Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5216 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2008, 1524
OLG Celle, Beschluss vom 19.06.2008 - 4 U 61/08
1. Ein in einem Grundstücksübertragungsvertrag vereinbartes Wohnrecht mit Versorgungsverpflichtung macht den Vertrag noch nicht zum Altenteilsvertrag i. S. des § 96 EGBGB.*)
2. Eine spätere dauerhafte Pflegebedürftigkeit des Wohnberechtigten als subjektives Ausübungshindernis rechtfertigt grundsätzlich noch keinen Anspruch auf eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage. Es hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, ob sich der Eintritt der Pflegebedürftigkeit für die Parteien als ein unvorhersehbarer Umstand darstellt.*)
3. Bei einem nur vorübergehenden subjektiven Ausübungshindernis fehlt es am Merkmal der schwerwiegenden Veränderung der Umstände, die zur Grundlage des Vertrages gemacht wurden.*)
4. Zur Zumutbarkeit des Eigentümers, die Vermietung der von dem Wohnberechtigten selbst nicht mehr genutzten Wohnung zu gestatten.*)

IMRRS 2008, 1522

BFH, Urteil vom 05.06.2008 - IV R 81/06
Die Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an mehr als drei am Grundstücksmarkt tätigen Gesellschaften bürgerlichen Rechts ist auch dann der Veräußerung der zu den jeweiligen Gesamthandsvermögen gehörenden Grundstücke gleichzustellen, wenn es sich bei den Gesellschaften um gewerblich geprägte Personengesellschaften i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG handelt. Die Gewinne aus den Anteilsveräußerungen sind daher --bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen-- als laufende Gewinne aus gewerblichem Grundstückshandel im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung (Gewinnfeststellung) und der Gewerbesteuerveranlagung des Gesellschafters (der Obergesellschaft) zu erfassen.*)

IMRRS 2008, 1521

FG Düsseldorf, Urteil vom 06.08.2008 - 4 K 3936/07 Erb
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 1518

LG Hamburg, Urteil vom 05.02.2008 - 307 O 159/07
Es entfällt der Anspruch auf Maklercourtage dann nicht, wenn der Käufer eines Hauses weder eine vorsätzliche Täuschung des Maklers noch eine arglistige Täuschung des Verkäufer bezüglich des Schwammbefalls beweisen kann.

IMRRS 2008, 1517

BFH, Urteil vom 02.04.2008 - IX R 18/06
1. Bringen die Miteigentümer mehrerer Grundstücke ihre Miteigentumsanteile in eine Personengesellschaft mit Vermietungseinkünften ein, sind keine Anschaffungsvorgänge gegeben, soweit die den Gesellschaftern nach der Übertragung ihrer Miteigentumsanteile nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden Anteile an den Grundstücken ihre bisherigen Miteigentumsanteile nicht übersteigen.*)
2. Anschaffungsvorgänge liegen nur insoweit vor, als sich die Anteile der Gesellschafter an den jeweiligen Grundstücken gegenüber den bisherigen Beteiligungsquoten erhöht haben (Fortentwicklung des BFH-Urteils vom 6. Oktober 2004 IX R 68/01, BFHE 207, 24, BStBl II 2005, 324).*)

IMRRS 2008, 1515

LG Dresden, Urteil vom 07.03.2008 - 6 O 2370/07
1. Ein Sachmangel nach § 434 Abs. 1 BGB liegt nicht schon deshalb vor, weil die tatsächliche Fläche einer Eigentumswohnung von der vorgestellten Fläche abweicht, vielmehr muss eine bestimmte Wohnfläche geschuldet sein.
2. Dies ist nicht der Fall, wenn das Objekt aus einer Insolvenz stammt und die zur Verfügung stehenden Objektunterlagen von dritter Seite keine genaueren Angaben enthalten, der Käufer aber auf deren Richtigkeit vertraut. Eventuelle Abweichungen gehen dann zu Lasten des Käufers.
3. Hat der Käufer die Sache vor Kaufvertragsabschluss besichtigt und konnte er sich somit von der Größe überzeugen, trägt er das Risiko, ein Objekt mit abweichender Wohnfläche zu erwerben.
4. Hat der Verkäufer keinen Einfluss auf die baulichen Gegebenheiten und der daraus resultierenden Größe der Wohnung, so ist ein diesbezüglicher Gewährleistungsausschluss wirksam, insbesondere dann, wenn sich die Parteien vor Abschluss des Kaufvertrags von der Wohnfläche überzeugen konnten.

