Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5159 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IMRRS 2007, 2469VG Schleswig, Urteil vom 27.09.2007 - 6 A 44/07
Eine glaubhafte Darlegung, dass mehrere Ferienwohnungen allein zur Vermietung an Feriengästen vorbehalten werden, schließt die Vermutung an eine „Mischnutzung“ aus, auch wenn Familienmitglieder einige Tage im Jahr zwecks Säuberungsmaßnahmen die Wohnungen nutzen.
VolltextIMRRS 2007, 2467
BGH, Urteil vom 26.10.2007 - V ZR 26/07
1. Ist dem Käufer eines volkseigenen Gebäudes das Gebäude übergeben, ein Nutzungsrecht aber nicht verliehen worden, beruht seine Befugnis zur Nutzung des Grundstücks auf dem Gebäudekaufvertrag.*)
2. Die Ankaufsfläche entspricht dann grundsätzlich der Fläche, für welche ihm nach § 2 der Durchführungsverordnung zum Verkaufsgesetz ein Nutzungsrecht verliehen worden wäre.*)
VolltextIMRRS 2007, 2466
BGH, Urteil vom 19.10.2007 - V ZR 150/06
Für den Inhalt der nach § 116 Abs. 1 SachenRBerG zu bewilligenden Grunddienstbarkeit sind die Verhältnisse maßgeblich, unter denen sich die Mitnutzung des fremden Grundstücks vor Ablauf des 2. Oktober 1990 - soweit zumindest faktisch geschützt - gestaltete. Änderungen, die zu einer Bedarfssteigerung geführt haben, können nach den von dem Senat für Dienstbarkeiten allgemein entwickelten Grundsätzen (BGHZ 44, 171; 145, 16) berücksichtigt werden.*)
VolltextIMRRS 2007, 2462
Staatsanwaltschaft München I, Entscheidung vom 30.07.2007 - 263 Js 221118/07
Schließt der Auftraggeber trotz Kenntnis seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit mit dem Auftragnehmer einen Prozessvergleich, macht er sich nicht wegen Betrugs strafbar. Dem Auftragnehmer ist kein Schaden entstanden, weil sich seine Vermögenslage durch den Vergleich nicht verschlechtert hat, da sowohl der ursprüngliche, als auch der durch den Vergleich geschaffene Anspruch wirtschaftlich keinen Wert besitzen.
VolltextIMRRS 2007, 2461
Generalstaatsanwaltschaft München, Entscheidung vom 02.10.2007 - 17 Zs 2853/07
Schließt der Auftraggeber trotz Kenntnis seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit mit dem Auftragnehmer einen Prozessvergleich, macht er sich nicht wegen Betrugs strafbar. Dem Auftragnehmer ist kein Schaden entstanden, weil sich seine Vermögenslage durch den Vergleich nicht verschlechtert hat, da sowohl der ursprüngliche, als auch der durch den Vergleich geschaffene Anspruch wirtschaftlich keinen Wert besitzen.
VolltextIMRRS 2007, 2459
BGH, Urteil vom 12.10.2007 - V ZR 283/06
Zur Beachtung des Transparenzgebots bei einer Klausel, die die Anpassung einer Kaufpreisrente unter dynamischer Verweisung auf die II. Berechnungsverordnung begrenzt.*)
VolltextIMRRS 2007, 2449
OLG Koblenz, Urteil vom 14.06.2007 - 5 U 37/07
1. Ragt ein auf dem verkauften Grundstück stehendes Gebäude auf das Nachbargrundstück, liegt darin ein Rechtsmangel. Einen derartigen Mangel erfasst der kaufvertragliche Gewährleistungsausschluss nicht, wenn die notarielle Urkunde insoweit nur auf Sachmängel abhebt.
2. Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers von dem Rechtsmangel kann in einem derartigen Fall nur angenommen werden, wenn sie sich auch auf die Rentenzahlungspflicht nach § 912 Abs. 2 BGB erstreckt.
3. Der Beweisantrag, einen Zeugen zu einer nicht in seiner Person eingetretenen inneren Tatsache zu vernehmen (hier: Arglist des Verkäufers), ist im allgemeinen nur erheblich, wenn schlüssig dargelegt wird, aufgrund welcher Umstände der Zeuge von der inneren Tatsache Kenntnis erlangt hat.
