Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5159 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IMRRS 2007, 2163BGH, Beschluss vom 20.07.2007 - V ZR 245/06
1. Da eine Vormerkung nur den konkret bestehenden schuldrechtlichen Auflassungsanspruch sichert, ist eine Belastung nicht (relativ) unwirksam gemäß § 883 Abs. 2 BGB und damit nicht vormerkungswidrig, wenn der Vormerkungsberechtigte nach den schuldrechtlichen Vereinbarungen nur die Auflassung eines entsprechend belasteten Grundstücks verlangen kann.
2. Die Vormerkung schützt den Berechtigten nicht nur vor nachteiligen Verfügungen im Sinne des § 883 Abs. 2 BGB, sondern auch in seinem guten Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchstands zur Zeit der Eintragung der Vormerkung und damit auch gegen nicht eingetragene Rechte Dritter. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gutgläubigkeit des Erwerbers ist derjenige, zu dem der Antrag auf Eintragung der Auflassungsvormerkung gestellt wurde.
3. Eine Sache ist nur dann im Streit befangen, wenn die für das Verfahren maßgebliche Sachlegitimation des Rechtsvorgängers auf seiner rechtlichen Beziehung zu der Sache beruht und diese den unmittelbaren Gegenstand des Rechtsstreits bildet. Das ist insbesondere dann gegeben, wenn das Eigentum oder ein dingliches Recht an der Sache streitig ist; bei nichtdinglichen Rechten kommt eine solche Annahme in Betracht, wenn sie der Sache in einer dinglichen Rechten vergleichbaren Weise anhaften.
VolltextIMRRS 2007, 2162
BGH, Urteil vom 06.07.2007 - V ZR 244/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 2160
BGH, Beschluss vom 23.02.2006 - V ZR 191/05
1. Ein Anspruch aus positiver Forderungsverletzung (unter Ausschluss des Gewährleistungsrechts) ergibt nur, wenn der Verkäufer seinen Verpflichtungen dadurch nicht nachgekommen ist, dass er nach Vertragsschluss die Teilungserklärung geändert hat und diese Änderung auch erst nach Übergang der Gefahr auf den Käufer wirksam geworden ist.
2. Erfüllt der Veräußerer wegen einer vom Aufteilungsplan wesentlich abweichenden Bauausführung eines Geschosses seine Verpflichtung zur Eigentumsübertragung und Besitzübertragung nicht, kann der Erwerber das Vertragsverhältnis insgesamt nach § 326 BGB a.F. liquidieren.
VolltextIMRRS 2007, 2159
BGH, Beschluss vom 24.05.2007 - V ZR 237/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 2155
OLG Koblenz, Urteil vom 02.03.2007 - 10 U 743/06
1. Dissens bei notariellem Grundstückskaufvertrag (Miteigentumsprojekt); mehrdeutige Verwendung der Begriffe "Stellplatz" und "Garage" in den Vertragsurkunden.*)
2. Bei objektiv mehrdeutigem Wortlaut ("Stellplatz" / "Garage") der Erwerbsurkunden für ein zu errichtendes Miteigentumsprojekt kann ein zur Unwirksamkeit führender versteckter Dissens vorliegen, wenn feststeht, dass der Erwerber von abschließbaren Einzelgaragen, der Veräußerer von überdachten Stellplätzen ausgegangen ist und keine Gründe dafür vorliegen, dem Verständnis einer Seite den Vorzug zu geben.*)
VolltextIMRRS 2007, 2152
BFH, Urteil vom 26.06.2007 - IV R 9/05
1. § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG ist im Wege der teleologischen Reduktion in der Weise einzuschränken, dass dem Grundstücksunternehmen die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auch dann zu gewähren ist, wenn das überlassene Grundstück zwar dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters oder Genossen dient, dieses den Grundbesitz nutzende Unternehmen jedoch mit allen seinen (positiven wie negativen) Einkünften von der Gewerbesteuer befreit ist.*)
2. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, führt die Geringfügigkeit des überlassenen Grundbesitzes nicht dazu, dass § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG nicht anwendbar ist (Abweichung von Abschn. 60 Abs. 4 Satz 9 GewStR).*)
