Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5216 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IMRRS 2007, 1978
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.05.2007 - 14 A 2608/05
Auch eine Zweitwohnung, die der Trennung vor einer Ehescheidung dient, unterliegt der Zweitwohnungssteuer.*)

IMRRS 2007, 1974

OLG Braunschweig, Urteil vom 23.11.2006 - 8 U 21/06
1. Sieht die Baubeschreibung die Erstellung einer Perimeterdämmung im Bereich der Kelleraußenwände und einen Vollwärmeschutz mit Putzstrukturoberfläche an den Außenwänden des Erd- und Obergeschosses vor, so ist bei einer Ausbildung des Vollwärmeschutzes in einer Stärke von 12 cm die Perimeterdämmung in einer Stärke von 8 cm auszubilden.
2. Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag unterliegen als verbundenes Geschäft dem Formerfordernis der notariellen Beurkundung gemäß § 313 BGB (jetzt § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB n.F.), soweit sie eine rechtliche Einheit bilden. Eine rechtliche Einheit liegt dann vor, wenn die Verträge nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängen, dass sie miteinander stehen und fallen sollen.
3. Für die Verbindung von Kaufvertrag und Bauvertrag zu einer rechtlichen Einheit spricht bereits die Zusammenfassung beider Verträge in einer Urkunde.
4. Liegt ein verbundenes Geschäft vor, dann bedürfen auch alle Änderungen des Vertrages der notariellen Beurkundung gemäß § 313 BGB.
5. Die Berufung der Partei auf einen Formmangel verstößt nicht gegen Treu und Glauben, wenn durch die Änderungs- oder Ergänzungsvereinbarung ihre Interessen nicht berührt werden. Eine nur unwesentliche Abweichung vom Vertragsinhalt, die den Interessenbereich der anderen Partei nicht berührt, ist jedoch dann nicht anzunehmen, wenn die Änderung wesentliche Vertragspflichten betrifft.
6. § 313 Satz 2 BGB (Heilung des Formmangels durch Auflassung) erfasst nur Fälle, in denen bereits der beurkundungspflichtige Kaufvertrag formunwirksam ist, nicht jedoch Fälle, in denen in Bezug auf einen formwirksam abgeschlossenen Vertrag nachträglich formunwirksame Änderungsvereinbarungen getroffen werden.
7. Der Auftraggeber eines Bauwerkes kann nicht als verpflichtet angesehen werden, eine für ihn günstige Abweichung vom Vertragssoll zu rügen, zumal diese keinen Mangel im Sinne des § 633 BGB darstellt.
8. Hat der Besteller objektiv ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung, kann ihm der Unternehmer regelmäßig die Nachbesserung nicht wegen hoher Kosten der Mangelbeseitigung verweigern.

IMRRS 2007, 1973

OLG Dresden, Urteil vom 03.08.2007 - 11 U 19/07
Reicht die nach dem Abriss eines Hauses verbliebene Nachbarwand im Sinne von § 921 BGB nicht mehr aus, um für eine ausreichende Wärmedämmung des stehen bleibenden Gebäudes zu sorgen, ist der abreißende Nachbar verpflichtet, die Wärmedämmung der Nachbarwand so zu verbessern, dass eine Tauwasserbildung in den Räumen des stehen bleibenden Gebäudes ausgeschlossen ist.

IMRRS 2007, 1961

BFH, Urteil vom 20.06.2007 - X R 13/06
1. Der Abzug von Aufwendungen, die steuerlich "wie Sonderausgaben" zu behandeln sind, setzt eine wirtschaftliche Belastung des Steuerpflichtigen voraus. *)
2. Im öffentlichen Interesse geleistete Zuschüsse Privater mindern die Abzugsbeträge nach § 10f EStG.*)

IMRRS 2007, 1960

BFH, Urteil vom 10.05.2007 - IV R 69/04
Das Entgelt für die Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft, die den gewerblichen Grundstückshandel betreibt, ist auf die Wirtschaftsgüter der Gesellschaft aufzuteilen mit der Folge, dass der auf die Grundstücke im Umlaufvermögen entfallende Gewinn als laufender Gewinn der Gewerbesteuer unterliegt; Entsprechendes gilt bei Aufgabe eines Mitunternehmeranteils (Anschluss an Senatsurteil vom 14. Dezember 2006 - IV R 3/05, BFH/NV 2007, 601).*)

IMRRS 2007, 1956

VG Neustadt, Urteil vom 27.08.2007 - 4 K 819/07
Ist zur Durchführung zweckmäßiger Straßenunterhaltungsmaßnahmen das Betreten und die Benutzung eines Grundstücks erforderlich, so muss dies der Eigentümer hinnehmen.