IMRRS 2008, 1507

BFH, Urteil vom 17.10.2007 - II R 63/05
Überträgt ein Gesellschafter aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses ein Grundstück auf eine Kapitalgesellschaft, handelt es sich um einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang und nicht um eine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, die zur Grunderwerbsteuerfreiheit nach § 3 Nr. 2 GrEStG führt.*)

IMRRS 2008, 1472

KG, Urteil vom 15.07.2008 - 7 U 180/07
1. Anspruch des Grundstückseigentümers gegen seinen Nachbarn aus § 1004 BGB auf Entfernung von herüber wachsenden Wurzeln von Grenzbäumen, die bei einem direkt an der Grenze verlaufenden asphaltierten Hofweg zu Aufwölbungen und zu Brüchen und Anhebungen bei dem direkt auf der Grenze befindlichen Betonzaunsockel geführt haben.*)
2. Zur Mitverantwortung des beeinträchtigten Grundstückseigentümers und seiner daraus folgenden Pflicht, sich an den Kosten der Maßnahmen zur Störungsbeseitigung zu beteiligen.*)

IMRRS 2008, 1460

BGH, Urteil vom 09.07.2008 - XII ZR 39/06
Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen wegen wesentlicher Beiträge eines Partners, mit denen ein Vermögenswert von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung geschaffen wurde, nicht nur gesellschaftsrechtliche Ausgleichsansprüche, sondern auch Ansprüche aus ungerechtfertiger Bereicherung (§ 812 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. BGB) sowie nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. etwa BGH Urteile vom 6. Oktober 2003 II ZR 63/02 FamRZ 2004, 94 und vom 8. Juli 1996 II ZR 193/95 NJW-RR 1996, 1473 f.). Das kann auch dann der Fall sein, wenn die Partner Miteigentümer einer Immobilie zu je 1/2 sind, der eine aber erheblich höhere Beiträge hierzu geleistet hat als der andere.*)

IMRRS 2008, 1457

OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.04.2008 - 8 U 65/07
Die sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises eines finanzierten Objekts führt auch im Fall einer institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen finanzierender Bank und dem Verkäufer oder Vertreiber des Objekts nur im Falle einer arglistigen Täuschung zu der widerleglichen Vermutung, die finanzierende Bank habe von der sittenwidrigen Überteuerung Kenntnis gehabt.*)

IMRRS 2008, 1455

OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.05.2008 - 8 U 119/07
Zur Haftung bei unzutreffender Baufortschrittsanzeige gegenüber dem Kreditgeber.*)

IMRRS 2008, 1454

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.05.2007 - 10 W 109/06
Zur Frage wann der Grundstücksverkäufer die Notarkosten für die Einholung der Löschungsunterlagen zu tragen hat.*)

IMRRS 2008, 1448

BGH, Urteil vom 09.07.2008 - VIII ZR 280/07
Der neue Eigentümer vermieteten Wohnraums tritt auch dann anstelle des Vermieters in die Rechte und Pflichten aus bestehenden Mietverhältnissen ein, wenn er das Eigentum nicht durch ein Veräußerungsgeschäft, sondern kraft Gesetzes erwirbt.*)