VolltextIMRRS 2007, 2151
OLG München, Beschluss vom 23.03.2007 - 32 WX 19/07
Eine Grundbuchberichtigung dahingehend, dass eine vor Anlegung der Grundbücher bereits bestehende Grunddienstbarkeit eingetragen wird, setzt regelmäßig mindestens voraus, dass der Antragsteller das Bestehen des Rechts bei Anlegung des Grundbuchs in der Form des § 29 GBO nachweist.*)
VolltextIMRRS 2007, 2147
EuGH, Urteil vom 11.10.2007 - Rs. C-117/06
Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates über das Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren und Dienstleistungen nach Afghanistan, über die Ausweitung des Flugverbots und des Einfrierens von Geldern und anderen Finanzmitteln betreffend die Taliban von Afghanistan in der durch die Verordnung (EG) Nr. 561/2003 des Rates vom 27. März 2003 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er, wenn der Abschluss eines Grundstückskaufvertrags und die Auflassungserklärung vor der Aufnahme des Erwerbers in die Liste in Anhang I der Verordnung Nr. 881/2002 in der durch die Verordnung Nr. 561/2003 geänderten Fassung erfolgten und auch der Kaufpreis vor diesem Zeitpunkt gezahlt wurde, der Eigentumsumschreibung im Grundbuch in Erfüllung dieses Vertrags nach diesem Zeitpunkt entgegensteht.*)
VolltextIMRRS 2007, 2142
BFH, Urteil vom 06.09.2007 - V R 41/05
1. Überträgt ein Vermietungsunternehmer das Eigentum an einem umsatzsteuerpflichtig vermieteten Grundstück zur Hälfte auf seinen Ehegatten, liegt darin eine Geschäftsveräußerung im Ganzen, wenn das Grundstück alleiniger Vermietungsgegenstand war.*)
2. Dieser Vorgang löst beim Vermietungsunternehmer keine Vorsteuerkorrektur gemäß § 15a UStG aus.*)
3. Die durch Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem umsatzsteuerpflichtig vermieteten Grundstück entstandene Bruchteilsgemeinschaft tritt gleichzeitig mit ihrer Entstehung gemäß § 571 BGB a.F. in einen bestehenden Mietvertrag ein.*)
4. Der ursprüngliche Vermieter überlässt den in seinem Eigentum verbliebenen Grundstücksanteil der Bruchteilsgemeinschaft nicht zusätzlich unentgeltlich zur Nutzung (Änderung der Rechtsprechung).*)
VolltextIMRRS 2007, 2141
OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.08.2007 - 8 U 385/06-102
1. Es steht dem beeinträchtigten Grundstückseigentümer frei, nicht nach § 910 Abs. 1 S. 2 BGB vorzugehen, sondern den selbstständig daneben stehenden Anspruch auf § 1004 Abs. 1 BGB geltend zu machen; Maßstab bleibt allerdings § 910 Abs. 2 BGB.*)
2. Läuft das Rückschnittbegehren letztlich auf eine verbotene Beseitigung des Baumes hinaus, kann es unzumutbar sein.*)
VolltextIMRRS 2007, 2134
OLG Bremen, Urteil vom 11.05.2007 - 4 U 26/06
1. Der später hinzugezogene Nachbar ist nicht uneingeschränkt zur Duldung jeglicher Immission verpflichtet.
2. Die Lästigkeit eines Geräusches, die rechtlich für das Immissionsrecht entscheidend ist, hängt nicht allein von Messwerten, sondern von einer Reihe anderer Umstände ab, für die es auf das eigene Empfinden des Tatrichters ankommt.
3. Maßgebend für die Beurteilung der Wesentlichkeit ist eine wertende Betrachtung unter Berücksichtigung des Empfindens eines "verständigen Durchschnittsmenschen" und dasjenige, was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist.
VolltextIMRRS 2007, 2129
OLG Hamm, Urteil vom 31.05.2007 - 5 U 21/07
Zur Problematik der Nutzung des auf dem Grundstück eines anderen Eigentümers befindlichen Teils einer Straße.
VolltextIMRRS 2007, 2128
OLG Brandenburg, Urteil vom 19.07.2007 - 5 U 192/06
Ein auf eine Grundstücksveräußerung bezogener Vorvertrag bedarf der notariellen Beurkundung.