IMRRS 2007, 1950

KG, Beschluss vom 16.07.2007 - 1 W 69/04
Enthält ein notarieller Grundstückskaufvertrag eine Löschungsbewilligung des Käufers bezüglich der zu seinen Gunsten zur Eintragung gelangenden Auflassungsvormerkung für den Fall des Scheiterns des Kaufvertrages, so fällt die Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO an, wenn der Notar den Treuhandauftrag erhält, die bedingungslos erteilte Löschungsbewilligung erst dann zum Vollzug zu bringen, wenn die Nichterfüllung des Kaufvertrages feststeht. In einem solchen Fall beginnt die Tätigkeit des Notars im Rahmen der ihm erteilten Treuhandauflage bereits mit der Herausnahme der Auflassung und der außerordentlichen Löschungsbewilligung aus dem Urkundentext für die Erteilung von Ausfertigungen und Abschriften.*)

IMRRS 2007, 1949

OLG Rostock, Urteil vom 26.04.2007 - 7 U 67/05
Im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragenen Sicherungshypotheken werden von dem Veräußerungsverbot des § 3 Abs. 10 AusglLeistG nicht erfasst.*)

IMRRS 2007, 1927

OLG Frankfurt, Urteil vom 03.11.2006 - 25 U 30/06
Der Bereicherungsanspruch desjenigen, der auf einem fremden Grundstück Aufwendungen in der Erwartung macht, ihm werde das Grundstück dauerhaft unentgeltlich zur Nutzung überlassen, bemisst sich nur nach den Vorteilen, die der Eigentümer daraus erzielt, dass er das Objekt vorzeitig zurückerhält, indem er etwa nunmehr einen höheren Mietzins erzielt, wogegen die gegebenenfalls eingetretene Werterhöhung des Grundstücks nicht maßgeblich ist.*)

IMRRS 2007, 1920

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.01.2007 - 20 W 366/06
1. Das Grundbuchamt hat bei Eintragung einer Zwangssicherungshypothek die vollstreckungsrechtlichen und die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen selbständig zu überprüfen. Beanstandet der Schuldner erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Vollstreckungsvoraussetzung (ordnungsgemäße Zustellung), ist dies nur bei Offenkundigkeit beachtlich oder verfahrenfehlerhafter Tatsachenfeststellung der Tatsacheninstanzen.*)
2. Ob im Beschwerdeweg die Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Zwangssicherungshypothek erreicht werden kann, auch wenn bei Eintragung keine Gesetzesverletzung im Sinn des § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO vorliegt (vgl. Vorlagebeschluss des OLG Schleswig Rpfleger 2006, 536), bleibt offen.*)

IMRRS 2007, 1914

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.03.2007 - 20 W 524/01
Die einer Notariatsangestellten im Rahmen der Protokollierung einer Teilungserklärung erteilte Vollmacht der teilenden Alleineigentümerin, eventuell erforderliche Nachtragserklärungen abzugeben, die zur Wahrung dieser Urkunde im Grundbuch erforderlich sind, genügt nicht zur wirksamen Erklärung eines Nachtrags zur Teilungserklärung, in dem die in der Teilungserklärung enthaltene Kostenverteilung ergänzt wird. Durch die bei Anlegung der Wohnungsgrundbücher unterlassene Eintragung dieses Nachtrags wird das Grundbuch nicht im Sinn von § 53 GBO unrichtig.*)

IMRRS 2007, 1892

BGH, Urteil vom 16.08.2007 - IX ZR 63/06
1. Ein Teilurteil über eine Anfechtungsklage darf ergehen, wenn der Anfechtungsbeklagte Ansprüche sowohl zum Gegenstand einer Hilfsaufrechnung als auch einer Widerklage macht, die Hilfsaufrechnung jedoch verfahrensrechtlich präkludiert ist.*)
2. Kann der Anfechtungsgläubiger mit seiner Forderung, die der Anfechtung zugrunde liegt, gegen eine unstreitige oder titulierte Forderung des Schuldners aufrechnen, ist das Schuldnervermögen in diesem Umfang grundsätzlich nicht unzureichend. Dies gilt auch dann, wenn der Schuldner wegen eines nur ihn treffenden Aufrechnungsverbots nicht aufrechnen könnte.*)
3. Ist die Hauptforderung im Verhältnis zur Gegenforderung des Anfechtungsgläubigers nicht geringfügig, darf dieser von der Aufrechnung nicht deshalb absehen, weil er sich dadurch keine vollständige Befriedigung verschaffen kann.*)
4. Der Anfechtungsgegner kann den Anfechtungsgläubiger grundsätzlich nicht auf die Möglichkeit der Aufrechnung gegen eine Forderung des Schuldners verweisen, die bestritten ist.*)
5. Eine zunächst vorliegende Gläubigerbenachteiligung entfällt, wenn der Anfechtungsgegner dem Schuldner vor Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung als (weitere) Gegenleistung der angefochtenen Leistung Vermögenswerte zuwendet, welche die angefochtene Leistung nunmehr vollständig ausgleichen und dem Zugriff des Gläubigers offen stehen.*)