VolltextIMRRS 2007, 2439
OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.10.2007 - 4 U 198/07
Der Arglistvorwurf kann entfallen, wenn der Verkäufer darauf vertrauen durfte, dass dem Käufer der Mangel aufgrund seines offenkundigen Erscheinungsbildes vernünftigerweise nicht verborgen bleiben konnte. Allerdings entlastet ein leichtgläubiges Vertrauen in die Kenntnis des Käufers noch nicht. Vielmehr müssen aus der Sicht des Aufklärungspflichtigen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Mangel auch ohne eigenes Zutun Eingang in die Entscheidungsfindung des Käufers fand.*)
VolltextIMRRS 2007, 2430
BGH, Urteil vom 15.10.2007 - II ZR 136/06
1. Der Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB entsteht nicht erst mit der Befriedigung des Gläubigers, sondern als Befreiungsanspruch bereits mit der Entstehung des Gesamtschuldverhältnisses.*)
2. Besteht die ernsthafte Möglichkeit, dass ein Gesellschafter bürgerlichen Rechts von einem Gesellschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird, kann er von seinem im Innenverhältnis allein verpflichteten Mitgesellschafter Befreiung verlangen, wenn der Gesellschaft frei verfügbare Mittel zur Erfüllung der Gesellschaftsschuld nicht zur Verfügung stehen.*)
3. Die Pflicht zur Freistellung umfasst auch die Verpflichtung, unbegründete Ansprüche von dem Freistellungsgläubiger abzuwehren.*)
VolltextIMRRS 2007, 2428
OLG Hamm, Urteil vom 30.11.2006 - 21 U 80/06
Die Voraussetzungen einer Durchgriffshaftung liegen vor, wenn der Grundstückseigentümer zum Auftragszeitpunkt Alleingesellschafter der Bestellerin war und die Bauleistung beim späteren Grundstückskauf ohne Gegenleistung erhält.
VolltextIMRRS 2007, 2401
BVerwG, Beschluss vom 21.06.2007 - 3 C 24.06
§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Satz 2 des Gesetzes über die Entschädigung nach dem Gesetz über die Regelung offener Vermögensfragen (Entschädigungsgesetz - EntschG) vom 27. September 1994 (BGBl I S. 2624) in der Fassung des Entschädigungsrechtsänderungsgesetzes vom 10. Dezember 2003 (BGBl I S. 2471) ist, soweit davon Rechte einzelner nicht auffindbarer Miterben betroffen sind, nicht mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar.*)
VolltextIMRRS 2007, 2400
OLG München, Beschluss vom 30.01.2007 - 32 Wx 9/07
1. Eine Vormerkung ist nur geeignet, einen schuldrechtlichen Anspruch auf dingliche Rechtsänderung zu sichern, nicht aber, ihn zu begründen. Das Grundbuchamt darf deswegen eine Vormerkung auf Bestellung einer Reallast, die den jeweiligen Eigentümer verpflichtet, nicht eintragen.*)
2. Eintragungsfähig ist jedoch eine Vormerkung, die lediglich den Anspruch gegen den derzeitigen Eigentümer sichert, auch wenn diese im Ergebnis wegen §§ 888 Abs.1, 883 Abs.2 BGB den jeweiligen Eigentümer bindet.*)
VolltextIMRRS 2007, 2396
BGH, Urteil vom 25.10.2007 - III ZR 62/07
Zur Schadenszurechnung bei einem Amts- und Staatshaftungsanspruch wegen rechtswidriger Versagung einer Baugenehmigung.*)
VolltextIMRRS 2007, 2395
BGH, Urteil vom 11.10.2007 - IX ZR 156/06
Der Zwangsverwalter ist bei einer über den Zuschlag hinaus fortgesetzten Verwaltung verpflichtet, die von dem Mieter des Grundstücks für die Zeit vor dem Zuschlag vereinnahmten, aber nicht verbrauchten Nebenkostenvorauszahlungen an den Ersteher auszukehren, soweit diesem die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen und die Rückzahlung des Überschusses obliegt.*)
VolltextIMRRS 2007, 2394
