der Feststellung der Gütestelle vom Scheitern des Verfahrens, sondern erst dann, wenn die Partei davon unterrichtet wird (vgl. BGHZ 134, 387, 390 f.).*)
2. Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB ist dahin zu verstehen, dass die kurze Verjährung von drei Jahren nach § 195 BGB erst mit der Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB) des Gläubigers von seinen Ansprüchen anläuft.*)
3. Handelt es sich bei wertender Betrachtungsweise um einen einheitlichen Lebenssachverhalt (hier: Beratung(en) zum Kauf einer Eigentumswohnung) und werden mehrere (hier: 25) Beratungsfehler gerügt, so beginnt die Verjährungsfrist nicht erst mit der Kenntnis vom letzten Beratungsfehler, sondern bereits dann, wenn so viele Beratungsmängel bekannt sind, dass nach Maßgabe der Rechtsprechung die Erhebung einer Klage zumutbar erscheint.*)
4. Sowohl eine unklare Sach- als auch eine schwierige und ungeklärte Rechtslage können die Erhebung einer Klage als unzumutbar erscheinen lassen.*)
5. Sofern - auch im Güteverfahren - Schriftform vorgeschrieben ist, wird sie nur durch eine e-mail mit qualifizierter elektronischer Signatur gewahrt (ebenso OVG Rheinland-Pfalz, 10 A 11741/05).*)
VolltextIMRRS 2007, 0098
BGH, Urteil vom 27.10.2006 - V ZR 58/06
Wird ein Grundstück durch Zuordnungsbescheid während des laufenden Restitutionsverfahrens einem anderen Zuordnungsberechtigten zugeordnet, hat dieser dem Restitutionsberechtigten auch die Miete herauszugeben, die der frühere Zuordnungsberechtigte nach dem 1. Juli 1994 erzielt oder zu beanspruchen hat.*)
VolltextIMRRS 2007, 0088
OLG Jena, Urteil vom 17.01.2007 - 4 U 574/06
1. Der Versicherer (einer Wohngebäudeversicherung) wird leistungsfrei, wenn der Versicherungsfall nach Ablauf der nach § 39 Abs. 1 VVG gesetzten Frist eintritt und zu diesem Zeitpunkt der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der Folgeprämie in Verzug war (§ 39 Abs. 2 VVG).*)
2. Erklärungsgegner der schriftlichen Zahlungsaufforderung – nach § 39 Abs. 1 VVG – ist (nur) der Versicherungsnehmer, also derjenige, der Vertragsgegner (des Versicherers) zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Folgeprämie ist. Ist zuvor eine Veräußerung des versicherten Gebäudes erfolgt, so tritt nach § 69 Abs. 1 VVG der Erwerber an die Stelle des Veräußerers erst mit dem Zeitpunkt, in dem das dingliche Verfügungsgeschäft vollzogen ist, d.h. in dem der Erwerber im Grundbuch als (neuer) Eigentümer eingetragen ist (formaler Veräußerungsbegriff). Auf den schuldrechtlichen (Kauf)Vertrag kommt es im Zusammenhang mit dem (versicherungsrechtlichen) Eintritt des Erwerbers in den bestehenden Versicherungsvertrag nicht an. Daher ist auch dann, wenn in dem schuldrechtlichen Vertrag der Erwerber – gegenüber dem Veräußerer – bereits mit dem Datum des Kaufvertrags Verpflichtungen aus bestehenden Versicherungen übernimmt, der Versicherer nicht gehalten, den Erwerber zur Zahlung nach Eintritt des Verzuges aufzufordern, wenn zu diesem Zeitpunkt eine Eintragung des Erwerbers im Grundbuch (noch) ausstand.*)
3. Prämienschuldner und Versicherungsnehmer ist bis zum Zeitpunkt des dinglichen Vollzugs des Veräußerungsgeschäfts daher allein der Veräußerer.*)
VolltextIMRRS 2007, 0087
OLG Jena, Urteil vom 20.12.2006 - 4 U 865/05
1. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht kann ein Hauseigentümer nur dann aus einem Unterlassen in Anspruch genommen werden, wenn er eine Rechtspflicht hatte, Vorkehrungen zu treffen, um einen durch Schneesturz entstehenden Schaden abzuwenden.*)
2. Das bedeutet, dass ein Hauseigentümer daher nur bei besonderen Umständen Schutzmaßnahmen gegen die durch Schneesturz (von seinem Hausdach) drohenden Gefahren ergreifen muss.*)
3. Bei der Beurteilung, ob in einer bestimmten Höhenlage (des Thüringer Waldes) Schneefanggitter auf den Hausdächern anzubringen sind, ist auf die örtlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles abzustellen. Hierbei kann die jeweilige Ortssatzung, die die Erforderlichkeit von Schneeschutzvorrichtungen anordnet oder nicht, ein (wichtiges) Indiz für eine solche Rechtspflicht sein.*)
VolltextIMRRS 2007, 0084
BGH, Beschluss vom 10.08.2006 - I ZB 126/05
Der Zutritt zu einer Wohnung, um die Gasversorgung zu sperren, stellt keine Durchsuchung i.S. von Art. 13 Abs. 2 GG, §§ 758, 758a ZPO dar. Dem Richtervorbehalt zum Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) ist in einem solchen Fall dadurch genügt, dass dem Schuldner in einer von einem Richter erlassenen Entscheidung aufgegeben wurde, dem Gläubiger den Zutritt zu seiner Wohnung zu gestatten und die Einstellung der Gasversorgung zu dulden.