IMRRS 2007, 1887

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.01.2007 - 5 U 86/06
1. Auch zu einem Zeitpunkt, in dem Glätte noch nicht eingetreten ist, aber bereits mit hinreichender Sicherheit absehbar ist, dass es in den folgenden Stunden, in denen keine Räum- und Streupflicht mehr besteht, zum Auftreten von Glätte kommen wird, bestehen Sicherungspflichten.
2. Allerdings müssen für eine solche vorbeugende Sicherungspflicht hinreichend konkrete Umstände vorliegen, dass an dieser Stelle Glättegefahr besteht; allgemeine Angaben in einem Wetterbericht für ganz Deutschland genügen hierfür nicht.

IMRRS 2007, 1878

OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.03.2007 - 8 U 602/06
Rechtliche Einheit von Verträgen; Erlass einer Leistungsverfügung.*)

IMRRS 2007, 1859

LG Heidelberg, Urteil vom 21.03.2007 - 5 O 178/06
1. Wird das Grundstück, auf das sich der übereinstimmende Wille der Parteien bei den Kaufverhandlungen bezogen hat, in der Vertragsurkunde falsch bezeichnet, bezieht sich die Auflassungserklärung nur auf die vereinbarte Fläche.
2. Vom öffentlichen Glauben umfasst sind nur Bestandsangaben, soweit durch sie eine bestimmte Bodenfläche als Gegenstand des eingetragenen Grundstücksrechts nachgewiesen wird, also nicht die Angaben über Größe, Lage, Bebauung.

IMRRS 2007, 1853

BGH, Urteil vom 21.01.2000 - V ZR 387/98
Erfüllt ein Verkäufer nicht die Pflicht, das Eigentum an dem gekauften Gegenstand frei von Rechten Dritter zu übertragen, so liegt kein Fall der Teilerfüllung im Sinne des § 325 Abs. 1 Satz 2 BGB vor, sondern ein Fall der (vollständigen) Nichterfüllung.*)

IMRRS 2007, 1849

OLG Stuttgart, Urteil vom 11.06.2007 - 5 U 18/07
Verschenkt ein inländischer Schuldner ein im Ausland gelegenes Grundstück, so scheidet die Anwendung deutschen Anfechtungsrechts auch dann aus, wenn die Gläubigerbenachteiligung im Inland eintritt.*)

IMRRS 2007, 1848

OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2006 - 15 W 42/06
Die Höhe der für die Einrichtung und Nutzung des automatisierten Grundbuchabrufverfahrens nach §§ 1, 4 GBAbVfV zu erhebenden Gebühren (Einrichtungsgebühr, monatliche Grundgebühr sowie Abrufgebühr) hält sich in dem durch die Verordnungsermächtigung des § 133 Abs. 8 Satz 1 und 2 BGO vorgegebenen Rahmen der Kostendeckung und des Vorteilsausgleichs.*)

IMRRS 2007, 1842

BVerwG, Beschluss vom 12.07.2007 - 9 B 18.07
Mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG ist es vereinbar, dass im Rahmen der wertgleichen Abfindung der Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens eine eventuelle Wertsteigerung des Einlagegrundstücks im Zeitraum zwischen der vorläufigen Besitzeinweisung (§ 44 Abs. 1 Satz 4 FlurbG) und dem in der Ausführungsanordnung zum Flurbereinigungsplan bestimmten Eintritt des neuen Rechtszustands (§ 44 Abs. 1 Satz 3, § 61 Satz 2 FlurbG) nicht zugunsten des Alteigentümers berücksichtigt wird. Das gilt auch dann, wenn sich dieser Zeitraum über mehrere Jahre erstreckt (hier rund elf Jahre).*)