IMRRS 2008, 1420

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2008 - 20 W 131/08
Eine Rückübertragungsvormerkung erlischt, wenn der gesicherte bedingte Anspruch nicht mehr entstehen kann. Ist eine Übertragung auf bestimmte Einzelrechtsnachfolger dem Grundstückseigentümer ohne Zustimmung des Vormerkungsberechtigten gestattet, erlischt ein Rückübertragungsanspruch und die zu seiner Sicherung eingetragene Vormerkung jedenfalls mit Eintragung des Einzelrechtsnachfolgers als Eigentümer. Für die Sicherung eines Auflassungsanspruchs gegen den Einzelrechtsnachfolger nach dessen Eigentumserwerb bedarf es der Bewilligung und Eintragung einer neuen Vormerkung.*)

IMRRS 2008, 1419

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.05.2008 - 1 W 35/08
1. Der Streitwert für eine Klage auf Bewilligung der Löschung einer Reallast (Rentenrecht) bestimmt sich nach § 3 ZPO, wenn die zu sichernde Forderung nicht mehr besteht.*)
2. Der Streitwert ist für den Regelfall mit 20 % des Werts der ursprünglich gesicherten Forderung anzusetzen.*)

IMRRS 2008, 1416

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.04.2008 - 20 W 53/07
Die Eintragung eines Wohnungsrechts gemäß § 1093 BGB zusätzlich zu einem Nießbrauch desselben Berechtigten, der dasselbe Grundstück betrifft, ist mangels eines rechtlich geschützten Interesses des Nießbrauchers unzulässig (Anschluss an OLG Hamm FGPrax 1997, 168).

IMRRS 2008, 1414

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.05.2008 - 6 U 149/06
Ein Anspruch nach § 7e Abs. 1 Satz 1 NRG-BW (Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg) setzt voraus, dass der Anschluss eines Grundstücks an eine Versorgungsleitung, eine Abwasserleitung oder einen Vorfluter ohne Benutzung eines fremden Grundstücks nicht oder nur unter erheblichen besonderen Aufwendungen oder nur in technisch unvollkommener Weise möglich ist. Ob erhebliche besondere Aufwendungen erforderlich sind, richtet sich, wie bei § 7c NRG-BW (Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg), danach, ob der Aufwand für einen eigenen Anschluss des Grundstücks (ohne Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks) wesentlich höher ist, als er dies in anderen, "gewöhnlichen" Fällen in diesem Gebiet ist. Nicht maßgeblich ist demgegenüber, ob der Aufwand wesentlich höher ist als bei Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks.*)

IMRRS 2008, 1412

OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.04.2008 - 8 U 228/06
1. Ob ein kommunales Wohnungsbauunternehmen öffentlicher Auftraggeber i. S. des § 98 Nr. 2 GWB ist, bestimmt sich zunächst nach dem Gründungszweck, wie er sich aus seiner Satzung ergibt, es sei denn, der Zweck der Gesellschaft hat sich nach der Gründung verändert.*)
2. Den Anspruchsteller trifft die Darlegungs- und Beweislast für alle Tatbestandsvoraussetzungen eines Anspruchs aus § 823 Abs. 2 BGB bzw. § 280 BGB i. V. mit den Schutzvorschriften des GWB.*)

IMRRS 2008, 1401

BGH, Urteil vom 04.07.2008 - V ZR 172/07
Weder die Kompetenzvorschriften der Art. 70 bis 74 GG noch die Regelung in § 18a WHG noch das Recht des Landes Nordrhein-Westfalen stehen der entsprechenden Anwendung von § 917 BGB auf das Notleitungsrecht entgegen.*)

IMRRS 2008, 1398

BGH, Urteil vom 27.06.2008 - V ZR 83/07
1. Die finanzierende Bank kann die Kaufpreisschuld des Käufers nur erfüllen, wenn sie unter Abgabe einer eigenen Tilgungsbestimmung als Dritter gemäß § 267 Abs. 1 Satz 1 BGB oder als Hilfsperson des Käufers unter Übermittlung von dessen wirksamer Tilgungsbestimmung gemäß § 362 Abs. 1 BGB an den Verkäufer zahlt.*)
2. Eine wirksame Tilgungsbestimmung des Käufers fehlt in der Regel, wenn der Darlehensvertrag nichtig ist.*)