VGH Bayern, Urteil vom 27.09.2007 - 1 B 00.2474
1. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 DSchG regelt die Voraussetzungen für die Versagung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis ausreichend bestimmt.*)
2. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 DSchG kann so ausgelegt und angewendet werden, dass den aus Art. 14 GG folgenden Anforderungen an ein Inhalt und Schranken des Grundeigentums bestimmendes Gesetz entsprochen wird. Hierfür muss die Prüfung, ob dem Denkmaleigentümer die (unveränderte) Beibehaltung des bisherigen Zustandes mit den Erhaltungs- und Nutzungspflichten gemäß Art. 4 und Art. 5 DSchG auch in wirtschaftlicher Hinsicht zuzumuten ist, zumindest dem Grunde nach im Erlaubnisverfahren erfolgen; im Fall der Unzumutbarkeit muss die Erlaubnis erteilt werden (Anpassung der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs [Urteil vom 8.5.1989 VGH n. F. 42, 117 = BayVBl 1990, 208] an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2.3.1999 [BVerfGE 100, 226 = NJW 1999, 2877 = BayVBl 2000, 588]).*)
3. Art. 4 Abs. 3 Satz 3 DSchG kann (in entsprechender Anwendung der Vorschrift) im Erlaubnisverfahren als Rechtsgrundlage für eine zur "Herbeiführung der Zumutbarkeit" erforderliche Ausgleichszahlung herangezogen werden.*)
4. Der Umfang, in dem die wirtschaftliche Zumutbarkeit im Erlaubnisverfahren zu prüfen ist, hängt davon ab, in welchem Umfang der Denkmaleigentümer seinen aus den Erhaltungs- und Nutzungspflichten gemäß Art. 4 und Art. 5 DSchG folgenden Mitwirkungspflichten entspricht.*)
VolltextIMRRS 2007, 2390
VGH Bayern, Beschluss vom 16.07.2007 - 1 CS 07.1340
1. Bei Zulassung einer Abweichung von einer dem Nachbarschutz dienenden Vorschrift des Bauordnungsrechts wird der Nachbar nicht nur dann in seinen Rechten verletzt, wenn die Abweichung wegen einer unzureichenden Würdigung seiner Interessen rechtswidrig ist, sondern durch jeden Verstoß gegen Art. 70 Abs. 1 BayBO.*)
2. Ob eine Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften zugelassen werden kann, beurteilt sich nicht allein danach, wie stark die Interessen des betroffenen Nachbarn beeinträchtigt werden. Es ist auch zu prüfen, ob die Schmälerung der nachbarlichen Interessen durch überwiegende Interessen des Bauherrn oder überwiegende öffentliche Belange gerechtfertigt ist.*)
VolltextIMRRS 2007, 2369
BGH, Beschluss vom 08.10.2007 - AnwZ (B) 92/06
Der Mitgeschäftsführer und Mitgesellschafter einer Gesellschaft, die sich auch mit der Vermittlung von Immobilien befasst, kann die Gefahr einer Interessenkollision nicht dadurch vermeiden, dass er sich in der Geschäftsführung auf den Verwaltungsbereich beschränkt (Fortführung von Senat, Beschl. v. 13. Oktober 2003, AnwZ (B) 79/02, BRAK-Mitt. 2004, 79 und v. 18. Oktober 1999, AnwZ (B) 97/98, BRAK-Mitt. 2000, 43).*)
VolltextIMRRS 2007, 2362
BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - V ZB 1/07
1. Die Regelvergütung nach § 18 Abs. 1 u. 2 ZwVwV ist offensichtlich unangemessen im Sinne von § 19 Abs. 2 ZwVwV, wenn sie trotz Ausschöpfung des Höchstrahmens (§ 18 Abs. 2 ZwVwV) um mehr als 25 % hinter der Vergütung nach Zeitaufwand zurückbleibt.*)
2. Hat der Zwangsverwalter seine Tätigkeit so konkret dargelegt, dass der nach § 19 ZwVwV vergütungsfähige Zeitaufwand in der Gesamtschau bei überschlägiger Abschätzung plausibel erscheint, kann die abgerechnete Stundenzahl festgesetzt werden; zu näheren Darlegungen ist der Verwalter nur gehalten, wenn sein Antrag eine Plausibilitätskontrolle schon nicht ermöglicht oder aber dieser Kontrolle aufgrund besonderer Umstände - etwa aufgrund eines die Plausibilität erschütternden Einwandes eines Beteiligten - nicht stand hält.*)