IMRRS 2007, 1840

BGH, Urteil vom 20.07.2007 - V ZR 85/06
Bei einem investiven Verkauf können Aufwendungen, die der Berechtigte dem Verfügungsberechtigten im Falle der Restitution gemäß § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG zu erstatten hätte, von dem für die zurückzuübertragende Sache erhaltenen, herauszugebenden Erlös abgezogen werden.*)

IMRRS 2007, 1824

BGH, Beschluss vom 12.07.2007 - V ZB 113/06
Für die Beschaffung der Unterlagen für die nach einem Grundstückskaufvertrag geschuldete Löschung von Grundpfandrechten fällt eine Vollzugsgebühr, keine Betreuungsgebühr an.*)

IMRRS 2007, 1803

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.06.2007 - 8 U 118/06
a) Zur Zulässigkeit der titelergänzenden Feststellungsklage.*)
b) Kein Anscheinsbeweis für die vorsätzliche Verwirklichung einer Straftat.*)

IMRRS 2007, 1800

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.07.2007 - 3 U 167/06
1. Maßgebend für die Schadensfeststellung ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung.
2. Der Anspruch aus § 249 Abs. 2 BGB auf Naturalrestitution der geschädigten Sache erlischt, wenn der Eigentümer sein beschädigtes Hausgrundstück veräußert, bevor er den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag erhalten hat.

IMRRS 2007, 1799

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2007 - 3 U 167/06
1. Maßgebend für die Schadensfeststellung ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung.
2. Der Anspruch aus § 249 Abs. 2 BGB auf Naturalrestitution der geschädigten Sache erlischt, wenn der Eigentümer sein beschädigtes Hausgrundstück veräußert, bevor er den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag erhalten hat.

IMRRS 2007, 1793

OLG Koblenz, Urteil vom 19.01.2007 - 10 U 1781/05
1. Eine arglistige Täuschung liegt nicht schon darin, dass ein Vertragspartner einem anderen eine teils unrichtige Aufstellung erbrachter Leistungen vorlegt, die dieser „in Bausch und Bogen“ abzeichnet.*)
2. Der fristlosen Kündigung wegen Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses auf Grund schwerer Verstöße der Gegenseite muss nicht entgegenstehen, dass auch der Kündigende zur Zerrüttung beigetragen hat, wenn dem nach den Umständen nicht überwiegendes Gewicht zukommt.*)

IMRRS 2007, 1792

OLG Jena, Urteil vom 08.08.2007 - 4 U 876/05
1. Gibt im Restitutionsverfahren der Bürgermeister einer Gemeinde dem Landratsamt eine fehlerhafte (hier unvollständige) Auskunft über ein Grundstück, so ist diese Auskunftserteilung dann hoheitlicher Tätigkeit zuzurechnen, wenn diese Auskunft zur Ermittlung des
maßgebenden Sachverhalts und damit als Grundlage der Entscheidung des Landratsamts über den Antrag auf Rückübertragung des betroffenen Grundstücks diente.*)
2. Ersatzfähig sind aber nur solche Schäden, deren Ausgleich vom Schutzzweck der verletzten Amtspflicht gedeckt sind. Die verletzte Amtspflicht soll u.a. verhindern, dass der Berechtigte das Grundstück wegen der unvollständigen Auskunft nicht verzögert rückübertragen bekommt.*)
3. Nicht vom Schutzzweck erfasst sind aber Ansprüche auf den Pachtzins (des rückübertragenen Grundstücks), denn insoweit entsteht durch die verzögerte Rückübertragung kein Schaden. Denn den Pachtzins, den der Verfügungs-berechtigte während der Verzögerung (der Rückübertragung) erhalten hat, kann der Berechtigte später gegen den Verfügungsberechtigten gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 VermG geltend machen.*)

IMRRS 2007, 1780

OVG Niedersachsen, Urteil vom 19.04.2007 - 7 LC 67/05
1. Mit welchen Maßnahmen der Betreiber einer Ölheizung mit einem außerhalb des Hauses unterirdisch liegenden Heizöltank seiner Pflicht zur ständigen Überwachung gemäß § 163 Abs. 2 Satz 1 NWG nachkommt, bestimmt sich auch nach dem Alter und dem sicherheitstechnischen Stand der Anlage.*)
2. Zum Verhältnis der Prüfwerte der BBodSchV für Sickerwasser zu den LAWA-Prüfwerten für Grundwasser.*)