IMRRS 2008, 1379

OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.04.2008 - 6 U 199/06
Die Einordnung einer Mauer, die von der Grenzlinie geschnitten wird, als Grenzanlage i.S. der §§ 921, 922 BGB ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass sie auf Teilbereichen ihrer Länge dazu dient, eine Aufschüttung des Grundstücks eines Nachbarn gegenüber dem Grundstück des anderen Nachbarn abzufangen. Wird eine solche Mauer im Einvernehmen der Nachbarn errichtet, tragen diese, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist, nach § 922 Satz 2 BGB die Unterhaltungskosten hälftig.*)

IMRRS 2008, 1377

OLG München, Beschluss vom 12.12.2007 - 34 Wx 118/07
Zum grundbuchrechtlichen Nachweis der Ablösung eines Grundpfandrechts durch den nachrangigen Realgläubiger.*)

IMRRS 2008, 1375

BGH, Urteil vom 10.07.2008 - III ZR 255/07
1. Sichergestellt ist die Eintragung eines Rechts oder einer Rechtsänderung im Allgemeinen dann, wenn hierzu nur noch das pflichtgemäße Handeln des hiermit betrauten Notars und des zuständigen Grundbuchbeamten erforderlich ist. Es genügt insoweit nicht, dass die Eintragung von dem pflichtgemäßen Verhalten eines weiteren Notars abhängt, den der mit dem Betreuungsgeschäft betraute Notar ohne Kenntnis seiner Treugeber und ohne Offenlegung der mit diesem getroffenen Absprachen einschaltet.*)
2. Ein Notar, der über ihm zu treuen Händen überlassene Darlehensmittel unter Verletzung von Treuhandauflagen verfügt, den Treuhandauftrag aber vor dessen Befristung und vor dessen Widerruf durch den Treugeber erfüllt, haftet dem Treugeber nicht für einen Schaden, der diesem daraus entsteht, dass die Darlehensnehmer später ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen.*)

IMRRS 2008, 1374

BGH, Urteil vom 03.07.2008 - III ZR 189/07
1. Ein Notar verletzt seine Amtspflicht zur vollständigen Beurkundung, wenn er bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages eine Baubeschreibung nicht mit beurkundet.*)
2. Der Käufer hat keine anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO in Form eines Schadensersatzanspruchs gegen seinen Rechtsanwalt, wenn er auf dessen Rat zur Abwehr der restlichen Kaufpreisforderung eine Vollstreckungsabwehrklage erhoben und sich auf die Formnichtigkeit des Kaufvertrages berufen hat.*)

IMRRS 2008, 1373

BGH, Urteil vom 25.06.2008 - IV ZR 233/06
Zu den Anforderungen an eine "genügend häufige" Kontrolle der Beheizung des versicherten Wohngebäudes in der kalten Jahreszeit.*)

IMRRS 2008, 1372

OLG Schleswig, Urteil vom 24.08.2007 - 14 U 24/07
1. Eine Arglist begründende Verletzung der Offenbarungspflicht liegt vor, wenn der Verkäufer den Käufer weder über ein eingeholtes Bodengutachten noch über durchgeführte Sanierungsarbeiten an der Außenfassade vor Abschluss des Kaufvertrags aufklärt.
2. Maßgebend für die Offenbarungspflicht ist allein der Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen und der des Vertragsabschlusses, nicht aber spätere Feststellungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen zum Sanierungsaufwand.
3. Es besteht kein Grund, dem Schädiger in der Berufungsinstanz das Recht zu versagen, sein Recht aus § 255 BGB geltend zu machen.
4. Je zur ideellen Hälfte und damit als Bruchteilsgemeinschaft erwerbenden Käufern steht der Schadensersatzanspruch als Mitgläubiger im Sinne von § 432 BGB zu. Auf die anteilige Berechtigung der Teilhaber im Innenverhältnis kommt es nicht an.