VolltextIMRRS 2007, 2360
OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.08.2007 - 4 U 106/07
1. Anwaltsrundschreiben an Vertragspartner einer Bauträgergesellschaft, in denen außerhalb bestehender Mandate unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Vollmachten wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz eine Rückabwicklung der Kapitalanlage einschließlich der Darlehensfinanzierung in Aussicht gestellt wird, überschreiten jedenfalls dann die Grenzen zulässiger Anwaltswerbung, wenn bei den Adressaten durch Verdachtsäußerungen unter Schüren von Ängsten hinsichtlich der künftigen Wertentwicklung der Anlage die nachhaltige Notwendigkeit anwaltlichen Beratungsbedarfs erweckt wird.*)
2. Gesellschaften, in deren nach § 823 Abs. 1 BGB geschützte Kundenbeziehungen auf diese Weise rechtswidrig eingegriffen wird, steht ein Abwehranspruch analog § 1004 Abs. 1 BGB zu.*)
VolltextIMRRS 2007, 2351
BGH, Beschluss vom 18.10.2007 - V ZB 44/07
Der Haftungsausschluss nach § 56 Satz 3 ZVG hat zur Folge, dass der Ersteher den Zuschlag auch nicht wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft nach § 119 Abs. 2 BGB anfechten kann, sofern das Fehlen der Eigenschaft einen Sachmangel begründet.*)
VolltextIMRRS 2007, 2350
BFH, Urteil vom 26.09.2007 - II R 74/05
Die Frage, ob mehr als zwei Wohnungen vorliegen, bestimmt sich im Rahmen des § 146 Abs. 5 BewG nach dem Wohnungsbegriff, wie er für Zwecke der Einheitsbewertung des Grundvermögens im Urteil des BFH vom 5. Oktober 1984 III R 192/83 (BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151) entwickelt worden ist. Dies gilt unabhängig davon, wann das Gebäude bezugsfertig errichtet, aus- oder umgebaut worden ist.*)
VolltextIMRRS 2007, 2349
OLG Celle, Urteil vom 01.11.2007 - 2 U 139/07
1. Der Vorkaufsberechtigte, der sein Vorkaufsrecht an der von ihm gemieteten Eigentumswohnung ausübt, kann von dem Vorkaufsverpflichteten regelmäßig keinen Ersatz seines Verzögerungsschadens beanspruchen, der darauf beruhen soll, dass der Vorkaufsverpflichtete seine Informationspflichten nicht unverzüglich erfüllt hat.*)
2. Die Informationspflichten des Vorkaufsverpflichteten aus §§ 469 Abs. 1, 577 Abs. 2 BGB bestehen nur bis zur Ausübung des Vorkaufsrechts.*)
3. Der Vorkaufsverpflichtete ist im Falle des Verkaufs mehrerer Gegenstände zu einem Gesamtpreis nicht verpflichtet, den Vorkaufsberechtigten über den Teil des Kaufpreises zu informieren, der nach § 467 BGB auf denjenigen mitverkauften Gegenstand entfällt, auf den sich das Vorkaufsrecht bezieht.*)
VolltextIMRRS 2007, 2344
OLG Bremen, Urteil vom 23.03.2007 - 5 U 44/06
1. Ein Ausgleichsanspruch nach § 24 Abs. 2 BBodSchG besteht unabhängig davon, ob die zuständige Behörde eine Anordnung im Sinne von § 9 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG, bei konkreten Anhaltspunkten für eine schädliche Bodenveränderung oder eine Altlast die notwendigen Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung durchzuführen, getroffen hat. Der Ausgleichsanspruch setzt lediglich eine Pflichtenstellung nach § 4 BBodSchG voraus, die behördliche Heranziehung eines oder mehrerer Verpflichteter ist dagegen nicht Voraussetzung.