IMRRS 2007, 1768

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.04.2007 - 9 LA 92/06
1. Bei Hinterliegergrundstücken (auch solchen, die noch an eine weitere als die abgerechnete Straße grenzen) liegt in den Fällen einer Eigentümeridentität hinsichtlich des Anliegergrundstücks ein beitragsrelevanter Vorteil im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG vor, wenn die abgerechnete Straße vom Hinterliegergrundstück aus dergestalt erreichbar ist, dass dessen bestimmungsgemäße Nutzung unter Inanspruchnahme des Anliegergrundstücks über die abgerechnete Straße realisiert werden kann.*)
2. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn bei einem - an Stelle von Anlieger- und Hinterliegergrundstück gedachten - einheitlichen Buchgrundstück die Voraussetzungen für eine eingeschränkte Erschließungs- bzw. Vorteilswirkung vorlägen.*)

IMRRS 2007, 1763

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.05.2007 - 2 S 1842/06
Zum Vorteil, der aus der Möglichkeit des Anschlusses eines Grundstücks an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen entsteht.*)

IMRRS 2007, 1759

OLG Zweibrücken, Urteil vom 24.05.2007 - 4 U 104/06
Ist der Ablauf der Verjährungsfrist wegen eines deliktischen Schadensersatzanspruchs durch vor dem 1. Januar 2002 erfolgte Verhandlungen und Teilzahlungen der hinter dem Schädiger stehenden Haftpflichtversicherung zugleich gehemmt und unterbrochen worden, läuft die neue Verjährungsfrist erst vom Ende der Verjährung an. Daran hat sich durch das Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes nichts geändert.*)

IMRRS 2007, 1758

OLG Hamm, Beschluss vom 24.05.2007 - 15 W 145/07
1. Sind im Grundbuch als Eigentümer mehrere Personen "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts" eingetragen und wird die Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich des Gesellschafterbestandes nach § 22 GBO beantragt, weil ein Gesellschafter gemäß § 737 BGB aus wichtigem Grund ausgeschlossen worden sei, so setzt der in der Form des § 29 GBO zu führende Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs auch den Nachweis eines wichtigen Grundes voraus.*)
2. § 737 S.3 BGB legt allein den Wirksamkeitszeitpunkt des (begründeten) Gesellschafterausschlusses fest, führt aber zu keiner von der Begründetheit unabhängigen, vorläufigen oder schwebenden Wirksamkeit, gegen die der ausgeschlossene Gesellschafter nur im Klagewege vorgehen könnte (Abweichung von OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 169).*)
3. Wird durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Grundbesitz veräußert und zur Sicherung des Auflassungsanspruchs die Eintragung einer Auflassungsvormerkung beantragt, so muss die Vertretungsmacht der bei dem Vertragsschluss namens der GbR handelnden Personen grundsätzlich in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden.*)
4. Stellen der Erwerb und die Verwaltung des veräußerten Grundstücks den alleinigen Gesellschaftszweck dar, so handelt es sich bei dem Verkauf um ein sog. Grundlagengeschäft, das grundsätzlich der Zustimmung aller Gesellschafter bedarf und von der Geschäftsführungsbefugnis und damit auch der Vertretungsmacht geschäftsführender Gesellschafter nicht erfasst wird.*)
5. Die Notwendigkeit der Mitwirkung aller Gesellschafter wird unter Berücksichtigung des sog. Bestimmtheitsgrundsatzes bzw. der Kernbereichslehre nicht schon durch eine Klausel des Gesellschaftsvertrages beseitigt, die nicht näher bezeichnete Änderungen des Gesellschaftsvertrages einer Mehrheitsentscheidung zugänglich macht.*)

IMRRS 2007, 1755

BGH, Urteil vom 22.06.2007 - V ZR 260/06
1. Die Verpflichtung zum Rückverkauf eines Grundstücks war nach ZGB/DDR zulässig.*)
2. Eine unbefristete Rückverkaufsverpflichtung ist bei Verkäufen nach dem Verkaufsgesetz jedenfalls mit der Maßgabe wirksam, dass der Rückkaufsanspruch innerhalb von 30 Jahren geltend gemacht werden kann.*)