VolltextIMRRS 2007, 0083
BFH, Urteil vom 31.08.2006 - IV R 53/04
Wird bei der Veräußerung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Rahmen einer Betriebsaufgabe eine nachträgliche Kaufpreiserhöhung für den Fall vereinbart, dass die Flächen Bauland werden, so erhöht die Nachzahlung den steuerbegünstigten Aufgabegewinn im Kalenderjahr der Betriebsaufgabe.*)
VolltextIMRRS 2007, 0082
BVerwG, Urteil vom 27.07.2006 - 3 C 31.05
1. Der von dem nach § 8 Abs. 1 VZOG Verfügungsbefugten mit dem Erwerber des Vermögenswertes vereinbarte Kaufpreis ist nur dann als Erlös im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 2 Alt. 1 VZOG an den Berechtigten auszukehren, wenn er der verfügenden Stelle tatsächlich zugeflossen ist.*)
2. Bemisst sich der Auskehranspruch nach dem Verkehrswert des Vermögensgegenstandes (§ 8 Abs. 4 Satz 2 Alt. 2 VZOG), ist für dessen Höhe auf den Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäftes abzustellen.*)
VolltextIMRRS 2007, 0081
BVerwG, Urteil vom 29.06.2006 - 7 C 2.05
Die jährlichen Abschläge zur Ermittlung des Wertausgleichs gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 VermG sind nur bis zum Erlass des Rückübertragungsbescheids, nicht bis zu dessen Bestandskraft vorzunehmen.*)
VolltextIMRRS 2007, 0067
BFH, Urteil vom 19.10.2006 - III R 73/05
In der Steuerbilanz als Teil der nachträglichen Herstellungskosten eines Gebäudes zu Recht aktivierte Bauzeitzinsen sind auch in die Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage einzubeziehen.*)
VolltextIMRRS 2007, 0063
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.06.2006 - 9 LA 113/04
Auch ein großzügig bemessener und mit einer überdurchschnittlichen Spielgeräteausstattung versehener Spielplatz ist mit dem Ruhebedürfnis der Bewohner eines unmittelbar angrenzenden Wohngebiets vereinbar.*)
VolltextIMRRS 2007, 0062
OLG Koblenz, Beschluss vom 21.12.2006 - 5 U 908/06
1. Zur Herstellung der Verbindung, die nur für eine außergewöhnliche Notsituation nach öffentlich-rechtlichen Brandschutzvorschriften erforderlich ist (hier: Feuertreppe für einen Hotelbetrieb) besteht kein Notwegrecht nach § 917 BGB.*)
2. Eine Einschränkung des Kündigungsrechts nach § 605 Nr. 3 BGB kommt selbst bei lang dauernden Leihverträgen nicht in Betracht, wenn es am Vertrauensverhältnis zwischen Verleiher und dem Erben des ursprünglichen Entleihers fehlt.*)
VolltextIMRRS 2007, 0060
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.12.2006 - 6 A 11142/06
1. Ist ein Grundstückseigentümer - aus welchen rechtlichen Gründen auch immer - gehindert, das auf dem Grundstück anfallende Schmutz- oder Niederschlagswasser in einen vorhandenen Straßenkanal einzuleiten, fehlt ihm die von § 7 Abs. 2 Satz 1 KAG vorausgesetzte vorteilsbegründende Möglichkeit eines Anschlusses an die Abwasserbeseitigungseinrichtung.
2. Aus einer wirksamen Versickerungsauflage zur Baugenehmigung kann sich ein rechtliches Hindernis der Einleitung anfallenden Wassers ergeben.