VolltextIMRRS 2007, 2118
OLG Schleswig, Urteil vom 21.12.2006 - 11 U 69/05
1. Beim Erwerb von Flächen im Wege des Vorkaufsrechtes nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist es nicht notwendig, dass die Gemeinde die Absicht hat, das Grundstück unmittelbar nach dem Erwerb planungsrechtlich zu nutzen.*)
2. Übt eine Gemeinde ein Vorkaufsrecht für eine größere Fläche aus, obwohl ihr dieses Recht nur für einen Teilbereich zusteht, ist die Ausübung des Rechtes für diesen Teilbereich wirksam, wenn anzunehmen ist, dass sie das Vorkaufsrecht auch nur für diese kleinere Fläche ausgeübt hätte (Rechtsgedanke des § 139 BGB).*)
VolltextIMRRS 2007, 2117
OLG Schleswig, Beschluss vom 06.07.2007 - Not 1/07
1. Die in § 17 Abs. 2 a S. 2 Nr. 1 BeurkG genannte Pflicht, bei Verbraucherverträgen darauf hinzuwirken, dass die rechtsgeschäftlichen Erklärungen des Verbrauchers von diesem persönlich bzw. durch eine Vertrauensperson vor dem Notar abgegeben werden, stellt eine unbedingte Amtspflicht des Notars dar.*)
2. Die Amtspflicht aus § 17 Abs. 2 a S. 2 Nr. 1 BeurkG greift bei der Beurkundung einer Finanzierungsgrundschuld jedenfalls dann ein, wenn in die Urkunde ein abstraktes Schuldversprechen eines Verbrauchers aufgenommen wird.*)
3. Notariatsangestellte sind im Grundsatz keine Vertrauenspersonen des Verbrauchers im Sinne der genannten Vorschrift.*)
VolltextIMRRS 2007, 2113
OLG Koblenz, Urteil vom 01.03.2007 - 5 U 1074/06
Wird ein dinglich zu weitgreifend gesichertes Bankdarlehen von einem anderen Kreditinstitut abgelöst, geht eine Pfändung des Rückgewähranspruchs des Grundstückseigentümers in’s Leere, wenn der Vertrag mit der ursprünglichen Darlehensgeberin folgende Klausel enthält:
"Zahlt ein Bürge oder ein anderer Dritter an die Gläubigerin, so verpflichtet sie sich, die Grundschuld einschließlich der anderen Sicherungsrechte auf diesen zu übertragen, sofern nicht eine Abrede des Sicherungsgebers mit ihr oder Rechte Dritter entgegenstehen."*)
VolltextIMRRS 2007, 2112
OLG Celle, Urteil vom 18.09.2007 - 16 U 38/07
Erklärt ein Makler Kaufinteressenten auf Nachfrage, die Voreigentümer eines Hauses hätten sich in Spanien das Leben genommen, haben diese aber tatsächlich in dem zu verkaufenden Haus Selbstmord begangen und sind ihre Leichname erst im Zustand der Verwesung entdeckt worden, so berechtigt dies den Käufer zur Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung.
IMRRS 2007, 2111
LG Hamburg, Urteil vom 04.09.2007 - 322 O 309/06
Es stellt einen Mangel der verkauften Dachwohnung dar, wenn die Einliegerwohnung wie auch die Galeriefläche nicht zur Wohnnutzung genehmigt sind und die für die Nutzungsänderung erforderliche Zustimmung aller Wohnungseigentümer fehlt.
VolltextIMRRS 2007, 2108
BFH, Urteil vom 04.04.2007 - I R 23/06
1. Macht eine Gemeinde, auf deren Gebiet ein andernorts ansässiger Betreiber eine Windkraftanlage unterhält, ohne dort Arbeitnehmer zu beschäftigen, im Verfahren der Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags des Betreibers geltend, eine Zerlegung nach dem allgemeinen Maßstab des § 29 GewStG führe wegen mit Errichtung und Betrieb der Anlage regelmäßig verbundener Schwertransporte und dadurch ausgelöster Schäden am gemeindlichen Straßen- und Wegenetz zu einem offenbar unbilligen Ergebnis i.S. von § 33 Abs. 1 GewStG, obliegt ihr eine konkrete Darlegung des Umfangs und der Intensität der Schwertransporte und der daraus im Erhebungszeitraum resultierenden Schäden.*)
2. Negative Auswirkungen der Windkraftanlage auf das Orts- und Landschaftsbild, auf den Wert von Wohngrundstücken und auf den Tourismus in der Standortgemeinde begründen keinen von § 29 GewStG abweichenden Zerlegungsmaßstab.*)
VolltextIMRRS 2007, 2103
OLG Rostock, Beschluss vom 16.10.2006 - 11 UF 39/06
Es besteht nur dann ein Anspruch auf Überlassung der gemeinschaftlich genutzten Wohnung nach dem Gewaltschutzgesetz, wenn der Antragsgegner vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit der Antragsstellerin verletzt. Ein solcher Anspruch besteht aber nicht, wenn es sich um eine Nötigung handelt, die in der Drohung liegt, das Haus mit einem Radlader zusammenzuschieben.