IMRRS 2007, 1743

BGH, Urteil vom 18.07.2007 - VIII ZR 288/05
1. Zu den Voraussetzungen des Anspruchs des Einspeisewilligen gegen den Netzbetreiber aus § 4 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Halbs. 1 EEG (2004) auf Ausbau des Netzes.
2. Dieser Anspruch setzt nicht voraus, dass die Anlage anschlussfertig errichtet ist. Daher handelt es sich bei einer entsprechenden Klage, wenn die Anlage noch nicht anschlussfertig errichtet ist, nicht um eine - mangels Entstehung des Anspruchs - unzulässige Klage auf zukünftige Leistung nach § 259 ZPO (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 12. Juli 2006 - VIII ZR 235/04, NJW-RR 2006, 1485).
3. Einspeisewilliger im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 EEG (2004) ist derjenige, der zwar noch nicht wie der Anlagenbetreiber (§ 3 Abs. 3 EEG (2004)) eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien betreibt, dies jedoch beabsichtigt, insbesondere Strom aus der Anlage in das Stromnetz einspeisen will. Das gilt auch für denjenigen, der die Errichtung und den Betrieb der von ihm geplanten Anlage einem Dritten, namentlich einer noch zu gründenden Gesellschaft überlassen will, wenn er bereits im Besitz einer Baugenehmigung ist und sich das Grundstück für die Errichtung und den Betrieb der Anlage, sofern er nicht selbst dessen Eigentümer ist, durch Vertrag mit dem Eigentümer gesichert hat.
4. Wird eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien an eine Station eines bestehenden Netzes angeschlossen und wird aus diesem Anlass von der betreffenden Station eine neue Leitung zu einer anderen Netzstation errichtet, so handelt es sich bei der Errichtung der neuen Leitung um eine Maßnahme des Netzausbaus im Sinne des § 4 Abs. 2 EEG (2004), für die gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 EEG (2004) der Netzbetreiber die Kosten zu tragen hat, und nicht um eine Maßnahme des Netzanschlusses, für die gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 EEG (2004) der Anlagenbetreiber kostenpflichtig ist.*)

IMRRS 2007, 1738

OLG Rostock, Urteil vom 25.06.2007 - 3 U 70/07
In der zielgerichteten Unterbrechung der Stromversorgung für eine Diskothek kann ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb liegen, der dem Störer mit einer Unterlassungsverfügung verboten werden kann.*)

IMRRS 2007, 1736

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.07.2007 - 23 U 7/07
Zur Frage der analogen Anwendung des § 216 Abs. 2 BGB auf das als Sicherheit dienende Schuldversprechen in notarieller Grundschuldbestellungsurkunde.*)

IMRRS 2007, 1733

OLG Bamberg, Beschluss vom 02.03.2007 - 1 U 15/07
1. Im Bereich der Wohngebäudeversicherung ist der Anspruch auf eine Versicherungsleistung wegen eines Leitungswasserschadens nicht beschränkt auf den Fall eines schadensträchtigen Wasseraustritts aus einem der Versorgung des versicherten Gebäudes dienenden wasserführenden System.*)
2. Auch dann, wenn ein Grundstück mit mehreren Gebäuden bebaut ist, ist ein Leitungswasserschaden nicht dem Grundstück, sondern dem jeweils betroffenen Gebäude zuzurechnen und von dem jeweiligen Gebäudeversicherer im Rahmen der vereinbarten Versicherungsbedingungen zu ersetzen. Dies gilt auch für die Mehrverbrauchskosten infolge bestimmungswidrigen Wasseraustritts, die dem Versicherungsnehmer vom Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt werden.*)

IMRRS 2007, 1724

OLG Celle, Beschluss vom 07.08.2007 - 2 U 119/07
Wird dem Verpächter wegen der Zwangsversteigerung des Pachtgrundstücks die weitere Gebrauchsüberlassung unmöglich, kann er dem Anspruch des Pächters auf Rückzahlung der gesamten für die restliche Pachtzeit vorausbezahlten Pacht nicht entgegen halten, dass der Pächter die Unmöglichkeit durch eigene Rechtsbehelfe im Zwangsversteigerungsverfahren hätte verhindern können.*)

IMRRS 2007, 1712

BGH, Beschluss vom 05.07.2007 - V ZB 8/07
Wird ein mit einem Erbbaurecht belastetes Grundstück zwangsversteigert, ist der Erbbauberechtigte nicht berechtigt, den Beschluss über die Festsetzung des Grundstückswertes anzufechten.*)

IMRRS 2007, 1702

BGH, Urteil vom 29.06.2007 - V ZR 5/07
1. Die rechtsgeschäftliche Übertragung eines Miteigentumsanteils unter Miteigentümern ist ein Verkehrsgeschäft. Der Erwerber eines eingetragenen Miteigentumsanteils wird durch den öffentlichen Glauben des Grundbuchs auch dann geschützt, wenn er bereits Eigentümer eines anderen Anteils oder als solcher zu Unrecht im Grundbuch eingetragen ist.*)
2. Der Erwerb eines weiteren Anteils durch einen Miteigentümer ist auch dann ein Verkehrsgeschäft, wenn die Miteigentümer das Grundstück gemeinschaftlich erworben hatten und der erwerbende Miteigentümer bei jenem Erwerbsgeschäft daher in gleicher Weise wie der veräußernde Miteigentümer von der Nichtigkeit des Ersterwerbs betroffen war.*)