VolltextIMRRS 2007, 0056
OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2006 - 12 U 137/06
Die Obliegenheit zur ausreichenden Beheizung schließt notwendigerweise auch die Kontrolle ein, ob die ausreichende Beheizung noch gewährleistet ist.*)
VolltextIMRRS 2007, 0054
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.2007 - 3 Wx 247/06
Der Verzicht auf den Miteigentumsanteil an einem Grundstück ist eintragungsfähig.*)
VolltextIMRRS 2007, 0047
OLG Koblenz, Urteil vom 15.11.2006 - 1 U 1761/05.Baul
1. Wird ein und der selbe Verwaltungsakt (Enteignungsbeschluss) von verschiedenen Beteiligten mit eigenen Anträgen angegriffen, dann liegt nach § 221 Abs. 3 BauGB der Fall der gesetzlichen Verbindung mit einheitlicher Verhandlung und Entscheidung vor.*)
2. Wird eine private Grundstücksfläche seit 1932 durchgängig als Wege-/Straßenparzelle rechtswidrig in Anspruch genommen, liegt ein enteignungsgleicher Eingriff vor, der dann auch für die Zeit vor dem Inkraftteten des Grundgesetzes (Art. 14 GG) über Art. 153 Weimarer Reichsverfassung zu einem Entschädigungsanspruch führt. Die Verzinsung der zu leistenden Entschädigung (Beginn und Höhe) kann sich in diesem Fall an den aus § 99 Abs. 3 BauGB ableitbaren allgemeinen Entschädigungsgrundsätzen orientieren.*)
VolltextIMRRS 2007, 0041
BFH, Urteil vom 07.11.2006 - IX R 4/06
1. Nicht mit Anschaffungskosten belastet und deshalb nicht anspruchsberechtigt (hier: eigenheimzulagenberechtigt) ist, wer den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag vor dem Erwerb des Grundstücks zugesagt und bis zur Tilgung des Kaufpreises schenkweise zur Verfügung gestellt bekommt.*)
2. Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Vertragsparteien --offenkundig-- die notwendigen Folgerungen aus einem Darlehensvertrag bewusst nicht ziehen, weil das Darlehen von vornherein nicht zurückgezahlt werden soll.*)
VolltextIMRRS 2007, 0036
BGH, Urteil vom 13.10.2006 - V ZR 66/06
Schließt der Käufer einer Eigentumswohnung auf Empfehlung des ihn beratenden Verkäufers einen Mietpoolvertrag ab, durch den das Risiko des Leerstands einzelner Wohnungen allen an dem Mietpool beteiligten Wohnungseigentümern anteilig ohne Rücksicht darauf auferlegt wird, wem von ihnen die leerstehenden Wohnungen gehören, muss der Verkäufer bei der Berechnung des Eigenaufwands des Käufers auch das damit verbundene Risiko der Vermietung fremder Wohnungen, etwa in Form von Abschlägen bei den Einnahmen oder von Zuschlägen bei den monatlichen Belastungen, angemessen berücksichtigen (Fortführung von Senat, BGHZ 156, 371, 378 und Urt. v. 14. Januar 2005, V ZR 260/03, WuM 2005, 205, 207).*)
VolltextIMRRS 2007, 0035
BVerwG, Urteil vom 27.07.2006 - 3 C 24.05
Ein umgewandeltes Treuhandunternehmen hat mit der Umwandlung am 1. Juli 1990 das Eigentum an einem volkseigenen Gebäude, das in der Fondsinhaberschaft der bisherigen Wirtschaftseinheit stand, und an dem volkseigenen Grundstück, auf dem dieses errichtet war, auch dann erlangt, wenn das Gebäude auf der Grundlage eines Nutzungsvertrages einem anderen zur zeitweiligen Nutzung überlassen war (Fortführung des Urteils vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 48.93 - BVerwGE 97, 31).*)
VolltextIMRRS 2007, 0034
BGH, Urteil vom 06.10.2006 - V ZR 138/05
Bei einer sowohl öffentlichen als auch anderen Zwecken dienenden Nutzung eines im Beitrittsgebiet belegenen Gebäudes ist das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz nur anwendbar, wenn die Nutzung zu öffentlichen Zwecken bereits vor dem 3. Oktober 1990 überwog.*)
VolltextIMRRS 2007, 0032
OLG München, Beschluss vom 21.09.2006 - 32 Wx 108/06
1. Entspricht die rechtliche Bezeichnung einer in notarieller Urkunde enthaltenen Eintragungsbewilligung für eine Grundstücksbelastung nicht dem tatsächlichen Inhalt der Verpflichtung, so bedarf die gesamte Erklärung der Auslegung.*)
2. Bei dieser Auslegung kann das Grundbuchamt statt der in der Urkunde fehlerhaft bezeichneten Belastung für die Eintragung die zutreffende wählen.*)
VolltextIMRRS 2007, 0031
BGH, Urteil vom 01.12.2006 - V ZR 112/06
Beeinträchtigt der Zustand einer Wohnung das Eigentum eines Dritten und geht dies auf rechtswidriges Handeln des Wohnungseigentümers zurück, kann der Dritte den Mieter der Wohnung auf Duldung der Störungsbeseitigung in Anspruch nehmen.*)
VolltextIMRRS 2007, 0013
BFH, Urteil vom 24.08.2006 - V R 19/05
Gibt der Inhaber einer Genehmigung zum Betrieb einer Sonderabfalldeponie aufgrund eines Vertrages mit einem Bundesland das Vorhaben auf und erhält er dafür vom Land einen Geldbetrag, liegt ein steuerbarer Umsatz i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG vor.*)
VolltextIMRRS 2007, 0007
OLG Koblenz, Urteil vom 08.12.2006 - 8 U 1022/05
Überlässt der Verkäufer einer Eigentumswohnung die Suche nach Kaufinteressenten und die Vertragsverhandlungen einem Vertreter, so hat er sich dessen Erklärungen nach § 278 BGB zurechnen zu lassen. Nichts anderes gilt, wenn der Vertreter seinerseits die Verhandlungen nicht selbst führt, sondern sie dritten Personen überträgt.*)
Volltext