2. Es liegt kein konkludenter Ausschluss des Anspruchs aus § 24 Abs. 2 Satz 2 BBodSchG vor, wenn in einem Mietvertrag keine Regelung über die Haftung für den Zustand der Mietsache getroffen ist, so dass insoweit die gesetzlichen Regelungen des Mietrechts anwendbar sind.
3. Die mietvertragliche Verjährungsvorschrift des § 558 BGB a.F. bzw. § 548 BGB n.F. finden keine (entsprechende) Anwendung auf Ansprüche aus § 24 Abs. 2 BBodSchG.
VolltextIMRRS 2007, 2343
OLG München, Beschluss vom 17.07.2007 - 31 Wx 18/07
Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung der Überlassung eines Miteigentumsanteils an minderjährige Kinder unter Anrechnung auf den Pflichtteil.*)
VolltextIMRRS 2007, 2342
BFH, Urteil vom 22.02.2007 - IX R 26/05
Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt (§ 7 EigZulG) kann nur beanspruchen, wer im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Folgeobjekts sowie im Vorjahr insgesamt die Einkunftsgrenzen des § 5 EigZulG nicht überschreitet.*)
VolltextIMRRS 2007, 2341
BFH, Urteil vom 17.04.2007 - IX R 56/06
Aufwendungen eines Grundstückserwerbers zur Befriedigung eines den Kaufvertrag nach § 3 Abs. 2 AnfG anfechtenden Gläubigers gehören zu den nachträglichen Anschaffungskosten für das Grundstück.*)
VolltextIMRRS 2007, 2331
KG, Urteil vom 20.09.2007 - 8 U 190/06
Ist der Grundstückserwerber nach dem Inkrafttreten der Mietrechtsreform in das Grundbuch als Eigentümer eingetragen worden, haftet er für die Rückzahlung einer vom Mieter geleisteten Sicherheit jedenfalls dann, wenn der notarielle Grundstückskaufvertrag vor der Verkündung des Gesetzes am 19.6.2001, aber nach der entsprechenden Beschlussfassung durch den Deutschen Bundestag am 29.3.2001 abgeschlossen worden ist.*)
VolltextIMRRS 2007, 2330
OLG München, Beschluss vom 04.09.2007 - 32 Wx 114/07
Übersendet der Notar eine Löschungsbewilligung, für die er eine Unterschrift beglaubigt hat, an den nicht mit dem Unterschreibenden identischen Begünstigten zum Zweck der Eintragung im Grundbuch, erhält er neben der Beglaubigungsgebühr nach § 45 KostO auch eine Vollzugsgebühr nach § 146 Abs. 2 KostO.*)
VolltextIMRRS 2007, 2329
OLG München, Beschluss vom 20.09.2007 - 32 Wx 138/07
Steht die Eintragung eines Wohnungsbesetzungsrechts nicht im Zusammenhang mit der Gewährung eines Aufwendungszuschusses oder eines zinsverbilligten Darlehens oder der Verpflichtung zur verbilligten Vermietung der Wohnung, ist der Geschäftswert für die Eintragung dieses Rechts nach § 30 Abs. 2 KostO regelmäßig auf 3.000 EUR festzusetzen (in Anschluss an KG DNotZ 1969, 49 ff.; OLG Oldenburg Rpfleger 1994, 273). Hohe Grundstückswerte können bei der Frage der Erhöhung nach § 30 Abs. 2 Satz KostO mit einer angemessenen Quote berücksichtigt werden.*)
VolltextIMRRS 2007, 2327
VG Gießen, Beschluss vom 26.09.2007 - 8 G 1356/07
Einem Grundstückseigentümer kann nicht aufgegeben werden, eine Verstopfung der Abwasserhausanschlussleitung beheben zu lassen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Ursache der Verstopfung der Leitung von anderen Grundstücken bzw. von anderen Anschlussnehmern herrührt.*)
VolltextIMRRS 2007, 2324
BGH, Urteil vom 28.09.2007 - V ZR 139/06
Voraussetzung des Verzugs ist auch im Fall der grundlosen Erfüllungsverweigerung die Fälligkeit der Forderung gegen den Schuldner.*)
VolltextIMRRS 2007, 2316
BGH, Urteil vom 26.09.2007 - VIII ZR 17/07