IMRRS 2007, 1686

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.05.2007 - 7 A 2364/06
1. Bestimmt eine bauordnungsrechtliche Regelung selbst, wann und unter welchen Voraussetzungen von ihr abgewichen werden darf, kann eine Abweichung von der bauordnungsrechtlichen Regelung auch dann in Betracht kommen, wenn keine atypische Grundstückssituation gegeben ist. In die nach § 73 BauO NRW dann erforderliche Ermessensentscheidung sind die nachbarlichen Interessen einzubeziehen.*)
2. Gestaltungsvorschriften haben regelmäßig keine nachbarschützende Wirkung. Dies gilt auch dann, wenn zur Festsetzung eingeschossiger Atriumbauweise eine Flachdachfestsetzung hinzutritt, der Satzungsgeber aber bestimmt, dass ausnahmsweise Dächer mit einer Neigung bis 20° errichtet werden dürfen.*)

IMRRS 2007, 1685

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.06.2007 - 7 A 3852/06
1. Der obere Abschluss einer Terrassenumwehrung (hier: Staffelgeschoss mit Dachterrasse) ist bei der Bemessung der Wandhöhe als oberer Bezugspunkt anzusetzen. Die Umwehrung ist als nach innen versetzter Wandteil i.S.v. § 6 Abs. 4 Satz 3 BauO NRW zugleich Bezugspunkt für die Tiefe der Abstandfläche.*)
2. Ergibt sich von einem Bauvorhaben aus die Möglichkeit der Einsichtnahme in ein Nachbargrundstück, so verletzt dies in aller Regel nicht das Gebot der Rücksichtnahme, weil dies in bebauten innerörtlichen Bereichen zur Normalität gehört.*)

IMRRS 2007, 1684

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.07.2007 - 9 A 3462/04
Objekt einer Bescheinigung nach § 40 DSchG NRW ist die einzelne Eigentumswohnung bzw. das einzelne Teileigentum, wenn das Baudenkmal in mehrere solche Einheiten aufgeteilt ist, nicht das gesamte Baudenkmal.*)

IMRRS 2007, 1683

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.07.2007 - 8 A 10160/07
1. Die Entscheidungsfrist im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 66 Abs. 4 Satz 2 LBauO) beginnt erst dann zu laufen, wenn die Bauaufsichtsbehörde die Vollständigkeit des Bauantrags festgestellt hat (Bestätigung des Urteils vom 20. Februar 2002 - 8 A 11330/01 = BauR 2002, 1228).*)
2. Die Entscheidungsfrist wird nicht schon durch den zeitlich früheren Eingang der Mitteilung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in Lauf gesetzt.*)

IMRRS 2007, 1681

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.04.2007 - 8 S 2090/06
1. Die Gemeinde darf Bescheinigungen nach § 7h Abs. 2 EStG über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 7h Abs. 1 Satz 1 EStG für erhöhte Absetzungen von den Herstellungskosten für Modernisierungsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten nur dann erteilen, wenn diese Maßnahmen auf der Grundlage eines städtebaulichen Gebots nach § 177 Abs. 1 BauGB oder einer konkreten vertraglichen Verpflichtung gegenüber der Gemeinde durchgeführt wurden.*)
2. Die Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG ist Grundlage für eine bezifferbare Steuervergünstigung und daher Voraussetzung für Geldleistungen im Sinne des § 48 Abs. 2 Satz 1 LVwVfG.*)
3. Die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 LVwVfG beginnt zu laufen, wenn die zuständige Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (wie BVerwG Großer Senat, Beschl. vom 19.12.1984 - GrSen 1.84 und 2.84).*)
4. Ein nicht auf die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, sondern auf das Vorliegen der weiteren Rücknahmevoraussetzungen bezogener Rechtsirrtum hindert den Fristbeginn nicht.*)
5. Die Rücknahmefrist beginnt bereits dann zu laufen, wenn die zuständige Behörde zu erkennen gegeben hat, dass nach ihrer Rechtsauffassung der für eine Rücknahmeentscheidung erhebliche Sachverhalt keiner weiteren Klärung mehr bedarf und nicht erst dann, wenn ein bei zutreffender Anwendung der Rücknahmevoraussetzungen darüber hinausgehender Klärungsbedarf gedeckt ist.*)