VolltextIMRRS 2007, 2099
OLG Brandenburg, Urteil vom 14.08.2007 - 6 U 93/06
Durch einen Exklusivvertrag mit einem Kabelnetzbetreiber ist eine Wohnanlagengesellschaft nicht am Abriss von Wohnungsbestand gehindert. Zugunsten des Kabelnetzbetreibers kommen lediglich Ausgleichansprüche in Betracht.
VolltextIMRRS 2007, 2098
BFH, Urteil vom 12.07.2006 - II R 65/04
Ein Grundstückskaufpreis von 1 DM ist Gegenleistung im Sinne des § 8 Abs. 1 GrEStG, wenn er ernsthaft vereinbart worden ist. Dies gilt ungeachtet dessen, dass die Parteien des Grundstücksgeschäfts angesichts ihrer gemeinsamen Vorstellung vom Wert des Grundstücks anstelle eines Kaufpreises von 1 DM auch 0 DM vereinbaren können.
VolltextIMRRS 2007, 2097
LG Mainz, Urteil vom 25.06.2007 - 9 O 169/04
1. Ein Recht verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit nicht geltend gemacht hat, der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde.
2. Wenn eine Wärmedämmung geringfügig auf das Nachbargrundstück aufgebracht wird, was die Nachbarn wissen, aber im Anschluss 15 Jahre unwidersprochen hinnehmen, so darf sich der Verpflichtete darauf einrichten, dass der Überbau nicht mehr beanstandet wird.
VolltextIMRRS 2007, 2095
EuGH, Urteil vom 18.07.2007 - Rs. C-182/06
Art. 39 EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die einem Gemeinschaftsangehörigen, der in dem Mitgliedstaat, in dem er den wesentlichen Teil seiner steuerpflichtigen Einkünfte bezieht, gebietsfremd ist, keinen Anspruch darauf einräumt, dass die Verluste aus der Vermietung nicht selbst genutzter Immobilien, die in einem anderen Mitgliedstaat belegen sind, bei der Bestimmung des auf seine Einkünfte anwendbaren Steuersatzes berücksichtigt werden, während ein Gebietsansässiger im erstgenannten Mitgliedstaat die Berücksichtigung dieser Verluste aus Vermietung verlangen kann.
VolltextIMRRS 2007, 2081
BFH, Urteil vom 24.05.2007 - VI R 47/03
Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Zweitwohnung an einem auswärtigen Beschäftigungsort sind auch dann wegen doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten abziehbar, wenn der Arbeitnehmer zugleich am Ort seines Hausstands beschäftigt ist.*)
VolltextIMRRS 2007, 2070
OLG Rostock, Urteil vom 13.09.2007 - 7 U 96/06
1. Wenn der rückabzuwickelnde Grundstückskaufvertrag eine Bauverpflichtung des Käufers beinhaltet, steht dem Käufer wegen sog. sachändernder Verwendungen weder ein Verwendungsersatzanspruch gemäß §§ 346, 347 BGB a.F., § 994 BGB zu noch ein Bereicherungsanspruch (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 27.06.2001, V ZR 128/00, NJW 2001, 3118).*)
2. Dass eine sog. sachändernde Verwendung nicht als Verwendung gemäß § 994 BGB zu qualifizieren ist, hindert die Annahme eines Wegnahmerechts gemäß § 997 BGB nicht (Fortführung von BGH, Urt. v. 26.02.1994, V ZR 105/61, BGHZ 41, 157).*)
3. Die Vereitelung eines Wegnahmerechts gemäß § 997 BGB kann einen Schadensersatz gemäß § 280 BGB a.F begründen (Anschluss an OLG Oldenburg, Urt. v. 16.02.1994, 3 U 14/93, NJW-RR 1995, 150).*)
4. Zur Frage, ob ein Billigkeitsausgleich gemäß § 242 BGB vorzunehmen ist, wenn der Eigentümer des Grundstücks das Wegnahmerecht durch Verkauf vereitelt und sich die sachändernde Verwendung bezahlen lässt.*)
VolltextIMRRS 2007, 2067