Zur entsprechenden Anwendung des § 10 Abs. 6 AVBWasserV auf das Inkrafttreten dieser Verordnung in den neuen Bundesländern nach Maßgabe der Anlage I Kapital V Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 16 Buchst. b EinigVtr.*)
VolltextIMRRS 2007, 2315
BGH, Urteil vom 11.10.2007 - III ZR 298/06
Nicht wertsteigernde Aufwendungen des Eigentümers auf sein Grundstück sind bei der Bemessung der Entschädigung, die die Gemeinde bei Ausübung ihres gesetzlichen Vorkaufsrechts zu zahlen hat, nicht zu berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2007, 2309
BGH, Urteil vom 11.10.2007 - III ZR 301/06
Erteilt das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen eine fehlerhafte Negativbescheinigung gemäß § 3 Abs. 5 VermG, so ist auch die Treuhandanstalt (Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) als Verfügungsberechtigte geschützte Dritte.*)
VolltextIMRRS 2007, 2303
BGH, Urteil vom 28.09.2007 - V ZR 276/06
Haben Bruchteilseigentümer oder Wohnungseigentümer vereinbart, dass sie räumlich abgegrenzte Teile des gemeinschaftlichen Grundstücks allein, also unter Ausschluss der übrigen Eigentümer, als Garten nutzen dürfen, können auf das dadurch entstandene nachbarliche Verhältnis die bundes- und landesrechtlichen Vorschriften des Nachbarrechts entsprechend angewendet werden.*)
VolltextIMRRS 2007, 2295
BFH, Urteil vom 14.12.2006 - IV R 3/05
1. Ein Gewinn aus der Veräußerung des Anteils an einer Personengesellschaft, zu deren Betriebsvermögen im Zeitpunkt der Veräußerung Grundstücke gehören, die dem Umlaufvermögen des von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens zuzurechnen sind, ist als laufender Gewinn dem Gewerbeertrag zuzurechnen und unterliegt somit auch der Gewerbesteuer. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Betriebsvermögen der Gesellschaft ausschließlich oder nahezu ausschließlich aus solchen Grundstücken besteht.*)
2. Ein Grundstück gehört nur dann zum Umlaufvermögen einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, wenn bei der Gesellschaft die Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels erfüllt sind.*)
VolltextIMRRS 2007, 2294
OLG Frankfurt, Urteil vom 28.06.2007 - 3 U 210/06
1. Ein Wohnrecht im Sinne von § 1093 BGB kann durch schlichte Eintragungsbewilligung des Eigentümers begründet werden. Eine förmliche Einwilligung des Berechtigten ist nicht erforderlich.*)
2. Die Kollision eines dingliche Wohnrechts mit einem mietvertraglichen Nutzungsanspruch fällt unter die Regelung der § 577 Satz 1 BGB i.V.m. § 571 I BGB a.F. (entspricht § 567 Satz 1 i.V.m. § 566 I BGB n.F.), weil dem Inhaber des Wohnrechts durch die Ausübung des Rechts aus dem Mietvertrag der allein ihm nach § 1093 BGB zustehende Gebrauch entzogen wird. Das gilt auch dann, wenn dem Inhaber des Wohnrechts die Überlassung des Nutzungsrechts an einen anderen nicht gestattet worden ist, er die Wohnung seinerseits somit auch nicht vermieten dürfte. Der Konflikt zwischen den konkurrierenden Nutzungsberechtigten führt nicht zur Annahme von Unmöglichkeit, sondern wird so gelöst, dass der Mietvertrag weiterbesteht, während der Inhaber des Wohnrechts, solange der Mietvertrag besteht, nach dem Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" an Stelle des Vermieters in den Mietvertrag eintritt.*)
VolltextIMRRS 2007, 2290
OLG Oldenburg, Urteil vom 11.10.2007 - 14 U 86/07