IMRRS 2008, 1370

BGH, Urteil vom 18.06.2008 - IV ZR 108/06
Bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters entsprechend den Grundsätzen der Doppelversicherung (BGHZ 169, 86 = VersR 2006, 1536) ist auf Seiten des Gebäudeversicherers lediglich der vom Regressverzicht erfasste Haftpflichtschaden zu berücksichtigen.*)

IMRRS 2008, 1344

OLG Oldenburg, Urteil vom 03.07.2008 - 8 U 15/08
1. Die auf Herausgabe von Teilflächen eines Grundstücks gerichtete Klage ist wegen fehlender Bestimmtheit des Klageantrages unzulässig, wenn die Teilflächen nicht katasteramtlich vermessen sind und sich ihre genaue Lage und Größe auch nicht anderweitig exakt bestimmen lassen.*)
2. Bei den auf Grund eines Rezesses aus dem 19. Jahrhundert im Bereich der Stadt Lingen eingeräumten Weidegerechtigkeiten handelt es sich nicht um Reallasten i.S. von § 2 Abs. 1 des Nieders. Reallastengesetzes vom 17.05.1967.*)
3. Bezüglich solcher Weidegerechtigkeiten steht dem Grundstückseigentümer - hier der Stadt Lingen - kein Kündigungsrecht entsprechend § 37 Abs. 2 des Nieders. Realverbandsgesetzes vom 04.11.1969 zu, wenn er mit den früheren Inhabern der Weidegerechtigkeiten vereinbart hatte, dass die inzwischen wegen einer Nutzungsänderung nicht mehr ausgeübten Weidegerechtigkeiten nach der Kündigung wieder aufleben sollten, und die Ausübung der Weidegerechtigkeiten durch die nunmehr Nutzungsberechtigten wirtschaftlich sinnvoll erscheint.*)
4. In diesem Fall kommt auch ein Erlöschen der altrechtlichen Weidegerechtigkeiten nach Art. 184 S. 2 EGBGB i.V mit § 1020 S. 1 BGB analog nicht in Betracht.*)

IMRRS 2008, 1339

BGH, Beschluss vom 12.06.2008 - V ZR 223/07
Im Zivilprozess ist die Angabe von Einzelheiten zum Zeitpunkt und Ablauf bestimmter Ereignisse nicht erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen ohne Bedeutung sind. Eine Partei ist auch nicht deshalb gezwungen, den behaupteten Sachverhalt in allen Einzelheiten wiederzugeben, weil der Gegner ihn bestreitet.

IMRRS 2008, 1338

BGH, Beschluss vom 19.06.2008 - V ZR 190/07
Im Regelfall kann daraus, dass die Partei in der mündlichen Verhandlung ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel so zeitig vorzubringen hat, wie es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht, keine Verpflichtung der Partei abgeleitet werden, Ermittlungen zur Feststellung ihr nicht bekannter tatsächlicher Umstände anzustellen.*)

IMRRS 2008, 1333

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.11.2007 - 4 W 113/07
Zu der Frage, ob bei einer beabsichtigten Selbstnutzung durch den Käufer der Verkäufer auf einen besonderen Kündigungsschutz im Mietvertrag hinweisen muss.

IMRRS 2008, 1332

OLG Hamm, Urteil vom 03.12.2007 - 5 U 118/07
Zu der Frage, ob der Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich ein Blockheizkraftwerk befindet, zur Versorgung der Nachbargrunstücke verpflichtet ist.

IMRRS 2008, 1327

OLG Schleswig, Urteil vom 14.02.2008 - 7 U 24/06
1. Der Verkäufer einer Immobilie muss sich Angaben "ins Blaue hinein" des von ihm mit dem Verkauf beauftragten Maklers als eigene i.S.v. § 123 Abs. 1 BGB zurechnen lassen, sofern der Makler bei wertender Betrachtung als Hilfsperson des Verkäufers anzusehen ist (§ 278 BGB).*)
2. Keine Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts dadurch, dass im Rechtsstreit zunächst Schadensersatz und erst im Wege der Klagerweiterung vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrages nach Anfechtung geltend gemacht wird.*)