IMRRS 2007, 1670

BGH, Beschluss vom 14.06.2007 - V ZB 102/06
Stellt der Miteigentumsanteil an einem Grundstück das ganze Vermögen eines im gesetzlichen Güterstand lebenden Ehegatten dar, bedarf sein Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung der Zustimmung des anderen Ehegatten.*)

IMRRS 2007, 1668

BGH, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06
1. Einseitige Tariferhöhungen eines Gasversorgers gemäß § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV unterliegen der gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB.*)
2. Die gerichtliche Billigkeitskontrolle gemäß § 315 Abs. 3 BGB wird durch den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch nach § 19 Abs. 4 Nr. 2, § 33 GWB nicht verdrängt.*)
3. Die auf einer vorgelagerten Lieferstufe praktizierte Bindung des Erdgaspreises an den Preis für leichtes Heizöl (sog. Anlegbarkeitsprinzip) ist nicht Gegenstand der Billigkeitskontrolle einer einseitigen Erhöhung des Gaspreises, den ein Gasversorger seinen Tarifkunden in Rechnung stellt.*)
4. Eine Tariferhöhung, mit der lediglich gestiegene Bezugskosten des Gasversorgers an die Tarifkunden weitergegeben werden, entspricht grundsätzlich der Billigkeit; sie kann allerdings unbillig sein, wenn und soweit der Anstieg der Bezugskosten durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen wird.*)
5. Eine einseitige Erhöhung des Gastarifs kann unbillig sein, wenn und soweit bereits der vor der Erhöhung geltende Tarif unbillig überhöht war. Das setzt voraus, dass auch dieser Tarif der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB unterliegt. Daran fehlt es, wenn der Tarif zwischen dem Versorger und dem Tarifkunden vereinbart ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 28. März 2007 - VIII ZR 144/06, z.V. in BGHZ bestimmt).*)
6. Ein von dem Gasversorger einseitig erhöhter Tarif wird zum vereinbarten Preis, wenn der Kunde die auf dem erhöhten Tarif basierende Jahresabrechnung des Versorgers unbeanstandet hinnimmt, indem er weiterhin Gas von diesem bezieht, ohne die Tariferhöhung in angemessener Zeit gemäß § 315 BGB als unbillig zu beanstanden.*)

IMRRS 2007, 1654

BGH, Urteil vom 22.06.2007 - V ZR 136/06
Ein Zuordnungsbeteiligter, der ein anderweit zugeordnetes ehemals volkseigenes Grundstück gutgläubig unentgeltlich weiternutzt, haftet auf Herausgabe der Nutzungen nach Maßgabe von § 988 BGB (Fortführung von BGHZ 32, 76, BGHZ 71, 216 und Senatsurt. v. 21. September 2001, V ZR 115/00, VIZ 2002, 50).*)

IMRRS 2007, 1652

BGH, Urteil vom 29.06.2007 - V ZR 257/06
Die Anmeldung eines Rückübertragungsanspruchs begründet keine Verpflichtung des Verfügungsberechtigten, den zurückzuübertragenden Vermögensgegenstand so zu bewirtschaften, dass für den Berechtigten ein Überschuss erzielt wird.*)

IMRRS 2007, 1647

BGH, Urteil vom 29.06.2007 - V ZR 1/06
Der bei einem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung zulässige Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten kann nicht allein deshalb als erschüttert angesehen werden, weil die benachteiligte Vertragspartei das Missverhältnis kannte.*)

IMRRS 2007, 1628

OLG Stuttgart, Urteil vom 14.05.2007 - 5 U 19/07
1. Beinhaltet ein Mietvertrag ein Ankaufsrecht des Mieters nach Beendigung des auf 20 Jahre abgeschlossenen Mietvertrags, bedarf dies der notariellen Beurkundung.*)
2. Fehlt es daran, führt dies gem. § 139 BGB zur Nichtigkeit auch des Mietvertrags, wenn dieser ohne das Ankaufsrecht nicht oder nicht unter diesen Konditionen abgeschlossen worden wäre.*)
3. Die Berufung auf die Formnichtigkeit gemäß § 242 BGB nach 10-jähriger Vertragsdauer ist nicht treuwidrig, wenn die Parteien alsbald nach Vertragsschluss die Nichtigkeit erkennen und jahrelang über eine Beurkundung des Vertrags verhandeln, zu der es jedoch letztlich nicht kommt.*)