1. Kann ein auf Lebenszeit eingeräumtes Wohnungsrecht wegen Pflegebedürftigkeit des Wohnungsberechtigten nicht mehr ausgeübt werden, führt die ergänzende Vertragsauslegung nicht ohne weiteres zu einem Anspruch des Wohnungsberechtigten auf Zahlung einer monatlichen Nutzungsentschädigung.*)
2. Die Entstehung einer Zahlungspflicht durch Wegfall der Geschäftsgrundlage setzt voraus, dass die Vertragsparteien einen möglichen Eintritt der Pflegebedürftigkeit nicht vorhergesehen haben.*)
VolltextIMRRS 2007, 2283
KG, Urteil vom 21.09.2007 - 9 U 123/06
Eine Grundbucheintragung ist nicht im Sinne des Treuhandauftrages des Hinterlegers "gewährleistet", wenn die Eintragungskosten nicht gedeckt sind und der Notar nicht für diese Kosten einsteht.*)
VolltextIMRRS 2007, 2272
BGH, Beschluss vom 19.07.2007 - V ZB 15/07
1. Das Eigengebot eines Gläubigervertreters, mit dem ausschließlich erreicht werden soll, dass in einem neuen Versteigerungstermin unter Umgehung des in der Vorschrift des § 85a Abs. 1 ZVG zum Ausdruck kommenden Schuldnerschutzes der Zuschlag auch auf ein Gebot unter 7/10 oder unter der Hälfte des Grundstückswerts erteilt werden kann, ist rechtsmissbräuchlich und deshalb unwirksam.
2. Bei einem Eigengebot des Gläubigervertreters, das auf die Herbeiführung der Rechtsfolgen des § 85a Abs. 1 und 2 ZVG gerichtet ist, spricht eine tatsächliche Vermutung für die missbräuchliche Absicht, den von § 85a Abs. 1 ZVG bezweckten Schuldnerschutz zu unterlaufen.
3. Der Grundsatz der Einmaligkeit der Anwendung der Wertgrenze in § 85a Abs. 2 Satz 2 ZVG ist nicht anzuwenden, wenn die Gebotsabgabe des Gläubigervertreters im ersten Termin dazu diente, den gesetzlichen Schutz des Schuldners vor einer Verschleuderung seines Vermögens zu unterlaufen und zu einer Bestimmung des zweiten Versteigerungstermins von Amts wegen geführt hat.
4. Die ergebnislose Versteigerung wird von den Regeln über die Zuschlagsversagung nach § 85a ZVG jedoch nicht erfasst und führt deshalb auch nicht zu einem Wegfall der Wertgrenzen.
VolltextIMRRS 2007, 2266
BGH, Beschluss vom 14.06.2007 - IX ZR 166/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 2240
OLG München, Urteil vom 10.07.2007 - 5 U 5578/06
1. Eine Bank überschreitet ihre Rolle als Kreditgeberin bei einem kreditfinanzierten Erwerb einer Immobilie, deren Kaufgelegenheit sie zuvor von sich aus dem Käufer nachgewiesen hat und deren Verwertung im laufenden Zwangsversteigerungsverfahren im Wege des freihändigen Verkaufs von ihrer Zustimmung als Kreditgeberin des Verkäufers abhängt.*)
2. In diesem Fall haftet die Bank auch unter dem Gesichtspunkt eines schwerwiegenden Interessenkonflikts bei "Doppelfinanzierung" dem neuen Kreditnehmer wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, wenn sie über ein ihr vorliegendes Verkehrswertgutachten nicht aufklärt, obwohl der vom Gutachter ermittelte Wert der Immobilie nicht nur den von ihr selbst ermittelten und dem Käufer mitgeteilten Wert um rund 100 % unterschreitet, sondern auch erheblich unter dem von ihr festgesetzten Mindestverkaufspreis liegt.*)
VolltextIMRRS 2007, 2224
BGH, Beschluss vom 18.10.2007 - V ZR 12/07
Wenn Gegenstand eines Rechtsstreits, zu dessen Beilegung ein Vergleich geschlossen wurde, Ansprüche aus § 1004 BGB waren, liegt es nahe, dass auch die Rechte aus dem Vergleich nicht nur den damaligen, sondern den jeweiligen Eigentümern der Nachbargrundstücke zustehen sollten.