BFH, Urteil vom 19.04.2007 - V R 56/04
Die Neuregelung der Bemessungsgrundlage in § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG 1999 durch das EURLUmsG vom 9. Dezember 2004 (BGBl I 2004, 3310) gilt mit Wirkung vom 1. Juli 2004. Soweit sich das zuvor erlassene BMF-Schreiben vom 13. April 2004 (BStBl I 2004, 468) als "Interpretation" des bisherigen Kostenbegriffs in § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG 1999 a.F. Rückwirkung auf davor liegende "offene" Besteuerungszeiträume beilegt, gibt es dafür keine Rechtsgrundlage.*)
VolltextIMRRS 2007, 2066
BVerwG, Urteil vom 15.03.2007 - 3 C 37.06
Eine Ausgleichsleistung kann nicht wegen Unwürdigkeit nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG verweigert werden, wenn ein Ausschlusstatbestand allenfalls durch einen Zwischenerben verwirklicht wurde, der bei Inkrafttreten des Ausgleichsleistungsgesetzes bereits verstorben war.*)
VolltextIMRRS 2007, 2065
BFH, Urteil vom 19.10.2006 - IV R 22/02
1. Überlassen in Gütergemeinschaft lebende Ehegatten zum Gesamtgut gehörende wesentliche Betriebsgrundlagen an eine GmbH, deren alleiniger Gesellschafter einer der Ehegatten ist, liegen die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung vor, wenn die Gesellschaftsbeteiligung ebenfalls zum Gesamtgut gehört.*)
2. Die Beteiligung an einer GmbH ist nicht dem Sondergut zuzurechnen, wenn nach dem Gesellschaftsvertrag eine Übertragung von Gesellschaftsanteilen zwar nur mit Genehmigung aller Gesellschafter möglich ist, die Übertragung an einen Ehegatten aber keiner Beschränkung unterliegt.*)
3. Die Gewerbesteuerbefreiung der Betriebskapitalgesellschaft nach § 3 Nr. 6 GewStG erstreckt sich auch auf das Besitzunternehmen (Anschluss an BFH-Urteil vom 29. März 2006 X R 59/00, BFHE 213, 50, BStBl II 2006, 661).*)
VolltextIMRRS 2007, 2062
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.07.2007 - 14 A 2151/07
Bei der Berechnung des maßgebenden Einkommens für das Wohngeld werden nach Maßgabe des § 13 Abs. 2 WoGG nur die tatsächlich geleisteten Unterhaltszahlungen und nicht auch zusätzlich die Hälfte des Kindergeldes in Abzug gebracht. Die Anrechnungsregelung des § 1612 b BGB führt nicht zu einer Erhöhung der wohngeldrechtlich zu berücksichtigenden Unterhaltsleistung.*)
VolltextIMRRS 2007, 2051
BGH, Beschluss vom 12.07.2007 - V ZB 36/07
Wenn der Beklagte verurteilt wurde, in dem von ihm als Wohnhaus genutzten Gebäude Besichtigungen zu dulden, ohne dass der zu Gunsten des Klägers bestehende Titel Einschränkungen enthält, dann kommt eine Festlegung seiner Beschwer auf einen Betrag von über 600 Euro nicht in Frage.
VolltextIMRRS 2007, 2036
KG, Urteil vom 19.04.2007 - 12 U 67/06
Es kann für die Haftung eines am Zustandekommen eines Wohnungskaufvertrages mitwirkenden Dritten nicht dahinstehen, ob dieser in Verhältnis zum Käufer als Makler oder als Berater tätig geworden ist. Handelt der Dritte als vom Verkäufer beauftragter Makler, ergeben sich daraus im Verhältnis zum Käufer keine Beratungspflichten.*)
VolltextIMRRS 2007, 2026
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.07.2007 - 7 E 664/07
1. Die Durchführung des Anzeigeverfahrens für eine Nutzungsänderung nach § 2 Nr. 4 Buchst. c des Bürokratieabbaugesetzes I NRW scheidet aus, wenn die Nutzungsänderung bereits vollzogen ist.