IMRRS 2008, 1319

BGH, Urteil vom 11.06.2008 - XII ZR 206/06
1. Zulässiges Entgelt i.S. von § 3 Abs. 1 Nr. 1 NutzEV ist das von den Parteien des Nutzungsvertrages in zulässiger Weise vereinbarte Nutzungsentgelt.*)
2. Zu den Anforderungen an die Begründung (§ 6 NutzEV) einer Entgelterhöhung nach § 3 NutzEV.*)

IMRRS 2008, 1317

BGH, Beschluss vom 26.06.2008 - III ZR 118/07
Stellt der Alleingesellschafter und alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer einer GmbH im eigenen Namen einen Antrag auf Genehmigung einer Nutzungsänderung für ein im Eigentum der GmbH stehendes Grundstück, so ist diese bei rechtswidriger Ablehnung des Antrags grundsätzlich nicht geschützter "Dritter" im amtshaftungsrechtlichen Sinn.*)

IMRRS 2008, 1314

BGH, Urteil vom 20.06.2008 - V ZR 149/07
Das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz, insbesondere die Begrenzung des Ankaufspreises für Verkehrsflächen nach § 5, ist verfassungsgemäß.*)

IMRRS 2008, 1308

BGH, Urteil vom 19.06.2008 - VII ZR 215/06
Verlangt der Erwerber einer Immobilie großen Schadensersatz, so muss er sich die Steuervorteile, die er durch Absetzung für Abnutzung erzielt hat, grundsätzlich nicht im Wege der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen.*)

IMRRS 2008, 1304

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.01.2008 - 20 W 496/06
1. Wird ein Eintragungsantrag zurückgenommen, was wirksam bis zur Vollendung der Eintragung möglich ist, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Erstbeschwerde gegen einen Zurückweisungsbeschluss im Antragsverfahren.*)
2. Eine Eintragungsbewilligung ist "verbraucht", d. h. sie verliert ihre Funktion als verfahrensbegründete Erklärung, wenn auf ihrer Grundlage eine Eintragung vorgenommen wurde. Auch wenn diese Eintragung wieder gelöscht wird, bedarf es zu erneuten Eintragung eines neuen Antrags und einer neuen Eintragungsbewilligung.*)

IMRRS 2008, 1303

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.07.2007 - 7 U 202/06
Zeigt der Versicherungsnehmer einen Verlust dem Hausratversicherer nicht unverzüglich an, kann dies zur vollständigen Leistungsfreiheit führen.

IMRRS 2008, 1287

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.07.2008 - 1 A 10125/08
Zu der Frage, wann die Genehmigung von Mehrfamilienhäusern zu negativen Auswirkungen auf eine denkmalgeschützte Burganlage führen können.

IMRRS 2008, 1264

OLG Rostock, Urteil vom 27.06.2008 - 5 U 50/08
Zu der Frage, in welchem Umfang ein Verkehrswertgutachter sich mit Baumängeln befassen muss.

IMRRS 2008, 1260

OVG Niedersachsen, Urteil vom 23.04.2008 - 1 LB 79/06
Wird aus einer größeren, im Wesentlichen landwirtschaftlich genutzten Außenbereichsfläche eine bebaute Parzelle abgeteilt, ist die volle Ausschöpfung des Gebührenrahmens nach § 1 Baugebührenordnung i.V.m. Anlage 1 Nr. 6.1 nach § 9 Abs. 1 NVwKostG regelmäßig nicht gerechtfertigt.*)

IMRRS 2008, 1244

BGH, Urteil vom 30.05.2008 - V ZR 184/07
Die in § 275 Abs. 2 BGB bestimmte Einrede kann auch gegen einen Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB erhoben werden.*)

IMRRS 2008, 1242

OLG Bamberg, Urteil vom 10.12.2007 - 4 U 38/06
Zur Frage der Haftung einer Gemeinde für Überschwemmungsschäden durch Hangwasser.