VolltextIMRRS 2007, 2221
BSG, Urteil vom 16.05.2007 - B 11 b AS 37/06 R
1. Die angemessene Größe eines selbstgenutzten Hausgrundstücks ist im Regelfall nach den Vorgaben des WoBauG 2 - Grenzwert 130 qm für Vierpersonenhaushalt - zu bestimmen (Bestätigung und Weiterführung BSG vom 7.11.2006 - B 7b AS 2/05 R = Breith 2007, 597).*)
2. Ob und gegebenenfalls in welcher Weise ein Hausgrundstück im Rahmen der Prüfung der Hilfebedürftigkeit iS des SGB 2 tatsächlich verwertbar ist, richtet sich nach den Verhältnissen des Einzelfalles. Der Hilfebedürftige kann grundsätzlich zwischen mehreren Verwertungsarten wählen, die den Hilfebedarf decken; es ist nicht Aufgabe des Grundsicherungsträgers, dem Hilfebedürftigen konkrete Verwertungsmöglichkeiten aufzuzeigen oder nachzuweisen.*)
3. Die Annahme einer besonderen Härte iS des § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 SGB 2 erfordert außergewöhnliche Umstände. Die Verwertung eines die Angemessenheitsgrenze überschreitenden Hausgrundstücks stellt nicht schon deshalb eine besondere Härte dar, weil es bereits vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit vorhanden war.*)
VolltextIMRRS 2007, 2220
BFH, Urteil vom 09.08.2007 - VI R 23/05
1. Im Rahmen der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung sind Kosten für ein in der Wohnung am Beschäftigungsort gelegenes Arbeitszimmer, sofern die Abzugsvoraussetzungen dem Grunde nach gegeben sind, gesondert zu beurteilen und in den gesetzlichen Grenzen zu berücksichtigen.*)
2. Aufwendungen, die für eine Wohnung am Beschäftigungsort mit einem häuslichen Arbeitszimmer entstehen, sind nur insoweit abziehbar, wie sie nicht auf das Arbeitszimmer entfallen und die durch die Merkmale Wohnfläche und ortsüblicher Durchschnittsmietzins bestimmte Grenze des Notwendigen nicht überschreiten.*)
VolltextIMRRS 2007, 2213
VGH Bayern, Beschluss vom 04.06.2007 - 25 CS 07.940
Die Abweichung von Abstandsflächenvorschriften kann auch mit dem städtebaulichen Konzept eines fortgeltenden Baulinienplans begründet werden.*)
VolltextIMRRS 2007, 2209
OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.10.2007 - 8 W 353/07
Aufgrund Auslegung enthält die sachlich-rechtliche Einigung über einen Grundstückserwerb in der Regel auch die verfahrensrechtliche Eintragungsbewilligung. Handelt es sich nach dem Wortlaut der - hier gem. § 894 Abs. 1 BGB fingierten - Auflassungserklärung bei dem zu übertragenden Grundstück um eine noch wegzumessende Teilfläche, die nicht übereinstimmend mit dem Grundbuch oder durch Hinweis auf das Grundbuchblatt bezeichnet wurde (§ 28 GBO), dann verbietet sich eine solche Auslegung, selbst wenn ein vom Schuldner genehmigter Veränderungsnachweis des Staatlichen Vermessungsamts existiert. Eine Auslegung dahin, dass die Auflassungserklärung auch die Eintragungsbewilligung enthält, erfordert die ausdrückliche Bezugnahme auf den Veränderungsnachweis in der Auflassungserklärung, um dem Zweck des § 28 GBO, die Eintragung bei dem richtigen Grundstück zu sichern, zu genügen.*)
VolltextIMRRS 2007, 2189
BGH, Beschluss vom 20.09.2007 - IX ZR 199/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 2171
BGH, Beschluss vom 19.09.2007 - VIII ZR 173/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 2168
OLG München, Urteil vom 12.10.2006 - 14 U 789/05
1. Die auf 14°C eingestellte Heizung eines nicht bewohnten Hauses muss bei Außentemperaturen von bis zu -14°C täglich überprüft werden.
2. Der Eigentümer darf sich nicht darauf verlassen, dass er vom Nachbarn von einem Ausfall der Heizung sofort unterrichtet werden würde, weil die Heizung mit der des Nachbarhauses verbunden ist.
Volltext