2. Zu den Voraussetzungen für eine Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität der aufgenommenen Nutzung (Zusammenfassung der Rechtsprechung des OVG NRW).*)
VolltextIMRRS 2007, 2025
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.05.2007 - 10 B 2555/06
Bei Zweifeln an der Brandsicherheit einer baulichen Anlage darf die Brandsicherheit schon für die Dauer eines anhängigen Hauptsacheverfahrens ohne Eingehung von Kompromissen durch geeignete Maßnahmen durchgesetzt werden. Finanzielle Interessen der betroffenen Eigentümer müssen gegenüber dem Interesse an der Vermeidung von Schäden an Leib und Leben sowie an der Minimierung der Brandrisiken insoweit grundsätzlich zurücktreten.*)
VolltextIMRRS 2007, 2024
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.08.2007 - 1 A 10230/07
1. Die 18 m-Regelung in § 8 Abs. 9 Satz 1 Buchst. b LBauO hat nachbarschützende Funktion.*)
2. Auf diese nachbarschützende Funktion kann sich ein Nachbar auch berufen, wenn an dessen Grundstücksgrenze ein Vorhaben i.S.v. § 8 Abs. 9 LBauO zwar eine Länge von 12 m nicht überschreitet, aber damit insgesamt auf dem Baugrundstück eine Grenzbebauung von mehr als 18 m verwirklicht wird.*)
VolltextIMRRS 2007, 2023
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.07.2007 - 8 A 10587/07
1. Nach rheinland-pfälzischem Bauordnungsrecht ist die Baugenehmigung Schlusspunkt bei der Erteilung mehrerer für ein Vorhaben notwendiger Genehmigungen.*)
2. Die Baugenehmigung ist zu versagen, wenn die übrigen für das Vorhaben erforderlichen Genehmigungen nicht vorliegen.*)
3. Die Baugenehmigung und die übrigen Genehmigungen bzw. die Versagungsbescheide bleiben selbständig angreifbare Verwaltungsakte.*)
4. Die Verpflichtung zur Erteilung der Baugenehmigung kann nur bei Verpflichtung zur Erteilung der übrigen Genehmigung(en) ausgesprochen werden.*)
5. Zu den Anforderungen an die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Umbau eines Mansarddaches.*)
VolltextIMRRS 2007, 2022
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.07.2007 - 8 E 547/07
1. Bei der Bestimmung des wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers an einem selbstständigen Beweisverfahren gemäß § 485 ZPO ist im Anschluss an die Rechtsprechung der Zivilgerichte grundsätzlich von dem Streit- bzw. Gegenstandswert des entsprechenden Hauptsacheverfahrens auszugehen.*)
2. In verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann mit Blick auf die unterschiedlichen Verfahrensstrukturen und die regelmäßig geringere Bedeutung einzelner Beweisfragen nur dann Anlass zu einer Reduzierung des Werts bestehen, wenn sich die genannten Umstände im konkreten Fall auf das in erster Linie maßgebliche wirtschaftliche Interesse des Rechtsschutzsuchenden auswirken.*)
VolltextIMRRS 2007, 2021
OLG Nürnberg, Urteil vom 25.07.2007 - 4 U 67/07
Entsteht ein Wasserschaden an einem Gebäude dadurch, dass Wurzeln eines auf Gemeindegrenze stehenden Baumes einen Abwasserkanal verstopfen, schließt das Fehlen eines Rückstauventils einen Ersatzanspruch nicht aus. Dieser Umstand ist im Rahmen des Mitverschuldens zu berücksichtigen (Abgrenzung zu BGH, VersR 1999, 230).*)
VolltextIMRRS 2007, 2020
OLG Nürnberg, Urteil vom 27.04.2007 - 5 U 846/06
1. Der Erwerber eines Grundstücks kann gegen die guten Sitten verstoßen, wenn er weiß, dass der Veräußerer dasselbe Grundstück bereits einem anderem Interessenten bindend zum Kauf angeboten hat.*)
2. Ein Sittenverstoß kann jedoch auch in einem solchen Fall nur auf Grund einer Gesamtwürdigung aller Umstände bejaht werden, bei der auch die seit Abgabe des Verkaufsangebots vergangene Zeit, die inzwischen eingetretenen wirtschaftlichen Veränderungen und die Vertragstreue des Angebotsempfängers zu berücksichtigen sind.*)
VolltextIMRRS 2007, 2019
BVerfG, Beschluss vom 11.07.2007 - 1 BvR 501/07
1. Das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet auch die Vollstreckungsgerichte, bei der Auslegung und Anwendung der vollstreckungsrechtlichen Verfahrensvorschriften der Wertentscheidung des Grundgesetzes Rechnung zu tragen und die dem Schuldner in der Zwangsvollstreckung gewährleisteten Grundrechte zu berücksichtigen.
2. In besonders gelagerten Einzelfällen kann dies dazu führen, dass die Vollstreckung aus einem vollstreckbaren Titel für einen gewissen, auch längeren Zeitraum einzustellen ist. Das gilt jedenfalls dann, wenn ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG konkret zu besorgen ist und eine an dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit orientierte Abwägung zwischen den widerstreitenden, grundrechtlich geschützten Interessen der an der Vollstreckung Beteiligten zu einem Vorrang der Belange des Schuldners führt.