IMRRS 2008, 1219

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.03.2008 - 8 A 929/07
1. Eine formell und materiell illegale Wohnnutzung ist gegen unzumutbare Schallimmissionen nicht geschützt. Zu Gunsten einer solchen Nutzung kann von der Behörde kein immissionsschutzrechtliches Einschreiten verlangt werden.*)
2. Die Genehmigung einer Betriebswohnung im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO wird mit der endgültigen Aufgabe des Betriebs, dem die Wohnnutzung zugeordnet ist, gegenstandslos.*)
3. Die Umwandlung von in einem Gewerbegebiet gelegenen Betriebswohnungen im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO in allgemeine Wohnungen ist eine Nutzungsänderung im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB.*)

IMRRS 2008, 1208

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.06.2008 - 10 W 25/08
1. Nach der Änderung des Umsatzsteuerrechts mit Wirkung zum 01.04.2004 ist bei einer Umsatzsteueroption in einem Grundstückskaufvertrag die Umsatzsteuer nicht mehr als Teil des vom Käufer geschuldeten Kaufpreises im Sinne des § 20 Abs. 1 KostO anzusehen.*)
2. Für die Beurkundung des vom Verkäufer im Grundstückskaufvertrag erklärten Verzichts auf die Steuerbefreiung und die Option zur Umsatzsteuer nach § 9 UStG fällt keine gesonderte, nach § 36 Abs. 1 KostO unter Berücksichtigung von § 44 Abs. 2b KostO zu bemessende Gebühr an.*)

IMRRS 2008, 1204

LG Köln, Urteil vom 03.04.2008 - 24 O 315/07
1. Der Versicherungsnehmer hat in einem leerstehenden Gebäude die Leitungen abzustellen oder das Gebäude genügend zu kontrollieren.
2. Kommt es wegen eines Verstoßes gegen diese Pflichten zu einem Leitungswasserschaden, so wird der Gebäudeversicherer von der Leistung frei.

IMRRS 2008, 1203

OLG Celle, Urteil vom 11.05.2005 - 4 U 250/04
1. Es besteht ein Anspruch der Gläubigerin im Zwangsversteigerungsverfahren gegenüber dem/der Anmeldenden aus § 1004 BGB, die Anmeldung von Mieterrechten aus § 57c ZVG a.F. zurückzunehmen, wenn und soweit die Anmeldung unberechtigte Ansprüche betrifft und deshalb die Durchführung der Zwangsversteigerung behindert.
2. Bei Mietvorauszahlungen nach Maßgabe des § 57c Abs. 1 Nr. 1 ZVG a.F. ist es nicht erforderlich, dass sich die Mittel wertgleich in einer Verbesserung des Verkehrswerts auswirken. Es kommt nur darauf an, ob sie auch bestimmungsgemäß verwendet worden sind.
3. Der Mieter ist in vollem Umfang darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der entsprechende Geldbetrag aus seinem Vermögen dem Vermieter als Mietvorauszahlung zugeflossen ist.

IMRRS 2008, 1200

OLG Jena, Beschluss vom 15.04.2008 - 4 W 171/08
1. Auch wenn Geruchsbeeinträchtigungen, die in Abhängigkeit von der Produktionsart (einer Biodieselanlage) oder in Abhängigkeit von der Windrichtung auf ein Anliegergrundstück teilweise stärker, teilweise schwächer einwirken oder teilweise auch gar nicht, verändern sie jedenfalls zeitweise den Zustand dieses Grundstücks in einer Weise, dass man durch sachverständige Begutachtung zu einer Bewertung der auf das Grundstück einwirkenden Geruchsimmissionen kommen kann.*)
2. Ein Antrag auf Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren (nach § 485 Abs. 2 ZPO) kann daher nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, die begehrte Begutachtung betreffe nicht den Zustand des Grundstücks.*)

IMRRS 2008, 1191

BGH, Urteil vom 06.06.2008 - V ZR 52/07
Die Vermögensnachteile, die ein Käufer infolge einer arglistigen Täuschung erleidet, bilden unselbständige Faktoren eines einheitlichen Schadensersatzanspruchs; für sie können deshalb keine unterschiedlichen Verjährungsfristen gelten.*)