3. Die Vollstreckungsgerichte haben in ihrer Verfahrensgestaltung die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit Verfassungsverletzungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen tunlichst ausgeschlossen werden und dadurch der sich aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergebenden Schutzpflicht staatlicher Organe Genüge getan wird.
4. Die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung des Schuldners wegen der Zwangsversteigerung seiner Immobilie kann zur Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und zur einstweiligen Einstellung des Verfahrens auch dann führen, wenn sich die Gefahr erst nach dem Zuschlagsbeschluss während des Beschwerdeverfahrens auf Grund zu Tage tretender neuer Umstände ergibt.
VolltextIMRRS 2007, 2005
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.08.2007 - 8 B 10784/07
1. Eine Spiel- und Sportfläche ist neben einer Wohnbebauung zulässig, wenn die Nutzung als Bolzplatz für die Nachbarschaft nicht zu unzumutbaren Belästigungen führt.
2. Dies kann durch entsprechende Auflagen (beschränkte Nutzungszeiten etc.) gewährleistet werden.
VolltextIMRRS 2007, 2004
LG Coburg, Urteil vom 02.07.2007 - 14 O 582/06
1. Der Verkäufer eines Grundstücks muss den Käufer über solche Mängel aufklären, die für den Entschluss des Käufers zum Kauf von erheblicher Bedeutung sind, wenn diese Mängel der Verkäufer kennt oder im Sinne einer billigenden Inkaufnahme mit ihnen rechnet; nicht aufklären muss indessen der Verkäufer über solche Eigenschaften und Mängel des Grundstücks, die einer Besichtigung durch den Käufer zugänglich sind.
2. Wenn ein Gewährleistungsausschluss vereinbart ist, haftet der Verkäufer nur dann für Feuchtigkeitsschäden am Gebäude, wenn er sie arglistig verschwiegen hat.
3. Daher ist der Erwerber eines gebrauchten Hauses gehalten, insbesondere den Keller zu besichtigen und zu überprüfen, ob Feuchtigkeitsschäden vorhanden sind.
VolltextIMRRS 2007, 2000
BFH, Urteil vom 12.07.2007 - X R 4/04
1. Die Bestellung eines Erbbaurechts ist kein Objekt i.S. der Drei-Objekt-Grenze.*)
2. Die Grundstücksverkäufe einer Personengesellschaft können einem Gesellschafter, dessen Beteiligung nicht mindestens 10 v.H. beträgt und der auch eigene Grundstücke veräußert, jedenfalls dann als Objekte i.S. der Drei-Objekt-Grenze zugerechnet werden, wenn dieser Gesellschafter über eine Generalvollmacht oder aus anderen Gründen die Geschäfte der Grundstücksgesellschaft maßgeblich bestimmt.*)
3. Bedingen sich die Aktivitäten zweier selbständiger Rechtssubjekte gegenseitig und sind sie derart miteinander verflochten, dass sie nach der Verkehrsanschauung als einheitlich anzusehen sind, können bei der Prüfung der Nachhaltigkeit i.S. von § 15 Abs. 2 EStG die Handlungen des Einen dem Anderen zugerechnet werden.*)
VolltextIMRRS 2007, 1980
BFH, Urteil vom 15.03.2007 - II R 80/05
Der Flächenerwerb im Rahmen des Flächenerwerbsprogramms nach § 3 AusglLeistG durch einen Käufer, dessem Rechtsvorgänger Vermögen durch Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage entzogen worden ist, ist auch dann nicht grunderwerbsteuerfrei, wenn der Erwerb vor Inkrafttreten des VermRErgG und der dadurch bewirkten Neufassung des § 6 Abs. 2 AusglLeistG stattgefunden hat.*)
VolltextIMRRS 2007, 1979
BFH, Urteil vom 25.01.2007 - III R 49/06
1. Ob ein Anbau ein gegenüber dem bestehenden Gebäude selbständiges Wirtschaftsgut darstellt, ist -vom Nutzungs- und Funktionszusammenhang abgesehen- nach bautechnischen Kriterien zu beurteilen. Entscheidend hierfür sind die statische Standfestigkeit der Gebäudeteile und die dazu getroffenen Baumaßnahmen wie z.B. eigene tragende Mauern und eigene Fundamente.*)
2. Ein Anbau, der keine eigene Standfestigkeit besitzt, ist kein selbständiges Wirtschaftsgut. Auf die Höhe der Bauaufwendungen, die erforderlich sind, um im Fall der Trennung den Gebäudeteil (Anbau) standfest zu machen, kommt es nicht an.*)
VolltextIMRRS 2007, 1978
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.05.2007 - 14 A 2608/05
Auch eine Zweitwohnung, die der Trennung vor einer Ehescheidung dient, unterliegt der Zweitwohnungssteuer.*)
VolltextIMRRS 2007, 1974
OLG Braunschweig, Urteil vom 23.11.2006 - 8 U 21/06
1. Sieht die Baubeschreibung die Erstellung einer Perimeterdämmung im Bereich der Kelleraußenwände und einen Vollwärmeschutz mit Putzstrukturoberfläche an den Außenwänden des Erd- und Obergeschosses vor, so ist bei einer Ausbildung des Vollwärmeschutzes in einer Stärke von 12 cm die Perimeterdämmung in einer Stärke von 8 cm auszubilden.
2. Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag unterliegen als verbundenes Geschäft dem Formerfordernis der notariellen Beurkundung gemäß § 313 BGB (jetzt § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB n.F.), soweit sie eine rechtliche Einheit bilden. Eine rechtliche Einheit liegt dann vor, wenn die Verträge nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängen, dass sie miteinander stehen und fallen sollen.
3. Für die Verbindung von Kaufvertrag und Bauvertrag zu einer rechtlichen Einheit spricht bereits die Zusammenfassung beider Verträge in einer Urkunde.
4. Liegt ein verbundenes Geschäft vor, dann bedürfen auch alle Änderungen des Vertrages der notariellen Beurkundung gemäß § 313 BGB.
5. Die Berufung der Partei auf einen Formmangel verstößt nicht gegen Treu und Glauben, wenn durch die Änderungs- oder Ergänzungsvereinbarung ihre Interessen nicht berührt werden. Eine nur unwesentliche Abweichung vom Vertragsinhalt, die den Interessenbereich der anderen Partei nicht berührt, ist jedoch dann nicht anzunehmen, wenn die Änderung wesentliche Vertragspflichten betrifft.
6. § 313 Satz 2 BGB (Heilung des Formmangels durch Auflassung) erfasst nur Fälle, in denen bereits der beurkundungspflichtige Kaufvertrag formunwirksam ist, nicht jedoch Fälle, in denen in Bezug auf einen formwirksam abgeschlossenen Vertrag nachträglich formunwirksame Änderungsvereinbarungen getroffen werden.
7. Der Auftraggeber eines Bauwerkes kann nicht als verpflichtet angesehen werden, eine für ihn günstige Abweichung vom Vertragssoll zu rügen, zumal diese keinen Mangel im Sinne des § 633 BGB darstellt.
8. Hat der Besteller objektiv ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung, kann ihm der Unternehmer regelmäßig die Nachbesserung nicht wegen hoher Kosten der Mangelbeseitigung verweigern.
VolltextIMRRS 2007, 1973
OLG Dresden, Urteil vom 03.08.2007 - 11 U 19/07
Reicht die nach dem Abriss eines Hauses verbliebene Nachbarwand im Sinne von § 921 BGB nicht mehr aus, um für eine ausreichende Wärmedämmung des stehen bleibenden Gebäudes zu sorgen, ist der abreißende Nachbar verpflichtet, die Wärmedämmung der Nachbarwand so zu verbessern, dass eine Tauwasserbildung in den Räumen des stehen bleibenden Gebäudes ausgeschlossen ist.
VolltextIMRRS 2007, 1961
BFH, Urteil vom 20.06.2007 - X R 13/06
1. Der Abzug von Aufwendungen, die steuerlich "wie Sonderausgaben" zu behandeln sind, setzt eine wirtschaftliche Belastung des Steuerpflichtigen voraus. *)
2. Im öffentlichen Interesse geleistete Zuschüsse Privater mindern die Abzugsbeträge nach § 10f EStG.*)
VolltextIMRRS 2007, 1960
BFH, Urteil vom 10.05.2007 - IV R 69/04
Das Entgelt für die Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft, die den gewerblichen Grundstückshandel betreibt, ist auf die Wirtschaftsgüter der Gesellschaft aufzuteilen mit der Folge, dass der auf die Grundstücke im Umlaufvermögen entfallende Gewinn als laufender Gewinn der Gewerbesteuer unterliegt; Entsprechendes gilt bei Aufgabe eines Mitunternehmeranteils (Anschluss an Senatsurteil vom 14. Dezember 2006 - IV R 3/05, BFH/NV 2007, 601).*)
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